Protokoll über die Einwohnerund. Ortsbürgergemeinde- Versammlung. vom 19. November 2015, in der Turnhalle Schützenmatt

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1 Protokoll über die Einwohnerund Ortsbürgergemeinde- Versammlung vom 19. November 2015, in der Turnhalle Schützenmatt

2 Protokoll über die Einwohnergemeindeversammlung vom 19. November 2015, Uhr, in der Turnhalle Schützenmatt Vorsitz: Protokoll: Oliver Brun, Gemeindeammann Rolf Walker, Gemeindeschreiber Traktanden: 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni Friedhof und Friedhofkapelle a. Historische Friedhofanlage, Antrag um kantonale Unterschutzstellung b. Sanierung Friedhofkapelle; Verpflichtungskredit von Fr Gemeindeverband Oberstufe Unteres Aaretal (OSUA), Bereitstellung von vier zusätzlichen Klassenzimmern; Verpflichtungskredit von Fr Gemeindeverband Oberstufe Unteres Aaretal (OSUA); Satzungsänderungen. 5. Kindertagesstätte Chnopftruckli a. Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung und die Leistungsvereinbarung zwischen dem Verein Kita Chnopftruckli und der Einwohnergemeinde Klingnau b. Zweijährige Pilotphase; Verpflichtungskredit von Fr Budget Einbürgerungsgesuche. 8. Verschiedenes.

3 Der Vorsitzende begrüsst die anwesenden Stimmberechtigten und die Gäste. Insbesondere begrüsst er die Einbürgerungswilligen wie auch die Pressevertreter Philipp Zimmermann von der AZ sowie Philipp Schmutz von der Botschaft. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Versammlung fristgerecht eingeladen worden ist, die Traktandenliste mit Erläuterungen allen Stimmberechtigten zugestellt worden ist, die Versammlungsakten während 14 Tagen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme aufgelegen haben, die Abstimmungen in der Gemeindeversammlung offen vorgenommen werden, wenn nicht ¼ der anwesenden Stimmberechtigten geheime Abstimmung verlangt, alle Stimmberechtigten ihre Stimmrechtsausweise abgegeben haben. Präsenz: Stimmberechtigte laut Stimmregister: 2016 davon 1/5: 404 anwesend: 191 Stimmenzähler Daniel Landös und Heinz Landös Die für die abschliessende Beschlussfassung über ein zur Behandlung stehendes Sachgeschäft notwendige Zahl von 1/5 der Stimmberechtigten wird an der heutigen Gemeindeversammlung nicht erreicht. Alle Beschlüsse, welche an der Gemeindeversammlung gefasst werden, unterstehen dem fakultativen Referendum. Die Urnenabstimmung über einen Beschluss muss durchgeführt werden, wenn dies von 1/10 der Stimmberechtigten innerhalb von 30 Tagen seit Publikation verlangt wird. Die Stimmberechtigten genehmigen auf Antrag des Vorsitzenden die heutige Traktandenliste.

4 1. PROTOKOLL DER EINWOHNER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 12. JUNI 2015 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 hat während der Auflagefrist in der Gemeindekanzlei aufgelegen und ist auf der Homepage der Gemeinde Klingnau als Dokument einseh- und herunterladbar gewesen. Die eingeräumte Diskussionsgelegenheit wird nicht beansprucht. Antrag: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung 12. Juni 2015 sei zu genehmigen. Abstimmung: Die anwesenden Stimmberechtigten genehmigen das Protokoll einstimmig.

