KV INITIATIV EINE KAMPAGNE DER KV RLP SPEZIELL FÜR KOMMUNEN FÖRDERGELDER, ANGEBOTE, MAßNAHMEN & CO DER KV RLP

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1 KV INITIATIV EINE KAMPAGNE DER KV RLP SPEZIELL FÜR KOMMUNEN FÖRDERGELDER, ANGEBOTE, MAßNAHMEN & CO DER KV RLP

2 Förderrichtlinie Strukturfonds 31. August

3 FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS Förderung von einmalig bis zu ,00 Euro für die Praxisneugründung und übernahme einmalig bis zu ,00 Euro für die Einrichtung einer Nebenbetriebsstätte bis zu 1.000,00 Euro pro Monat für die Anstellung bei einem vollen Versorgungsauftrag für längstens 60 Monate 31. August

4 FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS Eckpunkte der Förderrichtlinie Strukturfonds: Fördergebiete werden grundsätzlich zum 1. Januar eines jeden Jahres neu festgelegt Kleinräumigere Fördergebiete der hausärztlichen Versorgung seit 1. Juli 2017 Aktuell haben wir 69 Fördergebiete ausgewiesen 31. August

5 Famulaturförderung 31. August

6 FAMULATURFÖRDERUNG Förderungen nach der Richtlinie zur finanziellen Unterstützung für die Tätigkeit als Famulus Für Studierende der Medizin in der hausärztlichen Praxis kann ein Ausbildungszuschuss je Famulaturmonat (30 Kalendertage) in Höhe von 500 Euro gezahlt werden Gefördert werden bis zu zwei volle Famulaturmonate in der hausärztlichen Vertragsarztpraxis 31. August

7 TENDENZ STEIGEND FAMULATUR WIRD IMMER BELIEBTER! Förderjahr Anzahl der Famulanten Gesamt August

8 FAMULATUR WIRKT! "Wer erst ein paar Monate vor Praxisaufgabe eine Anzeige schaltet, um einen Nachfolger zu suchen, findet keinen. Daher wollen wir mit der Famulatur den Medizinstudierenden frühzeitig die Arbeit unserer Praxis schmackhaft machen", Dr. Michael Theis 31. August

9 Förderung der Weiterbildung 31. August

10 DIE DREI SÄULEN DER FINANZIELLEN FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG Förderung der Allgemeinmedizin gemäß 75a SGB V Förderung der fachärztlichen Weiterbildung gemäß 75a SGB V Förderung der fachärztlichen Weiterbildung durch die KV RLP 31. August

11 FÖRDERUNG DER ALLGEMEINMEDIZIN GEMÄß 75A SGB V Eckpunkte der Förderung: Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin ist nunmehr unbegrenzt möglich es können bis zu 42 Monate in der ambulanten Versorgung gefördert werden pro weiterbildungsbefugtem Arzt können eine ganztätige oder zwei halbtägige Weiterbildungsstellen gefördert werden finanzielle Förderung des Quereinstiegs Allgemeinmedizin 31. August

12 FÖRDERUNG DER FACHÄRZTLICHEN WEITERBILDUNG GEMÄß 75A SGB V Aktuelle Förderung weiterer Facharztgruppen (gemeinsam mit Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen): Augenheilkunde Kinder- und Jugendmedizin Frauenheilkunde und Geburtshilfe Haut- und Geschlechtskrankheiten Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Kinder- und Jugendpsychiatrie Chirurgen (maximal 4 Stellen in Förderregionen) Nervenärzte (maximal 5 Stellen in Förderregionen) für Rheinland-Pfalz ist die Förderung auf 49,2 Stellen begrenzt Förderfähigkeit wird jährlich zum 31. März überprüft 31. August

13 FÖRDERUNG DER FACHÄRZTLICHEN WEITERBILDUNG GEMÄß 75A SGB V Eckpunkte der Förderung: Förderdauer des Weiterbildungsverhältnisses beträgt grundsätzlich mindestens zwölf zusammenhängende Monate Praxis muss überwiegend konservativ und nicht spezialisiert tätig sein pro weiterbildungsbefugtem Arzt können eine ganztätige oder zwei halbtägige Weiterbildungsstellen gefördert werden 31. August

14 FÖRDERUNG DER FACHÄRZTLICHEN WEITERBILDUNG GEMÄß 75A SGB V HÖHE DER FÖRDERUNG IM AMBULANTEN BEREICH bei einem Beschäftigungsumfang von 100 Prozent (mindestens 38,5 Stunden wöchentlich) bei einem Beschäftigungsumfang von 75 Prozent (mindestens 29 Stunden wöchentlich) bei einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent (mindestens 20 Stunden wöchentlich) 31. August

15 FÖRDERUNG DER FACHÄRZTLICHEN WEITERBILDUNG DURCH DIE KV RLP Eckpunkte der Förderung: gefördert werden alle Weiterbildungen zum Erwerb einer Facharztkompetenz pro Vertragsarztpraxis, Berufungsausübungsgemeinschaft oder MVZ kann nur eine Weiterbildungsstelle finanziell gefördert werden Weiterbildungsstelle kann entweder in Vollzeit oder auch mit einer Teilzeitstelle zu 75 Prozent Beschäftigungsumfang oder mit zwei Teilzeitstellen zu je 50 Prozent Beschäftigungsumfang besetzt werden 31. August

16 FÖRDERUNG DER FACHÄRZTLICHEN WEITERBILDUNG DURCH DIE KV RLP Höhe der finanziellen Förderung bei einem Beschäftigungsumfang von 100 Prozent (mindestens 38,5 Stunden wöchentlich) bei einem Beschäftigungsumfang von 75 Prozent (mindestens 29 Stunden wöchentlich) bei einem Beschäftigungsumfang von 50 Prozent (mindestens 20 Stunden wöchentlich) 31. August

