Niederschrift. 2. Textliche Ergänzung zum Kennzeichen Gleitzone in den Dokumentationen des DEÜV-Meldeverfahrens

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1 Niederschrift über die Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 05./ Seite: 1. Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Abs. 2 SGB IV; hier: Erweiterung des Statusfeststellungsverfahrens auf Abkömmlinge 2. Textliche Ergänzung zum Kennzeichen Gleitzone in den Dokumentationen des DEÜV-Meldeverfahrens 3. Änderungen der Anlage 3 des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ; hier: Aufnahme des Personengruppenschlüssels 111 zu den entsprechenden Meldesachverhalten 4. Einheitliche Strukturierung der Betreffzeile der s zur Übermittlung der Verarbeitungsquittungen und Fehlerrückmeldungen und Format der Rückmeldung 5. Änderung der Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ; hier: Festlegung der Prüfkriterien zum Fehlerrückmeldeverfahren im Datensatz DSKO 6. Änderung der Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ; hier: Änderungsprotokoll zur Anlage 9 7. Rentenversicherungsbeiträge für Personen in Werkstätten für behinderte Menschen gemäß 162 Nr. 2 SGB VI neben Altersvollrentenbezug; hier: Änderung der Anlage 16 des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung 8. Gesonderte Meldungen nach 194 Abs. 1 SGB VI; hier: Zeitliche Überschneidung mit anderen Meldetatbeständen 9. Meldungen für privat Krankenversicherte bei Bezug von Entgeltersatzleistungen; hier: Auswirkungen des Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze auf das DEÜV-Meldeverfahren 10. Auswirkungen der Änderung des 23c SGB IV durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze auf das Meldeverfahren bei Bezug von Krankengeld oder Krankentagegeld und daneben gewährten Zuschüssen des Arbeitgebers Neuer zentraler Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit 27

2 unbesetzt -

3 - 3 - Veröffentlichung: ja Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 05./ Änderung der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Abs. 2 SGB IV; hier: Erweiterung des Statusfeststellungsverfahrens auf Abkömmlinge Das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze sieht in Artikel 1 Nr. 15 eine Erweiterung des Statusfeststellungsverfahrens auf Abkömmlinge ( 28a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Buchst. d SGB IV n. F.) vor. Dies hat Auswirkungen auf die Anlage 4 der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Abs. 2 SGB IV. Die Erläuterungen zum Inhalt des Datenfeldes KENNZ-STATUS in Abschnitt 4.3 Stelle 185 des Datensatzes DSME für das Merkmal 1 Ehegatte/Lebenspartner werden wie folgt gefasst: Ehegatte/Lebenspartner/Abkömmling. Bei dieser Gelegenheit werden redaktionelle Fehler in der Anlage 4 der Grundsätze behoben: Abschnitt Datensatz Kommunikation (DSKO): Die Art des Datenfeldes STRASSE-BETRIEB (Stellen 228 bis 260) wird von M (Mussfeld) in K (Pflichtangabe, soweit bekannt) geändert, da es postalisch Orte ohne Straßenbezeichnungen gibt. Redaktionelle Berichtigung der Feldlängenangabe im Datenfeld RESERVE (Stellen 413 bis 415) von 001 auf 003. Abschnitt Datensatz DSME: In der Spalte Inhalt/Erläuterung zum Datenfeld PERSONENGRUPPE (Stellen 163 bis 165) wird der Verweis auf die Anlage 5 auf die Anlage 3 berichtigt. In der Spalte Inhalt/Erläuterung zum Datenfeld ABGABEGRUND (Stellen 166 bis 167) wird der Verweis auf die Anlage 4 auf die Anlage 2 berichtigt.

4 - 4 - Abschnitt Datenbaustein DBME: In der Spalte Inhalt/Erläuterung zum Datenfeld KENNZ-GLEITZONE (Stelle 006) wird das Gleitzonenkennzeichen 0 um den Zusatz Verzicht auf die Gleitzonenregelung ergänzt, so dass die Erläuterung zum Gleitzonenkennzeichen 0 künftig kein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone/Verzicht auf die Gleitzonenregelung lautet. Bei der Ergänzung handelt es sich lediglich um die Bereinigung eines textlichen Versäumnisses. In der Spalte Inhalt/Erläuterung zum Datenfeld BEITRAGS-GRUPPE (Stellen 032 bis 035) wird der Verweis auf die Anlage 4 auf die Anlage 1 berichtigt. Außerdem wird in Abschnitt 1 - Allgemeines - der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Abs. 2 SGB IV in der Aussage zu den Besonderheiten im Meldeverfahren ( 31 DEÜV) die See-Krankenkasse wegen ihrer Fusion mit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zum nicht mehr separat aufgeführt. Die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Abs. 2 SGB IV in der vom an geltenden Fassung (vgl. Anlage) sowie die Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden entsprechend angepasst. Die geänderte Anlage 9 ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in der Fassung vom (Version 2.31). Die ab geltenden Gemeinsamen Grundsätze werden dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zur Anhörung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sowie zur Genehmigung zugeleitet. Anlage

