Abschlussprüfung Fachpraktiker für Holzverarbeitung Sommer 2019

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1 P r ü f u n g s g e m e i n - s c h a f t der Schreinerinnungen Nürnberg und Nürnberger- Land zur Abschlussprüfung Fachpraktiker für Holzverarbeitung Sommer 2019 Vor- und Zuname des Prüflings Ausbildungsbetrieb Partnerbetrieb (falls vorhanden) Veranstalter: Ansprechpartner: Prüfungsgemeinschaft Nürnberg Schreiner-Innung Nürnberg Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken (BBW) Sylvia Berndt Hubert Fischer Ralf Beck Rosenplütstraße 2, Nürnberg Pommernstraße 25, Nürnberg / / / / / / mail@schreinerinnung-nbg.de h.fischer@si-nbg.de Holztechnik.bbw-nbg@bezirk-mittelfranken.de S3 - Eibach U2- Röthenbach Bus 66 Pommernstraße/BBW

2 der Schreinerinnungen Nürnberg und Nürnberger-Land Die Unterlagenmappe besteht aus drei farblich gekennzeichneten Teilen: Teil 1: INFORMATIONEN Dieser Teil 1 hilft bei der Planung und Durchführung der Prüfung. Er enthält auch die Prüfungszeichnung. Teil 1 enthält: den Terminplan der Abschlussprüfung (Seite 4) die Richtlinien der Prüfungsgemeinschaft für die Anfertigung des Prüfungsstückes (das Gesellenstück ) (Seite 5) Informationen zur praktischen Prüfungsdurchführung (Seite 6) die Prüfungszeichnung (Seite 7) Teil 2: Abgabe der Unterlagen und Fachgespräch In diesem Teil 2 werden die Unterlagen, die zur Besprechung der Prüfungszeichnung notwendig sind, gesammelt. Diese Unterlagen müssen vollzählig, vollständig ausgefüllt und in der vorgegebenen Reihenfolge eingeheftet sein. Unmittelbar vor dem Fachgespräch wird die Unterlagensammlung geprüft. Falls die Unterlagensammlung den eben genannten Anforderungen nicht entspricht, findet kein Fachgespräch statt! Zum dann fälligen Ersatztermin des Fachgespräches wird wegen des Mehraufwandes eine Gebühr in Höhe von 10,00 in bar fällig. Es erfolgt dann auch keine Freigabe zur Fertigung des Prüfungsstückes! Mit den Arbeiten am Prüfungsstück kann dann nicht begonnen werden. Teil 2 muss enthalten: Informationen zur Datenerhebung gem. Artikel 13 DSGVO (Seite 8) Anmeldung zur Prüfung (Seite 9-10) Berufsausbildungsvertrag (nach Seite 11) letztes Berufsschulzeugnis (nach Seite 11) Zwischenprüfungszeugnis (nach Seite 11) Bescheinigung über die Maschinenlehrgänge (TSM 1), TSM 2 und TSM 3 Bescheinigung über den Oberflächenlehrgang TSO (nach Seite 11) Prüfungsstückbeschreibung (Seite 12) Materialliste mit Angabe aller zur Fertigung benötigten Materialien (Seite 13) Arbeitsablaufplan zum Prüfungsstück (Seite 14-15) vervollständigte Prüfungszeichnung (Ansicht und Schnitte) (nach Seite 15) Dieser gesamte Teil 2 wird während des Fachgespräches der Unterlagenmappe entnommen und verbleibt bei der Prüfungskommission. Werden darin enthaltene Unterlagen später noch benötigt, sind diese unbedingt noch vor der Abgabe dieses Mappenteils zu kopieren (z. B. Zeichnung, Materialliste und Ablaufplan). Die Rückgabe des Teils 2 erfolgt bei der Abholung des Prüfungsstückes! mk Seite 2 von 20

