Die Nase in alle Töpfe stecken: Die Arbeit im MVZ als angestellter Arzt oder ärztlicher Leiter

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1 Berlin 20. Februar 2016 Die Nase in alle Töpfe stecken: Die Arbeit im MVZ als angestellter Arzt oder ärztlicher Leiter Dr. med. Peter Velling Bundesverband Medizinische Versorgungszentren Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung e.v. BMVZ e.v. Schumannstr Berlin Tel: Fax: Mail: p.velling@bmvz.de

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3 MVZ können eine Chance für die dort Beteiligten sein Ohne die Nutzung von betriebswirtschaftlichen Synergieeffekten durch die Kooperation und ohne von den Patienten wahrgenommene Verbesserungen von Behandlungsabläufen und Versorgungsqualität wird aber auch die Organisationsform MVZ keine nach haltigen wirtschaftlichen Vorteile bieten.

4 Worin sehen Sie `die größte Gefahr für die weitere Entwicklung Ihres MVZ? (Mehrfachantworten waren möglich) rechtliche Diskriminierung gegenüber der Einzelpraxis 84,7% schlechtes Verhältnis zur KV 50,8% schlechtes Verhältnis zum Zulassungsausschuss 32,7% Scheitern der ambulanten Spezialärztlichen Versorgung 22,8% Sonstige 13,4% Auslaufen von IV-Verträgen 10,2%

5 Angestellte Ärzte Alle Stellen sind ursprünglich Vertragsarztsitze! Angestellte `vertreten Vertragsärzte, haben also die gleichen Rechte und Pflichten, wenn 0,5 VK. Facharztprinzip, persönliche Leistungserbringung und KV Abrechnung über LANR + BSNR, keine Vertretung möglich ohne KV Anmeldung

6 Antworten auf die Frage: Wenn Sie sich jetzt für Ihre Zukunft entscheiden müssten, welche Richtung würden Sie wählen? Grafik: BMVZ e.v. Anstellung in Klinik 49% Niederlassung 27% öffentlicher Gesundheitsdienst 2% Detailantworten nach Geschlecht: Anstellung in Praxis/MVZ 22% Datenquelle: Hartmannbund Umfrage unter den Medizinstudierenden veröffentlicht am

7 Neu seit 2015 Kriterium fachübergreifend mit (GKV-VSG) zum entfallen. fachgleiche MVZ zulässig, z.b. reine Hausarzt-MVZ, spezialisierte facharztgleiche MVZ oder auch MVZ, in denen ausschließlich ärztliche und/oder nicht-ärztliche Psychotherapeuten tätig sind Im Hinblick darauf, dass MVZ ihren Charakter als Zentrumseinrichtungen behalten, müssen mindestens zwei verschiedene Ärzte im MVZ jeweils im Umfang von mindestens einer Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag bzw. einer halben Anstellungsstelle (> 10 Wochenarbeitsstunden) tätig sein

8 KV-Vertreterversammlung bisher: überwiegend Vertragsärzte Die Vertreterversammlung hat insbesondere die Satzung und sonstiges autonomes Recht zu beschließen, den Vorstand zu überwachen, alle Entscheidungen zu treffen, die für die Körperschaft von grundsätzlicher Bedeutung sind, den Haushaltsplan festzustellen, über die Entlastung des Vorstandes wegen der Jahresrechnung zu beschließen, die Körperschaft gegenüber dem Vorstand und dessen Mitgliedern zu vertreten, über den Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundstücken sowie über die Errichtung von Gebäuden zu beschließen. sie kann sämtliche Geschäfts- und Verwaltungsunterlagen einsehen und prüfen.

9 Vertreterversammlung Berlin Facharzt gegen Hausarztlisten Liste Kooperation BAGs + MVZ, Haus- + Fachärzte mit angestellten Ärzten Koalitionen brauchen Zeit

10 Die VV wählt Mitglieder & Vertreter für: Ausschüsse Kommissionen Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten Bereitschaftsdienstkommission Disziplinarausschuss Haushalts- und Finanzausschuss Honorarverteilungsausschuss Plausibilitätsausschuss Satzungsausschuss Widerspruchsstelle Aids, Akupunktur,,AOP, Diabetes, Dialyse, Histopathologie,Hautkrebsscreening, Hörgeräteversorgung Kardiologie, Kernspintomografie, Koloskopie, Krankenheime Labor Onkologie, Photodynamische Therapie, Phototherap. Keratektomie QS und Qualitätskontrolle Radiologie, Rehabilitation, Rheuma Schlafapnoe, Schmerztherapie Sonografie, Substitution Zytologie

