Nutzungsbedingungen für die Eisenbahnwerkstatt. der InfraServ GmbH & Co. Gendorf KG. - Besonderer Teil -

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1 Nutzungsbedingungen für die Eisenbahnwerkstatt der InfraServ GmbH & C. Gendrf KG - Besnderer Teil - Für die Nutzung der Eisenbahnwerkstatt der InfraServ GmbH & C. Gendrf KG im Chemiepark Gendrf durch gesetzlich zugangsberechtigte Persnen (insbesndere aufgrund 14 Abs. 2, 31 AEG) gelten ergänzend zum allgemeinen Teil der Nutzungsbedingungen ( NBS-AT Werkstatt ) die nachflgenden besnderen Bedingungen ( NBS-BT Werkstatt ). Inhaltsübersicht 1. Abkürzungen und Begriffe 2. Anwendungsbereich und Begriffe 3. Technische Ausstattung und Leistungssprektrum der Eisenbahnwerkstatt 3.1. Technische Ausstattung 3.2. Leistungsspektrum 3.3. Ausgeschlssene Leistungen 3.4. Zertifizierungen 4. Betriebszeiten und Übergabepunkt 5. Anfrderungen an Fahrzeuge, die Leistungen in Anspruch nehmen 5.1. Zulässige Fahrzeuge 5.2. Ausgeschlssene Fahrzeuge 6. Ergänzungen und Abweichungen zu den NBS-AT Werkstatt 7. Entgeltgrundsätze 7.1. Grundsätze 7.2. Entgeltfrmen 7.3. Nebenfrderungen i. S. v. Ziff EBW_Besnderer_Teil.dcxEBW_Besnderer_Teil.dcx Seite 1 vn 7

2 1. Abkürzungen und Begriffe Im Rahmen der NBS-BT Werkstatt werden flgende Begriffe und Abkürzungen verwendet: Abs. AEG BayEBOA Absatz Allgemeines Eisenbahngesetz Verrdnung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr über den Bau und Betrieb vn Anschlussbahnen DIN Deutsches Institut für Nrmung e. V. EN EIBV Eisenbahnwerkstatt EMAS Fahrzeug Eurpäische Nrmen Eisenbahninfrastruktur-Benutzungsverrdnung Eisenbahnwerkstatt im Chemiepark Gendrf Ec-Management and Audit Scheme Eisenbahnfahrzeug i. S. v. im Sinne vn InfraServ Gendrf ISO KrW-/AbfG NBS-AT Werkstatt NBS-BT Werkstatt Nutzung Nutzungsentgelt RID InfraServ GmbH & C. Gendrf KG Internatinal Organizatin fr Standardizatin Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Nutzungsbedingungen für die Eisenbahnwerkstatt der InfraServ GmbH & C. Gendrf KG Allgemeiner Teil Nutzungsbedingungen für die Eisenbahnwerkstatt der InfraServ GmbH & C. Gendrf KG Besnderer Teil Benutzung und/der Zugang i. S. v. 14 Abs. 1 AEG und EIBV finanzielle Gegenleistung für den Zugang zur Eisenbahnwerkstatt swie die drt in Anspruch genmmenen Leistungen einschließlich des Materialeinsatzes Ordnung für die internatinale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter 2. Anwendungsbereich und Begriffe 2.1. Der Anwendungsbereich der vrliegenden NBS-BT Werkstatt ist identisch mit dem Geltungsbereich der NBS-AT Werkstatt. EBW_Besnderer_Teil.dcxEBW_Besnderer_Teil.dcx Seite 2 vn 7

3 2.2. Sämtliche in den NBS-BT Werkstatt verwendeten Begriffe haben denselben Inhalt wie in den NBS-AT Werkstatt. Die drtigen Definitinen gelten für die NBS-BT Werkstatt uneinge- schränkt. 3. Technische Ausstattung und Leistungsspektrum der Eisenbahnwerkstatt 3.1. Technische Ausstattung Die Eisenbahnwerkstatt verfügt über flgende technische Einrichtungen, Maschinen und An- lagen: Anzahl der Werkstattgleise: 3 (2 + 1 Messgleis nach DIN ) Anzahl der Abstellgleise: 3 Spurweite: 1435 mm Nutzlänge der Gleise in der Eisenbahnwerkstatt: 22 m (Gesamtlänge 23 m) maximale Fahrzeuglänge: 22 m Anzahl der Gruben: 2 maximale Grubenlänge 11 m Einfahrtshöhe: 4,90 m Art und Anzahl der Kräne: 1 Hallenkran mit einer Nutzlast vn 2 t Art und Anzahl der Hebeanlagen: nicht vrhanden Anzahl und Art der Arbeitsbühnen: nicht vrhanden Anzahl und Art vrhandener Elektranten: nicht vrhanden Anzahl und Art vrhandener Hydranten: 1 Überflurhydrant Anzahl und Art vrhandener Ölwannen: mehrere Auffangwannen aus Stahl elektrischer Fahrdraht: nicht vrhanden Bremsprüfgerät: 1 PDR 5 Anzahl und Art vrhandener 1 Spurweitenstablehre Mess- und Prüfmittel: 1 Spurkranzmessgerät Schweißgerät: 1 MAG-, 1 Elektrden- und mehrere WIG: Schweißgeräte Anzahl und Art vrhandener 1 dynamische Gleiswaage Waagen: EBW_Besnderer_Teil.dcxEBW_Besnderer_Teil.dcx Seite 3 vn 7

