Freizeitoption in der Elektro- und Elektronikindustrie
|
|
- Hedwig Franke
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Freizeitoption in der Elektro- und Elektronikindustrie Dr. Bernhard Gruber Freizeitoption 2018 IST-Erhöhung ,1% Monatliche Zeitgutschrift ab Stunden 10 Minuten bei Vollzeitbeschäftigung und voller Nutzung 2 1
2 Freizeit statt Geld Mitarbeiterin 1: Mitarbeiterin 2: IST-Erhöhung 3,1% Monatsgehalt: Monatsgehalt: ohne Freizeitoption Monatsgehalt: (Erhöhung: 62 14x/Jahr) Freizeitoption Monatsgehalt: Std 10Min/M (12x/J) Zeitgutschriften bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses bzw der Optionsvereinbarung 3 Vorteile von Freizeit statt Geld Kostenersparnis für Unternehmen, da die Freizeitgutschrift ohne Sonderzahlungsanteile und mit zusätzlichem Abschlag erfolgt und sich die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung Alt nicht erhöht Risiko: mehr Überstunden. Für die Beschäftigten fallen bei Freizeitkonsum weder zusätzliche Lohnsteuer noch zusätzliche Sozialversicherungsbeiträge an (bei Einkommen über der Höchstbeitragsrundlage sogar ohne Einbußen bei Sozialversicherungsleistungen). 4 2
3 Personenkreis-Einschränkung Für allfällige Einschränkungen des Kreises jener AN, die die Freizeitoption wählen können, kommen z.b. folgende Kriterien in Betracht: Urlaubsguthaben von Tagen am (Stichtag) Zeitguthaben von Tagen am (Stichtag) Im Zeitraum von bis wurden mehr als Überstunden geleistet. dauerhafter Arbeitskräftemangel in bestimmten Abteilungen Diese Kriterien können auch als Gründe dafür herangezogen werden, um befristete Einzelvereinbarungen (allenfalls auch die befristete Betriebsvereinbarung) ablaufen zu lassen. 5 Verbrauchsvarianten Es können alle oder nur bestimmte Arten des Verbrauches der Zeitguthaben zugelassen werden: Zeitguthaben zur Arbeitsplatzsicherung (Überbrückung von Auslastungsschwankungen Zugriffssperre bis zur Verbrauchfreigabe bei Auslastungsdellen ) Ansparmodell als beidseits attraktive Alternative zu (Eltern-)Karenzen und/oder Altersteilzeit keine oder verringerte Gefahr von zusätzlichen Überstunden, kein Einkommensausfall Zeitguthaben für Zeitausgleich an Fenstertagen Zeitguthaben als Zusatzurlaub 6 3
4 Beteiligung 2013 Über 3000 Beschäftigte waren an der Freizeitoption interessiert. 20 Unternehmen mit insgesamt fast Beschäftigten haben 2013 die Freizeitoption umgesetzt Beschäftigte wurden einbezogen (laut Gewerkschaft 1450). Das sind 7% (bzw 8%) der Beschäftigten jener 20 Unternehmen. 7 Ablehnungsgründe der Unternehmen Abwarten bis Erfahrungen vorliegen starke Auslastung hohe Zeit- und Urlaubsguthaben Fachkräftemangel falsches Signal an die Beschäftigten (nur voller Einsatz ist gut) Anstieg der Urlaubsrückstellungen befürchtet Verwaltungsaufwand Betriebsrat verlangt Angebot an alle Beschäftigten kein Interesse der Beschäftigten 8 4
5 Erfahrungen Einladung an alle Beschäftigten (BV offen für alle), aber Ablehnung der Mehrheit der Interessenten im Einzelgespräch durch AG Unmut. Festlegung von Zielgruppe (zb nur ältere AN, nur AN mit weniger als 15 Tagen Urlaubsguthaben) und Verbrauchsregeln (zb kein Urlaubs-, sondern reines Ansparmodell) spätestens in Betriebsvereinbarung! Konflikt zwischen den Führungskräften (Befürworter und Gegner); Konflikt zwischen Geschäftsleitung und Führungskräften bzw Belegschaft. Technische Umsetzung für manche Unternehmen schwierig. Nach Implementierung problemlose Handhabung. 9 Zeitgutschriften nur bis zur nächsten KV-Runde? Nein, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses (sofern die Freizeitoption nicht durch Fristablauf oder einvernehmlich vorzeitig beendet wird). Verhalten bei nächster KV-Runde? Neue Wahlmöglichkeit unabhängig davon, ob bzw welche Option bei früheren KV-Runden gewählt wurde. Wie erfolgt die nächste KV-Erhöhung bei AN mit Freizeitoption? Beispiel: Lohn am : seit : 3,1% kollektivvertragliche IST-Erhöhung ab : Freizeitgutschrift statt IST-Erhöhung Stunden 10 Minuten/Monat ab : x% kollektivvertragliche IST-Erhöhung 2.0xx + 5 Stunden 10 Minuten/Monat 10 5