5 2. FRIEDHOF UND FRIEDHOFKAPELLE A. HISTORISCHE FRIEDHOFANLAGE, ANTRAG UM KANTONALE UNTERSCHUTZSTELLUNG B. SANIERUNG FRIEDHOFKAPELLE; VERPFLICHTUNGSKREDIT VON FR Erläuterungen zum Traktandum gemäss Vorlage. Ressortchef Felix Lang informiert über das Traktandum anhand einer Power-Point-Präsentation. Beat Bolliger wünscht eine Sanierung mit der in der Einladungsbroschüre vorgestellten Option. Eine nicht vollständige Renovation wäre seiner Ansicht nach ein Flickwerk. Ausserdem möchte er wissen, wie hoch der Stand des Renovationsfonds sei. Felix Lang präzisiert, dass es sich nicht um einen Fonds, sondern um ein Spendenkonto handle. Der genaue Betrag sei ihm nicht bekannt. Er schätze aber, dass es sich um Spenden in Höhe von total ca. Fr bis Fr handle. Dieses Konto sei für Spenden im Zusammenhang mit Todesfällen geschaffen worden. Josef Fuchs fragt, ob die gesamte Friedhofanlage als historisch zu bezeichnen sei. Ausserdem möchte er wissen, wie die Bedingungen des Kantons lauten, wenn die Anlage unter kantonalen Denkmalschutz gestellt werde. Felix Lang erklärt den Perimeter der historischen Anlage. Dieser liege innerhalb der Mauern der Friedhofanlage. Bei einer kantonalen Unterschutzstellung werde bei allfälligen baulichen Veränderungen eine kantonale Zustimmung gefordert, was bis heute nicht notwendig war. Paul Andreatta meint, dass das Traktandum auf der Traktandenliste grundsätzlich nicht in der richtigen Reihenfolge eingeordnet sei, da im Verlaufe der Versammlung noch über die Finanzen und die Finanzplanung gesprochen werde. Er wäre froh, wenn der Gemeinderat die Folgen der unter kantonalen Denkmalschutz gestellten Friedhofanlage im Vorfeld seriös geprüft hätte. Die Unterschutzstellung bedeute für die umliegenden Grundstücke eine massive

6 Werteinbusse. Aus den Voten des Gemeinderates und den Unterlagen habe sich ergeben, dass diese Folgen nicht abgeklärt worden seien. Es sei durchaus vorstellbar, dass die Werteinbussen deutlich höher zu liegen kommen, als der Beitrag des Kantons für die Unterschutzstellung. Er stelle daher den Antrag auf Abweisung mit dem Antrag an den Gemeinderat, eine Vorlage auszuarbeiten und finanzielle Alternativen aufzuzeigen. Felix Lang ist der Ansicht, dass gemäss den Abklärungen des Gemeinderates keine Werteinbussen zu befürchten seien. Das Geschäft wurde mit dem Zuständigen der Denkmalpflege besprochen. Er ist der Meinung, dass die Unterschutzstellung keine grösseren Entwertungen der Umgebung zur Folge habe. Paul Andreatta wünscht, dass zuhanden des Protokolls ausdrücklich festgehalten werde, dass durch den Denkmalschutz für die Kapelle sich bei Bauprojekten Einschränkungen für die beiden benachbarten Parzellen ergeben. Diese Einschränkungen haben Werteinbussen für die benachbarten Parzellen zur Folge. Eine der beiden Parzellen sei im Besitze der Gemeinde und die andere, die Langmatte-Parzelle, Parzelle Nr. 1005, sei im Besitze der Alterstiftung. Diese Einschränkungen verbunden mit Werteinbussen seien durch den Gemeinderat abzuklären. Die nochmals angebotene Diskussionsgelegenheit wird nicht mehr benützt. Antrag Wer dem Rückweisungsantrag von Paul Andreatta zustimmen wolle, solle das durch Handerheben bezeugen. Abstimmung: Dem Rückweisungsantrag wird mit 89 zu 50 Stimmen zugestimmt.

7 3. GEMEINDEVERBAND OBERSTUFE UNTERES AARETAL (OSUA), BEREITSTELLUNG VON VIER ZUSÄTZLICHEN KLASSENZIMMERN; VERPFLICHTUNGSKREDIT VON FR Erläuterungen zum Traktandum gemäss Vorlage. Ressortchef Felix Lang informiert über die Kreditvorlage. Walter Schleuniger liest Punkt 10, Abs. 3 der Satzungen OSUA vor: Muss der Gemeindeverband Schulraum erstellen, beschliesst der Vorstand das notwendige Projekt und legt den Verteilschlüssel für die Anteile der Verbandsgemeinden fest. Der Verpflichtungskredit ist durch die Verbandsgemeinden zu bewilligen. Er möchte wissen, warum Klingnau nun den gesamten Betrag zu bezahlen habe? Felix Lang erklärt, dass Klingnau für die Bezirksschule acht Klassenzimmer und für die Sekundarschule ebenfalls acht Klassenräume zur Verfügung stelle. Klingnau, nicht der Verband, habe diesen Schulraum bis heute zur Verfügung gestellt. Die Verbandsgemeinden würden ihren Anteil über das Schulgeld bezahlen. Das Schulgeld, das die Verbandsgemeinden zu entrichten hätten, setze sich aus einem Anlage- und einem Betriebskostenteil für die Benützung der Bauwerke und für den Schulbetrieb zusammen. Walter Schleuniger möchte wissen, ob Klingnau die Entsorgung des Containers (Anmerkung Protokollführer: Pavillon) bezahlen müsse, wenn es den Bezirksschulstandort verliere. Felix Lang bestätigt diese Feststellung. Die nochmals angebotene Diskussionsgelegenheit wird nicht benützt.

