Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung
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- Ernst Schmitt
- vor 6 Jahren
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1 Das MVZ als Möglichkeit der Berufsausübung Universität Greifswald, 03. Dezember 2008 Studium der Humanmedizin / Querschnittsbereich Q3 Gesundheitsökonomie, Gesundheitssystem, öff. Gesundheitspflege Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung
2 Ihre Referenten Mathias Parbs ECOVIS Grieger Mallison & Partner Steuerberater in Rostock Axel Keller, LL.M. ECOVIS Grieger Mallison Bettker Keller & Partner Rechtsanwalt in Güstrow Folie 2 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
3 Der Angestellte Folie 3 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
4 Der Niedergelassene Folie 4 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
5 Situation bis 2003 Erbringung ambulanter ärztlicher Leistungen nur durch in örtlicher Praxis niedergelassene Ärzte (Ausn.: Notfallambulanz) Bildung von GP en nur zwischen identischen oder verwandten Fachgebieten ( sinnvolle Kombinationen) überörtliche Kooperationen ebenso unzulässig wie Verbindung mit entfernten Fachgebieten oder Nichtärzten Organisation einer Kooperation in Form einer GmbH unzulässig Erbringung ärztlicher Tätigkeiten durch angestellte Ärzte unzulässig Folie 5 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
6 01. Januar GMG Einführung des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) fachübergreifende Erbringung ärztlicher Leistungen durch im MVZ tätige Ärzte Anstellung von Ärzten zulässig Gesellschaftereignung für alle Leistungserbringer Organisation in Form einer GmbH zulässig Zulassungsprivileg für angestellte MVZ-Ärzte Restriktionen: Zulassung nur für einen Ort Einsatz von Ärzten in KH und MVZ (Teilzeit) problematisch Zulassung des MVZ strikt an Gründereigenschaft des Trägers gebunden Folie 6 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
7 01. Januar 2006 VÄG (I) Liberalisierung des Vertragsarztrechts auch außerhalb von MVZ Unbeschränkte Zulässigkeit angestellter ambulanter ärztlicher Tätigkeit Zulässigkeit überörtlicher (Gemeinschafts-) Praxen Zulässigkeit von Teilgemeinschaftspraxen Zulässigkeit ambulanter Tätigkeit von KH-Ärzten Karenzzeit von sechs Monaten für MVZ bei Verlust eines Trägers Folie 7 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
8 01. Januar 2006 VÄG (II) (neue) Restriktionen: Aufhebung des Angestelltenprivilegs für MVZ-Ärzte Selbstschuldnerische Haftungsübernahme des / der MVZ-Träger Teilgemeinschaftspraxen zwischen Erbringern überweisungsgebundener medizinisch-technischer Leistungen und überweisungsberechtigten Leistungserbringern gesetzlich untersagt und Neureglungen zunächst nur in SGB V und Ärzte-ZV umgesetzt, untergesetzliche Regelungen und damit die Zulassungspraxis der KV erst einmal nicht geändert seit 07/07 Umsetzung in untergesetzliche Regelungen erfolgt Folie 8 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
9 Aktuelle Zulassungssituation 1088 zugelassene MVZ 55,8% / 36,9% in reiner Trägerschaft von Vertragsärzten / Krankenhäusern in MVZ tätige Ärzte davon angestellt (etwa 75%) Größen von 2 bis ca. 50 Ärzte bundesweiter Durchschnitt: 4 Ärzte Hausärzte, Internisten und Chirurgen am häufigsten vertretene Fachgruppen Hausärzte in etwa 40% aller MVZ vertreten (Quelle: KBV, Stand ) Folie 9 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
10 Entwicklung der Zulassungszahlen MVZ KH-MVZ Dez 05 Dez 06 Dez 07 Folie 10 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
