Ärztliche Versorgung in Sundern
|
|
- Kasimir Geisler
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ärztliche Versorgung in Sundern Ansgar von der Osten KVWL
2 Übersicht 1. Die Situation der vertragsärztlichen Versorgung in Sundern aus Sicht der Bedarfsplanung 2. Was sucht der ärztliche Nachwuchs? 3. Was ist bei einer Praxisabgabe zu beachten? 4. Kooperationsformen 5. Beispiele aus der Praxis 6. Förderung durch die KVWL Seite: vdo
3 Verteilung der hausärztlichen Versorgung in WL Seite: vdo
4 Entwicklung der hausärztlichen Versorgung in Westfalen-Lippe Obwohl die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte in der hausärztlichen Versorgung seit 2015 sogar zugenommen hat, ist das Versorgungsangebot rückläufig. Immer mehr Ärztinnen und Ärzte sind nur noch in Teilzeit tätig. Dies betrifft alle Altersgruppen. Seite: 4
5 Altersstruktur der Hausärzte in Westfalen-Lippe Anzahl absolut < >=70 Alterskohorten in Jahren Köpfe Versorgungsaufträge Seite: vdo
6 Hausärztliche Planung: Der Mittelbereich Sundern Seite: 6
7 Hausärztliche Versorgung im Mittelbereich Sundern Ortschaft EW MZ Soll Ist VG Ärzte Sundern MB , ,9 16 Sundern , ,9 16 Allendorf Altenhellefeld Hachen Hagen - Langscheid Sundern VG = Versorgungsgrad Seite: 7
8 Altersstruktur der Hausärzte im HSK Seite: 8
9 Facharztanerkennungen Allgemeinmedizin in Westfalen-Lippe Seite: vdo
10 Wohnortnahe fachärztliche Versorgung im HSK Seite: 10
11 Wohnortnahe fachärztliche Versorgung in Sundern Allgemeine fachärztliche Versorgung in Sundern, Fachgebiet Ort EW MZ Ist Ärzte Augenärzte Sundern Chirurgen Sundern Frauenärzte Sundern Hautärzte Sundern HNO-Ärzte Sundern Kinderärzte Sundern Nervenärzte Sundern ,25 3 Orthopäden Sundern Urologen Sundern Ortschaft EW MZ Ist Ärzte Psychotherapeuten HSK Sundern MB ,5 6 Seite: 11
12 Umfrage Medizinstudierende Hartmannbund 2012 Quelle: Hartmannbund, 2012 Seite: 12
13 Berufsziel bei Medizinstudierenden Quelle: Hartmannbund, 2012 Seite: 13 vdo
14 Niederlassungstyp bei Medizinstudierenden Quelle: Hartmannbund, 2012 Seite: 14 vdo
15 Umfrage Assistenzärzte Hartmannbund 2017 Quelle: Hartmannbund, 2017 Seite: 15 Ines Dickmann
16 Voraussetzung für Landarzttätigkeit Quelle: Hartmannbund, 2012 Seite: 16 vdo
17 Praxisabgabe in offenen und gesperrten Planungsbereichen Seite: 17
18 Praxisübergabe langfristig planen ca. 10-7Jahre Hospitation von Studierenden ca. 7 6 Jahre Famulatur ca. 6-5 Jahre Praktisches Jahr ca. 5-2 Jahre Weiterbildung Vermittlungsliste Abgeberliste Praxisbörsentag ca. 1 ½ Jahr Gemeinsames Beratungsgespräch Praxisübernahme ca. ½ Jahr Anstellung in der Praxis Vertretung Übergangslösung Seite: 18
19 Praxisübergabe Suche nach einem möglichen Nachfolger frühzeitig beginnen Praxisbörsentag Umfassendes Beratungsangebot (Praxisberatung, Service- Center, Honorarberatung) Vermittlungsliste Abgeberliste in offenen Planungsbereichen Praxisbörse der KVWL Consult (Internet): Kostenlose Anzeigenschaltung Aktuell werden rund 800 Ärzte- und Psychotherapeuten in der Vermittlungsliste geführt Seite: 19 vdo
20 Hausarztpraxen in Sundern 3 hausärztliche Gemeinschaftspraxen 3 Ärzte in Hachen 2 Ärzte in Sundern 2 Ärzte in Sundern 1 Gemeinschaftspraxis mit einem Hausarzt und einem Fachinternisten 1 Fachinternistenpraxis mit einer angestellten Hausärztin 6 Einzelpraxen Seite: 20
21 Nachwuchs sucht kooperative Praxisformen Seite: vdo
22 Welche Kooperationsformen gibt es? Organisationsgemeinschaft Berufsausübungsgemeinschaft Sonstige Praxisgemeinschaft Gemeinschaftspraxis Praxis mit Angestellten Apparategemeinschaft MVZ mit zugelassenen Ärzten MVZ mit Angestellten Jobsharing-Gemeinschaftspraxis Jobsharing-Anstellung MVZ mit MVZ, GP mit MVZ Assistententätigkeit Seite: 22
23 Berufsausübungsgemeinschaften = Gemeinschaftspraxis Unter allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern möglich (Ärzte, Psychotherapeuten, MVZ) fachgebietsgleich und fachgebietsübergreifend Örtlich und überörtlich, auch planungs- und KV-bereichsübergreifend Genehmigung durch den Zulassungsausschuss Schriftlicher Gesellschaftsvertrag (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Gemeinsamer Patientenstamm Gemeinsame Abrechnung Rechte und Pflichten der Partner Rund 50 % aller Haus- und Fachärzte in WL arbeiten in einer Einzelpraxis Seite: 23
