Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum Sport- und Gesundheitswissenschaften Graduate Center Department of Sport and Health Sciences
|
|
- Franz Solberg
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ordnung Sport- und Gesundheitswissenschaften Graduate Center Department of Sport and Health Sciences In vorheriger Abstimmung mit der hat die Fakultät am folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das Statut der TUM-GS vom Vorbemerkung: Alle Personenbezeichnungen beziehen sich ungeachtet der Genusform in gleicher Weise auf Frauen und Männer. 1 Name und Stellung innerhalb der Das Sport- und Gesundheitswissenschaft (englisch: faculty graduate center sport and health science; kurz: FGZ-SG) ist Teil der, die eine Zentrale Wissenschaftliche Einrichtung der TUM ist. Das Logo des FGZ-SG orientiert sich am Corporate Design der TUM und der. 2 Ziele und Aufgaben Es gelten die Regelungen nach 2 Statut TUM-GS vom zu den Zielen und Aufgaben der TUM-GS. Darüber hinaus erfüllt das FGZ-SG folgende Aufgaben: a. Förderung fachlicher und fachnaher Qualifizierungselemente nach 15 des Statuts der TUM-GS Organisation von und Beratung für Veranstaltungen, die über die Lehrstuhlebene hinausgehen (u.a. auch Gender-Trainings) Informationen und Beratung zur Beantragung von Fördermitteln b. Internationalisierung Beratung zum Auslandsaufenthalt Dienstleistungen für internationale Gäste c. Social Networking Förderung von speziell auf Promovierende zugeschnittenen Veranstaltungen Alumni/Career/Praxis-Schnittstelle d. Administration Grundlegende Verwaltung der Promovierenden: Betreuungsvereinbarung, Mentoren, Zwischenevaluation Management des fakultätsspezifischen Qualifizierungsprogramms Reporting/QM, Schnittstelle zur Geschäftsstelle der TUM-GS PR, Marketing Die Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit der TUM-GS wahrgenommen. Sport- und Gesundheitswissenschaften FGZ-SG Ordnung Seite 1/7
2 3 Aufbau Es gelten die Regelungen nach 3 Statut TUM-GS vom zum Aufbau der TUM-GS. Organe des FGZ-SG sind: (1) der Vorstand (2) der Sprecher des FGZ-SG (3) die Vertretung der Promovierenden (4) der Wissenschaftliche Beirat 4 Organe 5 Mitgliedschaft Es gelten die Regelungen nach 5 Statut TUM-GS vom zur Mitgliedschaft. 6 Assoziierte Mitglieder Es gelten die Regelungen nach 6 Statut TUM-GS vom zu den assoziierten Mitgliedern. 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder Es gelten die Regelungen nach 7 Statut TUM-GS vom zu den Rechten und Pflichten der Mitglieder. 8 Vorstand Es gelten die Regelungen nach 8 Statut TUM-GS vom zum Vorstand des FGZ- SG. (1) Der Vorstand des FGZ-SG besteht aus: a. dem Sprecher mit doppeltem Stimmrecht, b. dem stellvertretenden Sprecher, c. 2 Vertretern der Promovierenden ( 10) (2) Die Aufgaben des Vorstands des FGZ-SG bestehen insbesondere aus a. Entscheidung über Ausrichtung des FGZ-SG, b. Überprüfung der Aktivitäten des FGZ-SG, c. Vorbereitung des Berichts an den Vorstand der TUM-GS, d. Ernennung eines wissenschaftlichen Beirats Sport- und Gesundheitswissenschaften FGZ-SG Ordnung Seite 2/7
3 9 Sprecher des FGZ-SG (1) Der Sprecher leitet das FGZ-SG. Es gelten die Regelungen nach 10 Statut TUM-GS vom (2) Das FGZ-SG wählt den Sprecher sowie seinen Stellvertreter. Sprecher müssen hauptamtliche, unbefristete Professoren der TUM sein. (3) Wahlberechtigt sind die hauptamtlichen, unbefristeten Professoren der Fakultät für Sport und Gesundheitswissenschaften der TUM sowie die hauptamtlichen, unbefristeten Professoren in Zweitmitgliedschaft. (4) Der Rat der Fakultät schlägt den Wahlberechtigten mindestens je einen Kandidaten zur Wahl des Sprechers bzw. des Stellvertreters vor. Der Sprecher und sein Stellvertreter werden von den Wahlberechtigten getrennt in jeweils einfacher Wahl gewählt. Die Wahl zum Sprecher bzw. zum Stellvertreter findet in geheimer Wahl statt. (5) Das FGZ-SG schlägt dem Dekan die Bestellung der Wahlsieger auf jeweils drei Jahre vor. Wiederbestellung ist möglich. 10 Vertretung der Promovierenden (1) Es gelten die Regelungen nach 11 Statut TUM-GS vom zum Doktorandenkonvent. (2) Gewählt wird der Vertreter der Promovierenden einmal jährlich von den Promovierenden des FGZ-SG in geheimer Wahl, unter Verwendung von Wahlurnen oder durch Briefwahl. Wahlberechtigt und wählbar sind alle Promovierende, die 35 Tage vor dem 1. Wahltag Mitglied des FGZ-SG sind. (3) Gewählt wird mit einer Personenwahl per Liste. Dies bedeutet konkret, dass auf dem Wahlzettel die Namen aller Kandidaten stehen und alle Personen einzeln wählbar sind. Gewählt wird der Kandidat, der mit einer einfachen Mehrheit die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichstand ist eine Neuwahl erforderlich. Derjenige Kandidat mit den zweit meisten Stimmen wird Vertreter des Promovierendenvertreters. (4) Die Wahl wird von der Geschäftsstelle des FGZ-SG organisiert. 