3 der Schreinerinnungen Nürnberg und Nürnberger-Land Teil 3: Fertigung und Abgabe der Arbeitsaufgabe II Dieser Teil 3 umfasst Dokumente, die vor und während der Fertigung des Gesellenstückes erforderlich sind, sowie mit der Abgabe des Prüfungsstückes vorgelegt werden müssen. Unmittelbar vor Beginn der Fertigung des Prüfungsstückes ist die Arbeitsbeginnanzeige vollständig ausgefüllt an die Innung zu faxen. (Seite 16) Das Formular Regelung der Eigentumsverhältnisse soll unbedingt vor Beginn der Fertigung gemeinsam mit dem Ausbildungsbetrieb ausgefüllt und unterzeichnet werden. (S. 17) Der Arbeitszeitnachweis ist während der Fertigung des Prüfungsstückes täglich zu führen. (Seite 18) Vor der Abgabe des Gesellenstückes ist das Formular Bescheinigung über Selbstanfertigung (bitte auch das Namenschild) vom Ausbildungsbetrieb auszufüllen. (Seite 19) Mit dem Prüfungsstück sind alle Berichtshefte der gesamten Ausbildungszeit vorzulegen. (Seite 20) D a s F e h l e n e i n z e l n e r U n t e r l a g e n b e i d e r A b s c h l u s s - p r ü f u n g k a n n z u m P r ü f u n g s a u s s c h l u s s ( = N i c h t b e s t e - h e n ) f ü h r e n! mk Seite 3 von 20

4 der Schreinerinnungen Nürnberg und Nürnberger-Land Terminplan der Abschlussprüfung S c h r e i n erinnung Nürnberg S o mmer DI, :00-17:00 Informationsveranstaltung mit Ausgabe der Unterlagenmappe der Fertigungszeichnungen und Einführung in den Prüfungsablauf DI, ab 15:00 Fachgespräch (ca. 15 Minuten) mit Abgabe der Unterlagen und der vervollständigten Zeichnung mit Führung durch die Schreinerei und erklären der Räume und Maschinen DI, Zusatztermin: Fachgespräch mit Abgabe der Unterlagen Achtung: Gebühr in Höhe von 10,00 in bar ist fällig, sonst keine Bearbeitung! DI, :00-14:00 Theoretische Abschlussprüfung Taschenrechner, Tabellenbuch und eine zugelassene Formelsammlung sind mitzubringen! Smartphone als Rechner ist nicht zulässig!!! MI, :00-15:00 Abgabe des Prüfungsstückes ( Gesellenstück ) und der Unterlagenmappe Wichtig auch: Berichtshefte, Prüfungszeichnung, Materialliste, Arbeitsablaufplan BBW Berufsschule BBW Schreinerei BBW BBW Schreinerei BBW Aula MI, :00-16:00 Einweisung in die Prüfungswerkstatt (Räumlichkeiten und Maschinen) BBW Schreinerei DO, :00-15:00 Praktische Abschlussprüfung Fertigstellung des Prüfungsstückes, Gruppe 1 FR, :00-15:00 Praktische Abschlussprüfung Fertigstellung des Prüfungsstückes, Gruppe 2 BBW Schreinerei BBW Schreinerei SO, :00-14:00 Gesellenstückausstellung der Schreiner-Innung Nürnberg BBW Aula MO, :00-15:00 Abholung des Prüfungsstückes ( Gesellenstück ) und der Unterlagenmappe FR, ab 18:30 Freisprechungsfeier der Schreiner-Innung Nürnberg mit Übergabe der Gesellenbriefe (Prüfungszeugnisse) und Ausgabe der Arbeitsproben (Arbeitsaufgabe I) der Zwischen- und Gesellen-/Abschlussprüfung Achtung: bei Nichtabholung der Arbeitsaufgaben an diesem Termin erlischt der Eigentumsanspruch an allen Teilen! Diese werden dann einer weiteren Verwendung zugeführt. BBW Aula BBW Aula Veranstaltungsorte: Kreishandwerkerschaft Nürnberg Geschäftsstelle der Schreiner-Ing. Berufsbildungswerk Bezirk Mittelfranken (BBW) Lehrwerkstatt für Holztechnik Rosenplütstraße Nürnberg Pommernstraße Nürnberg / / / / mail@schreinerinnung-nbg.de Holztechnik.bbw-nbg@bezirk-mittelfranken.de U2 - Rothenburger Straße S3 - Eibach U2- Röthenbach Bus 66 Pommernstraße/BBW mk Seite 4 von 20