24 Vorteile der Gemeinschaftspraxis Kollegialer Austausch Gegenseitige Vertretung (bei Fachgleichheit) Arbeitszeiten frei regelbar Teilung der Verwaltungslast Urlaube besser planbar Vertretung im Krankheitsfall/Fortbildung etc. Ausgaben und Risiken werden gemeinsam getragen Möglichkeit der Spezialisierung durch verschiedene Schwerpunkte gegenseitige Entlastung und Unterstützung höhere Lebensqualität Synergieeffekte Kosteneinsparungen Nachwuchsgewinnung Seite: 24
25 Medizinische Versorgungszentren MVZ haben bezüglich der Bedarfsplanung oder der Abrechnung keine Vorteile gegenüber Vertragsarztpraxen. Sie können wie eine Praxis auch Teil einer (überörtlichen) Berufsausübungsgemeinschaft werden und sie können Filialen betreiben. Was unterscheidet sie also von der Arztpraxis? Gründungsberechtigung für Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser, Kommunen Rechtsform: Personengesellschaft, eingetragene Genossenschaft oder GmbH möglich. Ein Vertragsarzt könnte ein MVZ unabhängig von seiner eigenen Praxis betreiben MVZ-Gründung mit einer einzigen Fachgruppe möglich (mindestens ein Versorgungsauftrag und mindestens zwei Ärzte) Seite: 25
26 Teilzulassung 95 Abs. 3 SGB V, 19a Ärzte-ZV Ärzte und Psychotherapeuten können ihren Versorgungsauftrag halbieren. 1. Möglich bei Neuzulassung oder nachträglich (Reduktion) 2. Halbierung vertragsärztlicher Pflichten (Präsenzpflicht; mehr Raum für Nebentätigkeiten) 3. Die Ausschreibungs- oder Übertragungsfähigkeit eines halben verzichteten Praxissitzes ist möglich und erfolgt analog der Übergabe von Arztsitzen. Rund 10 % aller Haus- und Fachärzte in WL arbeiten in einer Teilzulassung Seite: 26
27 Angestellter im ambulanten Sektor Anstellung bei Vertragsärzten und MVZ mit eigenem Versorgungsauftrag (Nicht: Assistent) Es gilt die Bedarfsplanung: Freie Anstellungsmöglichkeit in offenen Planungsbereichen Umwandlung einer Zulassung in eine Anstellung (Achtung: Drei-Jahres- Frist) Übernahme einer ausgeschriebenen Praxis mit einem Angestellten Fachgebietsübergreifend möglich (Achtung: Steuerrecht) Freies Nachbesetzungsrecht des Praxisinhabers Zeitliche Flexibilität der Anstellung 0-10 Wochenstunden 25 % Wochenstunden 50 % Wochenstunden 75 % > 30 Wochenstunden 100 % 16 % aller Haus- und Fachärzte in WL arbeiten als angestellte Ärzte Seite: vdo
28 Wie aus einer Anstellung wieder eine Zulassung wird 95 Abs. 9 SGB V i. V. m. 32b ÄZV Angestellte Ärztinnen und Ärzte mit Anrechnung auf die Bedarfsplanung können die Anstellung in eine Zulassung umwandeln, sofern sie mit einem halben oder ganzen Versorgungsauftrag an der Versorgung teilnehmen Antragsteller ist der anstellende Vertragsarzt Der angestellte Arzt wird automatisch Inhaber der Zulassung, sofern der anstellende Arzt kein Ausschreibungsverfahren beantragt. Seite: vdo
29 Assistenten im Rahmen einer Übergangslösung 32 Abs. 2 S. 3 Ä-ZV: Assistentenbeschäftigung: Die Beschäftigung von Weiterbildungsassistenten ist auch nach Abschluss der Weiterbildung zulässig für die Zeit bis zur Entscheidung über den (Zulassungs-/Anstellungs-)Antrag durch den Zulassungsausschuss. Der Vorstand der KVWL genehmigt einen Assistenten im Rahmen einer Übergangslösung für bis zu maximal zwei Quartale Assistent arbeitet in der Praxis ohne eigene Abrechnungsnummer mit Zweck: Kennenlernphase, Vorbereitung zur Beschlussfassung durch den Zulassungsausschuss Praxisinhaber stellt Antrag an die Abteilung Arztregister/Zulassungsausschuss Seite: vdo
30 Nebentätigkeiten 20 Abs. 1 ÄZV: Ein Beschäftigungsverhältnis oder eine andere, nicht ehrenamtliche Tätigkeit steht der Eignung als Vertragsarzt entgegen, wenn der Arzt wegen dieser Tätigkeit nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung steht und Sprechstunden zu üblichen Zeiten anbieten kann. Vertragsärzte dürfen auch in Krankenhäusern tätig sein: Anstellung oder Kooperation gilt für zugelassene Krankenhäuser nach 108 SGB V gilt auch für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach 111 SGB V Auch die gleichzeitige Anstellung in Krankenhaus und MVZ oder Krankenhaus u. Vertragsarztpraxis ausdrücklich erlaubt. Seite: vdo
31 Möglichkeiten der Kooperation P P P P P Seite: 31