6 Zeitgutschrift während Krankenstand, Mutterschutz, Karenz, Präsenz-/Zivildienst etc? Keine Zeitgutschriften für Zeiten ohne Entgeltanspruch. Beispiel: 3 Tage (je 8 Stunden Normalarbeitszeit) Krankstand im Jänner 2019, Entgeltfortzahlungsanspruch erschöpft 5,17 Stunden : 167 x 24 = 0,89 Stunden Zeitgutschrift Jänner 2019 (5,17 0,89 =) 4,28 Std. Halbe Zeitgutschrift für Zeiten mit halbem Entgeltanspruch. 11 Anpassung des angesparten Zeitguthabens bei Änderung der Normalarbeitszeit? Nein. Die monatlichen Zeitgutschriften sind wie Einzahlungen auf ein Sparbuch. Spätere Änderungen der Normalarbeitszeit haben keinen Einfluss auf den Kontostand zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Was geschieht mit dem Freizeitguthaben, wenn das Arbeitsverhältnis endet? Wenn das Freizeitguthaben nicht verbraucht wird, ist es zuschlagsfrei auszuzahlen. (Nur bei der Auszahlung von Gleitzeitguthaben gebührt auch der Überstundenzuschlag.) Übersteigt der auszuzahlende Betrag die Höchstbeitragsgrundlage, sind für den über der Höchstbeitragsgrundlage liegenden Teil keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. 12 6
7 Wie werden allfällige unerwünschte Auswirkungen verhindert bzw minimiert? Indem die Vereinbarungen (zb auf ein Jahr) befristet abgeschlossen werden und regelmäßige Evaluierungen erfolgen (Auswirkungen auf Urlaubsverbrauch, Überstunden etc). Beispiel für Betriebsvereinbarungs-Klausel: Die Betriebsvereinbarung/Vereinbarung ist auf 12 Monate befristet. Jeweils bis 31. Oktober werden die Auswirkungen evaluiert. Sofern keine Vertragspartei schriftlich bis 15. November mitteilt, dass eine Verlängerung unterbleibt, verlängert sich die Betriebsvereinbarung/Vereinbarung ab Jänner um weitere 12 Monate. 13 Ist der Ausstieg durch Betriebsvereinbarung/Vereinbarung gestaltbar? Ja, da nur Personen mit Überzahlung betroffen sind. Im Überzahlungsbereich ist nach Umsetzung des jeweiligen Kollektivvertragsabschlusses alles dispositiv. Beispiel für Betriebsvereinbarungs-Klausel: Sollte sich die Betriebsvereinbarung/Vereinbarung nicht verlängern, wird der Ist-Lohn/das Ist-Gehalt am 1. Jänner um 3,1% erhöht. Das angesparte Freizeitguthaben kann innerhalb der folgenden 12 Monate einvernehmlich verbraucht werden. Ein danach verbleibendes Freizeitguthaben wird zuschlagsfrei ausbezahlt. 14 7
8 Sind für (zuschlagsfrei) ausbezahlte Zeitguthaben Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten? Ja, im Auszahlungsmonat bis zur Höchstbeitragsgrundlage (zur ähnlichen Problematik bei Gleitzeitguthaben siehe VwGH , 2001/08/0048). Sind Zeitguthaben zu versteuern? Nein, da in der Ansparphase noch keine wirtschaftliche Verfügungsmacht für den Arbeitnehmer gegeben ist und somit noch keinen steuerlichen Zufluss erfolgt (LStR 2002 Rz 639a). Bei vorzeitiger Auszahlung (zb bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses) ist wie im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer Altersteilzeit vorzugehen (Rz 1116a). Sind die Zeitguthaben insolvenzgesichert? Ja (ausdrücklich seit der IESG-Novelle BGBl. I Nr. 123/2017). 15 8
Erläuterungen zur Einmalzahlungs- und Freizeitoption Fachverband Papierindustrie 2016
Erläuterungen zur Einmalzahlungs- und Freizeitoption Fachverband Papierindustrie 2016 Schon vor einigen Jahren hatten wir beim Kollektivvertragsabschluss neben den üblichen Lohn- und Gehaltserhöhungen
