Bergbauschäden an privaten Abwasserleitungen: Recht auf Schadenersatz?
|
|
- Jesko Krause
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bergbauschäden an privaten Abwasserleitungen: Recht auf Schadenersatz? Sichtbares Wahrzeichen des Bergbaus im Ruhrgebiet: Zeche Zollverein in Essen. Unbemerkt richtet der Bergbau noch Schäden an Abwasserleitungen an. In ehemaligen oder aktiven Bergbauregionen kann es durch Setzungen des Bodens zu Schäden an Abwasserleitungen kommen. Anders als Gebäudeschäden bleiben sie oft unbemerkt. Das IKT empfiehlt deshalb eine zeitnahe Zustands- und Funktionsprüfung der Abwasserleitungen, damit mögliche Schadenersatzansprüche nicht verjähren. Kommunen können zum Schutz der Verbraucher prüfen, ob eigene Fristensatzungen für betroffene Gebiete sinnvoll und möglich sind. Verjährungsfristen für Bergschäden Sofern Schäden an privaten Abwasserleitungen auf Einflüsse aus dem Bergbau zurückzuführen sind, kann für Grundstückseigentümer unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit zur Schadensregulierung durch den Bergbau bestehen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre
2 ab Ende des Jahres, in dem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und Verursacher erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren Schadenersatzansprüche an privaten Abwasseranlagen zehn Jahre nach Eintritt des Schadens beziehungsweise 30 Jahre nach dem den Schaden auslösenden Ereignis. Wer ist betroffen? Die von möglichen Einwirkungen des stillgelegten oder noch aktiven Steinkohlenbergbaus betroffenen Städte und Gemeinden in Nordrhein- Westfalen sind in der Tabelle zusammengefasst (anklicken zum Vergrößern). Ein Teil der aufgeführten Städte und Gemeinden ist nur in sehr kleinen Bereichen von bergbaulichen Einwirkungen betroffen. In anderen Bereichen (südliches und mittleres Ruhrrevier und Teile des Aachener Reviers) ist der Abbau seit vielen Jahrzehnten beendet. Die Liste wurde im Rahmen einer kleinen Anfrage von der NRW-Landesregierung im Jahr 2013 veröffentlicht. Kleine Anfrage im NRW-Landtag: Welche Fristen gelten bei Entschädigungsansprüchen aus Bergschäden an privaten Abwasserkanälen? Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2013 eine kleine Anfrage zum Thema Welche Fristen gelten bei Entschädigungsansprüchen aus Bergschäden an privaten Abwasserkanälen? beantwortet: Link zum Dokument (Landtag NRW)
3 Rohrbruch und Einsturz bergbaubedingte Ursache möglich Zustands- und Funktionsprüfungen vor Fristablauf durchführen Mit Blick auf die Verjährungsfristen kann es in den betroffenen Gebieten dieser Städte und Gemeinden ratsam sein, zeitnahe Zustands- und Funktionsprüfungen an privaten Abwasserleitungen durchzuführen, damit mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Bergbau nicht verjähren. Dies gilt auch dann, wenn für diese Gebiete keine Fristen für die erstmalige Zustands- und Funktionsprüfung in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw) festgelegt sind. Bürgerberatung zu Bergbauschäden