8 Antrag: Der Verpflichtungskredit für die Bereitstellung von vier zusätzlichen Klassenzimmern für den Gemeindeverband Oberstufe Unteres Aaretal (OSUA) in Höhe von Fr sei zu genehmigen. Abstimmung: Dem Verpflichtungskredit wird mit grosser Mehrheit zugestimmt.

9 4. OBERSTUFE UNTERES AARETAL; SATZUNGSÄNDERUNGEN Erläuterungen zum Traktandum gemäss Vorlage. Ressortchef Felix Lang informiert über die beantragten Satzungsänderungen und über die Tatsache, dass die Gemeindeversammlung Döttingen den Satzungsänderungen bereits zugestimmt habe. Am 2. Dezember 2015 müsse noch die Gemeindeversammlung Koblenz die Satzungsänderungen genehmigen. Die angebotene Diskussionsgelegenheit wird nicht ergriffen. Antrag: Die Satzungsänderungen der Oberstufe Unteres Aaretal (OSUA) per Beginn des Schuljahrs 2016/2017 seien zu genehmigen. Abstimmung: Die Satzungsänderungen werden mit grosser Mehrheit genehmigt.

10 5. KINDERTAGESSTÄTTE CHNOPFTRUCKLI A. REGLEMENT ÜBER DIE UNTERSTÜTZUNGSBEITRÄGE AN DIE FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG UND DIE LEISTUNGSVEREINBARUNG ZWISCHEN DEM VEREIN CHNOPFTRUCKLI UND DER EINWOHNERGEMEINDE KLINGNAU; B. ZWEIJÄHRIGE PILOTPHASE, VERPFLICHTUNGSKREDIT VON FR Erläuterungen zum Traktandum gemäss Vorlage. Ressortchefin Elvira Mrose informiert anhand einer folienpräsentierten Vorlage über das Traktandum. Alois Blum möchte wissen, wie eine alleinstehende Frau mit Kind den Beitrag für die Kita finanzieren könne. Elvira Mrose erklärt, dass die Gesuchsstellerin die Kosten selber übernehmen müsse, wenn sie über ein Einkommen verfüge, das über den Grenzbeträgen liege. Die Gesuchsstellerin melde sich bei der Kita an. Mit einer Vollmacht der Betroffenen kläre die Kita anschliessend bei der Steuerverwaltung die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ab. Auf Grund dieser Abklärungen werde dann festgestellt, ob die Betroffene Anrecht auf einen Beitrag seitens der Gemeinde habe. Mit der Unterbringung des Kindes habe die Gesuchsstellerin die Möglichkeit, weiterhin erwerbstätig zu sein, was sich positiv auf die Steuereinnahmen der Gemeinde auswirke. Ursula Angelli stellt fest, dass alleinstehende Erziehungsberechtigte mit Kindern meistens über kein Geld verfügen. Sie frage sich, wie diese die Beiträge übernehmen können. Elvira Mrose hält fest, dass das Reglement grundsätzlich für alle gleich gelte. Im Rahmen der Sozialhilfe sei jedoch die individuelle Unterstützung nach Sozialhilfegesetz gewährleistet. Die Gesuchsteller melden ihr Kind der Kita an. Die Steuerverwaltung bemisst das Einkommen und Vermögen anhand der Veranlagung. Auf der Basis dieser Berechnung erfolgen die finanziellen Beiträge an die Gesuchssteller.