MehrFreizeitoption Erläuterungen 2015
Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien Postfach 337 Telefon +43 (0) 590 900-DW Fax +43 (0) 590 900-289 Internet: www.fahrzeugindustrie.at E-Mail: kfz@wko.at Freizeitoption
MehrBetriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes
1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter / Angestellte der Maschinen, Metallwaren und Gießerei Industrie per 1.11.2015 abgeschlossen
MehrFreizeitoption Erläuterungen 2016
Fachverband der Fahrzeugindustrie Österreichs Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien Postfach 337 Telefon +43 (0) 590 900-DW Fax +43 (0) 590 900-289 Internet: www.fahrzeugindustrie.at E-Mail: kfz@wko.at Freizeitoption
MehrDie Freizeitoption im Fachverband Bergwerke/Stahl
Die Freizeitoption im Fachverband Bergwerke/Stahl Allgemeines Neben der schlichten Erhöhung der Mindest- und Ist- Bezüge bietet der Kollektivvertrag des Fachverbandes Bergwerke/Stahl heuer erstmals eine
MehrBetriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiter / Angestellte der Papierindustrie per 1.5.
Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiter / Angestellte der Papierindustrie per 1.5.2015 abgeschlossen zwischen und dem Betrieb, Standort Betriebsrat
MehrEin völlig neues Element in unserem Kollektivvertrag: Die Freizeitoption
An alle Betriebsratsvorsitzenden der Elektro- und Elektronikindustrie Unser Zeichen: HIB/NEZ DW: 21363/21513 Fax-DW: 71513 Datum: 19.04.2013 Erläuterungen zur Freizeitoption Ein völlig neues Element in
MehrDie Freizeitoption Papier und Pappe erzeugende Industrie 2015
Die Freizeitoption Papier und Pappe erzeugende Industrie 2015 Beim diesjährigen Abschluss wurden für die IST-Gehaltserhöhungen alternative Möglichkeiten vorgesehen wie: Die Verteilungsoption Die Einmalzahlungsoption
MehrDie Freizeitoption für die ArbeiterInnen der Futtermittelindustrie 2018
Die Freizeitoption für die ArbeiterInnen der Futtermittelindustrie 2018 Bei den KV-Verhandlungen 2018 wurde erstmals für die ArbeiterInnen der Futtermittelindustrie eine Freizeitoption vereinbart. Wer
MehrBetriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014
1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014 abgeschlossen zwischen und dem Betrieb, Standort Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des
MehrBetriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes
1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter / Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie per 1.5.2013 abgeschlossen zwischen
MehrDie Freizeitoption Nahrungs- und Genussmittelindustrie 2018
Die Freizeitoption Nahrungs- und Genussmittelindustrie 2018 Bei den KV-Verhandlungen 2018 wurde für die Allgemeine Gruppe der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie die Süßwarenindustrie erneut eine
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Angestellte Beilage 2 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2016 Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestgehälter, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen 3 und
Mehr1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) um 2,1 %.
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2014 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Angestellte Beilage 2 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2019 Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestgehälter, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen 3 und
MehrBetriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption gemäß Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe vom 1.1.