5 AOK-BUNDESVERBAND, BONN BUNDESVERBAND DER BETRIEBSKRANKENKASSEN, ESSEN IKK-BUNDESVERBAND, BERGISCH GLADBACH SEE-KRANKENKASSE, HAMBURG BUNDESVERBAND DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN KRANKENKASSEN, KASSEL AEV - ARBEITER-ERSATZKASSEN-VERBAND E. V., SIEGBURG VERBAND DER ANGESTELLTEN-KRANKENKASSEN E. V., SIEGBURG DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG KNAPPSCHAFT-BAHN-SEE, BOCHUM DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BUND, BERLIN BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, NÜRNBERG Gemeinsame Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Abs. 2 SGB IV in der vom an geltenden Fassung 1 Anlage zu Punkt Die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Bundesagentur für Arbeit haben für die Erstattung der Meldungen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung die nachfolgenden Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung aufgestellt. Sie kommen damit ihrer Verpflichtung nach 28b Abs. 2 SGB IV nach. Die Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung sind nach Anhörung der Arbeitgeberverbände vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt worden. Die gemeinsamen Grundsätze werden durch gemeinsame Verlautbarungen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung erläutert. 1 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den durch Unterstreichungen kenntlich gemachten Änderungen der Grundsätze zum nach Anhörung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände mit Schreiben vom nn.nn.nnnn zugestimmt. Seite 1 von 9

6 Inhalt 1 Allgemeines Seite 1.1 Versicherungsnummer Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen in den Meldungen Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen Schlüsselzahlen für die Personengruppen in den Meldungen 5 2 Sonderregelungen 2.1 Unständig Beschäftigte Geringfügig entlohnte Beschäftigte Kurzfristig Beschäftigte 6 3 Automatisiertes Meldeverfahren 3.1 Allgemeines Datensätze und Datenbausteine DSKO Datensatz Kommunikation DSME - Anmeldung, Abmeldung/Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung, Änderungsmeldung, Vergabe und Rückmeldung einer Versicherungsnummer Stornierung von Meldungen Meldungen mit Versicherungsnummer Meldungen ohne Versicherungsnummer Verarbeitungsbestätigung 8 4 Maschinelle Ausfüllhilfen 8 5 Datenübermittlung 5.1 Allgemeines Datenübertragung (DFÜ) Dateiaufbau Datenannahmestellen 9 Seite 2 von 9

7 6 Übergangsregelung 9 Anlagen 1 Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV 2 Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der DEÜV 3 Schlüsselzahlen für die Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV 4 Datensätze und Datenbausteine für Meldungen nach der DEÜV Seite 3 von 9

8 1 Allgemeines Die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Bundesagentur für Arbeit bestimmen in den nachfolgenden gemeinsamen Grundsätzen - die Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen, - die Schlüsselzahlen für die Abgabegründe, - die Schlüsselzahlen für die Personengruppen und - den Aufbau des Meldedatensatzes und der Datenbausteine. Die Besonderheiten bei der See-Krankenkasse und bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (siehe 31 DEÜV) bleiben unberührt. Soweit in diesen gemeinsamen Grundsätzen der Begriff Einzugsstelle verwendet wird, sind damit sowohl die Krankenkassen als auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Minijob-Zentrale gemeint. 1.1 Versicherungsnummer Die Versicherungsnummer ist dem Sozialversicherungsausweis zu entnehmen und in die Meldung zu übertragen. Soweit die Versicherungsnummer nicht bekannt oder noch nicht vergeben ist, können die Anmeldungen auch ohne Versicherungsnummer, dann aber mit den Angaben zur Vergabe einer Versicherungsnummer, übermittelt werden. Alle persönlichen Angaben sind amtlichen Unterlagen zu entnehmen. 1.2 Schlüsselzahlen für die Beitragsgruppen Die Beitragsgruppen sind in den Meldungen mit dem vierstelligen numerischen Schlüssel zu verschlüsseln. Für jeden Beschäftigten ist in der Reihenfolge Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung die zutreffende Ziffer (siehe Anlage 1) anzugeben. 1.3 Schlüsselzahlen für die Abgabegründe Die Abgabegründe sind in den Meldungen zweistellig numerisch zu verschlüsseln. Für jede Meldegruppe ist entsprechend dem Meldesachverhalt der zutreffende Schlüssel (siehe Anlage 2) anzugeben. Treffen für einen meldepflichtigen Sachverhalt innerhalb der Meldegruppe Anmeldung (Schlüsselzahlen 10 bis 13) bzw. der Meldegruppe Abmeldung (Schlüsselzahlen 30 bis 36) mehrere Abgabegründe zu, ist stets der Abgabegrund mit der niedrigeren Schlüsselzahl anzugeben. Zusammen mit den Meldungen können Namens- und Anschriftenänderungen übermittelt werden. Seite 4 von 9