5 der Schreinerinnungen Nürnberg und Nürnberger-Land Richtlinien für die Anfertigung des Prüfungsstückes (Gesellenstück) im Bereich der Prüfungsgemeinschaft Nürnberg Zeichnung Die Zeichnung ist vom Prüfungsausschuss im Wesentlichen vorgegeben. In der Zeichnung sind alle zur Fertigung notwendigen Werkstoffe, Strukturen und Maße erkenntlich, bzw. zur eigenen Gestaltung / Konstruktion sichtbar freigegeben. Die Vervollständigung der Zeichnung ist bis zum festgelegten Termin auszuführen. Die Wahl der frei wählbaren Konstruktionen, der Holzart und der Oberflächenbearbeitung obliegt dem Prüfling in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb. Eine Ansichtszeichnung, die die Anordnung der einzelnen Bauteile des Prüfungsstücks zeigt, ist anzufertigen! Zeitvorgaben für die Fertigung des Prüfungsstückes (Gesellenstück) Das Prüfungsstück (Gesellenstück) einschließlich aller Nebenarbeiten ist in höchstens 60 Stunden vorzubereiten und anzufertigen. Der Prüfling darf vor der Abgabe der vollständigen Zeichnung einschließlich der Ansichtszeichnung, der Materialliste und des Arbeitsablaufplanes zum festgelegten Termin nicht mit der Anfertigung des Prüfungsstückes (Gesellenstück) beginnen. Sobald die Zeichnung den Sichtvermerk erhalten hat und die Arbeitsbeginnanzeige zugestellt wurde, kann der Prüfling mit der Anfertigung seines Prüfungsstückes beginnen. Die geleisteten Arbeitsstunden zur Anfertigung des Prüfungsstückes sind täglich in das Formblatt Arbeitszeitnachweis einzutragen und vom Ausbilder gegenzuzeichnen. Dieses Formblatt mit der eidesstattlichen Erklärung ist mit dem Gesellenstück abzugeben. Unzulässige Hilfen durch Ausbilder und Mitarbeiter führen zum Ausschluss aus dem Prüfungsverfahren. Der Prüfungsausschuss behält sich den Besuch durch einen Schaumeister vor. Hinweise zum Eigentum Das Eigentum am Prüfungsstück regelt sich nach 950 BGB und 14, Abs. 1, Ziff. 3 BBIG Vor Beginn der Anfertigung des Gesellenstückes wird dringend zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Prüfling und dem Ausbildungsbetrieb geraten (siehe Formblatt Regelung der Eigentumsverhältnisse / Kosten)! Selbständige Anfertigung Das Gesellen-/Prüfungsstück muss der Prüfungskandidat bis auf geringfügige Handreichungen völlig selbständig anfertigen. Unzulässige Hilfen können zum Ausschluss aus dem Prüfungsverfahren führen. (siehe auch mk Seite 5 von 20

6 der Schreinerinnungen Nürnberg und Nürnberger-Land Prüfungsdurchführung Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsbereichen: Praxis : 1. Planung und Fertigung Vorbereiten und teilweises Herstellen des Prüfungsstückes nach Vorgaben des Prüfungsausschusses innerhalb von 60 Stunden im Ausbildungsbetrieb Dokumentation der Herstellung - vervollständigte Fertigungszeichnung - Ansichtszeichnung - Materialliste - Arbeitsablaufplan - Arbeitszeitnachweis Fachgespräch (15 Minuten) 2. Fertigstellung und Qualitätskontrolle Theorie : Verpackung und Transport des Möbelstückes zum Prüfungsort (Die Situation wird bei der Anlieferung dokumentiert/fotografiert und später bewertet) Fertigstellung und Montage des Prüfungsstückes innerhalb von 5,5 Stunden in der Prüfungswerkstatt dokumentierte Qualitäts- und Funktionskontrolle durch den Prüfling innerhalb von 0,5 Stunden 3. Auftragsbearbeitung und Montage schriftliche Bearbeitung praxisbezogener Aufgabenstellungen innerhalb von 120 Minuten 4. Wirtschafts- und Sozialkunde schriftliche Bearbeitung praxisbezogener Zusammenhänge aus der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Berufs- und Arbeitswelt innerhalb von 60 Minuten Die Prüfungsbereiche werden wie folgt gewichtet: 1. Planung und Fertigung 35 % 2. Fertigstellung und Qualitätskontrolle 25 % 3. Auftragsbearbeitung und Montage 30 % 4. Wirtschaft- und Sozialkunde 10 % Die Prüfung ist bestanden, wenn die Leistungen 1. im Gesamtergebnis mindestens ausreichend (= 4), 2. in mindestens drei Prüfungsbereichen mindestens ausreichend (= 4) und 3. in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend (= 6) bewertet ist. Bei Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung besteht die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung. Diese mündliche Ergänzungsprüfung dauert 15 Minuten. Die mündliche Prüfung muss durch den Prüfling beantragt werden. Sie ist nur möglich in dem Prüfungsbereich, der schlechter als ausreichend bewertet wurde. Sie wird nur durchgeführt, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Für das neue Ergebnis in diesem Prüfungsbereich ist das bisherigen Ergebnis und das der mündlichen Prüfung 2:1 zu gewichten. mk Seite 6 von 20

