Ordnung des Fakultäts-Graduiertenzentrums Center for Doctoral Studies in Informatics and its Applications (CeDoSIA)

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1 Ordnung des Fakultäts-Graduiertenzentrums Center for Doctoral Studies in Informatics and its Applications (CeDoSIA) Nach vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School (TUM-GS) hat die Fakultät für Informatik folgende Ordnung am verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das Statut TUM-GS vom , dessen Regelungen auch im CeDoSIA gelten. Vorbemerkung: Alle Personenbezeichnungen beziehen sich ungeachtet der Genusform in gleicher Weise auf Frauen und Männer. 1 Stellung innerhalb der TUM Graduate School Das Center for Doctoral Studies in Informatics and its Applications (nachfolgend kurz CeDoSIA), führt den Untertitel Faculty Graduate Center for Computer Science und ist Teil der TUM Graduate School, die eine zentrale wissenschaftliche Einrichtung der TUM ist. Namensgebung und Erscheinungsbild / Logo des CeDoSIA orientieren sich am Corporate Design der TUM und der TUM Graduate School. 2 Ziele und Aufgaben Es gelten die Regelungen gemäß 2 Statut TUM-GS vom zu den Zielen und Aufgaben der TUM-GS. Darüber hinaus wird im Rahmen des CeDoSIA festgelegt: (1) Die Aufgaben des CeDoSIA sind: a. Förderung fachnaher und überfachlicher Qualifizierungselemente nach 15 des Statuts der TUM-GS, insbesondere Beratung für Veranstaltungen, die über die Lehrstuhlebene hinausgehen (u.a. auch Diversity-Trainings) Beratung bei der Einwerbung von Fördermitteln b. Ausbildung in Forschungsmethoden spezifisch für die Informatik sowie verwandter Disziplinen c. Internationalisierung, insbesondere Beratung zum Auslandsaufenthalt Dienstleistungen für internationale Gäste d. Social Networking, insbesondere Förderung von speziell auf Promovenden der Fakultät für Informatik zugeschnittenen Veranstaltungen Förderung des Networkings der Promovenden innerhalb der Fakultät für Informatik Alumni/Career/Industrie-Schnittstelle für Promovenden der Fakultät für Informatik e. Administration, insbesondere grundlegende Verwaltung für die Promovenden: Betreuungsvereinbarung, Mentoren, Zwischenevaluation Management des fakultätsspezifischen Qualifizierungsprogramms Reporting und Qualitätsmanagement, Schnittstelle zur Geschäftsstelle der TUM-GS

2 PR, Marketing Die Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit der TUM-GS wahrgenommen. (2) Das CeDoSIA entwickelt gemeinsam mit der TUM-GS ein Vorbereitungsprogramm für die eigentliche Promotionsphase (CeDoSIA PreDoc Programm). Dieses soll insbesondere für ausländische Bewerber und für Fachhochschulabsolventen in einem strukturierten, individuell vereinbarten Studienprogramm im Umfang von ein bis zwei Semestern fachliche wie auch überfachliche Grundlagen für die Promotion an der Fakultät für Informatik schaffen sowie auf ein zu bearbeitendes Forschungsthema bzw. Forschungsfeld vorbereiten. Besonders qualifizierten MSc-Studierenderen kann schon vor Abschluss des MSc die Teilnahme an CeDoSIA-Maßnahmen ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang erbrachte Leistungen werden bei Beginn der Promotionsphase in vollem Umfang übernommen. (3) Das CeDoSIA sieht es als wesentliche Aufgabe, Promovenden der Fakultät für Informatik in ihren Forschungsvorhaben und Promotionsprojekten zu unterstützen. Ein wesentlicher Teil des CeDoSIA ist daher der individuellen Förderung der Promovenden gewidmet. Art und Weise sowie Umfang der Förderung wird eng mit der Erstbetreuerin / dem Erstbetreuer, dem Promovenden sowie den Direktoren des CeDoSIA abgestimmt. 3 Aufbau Es gelten die Regelungen der TUM 3, Statut TUM-GS vom zum Aufbau der TUM- GS. Am CeDoSIA sind neben der Fakultät für Informatik auch die in Anlage 1 aufgeführten Mitglieder beteiligt. Weitere Mitglieder können durch den Vorstand bestimmt werden. Organe des CeDoSIA sind: (1) der Vorstand (siehe 8) (2) die Direktoren des CeDoSIA (siehe 9) (3) die Promovendenvertreter (siehe 10) 4 Organe (4) der wissenschaftliche Beirat des CeDoSIA (siehe 12) 5 Mitgliedschaft Es gelten die Regelungen gemäß 5 Statut TUM-GS vom zur Mitgliedschaft. Die Mitgliedschaft am CeDoSIA steht allen Promovenden der Fakultät für Informatik sowie den in Anlage 1 aufgeführten weiteren Mitgliedern offen.