4 Verschobene Rohrverbindung bergbaubedingte Ursache möglich Grundstückseigentümer haben in der Regel kaum Kenntnisse über den Zustand ihrer privaten Abwasserleitungen und auch nicht über Verjährungsfristen in Bergbauregionen, gibt Dipl.-Ing. Marco Schlüter, Projektleiter im IKT, zu bedenken. Für viele Grundstückseigentümer kann es aber wichtig sein zu erfahren, dass in ihrer Region noch bergbaubedingte Schäden an privaten Abwasseranlagen durch den Bergbau reguliert werden. Betroffene Gemeinden sollten ihre Bürger deshalb auch diesbezüglich beraten, rät Schlüter. In Nordrhein-Westfalen sind Kommunen verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürgern über ihre Pflichten nach 60, 61 Wasserhaushaltsgesetz zu beraten (vgl. 46 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG NRW)). Eine Ausweitung der Beratung auf den Bereich Bergschäden mit Hinweisen auf mögliche Schadenersatzansprüche würde dem Verbraucherschutz dienen. Verschobene Rohrverbindung und
5 Rissbildung bergbaubedingte Ursache möglich In diesem Zusammenhang kann es außerdem sinnvoll sein, dass die betroffenen Städte und Gemeinden in NRW für die betroffenen Gebiete die Möglichkeit einer entsprechenden Fristensatzung nach 46 Abs. 2 LWG NRW prüfen, empfiehlt Marco Schlüter. Die Untersuchungsfristen sollten dabei vor Ablauf der Verjährungsfristen liegen. So kann verhindert werden, dass Grundstückseigentümer erst nach Ablauf der Verjährungsfristen mögliche bergbaubedingte Schäden an den privaten Abwasseranlagen feststellen. Sie hätten dann keinen Anspruch mehr auf Schadenersatz. Prüfung im Einzelfall Welche Schäden werden als bergbaubedingt anerkannt und welche nicht? Eine eindeutige Regelung wie bei den Verjährungsfristen gibt es hierbei leider nicht. Es ist grundsätzlich für jeden Einzelfall individuell zu prüfen, ob die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche gegenüber dem Bergbauunternehmen vorliegen. Hilfestellung für Grundstückseigentümer geben spezielle Institution und Verbände wie zum Beispiel der VBHG Verband bergbaugeschädigter Hausund Grundeigentümer e.v. Einragende Dichtung Einbaufehler, keine bergbaubedingte Ursache
6 Ansprechpartner Dipl.-Ing. Marco Schlüter Telefon:
Hinweis zum Satzungstext: Die Bezeichnung der männlichen Form (z. B. der Eigentümer) gilt gleichermaßen für die weibliche Form.
Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß 53 Abs. 1e Satz 1 LWG NRW vom 23. Mai 2016 Hinweis zum Satzungstext: Die Bezeichnung der männlichen
MehrSatzung. zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung. von privaten Abwasserleitungen. vom
Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen vom 20.12.2010 Aufgrund von 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
MehrInformationsveranstaltungen. Selbstüberwachungsverordnung Abwasser. Lipperbruch Lipperode
Informationsveranstaltungen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser Lipperbruch 10.06.2015 Lipperode 11.06.2015 Selbstüberwachungsverordnung Abwasser Landesvorschrift in Kraft getreten am 09.11.2013 Keine
MehrZustands- und Funktionsprüfung
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasseranlagen Pflichten für Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten Bild: KommunalAgentur NRW www.aachen.de/dichtheitspruefung Übersicht Warum muss ich die
MehrVORLAGE für die 138. Sitzung des Braunkohlenausschusses am
BEZIRKSREGIERUNG KÖLN Braunkohlenausschuss Sachgebiet: Bergschäden Drucksache Nr.: BKA 0544 Köln, 29.07.2009 VORLAGE für die 138. Sitzung des Braunkohlenausschusses am 28.08.2009 TOP 4 : Bergschäden Rechtsgrundlage:
MehrDICHTHEITSPRÜFUNG. Infos, Tipps, Hinweise. zur Dichtheitsprüfung und Sanierung Ihrer Abwasseranlagen.
