Neue Gesundheitspolitik und die Rolle der MVZ

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1 Berlin 20. September 2017 Neue Gesundheitspolitik und die Rolle der MVZ MVZ & Anstellung im Fokus Vorstand BMVZ e.v. & Dr. Peter Velling Vorstandsvorsitzender BMVZ e.v. Schumannstr Berlin Mail: Neue Koalitionsverhandlungen Neue Bundesregierung Neue Ministerien (?) so oder so. Hauptherausforderung bleibt die weitere Arbeit an der Verzahnung der Sektoren Die wesentlichen Themen der künftigen Gesundheitspolitik sind daher Kooperative und Integrative Versorgung Abbau der Sektorengrenzen Möglichkeiten durch Digitalisierung

2 Trotz einer Stärkung der sektorübergreifenden Versorgung bestehen weiterhin Problembereiche wie die unzureichende Zusammenarbeit der Beteiligten an den Schnittstellen zwischen und innerhalb der Sektoren von Prävention bis zur Pflege, die parallele Vorhaltung von Versorgungsangeboten, die sektorengebundene Verteilung der finanziellen Mittel, unterschiedliche Vorgaben zur Qualitätssicherung. Aus Sicht des Bundesfachausschusses Gesundheit und Pflege der CDU bedarf es deshalb weiterer Maßnahmen, um die Transparenz des Leistungsgeschehens und der Qualitätssicherung sektorenüber-greifend zu stärken, Vergütung gleicher Leistungen sektorenunabhängig zu gestalten, Schnittstellen im Gesundheitswesen zu verringern bzw. zu überwinden und so eine kontinuierliche medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten zu gewährleisten und Effizienzpotenziale in der Versorgung zu heben

3 THEMEN (1) Zur aktuellen Lage der MVZ in Deutschland (2) Komplexe Praxisstrukturen als (immer noch) fremdes Element in der KV-Welt (3) Interessenvertretung und die Rolle des BMVZ Schlaglichter zum Thema MVZ

4 Vielfach werden MVZ nach wie vor als fremdes Element betrachtet Welcher Aussage zur aktuellen Haltung gegenüber MVZ stimmen Sie am ehesten zu? * MVZ sind im Großen und Ganzen als Teil der Regelversorgung anerkannt. MVZ sind nach wie vor Außenseiter und den MVZ nicht gleichgestellt. 18,5% 38,9% * Nicht repräsentative Trendabfrage des BMVZ unter den angemeldeten MVZ-Vertretern dieses Kongresses MVZ sind zwar politisch gewollt, werden aber oft von den Kven behindert In letzter Zeit haben die Vorbehalte gegen MVZ eher wieder zugenommen. 35,2% 7,4% Entwicklung der Zahlen von Ärzten (ohne nichtärztliche Psychotherapeuten) in den verschiedenen Praxisstrukturen Grafik BMVZ / Datenquelle: Stat. Informationen saus dem Bundesarztregister 54,1% 53,2% 52,7% 52,2% 51,6% 50,8% 38,3% 38,4% 38,4% 38,3% 38,2% 38,2% 37,9% 6,5% 7,5% 8,4% 9,1% 9,7% 10,2% 11,2% Anteil der Ärzte in Einzelpraxis Anteil der Ärzte in BAG Anteil der Ärzte in MVZ

5 Dynamik der MVZ-Entwicklung Grafik BMVZ / Datenquelle: MVZ-Statistik der KBV 288 Zahnarzt-MVZ Humanedizin. MVZ 18,2 % davon MVZ in dritter Trägerschaft (ohne Zahnärzte) Statistik von KBV & KZBV ,8 % davon Krankenhaus- MVZ 43 % davon Vertragsarzt- MVZ die mit dem VSG neue Zulässigkeit fachgleicher MVZ hat in jeder Hinsicht zu einer verstärkten Gründungsdynamik geführt zur bekannten MVZ Statistik der KBV sind neu die rein zahnärztlichen MVZ hinzuzurechnen, die gesondert von der KZBV erfasst werden Dynamik der MVZ-Entwicklung Grafik BMVZ / Datenquelle: MVZ-Statistik der KBV MVZ Neuzulassung im Jahr Anzahl der MVZ je Quartal absolut davon jeweils MVZ in KrH-Trägerschaft