4 3.2. Leistungsprektrum In der Eisenbahnwerkstatt werden flgende Leistungen allgemein angebten: Instandhaltung vn Güterwagen Bremsrevisinen Schweißen am Fahrgestell und an Tanks vn Kesselwagen Instandsetzung mechanischer, pneumatischer und hydraulischer Bauteile Druckprüfung an Tanks vn Kesselwagen Revisinen Mbile Instandsetzung mittels Werkstattwagen Instandhaltung vn Triebfahrzeugen (Rangierlkmtiven) Instandhaltung vn Nebenfahrzeugen 3.3. Ausgeschlssene Leistungen Flgende Leistungen können in der Eisenbahnwerkstatt nicht angebten werden: Instandhaltung vn Reisezugwagen Instandhaltung vn Triebfahrzeugen Kmpnentenaufbereitung Eine Nutzung der Eisenbahnwerkstatt hne Inanspruchnahme der Leistungen des Persnals vn InfraServ Gendrf ist in jedem Fall ausgeschlssen Zertifizierung Die Eisenbahnwerkstatt verfügt über flgende Zertifizierungen und erfüllt flgende Nrmen: Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 und Entsrgungsfachbetrieb gemäß 52 KrW-/AbfG Anerkennung zur Ausführung vn Schweißarbeiten an Tanks vn Eisenbahnkes- selwagen gemäß Abschnitt RID Umweltmanagement nach EMAS 4. Betriebszeiten und Übergabepunkt 4.1. Die Eisenbahnwerkstatt ist zu flgenden Zeiten betriebsbereit und mit Persnal besetzt: Mntag bis Freitag vn 07:15 Uhr bis 16:00 Uhr, ausgenmmen die gesetzlichen Feiertage in Bayern. EBW_Besnderer_Teil.dcxEBW_Besnderer_Teil.dcx Seite 4 vn 7

5 4.2. Außerhalb der in Ziff genannten Zeiten werden Leistungen der Eisenbahnwerkstatt nicht erbracht. In bjektiv begründeten Ntfällen wird sich InfraServ Gendrf auf Anfrage des betrffenen Zugangsberechtigten jedch bemühen, Leistungen der Eisenbahnwerkstatt auch außerhalb der in Ziff genannten Zeiten anzubieten Fahrzeuge, für die Leistungen der Eisenbahnwerkstatt in Anspruch genmmen werden sllen, können zu flgenden Zeiten vn den Zugangsberechtigten am Übergabepunkt zur Abhlung bereitgestellt (Ziff NBS-AT Werkstatt) der nach vrheriger Gestattung vn InfraServ Gendrf in die Eisenbahnwerkstatt eingestellt werden (Ziff NBS-AT Werkstatt): Mntag bis Freitag vn 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und vn 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr, ausgenmmen die gesetzlichen Feiertage in Bayern Der Übergabepunkt ist in Anlage A zu diesen NBS-BT Werkstatt definiert. 5. Anfrderungen an Fahrzeuge, die Leistungen in Anspruch nehmen 5.1. Zulässige Fahrzeuge Fahrzeuge, die in der Eisenbahnwerkstatt verkehren der für die Leistungen der Eisenbahnwerkstatt in Anspruch genmmen werden, müssen aus technischen Gründen flgende Vraussetzungen erfüllen: a. Höchstzulässige Abmessungen des Fahrzeugs Länge: 22 m Breite: 4,00 m Höhe: 4,90 m b. Höchstgewicht des Fahrzeugs 22,5 t Radsatzlast c. Beladungszustand Bei der Durchführung vn Instandhaltungsarbeiten am Tank eines Kesselwagens darf die Beladung maximal 1000 l betragen Fahrzeuge, die in der Eisenbahnwerkstatt verkehren der für die Leistungen der Eisenbahnwerkstatt in Anspruch genmmen werden, müssen s beschaffen sein, dass sie den in der Eisenbahnwerkstatt geltenden sicherheits- und rdnungsrechtlichen Anfrderungen genügen. Diese Anfrderungen gelten als erfüllt, wenn die Fahrzeuge den Vrschriften der BayEBOA und, sweit diese keine ausdrücklichen Vrschriften enthält, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Ergänzend gilt Ziff NBS-AT Werkstatt. EBW_Besnderer_Teil.dcxEBW_Besnderer_Teil.dcx Seite 5 vn 7