7 der Schreinerinnungen Nürnberg und Nürnberger-Land Prüfungszeichnung mk Seite 7 von 20

8 der Schreinerinnungen Nürnberg und Nürnberger-Land Informationen zur Datenerhebung gem. Artikel 13 DSGVO Die Prüfungsgemeinschaft Nürnberg der Schreinerinnungen Nürnberg und Nürnberger Land, Rosenplütstraße 2, Nürnberg, FON: , FAX: , URL: erhebt und verarbeitet Ihre Daten zur Abwicklung der in Ihrem Berufsausbildungsverhältnis begründeten Zwischen-, Abschluss- und Gesellenprüfungen und der damit zusammenhängenden Veranstaltungen der Schreinerinnungen Nürnberg und Nürnberger Land (z. B. Gesellenstückausstellung und Freisprechungsfeier) und gibt diese auf Grund von möglichen gesetzlichen Verpflichtungen weiter. Sofern keine besonderen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen, werden die Daten gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eigewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO). Sollten Sie von Ihren genannten Rechten Gebrauch machen, werden wir prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz: Alle Prüfungen und Veranstaltungen werden durch Fotografie dokumentiert. Bitte sprechen Sie den Veranstalter an, wenn Sie nicht fotografiert werden möchten. Foto- und Bildmaterial, sowie die Namen und der Ausbildungsbetrieb von Erringern von Prämien und Leistungspreisen ( Innungsbester, beste Praktische Prüfung, Die Gute Form, ) werden zu Zwecken der Berichterstattung in der Presse, auf der Internetseite der Schreinerinnungen Nürnberg und Nürnberger Land und ggf. auf Social-Media-Kanälen veröffentlicht, sowie auf den Veranstaltungen öffentlich genannt. Mit der Veröffentlichung dieser Daten in dem genannten Umfang sind wir einverstanden sind wir nicht einverstanden Uns ist bekannt, dass wir zur Abgabe der Einwilligungserklärung nicht verpflichtet sind und diese Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Der Widerruf ist per zu richten an: mail@schreinerinnung-nbg.de oder postalisch an Prüfungsgemeinschaft Nürnberg, Rosenplütstraße 2, Nürnberg. Der Widerruf bewirkt, dass unsere auf Grund dieser Einwilligungserklärung erfassten Daten im Anschluss nicht mehr auf den genannten Kanälen veröffentlicht werden. Die gesetzlichen Auskunfts- und Weitergabeverpflichtungen bleiben hiervon unberührt. Ort, Datum Unterschrift des Prüflings Stempel + Unterschrift des Ausbilders mk Seite 8 von 20

9 An die Prüfungsgemeinschaft Nürnberg der Innungen: Schreinerinnung Nürnberg und Nürnberger Land Rosenplütstraße 2, Nürnberg, Tel / , Fax: / Anmeldung zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Fachpraktiker für Holzverarbeitung Schreiner-Innung Nürnberg Wir beantragen die Zulassung zur Abschlussprüfung Prüfungsbewerber/-in männlich weiblich Nachname: Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort /Land: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon (mobil): Adressänderungen bitte umgehend mitteilen! Ausbildungsbetrieb Firma: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Ansprechpartner: Mail: Ausbildungszeit: (Bitte geben Sie auch Ausbildungszeiten an, die Sie in anderen Betrieben absolviert haben) Vom bis Vom bis Anzahl der Fehltage im Ausbildungsbetrieb und Berufsschule Berufsschule Folgende Unterlagen haben wir beigefügt: Kopie des eingetragenen Ausbildungsvertrages Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung Schriftliche Ausbildungsnachweise / Berichtshefte Kopie des letzten Berufsschulzeugnisses ggf. Nachweise über die bei der Prüfung zu berücksichtigen Belange/Behinderungen Unterschrift und Stempel (Betrieb) Ort und Datum Unterschrift (Auszubildender) Bitte die nächste Seite beachten! Der Auszubildende stimmt mit seiner Unterschrift der Übermittlung der Prüfungsergebnisse an den Ausbildungsbetrieb zu.