DICHTHEITSPRÜFUNG Infos, Tipps, Hinweise zur Dichtheitsprüfung und Sanierung Ihrer Abwasseranlagen. DICHTHEITSPRÜFUNG Dichte Abwasseranlagen. Warum? Das Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, ein
MehrA, B oder C? Private Abwasserleitungen richtig bewerten
A, B oder C? Private Abwasserleitungen richtig bewerten Schadensklasse A: Rohrbruch Bei einer Füllstands- oder Druckprüfung gibt es ein klares Ergebnis: dicht oder undicht. Bei einer optischen Inspektion
MehrFristensatzung 7.19 für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten vom 30. Mai 2011
Fristensatzung 7.19 für die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten vom 30. Mai 2011 Der Oberbürgermeister Amt für Ratsangelegenheiten und Repräsentation Aufgrund von 7
Mehrvom 05. November 2015
Satzung über die Fortführung von Fristsetzungen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß 53 Abs. 1 e Satz 2 LWG NRW im Bereich des Ortsteils Herrentrup der Stadt Blomberg
MehrIntegrales Konzept zur Umsetzung des 45 BauO NW für die kreisangehörigen Kommunen im Rhein.-Berg. Kreis
Integrales Konzept zur Umsetzung des 45 BauO NW für die kreisangehörigen Kommunen im Rhein.-Berg. Kreis Dr.-Ing. Dipl.-Wirt. Ing. Ralf Togler Baurecht (Landesbauordnung) Wasserrecht Entwässerungssatzung
Mehr1 Regelungsgegenstand
Satzung der Stadt Coesfeld zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 25.03.2010 Aufgrund von 7 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe
MehrDichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen Informationen für Grundstückseigentümerinnen. Grundstückseigentümer. Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Liebe Bürgerinnen und Bürger, Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen Informationen für
MehrHausanschlüsse sse müssen m ckseigentümer. 61a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen
61a des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen Das Gesetz Die Zuständigkeit Die Prüfung Mögliche Schäden Der Nachweis Die Sanierung Die Vorteile Inhalte des 61a LWG NRW Absatz 1 - Private Abwasseranlagen
MehrDichtheitsprüfung gem. 61a LWG
Einwohnerversammlung am 8.11.2010 im Pädagogischen Zentrum Inhaltsverzeichnis Begriffsbestimmungen Gesetzliche Grundlagen Umsetzung in Sanierungsmöglichkeiten und -fristen Nächste Schritte Begriffsbestimmungen
MehrAuszug aus der. Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser SüwVO Abw. Vom 17. Oktober 2013 (Fn 1)
Auszug aus der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser SüwVO Abw Vom 17. Oktober 2013 (Fn 1) Auf Grund des 60 Absatz 2 und des 61 Absatz 2 des Landeswassergesetzes
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4174 10.10.2013 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu der
MehrSatzung der Stadt Grevenbroich über einen abweichenden Zeitraum für eine erstmalige Dichtheitsprüfung gemäß 61a Abs. 5 LWG NRW vom
Satzung der Stadt Grevenbroich über einen abweichenden Zeitraum für eine erstmalige Dichtheitsprüfung gemäß 61a Abs. 5 LWG NRW vom 14.06.2011 Aufgrund von 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Mehran das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
3214 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2004 Gesetz zur Anpassung von Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts Vom 9. Dezember
MehrAuswirkungen der Schuldrechtsreform auf die gewerblichen Schutzrechte
1/8 Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf die gewerblichen Schutzrechte Dr. Martin Freund 12. Mai 2003 I. BGB und SchuRMoG vor 1.1.1900 keine einheitliche Kodifikation des bürgerlichen Rechts für das
Mehra. ~~/ A18/1 Mit freundlichen 9
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen,
MehrLandesbauordnung. Wasserhaushaltsgesetz. Landesbauordnung. Allgemein anerkannte Regeln der Technik für die Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen
Allgemein anerkannte Regeln der Technik für die Dichtheitsprüfung von Hausanschlüssen Landeswassergesetz NRW 61 a Absatz (1) Private Abwasseranlagen sind so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten,
MehrWelche Versicherung braucht das Ehrenamt?
Welche Versicherung braucht das? Agenda xx 1 Agenda In Deutschland sind ca. 23 Millionen Menschen in ihrer Freizeit ehrenamtlich aktiv. Das Engagement der ehrenamtlichen Helfer ist breit gefächert z.b.