9 1.4 Schlüsselzahlen für die Personengruppen Die Personengruppen sind in den Meldungen dreistellig numerisch (siehe Anlage 3) zu verschlüsseln. Die erste Stelle des Schlüssels (Ziffer 1) ist fest vorgegeben und dient der Einzugsstelle als Identifikationsmerkmal der Meldung eines Arbeitgebers. Weitere Ziffern in der Stelle 1 sind dem Meldeverfahren mit anderen Stellen vorbehalten. Grundsätzlich ist der Schlüssel 101 bzw. 140 zu verwenden. Hat das Beschäftigungsverhältnis besondere Merkmale, gelten die Schlüssel 102 ff. bzw. 141 ff. Sofern gleichzeitig mehrere besondere Merkmale auftreten und demzufolge mehrere Schlüssel möglich sind, ist derjenige mit der niedrigsten Schlüsselzahl zu verwenden. Die Schlüssel 109 und 110 haben jedoch immer Vorrang. 2 Sonderregelungen 2.1 Unständig Beschäftigte Für unständig Beschäftigte sind die gleichen Meldungen zu erstatten wie für ständig Beschäftigte. In Anwendung der besonderen Vorschriften zum Beginn und Ende der Mitgliedschaft unständig Beschäftigter ( 186 Abs. 2 SGB V) können Arbeitgeber die Beschäftigungszeiten eines unständig Beschäftigten innerhalb eines Kalendermonats optional in einer An- und Abmeldung zusammenfassen, wenn der Zeitraum der Unterbrechung zwischen den einzelnen unständigen Beschäftigungen nicht mehr als drei Wochen beträgt. 2.2 Geringfügig entlohnte Beschäftigte Für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtig Beschäftigte. Unter Personengruppenschlüssel ist stets die Schlüsselzahl 109 einzutragen. Die Beitragsgruppe zur Krankenversicherung ist mit 6 und die Beitragsgruppe zur Rentenversicherung - sofern nicht auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet wird - mit 5 zu verschlüsseln; wird auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, ist zur Rentenversicherung die Beitragsgruppe 1 zu verwenden (siehe zu den Schlüsselzahlen für Beitragsgruppen auch Anlage 1). Als Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ist in den Meldungen das Arbeitsentgelt einzutragen, von dem Pauschalbeiträge oder - bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit - Rentenversicherungsbeiträge gezahlt wurden, wobei bei einem Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage nach 163 Abs. 8 SGB VI von monatlich 155 EUR zu beachten ist. Die Meldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind für Meldezeiträume bis zum bei der Krankenkasse einzureichen, bei der der geringfügig Beschäftigte versichert (gegebenenfalls familienversichert) ist. Ist der geringfügig Beschäftigte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, ist die Meldung in entsprechender Anwendung des 175 Abs. 3 Satz 2 SGB V gegenüber der Krankenkasse zu erstatten, bei der zuletzt eine Versicherung bestand; war der geringfügig Beschäftigte noch nie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, ist die Meldung bei einer nach 173 SGB V wählbaren Krankenkasse zu erstatten. Für Meldezeiträume vom an sind die Meldungen für geringfügig entlohnte Beschäftigte ausschließlich bei der Minijob-Zentrale einzureichen. Seite 5 von 9

10 2.3 Kurzfristig Beschäftigte Auch für kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich die gleichen Meldungen zu erstatten wie für versicherungspflichtig Beschäftigte, wobei jedoch keine Unterbrechungsmeldungen und keine Jahresmeldungen sowie keine Meldungen eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (Sondermeldung) abzugeben sind. Unter Personengruppenschlüssel ist stets die Schlüsselzahl 110 einzutragen. Sämtliche Beitragsgruppen sind mit 0 zu verschlüsseln und als Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt sind sechs Nullen anzugeben. Sofern ein Rahmenarbeitsvertrag abgeschlossen wurde, kann der Arbeitgeber den Beschäftigten zum Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an- und zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses abmelden. Dabei sind die zeitlichen Voraussetzungen des 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV zu beachten. Auch ist zu beachten, dass bei Beschäftigungen, die über einen Jahreswechsel andauern, bei der Abmeldung als Ab-Datum stets der des Jahres anzugeben ist, in dem die Beschäftigung endet. Darüber hinaus kann die kurzfristige Beschäftigung auch innerhalb eines Rahmenarbeitsvertrages nach ihrem tatsächlichen Verlauf (tageweise) gemeldet werden. Die Meldungen für kurzfristig Beschäftigte sind für Meldezeiträume bis zum bei der Krankenkasse einzureichen, bei der der kurzfristig Beschäftigte versichert (gegebenenfalls familienversichert) ist. Ist der kurzfristig Beschäftigte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, ist die Meldung in entsprechender Anwendung des 175 Abs. 3 Satz 2 SGB V gegenüber der Krankenkasse zu erstatten, bei der zuletzt eine Versicherung bestand; war der kurzfristig Beschäftigte noch nie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, ist die Meldung bei einer nach 173 SGB V wählbaren Krankenkasse zu erstatten. Für Meldezeiträume vom an sind die Meldungen für kurzfristig Beschäftigte ausschließlich bei der Minijob-Zentrale einzureichen. 3 Automatisiertes Meldeverfahren 3.1 Allgemeines Voraussetzung für die Erstattung der Meldungen im automatisierten Verfahren ist insbesondere, dass die Daten über die Beschäftigungszeiten und die Höhe der beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte aus maschinell geführten Lohnunterlagen herrühren und die Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die den Meldungen zugrunde liegenden Tatbestände müssen maschinell erkannt werden. Vom an dürfen auch systemuntersuchte Ausfüllhilfen für die maschinelle Datenübermittlung genutzt werden (vgl. Abschnitt 4). Für die Beurteilung einer ordnungsgemäßen Abwicklung der Entgeltabrechnung und für die Berechnung der Beiträge sind die Regelungen der Beitragsverfahrensverordnung (in der jeweils geltenden Fassung) maßgebend. 3.2 Datensätze und Datenbausteine Für die Datenübermittlung zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind die nachstehend beschriebenen Datensätze - DSKO Kommunikations-Datensatz - DSME Anmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung, Änderungsmeldung mit den zugehörenden Datenbausteinen zu verwenden (siehe Anlage 4). Seite 6 von 9