11 Die nochmals angebotene Diskussionsgelegenheit wird nicht mehr benützt. Antrag: Dem Reglement über die Unterstützungsbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung und die Leistungsvereinbarung zwischen dem Verein Chnopftruckli und der Einwohnergemeinde Klingnau sei zuzustimmen und der Verpflichtungskredit für die zweijährige Pilotphase in Höhe von Fr sei zu genehmigen. Abstimmung: Dem Antrag wird mit grosser Mehrheit zugestimmt.

12 6. BUDGET 2016 Erläuterungen zum Traktandum gemäss Vorlage. Ressortchef Patrick Rohner informiert über den Voranschlag Die eingeräumte Diskussionsgelegenheit wird nicht beansprucht. Der Präsident der Finanzkommission Freddy Böhler bestätigt, dass die Finanzkommission das Budget der Einwohnergemeinde geprüft und verschiedene Anliegen in einem Sitzungsprotoll vom 10. September 2015 zusammengefasst habe. Der Gemeinderat habe sich aktiv mit den verschiedenen Anliegen bzw. Empfehlungen der Finanzkommission auseinandergesetzt. In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Gemeinderat am 21. September 2015 seien die Anliegen und Empfehlungen besprochen worden. Aufgrund ihrer Feststellungen empfehle die Finanzkommission der Einwohnergemeinde, das Budget 2016 anzunehmen. Zusätzlich zur Prüfung des Budgets 2016 mache die Finanzkommission auf die Entwicklung der finanziellen Situation der Einwohnergemeinde aufmerksam, welche auch aus den Erläuterungen des Gemeinderates zum Budget 2016 und aus der Finanzplanung 2015 bis 2020 hervorgehen. Die Finanzplanung weise für 2015 und die folgenden Jahre, bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 103 % bzw. 99 % ab 2017, andauernde operative Verluste aus. Im Weiteren stünden gemäss Investitionsplan höhere Investitionen an. Die Finanzkommission sei der Ansicht, dass auf Grund des aktuellen operativen Ergebnisses, der Finanzplanung 2015 bis 2020 und des Investitionsplans der Gemeinderat der Gemeindeversammlung für das Rechnungsjahr ab 2017 einen höheren Steuerfuss zu beantragen habe. Die von der Finanzkommission angebotene Diskussionsgelegenheit wird nicht mehr benützt. Ressortchef Patrick Rohner dankt der Finanzkommission für ihre wertvolle Arbeit.

13 Antrag: Der Voranschlag 2016 mit einem unveränderten Steuerfuss von 103 % sei zu genehmigen. Abstimmung: Der Voranschlag 2016 mit einem unveränderten Steuerfuss in Höhe von 103 % wird mit grosser Mehrheit genehmigt.

14 7. EINBÜRGERUNGSGESUCHE Erläuterungen zum Traktandum gemäss Vorlage. Der Vorsitzende erklärt, dass alle Gesuchssteller den Test zum Einbürgerungsverfahren erfolgreich bestanden haben. Ebenso habe der Gemeinderat mit den Einbürgerungswilligen ein persönliches Gespräch geführt. Die Gesuchssteller werden nacheinander durch den Vorsitzenden vorgestellt. Die eingeräumte Diskussionsgelegenheit wird nicht beansprucht. Antrag : Die Zusicherung zur Erteilung des Einwohnerbürgerrechts der Gemeinde Klingnau sei abzugeben an: a) Dr. Martin Matthias, sowie die beiden minderjährigen Kinder Johannes und Michael, deutsche Staatsangehörige b) Fernandes Periera, Alexandra, sowie das minderjährige Kind Michelle, portugiesische Staatsangehörige c) Morina Nazmi, kosovarischer Staatsangehöriger Abstimmung: Im Ausstand der als Gäste anwesenden Bürgerrechtsbewerber wird in einzelnen Abstimmungen folgendes Ergebnis erzielt: a) Dr. Martin Matthias mit Johannes und Michael JA: 172 NEIN: 0

15 b) Fernandes Pereira Alexandra mit Michelle JA : 169 NEIN: 0 c) Morina Nazmi JA: 161 NEIN: 3 Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese Beschlüsse abschliessend sind. Es kann kein Referendum dagegen erfolgen. Nach deren Wiedereintritt in das Versammlungslokal werden die Bürgerrechtsbewerber mit Akklamation empfangen und durch den Vorsitzenden über das Abstimmungsergebnis informiert.