MehrDichtheitsprüfung: Über 700 Bürger informieren sich
Sie sind hier: Herten Dichtheitsprüfung: Über 700 Bürger informieren sich Dichtheitsprüfung: Über 700 Bürger informieren sich 29.11.2010 Der Andrang war groß: In fünf Bürgerversammlungen haben sich insgesamt
Mehr1 Regelungsgegenstand
Satzung der Stadt Delbrück zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW vom 07.10.2011 Aufgrund von 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für
MehrKommunen Kooperieren: KomNetGEW Kommunales Netzwerk GrundstücksEntWässerung. Das Netzwerk KomNetGEW Das Leistungsprofil Die Finanzierung Die Vorteile
Kommunen Kooperieren: Kommunales Netzwerk GrundstücksEntWässerung Dipl.-Ing. Amely Dyrbusch A.Dyrbusch 28.10.2008 Folie Nr.1 Dimensionen der Grundstücksentwässerung Ökologie Technik Organisation Soziale
MehrRechtslage zur Instandhaltung von privaten und gewerblichen
Rechtslage zur Instandhaltung von privaten und gewerblichen Grundstücksentwässerungsanlagen Stuttgart, 27. Oktober 2010 A G E N D A Grundstücksentwässerungsanlage (GEA) Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen
MehrSchleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Information zum geplanten Wasserschutzgebiet Schwarzenbek Frank Grewsmühl, MELUR-SH, 19. Januar 2017 * Gliederung 1. Rechtliche Grundlagen 2. Verfahren einer Schutzgebietsausweisung
MehrZustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen Beschreibung der Prüfverfahren.
Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen Beschreibung der Prüfverfahren www.umwelt.nrw.de 2 Überblick zu den Prüfverfahren Die Prüfverfahren für die Zustands- und Funktionsprüfung hat
MehrLANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE VORLAGE 16/ alle Abg.
Ministerium tür Klimaschutz, Umwelt, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, NRW - 40190 Düsseldorf Landtagspräsidentin Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gädecke MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf LANDTAG
MehrMerkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Merkblatt zur Prüfpflicht von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und
MehrAufgrund der. 1 Allgemeines
Satzung des Abwasserbetriebes Schwerte - Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) - über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 14.12.2016 für die Stadt
MehrSanierung von Abwasserleitungen im Bestand der WBG Lünen
Sanierung von Abwasserleitungen im Bestand der WBG Lünen Referent: Dipl.-Ing. Arch. Rainer Heubrock Geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Wohnungsbaugenossenschaft Lünen eg WBG Lünen, Kurt-Schumacher-Straße
Mehrdas Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes vom ist am in Kraft getreten (GV NRW 2013, S. 133ff).
Wegfall des 61 a LWG NRW (Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen); Änderung des Landeswassergesetzes am 16.3.2013 in Kraft getreten (GV NRW 2013, S. 133ff.); Neue Rechtsverordnung zur Überwachung
MehrAntwort. Drucksache 16/8574. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/8574 30.04.2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3269 vom 30. März 2015 des Abgeordneten Ralf Witzel FDP Drucksache 16/8318 Immer
MehrÜberwachung der Zuleitungskanäle in Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Überwachung der Zuleitungskanäle in Hessen 3. Deutscher Tag der Grundstücksentwässerung am 25. /26. Mai 2011 in Dortmund
MehrInfos zur Dichtheitsprüfung gemäß 61 a Landeswassergesetz (LWG) NRW
Infos zur Dichtheitsprüfung gemäß 61 a Landeswassergesetz (LWG) NRW Wieso ist die Prüfung notwendig? Der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Korschenbroich (SAB) hat in den vergangenen Jahren hohe Investitionen
MehrHorst Schlechtendahl vor Schacht 7 von Zeche Erin in Castrop-Rauxel
