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5 ALE SECO-TC AVIG-Praxis ALE/C179-C184 Eine gesetzlich geregelte Vorleistungspflicht kann nur dann zum Tragen kommen, wenn eine Unsicherheit über die Zuordnung der definitiven Leistungspflicht besteht. Die Taggeldkoordinationsbestimmungen zwischen AVIG, KVG, VVG und UVG legen eine sich gegenseitig ergänzende, definitive Leistungspflicht fest. Mutterschaft C179 Erwerbstätige Mütter haben im Rahmen eines 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs nach Vorgabe der EO Anspruch auf ein Mutterschaftstaggeld von 80 % des Erwerbseinkommens, jedoch höchstens CHF 172/Tag. Die Mütter machen ihren Anspruch bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse geltend. Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, spätestens nach 98 Tagen nach der Leistungsausrichtung. C180 Frauen, die ALE beziehen, haben auch Anspruch auf die Mutterschaftstaggelder der EO. Das Taggeld entspricht mindestens jenem der ALE. Liegt das Taggeld der ALV betragsmässig über der EO-Entschädigung, erhalten arbeitslose Mütter eine Entschädigung, die mindestens dem Taggeld entspricht. Ebenfalls Anspruch auf die Mutterschaftstaggelder haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt erwerbslos sind, keine ALE beziehen, jedoch aufgrund genügender Beitragszeit ALE beziehen könnten. In diesen Fällen muss der letzte Arbeitgeber den massgebenden Lohn und die Beschäftigungsdauer in den letzten 2 Jahren vor der Geburt auf dem hierfür geschaffenen Formular bescheinigen. Das Formular wird an das SECO/TCFC weitergeleitet, damit dieses der AHV-Ausgleichskasse die Beitragszeit bestätigt. C180a Frauen, die aufgrund einer Befreiung von der Beitragspflicht einen Anspruch auf ALE geltend gemacht haben, haben keinen Anspruch auf die EO-Entschädigung (e contrario Art. 29 EOV). C181 Von den Mutterschaftstaggeldern werden die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Zeit des Mutterschaftsurlaubs gilt daher als Beitragszeit. C182 Während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs besteht kein Anspruch auf ALE. Nimmt die Frau jedoch bereits vor Ablauf der 14 Wochen einen Zwischenverdienst auf, hat sie Anspruch auf Kompensations- oder Differenzzahlungen, da die Mutterschaftsentschädigung mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit wegfällt. C183 Bei längerem Spitalaufenthalt des neu geborenen Kindes kann die Mutter beantragen, dass die Mutterschaftsentschädigung erst ausgerichtet wird, wenn das Kind nach Hause kommt. Für die Zeit zwischen der Geburt und dem Beginn des Mutterschaftsurlaubes kann jedoch kein Anspruch auf ALE geltend gemacht werden, da die Mutter infolge Arbeitsverbot vermittlungsunfähig ist. C184 Versicherte Personen, die ihre Arbeitslosigkeit nach ihrem Mutterschaftsurlaub wiederaufnehmen, müssen nachweisen, dass sie ab der 15. Woche nach der Niederkunft auf Stellensuche waren. C180 geändert im Januar 2016 C180a eingefügt im Januar 2016 C184 geändert im Januar 2016 Januar 2014

6 ALE SECO-TC AVIG-Praxis ALE/C185-C187 C185 Hat die Arbeitslosenkasse ALE für Zeiten entrichtet, welche von der Mutterschaftsversicherung übernommen werden müssen, ist die Rückforderung der ALV mit den Mutterschaftstaggeldern zu verrechnen. C186 Weitere Informationen und die Formulare zur Mutterschaftsentschädigung finden Sie auf der Webseite der AHV/IV (Rubrik «Merkblätter und Formulare»). C187 Die Vollzugsstellen sind nach Art. 27 Abs. 3 ATSG verpflichtet, arbeitslose Schwangere oder Mütter auf die Mutterschaftsentschädigung aufmerksam zu machen. C186 geändert im Januar 2016 Januar 2014

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