Koordinierter Entwurf einer Musterbetriebsvereinbarung zur Freizeitoption Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption gemäß Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden
MehrDie Freizeitoption Nahrungs- und Genussmittelindustrie 2016
Die Freizeitoption Nahrungs- und Genussmittelindustrie 2016 Bei den KV-Verhandlungen 2016 wurde erstmals für die Allgemeine Gruppe der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie die Süßwarenindustrie eine
MehrDie Freizeitoption 2014 im Fachverband Bergwerke/Stahl
Die Freizeitoption 2014 im Fachverband Bergwerke/Stahl Allgemeines Neben der schlichten Erhöhung der Mindest- und Ist- Bezüge bietet der Kollektivvertrag des Fachverbandes Bergwerke/Stahl 2014 bereits
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2013 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2017 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2018 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen
Mehr1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) BG A 2,0% BG B-F 1,75% BG G-H 1,5% BG I - K 1,2%
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2016 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2015 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2019 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Angestellte Beilage 2 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2013 Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestgehälter, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen 3 und
MehrZwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2014 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
Mehr1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,4 Prozent ab gültig ab
Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen vom 30. November 2015 für Arbeiter im Metallgewerbe für 2016: 1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,4 Prozent ab 1.1.2016 Monatliche Mindestgrundlöhne
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G
K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Industrie, Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G. über Altersteilzeit
PS/015/2001 K O L L E K T I V V E R T R A G über Altersteilzeit abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, 1037 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
MehrZwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2015 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
MehrDie Freizeitoption für Arbeiterinnen /Arbeiter im Metallgewerbe. Erläuterungen
Die Freizeitoption für Arbeiterinnen /Arbeiter im Metallgewerbe Erläuterungen Der Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe 2016 sieht erstmalig vor, dass anstelle der heurigen
Mehr3) Angestellte, die nach dem 30. April 2017 in eine Firma eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Erhöhung ihres Ist-Gehalts.
KOLLEKTIVVERTRAG 2017 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus - Papier andererseits.
MehrKOLLEKTIVVERTRAG 2016
KOLLEKTIVVERTRAG 2016 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus - Papier andererseits.
MehrZwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2016 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
MehrH) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT
1 Angestellte Beilage 2 H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT 1.5.2010 I. Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen und Lehrlingsentschädigungen Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen
MehrKOLLEKTIVVERTRAG 2015
KOLLEKTIVVERTRAG 2015 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus - Papier andererseits.
Mehr2. Ergänzung zum RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG (vom ) FÜR ANGESTELLTE IM ÖSTERREICHISCHEN KONDITORENGEWERBE (ZUCKERBÄCKERGEWERBE)
2. Ergänzung zum RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG (vom 1.1.1999) FÜR ANGESTELLTE IM ÖSTERREICHISCHEN KONDITORENGEWERBE (ZUCKERBÄCKERGEWERBE) abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Konditoren Österreichs einerseits
MehrKOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN 2017 FÜR DAS EISEN- UND METALLVERARBEITENDE GEWERBE (ARBEITER-KV)
KOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN 2017 FÜR DAS EISEN- UND METALLVERARBEITENDE GEWERBE (ARBEITER-KV) V E R E I N B A R U N G 1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,43 Prozent ab 1.1.2017 Monatliche
MehrLeseprobe aus "All-In-Verträge" 2. Auflage März 2017
1.2.2 Mehrarbeit Mehrarbeit kann in 2 Erscheinungsformen auftreten: Zum einen bezeichnet man als Mehrarbeit die Differenz einer kollektivvertraglich kürzeren Normalarbeitszeit zur gesetzlichen Normalarbeitszeit
MehrAltersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit
! Altersteilzeit und Teil pension sowie Wiedereingliederungsteilzeit HIER STEHT DER TITEL Wesentliche Regelungsinhalte Betriebsversammlung allgemeines Personal MUW 09. Mai 2017 Mag. Stefan Jöchtl Gewerkschaft
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G. 2 Neuregelung der Kollektivvertragslöhne
K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Industrie, Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft
MehrHEGEL 2/18 Personalkosten sparen mit dem richtigen Einarbeitungskonzept
HEGEL 2/18 Personalkosten sparen mit dem richtigen Einarbeitungskonzept In den nächsten Wochen steigt der Bedarf, durch Einarbeiten von Fenster- und Feiertagszwischentagen Personalkosten zu optimieren.