Horst Schlechtendahl vor Schacht 7 von Zeche Erin in Castrop-Rauxel Horst Schlechtendahl, 1933 in Velbert geboren, sollte evangelischer Pfarrer werden. Seine Liebe zur Technik führte den passionierten
MehrRatingen-Ost (ORS )
Satzung der Stadt Ratingen über die Durchführung und Fristen der Dichtheitsprüfung und für die Beseitigung von Schäden an privaten Abwasserleitungen gemäß 61a LWG NRW (AbwDichtSR) Ratingen-Ost (ORS 711-10)
MehrSatzung über die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen der Stadt Bad Lippspringe vom
Satzung über die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen der Stadt Bad Lippspringe vom 28.12.2010 Aufgrund von 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSTELLUNGNAHME 16/282. Alle Abg
16 Haus & Grund NRW - Aachener Straße 172-40223 Düsseldorf An die Präsidentin des Landtages von NRW Frau Gabriele Gödecke Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf per E-Mail anhoerung@landtag.nrw.de
MehrKanzlei am Steinmarkt RAe Kuchenreuter, Dr. Stangl & Alt Rundschreiben / Ausgabe 05/2005
Rundschreiben / Ausgabe 05/2005 Thema: Verjährung rund um die Immobilie/Immobilienrecht 1. Einleitung Jeder der mit Immobilien zu tun hat, sollte Kenntnis über die Verjährungsvorschriften haben. Die Darstellung
MehrAMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN
AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 6. Jahrgang Dinslaken, 25.09.2013 Nr. 25 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Sonderbetriebsplanverfahren Abbaueinwirkungen auf das Oberflächeneigentum für
MehrSitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit
Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit am 06. Februar 2015 im Landtag NRW in Düsseldorf Geschäftsbericht 2014 (zum 31.12.2014) der Schlichtungsstelle Bergschäden NRW Stand der Verfahren 2009 Gesamt
MehrSatzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom
Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 21.12.2017 Aufgrund - der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung über die Entsorgung von Grundstückskläranlagen
Satzung über die Entsorgung von Grundstückskläranlagen vom 04. Dezember 2018 INHALTSVERZEICHNIS Präambel.. 3 1 Allgemeines 3 2 Anschluss- und Benutzungsrecht 3 3 Begrenzung des Benutzungsrechts 4 4 Anschluss-
MehrMöglichkeiten zur Durchführung der Untersuchung der. Bewertung der unterschiedlichen Handlungsoptionen. Sebastian Richardt
Möglichkeiten zur Durchführung der Untersuchung der Grundstücksentwässerung Bewertung der unterschiedlichen Sebastian Richardt Möglichkeiten zur Durchführung der Untersuchung der Grundstücksentwässerung
MehrSind Sie noch ganz dicht
Sind Sie noch ganz dicht Gemeinde Nümbrecht Gemeindewerke Ihre Hausanschluss- und Grundleitung Sanierungsstrategien Der gemeinsame Erfolg ist weit mehr als reine Mathematik Ingenieurbüro Reinhard Beck
Mehr1 Allgemeines. 2 Anschluss- und Benutzungsrecht
Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) und von Fäkalschlämmen aus mobilen Toiletten vom 21. Dezember 2017 Der Rat der Stadt
MehrAMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN
AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 5. Jahrgang Dinslaken, 26.09.2012 Nr. 27 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Öffentliche Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 (Steinkohleabbau
MehrWirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 35/2018 Der Vorstand Seite 1
Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 35/2018 Der Vorstand 11.10.2018 Seite 1 Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Beirat 23.11.2018 1. Lesung Beirat 06.12.2018 Beschluss Verwaltungsrat 23.11.2018
MehrDie regelmäßige Verjährungsfrist betrug gemäß 195 BGB 30 Jahre.