16 8. VERSCHIEDENES Seitens des Gemeinderates gibt es keine Voten. Beat Bolliger weist auf die Umfahrung im Zusammenhang mit der Sanierung der Flüestrasse hin. Diese sei so signalisiert, dass sie über die Steigstrasse fast bis nach Koblenz führe. Er frage sich, warum der Gemeinderat Klingnau nicht mit dem Gemeinderat Döttingen eine Umfahrung über den Terrassenweg abgesprochen und geprüft habe. Der Vorsitzende erklärt, dass die Steigstrasse, im Gegensatz zum Terrassenweg, über genügend Strassenbreite verfüge. Hans-Rudolf Leu weist auf ein Problem mit der Abfallentsorgung hin. Der Vorsitzende gibt zur Antwort, dass die Gemeindekanzlei sich bei ihm melde, um das Problem gemeinsam zu besprechen. Helen Colombo weist darauf hin, dass der Obermattenring, im Gegensatz zu den anderen Strassen, einen Wendeplatz haben musste. Der Vorsitzende orientiert über den Stand des Kiesabbaus und über die Sanierung der Flüestrasse. Ausserdem erwähnt er, dass die Sanierung des Städtliraums nach der Fasnacht beginne und im Vorfeld je eine Informationsveranstaltung mit den Gewerbetreibenden und eine Veranstaltung mit den Anwohnern und übrigen Interessierten durchgeführt werde. Der Bezug der SBB-Tageskarten werde ab 1. Januar 2016 möglich sein. Ausserdem informiert er über den Christbaum-Verkauf und das neugestaltete Städtliblättli. Ab Mitte Dezember werde die redesignete Homepage aufgeschaltet. Schluss der Versammlung: Uhr

17 Für getreues Protokoll testieren: Oliver Brun, Gemeindeammann Rolf Walker, Gemeindeschreiber Referendum Die Referendumsfrist ist am 21. Dezember 2015 unbenützt abgelaufen. Die Beschlüsse sind am 22. Dezember 2015 in Rechtskraft erwachsen. Klingnau, 23. Dezember 2015 GEMEINDERAT KLINGNAU

18 Protokoll über die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 19. November 2015, anschliessend an die Einwohnergemeindeversammlung, in der Turnhalle Schützenmatt Vorsitz: Protokoll: Oliver Brun, Gemeindeammann Rolf Walker, Gemeindeschreiber Traktanden: 1. Protokoll der Ortsbürger-Gemeindeversammlung vom 12. Juni Protokoll der a.o. Ortsbürger-Gemeindeversammlung vom 02. September Budget Verschiedenes Präsenz: Stimmberechtigte laut Stimmregister: 300 davon 1/5: 61 anwesend: 38 Die für die abschliessende Beschlussfassung über ein zur Behandlung stehendes Sachgeschäft notwendige Zahl von 1/5 der Stimmberechtigten wird an der heutigen Gemeindeversammlung nicht erreicht. Alle Beschlüsse, welche an der Gemeindeversammlung gefasst werden, unterstehen dem fakultativen Referendum.

19 Die Urnenabstimmung über einen Beschluss muss durchgeführt werden, wenn dies von 1/10 der Stimmberechtigten innerhalb von 30 Tagen seit Publikation verlangt wird. Der Vorsitzende stellt fest, dass die Versammlung fristgemäss eingeladen worden ist, die Traktandenliste mit Erläuterungen allen Stimmberechtigten zugestellt worden sind, die Versammlungsakten während 14 Tagen in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme aufgelegen haben, die Abstimmungen in der Gemeindeversammlung offen vorgenommen werden, wenn nicht 1/4 der anwesenden Stimmberechtigten geheime Abstimmung verlangt und die vorgeschlagenen Stimmenzähler Kilian Vogel und Daniel Landös sind. Die Ortsbürgergemeindeversammlung wünscht auf Anfrage keine Änderungen im Ablauf der Traktandenliste.