11 VV wählt Mitglieder, Vertreter für: Beratende Fachausschüsse für: Zulassungsgremien die hausärztliche Versorgung, die fachärztliche Versorgung und die psychotherapeutische Versorgung angestellte Ärzte (neu mit VSG) Zulassungsausschuss Landesauschuss Erweiterter Landesauschuss

12 Angestellte Ärzte Besitzen ab 0,5 VK aktives wie passives Wahlrecht für die KV-Vertreterversammlung damit bevorzugt auch für die Gremienbesetzung durch Listen Angestellten Interessen vertreten sie besser selber Beeinflussung der Abrechnung der Fachgruppe

13 Ärztliche Leitung Die vom Gesetzgeber geforderte ärztliche Leitung des MVZ soll sicherstellen, dass die vom MVZ zu erbringenden Leistungen den vertragsarztrechtlichen Anforderungen genügen. Insbesondere hat der Ärztliche Leiter gegenüber der KV dafür einzustehen, dass die in einem MVZ tätigen Ärzte die vertragsärztlichen Pflichten einhalten. Der Ärztliche Leiter muss im MVZ selbst als Vertragsarzt (mit vollem oder hälftigen Versorgungsauftrag) oder als angestellter Arzt tätig sein. Er ist in medizinischen Fragen weisungsfrei. Sind in einem MVZ Angehörige unterschiedlicher Berufsgruppen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen (Ärzte und Psychotherapeuten), tätig, ist auch eine kooperative Leitung (Ärztlicher + Psychotherapeutischer Leiter) möglich.

14 Pflicht Es geht nicht ohne Ärztlichen Leiter: zu gründen zu arbeiten abzurechnen Ansprechpartner der KV

15 ärztlicher Leiter 95 Abs. 1SGB V: Medizinische Versorgungszentren sind (fachübergreifende) ärztlich geleitete Einrichtungen 1 Abs 2 MBO-Ä: Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf. 2 Abs. 4 MBO-Ä: Ärztinnen und Ärzte dürfen hinsichtlich ihrer ärztlichen Entscheidungen keine Weisungen von nicht Ärzten entgegennehmen.

16 Der ärztliche Leiter ist erster Ansprechpartner des MVZ nach außen übernimmt die Verantwortung für Die Abrechnung, die Einhaltung der Qualitätssicherung Die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten. Kooperative Leitung bei Einhaltung des Berufsrechts möglich

17 Leitung Intern Medizinische Leitung der Einrichtung Koordinierung der medizischen Versorgung im MVZ Planung und Koordinierung des Leistungsangebots Planung und Durchführung QM und QS

18 ÄL / KV Verantwortung für die Einhaltung der berufsrechtlichen und vertragsärztlichen Bestimmungen durch alle ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter des MVZ Sicherstellung der korrekten Abrechnung Sicherstellung der ordnungsgemäßen Dokumentation

19 Leitung intern Personalverantwortung Personalauswahl Personalplanung Budgetverantwortung Fachliche Außendarstellung des MVZ Regionale Vernetzung Ansprechpartner KV (Abrechnung) Ansprechpartner Ärztekammer

20 Leiter/Ärzte In der Patientenversorgung ist jeder behandelnde Arzt nach Maßgabe des ärztlichen Berufsrechtes und der sonstigen einschlägigen Vorschriften weisungsfrei Dem ärztlichen Leiter obliegt dabei die allgemeine Aufsicht

21 Kür Alle Kontakte zur KV/ Zulassungsgremien in Vertretung der Geschäftsführung als Vertreter nach Anzeige durch Geschäftsführer Informationsnetzwerk mit anderen Ärztlichen Leitern, Moderation Qualitätszirkel Ärzte als Mitglied in KV Gremien, Vertreterversammlung, Ärztekammern

22 Vertragsarzt / BAG Vertragsarzt MVZ Arzt und Geschäftsführer Fallweise professionelle Beratung für Steuer, IT, Personal, QM Intuitive Entscheidung Ärztliche Leitung und Geschäftsführung treffen Entscheidung mit dem Team Arbeitsteiliges Vorgehen Controlling basierte Entscheidungen

23 Patienten Erwarten im Ambulanzbereich: Ihren Arzt, gerade bei chron. Erkrankungen Zu üblichen Arbeitszeiten Festes Personal Zuhause Gefühl Das ist in Kliniken (leider) anders (ständige) Arztwechsel nehmen ambulante Patienten nicht an

24 Danke Für Ihr Verständnis! Haben Sie andere Gedanken? BMVZ e.v. Schumannstr Berlin Tel: Fax: Mail:

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