Leitfaden zu den neuen verjährungsrechtlichen Vorschriften nach der Schuldrechtsreform 1. Allgemein Als Verjährung bezeichnet man den zeitlichen Ablauf der Durchsetzbarkeit eines Anspruchs. Ist ein Anspruch
MehrSchadensbider mit Kodierung und Schadensklassen
1 Ablagerungen, C Seite 8 2 anhaftende Stoffe, Seite 7 3 Anschluß schadhaft, AH (C1:A,,C,D,E) Seite 9 4 oden sichtbar, AO Seite 0 5 randrisse Seite 11 6 Drainage Seite 11 7 eindringendes odenmaterial,
MehrSatzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und. Abwassersammelgruben im Stadtgebiet Velbert. vom
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und Abwassersammelgruben im Stadtgebiet Velbert vom 21.12.2016 Aufgrund der 7, 8, 9, 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung
MehrAn den Präsidenten des Landtags Nordrhein- Westfalen, Herrn André Kuper. Platz des Landtags Düsseldorf STELLUNGNAHME 17/240 A01
Dr. H a r r y F U C H S 40 625 Düsseldorf, den 28.12.2017 Quadenhofstrasse 44 Telefon: 0211 / 28 18 17 (p) Fax: 0211 / 9292706 (p) Telefon: 0172 / 2105317 e-mail: quality@ germany.tops.de www.harry-fuchs.de
MehrSatzung. über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen. in der Stadt Soest (Klärschlammentsorgungssatzung) vom
Satzung über die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Soest (Klärschlammentsorgungssatzung) vom 20.12.2017 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrSatzung. vom 17. November 2011
Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW im Bereich des Ortsteils Herrentrup der Stadt Blomberg vom 17. November 2011 Aufgrund
MehrMöglichkeiten und Chancen. Goldener Kanaldeckel Novellierung LWG. für Kommunen. IKT Forum. Christof Mainz MUNLV NRW. Nordrhein-Westfalen
IKT Forum Goldener Kanaldeckel 2007 Novellierung LWG Möglichkeiten und Chancen für Kommunen Christof Mainz MUNLV NRW 1 Def. Fremdwasser gem. Entwurf Novelle LWG (Stand 27.07.2007) 69 Absatz 8 LWG soll
MehrStadt Sulzburg. Masterplan Sanierung Infrastruktur TV-Inspektion Kanalisation Zwischenbericht
1 1 Stadt Sulzburg Masterplan Sanierung Infrastruktur TV-Inspektion Kanalisation Zwischenbericht Sitzung des Gemeinderats am Dipl.-Ing. Ralph Liebold Kanal - TV-Inspektion 2017 2 2 SW-Kanal: 5.400 m (44
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1928 7. Wahlperiode 24.04.2018 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Peter Ritter und Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE Schwangerschaftsabbruch
MehrZustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasseranlagen
Zustands- und Funktionsprüfung von privaten Abwasseranlagen Das Abwasserleitungsnetz was ist das eigentlich? Was muss auf welcher Grundlage geprüft werden? Jedes privat oder gewerblich genutzte Gebäude
MehrInfos zur Dichtheitsprüfung gemäß 61 a Landeswassergesetz (LWG) NRW
Infos zur Dichtheitsprüfung gemäß 61 a Landeswassergesetz (LWG) NRW Wieso ist die Prüfung notwendig? Der Städtische Abwasserbetrieb der Stadt Korschenbroich (SAB) hat in den vergangenen Jahren hohe Investitionen
MehrLANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW Beratung. Mitwirkung. Koordination
LANDESBÜRO DER NATURSCHUTZVERBÄNDE NRW Beratung. Mitwirkung. Koordination Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Ripshorster Str. 306 46117 Oberhausen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
MehrVorschläge für die Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Vorschläge für die Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen Dipl.-Ing. Darius Cvaci Prof. Dr.-Ing. F. Wolfgang Günthert Institut für Wasserwesen, Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik Universität
MehrSatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Breckerfeld Bekanntmachungsanordnung
Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Breckerfeld Beschluss der Stadtvertretung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekanntgemacht Inkrafttreten
Mehr(Kleinkläranlagen, Abwassersammelgruben) vom 08. Dezember 2016
Satzung des Abwasserbetriebs Troisdorf, AöR über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, Abwassersammelgruben) vom 08. Dezember 2016 Aufgrund - der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung
MehrSatzung. über die Entleerung von. Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt. Bergkamen vom
Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016 Aufgrund - der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
MehrGLIEDERUNG: DER FERNSEHER
GLIEDERUNG: DER FERNSEHER F RAGE 1: I. Anspruch F gegen T aus 433 I S. 1 BGB 1. Anspruch entstanden durch Kaufvertrag gem. 433 BGB (+) a) Voraussetzung: Angebot und Annahme, 145 ff. BGB Anfrage des F?