11 Wissenschaftlicher Beirat (1) Der wissenschaftliche Beirat besteht aus mindestens vier Personen, die über Erfahrung und Reputation in der Betreuung und Ausbildung von Promovierenden verfügen. Ein Mitglied soll einer Forschungseinrichtung im Ausland angehören. (2) Die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats werden für die Dauer von drei Jahren durch den Vorstand des FGZ-SG ernannt. Eine Wiederernennung ist möglich. (3) Der wissenschaftliche Beirat berät den Vorstand des FGZ-SG bei der Ausrichtung, Gestaltung und Entwicklung des FGZ-SG, insbesondere bei den Inhalten des fachwissenschaftlichen Qualifizierungsprogramms. (4) Der wissenschaftliche Beirat tagt mindestens einmal im Jahr. Sport- und Gesundheitswissenschaften FGZ-SG Ordnung Seite 3/7
4 12 Geschäftsstelle (1) Die Geschäftsstelle des FGZ-SG wird von einem Geschäftsführer geleitet. Die Bestellung des Geschäftsführers erfolgt durch den Dekan bzw. Sprecher des FGZ-SG im Einvernehmen mit dem Graduate Dean der. (2) Die Geschäftsstelle ist insbesondere zuständig für: a. organisatorische Abwicklung der Aufgaben des FGZ-SG, b. Unterstützung der Zusammenarbeit mit der TUM-GS, c. Personal-, Berichts- und Finanzwesen, d. Korrespondenz. e. Organisation der Wahlen nach 9 & 10. f. Organisation von Veranstaltungen im Rahmen des fachwissenschaftlichen Qualifizierungsprogramms, insbesondere der Sommer-/Winterakademien 13 Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung Es gelten die Regelungen nach 14 Statut TUM-GS vom zur Beschlussfassung, Wahlen, Protokollierung. 14 Qualifizierungsprogramm Es gelten die Regelungen nach 15 Statut TUM-GS vom zum Qualifizierungsprogramm. (1) Diskussion in der internationalen Fachöffentlichkeit Die Promovierenden stellen sich und ihre Forschung der Diskussion in der internationalen Fachöffentlichkeit. Dazu eignen sich in erster Linie Veröffentlichungen in anerkannten internationalen Fachzeitschriften aber auch Beiträge zu internationalen Tagungen. Erwartet wird mindestens die Einreichung einer Veröffentlichung in einer begutachteten international anerkannten Zeitschrift, in den Proceedings einer internationalen Tagung mit Peer Review- Verfahren oder eine oral presentation mit Diskussion auf einer internationalen wissenschaftlichen Tagung. Nur auf Antrag können abweichende aber vergleichbare Leistung vom FGZ- SG anerkannt werden. (2) Einbindung in das akademische Umfeld Die Einbindung der Promovierenden in das akademische Umfeld der TUM fördert die Promovierenden durch Austausch und Vernetzung mit den Mitgliedern der TUM und hilft, gute wissenschaftliche Praxis zu sichern. Bei Angestellten der TUM erfolgt diese Einbindung durch ihre Präsenzzeit an der TUM, aber auch bei Anderen wird eine regelmäßige und umfangreiche Einbindung erwartet. Diese kann in Form regelmäßiger Präsenz, der Übernahme von Lehrveranstaltungen, der Betreuung von Abschlussarbeiten oder der Mitarbeit in einer Forschungsgruppe an der TUM oder einer anerkannten Partnerinstitution erfolgen. (3) Zwischenbericht Spätestens 4 Semester nach Eintritt in das FGZ-SG wird ein Zwischenbericht über das Sport- und Gesundheitswissenschaften FGZ-SG Ordnung Seite 4/7
5 Promotionsprojekt erstellt, der dem FGZ-SG sowie dem Betreuer vorgelegt wird. Dieser Zwischenbericht beinhaltet a. Aufstellung über Teilnahme am fachlichen und überfachlichen Qualifizierungsprogramm, b. Nachweis über einen hochschulöffentlichen Vortrag, in der Regel im Rahmen des Kolloquiums für Promovierende, c. schriftlicher Bericht zum Fortgang des Promotionsprojekts, der durch einen zur Veröffentlichung eingereichten Beitrag zu einer internationalen Zeitschrift ersetzt werden kann. (4) Das Feedbackgespräch Das Feedbackgespräch findet in der Regel spätestens 2 Jahre nach Beginn der Promotion zwischen Promovierendem und Betreuer statt. Auf der Basis von 15, Absatz 7 des Statuts der TUM-GS vom wird darin über den weiteren Fortgang der Promotion beraten. Das FGZ-SG wird über die Durchführung des Gesprächs informiert. (5) Das fachliche Qualifizierungsprogramm besteht aus folgenden Elementen A. Kolloquium für Promovierende Das FGZ-SG führt in jedem Semester ein Kolloquium für Promovierende durch, jede/r Promovierende ist verpflichtet, seine/ ihre Arbeit in diesem Rahmen vorzustellen. Darüber hinaus wird von den Promovierenden die regelmäßige Teilnahme am Kolloquium erwartet. Eine Teilnahme im Umfang von mindestens 10 Terminen über einen Zeitraum von mindestens 3 Semestern ist verpflichtend. B. Wahlprogramm Das FGZ-SG bietet ein Wahlprogramm an