32 Möglichkeiten der Kooperation: Ärztehaus P P P P P Praxen legen Standorte zusammen, bleiben aber Einzelpraxen. Organisationsgemeinschaft, wenig Flexibilität P P P Ärztehaus Seite: 32
33 Möglichkeiten der Kooperation Bildung von Gemeinschaftspraxen durch 1.) Standortzusammenlegung, 2.) überörtlich P P P P P GP GP GP Seite: 33
34 Möglichkeiten der Kooperation Anstellung eines weiteren Arztes P P P P P GP GP GP Anstellung Seite: 34
35 Möglichkeiten der Kooperation Anstellung eines weiteren Arztes und Betrieb des alten Praxisstandortes als Filialpraxis. P P F P P GP GP GP Anstellung Seite: 35
36 Möglichkeiten der Kooperation Anstellung mit Gründung einer Versorgerfiliale P P F P P GP GP GP Seite: 36
37 Möglichkeiten der Kooperation Einrichtung von MVZ mit angestellten Ärzten P P P P P MVZ MVZ Seite: 37
38 Möglichkeiten der Kooperation Verbindung zweier MVZ zu einer überörtlichen BAG P P P P P MVZ MVZ Seite: 38
39 Möglichkeiten der Kooperation Wer darf ein MVZ betreiben? P P P P P MVZ Rathaus Krankenhaus Seite: 39
40 Mögliche Schritte in eine Kooperation Partner vorhanden Kooperationsziele Rechtsform und Vertrag Standort(e) Haftungsfragen Honorarverteilung Investitionen Praxisorganisation Personalführung Regeln für die Beendigung Partner aufbauen Anstellung eines Arztes z. B. Assistent z. B. Angestellter Umwandlung in eine Zulassung und Partnerschaft Nutzen Sie die umfangreichen Beratungsangebote der KVWL! Seite: 40
41 Praxisbeispiel Bödefeld (Mittelbereich Schmallenberg) einzige hausärztliche Praxis in Bödefeld (Schmallenberg) schließt (2015) 15 bis 20 km Entfernung bis zu nächsten Hausarztpraxis Aufbau einer Versorgerfiliale in Bödefeld durch Gemeinschaftspraxis in Erndtebrück Bödefeld Erndtebrück Gemeinschaftspraxis Versorgerfiliale 3 rotierende Ärzte (2 Ärzte mit Zulassung und 9 ein Arzt in Anstellung) Gemeinschaftspraxis 5 tätige Ärzte (3 Ärzte mit eigener Zulassung, 2 Ärzte in Anstellung) Seite: vdo
42 Praxisbeispiel Kreuztal große hausärztliche Praxis in Kreuztal - Fellinghausen droht zu schließen hausärztliche Gemeinschaftspraxis in Kreuztal - Krombach gründet im Juli 2016 Filialpraxis im Ortsteil Fellinghausen Kreuztal- Fellinghausen Einzelpraxis A ein zugelassener Arzt und eine Ärztin in Anstellung Kreuztal- Krombach Gemeinschaftspraxis 2 zugelassene Ärzte Filialpraxis A 4 Ärzte (2 Ärzte in Anstellung und 2 zugelassene Ärzte) Gemeinschaftspraxis 2 zugelassene Ärzte Seite: vdo
43 Fördermaßnahmen der KVWL KVWL Förderverzeichnis Patenschaft vor Niederlassung Patenschaft Verordnungsmanagement Famulatur Förderung Weiterbildung grundversorgende Fächer Workshopreihe PRAXISSTART Beratung & Unterstützung Praxismanagement Praktisches Jahr Weiterbildung Allgemeinmedizin Honorarberatung Praxisberatung InKo- und BWL- Beratung Seite: 43 vdo
44 Förderverzeichnis der KVWL Seite: 44
45 Angebote der KVWL nutzen Persönliches Beratungsgespräch (Praxisberatung ; Vermittlungsliste der KVWL Beantragen Sie einen Auszug für Ihre Fachgruppe Abgeberliste in offenen Planungsbereichen Lassen Sie sich auf die Liste setzen Praxisbörsentag ( ) Inserieren Sie selbst, sondieren Sie die Angebote und nehmen Sie Kontakt auf KV-Börse ( Schalten Sie kostenlos ein Online-Inserat Übergangslösung bis zur Praxisübergabe/Anstellung/Gründung einer GP Seite: 45
46 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
20. Nordrheinischer Praxisbörsentag Perspektiven der Niederlassung
20. Nordrheinischer Praxisbörsentag Perspektiven der Niederlassung 05.05.2018 Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender des Vorstands Ambulante Versorgung in der KV-Region
MehrDEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015
DEMOGRAPHIETAG TORSTEN ERB ABTEILUNGSLEITER SICHERSTELLUNG MAINZ NOVEMBER 2015 THEMENÜBERSICHT I. Zuständigkeiten II. III. Zulassungsvoraussetzungen Bedarfsplanung/ Standortwahl IV. Möglichkeiten in der
MehrStart-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher. Gesundheitspolitische Trends. Gesellschaftspolitische Trends
Start-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher Düsseldorf, 3. Februar 2017 Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein Gesundheitspolitische Trends Die ambulante
MehrAnstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend?