10 Seite 2 der Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung Datenschutzerklärung Die Daten des Antragsformulars werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen erfasst, elektronisch verarbeitet und gespeichert. Mit der Abgabe der Anmeldung zur Gesellen-/Abschlussprüfung erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Anschrift und meine Berufsbezeichnung an Dritte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen, weitergeben und veröffentlicht werden, sofern dies nicht von mir ausdrücklich untersagt wird. Beachten Sie auch die Informationen zur Datenerhebung auf Seite 8 der Unterlagenmappe! Zur Beachtung Dem Antrag sind beizufügen: 1. Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen (Kopien). 2. Vorgeschriebene Berichtshefte beziehungsweise Ausbildungsnachweise. 3. Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen (Kopien). 4. Eine mit dem Eintragungsvermerk der Handwerkskammer versehene Ausfertigung des Berufsausbildungsvertrages oder die Bestätigung der Handwerkskammer über die Eintragung (Kopien). 5. Das letzte Zeugnis der zuletzt besuchten Schule (Kopien). Die Prüfungsgebühr ist mit der Zulassung zur Prüfung zu entrichten. Anmerkung (1) Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung ( 36 Handwerksordnung beziehungsweise 43, 44 Berufsbildungsgesetz) Zur Gesellen-/ Abschlussprüfung ist zuzulassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder wessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen sowie vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise geführt hat und wessen Berufsausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen oder aus einem Grunde nicht eingetragen ist, den weder der Lehrling (Auszubildende/r) noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat. Über die Zulassung zur Gesellenprüfung/Abschlussprüfung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Hält er die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss. (2) Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und/oder eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag des Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden. Hierfür erklärt sich der/die Auszubildende bereit, rechtzeitig vor Zeugnisausstellung der zuständigen Stelle eine entsprechende Bescheinigung der Berufsschule bereitzustellen. mk Seite 10 von 20

11 Informationen zur Datenerhebung Anmeldung zur Abschlussprüfung nach diesen zwei Formularen werden hier in nachstehender Reihenfolge folgende Dokumente in die Klarsichtfolie eingeordnet: Berufsausbildungsvertrag letztes Berufsschulzeugnis Zwischenprüfungszeugnis Bescheinigungen über die Maschinenlehrgänge TSM 1 3 Bescheinigung über den Oberflächenlehrgang TSO Prüfungsstückbeschreibung Materialliste Arbeitsablaufplan vervollständigte Zeichnung Ansichtszeichnung mk Seite 11 von 20

12 Prüfungsstückbeschreibung Vorname und Name des Prüflings Ausbildungsbetrieb 1. Bezeichnung des Stückes 2. Holzart 3. Abmessungen - Breite x Höhe x Tiefe in mm 4. Konstruktion Bauweise - Korpus (Brett-, Stollen-, Rahmen- oder Plattenbau) - tragende Elemente (Füße, Sockel, Aufhängevorrichtung) Verbindungen - Korpusverbindung - Türen, Klappen - Schubkästen - Rückwände bewegliche Teile - Schubkasten - Tischauszug - Tür, Klappe, Belaggestaltung - Furniere oder Sonstige 5. Beschläge genaue Beschreibung von - Schloss - Tür-, Klappenbeschlag oder - sonstige Beschläge 6. Oberfläche - Oberflächenmaterial - Oberflächentechnik 7. Halbzeuge - Griffe, Füße, - Füllungen, Fachböden (z. B. Glas) - Beleuchtung - sonstige Halbzeuge Ort, Datum Unterschrift des Prüflings Unterschrift des Ausbilders mk Seite 12 von 20

13 Materialliste mk Seite 13 von 20

14 Arbeitsablaufplan Vorname und Name des Prüflings Ausbildungsbetrieb Nr. Arbeitsschritte Arbeitsmittel / Besonderheiten UVV / Umweltschutz Zeit mk Seite 14 von 20

15 Nr. Arbeitsschritte Arbeitsmittel / Besonderheiten UVV / Umweltschutz Zeit GESAMTSTUNDEN: Ort, Datum Unterschrift des Prüflings Unterschrift des Ausbilders mk Seite 15 von 20