fachwissenschaftlichen Veranstaltungen an in Form von i) Sommer-/Winterakademien, ii) Symposien und iii) Seminaren. Es können auf Antrag fachwissenschaftliche Veranstaltungen anderer Fakultäten der TU München anerkannt werden. Die Promovierenden müssen insgesamt 70 Credits aus dem Wahlprogramm belegen, wobei ein Credit einer Unterrichtseinheit von mind. 45 min entspricht. i. Sommer-/Winterakademien (20 Credits) Das FGZ-SG führt mindestens einmal im Jahr eine Akademie durch, jeweils in einem Umfang von mindestens 20 Stunden Arbeitszeit. Diese Akademie verdeutlicht die Inter- oder Multidisziplinarität der Sport- und Gesundheitswissenschaften, indem erstens die Promovierenden aus den verschiedenen Teildisziplinen ihre Arbeiten vorstellen und zweitens externe Personen mit ausgewiesenem Expertisestatus aus wechselnden Teildisziplinen eingeladen werden. Diese sollen sowohl aus ihrem Fachgebiet referieren als auch als Tutoren fungieren. Die Institute der Fakultät schlagen im Turnus dem FGZ-SG Personen zur Einladung vor. ii. Symposien Das FGZ-SG organisiert Symposien zum Austausch der Promovierenden mit Vertretern von Einrichtungen außerhalb der Hochschule mit praktischem oder wissenschaftlichem Bezug zur Sport- und Gesundheitswissenschaft. Ziel ist dabei, Karrieremöglichkeiten für Promovierenden des Fachgebiets außerhalb universitärer Forschung und Lehre aufzuzeigen und die Promovierenden in Kontakt mit möglichen zukünftigen Arbeitgebern zu bringen. Darüber hinaus kann und soll diese Veranstaltung den inhaltlichen Austausch zwischen universitärer Forschung und Praxis fördern. Sport- und Gesundheitswissenschaften FGZ-SG Ordnung Seite 5/7
6 iii. Vertiefungsseminare Das FGZ-SG sowie die Lehrstühle der Fakultät bieten Seminare und Kolloquien zur fachwissenschaftlichen Vertiefung an. Diese Veranstaltungen können sich auf eher fachdisziplinspezifische Inhalte beziehen oder auf eher fachnahe Wissenschaftstheorie und Methodologie der sport- und gesundheitswissenschaftlichen Forschung. a. Fachdisziplinspezifische Vertiefung Die Institute der Fakultät bieten Seminare, Workshops oder Vortragsreihen an, die inhaltlich in den jeweiligen Arbeitsbereichen verankert sind. Der Nachweis erfolgt über das Sammeln von Credits, wodurch die Teilnahme an Kolloquien der Lehrstühle ermöglicht wird. Angerechnet werden können aber nur vorher beim FGZ angekündigte Veranstaltungen. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen soll den Promovierenden die Themen, Methoden und Personen anderer sport- und gesundheitswissenschaftlicher Disziplinen als der eigenen näher bringen. Es können daher maximal 20 Credits aus dem eigenen Arbeitsbereich angerechnet werden. b. fachnahe Wissenschaftstheorie und Methodologie der sport- und gesundheitswissenschaftlichen Forschung Die Institute der Fakultät sowie das FGZ- SG führen Veranstaltungen mit übergreifender Relevanz für die Promovierenden in der Sport- und Gesundheitswissenschaft durch. (6) Anerkennung Auf Antrag können Veranstaltungen von anderen Graduiertenzentren der TUM sowie fachwissenschaftliche Veranstaltungen von Einrichtungen außerhalb der TUM als Nachweis für das fachliche Qualifizierungsprogramm anerkannt werden. 15 Schiedsklausel (1) Es gelten die Regelungen der Schiedsklausel 17 Statut TUM-GS vom Sport- und Gesundheitswissenschaften FGZ-SG Ordnung Seite 6/7
7 16 Schlussbestimmungen und Inkrafttreten (1) Ergänzungen oder Änderungen dieser Ordnung sind mit dem Statut der TUM-GS abzustimmen und bedürfen der Zustimmung der erweiterten Hochschulleitung der TUM und der. Sie sind den Leitungen der beteiligten Institutionen umgehend zur Kenntnis zu geben. Ergänzungen oder Änderungen in den Regelungen der 13, 15 bedürfen der Zustimmung der Leitungen aller beteiligten Institutionen. (2) Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulinternen Bekanntmachung in Kraft. Sie unterliegt in Dreijahresfrist einer Überprüfung auf ihre Praktikabilität und die Angemessenheit bezüglich ihrer Wirkung. Sport- und Gesundheitswissenschaften FGZ-SG Ordnung Seite 7/7
Ordnung. Fakultätsgraduiertenzentrum Elektrotechnik und Informationstechnik Faculty Graduate Center Electrical Engineering and Information Technology
Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum Elektrotechnik und Informationstechnik Faculty Graduate Center Electrical Engineering and Information Technology Nach vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School
MehrOrdnung für das Fakultätsgraduiertenzentrum Physik
Ordnung für das Fakultätsgraduiertenzentrum Physik 26. März 2014 In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School (im Folgenden TUM GS) hat die Fakultät für Physik am 26.03.2014 folgende Ordnung verabschiedet.