6 Veränderung der MVZ-Zahlen je Bundesland von 2015 auf 2015 Grafik BMVZ / Datenquelle: MVZ-Statistik der KBV Hamburg 5 13 Veränderung absolut davon bei KrH-MVZ Westfalen-Lippe Hessen Saarland Brande 1 2 B.-Württemberg Berlin Niedersachsen Bremen S.- M.- Sachsen Bayern Nordrhein R.-Pfalz S.- Thürin Entwicklung der Krankenhauszahlen sowie der krankenhausassoziierten MVZ Grafik: BMVZ / Datenquelle: Statistisches Bundesamt Die Sektorengrenze wird zunehmend durchlässig: Über drei Viertel aller Krankenhäuser sind im Feld des ambulanten Operierens aktiv; über ein Drittel betreibt aktuell ein MVZ oder ist zumindest an einem solchen Zentrum beteiligt, die Mehrheit aller befragten Häuser plant überdies eine Ausweitung der MVZ-Aktivitäten. Anzahl Krankenhäuser Anzahl MVZ in KrH-Trägerschaft Statistik Anzahl Krankenhaus-MVZ Anzahl Krankenhäuser

7 Ambulantes Arbeiten an der Sektorengrenze - IST-Zustand ambulante Versorgung findet häufig in räumlicher und/oder institutioneller Nähe zum Krankenhaus statt dazu zählen neben den im engeren Sinne krankenhausgetragenen MVZ vor allem auch (vertragsärztliche) MVZ am Krankenhaus, bzw. in örtlicher Nähe durch die enge Zusammenarbeit zwischen stationärer und ambulanter Versorgung mit teilweise personeller Verflechtung bei den Ärzten sind diese Organisationsformen wie geschaffen für eine Sektor übergreifende Versorgung gleichzeitig wirkt die bestehende zulassungsrechtliche Einordnung nach 95 SGBV als ambulante Einrichtung aber konträr, weil auch für krankenhausnahe MVZ die strikte Trennung der Sektoren Grundlage ihrer Tätigkeit und Vergütung ist Ambulantes Arbeiten an der Sektorengrenze - Forderungen Lockerung/Klarstellung zur Genehmigungsfähigkeit von Zweigpraxen Abschaffung des Krankenhausnachrang im Ausschreibungsverfahren / Klarstellung Einbringungsfristen (BSG-Rechtsprechung) Verfahrensvereinfachung bei stationär/ambulant übergreifender Weiterbildung angehender Fachärzte & Förderung der Verbundweiterbildung durch entsprechende Anpassung der Rahmennormen Reduktion der Verfahrenskomplexität Überprüfung der Prozesse z.b. rund um die Zulassung und Genehmigung von angestellten Ärzten auf Potential zu Bürokratieabbau und Vereinfachung von Formalien generell Angleichung inhaltlich gleichartiger Prozesse im stationären und ambulanten Sektor

8 THEMEN (1) Zur aktuellen Lage der MVZ in Deutschland (2) Komplexe Praxisstrukturen als (immer noch) fremdes Element in der KV-Welt (3) Interessenvertretung und die Rolle des BMVZ Entwicklung der ambulanten ärztlichen Berufstätigkeit Anzahl der in selbständiger Niederlassung tätigen Ärzte & Dynamik der in Anstellung tätigen Mediziner Zahl der im jeweiligen Jahr in Niederlassung tätigen Ärzte (ohne nicht-ärztl. Psychotherapeuten) Entwicklung der im ambulanten Bereich angestellten Ärzte davon in MVZ angestellt

9 MVZ & angestellte Ärzte gehören zusammen aber größter Arbeitgeber sind die Einzel- und Gemeinschaftspraxen Ende 2016 waren bereits 27 % aller ambulant tätigen Ärzte angestellt davon 45 % in einem MVZ und 55% in Niederlassungspraxen von den Vertragsärzten sind 1,2 % in einem MVZ tätig das entspricht Ärzten auch Einzelpraxen können bis zu drei weitere Ärzte anstellen jedoch auch dann werden sie statistisch weiter als Einzelpraxis erfasst