MehrWiedereingliederungsteilzeit
! HIER STEHT DER TITEL Wesentliche Regelungsinhalte Mag. Stefan Jöchtl Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Abteilung für Kollektivvertrags- und Arbeitsverfassungsrecht - Grundlage BGBl I 30/2017 Inkrafttreten
MehrBESTÄTIGUNG ÜBER DIE NICHTINANSPRUCHNAHME BZW. ÜBER BEGINN UND DAUER EINER KARENZ
(im Folgenden genannt) (im Folgenden genannt) BESTÄTIGUNG ÜBER DIE NICHTINANSPRUCHNAHME BZW. ÜBER BEGINN UND DAUER EINER KARENZ Es wird bestätigt, dass der Karenz nicht in Anspruch nimmt. der vom bis Karenz
MehrSpielregeln im Berufsleben einhalten
Kapitelübersicht Aufbau des Arbeitsrechts Beschäftigungsverhältnisse Der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin ist in das Unternehmen eingegliedert, wirtschaftlich abhängig, kein Eigentum an den Betriebsmitteln,
Mehr> ARBEIT. Abfertigung NEU. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ab dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA!
> ARBEIT Abfertigung NEU Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ab dem 1.1.2003 begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! Wann bekommen Sie eine Abfertigung nach neuem Recht? Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis
MehrKurzarbeit Erhalt der Arbeitsplätze Erhalt der qualifizierten MitarbeiterInnen Aussetzungsvertrag verhindert Abwälzung des Risikos auf AMS
Kurzarbeit Bewährtes Instrument va in der Krise: Erhalt der Arbeitsplätze Erhalt der qualifizierten MitarbeiterInnen Ö (im Gegensatz zu D): leichte Kündbarkeit von Dienstverhältnissen Aussetzungsvertrag
MehrArbeitsrecht (Grundlagen)
1. Arbeitsrecht (Grundlagen) Arbeitsrecht (Grundlagen) 1.1. Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Einzelvereinbarung 1.1. Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Einzelvereinbarung Arbeitsrechtliche Bestimmungen
Mehr> ARBEIT. Abfertigung NEU. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ab dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA!
> ARBEIT Abfertigung NEU Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis ab dem 1.1.2003 begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! Wann bekommen Sie eine Abfertigung nach neuem Recht? Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis
MehrNeuregelung der Arbeitszeiten
Sozialpartnereinigung vom 03.05.2007 Neuregelung der Arbeitszeiten Wien, 15.05.2007 GPA-DJP Grundlagenabteilung Jahrelange Forderungen der Industrie Das wollte die Industriellenvereinigung: Modell 10/12/60/2
MehrArbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick
Arbeitsrecht in Österreich Ein kurzer Überblick Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, soweit sie durch Gesetz oder Kollektivvertrag nicht
MehrBETRIEBSVEREINBARUNG
BETRIEBSVEREINBARUNG über die Voraussetzungen und Modalitäten für die Vereinbarung eines Sabbaticals abgeschlossen zwischen der Karl-Franzens-Universität Graz und dem Betriebsrat für das Wissenschaftliche
Mehrv1.4 AN-Forderungen
v1.4 AN-Forderungen 2019 2 1 Erhöhung der KV- und IST-Gehälter/-Löhne Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Netto-Realeinkommen über der Inflationsrate! Valorisierung 1 Erhöhung der kollektivvertraglichen
MehrGeltungsbereich des AZG
Kap 1 Geltungsbereich des AZG Das Arbeitszeitgesetz (AZG) bildet die Rechtsgrundlage für die Informationen dieses Folders. Daher muss zu Beginn der Geltungsbereich desselben abgegrenzt werden. 1.1 Begrenzung
MehrDas Arbeitszeitpaket 2007
Das Arbeitszeitpaket 2007 Stärkung der Betriebsebene Neue Spielräume Mehrarbeitszuschlag Neuerungen ab 1. 1. 2008 Stärkung der Betriebsebene Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden mit KV Tägliche Normalarbeitszeit
MehrZentral-Arbeitsinspektorat Mai 1997 Anlage 3 zu Zl /4-3/97
ARBEITSZEITGRENZEN IM HANDEL (für das Personal in Verkaufsstellen und sonstige Arbeitnehmer des Handels) TÄGLICHE NORMALARBEITSZEIT Grundsatz 8 STUNDEN anzuwenden, soweit nicht nachstehende Sonderregelungen
MehrGrundstufe Jahren Jahren Jahren Jahren Jahren 2, 4 J 6, 9, 12 J A 1.402, , ,40 28,04
ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2007 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2007 Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 *) nach 2 nach 4 nach 6 nach 9 nach 12
MehrÄnderungen im KV Holzbau Erfahrungen und Auswirkungen. Mag. Anna-Margarethe Reiter
Änderungen im KV Holzbau Erfahrungen und Auswirkungen Mag. Anna-Margarethe Reiter KV-Änderungen ab 1.5.2016 Arbeitszeit Regelung Beginn/Ende AZ auf der Baustelle Einführung eines Arbeitszeitflexibilisierungsmodells
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2012 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen, Mindestzulagen
MehrIn den nächsten Wochen steigt der Bedarf, durch Einarbeiten von Fensterund Feiertagszwischentagen Personalkosten zu optimieren.