Anstellung oder Niederlassung Welche Form der Berufsausübung ist für Vertragsärzte heute zukunftsweisend? Management-Workshop am 27.02.2013 Dr. Thomas Kriedel Vorstandsmitglied Themenübersicht 1. Vor-
MehrPartner verpflichten sich zu einer Leistungsbegrenzung, die den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich überschreitet
Die Praxisabgabe Job-Sharing Job-Sharing Gemeinschaftspraxis Arztgruppenidentität! Partner verpflichten sich zu einer Leistungsbegrenzung, die den bisherigen Praxisumfang nicht wesentlich überschreitet
MehrWandel der ärztlichen Arbeitswelt Entwicklung der vertragsärztlichen Ressourcen in Nordrhein
Fachveranstaltung Reichen die Ressourcen? Wandel der ärztlichen Arbeitswelt Entwicklung der vertragsärztlichen Ressourcen in Nordrhein 17.10.2017 Dr. med. Frank Bergmann, Vorsitzender des Vorstands Agenda
MehrVoraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka
der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, KVen Das KV-System Es gibt 17 Kassenärztliche Vereinigungen
MehrPRAXISÜBERGABE KONKRET REGULARIEN BEI DER ÜBERGABE KATJA HOFMANN REFERENTIN ZULASSUNGS- UND KOOPERATIONSBERATUNG
PRAXISÜBERGABE KONKRET REGULARIEN BEI DER ÜBERGABE KATJA HOFMANN REFERENTIN ZULASSUNGS- UND KOOPERATIONSBERATUNG THEMENÜBERSICHT I. Bedarfsplanung II. III. IV. Zulassung/ Übernahme im offenen Planungsbereich
Mehr13. Nordrheinischer Praxisbörsentag Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe
13. Nordrheinischer Praxisbörsentag Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe 08.11.2014 Köln Alexander Konrad Niederlassungsberatung Köln Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Niederlassung
MehrVertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) - Liberalisierung des Vertragsarztrechts Allgemeines Das VÄndG trat zum 01.Januar 2007 in Kraft Ziel und Handlungsbedarf insbesondere: Transformation berufsrechtlicher
MehrAntrag auf Umwandlung einer genehmigten Anstellung in eine Zulassung bzw. Teilzulassung nach 95 Abs. 9b SGB V
Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Str. 22 19057 Schwerin Antrag auf Umwandlung einer genehmigten Anstellung in eine Zulassung bzw. Teilzulassung nach
MehrNachwuchsgewinnung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung
Nachwuchsgewinnung für die ambulante vertragsärztliche Versorgung Ass. jur. Kai Laarmann, MHA Geschäftsbereichsleiter Vertragsärztliche Versorgung Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Bezirksstelle
MehrSchritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe
Praxisbörsentag 10.05.2014 Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Niederlassung 2. Bedarfsplanung 3. Möglichkeiten der Niederlassung und Anstellung
MehrSchritte in die Niederlassung Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung
Schritte in die Niederlassung 04.06.2016 Praxisbörsentag Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung
MehrKooperationsformen allgemeiner Überblick
Kooperationsformen allgemeiner Überblick I. Überblick Nach dem bisherigen Recht gibt es zu den Formen ärztlicher Kooperation Bestimmungen mit unterschiedlicher Regelungstiefe. Bezogen auf das Kassenarztrecht
MehrWege in die ambulante Versorgung. Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW
Wege in die ambulante Versorgung Ilka Latuske, Ass. jur. Gruppenleiterin Niederlassungsberatung SG Zulassungs- und Kooperationsmanagement der KVBW Bedarfsplanung Möglichkeit der Zulassung ist von der Bedarfsplanung
MehrPraxisbörsentag Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe
Praxisbörsentag 10.11.2012 Schritte in die Niederlassung Ablauf der Praxisübergabe Themenübersicht 1. Bedarfsplanung 2. Voraussetzungen zur Niederlassung 3. Möglichkeiten der Niederlassung und Anstellung
MehrNeues zum Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft
Das VÄndG aus Sicht der KVen Ansgar von der Osten Stand: 23. Reformen Reformen Reformen... 1977 1981 1988 1992 1997 1998 2000 2004 2006 2007 Kostendämpfungsergänzungsgesetz Neues zum Begriff der Berufsausübungsgemeinschaft
MehrVersorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe
Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG): Erfahrungen aus der Praxis und Konsequenzen für die Praxisabgabe Kassenärztliche Vereinigung Hessen Nancy Geiger, Beraterin, BeratungsCenter Gießen 20.02.2016 Kassenärztliche
MehrAntrag auf Sonderbedarfszulassung oder Sonderbedarfsteilzulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen Versorgung
Zulassungsausschuss für Ärzte und Psychotherapeuten Mecklenburg-Vorpommern Neumühler Str. 22 19057 Schwerin Antrag auf Sonderbedarfszulassung oder Sonderbedarfsteilzulassung zur vertragsärztlichen/-psychotherapeutischen
MehrKleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG)
Im Dienst der Medizin. Kleines Glossar des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) Ein Service für Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe 2 Glossar zum VÄndG Am 1. Januar 2007