3 6 Assoziierte Mitglieder Es gelten die Regelungen gemäß 6 Statut TUM-GS vom zu den assoziierten Mitgliedern. 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder Es gelten die Regelungen gemäß 7 Statut TUM-GS vom zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder. 8 Vorstand Es gelten die Regelungen gemäß 8 Statut TUM-GS vom zum Vorstand der CeDoSIA. Darüber hinaus wird im Rahmen des CeDoSIA festgelegt: (1) Der Vorstand des CeDoSIA besteht aus: a. dem geschäftsführenden Direktor ( Sprecher ) mit einfachem Stimmrecht, b. dem stellvertretenden Direktor mit einfachem Stimmrecht, c. dem Geschäftsführer von CeDoSIA mit einfachem Stimmrecht, d. zwei Vertretern der Kohorten von CeDoSIA ( 11) mit je einfachem Stimmrecht. (2) Für eine Beschlussfassung müssen mindestens 4 der 5 Stimmberechtigten anwesend sein, darunter mindestens einer der beiden Direktoren. (3) Bei Stimmengleichstand zählt die Stimme des geschäftsführenden Direktors doppelt. Ist dieser abwesend, so zählt die Stimme des stellvertretenden Direktors doppelt. 9 Direktoren des CeDoSIA Es gelten die Regelungen gemäß 10 Statut TUM-GS vom Die Bezeichnungen Sprecher bzw. stellvertretender Sprecher aus dem Statut sind gleichbedeutend mit den Bezeichnungen geschäftsführender Direktor bzw. stellvertretender Direktor in dieser Ordnung. (1) Dem CeDoSIA stehen zwei Direktoren vor. Direktoren müssen hauptamtliche, unbefristete Professoren der TUM sein. Diese entwickeln in enger Abstimmung mit den anderen Organen die inhaltlichen und organisatorischen Aspekte von CeDoSIA weiter. Die einzelnen Direktoren sind in Anhang 1 aufgeführt. (2) Zu jeder Zeit ist immer einer der Direktoren geschäftsführend ( Sprecher ), während der jeweils andere Direktor als Stellvertreter wirkt ( stellvertretender Sprecher ). (3) Der jeweils geschäftsführende Direktor wird vom Vorstand und vom wissenschaftlichen Beirat ( 12) für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren bestimmt. Die Entscheidung über die Dauer der Amtszeit ist vor der Wahl zu treffen. Wiederwahl ist zulässig. Jedes Mitglied von Vorstand und wissenschaftlichem Beirat hat hierbei ein einfaches Stimmrecht. Zur Beschlussfindung muss eine einfache Mehrheit erreicht werden.

4 Ist es notwendig, einen neuen Direktor für CeDoSIA zu bestimmen, werden vom Vorstand und vom wissenschaftlichen Beirat ( 12) Kandidatinnen/Kandidaten vorgeschlagen. Vorstand und wissenschaftlicher Beirat entscheiden durch einfache Mehrheit. Das CeDoSIA schlägt dem Dekan die Bestellung des Wahlsiegers vor. 10 Promovendenvertreter Es gelten die Regelungen gemäß 11 Statut TUM-GS vom zum Doktorandenkonvent. Darüber hinaus wird im Rahmen des CeDoSIA festgelegt: (1) Die Kohorten entsenden zwei Promovendenvertreter aus ihrer Mitte in den Vorstand von CedoSIA. (2) Die Promovendenvertreter werden von den Promovenden in geheimer Wahl gewählt. Wahlberechtigt sind alle Promovenden, die bereits vor dem 1. Wahltag Mitglied des CeDoSIA waren. Wählbar sind alle wahlberechtigten Promovenden, die ihr Einverständnis in Textform zur Kandidatur gegeben haben. (3) Die Wahl wird von der Geschäftsstelle des CeDoSIA organisiert. 11 Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle des CeDoSIA wird von einem Geschäftsführer geleitet. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch die Direktoren des CeDoSIA im Einvernehmen mit dem Graduate Dean der TUM Graduate School. Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für: a. organisatorische Abwicklung der Aufgaben des CeDoSIA, b. Unterstützung der Zusammenarbeit mit der TUM-GS, c. Personal-, Berichts- und Finanzwesen, d. Korrespondenz, e. Organisation der Wahlen nach 10, f. Koordination des Qualifikationsprogramms des CeDoSIA g. Organisation von Fachtagungen, Konferenzen, Workshops und Symposien, h. Entwicklung und Koordination von PreDoc-Programmen nach 2 Abs. 10 Ordnung TUM-GS, i. Umsetzung der strategischen Zielsetzungen des Vorstands j. Weiterentwicklung des CeDoSIA in enger Abstimmung mit dem Vorstand 12 Wissenschaftlicher Beirat Der wissenschaftliche Beirat des CeDoSIA besteht aus vier Professoren der Fakultät für Informatik. Der wissenschaftliche Beirat berät die Direktoren bei der inhaltlichen und programmatischen Weiterentwicklung des CeDoSIA. (1) Die einzelnen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats sind in Anhang 1 genannt.