11 3.2.1 DSKO Datensatz Kommunikation Zur Identifikation der eingesetzten Software und zur Sicherstellung eines maschinellen Fehlermanagementverfahrens erstellt das vom Arbeitgeber eingesetzte systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramm bzw. die systemgeprüfte Ausfüllhilfe je Datenlieferung an die Datenannahmestelle einen Kommunikations-Datensatz (DSKO), der insbesondere die folgenden Daten enthält: - PROD-ID - Produkt-Identifikation des systemgeprüften Softwareproduktes (Programmbezeichnung) - MOD-ID - Modifikations-Identifikation des geprüften Softwareproduktes (Versionsnummer) DSME - Anmeldung, Abmeldung/Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung, Änderungsmeldung, Vergabe und Rückmeldung einer Versicherungsnummer Der Datensatz DSME enthält die Daten zur Steuerung und Identifikation der Datenbausteine (DB) - DBME - Meldesachverhalt - DBNA - Name - DBGB - Geburtsdaten - DBAN - Anschrift - DBEU - Europäische VSNR - DBKS - Knappschaft/See-Krankenkasse 3.3 Stornierung von Meldungen Anmeldungen, Abmeldungen, Jahresmeldungen, Unterbrechungsmeldungen und sonstige Entgeltmeldungen sind zu stornieren, wenn sie nicht zu erstatten waren, bei einer unzuständigen Einzugsstelle erstattet wurden oder unzutreffende Angaben enthielten Meldungen mit Versicherungsnummer Bei Stornierung einer bereits übermittelten Meldung ist der Datensatz DSME mit den ursprünglich übermittelten Daten zu übermitteln. Dabei sind im Datensatz DSME nur die Daten zur Steuerung im Feld Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes zu aktualisieren. Dem Datensatz DSME folgt der Datenbaustein DBME mit dem Kennzeichen Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung Meldungen ohne Versicherungsnummer Bei Stornierung einer ohne Versicherungsnummer übermittelten Meldung sind neben dem Datensatz DSME und dem Datenbaustein DBME die Datenbausteine DBNA, DBGB und DBAN zu übermitteln. Seite 7 von 9

12 3.4 Verarbeitungsbestätigung Die Datenannahmestelle der Einzugsstelle bestätigt dem Absender der Datenlieferung (Ersteller der Datei, z. B. Arbeitgeber, Steuerberater oder Service-Rechenzentrum) die Datenannahme (Verarbeitungsbestätigung). Positive Verarbeitungsbestätigungen werden dem Ersteller der Datei ausschließlich per zugestellt, wobei der Ersteller der Datei durch entsprechende Kennzeichnung im Datensatz Kommunikation (DSKO) auf die Übermittlung von positiven Verarbeitungsbestätigungen (die Datei enthält ausschließlich fehlerfreie Datensätze bzw. Datenbausteine) verzichten kann. Auf die Zustellung einer negativen Verarbeitungsbestätigung (die Datei enthält fehlerhafte Datensätze bzw. Datenbausteine) kann dagegen nicht verzichtet werden. Allerdings kann der Ersteller der Datei durch entsprechende Kennzeichnung im DSKO steuern, ob negative Verarbeitungsbestätigungen in Dateiform (Rückgabe fehlerhafter Datensätze bzw. Datenbausteine mit angehängtem Fehlerdatenbaustein) verschlüsselt per übermittelt oder auf dem Postweg in Papierform als Fehlerprotokoll unter Angabe eines Fehlertextes (Fehlertext gemäß Abschnitt 7 der Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom in der jeweils geltenden Fassung) zugestellt werden sollen. 4 Maschinelle Ausfüllhilfen Ab müssen Arbeitgeber, die kein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm einsetzen, die Meldungen zur Sozialversicherung mittels systemgeprüfter maschineller Ausfüllhilfen an die Datenannahmestellen übermitteln. Abschnitt 3.2 gilt entsprechend. Arbeitgeber, die systemgeprüfte Entgeltabrechnungsprogramme einsetzen, können für einzelne Meldungen auch systemgeprüfte Ausfüllhilfen nutzen. Eine maschinelle Zuführung von Meldedaten aus den Beständen der Arbeitgeber in die Ausfüllhilfe ist nicht zulässig. 5 Datenübermittlung 5.1 Allgemeines Die Meldungen sind durch Datenübertragung zu übermitteln. Das Verfahren zur Datenübertragung muss den jeweils geltenden Normen entsprechen. Die Aufstellung der Normen wird in den Grundsätzen für Datenübermittlung und Datenträgeraustausch des Bundesministeriums des Innern veröffentlicht. 5.2 Datenübertragung Für die Datenübertragung zwischen Arbeitgebern und Einzugsstellen sind die Richtlinien für den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen in der jeweils geltenden Fassung zu beachten. 5.3 Dateiaufbau Jede Datei beginnt mit einem Vorlaufsatz und endet mit einem Nachlaufsatz. Zwischen dem Vorlaufsatz und dem Nachlaufsatz liegen die Datensätze. Seite 8 von 9

13 5.4 Datenannahmestellen Die Datenannahmestellen der Krankenkassen übernehmen die von den Arbeitgebern übermittelten Meldungen und leiten diese an die zuständigen Krankenkassen weiter. 6 Übergangsregelung Wegen des ab in Kraft getretenen Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung und der damit entfallenen Unterscheidung zwischen Arbeiterrentenversicherung und Angestelltenversicherung sind als Beitragsgruppen für die Rentenversicherung für Meldezeiträume ab nur noch die Beitragsgruppen 0 = kein Beitrag 1 = voller Beitrag 3 = halber Beitrag und 5 = Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte zulässig. Eine Abmeldung durch den Arbeitgeber für mit den Beitragsgruppen 2, 4 oder 6 gemeldete Arbeitnehmer ist nicht erforderlich. Die ab geltenden Beitragsgruppen sind in den Folgemeldungen für Meldezeiträume ab anzugeben. Für Meldungen mit Meldezeiträumen bis zum (z. B. Jahresmeldung 2004) sind die bis geltenden Beitragsgruppen zu verwenden. Sofern durch den Einsatz maschineller Lohn- und Gehaltsprogramme wegen des Beitragsgruppenwechsels Meldungen automatisch erstellt werden, so werden diese von den Datenannahmestellen angenommen und verarbeitet. Anlagen Seite 9 von 9