MehrWege in die Niederlassung Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung
Wege in die Niederlassung 15.11.2014 Düsseldorf Anna Zahler - Niederlassungsberatung Themenübersicht 1. Voraussetzungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung 2. Bedarfsplanung 3. Möglichkeiten
MehrVoraussetzungen und Bedingungen der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Daniela Krajka
der Zulassung als Vertragspsychotherapeut/-in Geschäftsbereich Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, Agenda Themenbereiche Die Kassenärztlichen Vereinigungen
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Susanne Jahn 0221 7763-6516 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Justine Konrad 0221 7763-6534 0221 7763-6500 Frau Johanna
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin
Bezirksstelle Düsseldorf Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Rebecca In der Smitten 0211 5970-8570 0211 5970-9533 Zulassungsausschuss Frau Natalia Puschkarow 0211 5970-8531 0211 5970-9986
MehrAllgemeine Informationen zum Thema Anstellung eines Arztes
Stand: 12. Februar 2016 Der Begriff Vertragsärzte und Medizinische Versorgungszentren können Ärzte, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten anstellen, wenn für die
MehrErfolgreiche Praxisabgabe Besser früher schon an später denken
Erfolgreiche Praxisabgabe Besser früher schon an später denken Karin Rettkowski Niederlassungsberaterin 10.03.2018 Seien Sie bitte vorbereitet! 2015 Szenario 2018 Praxisnachfolge für alle Praxen 904 Brandenburger
MehrMedizinische Versorgung auf dem Land
Medizinische Versorgung auf dem Land Dr. Volker Schrage Vorsitzender Vertreterversammlung KVWL Praktizierender Hausarzt in Legden Seite: 1 Gesetzliche Aufgaben der KVWL 73/75 SGB V Sicherstellung Bedarfsplanung/-lenkung
MehrDr. med. Max Kaplan. Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Vorsitzender des Ärztlichen Kreisverbandes Memmingen-Mindelheim
Ärztliche Versorgung im Landkreis Unterallgäu unter Berücksichtigung des GKV-Versorgungsstrukturgesetz, der neuen Bedarfsplanung und der neuen Bereitschaftsdienstordnung Dr. med. Max Kaplan Präsident der
MehrKV TRIFFT POLITIK 10 JAHRE DATEN UND FAKTEN DER VERSORGUNGSFORSCHUNG
KV TRIFFT POLITIK 10 JAHRE DATEN UND FAKTEN DER VERSORGUNGSFORSCHUNG DIE NEUE ÄRZTEGENERATION TREND 1 - SPEZIALISIERUNG Dynamik durch medizinisch-technischen und therapeutischen Fortschritt Reform der
MehrMVZ & Angestellte Ärzte
Berlin 17.9.2014 MVZ & Angestellte Ärzte 1) Lagebericht 2) Novellierungsbedarf beim Rechtsrahmen Vorstandsvorsitzender Bundesverband Medizinische Versorgungszentren Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung
MehrDIE FACHÄRZTLICHE VERSORGUNG IN RHEINLAND-PFALZ FACHÄRZTETAG 2014
DIE FACHÄRZTLICHE VERSORGUNG IN RHEINLAND-PFALZ FACHÄRZTETAG 214 INHALT Strukturen der fachärztlichen Versorgung in Rheinland-Pfalz Die aktuelle vertragsärztliche Versorgung Nachbesetzungsbedarfe bei fachärztlichen
MehrAllgemeine Informationen zum Thema Filiale
Stand: 01. August 2012 Der Begriff Vertragsärzte und -psychotherapeuten dürfen außerhalb ihres Vertragsarztsitzes auch an weiteren Orten vertragsärztlich tätig werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin an einem Medizinischen Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Susanne Jahn 0221 7763-6516 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Justine Labuhn 0221 7763-6534 0221 7763-6500 Frau Johanna
MehrVeränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG
--------- die Plattform für zukunftssichere Kooperationen in der Gesundheitsversorgung Veränderungen mit dem bzw. durch das Versorgungsstärkungsgesetz Perspektive nach dem VSG Ulrich Blondin Vorstand BMVZ
MehrGKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) - Inkrafttreten am
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) - Inkrafttreten am 01.08.2015 - Kanzlei Bittrich + Winkler Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationsformen, Berufsrecht Maximilianstraße 85, 86150 Augsburg Tel.:
MehrDie Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in gesperrten Planungsbereichen Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
MehrDie ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte
Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum: Herausforderungen und Zukunftskonzepte Oppurger Gespräch am 04.April 2011 Matthias Zenker Kassenärztliche Vereinigung Thüringen Folie 1 Eröffnung einer Praxis
MehrFachgebiet: ggf. einschließlich Schwerpunktbezeichnung/en und sonstiger Bezeichnungen nach ärztlichem Weiterbildungsrecht
An die Fax: 0231 / 9432-3927 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund Münster
Mehr2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? Copyright RA Thomas Fendt, Nymphenburger Str.