16 Arbeitsbeginnanzeige verpflichtend vor Beginn der Fertigung der Arbeitsaufgabe II (Gesellen-/Prüfungsstück), jedoch nicht vor Abgabe der Fertigungszeichnung, zu schicken an: Prüfungsgemeinschaft Nürnberg der Schreiner-Innungen per Fax an: / oder per Mail an: mail@schreinerinnung-nbg.de Vorname und Name des Prüflings Ausbildungsbetrieb Sehr geehrte Damen und Herren der Prüfungsgemeinschaft Nürnberg, ich möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ich mit der Anfertigung meines Prüfungsstückes (Gesellenstück) beginnen werde. Die Anfertigung erfolgt in nachstehender Werkstatt Firma: Straße: PLZ, Ort: Telefon: Die regelmäßige Arbeitszeit ist wie nachfolgend angegeben: MO - DO: FR: Ort, Datum Unterschrift des Prüflings Stempel + Unterschrift des Ausbilders Zu den angegebenen Arbeitszeiten ist in der benannten Werkstatt mit dem Besuch eines Schaumeisters zu rechnen! mk Seite 16 von 20

17 Regelung der Eigentumsverhältnisse / Kosten Vereinbarung zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden zur Regelung der Eigentumsverhältnisse am Gesellenstück (Arbeitsaufgabe II) und der Kostentragung der Materialmehrkosten. 1. Der / die Auszubildende fertigt ein Gesellenstück eigener Wahl. Das Gesellenstück besteht aus: 2. Der / die Auszubildende wird Eigentümer des Gesellenstücks. 3. Der Ausbildungsbetrieb übernimmt gemäß seiner gesetzlichen Verpflichtung aus 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG die für die Anfertigung des Gesellenstücks notwendigen Materialkosten (Kosten von Standartmaterial). 4. Der / die Auszubildende verpflichtet sich, die durch die gewählte Ausführung des Gesellenstücks mit höherwertigem Material entstehenden Materialmehrkosten zzgl. der gesetzlichen MwSt. gemäß Ziffer 4.c) selbst zu tragen bzw. dem Ausbildungsbetrieb zu erstatten. a) Die Gesamtmaterialkosten des von dem/r Auszubildenden geplanten Gesellenstücks betragen (zzgl. der gesetzlichen MwSt.). b) Die notwendigen Materialkosten für das Gesellenstück betragen 138,00 (zzgl. der gesetzlichen MwSt.). Grundlage: Musterkalkulation der Prüfungsgemeinschaft Nürnberg. c) Die Materialmehrkosten für das Gesellenstück betragen (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) und sind vom Auszubildenden zu tragen. Ort, Datum Unterschrift des Prüflings Stempel + Unterschrift des Ausbilders Unterschrift des gesetzlichen Vertreters (bei Minderjährigen) mk Seite 17 von 20

18 Arbeitszeitnachweis Vorname und Name des Prüflings Ausbildungsbetrieb Bezeichnung des Prüfungsstückes Datum Arbeitszeit in Stunden Unterschrift des Prüflings Unterschrift des Ausbilders Gesamtstunden mk Seite 18 von 20

19 Bescheinigung des Inhabers der Werkstatt, in der das Prüfungssstück angefertigt wurde Vorname und Name des Prüflings Ausbildungsbetrieb Der/Die Unterzeichnete gibt hiermit die Bestätigung ab, dass der oben genannte Prüfling das Prüfungsstück (das Gesellenstück), nach der Zeichnung selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt hat. Er hat für die Anfertigung insgesamt Arbeitsstunden benötigt. Ort, Datum Stempel und Unterschrift des Werkstattinhabers Namenschild für Prüfungsstück (Gesellenstück) Vorname und Name des Prüflings Ausbildungsbetrieb Dieses ausgefüllte Namensschild am Tag der Abgabe sicher am Prüfungsstück anbringen! mk Seite 19 von 20

20 Zur Abgabe des Prüfungsstückes nicht vergessen: die vollständigen Berichtshefte der gesamten Ausbildungszeit dem Prüfungsstück beilegen. Formulare kontrollieren: Regelung der Eigentumsverhältnisse Arbeitszeitnachweis Bescheinigung über Selbstanfertigung mk Seite 20 von 20

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