17 WEITERBILDUNG WIRKT! Zahlen belegen, dass sich einige Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung in Rheinland-Pfalz absolviert haben, auch dort niederlassen: Jahr des Ausscheidens aus der finanziellen Förderung als Arzt in Weiterbildung Anzahl Ärzte Davon nach Ende der Weiterbildung in RLP tätig % % % % 31. August

18 FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG KOORDINIERUNGSSTELLE WEITERBILDUNG ALLGEMEINMEDIZIN Vertragsunterzeichnung und Gründung der Koordinierungsstelle am 12. April August

19 FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG KOORDINIERUNGSSTELLE WEITERBILDUNG ALLGEMEINMEDIZIN Partner der Koordinierungsstelle sind: die Koordinierungsstelle ist organisatorisch bei der KV RLP angesiedelt Ziel: langfristige und flächendeckende Sicherung der hausärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz koordinierte, organisierte und sektorenübergreifende Weiterbildung aus einer Hand im Rahmen der Verbundweiterbildung 31. August

20 FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG KOORDINIERUNGSSTELLE WEITERBILDUNG ALLGEMEINMEDIZIN Aufgaben: Ansprechpartnerin für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, Praxen und Kliniken Unterstützung bei der Gründung neuer Weiterbildungsverbünde Betreuung bereits bestehender Weiterbildungsverbünde Koordinierung und Organisation der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin Vermittlung von Stellenangeboten und -gesuchen 31. August

21 FÖRDERUNG DER WEITERBILDUNG KOORDINIERUNGSSTELLE WEITERBILDUNG ALLGEMEINMEDIZIN Aktueller Stand und Ausblick: Interesse der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte an der Gründung eines Weiterbildungsverbundes ist sehr groß Gespräche mit interessierten Krankenhäusern zur Gründung eines Weiterbildungsverbundes werden geführt Nachfragen zur Erlangung der Weiterbildungsbefugnis sind deutlich angestiegen Aufbau einer eigenen Website für die Koordinierungsstelle befindet sich in der Umsetzung 31. August

22 UNTERSTÜTZUNG DURCH DIE KV RLP: KOORDINIERUNGSSTELLE WEITERBILDUNG ALLGEMEINMEDIZIN Bestehende Weiterbildungsverbünde Altenkirchen-Hachenburg Koblenz Prüm Daun Donnersberg Standort Rockenhausen Standort Kirchheimbolanden Worms Ludwigshafen Landau/Südpfalz Grünstadt-Leiningerland 31. August

23 KOMPETENZZENTRUM WEITERBILDUNG ALLGEMEINMEDIZIN Partner der Kooperation: KV RLP Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. und Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz 31. August

24 KOMPETENZZENTRUM WEITERBILDUNG ALLGEMEINMEDIZIN Das Kompetenzzentrum soll der weiteren Stärkung der Qualität und Effizienz der allgemeinmedizinischen Weiterbildung dienen. Hauptaufgaben des Kompetenzzentrums: Fortbildungsprogramme für Weiterbilder (Train-the-Trainer-Programme) Begleitseminare für Ärzte in Weiterbildung Mentoring-Programm für Ärzte in Weiterbildung Enge Zusammenarbeit mit der KV RLP: Seminarangebote (Niederlassung, BWL) Ärzte in Weiterbildung für die Niederlassung fit machen 31. August

25 Beratungsangebote 31. August

26 ZULASSUNGS- UND KOOPERATIONSBERATUNG Beratung und Koordination der formalen Erfordernisse bei Praxisgründung, Praxisübernahme und Praxisabgabe Beratung und Entwicklung von Kooperations- und Übergangsmodellen Vermittlung und Koordination bei Praxisabgabe und Praxisübernahme Beratung bei Anstellung von Ärzten (mit bzw. ohne Leistungsbegrenzung) Repräsentation der KV RLP auf Messen und Veranstaltungen zur Akquise von Nachwuchsmedizinern 31. August

27 BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG Beratung der wirtschaftlichen Aspekte bei Praxisgründung, Praxisübernahme und Praxisabgabe Kalkulation und Modellberechnungen bei Kooperations- und Übergangsmodellen Beratung bei wirtschaftlichen Schieflagen Beratung bei sonstigen wirtschaftlichen Fragestellungen während der Praxistätigkeit (z. B. bei Erweiterungs- oder Reinvestitionen, Standortanalysen, Controlling etc.) Entwicklung von Beratungstools und angeboten 31. August

28 NEU: BERATUNGSSTELLE FÜR KOMMUNEN Beratungsangebot der KV RLP und dem Landesgesundheitsministerium Brückenbauer zwischen Kommunen und Entscheidern Wir sind vor Ort für Sie da! 31. August

29 LOTSENSERVICE Um neu Niedergelassenen den Start zu erleichtern, gibt es den Lotsen-Service. So hat jeder Arzt seinen persönlichen Ansprechpartner, der Auskunft gibt und den Kontakt zu Experten herstellt. Auf die individuellen Umstände des Mitglieds eingehen Lotsen melden sich bei wichtigen Informationen persönlich Für die ersten beiden Jahre der Niederlassung 31. August

30 WEITERE BERATUNGSANGEBOTE DER KV RLP Beratung im Bereich Abrechnung DMP Honorar Qualität Verordnung Verträge Wirtschaftlichkeit 31. August

31 WEITERE BERATUNGSANGEBOTE DER KV RLP Umfangreiches Seminarangebot Anzeigenmarkt Ort sucht Arzt KV - initiativ 31. August

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