MehrOrdnung. Das Fakultätsgraduiertenzentrum Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung. und Umwelt
Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät Wissenschaftszentrum Weihenstephan
MehrOrdnung Fakultätsgraduiertenzentrum TUM School of Education Faculty Graduate Center TUM School of Education
Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum TUM School of Education Faculty Graduate Center TUM School of Education In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät TUM School of Education
MehrLeitbild. Ordnung FGZ-BGU Seite 1/6
Leitbild Das Fakultätsgraduiertenzentrum Bau Geo Umwelt (FGZ-BGU) bietet eine an die Belange einer Ingenieurfakultät angepasste thematische Strukturierung der Promotion an. Das fachnahe lehrstuhlübergreifende
MehrOrdnung Graduiertenzentrum Munich School of Engineering Graduate Center Munich School of Engineering
Ordnung Graduiertenzentrum Munich School of Engineering Graduate Center Munich School of Engineering Präambel In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat das Integrative Research Center Munich
MehrOrdnung. Das Fakultätsgraduiertenzentrum Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung. und Umwelt
Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt Nach Abstimmung mit der TUM Graduate School und basierend auf der Ursprungsordnung vom 22. Februar
MehrOrdnung Fakultätsgraduiertenzentrum der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Graduate Center TUM School of Management
Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Graduate Center TUM School of Management In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die TUM School of Management
MehrOrdnung des Fakultäts-Graduiertenzentrums Center for Doctoral Studies in Informatics and its Applications (CeDoSIA)
Ordnung des Fakultäts-Graduiertenzentrums Center for Doctoral Studies in Informatics and its Applications (CeDoSIA) Nach vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School (TUM-GS) hat die Fakultät für
MehrOrdnung der International School of Applied Mathematics (ISAM) - Fakultätsgraduiertenzentrum Mathematik
Ordnung der International School of Applied Mathematics (ISAM) - Fakultätsgraduiertenzentrum Mathematik In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät Mathematik am 11.12.2013 folgende
MehrPromotionsführende Einrichtung: Fakultät Wissenschaftszentrum Weihenstephan (WZW)
Betreuungsvereinbarung im Rahmen eines Promotionsvorhabens an der Technischen Universität München Graduiertenzentrum Weihenstephan (GZW) Promotionsführende Einrichtung: Fakultät Wissenschaftszentrum Weihenstephan
MehrOrdnung Fakultätsgraduiertenzentrum Medizin
Ordnung Fakultätsgraduiertenzentrum Medizin In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät für Medizin am 09.02.2011 folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das
MehrBetreuungsvereinbarung im Rahmen der Mitgliedschaft im. Thematisches Graduiertenzentrum Munich Aerospace
Betreuungsvereinbarung im Rahmen der Mitgliedschaft im Thematisches Graduiertenzentrum Munich Aerospace nur für Kandidaten/innen, die nicht an der TUM promovieren Promotionsführende Einrichtung (i.d.r.
MehrOrdnung TUM Medical Graduate Center
Ordnung TUM Medical Graduate Center In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät für Medizin am 18.04.2012 folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das Statut
MehrOrdnung TUM Medical Graduate Center
Ordnung TUM Medical Graduate Center In vorheriger Abstimmung mit der TUM Graduate School hat die Fakultät für Medizin am 29.01.2014 folgende Ordnung verabschiedet. Die Ordnung nimmt Bezug auf das Statut
MehrOrdnung zur Leitung und zum Betrieb des Zentrums für Internationale Studien (ZIS)/ School of International Studies der Technischen Universität Dresden
Ordnung zur Leitung und zum Betrieb des Zentrums für Internationale Studien (ZIS)/ School of International Studies der Technischen Universität Dresden Vom 19.09.2013 In dieser Ordnung gelten grammatisch
MehrUniversität Zürich Kompetenzzentrum Medizin - Ethik Recht Helvetiae
Geschäftsordnung Universitäres Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae (MERH) Fassung vom März 2010 1. Grundlagen 1 Name und Zweck Das universitäre Kompetenzzentrum Medizin - Ethik - Recht Helvetiae
MehrBetreuungsvereinbarung für ein Promotionsvorhaben an der Technischen Universität München TUM School of Governance
Betreuungsvereinbarung für ein Promotionsvorhaben an der Technischen Universität München TUM School of Governance Promotionsführende Einrichtung (Fakultät): TUM School of Governance (TUM-GOV) Diese Vereinbarung
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
NR. 1126 18.12.2015 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Ordnung der Alliance for Research on East Asia Ruhr (AREA Ruhr) der Ruhr-Universität Bochum und der Universität Duisburg-Essen vom 17.12.2015 Ordnung der Alliance
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Verwaltungsordnung für das Institut für Orientalistik in der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 5. Juli 2012 2 1 Organisatorische
MehrSatzung der Graduiertenschule der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Satzung der Graduiertenschule der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften Vom Fakultätsrat der Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften am 10. Oktober 2012 beschlossen
MehrGrundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei
Grundordnung der Deutschen Hochschule der Polizei Inhalt 1 Amtliche Bekanntmachungen 2 Rechte und Pflichten der Angehörigen 3 Zusammenarbeit mit Bund und Ländern bei der Durchführung von Studienangeboten
MehrFakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig
- 22/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Juristenfakultät Fakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom 11. Juni 1999 (Sächsisches
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Verwaltungsordnung für das Institut für Romanistik in der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 3. August 2009 geändert
MehrBetreuungsvereinbarung im Rahmen eines Promotionsvorhabens an der Technischen Universität München Faculty Graduate Center TUM School of Management
Betreuungsvereinbarung im Rahmen eines Promotionsvorhabens an der Technischen Universität München Faculty Graduate Center TUM School of Management Promotionsführende Einrichtung: TUM School of Management
MehrAmtliche Bekanntmachung
Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in der Helmholtz-Gemeinschaft Karlsruher Institut für Technologie Amtliche Bekanntmachung 2011 Ausgegeben Karlsruhe, den 28. September
MehrVerwaltungsordnung für das Institut. für Erziehungswissenschaft. der Fakultät Humanwissenschaften
Otto-Friedrich-Universität Bamberg 2 Verwaltungsordnung für das Institut für Erziehungswissenschaft der Fakultät Humanwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität Bamberg geändert durch: Ordnung zur Änderung
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Verwaltungsordnung für das Institut für Geschichtswissenschaften und Europäische Ethnologie in der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften der Otto-Friedrich-Universität
MehrAmtliche Bekanntmachungen Nr. 28/2017
Hochschule Merseburg University of Applied Sciences Amtliche Bekanntmachungen Nr. 28/2017 Herausgeber: Rektor Redaktion: Dezernat Akademische Merseburg, Angelegenheiten 19. Oktober 2017 Inhaltsverzeichnis
MehrVerfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI
Verfahrenskonzept für die Evaluierung des Gesamtinstituts und der Arbeitseinheiten des DJI Das Konzept zur Evaluation des Gesamtinstituts (1) und der Arbeitseinheiten (2) des DJI basiert in seinen Grundsätzen
MehrAntrag auf Förderung durch den Initiativfonds
Antrag auf Förderung durch den Initiativfonds Mitglieder des Fakultäts-Graduiertenzentrums Maschinenwesen können die Finanzierung beliebiger Projekte beim Graduiertenzentrum beantragen, soweit sie den
MehrGrundordnung. der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences. Vom. 18. Juli 2013
Grundordnung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences Vom 18. Juli 2013 Aufgrund von 13 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen
MehrUNIVERSITÄT HOHENHEIM
UNIVERSITÄT HOHENHEIM DAS REKTORAT Leitlinien für die Zwischenevaluation von Juniorprofessoren Die Empfehlungen dienen einerseits dazu, das Evaluationsverfahren in den Fakultäten zu institutionalisieren
MehrNRW-Forschungsverbund Rehabilitationswissenschaften. Satzung des Nordrhein-Westfälischen Forschungsverbundes Rehabilitationswissenschaften
Satzung des Nordrhein-Westfälischen Forschungsverbundes Rehabilitationswissenschaften in der Fassung vom 17.01.2013 Präambel Kennzeichnend für den Verbund ist die enge kooperative Zusammenarbeit von mehreren
MehrOrdnung über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen. und Professoren und zur Bestellung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren.
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 39 - Nr. 1 / 2009 (04.02.2009) - Seite 9 - Ordnung über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren und zur Bestellung von Juniorprofessorinnen
MehrDepartmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit
Departmentordnung des Departments für Angewandte Gesundheitswissenschaften der Hochschule für Gesundheit - NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG - Aufgrund des 2 Abs. 4 in Verbindung mit 26 Abs. 3 und 28 Abs. 1 des
MehrVerwaltungs- und Benutzungsordnung für die Nachwuchsakademie Graduate and Professional Training Center Ulm der Universität Ulm. vom
Veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Ulm Nr. 33 vom 21.12.2017, Seite 548-552 Verwaltungs- und Benutzungsordnung für die Nachwuchsakademie Graduate and Professional Training
MehrBetreuungsvereinbarung im Rahmen eines Promotionsvorhabens an der Technischen Universität München Graduate School of Bioengineering
Betreuungsvereinbarung im Rahmen eines Promotionsvorhabens an der Technischen Universität München Graduate School of Bioengineering Promotionsführende Einrichtung: Diese Vereinbarung kommt auf Basis des
MehrVerkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 ( ) - Seite 10 -
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 52 - Nr. 7 / 2010 (16.12.2010) - Seite 10 - Neufassung der Ordnung über das Verfahren zur Berufung von Professorinnen und Professoren und zur Bestellung
MehrSatzung SPD Gemeindeverband Stemwede
Satzung SPD Gemeindeverband Stemwede Stand: 8. April 2016 1 Organisationsgrundlage, Name und Sitz (1) Die Ortsvereine der SPD im Gebiet der Gemeinde Stemwede bilden auf der Grundlage des Organisationsstatuts
MehrGeschichte der Frühen Neuzeit, Prof. Dr. Susanne Lachenicht Tel ,
Promotionsprogramm Geschichte History Histoire Stand: Juni 2015 Redaktion und Kontakt: Lehrstuhl Kontakt Geschichte der Frühen Neuzeit, Prof. Dr. Susanne Lachenicht Tel. 0921 55 4190, susanne.lachenicht@uni-bayreuth.de
MehrSatzung des Institute for Applied Computer Science der Fachhochschule Stralsund vom 6. Januar Präambel
Satzung des Institute for Applied Computer Science der Fachhochschule Stralsund vom 6. Januar 2009 Präambel Das Institute for Applied Computer Science (IACS) ist eine fachbereichsübergreifende, zentrale
MehrDie nachstehende Satzung regelt die internen Strukturen und Abläufe der Einrichtung.