10 Veränderungen erreichen die Selbstverwaltung nur mit Verzögerung Bundesweit in den Vertreterversammlung: 622 Mandate davon 49,3 % Ärzte aus Einzelpraxen 43,6 % Ärzte aus BAG 5,6 % Ärzte aus MVZ 1,5 % Ärzte aus Krankenhaus 22,5 % Ärztinnen 77,5 % Ärzte 93 % Ärzte in selbständiger Niederlassung 7 % Ärzte in Anstellung Beratender Fachausschuss Angestellte Ärzte Notwendigkeit zur Umsetzung des SGB V in regionales Satzungsrecht der KVen Ergebnis alle KVen haben inzwischen die Satzung angepasst und den seit Juli 2015 verpflichtenden Ausschuss auch eingerichtet die Größe der bestehenden Ausschüsse reicht von 3 bis 8 Ärzten gewählt wurde hier auch viele Ärzte, die kein Mandat der VV haben in einigen Regionen ist der Ausschuss nur mit MVZ-Vertretern besetzt, in anderen nur mit Angestellten aus BAG der entsprechende KBV-Ausschuss

11 Erfahrungswerte!? THEMEN (1) Zur aktuellen Lage der MVZ in Deutschland (2) Komplexe Praxisstrukturen als (immer noch) fremdes Element in der KV-Welt (3) Interessenvertretung und die Rolle des BMVZ

12 Wie haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen aus Ihrer Sicht entwickelt?* * Nicht repräsentative Trendabfrage des BMVZ unter den angemeldeten MVZ-Vertretern dieses Kongresses 34,6% eher zugunsten von MVZ eher nachteilig für MVZ gleichbleibend schlecht gleichbleibend gut 38,5% 21,2% 5,8% MVZ & Angestellte Ärzte als Thema im Bundestagswahlkampf Auffällig ist, dass ambulante Versorgungsfragen spielen bei den Wahlprogrammen der Parteien allgemein kaum eine Rolle thematisiert wird allenfalls die besondere Versorgungsproblematik des ländlichen Raums in diesem Zusammenhang wird von allen Parteien das kommunale MVZ als geeignete Option begrüßt und soll teils durch weitere Gesetzgebung unterstützt werden die FDP-Bundestagsfraktion hebt jedoch im besonderen Maße hervor, dass die Niederlassung in eigener Praxis wieder an Attraktivität gewinnen müsse, und dass die Einzelpraxis wettbewerbliche Rahmenbedingungen haben müsse, die für sie nicht nachteilig gegenüber größeren Einheiten wie MVZ seien alle anderen Parteien scheinen in der Tendenz davon auszugehen, dass der ambulante Bereich für s Erste genügend reformiert sei Das sehen wir etwas anders!

13 Der Prozess zur Gleichstellung komplexer Praxisstrukturen mit den Einzelpraxen muss fortgesetzt werden Schwerpunktforderung ist die Honorargerechtigkeit Es ist unabdingbar, künftig bisherige Grundpfeiler der Vergütungsordnung neu zu hinterfragen: Festlegung im SGB V von unverrückbaren Mindeststandards im EBM bei der Vergütung komplexer Versorgungsstrukturen, die nicht durch regionale HVM-Regelungen unterlaufen werden Überlegung, den Team-Fall ähnlich wie bei der Leistungserbringung im Krankenhaus auch für den ambulanten Bereich einzuführen Schaffung einer integrierten Versorgungspauschale für sektorenübergreifende Versorgung & Förderung regionaler Versorgungsverbünde mit abgestimmter Bedarfsanalyse sowie verbindlichen Vorgaben an Prozess- und Ergebnisqualität Darüber hinaus sind Baustellen & künftige Arbeitsfelder für den BMVZ Erhöhung der Transparenz von Arbeit und Entscheidungen der Selbstverwaltung / Reduktion der Willkürkomponente 3-Jahres- Rechtsprechung des BSG: Forderung nach einer Klarstellung durch den Gesetzgeber Aufhebung der Trägerkreiseinschränkung wie durch das VStG eingeführt gleichberechtigte Akzeptanz angestellter Ärzte.

14 FRAGEN? MEINUNGEN? Kontakt: Bundesverband MVZ Schumannstr Berlin??? Tel: Fax: Mail:

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