6 : 5.2. Ausgeschlssene Fahrzeuge Fahrzeuge mit flgenden Eigenschaften und Parametern sind vn der Nutzung der Eisen- bahnwerkstatt ausgeschlssen: Reisezugwagen E-Lkmtiven Im Einzelfall können auch Fahrzeuge, welche die Vraussetzungen nach Ziff erfüllen, vn der Nutzung der Eisenbahnwerkstatt ausgeschlssen werden, wenn sie aus technisch zwingenden Gründen mit den Abmessungen, Einrichtungen, Anlagen der den snstigen Leistungsmöglichkeiten der Eisenbahnwerkstatt nicht kmpatibel sind. Über den Nutzungsausschluss im Einzelfall entscheidet InfraServ Gendrf. InfraServ Gendrf wird dem betreffen- den Zugangsberechtigten eine slche Entscheidung unverzüglich nach Kenntniserlangung vn einem Zugangshindernis i. S. v. Satz 1 mitteilen und begründen. 6. Ergänzungen und Abweichungen zu den NBS-AT Werkstatt Im Falle knkurrierender Nutzungsanträge vn Zugangsberechtigten über zeitgleiche, miteinander nicht zu vereinbarende Nutzungen der Eisenbahnwerkstatt, deren Knkurrenzverhältnis nach den Kriterien vn 10 Abs. 6 EIBV nicht aufgelöst werden kann, wird InfraServ Gendrf abweichend vn Ziff lit. e) NBS-AT Werkstatt zugangsberechtigten Unternehmen, die im Chemiepark Gendrf ansässig sind, mit ihren eigenen der angemieteten Fahrzeugen Vrrang beim Zugang zur Eisenbahnwerkstatt gewähren. 7. Entgeltgrundsätze 7.1. Grundsätze Die Entgelte für die Nutzung der Eisenbahnwerkstatt ( Nutzungsentgelte ) und snstige Entgelte, die mit der Nutzung der Eisenbahnwerkstatt in Zusammenhang stehen (Ziff Ziff ), werden gegenüber allen Zugangsberechtigten in gleicher Weise berechnet. Dies gilt auch für Verzugszinsen, Mahngebühren und Strnierungsentgelte ( Nebenfrderungen ) Grundlage für die Kalkulatin aller in Ziff genannten Entgelte sind die knkreten Ksten, die bei den Leistungen der Eisenbahnwerkstatt entstehen Entgeltfrmen Für die Leistungen der Eisenbahnwerkstatt einschließlich des Materialeinsatzes und des Zugangs zur Eisenbahnwerkstatt wird ein Nutzungsentgelt (vgl. Ziff NBS-AT Werkstatt) in Rechnung gestellt. EBW_Besnderer_Teil.dcxEBW_Besnderer_Teil.dcx Seite 6 vn 7

7 Für die Verbringung der Fahrzeuge zwischen dem Übergabepunkt, der Eisenbahnwerkstatt und den Abstellgleisen durch den Verkehrsbetrieb der InfraServ Gendrf wird ein Rangierentgelt (vgl. Ziff NBS-AT Werkstatt) in Rechnung gestellt Für die Zwischenabstellung vn Fahrzeugen auf einem Abstellgleis einschließlich des Verbringens der Fahrzeuge drthin zur Beseitigung einer Störung durch Inanspruchnahme der Eisenbahnwerkstatt über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus wird ein Abstellentgelt (vgl. Ziff NBS-AT Werkstatt) in Rechnung gestellt Sfern im Ausnahmefall dem Betriebspersnal des Zugangsberechtigten gestattet ist, auf den Schienenwegen des Chemieparks Gendrf selbst ein Eisenbahnfahrzeug zu führen, wird eine Ltsengebühr (vgl. Ziff lit. b) NBS-AT Werkstatt) in Rechnung gestellt Nebenfrderungen i. S. v. Ziff Im Falle eines Zahlungsverzuges wird InfraServ Gendrf gegenüber jedem betrffenen Zugangsberechtigten Verzugszinsen in Höhe vn 9 Przentpunkten über dem Basiszinssatz in Rechnung stellen Nach Eintritt eines Zahlungsverzuges wird InfraServ Gendrf gegenüber jedem betrffenen Zugangsberechtigten für die 2. und jede weitere schriftliche Mahnung neben Verzugszinsen (Ziff ) eine Mahngebühr in Höhe vn einheitlich 1,20 pr Mahnschreiben in Rechnung stellen Falls nach bindendem Abschluss eines Werkstattauftrags (vgl. Ziff und Ziff NBS-AT Werkstatt) die betreffenden Leistungen abbestellt der aus snstigen Gründen nicht in Anspruch genmmen werden ( Strnierung ), wird InfraServ Gendrf gegenüber dem betreffenden Zugangsberechtigten ein Strnierungsentgelt in Höhe vn 15 % des zu erwartenden Nutzungsentgelts in Rechnung stellen, sfern die frei werdenden Kapazitäten nicht anderweitig vermarktet werden können. Anlage A: Übergabestelle EBW_Besnderer_Teil.dcxEBW_Besnderer_Teil.dcx Seite 7 vn 7

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