2011 Aufhebung der Bedarfsplanung? Was kommt auf die niedergelassenen Fachärzte zu? 1 Aktueller Versorgungssituation in Bayern < 80 % frei partielle entsperrt 110 % - 130 % 130 % - 150 % 150 % - 200 %
MehrDie eigene Praxis 2017: Gestaltungschancen optimal nutzen
Die eigene Praxis 2017: Gestaltungschancen optimal nutzen Deutsche Apotheker- und Ärztebank eg, Düsseldorf IWP Institut für Wirtschaft und Praxis Bicanski GmbH, Münster Referent: Rechtsanwalt Theo Sander
MehrDie Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen
Die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung Marion Henkel / Ass. Carsten Bellen GB Zulassung / Sicherstellung Tag der Neuapprobierten der Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, 14.03.2009
MehrVertragsarztrechtsänderungsgesetz
Vertragsarztrechtsänderungsgesetz VÄndG ( ab 1.1.2007) Bundeskongress der niedergelassener Chirurgen 2. 4. März 2007 Was wird kommen? (Basis MBO von Mai 2004) Flexibilisierung der Tätigkeit der Vertragsärzte,
MehrHistorie. Einkaufsmodell. Kasse. vor 1883 Honorar. Behandlung. von (Bismarck) Leistung (Pflicht zur Behandlung)
TK-Landesvertretung Baden-Württemberg, Ulm und Heilbronn Juli 2015 Historie vor 1883 Patient Honorar Behandlung Arzt von 1883-1931 (Bismarck) Patient Leistung (Pflicht zur Behandlung) Einkaufsmodell Arzt
MehrPsychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung
Psychotherapeutisches MVZ die 7 Schritte zur Gründung Psychotherapeutenkammer Berlin 23.05. und 30.05.2016 RA Dr. Thomas Willaschek RA Dr. Thomas Willaschek Psychotherapeutisches MVZ Folie 1 111111 1 Agenda
MehrSituation der ambulanten ärztlichen Versorgung
Situation der ambulanten ärztlichen Versorgung Zukunft des Gesundheitswesens aus Ärztesicht? Eckwerte der ambulanten ärztlichen Versorgung in MV Über 2.450 niedergelassene Vertragsärzte Über 1.100 Hausärzte
MehrIn Kraft getreten am 1. Januar 2016.
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
MehrMVZ: Medizinisches Versorgungszentrum
MVZ: Medizinisches Versorgungszentrum Folie 1 Die gesetzliche Grundlage für die Gründung von MVZs wurden geschaffen durch das am 01.01.2004 in Kraft getretene Gesundheitsmodernisierungsgesetz GMG Damit
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9329 17. Wahlperiode 17. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrPraktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht. Vertragsarztrecht
Praktische Fälle im Medizin- und Gesundheitsrecht Vertragsarztrecht Teil I Ausgangsfall: Krankenhausarzt A möchte sich in Augsburg als fachärztlich tätiger Internist (Schwerpunkt Kardiologie) niederlassen
MehrDie Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in gesperrten Planungsbereichen Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
MehrDie Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in gesperrten Planungsbereichen Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
MehrDie Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen
Die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen Versorgung Peter Dittmann Abteilung Praxisberatung/Bedarfsplanung Tag der Neuapprobierten - Psychotherapeutenkammer NRW Dortmund, 04.02.2012 bereiche
MehrKV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz gemäß 105 Absatz 1a SGB V zur Förderung der Sicherstellung durch niedergelassene Vertragsärzte und angestellte Ärzte in ausgewiesenen Fördergebieten
MehrVersorgungsatlas Arztgruppen: gesonderte fachärztliche Versorgung
Versorgungsatlas Arztgruppen: gesonderte fachärztliche Versorgung Humangenetiker, Laborärzte, Neurochirurgen, Nuklearmediziner, Pathologen, Physikalische- und Rehabilitations-Mediziner, Strahlentherapeuten,
MehrBeantragt wird die Anstellung im Rahmen des Sonderbedarfs aufgrund eines:
Zulassungsausschuss für Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen PF 2019 99401 Weimar Posteingangsstempel Antrag zur Beschäftigung eines angestellten Arztes im Rahmen des Sonderbedarfs zur
MehrDie Praxisübergabe aus zulassungsrechtlicher Sicht
Die Praxisübergabe aus zulassungsrechtlicher Sicht 8. Gemeinsamer Infotag 2016 André Zwaka Betroffene Rechtskreise bei einer Praxisabgabe Mai 2016 KVSH 2 KVSH 3 Gute Planung spart Zeit und Geld KVSH 4
MehrAntrag auf Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt / in einem MVZ
Zulassungsausschuss für Ärzte - Hamburg - Postfach 76 06 20 22056 Hamburg Praxisstempel Hinweis: Im Folgenden wird aus Vereinfachungsgründen als geschlechtsneutrale Bezeichnung die männliche Form verwendet.
MehrSymposium der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen. Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender der KVN
Symposium der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen Mark Barjenbruch Vorstandsvorsitzender der KVN Wo stehen wir? Was tun wir? Was wollen wir? Was brauchen wir? Niederlassen in Niedersachsen 2 Wo
MehrAntrag auf Sonderbedarfszulassung nach 36, 37 Bedarfsplanungsrichtlinie
An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund Antrag auf Sonderbedarfszulassung nach 36, 37 Bedarfsplanungsrichtlinie
MehrAntrag auf Beschäftigung eines angestellten Therapeuten nach 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Psychotherapie Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund Fax: 0231 / 9432-86050 Eingangsstempel des Zulassungsausschusses Antrag auf
MehrRegionalkonferenz. Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen. 17. Oktober 2012
Regionalkonferenz Medizinische Versorgung im Landkreis Nordsachsen 17. Oktober 2012 Aktuelle Situation der ambulanten medizinischen Versorgung im Landkreis Nordsachsen Auswirkungen des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes?