981 Satzung der Heidelberg Karlsruhe Research Partnership einer gemeinsamen Einrichtung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg Zur Verbesserung ihrer
MehrVerkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang Nr. 44
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 43. Jahrgang 27.11.2015 Nr. 44 Geschäftsordnung des Graduiertenzentrums an dem Institut für Kompetenzentwicklung der Hochschule Ostwestfalen-Lippe vom
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG
Nr. 26 vom 26. März 2014 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Satzung der Graduiertenschule der Fakultät für Geisteswissenschaften Geänderte
MehrAmtliche Bekanntmachung
Die Forschungsuniversität in der Helmholtz-Gemeinschaft Amtliche Bekanntmachung 2016 Ausgegeben Karlsruhe, den 29. September 2016 Nr. 82 I n h a l t Seite Satzung der Heidelberg Karlsruhe Research Partnership,
MehrVereinbarung über eine kooperative Promotion (Betreuungsvereinbarung)
Vereinbarung über eine kooperative Promotion (Betreuungsvereinbarung) zwischen dem/der Promovierenden Frau / Herr (nachfolgend Promovierender * genannt) und dem/der betreuenden Professor/in der Technischen
MehrSatzung. für das Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an der Universität Hamburg. 1 Trägerschaft
Satzung für das Hamburg Center for Health Economics (HCHE) an der Universität Hamburg 1 Trägerschaft Das Hamburg Center for Health Economics (HCHE) wird als ein Forschungszentrum der Fakultät Wirtschafts-
MehrOrdnung der Fakultät für Physik und Geowissenschaften 1
- 1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Fakultät für Physik und Geowissenschaften Ordnung der Fakultät für Physik und Geowissenschaften 1 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom
MehrAbteilungsordnung der Turnabteilung
der Turnabteilung Die Abteilungsordnung enthält bei der Bezeichnung von Personen und Funktionen aus Gründen der Lesbarkeit durchgängig die männliche Form. Grundsätzlich sind Frauen und Männer gleichermaßen
MehrSatzung Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC)
Satzung Informationstechnik und Medien Centrum (ITMC) Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsstellung 2 Aufgaben 3 Gremien des ITMC 4 Leiterin/ Leiter des ITMC 5 Beirat 6 Nutzung von IT und Medien-Diensten 7 Inkrafttreten
MehrVerwaltungs-und Benutzungsordnung. für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016
1412 Verwaltungs-und Benutzungsordnung für das Zentrum für Didaktik der Biologie der WWU (ZDB-Satzung) vom 27. Juni 2016 Aufgrund des 26 Abs. 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen
MehrPRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG INFORMATIK FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK/INFORMATIK PRÜFUNGS- UND STUDIENORDNUNG FÜR DEN PROMOTIONSSTUDIENGANG INFORMATIK beschlossen in der 228. Sitzung des Fachbereichsrats des Fachbereichs Mathematik/Informatik am 16.05.2012
MehrAmtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund. Inhalt: Amtlicher Teil: Seite 1-6
Amtliche Mitteilungen der Technischen Universität Dortmund Inhalt: Nr.18/2013 Dortmund, 30.07.2013 Amtlicher Teil: Verwaltungs- und Benutzungsordnung des Zentrums für HochschulBildung (zhb) Seite 1-6 Herausgegeben
MehrGeschäftsordnung des Kreisschülerrates Zwickau
Präambel Geschäftsordnung des Kreisschülerrates Zwickau Die Schülervertretung des Landkreises Zwickau ist die demokratische Vertretung der Schülerschaft im Landkreis. Sie strebt im Sinne der vertretenden
MehrMitteilungsblatt. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014
Mitteilungsblatt der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin Nr. 53/2014 vom 5. September 2014 Satzung zur gemeinsamen Durchführung der Studiengänge Public und Nonprofit-Management und Nonprofit-Management
Mehr- 3/1 - ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig
- 3/1 - UNIVERSITÄT LEIPZIG Sportwissenschaftliche Fakultät ORDNUNG der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen
MehrSMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt
SMV-Satzung der Pestalozzi-Schule Rastatt I. Aufgabe der SMV Die SMV ist Sache aller Schüler. Nur wenn alle Schüler die SMV unterstützen und mitmachen, kann sie Erfolg haben. Jeder Schüler kann mit der
MehrOrdnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH
Ordnung des Angehörigen- und Betreuerbeirates der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH Vorbemerkungen: Am 20.04.2010 wurde die neue Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) durch das Sozialministerium
MehrInformationen zum Antrag auf Förderung durch den Initiativfond