14 Anlage 1 Schlüsselzahlen für Beitragsgruppen in den Meldungen nach der DEÜV Die Beitragsgruppen sind so zu verschlüsseln, dass für jeden Beschäftigten in der Reihenfolge: Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, die jeweils zutreffende Ziffer anzugeben ist. Beitrag zur Krankenversicherung - kein Beitrag 0 - allgemeiner Beitrag 1 - erhöhter Beitrag 2 - ermäßigter Beitrag 3 - Beitrag zur landwirtschaftlichen KV 4 - Arbeitgeberbeitrag zur landwirtschaftlichen KV 5 - Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte 6 Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung - Firmenzahler 9 Beitrag zur Rentenversicherung (Meldezeiträume bis ) - kein Beitrag 0 - voller Beitrag zur ArV 1 - voller Beitrag zur AnV 2 - halber Beitrag zur ArV 3 - halber Beitrag zur AnV 4 - Pauschalbeitrag zur ArV für geringfügig Beschäftigte 5 - Pauschalbeitrag zur AnV für geringfügig Beschäftigte 6 Beitrag zur Rentenversicherung (Meldezeiträume ab ) - kein Beitrag 0 - voller Beitrag 1 - halber Beitrag 3 - Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte 5 Beitrag zur Arbeitslosenversicherung - kein Beitrag 0 - voller Beitrag 1 - halber Beitrag 2 Beitrag zur Pflegeversicherung - kein Beitrag 0 - voller Beitrag 1 - halber Beitrag 2 Anlage 1 Seite 1 von 1

15 Anlage 2 Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der DEÜV Anmeldungen 10 Anmeldung wegen Beginn einer Beschäftigung 11 Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel 12 Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel 13 Anmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis, z. B. - Anmeldung nach unbezahltem Urlaub oder Streik von länger als einem Monat nach 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV - Anmeldung wegen Rechtskreiswechsel ohne Krankenkassenwechsel - Anmeldung wegen Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) - Anmeldung wegen Änderung des Personengruppenschlüssels ohne Beitragsgruppenwechsel - Anmeldung wegen Währungsumstellung während eines Kalenderjahres Abmeldungen 30 Abmeldung wegen Ende einer Beschäftigung 31 Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel 32 Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel 33 Abmeldung wegen sonstiger Gründe/Änderungen im Beschäftigungsverhältnis 34 Abmeldung wegen Ende einer sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung nach einer Unterbrechung von länger als einem Monat 35 Abmeldung wegen Arbeitskampf von länger als einem Monat 36 Abmeldung wegen - Wechsel des Entgeltabrechnungssystems (optional) - Währungsumstellung während eines Kalenderjahres 40 Gleichzeitige An- und Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung 49 Abmeldung wegen Tod Jahresmeldungen/Unterbrechungsmeldungen/sonstige Entgeltmeldungen 50 Jahresmeldung 51 Unterbrechungsmeldung wegen Bezug von bzw. Anspruch auf Entgeltersatzleistungen 52 Unterbrechungsmeldung wegen Elternzeit 53 Unterbrechungsmeldung wegen gesetzlicher Dienstpflicht 54 Meldung eines einmalig gezahlten Arbeitsentgelts (Sondermeldung) 55 Meldung von nicht vereinbarungsgemäß verwendetem Wertguthaben (Störfall) 56 Meldung des Unterschiedsbetrags bei Entgeltersatzleistungen während Altersteilzeitarbeit 57 Gesonderte Meldung nach 194 Abs. 1 SGB VI Änderungsmeldungen 60 Änderung des Namens 61 Änderung der Anschrift 62 Änderung des Aktenzeichens/der Personalnummer des Beschäftigten (optional) 63 Änderung der Staatsangehörigkeit Meldungen in Insolvenzfällen 70 Jahresmeldung für freigestellte Arbeitnehmer 71 Meldung des Vortages der Insolvenz/der Freistellung 72 Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung Seite 1 von 1

16 Anlage 3 Schlüsselzahlen für Personengruppen in den Meldungen nach der DEÜV Personenkreis Meldungen der Arbeitgeber 101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale 102 Auszubildende 103 Beschäftigte in Altersteilzeit 104 Hausgewerbetreibende 105 Praktikanten 106 Werkstudenten 107 Behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen 108 Bezieher von Vorruhestandsgeld 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte nach 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 110 Kurzfristig Beschäftigte nach 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV 111 Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen 112 Mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft 113 Nebenerwerbslandwirte 114 Nebenerwerbslandwirte - saisonal beschäftigt 116 Ausgleichsgeldempfänger nach dem FELEG 118 Unständig Beschäftigte 119 Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters 127 Behinderte Menschen, die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt in einem Integrationsprojekt beschäftigt sind Personenkreis 140 Seeleute 141 Auszubildende in der Seefahrt 142 Seeleute in Altersteilzeit 143 Seelotsen Meldungen für die See-Krankenkasse 149 In der Seefahrt beschäftigte versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters Seite 1 von 1

17 Datensätze und Datenbausteine für Meldungen nach der DEÜV Anlage VOSZ - Vorlaufsatz Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung an M KENNUNG KE Kennung des Vorlaufsatzes VOSZ an M VERFAHRENS- MERKMAL VFMM an M BBNR- ABSENDER BBNRAB an M BBNR- EMPFAENGER BBNREP n M DATUM-ERSTELLUNG ED n M LFD-DATEI-NR DTNR an K NAME-ABSENDER NAAB n M VERSIONS-NR VERNR Merkmal, um welche Art von Datenaustausch es sich handelt: AGDEU = Meldungen der Arbeitgeber an die Einzugsstellen (DEÜV) KVDEU = Meldungen der Einzugsstellen an die Arbeitgeber (DEÜV) Betriebsnummer des Erstellers der Datei (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Betriebsnummer des Empfängers der Datei (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Datum der Erstellung der Datei in der Form: jhjjmmtt Dateifolgenummer Kurzbezeichnung des Absenders Versionsnummer des Vorlaufsatzes 01 Seite 1 von 14