Personalkosten sparen mit dem richtigen Einarbeitungskonzept In den nächsten Wochen steigt der Bedarf, durch Einarbeiten von Fensterund Feiertagszwischentagen Personalkosten zu optimieren. Einarbeiten
MehrArbeitszeit gestalten Welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten habe ich? Mag. Peter Eckel Referent Arbeitsrecht Arbeiterkammer Salzburg
Arbeitszeit gestalten Welche Rechte, Pflichten und Möglichkeiten habe ich? Mag. Peter Eckel Referent Arbeitsrecht Arbeiterkammer Salzburg 1 Begriffserklärung: Unter Arbeitszeit versteht man die Zeit vom
MehrÄnderungen im Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten: 9. Nachtrag vom 21. Dezember 2017
Änderungen im Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten: 9. Nachtrag vom 21. Dezember 2017 1. In 4 wird Ziffer 10 und Ziffer 18 wie folgt geändert: 10. Präzisierung des Begriffs wichtiger
MehrWeiterbildungsseminar für behördlich genehmigte Betriebsleiter. Dienstplaneinteilung, Arbeitszeit bei Seilbahnen
Weiterbildungsseminar für behördlich genehmigte Betriebsleiter Dienstplaneinteilung, Arbeitszeit bei Dienstplaneinteilung, Arbeitszeit bei Berufsgruppenausschuss unter Berücksichtigung der relevanten Gesetze
Mehr> ARBEIT. Abfertigung ALT. Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA!
> ARBEIT Abfertigung ALT Das steht Ihnen zu, wenn Ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1.1.2003 begonnen hat WIR SIND FÜR SIE DA! Wann bekommen Sie eine Abfertigung nach altem Recht? Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis
MehrÜBERSICHT ÜBER DIE ARBEITSZEITGRENZEN (ALLGEMEIN)
ÜBERSICHT ÜBER DIE ARBEITSZEITGRENZEN (ALLGEMEIN) TÄGLICHE NORMALARBEITSZEIT Tägliche 8 Stunden Grundsatz 9 Stunden andere Verteilung innerhalb der führt zu einer Verlängerung einer täglichen oder der
Mehrnach 2 nach 4 nach 6 nach 9 nach 12 A 1.515, , ,46 30,31 B 1.530, , , , ,18 1.
ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2010 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2010 um 2,5 %. Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 *) Grundstufe nach 2 nach 4
MehrIhr Gesprächspartner: Überstundenklau im Bezirk Gmunden. Sommergespräch am Donnerstag, 9. August 2018, um 11 Uhr Landhotel Grünberg, Gmunden
Ihr Gesprächspartner: Dr. Martin Kamrat AK-Bezirksstellenleiter Überstundenklau im Bezirk Gmunden Sommergespräch am Donnerstag, 9. August 2018, um 11 Uhr Landhotel Grünberg, Gmunden Beratungsleistung der
MehrArbeitszeitpaket 2018 Die Änderungen seit ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Risak Institut für Arbeits- und Sozialrecht
Arbeitszeitpaket 2018 Die Änderungen seit 1.9.2018 ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Risak Institut für Arbeits- und Sozialrecht Arbeitszeitpaket 2018 Die Zeitleiste Regierungsübereinkommen 12/2017 Arbeitszeitrecht
MehrErholungsurlaub ARBEITSRECHT. In Zusammenarbeit mit der Abteilung Arbeitsrecht der AK Wien. Layout und Computersatz: Verlag des ÖGB GmbH PrintService
In Zusammenarbeit mit der Abteilung Arbeitsrecht der AK Wien Layout und Computersatz: Verlag des ÖGB GmbH PrintService Koordination: ÖGB-Referat für Bildung, Freizeit, Kultur Stand: 2002 Geltungsbereich:
MehrErläuterungen zu den neuen Regelungen des Kollektivvertrages
Erläuterungen zu den neuen Regelungen des Kollektivvertrages III Arbeitszeit 1) Die Normalarbeitszeit für die im Abschnitt I angeführten Arbeitnehmer beträgt 40 Stunden in der Woche, wobei die Aufteilung
MehrFachverband Freizeitbetriebe. Fitnessbetriebe Arbeitszeit
Fachverband Freizeitbetriebe Fitnessbetriebe Arbeitszeit Information, 5. Februar 2010 Arbeitszeit im Fitnessbetrieb Gesetzlicher Rahmen Für den Bereich der Fitnessbranche gibt es keinen Kollektivvertrag.
MehrProtokoll zum Abschluss der Detailregelungen zum Zeitkontenmodell (Text Arbeiter)
Protokoll zum Abschluss der Detailregelungen zum Zeitkontenmodell (Text Arbeiter) 19b. a) Voraussetzungen: Bei ein- bzw. zweischichtiger Arbeitsweise kann anstelle der Punkte 16 (ausgenommen erster Absatz)
MehrArbeitszeit NEU 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche Eckpunkte und Anpassungsbedarf
Arbeitszeit NEU 12-Stunden-Tag und 60-Stunden-Woche Eckpunkte und Anpassungsbedarf ao.univ.-prof. Dr. Martin Risak Institut für Arbeits- und Sozialrecht Arbeitszeitpaket 2018! Initiativantrag vom 16.6.208
MehrEntgeltfortzahlung Gutschrift bei Arbeitszeitausfall. Keine Leitsätze BAG vom , 5 AZR 58/03
Entgeltfortzahlung Gutschrift bei Arbeitszeitausfall Keine Leitsätze BAG vom 28.1.2004, 5 AZR 58/03 Die Parteien streiten über die Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitsunfähigkeit auf dem Arbeitszeitkonto.
MehrArbeitszeitpolitische Meilensteine in Ö 2015: 40 Jahre 40h-Woche
Arbeitszeitpolitische Meilensteine in Ö 2015: 40 Jahre 40h-Woche 1885: 11h-Tag in Fabriken 1919: 8h-Tag und 48h Woche 1959: 45h Woche 1975: 40h Woche per GenKV 1984: 5. Urlaubswoche 1985: Start 38,5h-Woche
MehrLOHNVERTRAG Futtermittelindustrie Österreich
LOHNVERTRAG Futtermittelindustrie Österreich 1. September 2018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als
Mehrabgeschlossen zwischen dem Verband Druck & Medientechnik und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft Druck, Journalismus, Papier.
Zusatzvereinbarung zu den graphischen Kollektivverträgen Mantelvertrag für Arbeiter, Sonderbestimmungen und Kollektivvertrag für technische Angestellte mit Geltungsbeginn 1. Jänner 1997 abgeschlossen zwischen
MehrT a r i f v e r t r a g ü b e r L a n g z e i t k o n t e n (TV LZK)
T a r i f v e r t r a g ü b e r L a n g z e i t k o n t e n (TV LZK) vom 15. Dezember 2005 Zwischen METALL NRW Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e.v. und der IG Metall Bezirksleitung
MehrKOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN 2019 FÜR DAS EISEN- UND METALLVERARBEITENDE GEWERBE (ARBEITER-KV)
KOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN 2019 FÜR DAS EISEN- UND METALLVERARBEITENDE GEWERBE (ARBEITER-KV) V E R E I N B A R U N G 1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 3,30 Prozent ab 1.1.2019. Monatliche
MehrELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 2. MUSTERVORLAGEN. 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren
ELTERN TEILZEIT 1. RECHTLICHE INFORMATION 1.1 Anspruch & Ausgestaltung 1.2 Kündigungsschutz & Verfahren 2. MUSTERVORLAGEN Vereinbarung Elternteilzeit Nichtinanspruchnahme bzw. Dauer/Beginn Änderung bzw.