5 (2) Die Amtszeit der Mitglieder des Beirats ist gemäß 12 (6) Statut TUM-GS vom festgelegt. (3) Ist es notwendig, neue Mitglieder für den wissenschaftlichen Beirat zu bestimmen, werden von den Direktoren dem Vorstand Kandidaten vorgeschlagen. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in den wissenschaftlichen Beirat. 13 Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung Es gelten die Regelungen gemäß 14 Statut TUM-GS vom zu Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung. 14 Qualifizierungsprogramm Es gelten die Regelungen gemäß 15 Statut TUM-GS vom zum Qualifizierungsprogramm. Die fachlichen Elemente des Qualifizierungsprogramms des CeDoSIA werden in Anhang 2 geregelt. (1) Gemäß ihrem Aufnahmejahr werden die Promovenden des CeDoSIA in Kohorten (z.b. Class of 2007, Class of 2008, etc.) gegliedert. Dies soll das Networking unter Promovenden mit ähnlichem Fortschritt innerhalb des Promotionsprojekts unterstützen. (2) Um einen schnellen Einstieg in das CeDoSIA-Programm zu gewähren, werden die Kurse des Qualifizierungsprogramms dann angeboten, wenn sich genügend nachfragende Promovenden finden. Die Mindestgröße für ein solches Promovendenteam ist fünf Doktoranden. Ein solches Team absolviert die Kurse des Qualifizierungsprogramms gemeinsam. (3) Diese Teamorientierung ermöglicht es, auf die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Promovenden einzugehen und entsprechende Anpassungen an den Inhalten des Qualifizierungsprogramms vorzunehmen. (4) Den Promovenden einer Kohorte wird, soweit möglich, ein Promovender einer bereits fortgeschritteneren Kohorte als gemeinsamer Peer Mentor zugeteilt. Dieser Peer Mentor wird, sein Einverständnis vorausgesetzt, vom Geschäftsführer von CeDoSIA bestimmt. (5) Eine Änderung der Mindestgröße für ein Promovendenteam kann durch den Vorstand beschlossen werden.

6 15 Kooperationen (1) Wenn das CeDoSIA mit anderen Hochschulen oder mit außeruniversitären Einrichtungen (außer den in Anhang 1 genannten Mitgliedern) kooperiert, muss die Zusammenarbeit in einem Kooperationsvertrag geregelt sein. Dieser sollte u.a. Regelungen zum Umgang mit geistigem Eigentum, gegenseitiger Information und Vertraulichkeit und mit Veröffentlichungen enthalten. (2) Sofern promotionsspezifische Beziehungen zu Industriepartnern bestehen, müssen diese ebenfalls durch Kooperationsverträge geregelt werden. Diese müssen den rechtlichen Vorgaben der TUM für Projekte mit Industriepartnern entsprechen und mit der TUM-GS abgestimmt werden. 16 Schiedsklausel (1) Es gelten die Regelungen der Schiedsklausel 17 Statut TUM-GS vom Schlussbestimmungen und Inkrafttreten (1) Ergänzungen oder Änderungen dieser Ordnung sind mit dem Statut der TUM-GS abzustimmen und bedürfen der Zustimmung der erweiterten Hochschulleitung der TUM und der TUM-GS. Sie sind den Leitungen der beteiligten Institutionen umgehend zur Kenntnis zu geben. Ergänzungen oder Änderungen in den Regelungen der 12, 14 bedürfen der Zustimmung der Leitungen aller beteiligten Institutionen. (2) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulinternen Bekanntmachung in Kraft. Sie unterliegt in Dreijahresfrist einer Überprüfung auf ihre Praktikabilität und die Angemessenheit bezüglich ihrer Wirkung.