18 4.2 DSKO - Datensatz Kommunikation Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung an M KENNUNG KE Kennung des Datensatzes Kommunikation DSKO an M VERFAHREN VF Verfahren, für das der Datensatz bestimmt ist: DEUEV = DEÜV-Meldeverfahren an M BBNR-ABSENDER BBNRAB Betriebsnummer des Absenders der Datei (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) Feldinhalt muss identisch sein mit dem Inhalt des Feldes Betriebsnummer des Absenders aus dem Vorlaufsatz und dem Datensatz DSME an M BBNR-EMPFAENGER BBNREP n M VERSIONS-NR VERNR n M DATUM-ERSTELLUNG ED n M FEHLER-KENNZ FEKZ n M FEHLER-ANZAHL FEAN an M BBNR-ERSTELLER BBNRER an M PRODUKT- IDENTIFIER PROD-ID an M MODIFIKATIONS- IDENTIFIER MOD-ID an M NAME1-ABSENDER NAME an K NAME2-ABSENDER NAME an K NAME3-ABSENDER NAME an M PLZ-BETRIEB PLZ nnnnnnnn Betriebsnummer des Empfängers der Datei (Datenannahmestelle der Einzugsstelle; 8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Versionsnummer des übermittelten Datensatzes Kommunikation (DSKO) Zulässig ist der Wert 02 für diese Version. Er gilt bis zur Bekanntgabe einer neuen Version. Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes in der Form: jhjjmmtt (Datum) hhmmss (Uhrzeit) msmsms (Mikrosekunde) (Wert > 0 in den letzten 6 Stellen optional) Kennzeichnung für fehlerhafte Datensätze 0 = Datensatz fehlerfrei 1 = Datensatz fehlerhaft Anzahl der Fehler des Datensatzes Betriebsnummer des Erstellers der Datei. Sie ist auf dem Weg zur Datenannahmestelle der Einzugsstelle identisch mit der Betriebsnummer des Absenders der Datei; Stellen 010 bis 024 (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen). nnnnnnnn Produkt-Identifier des geprüften Softwareproduktes, das beim Ersteller der Datei eingesetzt wird. Sie wird von der ITSG, eindeutig für jedes systemuntersuchte Programm, vergeben. Modifikations-Identifier des geprüften Softwareproduktes, das beim Ersteller der Datei eingesetzt wird. Sie wird je geprüfter Produktversion von der ITSG vergeben. Name des Erstellers der Datei Zweiter Namensbestandteil des Erstellers der Datei Dritter Namensbestandteil des Erstellers der Datei Postleitzahl des Erstellers der Datei Seite 2 von 14

19 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung an M ORT-BETRIEB Betriebssitz des Erstellers der Datei ORT an K STRASSE-BETRIEB Strasse des Betriebssitzes des Erstellers der Datei STR an K HAUS-NR-BETRIEB NR Hausnummer des Betriebssitzes des Erstellers der Datei an M ANREDE- ANSPRECHPARTNER ANR-AP Anrede des Ansprechpartners beim Ersteller der Datei M = Männlich W = Weiblich an M NAME- ANSPRECHPARTNER NAME-AP an M TELEFON- ANSPRECHPARTNER TEL-AP an K FAX- ANSPRECHPARTNER FAX-AP an M - EMPFAENGER- PROTOKOLLE -AP Name des DEÜV-Ansprechpartners beim Ersteller der Datei Rufnummer des DEÜV-Ansprechpartners beim Ersteller der Datei Faxrufnummer des DEÜV-Ansprechpartners beim Ersteller der Datei -Adresse des Empfängers der Protokolle beim Ersteller der Datei Steuerung der Verarbeitungsbestätigungen und Fehlermeldungen an M VER-BESTAETIGUNG VERBEST an M KENNZ-FEHLRUECK FERUECK an M RESERVE Blank = Grundstellung Daten zum Fehlersachverhalt 416-xxx Bestätigung der fehlerfreien Verarbeitung erwünscht: J = Ja N = Nein Verschlüsselte Rückgabe fehlerhafter Datensätze bzw. Datenbausteine mit angehängten Fehlerdatenbausteinen per erwünscht: J = Ja N = Nein (Übermittlung in Papierform) Es folgen ggf. ein oder mehrere Datenbausteine DBFE- Fehler gemäß den Angaben in dem Feld FEKZ. Die Anzahl der Fehlerdatenbausteine ergibt sich aus dem Feld FEAN. Seite 3 von 14