MehrGeschichte des Arbeitsrechtes 9 Historische Ausgangsposition 9 Entwicklungsperiode Entwicklungsperiode 1945 bis Gegenwart 13
INHALTSVERZEICHNIS Geschichte des Arbeitsrechtes 9 Historische Ausgangsposition 9 Entwicklungsperiode 1842-1945 10 Entwicklungsperiode 1945 bis Gegenwart 13 Arbeitsvertrag und ähnliche Vertragstypen 16
MehrENTSCHLIESSUNGSANTRAG
1026/A(E) XX. GP - Entschließungsantrag 1 von 5 1026/AE XX.GP ENTSCHLIESSUNGSANTRAG der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Gottfried Feurstein, Georg Schwarzenberger, Ingrid Tichy - Schreder an die Bundesministerin
MehrTarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997
Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens für die Angestellten des Baugewerbes vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 27. Februar 2002, 4. Juli 2002 und 29. Oktober 2003 Zwischen
MehrDas Arbeitszeitpaket 2018 und flexibles Arbeiten. Dr. Bernhard Gruber September 2018
Das Arbeitszeitpaket 2018 und flexibles Arbeiten Dr. Bernhard Gruber September 2018 Übersicht 1 Grundbegriffe und Neuerungen 2 Gleitzeit 3 Geltung AZG, ARG; Normalarbeitszeit 4 5 Höchstarbeitszeit, Mehrleistungen
MehrTarifvertrag. über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997
Tarifvertrag über die Gewährung eines 13. Monatseinkommens im Baugewerbe vom 21. Mai 1997 in der Fassung vom 26. Mai 1999, 4. Juli 2002, 29. Oktober 2003 und 1. Juni 2018 Zwischen dem Zentralverband des
MehrArbeiterkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung
Arbeiterkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung Kurzkommentar von H. Rothe Consutling Ltd. 1. Auflage Arbeiterkollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung H. Rothe
MehrInhaltsverzeichnis. Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung
Inhaltsverzeichnis Artikel Gegenstand 1 Änderung der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 2 Änderung des Steiermärkischen Landarbeiterkammergesetzes 1991 Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung
MehrGliederung: Verhandlungsergebnis Arbeitszeitgestaltung Bezirksleitung Baden-Württemberg
Gliederung: o Verhandlungsauftrag Ludwigsburg o Flexibles Arbeitszeitkonto o Langzeitkonto o Weitere Verhandlungsergebnisse 1 Verhandlungsauftrag Ludwigsburg Protokollnotiz im MTV vom 5.4.2000 Die Tarifvertragsparteien
MehrÄnderung der NÖ Landarbeitsordnung Die NÖ Landarbeitsordnung 1973, LGBl. 9020, wird wie folgt geändert:
1 Der Landtag von Niederösterreich hat am.. in Ausführung des Landarbeitsgesetzes 1984, BGBl. Nr. 287/1984 in der Fassung BGBl. I Nr. 61/2007 beschlossen: Änderung der NÖ Landarbeitsordnung 1973 Die NÖ
MehrBundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden
303/A XXVI. GP - Initiativantrag - Gesetzestext (Arbeitsdokument ParlDion) 1 von 4 Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert
MehrHerzlich Willkommen zum. Foto: Fotolia.com/vege Vortragende: Mag. Regina Gruber, Rechtsexpertin der LAK Steiermark
Herzlich Willkommen zum Foto: Fotolia.com/vege Vortragende: Mag. Regina Gruber, Rechtsexpertin der LAK Steiermark Webinar Fragen rund um den Lehrvertrag Was ist ein Webinar? Lehrvertrag Rechte und Pflichten
Mehr