MehrIst Ihre Leitung noch dicht?
privat öffentlich Ist Ihre Leitung noch dicht? Anforderungen an private Abwasseranlagen privat öffentlich Gehweg Straße Zuständigkeiten gem. Entwässerungssatzung der Stadt Hamm DICHTHEITSPRÜFUNG Die Stadt
MehrStadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung und Planung
Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Abwägungsvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 762/S Ottostraße Plangebiet: Stadtbezirk Süd, Gebiet zwischen der Ottostraße,
MehrBeschlussprotokoll. PlBPr 16/12. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode PlBPr 16/12 08.11.2012 Beschlussprotokoll der 12. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen am Donnerstag, dem 8. November 2012 gemäß 98 der Geschäftsordnung
MehrZusammenfassung der wesentlichen Fakten zur Dichtheitsprüfung:
Handreichung zur Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen Verantwortlich: Rainer Deppe MdL, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen Andreas Klepke, wissenschaftlicher
Mehrvom 13. September 1988 (Stand 1. Juni 2013)
Nr. Haftungsgesetz (HG) vom. September 988 (Stand. Juni 0) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom. Juli 986, beschliesst: Allgemeine Bestimmungen * Zweck
MehrB e r l i n e r S a n i e r u n g s t a g
B e r l i n e r S a n i e r u n g s t a g 24. März 2011 Kanal, Druckrohr, Bauwerke Umfrage zum Zustand der Kanalisation in Deutschland 2009 Prof. Dr.-Ing. Volker Wagner, Berlin Dr.-Ing. Christian Falk,
MehrGuten Morgen!!! Boris John. Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.Ing. Dichtigkeitsprüfung Gebäudeentwässerung
Guten Morgen!!! Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.Ing. Boris John 1 Treffen der Umweltbeauftragten Bauzentrum der Landeshauptstadt München am 30.01.2013 Die in der 100.000 km ca. 2 ½ Erdumfang 410 mm zu 530 mm
MehrVerhaltenskodex für die Ausgabe, die Abwicklung und den Vertrieb von elektronischen Prepaid- Produkten in Deutschland (Prepaid-Kodex Deutschland)
Verhaltenskodex für die Ausgabe, die Abwicklung und den Vertrieb von elektronischen Prepaid- Produkten in Deutschland (Prepaid-Kodex Deutschland) Prepaid-Kodex des PVD Version 2.1 / Stand November 2018
MehrIn der laufenden Förderperiode (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013) setzt das Land die folgenden Strukturfonds der Europäischen Union um:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3139 04.06.2013 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1133 vom 16. April 2013 des Abgeordneten Hubertus Fehring CDU Drucksache 16/2750
MehrStrafverfahren gegen Polizeibeamtinnen und beamte in Nordrhein-Westfalen
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/4234 17.10.2013 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1629 vom 18. September 2013 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache
MehrIn der laufenden Förderperiode (1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013) setzt das Land die folgenden Strukturfonds der Europäischen Union um:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/3148 04.06.2013 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1142 vom 9. April 2013 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/2759
MehrIKT-Lehrgang Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung
Auch für Architekten empfohlen! in Abstimmung mit: Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen KomNetGEW Kommunales Netzwerk IKT-Lehrgang Personenzertifizierung (vgl. DIN EN ISO/IEC 17024*) 7.-15.
MehrArtikel 2 4 Begrenzung des Anschlussrechts wird wie folgt geändert: Absatz 3 wird neu gefasst:
3. Änderungssatzung vom 20.12.2016 zur Satzung des Stadtbetriebes Wetter (Ruhr) AöR der Stadt Wetter (Ruhr) über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung
MehrGrenzen der Dichtheitsprüfung
Grenzen der Dichtheitsprüfung Welche Ziele verfolgt die Dichtheitsprüfung? Schutz des Grundwassers (Antibiotika, Kolibakterien, Tenside) Entlastung der Kläranlagen durch Minimierung des Fremdwassers Entlastung
MehrStadt Bad Münstereifel. - Rechnungsprüfungsausschuss -
Stadt Bad Münstereifel - Rechnungsprüfungsausschuss - Prüfungsbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 Inhaltsverzeichnis 1. Vorbemerkungen... 3 1.1. Prüfungsauftrag, -umfang und -ziel... 3
MehrAn den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Andre Kuper MdL Platz des Landtags Düsseldorf
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des' Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MHKBG Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen
MehrPer
Per E-Mail: poststelle@mbwsv.nrw.de Herrn Minister Michael Groschek Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Düsseldorf, 19. November
MehrIKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur. Kurzbericht. Konzeption zur Bürgerinformation und -einbindung zu privaten Hausanschlüssen.