20 1. PROTOKOLL DER ORTSBÜRGER-GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 12. JUNI 2015 Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Juni 2015 hat während der Auflagefrist in der Gemeindekanzlei aufgelegen und ist auf der Homepage der Gemeinde Klingnau als Dokument einseh- und herunterladbar gewesen. Die eingeräumte Diskussionsgelegenheit wird nicht benützt. Antrag: Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung 12. Juni 2015 sei zu genehmigen. Abstimmung: Die anwesenden Stimmberechtigten genehmigen das Protokoll einstimmig.

21 2. PROTOKOLL DER A.O. ORTSBÜRGERVERSAMMLUNG VOM 02. SEPTEMBER 2015 Das Protokoll der a.o. Ortsbürgergemeindeversammlung vom 02. September 2015 hat während der Auflagefrist in der Gemeindekanzlei aufgelegen und ist auf der Homepage der Gemeinde Klingnau als Dokument einseh- und herunterladbar gewesen. Guido Schleuniger weist darauf hin, dass bei ihm der falsche Jahrgang eingesetzt worden sei. Der Gemeindeschreiber erklärt, dass der Jahrgang bereits im Protokoll korrigiert worden sei. Die eingeräumte Diskussionsgelegenheit wird nicht weiter benützt. Antrag: Das Protokoll der a.o. Ortsbürgergemeindeversammlung sei zu genehmigen. Abstimmung: Die anwesenden Stimmberechtigten genehmigen das Protokoll einstimmig.

22 3. BUDGET 2016 Erläuterungen zum Traktandum gemäss Vorlage. Der Voranschlag 2015 ist in einer Zusammenfassung allen Stimmberechtigten zugestellt worden. Der vollständige Voranschlag konnte auf der Homepage der Gemeinde Klingnau eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden und es bestand die Möglichkeit, diesen in Papierform auf der Gemeindekanzlei einzusehen oder zu bestellen. Die eingeräumte Diskussionsgelegenheit wird nicht benützt. Die Finanzkommission verzichtet auf eine Stellungnahme zum Voranschlag 2016 der Ortsbürgergemeinde. Antrag: Der Voranschlag 2016 der Ortsbürgergemeinde sei zu genehmigen. Abstimmung: Der Voranschlag 2016 wird mit grosser Mehrheit genehmigt.

23 4. VERSCHIEDENES Der Vorsitzende bietet der Versammlung die Gelegenheit an, Voten zu stellen. Die angebotene Diskussionsgelegenheit wird nicht benützt. Der Vorsitzende informiert über die Geschäfte seitens des Gemeinderates: Das Einbürgerungsreglement habe - infolge der fehlenden Ressourcen im Zusammenhang mit dem Kiesabbau-Projekt - noch nicht in Angriff genommen werden können. Der überarbeitete Entwurf zum Personaldienstbarkeitsvertrag Kiesabbau Hard, in dem neu festgehalten wird, dass der Abbauperimeter auf 19 ha zu begrenzen sei, sei vom beratenden Rechtsanwalt retourniert worden. Ausserdem habe der Gemeinderat den Entwurf zum Zusatzvertrag, der auch im Grundbuch eingetragen werde, nach einer juristischen Überprüfung zurückerhalten. Im Zusatzvertrag werde einerseits geregelt, dass die Birchmeier AG spätestens 10 Jahre nach Vertragsunterzeichnung mit dem Kiesabbau beginnen müsse und andererseits der Firmensitz des Kiesabbauunternehmens in Klingnau anzusiedeln sei. Der Christbaum-Verkauf finde am Samstag, 19. Dezember 2015 statt. Den anwesenden Ortsbürgern werde für das Einlösen eines Christbaums im Anschluss an die Ortsbürgerversammlung ein Gutschein abgegeben. Schluss der Versammlung: 22:20 Uhr Für getreues Protokoll testieren: Oliver Brun, Gemeindeammann Rolf Walker, Gemeindeschreiber:

24 Referendum Die Referendumsfrist ist am 21. Dezember 2015 unbenützt abgelaufen. Die Beschlüsse sind am 22. Dezember 2015 in Rechtskraft erwachsen. Klingnau, 23. Dezember 2015 GEMEINDERAT KLINGNAU

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