Fakultäts-Graduiertenzentrum Fakultät für Maschinenwesen Informationen zum Antrag auf Förderung durch den Initiativfond Mitglieder des Fakultäts-Graduiertenzentrums Maschinenwesen können die Finanzierung
MehrOrdnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) 6.50 Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 11. September 2015 Der Rat der Evangelischen
MehrOrdnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation
Institutsordnung des Instituts für Translation u. Mehrsprachige Kommunikation 1 Ordnung des Instituts für Translation und Mehrsprachige Kommunikation 0302 der Fakultät für Informations- und Kommunikationswissenschaften
MehrBetreuungsvereinbarung im Rahmen eines Promotionsvorhabens an der Technischen Universität München Graduate School of Bioengineering
Betreuungsvereinbarung im Rahmen eines Promotionsvorhabens an der Technischen Universität München Graduate School of Bioengineering Promotionsführende Einrichtung/Fakultät: Diese Vereinbarung kommt auf
MehrUniversität Zürich Ethik-Zentrum
Geschäftsordnung des s der Universität Zürich 1. Teil Grundlagen Art. 1 Name und Zuordnung Das (EZ) ist ein interfakultäres Kompetenzzentrum zur Koordination und Förderung von Forschung und Lehre auf dem
MehrOrdnung für das Zentrum für Medien und Kommunikation der Universität Leipzig (ZMK)
5/47 Universität Leipzig Ordnung für das Zentrum für Medien und Kommunikation der Universität Leipzig (ZMK) Vom 20. Januar 2016 Auf Grundlage von 92 Abs. 3 Satz 1 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
MehrOrdnung der Forschungsstelle für Geistiges Eigentum, Gemeinfreiheit und Wettbewerb (Intellectual Property, the Public Domain and Competition)
Ordnung der Forschungsstelle für Geistiges Eigentum, Gemeinfreiheit und Wettbewerb (Intellectual Property, the Public Domain and Competition) Vom 6. Juni 2016 Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsform 2 Zweck und
MehrSportverein Handwerk Erfurt e. V.
Sportverein Handwerk Erfurt e. V. Satzung Erfurt, den 16.05.2006 Seite 1 von 7 1 Name und Sitz des SV Handwerk Erfurt e. V. Der am 08.10.1990 gegründete Sportverein führt den Namen Sportverein Handwerk
MehrDie Schulleitung erlässt, gestützt auf Art. 28 Abs. 4 lit. c des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 1991 (SR ), folgende Richtlinien:
ETH Zürich Die Schulleitung RSETHZ 419 Richtlinien für Kompetenzzentren an der ETH Zürich (Schulleitungsbeschluss vom 15. April 2003) Die Schulleitung erlässt, gestützt auf Art. 28 Abs. 4 lit. c des ETH-Gesetzes
MehrSMV Satzung der Hoffmannschule
1 SMV Satzung der Hoffmannschule 1. Grundsätze und Aufgaben der SMV 1 Die SMV der Hoffmannschule Betzingen ist Sache aller Schüler! Ihre Arbeit kann nur Erfolg haben, wenn alle Schüler sie nachhaltig unterstützen.
MehrNachstehende Satzung wurde geprüft und in der 352. Sitzung des Senats am 20. Januar 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich!
Nachstehende Satzung wurde geprüft und in der 352. Sitzung des Senats am 20. Januar 2016 verabschiedet. Nur diese Satzung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor für Studium und Lehre
MehrSatzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.
Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...
MehrSaarländische Galerie Europäisches Kunstforum e.v. Satzung
1 Name (1) Der Verein führt den Namen Saarländische Galerie Europäisches Kunstforum. Er soll ins Vereinsregister eingetragen werden und führt danach den Zusatz e.v.. 2 Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein
MehrQCH Hamburg Werewolves
Team-Ordnung der QCH Hamburg Werewolves Fassung vom 15.04.2017 1 Allgemeines I. Das Hamburg Werewolves Quidditch Team ist als Team dem Quidditch Club Hamburg e.v., im Nachfolgenden als QCH abgekürzt, zugehörig
MehrGESCHÄFTSORDNUNG. der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode. Inhaltsverzeichnis:
GESCHÄFTSORDNUNG der FDP-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen für die 17. Legislaturperiode Inhaltsverzeichnis: 1 Mitgliedschaft 2 Organe 3 Fraktionsversammlung 4 Aufgaben der Fraktionsversammlung 5 Vorsitzender
MehrFakultätsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen vom in der Fassung vom
Fakultätsordnung der Fakultät für Mathematik und Informatik der FernUniversität in Hagen vom 05.04.2006 in der Fassung vom 09.04.2008 Aufgrund des 25 Absatz 4 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes
MehrUniversitätsbibliothek Paderborn
Universitätsbibliothek Paderborn Verwaltungs- und Benutzungsordnung der zentralen wissenschaftlichen Einrichtung Paderborner Zentrum für Paralleles Rechnen - PC 2 = Paderborn Center for Parallel Computing
MehrGeschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC
Geschäftsordnung der Bundeskommission Ultraleichtflug des DAeC 1 Allgemeines 1. Die Bundeskommission Ultraleichtflug ist für alle sportlichen Belange und Regeln der Ultraleichtfliegerei innerhalb des DAeC
MehrGrundordnung der Hochschule Rhein-Waal
Grundordnung der Hochschule Rhein-Waal vom 13.07.2009 (Amtliche Bekanntmachung 01/2009) in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 05.03.2012 (Amtliche Bekanntmachung vom 08.03.2012, lfd. Nr. 05/2012)
MehrStudienordnung für das Graduiertenstudium an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig
20/1 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Studienordnung für das Graduiertenstudium an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig Vom 17. Dezember 2003 Aufgrund
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Herausgegeben von der Präsidentin der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49 251 83-64055 26.01.2016 Nr. 10/2016 Seite 80-89 Ordnung des Fachbereichs Elektrotechnik
Mehr- 3/17 - ORDNUNG des Zentrums für Toxikologie der Universität Leipzig
- 3/17 - UNIVERSITÄT LEIPZIG ORDNUNG des Zentrums für Toxikologie der Universität Leipzig Auf der Grundlage des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen vom 11. Juni 1999 (SächsHG) und der Verfassung
MehrOrdnung für das Institut für Computermusik und elektronische Medien (ICEM) der Folkwang Universität der Künste
NR. 199 03.06.2014 AMTLICHE MITTEILUNGEN Ordnung für das Institut für Computermusik und elektronische Medien (ICEM) der Folkwang Universität der Künste vom 07.05.2014 Seite 1 von 7 Aufgrund 20 Abs. 4 und
Mehrgemäß 2 Absatz 4 der Grundordnung der Universität Osnabrück
ORDNUNG FÜR DAS INSTITUT FÜR MUSIKWISSENSCHAFT UND MUSIKPÄDAGOGIK IM FACHBEREICH ERZIEHUNGS- UND KULTURWISSENSCHAFTEN gemäß 2 Absatz 4 der Grundordnung der Universität Osnabrück beschlossen in der 19.
MehrVERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG DES ZENTRUMS FÜR NATURWISSENSCHAFTLICHE ARCHÄOLOGIE
VERWALTUNGS- UND BENUTZUNGSORDNUNG DES ZENTRUMS FÜR NATURWISSENSCHAFTLICHE ARCHÄOLOGIE Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 i.v.m. 40 Abs. 5 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 01. Januar 2005 (GBl.
MehrDBU - Jugendordnung - Stand Seite 1. Jugendordnung
DBU - Jugendordnung - Stand 01.03.2014 Seite 1 Jugendordnung Stand: 01.03.2014 DBU - Jugendordnung - Stand 01.03.2014 Seite 2 Inhaltsverzeichnis nach Seitenzahl Seite 1 Grundsätze 3 2 Organe 3 3 DBU -
MehrAmtsblatt der Westfälischen Hochschule
Amtsblatt der Westfälischen Hochschule Ausgabe Nr. 8 14. Jahrgang Gelsenkirchen, 06.05.2014 Inhalt: Satzung für die zentrale wissenschaftliche Einrichtung Institut Arbeit und Technik (IAT) der Westfälischen
MehrDas Leipziger Forschungszentrum für frühkindliche Entwicklung an der Erziehungswissenschaftlichen
UNIVERSITÄT LEIPZIG Ordnung Leipziger Forschungszentrums für frühkindliche Entwicklung an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig vom 11/11/2015 Auf Grundlage von 30 der Grundordnung
MehrAmtliche Mitteilungen Nr. 37/
Amtliche Mitteilungen Nr. 37/2010 22.12.2010 Satzung zur Bestellung von Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren an der Technischen Hochschule Wildau [FH] Aufgrund 53 i. V. m. 62 Abs. 2 des Gesetzes
MehrSatzung der Graduiertenakademie der Universität Heidelberg
333 Satzung der Graduiertenakademie der Der Senat der hat in seiner Sitzung am 09.05.2017 gemäß 19 Abs. 1 Ziffer 10 LHG die nachstehende Satzung für die Graduiertenakademie beschlossen. 1 Zuordnung und
MehrSatzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg
Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Die Stadt Augsburg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der derzeitigen Fassung
MehrMitteilungsblatt / Bulletin
15/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 30. Juni 2016 Satzung zur Feststellung der Voraussetzungen für die Gewährung besonderer Leistungsbezüge der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin vom 12.10.2010,
MehrTourismusverein Bergstadt Sayda/ Erzgebirge und Umgebung e. V.
Tourismusverein Bergstadt Sayda/ Erzgebirge und Umgebung e. V. - S A T Z U N G - 1 Der Tourismusverein, nachfolgend TVS genannt, führt den Namen Bergstadt Sayda/ Erzgebirge und Umgebung e. V. (1) Er ist
MehrPräambel. Last edit: TUM,
Empfehlungen fu r Promotionen in Zusammenarbeit mit Hochschulen fu r angewandte Wissenschaften, außeruniversita ren Forschungseinrichtungen und Unternehmen Last edit: TUM, 29.10.2016 Präambel Das Bayerische
MehrGeschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"
Neufassung der Geschäftsordnung für das Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der TUD Nr. 8/1994 vom 26.09.1994) Das Rektoratskollegium
Mehr