20 4.3 Datensatz: DSME - Anmeldung, Abmeldung/Jahresmeldung, Änderungsmeldung; Vergabe und Rückmeldung einer Versicherungsnummer Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Daten zur Steuerung an M KENNUNG KE Kennung, um welchen Datensatz es sich handelt DSME an M VERFAHREN VF Verfahren, für das der Datensatz bestimmt ist DEUEV = DEÜV- Meldeverfahren an M BBNR-ABSENDER BBNRAB Betriebsnummer des Erstellers des Datensatzes (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn an M BBNR-EMPFAENGER BBNREP Betriebsnummer des Empfängers des Datensatzes (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn n M VERSIONS-NR VERNR Versionsnummer des übermittelten Datensatzes n M DATUM-ERSTELLUNG Zeitpunkt der Erstellung des Datensatzes in der Form: ED jhjjmmtt (Datum) hhmmss (Uhrzeit) msmsms (Mikrosekunde) (Wert > 0 in letzten 6 Stellen optional) n m FEHLER-KENNZ FEKZ Kennzeichnung für fehlerhafte Datensätze 0 = Datensatz fehlerfrei 1 = Datensatz fehlerhaft n m FEHLER-ANZAHL FEAN Anzahl der Fehler des Datensatzes Daten zur Identifikation an K VSNR VSNR Versicherungsnummer in der Form: bbttmmjjassp an M RESERVE Reservefeld an M BBNR-VU BBNRVU Betriebsnummer des Verursachers des Datensatzes (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) an k AKTENZEICHEN- VERURSACHER AZ-VU Bei der Datenübermittlung zwischen dem Arbeitgeber und der Einzugsstelle ist hier die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebes anzugeben. nnnnnnnn Dieses Feld steht dem Verursacher zur Verfügung. Bei der Datenübermittlung zwischen dem Arbeitgeber und der Einzugsstelle: z. B. Aktenzeichen / Personalnummer des Beschäftigten Seite 4 von 14

21 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung an M BBNR-KK BBNRKK Betriebsnummer der für den Beschäftigten zuständigen Einzugsstelle (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn an k AKTENZEICHEN-KK Dieses Feld steht der Einzugsstelle zur Verfügung AZ-KK an K BBNR- ABRECHNUNGS- STELLE BBNRAS Betriebsnummer der Abrechnungsstelle (z.b. Steuerberater - 8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn n M PERSONENGRUPPE PERSGR Personengruppe gemäß Anlage 3 nnn n M ABGABEGRUND GD Grund der Abgabe gemäß Anlage 2 nn an m STAATSANGEHOE RIGKEITS-SC SASC Staatsangehörigkeitsschlüssel des statistischen Bundesamtes nnn Kennzeichen, ob Datenbausteine für den Arbeitgeber und die Sozialversicherung vorhanden sind an M MM-MELDEDATEN MMME an M MM-NAME MMNA an M MM-GEBNAME MMGB an M MM-ANSCHRIFT MMAN an M MM-EUDATEN MMEU an M RESERVE Reservefeld an M MM-KNV-SEE MMKS Datenbaustein DBME - Meldesachverhalt vorhanden: N = keine Meldesachverhaltsdaten J = Meldesachverhaltsdaten vorhanden Datenbaustein DBNA - Name vorhanden: N = keine Namensdaten J = Namensdaten vorhanden Datenbaustein DBGB - Geburtsangaben vorhanden: N = keine Geburtsangaben J = Geburtsangaben vorhanden Datenbaustein DBAN - Anschrift vorhanden: N = keine Anschriftsangaben J = Anschriftsangaben vorhanden Datenbaustein DBEU - Europäische VSNR vorhanden: N = keine europäische VSNR J = europäische VSNR vorhanden Datenbaustein DBKS - BKN/See-KK vorhanden: N = keine Knappschafts-/See-Krankenkassen- Daten J = Knappschafts-/See-Krankenkassen-Daten vorhanden Kennzeichen, ob zusätzliche Datenbausteine für die Sozialversicherung vorhanden sind (bei der Datenübermittlung zwischen Arbeitgeber und Einzugsstelle ist hier jeweils nur N zulässig) an M MM-SVA MMSV an M MM-VERGABE- RUECKMELDUNG MMVR an M MM- RUECKMELDUNG- GERINGFUEGIG MMRG Datenbaustein DBSV - Sozialversicherungsausweis vorhanden: N = keine SVA-Daten J = SVA-Daten vorhanden Datenbaustein DBVR - Vergabe/Rückmeldung vorhanden: N = keine Vergabe/Rückmeldedaten J = Vergabe/Rückmeldedaten vorhanden Datenbaustein DBRG - Rückmeldung geringfügig Beschäftigte vorhanden: N = keine Rückmeldedaten J = Rückmeldedaten vorhanden Seite 5 von 14

22 Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Sonstige Kennzeichen an INTERN Interne Kennzeichen der Sozialversicherungsträger an M RESERVE Reservefeld für das Meldeverfahren an M KENNZ-STATUS KENNZSTA Statuskennzeichen für Ehegatte/Lebenspartner/ Abkömmling des Arbeitgebers und geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH 1 = Ehegatte/Lebenspartner/Abkömmling 2 = geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH an M RESERVE Reservefelder für die Rentenversicherung an M VERSIONS-NR-KP VERNRKP Versionsnummer des Kernprüfungsprogramms mit der der Datensatz geprüft wurde nn an M RESERVE Reservefelder für die Rentenversicherung Daten zum Sachverhalt 191-xxx xxx-xxx Es folgen ggf. die Datenbausteine gemäß den Angaben zu den Feldern Stellen Die Reihenfolge der Datenbausteine muss identisch sein mit der Reihenfolge der Merkmale des DSME. Datenbausteine für Arbeitgeber und die Sozialversicherung: DBME - Meldesachverhalt DBNA - Name DBGB - Geburtsdaten DBAN - Anschrift DBEU - Europäische VSNR DBKS - Knappschafts-/See-Krankenkassen-Daten Daten zum Fehlersachverhalt Es folgen ggf. ein oder mehrere Datenbausteine DBFE - Fehler gemäß den Angaben in dem Feld FEKZ. Die Anzahl der Fehler-Datenbausteine ergibt sich aus dem Feld FEAN. Seite 6 von 14