11 Rechtliche Grundlagen I Fachübergreifende Tätigkeit zwei verschiedene Fachrichtungen müssen im MVZ vertreten sein Unterschiedliche Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen nur hausärztliche gruppe nicht fachübergreifend fachärztlicher und hausärztlicher Internist fachübergreifend Ärztliche Leitung vergleichbar mit Ärztlichem Direktor im KH ärztliche Fachbereichsleitung möglich (Aufsicht nur im eigenen Fachgebiet) kooperative Leitung bei MVZ mit unterschiedlichen Berufsgruppen möglich Unabhängigkeit von nichtärztlichen Weisungen (kfm. GF?) Umfang: fachliche Leitung und Überwachung, Abrechnung, Berufsrecht, Erstellung von berichten und Ansprechpartner für Kassenärztliche Vereinigung Folie 11 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
12 Rechtliche Grundlagen II Einrichtung - räumliche Struktur, personelle Kapazität, Ausstattung mit Sachmitteln - grundsätzlich ein Standort für alle MVZ-Ärzte (Filialen möglich) - keine Ausübung mittels fahrender MVZ möglich Tätigkeit der Ärzte - Approbation, allg. oder fachärztl. Weiterbildung, Eintragung in das register erforderlich - Teilzeittätigkeit, Tätigkeit in KH und MVZ jetzt grundsätzlich möglich - Beachte: Auswirkung von Teilzeit auf Bedarfsplanung Nebentätigkeit eines VA es max. 13 Stunden / Woche Folie 12 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
13 Rechtliche Grundlagen III zulässige Organisationsformen grds. alle, aber OHG / KG (-), da beruf kein Gewerbe Anerkennung eines MVZ als gemeinnützig möglich taugliche Gründer - alle zur Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten zugelassenen Leistungserbringer, bspw. Vertragsärzte, KH, Apotheken, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Krankenpflegeeinrichtungen - nicht: Krankenkassen, Pharmaunternehmen, Heilpraktiker, Landeskrankenhausgesellschaft Folie 13 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
14 Rechtliche Grundlagen IV Berufsrechtliche Einschränkung - nicht alle Leistungserbringer sind miteinander vereinbar - problematisch: Apotheker (Fremdbesitzverbot) keine Kombination von VÄ und einem KH in einer Kapitalgesellschaft möglich Zulassung des MVZ - Erwerb Vertragsarztsitz durch - Beteiligung an Ausschreibungsverfahren (KV M-V: nur bestehende MVZ) - Umwandlung von Vertragsarztsitzen (Personenidentität für Übergangszeitraum) Folie 14 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
15 Was gibt s noch? Krankenhaus MVZ Teilgemeinschaft Dr. Hinz Berufsausübungsgem. KV 1 AVZ Dr. Kunz ZNL KV 2 Folie 15 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
16 Was gibt s noch? Pharma Betreiber 2 Pharma San/Apo Klinik Ärzte Betreiber GmbH & Co. KG Pharma Betreiber 3 Betreiberverträge Ambulantes Zentrum 2 Ambulantes Zentrum Klinik MVZ GmbH Apotheke/ Sanitätsh. Ärzte Freier Freie Ärzte Ambulantes Zentrum 3 Zuweisungs- und Nutzungsvereinbarung Folie 16 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
17 Der Niedergelassene und die Anderen Folie 17 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
18 (k)eine Strategie Folie 18 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
19 ärztl. Zukunft = Kooperation Prognose der KBV: Das ärztliche Honorar verlagert sich weg von öffentlich-rechtlichen Kollektivverträgen 2005: 99% aller ambulanten Leistungen 2010: 55% aller ambulanten Leistungen 2015: 42% aller ambulanten Leistungen EBM PKV IV / DMP Selbstz. Folie 19 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
20 We live in FINANCIAL TIMES Folie 20 MVZ-Seminar Uni HGW 03. Dezember 2008
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Axel Keller (LL.M.) Rechtsanwalt Mathias Parbs Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt Tel.: Tel.: mail: mail: Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung
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