MehrAntrag auf Umwandlung eines Angestelltensitzes in eine Zulassung gem. 95 Abs. 9b SGB V
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Susanne Jahn 0221 7763-6516 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Justine Labuhn 0221 7763-6543 0221 7763-6500 Frau Johanna
MehrErläuterungen zu den statistischen Informationen aus dem Bundesarztregister
Erläuterungen zu den statistischen Informationen aus dem Bundesarztregister Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin 2017 Erläuterungen zu den statistischen Informationen aus dem Bundesarztregister 1
MehrFAQs Sicherstellungsrichtlinie der KVB
FAQs Sicherstellungsrichtlinie der KVB Zuschuss zur Beschäftigung einer hausärztlichen Versorgungsassistentin / Präventionsassistentin in der Kinder- und Jugendmedizin / nicht-ärztliche Praxisassistentin
MehrAntrag auf Umwandlung eines Anstellungsverhältnisses in eine Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung
An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses für Psychotherapie Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund Fax: 0231 / 9432-86050 Eingangsstempel des Zulassungsausschusses Antrag auf
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. 2. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell 2. Quartal 2011 Kassenärztliche Bundesvereinigung MVZ im 2. Quartal 2011 30.06.2011 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV die Entwicklung
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. 3. Quartal Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell 3. Quartal 2011 Kassenärztliche Bundesvereinigung MVZ im 3. Quartal 2011 30.09.2011 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet die KBV die Entwicklung
MehrAusschreibungen für Nachfolgezulassungen in gesperrten Planungsbereichen
Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in gesperrten Planungsbereichen Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragsärztinnen-/ Vertragspsychotherapeuten-/Vertragspsychotherapeutinnensitze
MehrAntrag auf Beschäftigung eines angestellten Arztes nach 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V
An die Fax: 0231 / 9432-3927 Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Arnsberg I Arnsberg II Detmold Robert-Schimrigk-Str. 4 6 44141 Dortmund Münster
MehrTabelle 1: Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten mit hälftiger Zulassung nach Kassenärztlichen
Anlage Kassenärztliche Bundesvereinigung Tabelle 1: Anzahl der Ärzte und Psychotherapeuten mit hälftiger Zulassung nach Kassenärztlichen Vereinigungen Kassenärztliche Vereinigung Gesamt mit halber Vertragsärzte
MehrBayerischer Landesgesundheitsrat 14. März Dr. Krombholz, Vorsitzender des Vorstands
Bayerischer Landesgesundheitsrat 14. März 2011 Dr. Krombholz, Vorsitzender des Vorstands Agenda Zukünftige Politik der KVB Hausärztliche Versorgungssituation in Bayern Fachärztliche Versorgungssituation
MehrAntrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Postfach 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer
MehrBedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen
Bedarfsplanung neu Änderungen, Fragen, Herausforderungen Jochen Maurer, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns 10.12.2012 Agenda Erwartungen an die neue Bedarfsplanung Die wichtigsten Änderungen im Überblick
MehrGKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)
GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) Kanzlei Bittrich + Winkler Vertragsarztrecht, ärztliche Kooperationsformen, Berufsrecht Maximilianstraße 85, 86150 Augsburg Tel.: 0821/455055-0 Fax: 0821/455055-20
MehrComtesse & Comtesse RA Hermann Comtesse Fachanwalt für Medizinrecht 07.10.2015 1
1 Grußwort: Präsident der Ärztekammer Herr Dr. med. Josef Mischo 2 Vortrag am im Haus der Competenz 3 Gliederung Begrüßung Planung der Praxisabgabe Suche eines Praxisnachfolgers Nachbesetzungsverfahren
MehrDas MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung
Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 03. Dezember 2008 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung
MehrAntrag. auf Gewährung einer Praxisaufbauförderung gemäß Anhang 1a der Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Gewährung einer Praxisaufbauförderung gemäß Anhang 1a der Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung
MehrA N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit gemäß 36, 37 Bedarfsplanungs-Richtlinie
Zulassungsausschuss für Ärzte bei der (Posteingangsstempel) Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Sonderbedarfszulassung zur vertragsärztlichen
MehrAMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG HEUTE UND MORGEN ERKENNTNISSE AUS DER VERSORGUNGSFORSCHUNG DER KV RLP
AMBULANTE ÄRZTLICHE VERSORGUNG HEUTE UND MORGEN ERKENNTNISSE AUS DER VERSORGUNGSFORSCHUNG DER KV RLP INHALT Die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz Zahl, Verteilung, Altersstruktur Die Patientenschaft Zahl,
MehrAntrag. auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs. 2 Ärzte-ZV
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Sicherstellung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Sicherstellungsassistenten wegen belegärztlicher Tätigkeit nach 32 Abs.