7 Anhang 1 Mitglieder des CeDoSIA Das Center for Doctoral Studies in Informatics and its Applications (CeDoSIA) wird von der Fakultät für Informatik betrieben und organisiert. Weitere Mitglieder des CeDoSIA sind: Forschungs-und Transferinstitiut for Software und Systeme (fortiss GmbH An-Institut Technische Universität Munchen) das Center for Digital Technology & Management (CDTM) das Graduiertenkolleg Programm- Und Modell-Analyse (PUMA) Direktoren des CeDoSIA Zum Zeitpunkt der Gründung stehen dem CeDoSIA zwei Direktoren vor. Dies sind: Prof. Dr. Helmut Krcmar Prof. Dr. Susanne Albers Wissenschaftlicher Beirat des CeDoSIA Zum Zeitpunkt der Gründung besteht der wissenschaftliche Beirat des CeDoSIA aus vier Professoren der Fakultät für Informatik. Dies sind: Prof. Dr. Arndt Bode Prof. Alfons Kemper, Ph.D. Prof. Gudrun Klinker, Ph.D. Prof. Dr. Alexander Pretschner

8 Anhang 2 Qualifizierungsprogramm des CeDoSIA Das fachliche Qualifizierungsprogramm gliedert sich in die folgenden drei Teile. Es müssen daraus mindestens 6 SWS erfolgreich absolviert werden, die aus mindestens zwei der drei Bereiche stammen. (1) Foundations Im Bereich Foundations werden die methodischen und wissenschaftstheoretischen Grundlagen spezifisch für Informatiker sowie verwandter Disziplinen (z.b. Wirtschaftsinformatik) adressiert. Die Promovenden lernen, die erarbeiteten methodischen und wissenschaftstheoretischen Rahmenbedingungen auf konkrete Problemstellung zu der Informatik bzw. verwandter Disziplinen anzuwenden. Die in diesem Bereich belegbaren Seminare sind: a. Seminar Research Methods in Informatics and its Applications (2 SWS) b. Seminar Modern Aspects of Philosophy of Science in Informatics and its Applications (2 SWS) (2) Research & Teaching Im Bereich Research & Teaching werden die notwendigen Grundlagen für wissenschaftliche Arbeit und Lehre gelegt. Daher steht der Fokus zum einen auf der Kommunikation von Forschungsideen und Forschungslücken anhand von beispielhaften Proposals sowie der wissenschaftlichen Argumentation im Rahmen von Doktorandenseminaren. Damit wird das Bildungsideal einer Einheit von Forschung und Lehre erreicht. Die in diesem Bereich belegbaren Veranstaltungen sind: a. Workshop Designing and Writing a Research Proposal (2 SWS) b. Seminar Fit-Series (Der Besuch von fünf Veranstaltungen = 2 SWS) c. Die Inanspruchnahme der beiden Angebote (Internationaliserungs- und Lektoratsunterstützung) im vollen Umfang (2 SWS)

9 Zusätzlich können ein oder mehrere Doktorandenseminare fakultativ besucht werden, welche eine gesonderte Erwähnung in der beim Ausscheiden aus dem CeDoSIA-Programm überreichten Urkunde finden. Doktorandenseminare werden mit 2 SWS ausgewiesen. (3) Multidisciplinary and Future Theme Studies Im Bereich "Multidisciplinary and Future Theme Studies (MaFTS) setzen sich Promovenden mit aktuellen, multidisziplinären Themen und zukünftigen Herausforderungen insbesondere aus der Informatik auseinander. Damit soll der Blick "über den Tellerrand geschärft und die Teilnehmer dazu angehalten werden, sich mit spannenden zukünftigen Themen auseinanderzusetzen. Die in diesem Bereich belegbaren Seminare sind: a. Seminar Aktuelle Themen (5 Themen = 2 SWS) b. Seminar Zukunftsperspektiven der Informatik (2 SWS)

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