IKT - Institut für Unterirdische Infrastruktur Kurzbericht Konzeption zur Bürgerinformation und -einbindung zu privaten Hausanschlüssen Phase II Beck, S. Gelsenkirchen, Juni 2016 IKT Institut für Unterirdische
MehrInhaltsübersicht. Satzung zur vorgezogenen Dichtheitsprüfung der Stadt.. vom Was können Ingenieurbüros vor Ort leisten?
Was können Ingenieurbüros vor Ort leisten? Inhaltsübersicht 1. Flächendeckende Zustandserfassung privater Entwässerungen 2. Untersuchung und Grundlagenermittlung im Bereich der Grundstücksentwässerungen
MehrSatzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Mettmann vom 16.
Satzung über die Entsorgung von (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der Stadt Mettmann vom 16. Dezember 2005 in der Fassung der 2. Änderung in Kraft getreten am 01.01.2016 (Ratsbeschluss vom 15.12.2015)
MehrServicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW
Servicestelle zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW Tagung "Ein Jahr Reform des Vergaberechts - Ein Fortschritt für die sozialen Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe?" Berlin, 18. Mai 2017 1 Servicestelle
MehrRegelung zur Frauenförderung nach 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz NRW
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/14279 17.02.2017 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5520 vom 18. Januar 2017 des Abgeordneten Dirk Schatz PIRATEN Drucksache 16/14054
Mehr195 Regelmässige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Ass.-Prof. Dr. Christiana Fountoulakis PRvgl II, WS 2005/2006 1 Zur Sachmängelgewährleistung: Deutschland: Gesetzesbestimmungen des BGB n.f. (mit Relevanz für die im Unterricht besprochenen Fälle) Revidiertes
Mehr1. Welche Behörden in Nordrhein-Westfalen sind für den Arbeitsschutz zuständig?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/5291 27.02.2019 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1997 vom 25. Januar 2019 des Abgeordneten Josef Neumann SPD Drucksache
MehrInformationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 2 DSGVO aufgrund nachträglicher Zweckänderung
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Absatz 2 DSGVO aufgrund nachträglicher Zweckänderung Im Zusammenhang mit [ Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit ] wurden bei Ihnen personenbezogenen Daten
MehrStraßenbaubeiträge vor dem Aus? Kommunale Vorkehrungen und Strategien. Rainer Schmitz Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Straßenbaubeiträge vor dem Aus? Kommunale Vorkehrungen und Strategien Rainer Schmitz Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht Landtag Nordrhein-Westfalen 17. Wahlperiode Drucksache 17/4115 Gegenüberstellung
MehrSATZUNG. über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hückelhoven vom
SATZUNG über die Erhebung von Kosten und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hückelhoven vom 29.09.2016 Der Rat der Stadt Hückelhoven hat aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 und 2 Buchstaben
MehrAbschnitt 2 Verjährung
25 Abschnitt 2 Verjährung 194 Gegenstand der Verjährung (1) Das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (Anspruch), unterliegt der Verjährung. (2) Die Vergütung des Sachverständigen
MehrUmsetzung der DIN 1986 Teil 30 in Schleswig-Holstein
Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 in Schleswig-Holstein Bei den Grundstücksentwässerungsleitungen und Anschlusskanälen handelt es sich um Abwasseranlagen im Sinne des 60 Wasserhaushaltsgesetz des Bundes.
Mehr