MehrJuristische Grundinformationen zu Anstellungsverhältnissen im Kontext sozialrechtlicher Zulassung
Juristische Grundinformationen zu Anstellungsverhältnissen im Kontext sozialrechtlicher Zulassung Dr. Sebastian Thieme Fachanwalt für Medizinrecht MEYER-KÖRING Rechtsanwälte Steuerberater Berlin Bonn www.meyer-koering.de
MehrMYTHEN UND FAKTEN WAS BESTIMMT ANGEBOT UND NACHFRAGE IM BEREICH DER NIEDERLASSUNG? DEMOGRAPHIEWOCHE RLP 2015
MYTHEN UND FAKTEN WAS BESTIMMT ANGEBOT UND NACHFRAGE IM BEREICH DER NIEDERLASSUNG? DEMOGRAPHIEWOCHE RLP 2015 MYTHOS 1: ÄRZTEMANGEL / ÄRZTESCHWEMME ARZTZAHLEN Arztzahlen: (Stand 30.09.2015) Durchschnittliches
MehrDr. med. Thomas Fischbach
Zukunft der ambulanten pädiatrischen Versorgung aus Sicht der KBV 110. DGKJ - Jahrestagung Leipzig, 12. September 2014 Dr. med. Thomas Fischbach Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Facharzt für Anaesthesiologie
MehrÄrztliche Versorgung in NRW
Ärztliche Versorgung in NRW Im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2005 über 930.000 Personen beschäftigt. Die Tätigkeiten dieser Personen dienen primär der Sicherung, der Vorbeugung
MehrInformationen zum Thema Zweigpraxis Häufig gestellte Fragen zum Verfahren
Informationen zum Thema Zweigpraxis Häufig gestellte Fragen zum Verfahren 1. Wer ist für meinen Antrag zuständig? Seite 2 2. Wie läuft das Verfahren bei der KV Nordrhein ab? Seite 2 3. Wer muss den Antrag
MehrDer Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am folgende Beschlüsse gefasst:
A Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat am 13.6.2017 folgende Beschlüsse gefasst: A. Gesonderte fachärztliche Versorgung ( ist das Land Sachsen-Anhalt) 1. Im Land Sachsen-Anhalt besteht Überversorgung
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin gemäß 101 Abs. 1 Nr.
Bezirksstelle Düsseldorf Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Rebecca In der Smitten 0211 5970-8570 0211 5970-9533 Zulassungsausschuss Frau Natalia Puschkarow 0211 5970-8531 0211 5970-9986
MehrIra Paschedag Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
Arbeitsplatz MVZ ein Zukunftsmodell? Ira Paschedag Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kanzlei Hast Maus von Radetzky Münsterstraße 9 59065 Hamm www.gesundheit-arbeit-recht.de MVZ 95 I S.2 SGB
Mehr8. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen. 3. bis. 4. Mai 2013 in Berlin. Kooperationen aus Sicht der KV Berlin
8. Kongress des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen 3. bis. 4. Mai 2013 in Berlin Kooperationen aus Sicht der KV Berlin I. Überblick Zu den Formen ärztlicher Kooperationen gibt es Bestimmungen mit
MehrVeränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG
Veränderte Vertrags- und Versorgungsstrukturen durch GMG Rolf Hufenbach 11.11.2004 V/VS2 1 - Teilnehmer und Teilnahmeformen - Versorgungsformen - Position der KVN zur sektorübergreifenden Versorgung 11.11.2004
MehrStart-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher. 28.08.2015 Köln Bernhard Brautmeier, Stellvertretender Vorsitzender
Start-up in die Niederlassung Die Arztpraxis organisiert und sicher 28.08.2015 Köln Bernhard Brautmeier, Stellvertretender Vorsitzender Gesundheitspolitische Trends Die ärztliche Versorgung in Nordrhein
Mehr... Titel, Name Vorname - nur Rufname lt. Geburtsurkunde Geburtsort (Gemeinde, Land)
Zulassungsausschuss für Ärzte (Posteingangsstempel) bei der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts PF 2019 99401 Weimar A N T R A G auf Erteilung einer beschränkten
MehrMerkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin gemäß 101 Abs. 1 Nr.
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Susanne Jahn 0221 7763-6516 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Justine Konrad 0221 7763-6543 0221 7763-6500 Frau Johanna
Mehrauf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)
Zulassungsausschuss - Ärzte - Dresden Zulassungsausschuss-Ärzte-Dresden Postfach 10 06 41 01076 Dresden Posteingangsstempel Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) 1. Gründer
MehrMedizinische Versorgungszentren aktuell. zum Stichtag Kassenärztliche Bundesvereinigung
Medizinische Versorgungszentren aktuell zum Stichtag 31.12.2013 Kassenärztliche Bundesvereinigung Medizinische Versorgungszentren 31.12.2013 Seite 2 von 9 Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachtet
MehrAntrag auf Beschäftigung eines angestellten Arztes
An die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses der Ärzte und Krankenkassen für den Regierungsbezirk Robert-Schimrigk-Str. 4-6 44141 Dortmund Antrag auf Beschäftigung eines angestellten Arztes gemäß 95
MehrSicherstellungsstatut
Sicherstellungsstatut Maßnahmen zur Sicherstellung und Nachwuchsgewinnung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher
MehrDie Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
Ausschreibungen für Nachfolgezulassungen in gesperrten Planungsbereichen Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) schreibt hiermit folgende Vertragsarzt-/Vertragspsychotherapeutensitze aus:
MehrInformationen zum Thema Verwendung der Arzt- und Betriebsstättennummern
Informationen zum Thema Verwendung der Arzt- und Betriebsstättennummern Stand 16. November 2012 Abkürzungen LANR BSNR NBSNR "Lebenslange Arztnummer", bundesweit und lebenslang gültige persönliche Kennziffer.
Mehr