23 4.4 Datenbaustein: DBME - Meldesachverhalt Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Datenbaustein-Meldesachverhalt (DBME) an M KENNUNG KE Kennung, um welchen Datenbaustein es sich handelt DBME an M KENNZ-STORNO KENNZST Kennzeichen, Stornierung einer bereits abgegebenen Meldung: N = keine Stornierung an M KENNZ-GLEITZONE KENNZGLE n M ZEITRAUM-BEGINN ZRBG n M ZEITRAUM-ENDE ZREN n m ZAHL-TAGE ZLTG an m WAEHRUNGS-KENNZ WG n m ENTGELT EG n M BEITRAGS-GRUPPE BYGR an M TAETIGKEITS-SC TTSC an M KENNZ- RECHTSKREIS KENNZRK an M KENNZ-MEHRFACH KENNZMF J = Stornierung Kennzeichen Gleitzone: 0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone/ Verzicht auf die Gleitzonenregelung 1 = Arbeitentgelt durchgehend innerhalb der Gleitzone 2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gleitzone Beginn des Zeitraums, für den die Meldung gelten soll (Beschäftigungsbeginn), in der Form: jhjjmmtt Ende des Zeitraumes, für den die Meldung gelten soll (Beschäftigungsende), in der Form: jhjjmmtt Das ZREN muss für Anmeldungen (GD im DSME = 10-13) Nullen sein. Anzahl der Tage für kurzfristig Beschäftigte Währungskennzeichen D = DM E = Euro Die Angabe des Währungskennzeichens E ist erst für Zeiten ab dem zulässig. Die Angabe des Währungskennzeichens D ist für Zeiten ab dem unzulässig. Entgelt in vollen DM/Euro Die Angabe des Engeltes in Euro ist erst für Zeiten ab dem zulässig. Die Angabe des Entgeltes in DM ist für Zeiten ab dem unzulässig. Beitragsgruppenschlüssel siehe Anlage 1 nnnn Stelle 1 = KV Stelle 2 = RV Stelle 3 = ALV Stelle 4 = PV Angaben zur Tätigkeit (Tätigkeitsschlüssel der Bundesagentur für Arbeit) xxxxxxxxx Kennzeichen Betriebsstätte (Rechtskreis) W = altes Bundesland O = neues Bundesland einschließlich Ost-Berlin Kennzeichen Mehrfachbeschäftigter N = kein Mehrfachbeschäftigter J = Mehrfachbeschäftigter Seite 7 von 14

24 4.5 Datenbaustein: DBNA - Name Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Datenbaustein-Name (DBNA) an M KENNUNG KE Kennung, um welchen Datenbaustein es sich handelt DBNA an M FAMILIENNAME Familienname FMNA an M VORNAME Vorname VONA an K VORSATZWORT Vorsatzwort VOSA an K NAMENSZUSATZ Namenszusatz NAZU an K TITEL Titel TITEL an m KENNZ-AEND-BER Kennzeichen Änderung / Berichtigung des Namens KENNZAB A = Amtliche Änderung (z. B. infolge Heirat) Grundstellung = Berichtigung des Namens (z. B. (Leerzeichen) Schreibfehler) oder keine Änderung Seite 8 von 14

25 4.6 Datenbaustein: DBGB - Geburtsangaben Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Datenbaustein-Geburtsangaben (DBGB) an M KENNUNG KE Kennung, um welchen Datenbaustein es sich handelt DBGB an K GB-NAME Geburtsname GBNA an K GB-VORSATZWORT Vorsatzwort des Geburtsnamens GBVOSA an K GB-NAMENSZUSATZ Namenszusatz des Geburtsnamens GBNAZU n M GEBURTSDATUM GBDT Geburtsdatum in der Form: jhjjmmtt an M GESCHLECHT GE Geschlecht M = männlich W = weiblich an M GB-ORT GBOT Geburtsort Seite 9 von 14

26 4.7 Datenbaustein: DBAN - Anschrift Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Datenbaustein-Anschrift (DBAN) an M KENNUNG KE Kennung, um welchen Datenbaustein es sich handelt DBAN an m LAENDER-KENNZ LDKZ Bei ausländischen Anschriften muss hier das Länder- (Kfz)-Kennzeichen angegeben werden an m PLZ PLZ Bei inländischen Anschriften muss die Postleitzahl 5 Stellen numerisch sein (linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) an M WOHNORT Wohnort ORT an K STRASSE Straße *) STR an K HAUS-NR Hausnummer NR an K ADR-ZUSATZ ADRZU Anschriftenzusatz *) Wenn die Hausnummer nicht separat abgelegt werden kann, ist es zulässig, die Hausnummer in das Feld Straße zu übernehmen. In solchen Fällen muss dann das Feld Hausnummer auf Grundstellung (Leerzeichen) stehen. Seite 10 von 14

27 4.8 Datenbaustein: DBEU - Europäische Versicherungsnummer Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Datenbaustein-Europäische Versicherungsnummer (DBEU) an M KENNUNG KE Kennung, um welchen Datenbaustein es sich handelt DBEU n M GB-LAND Geburtsland eines EU-/EWR-Staatsangehörigen GBLD an K EUVSNR EUVSNR Europäische VSNR Seite 11 von 14

28 4.9 Datenbaustein: DBKS - Knappschaft/See-Krankenkasse Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Datenbaustein-Knappschaft/See-Krankenkasse (DBKS) an M KENNUNG KE Kennung, um welchen Datenbaustein es sich handelt DBKS an M KENNZ-KNV-SEE KENNZKS Kennzeichen Daten vorhanden für K = knappschaftliche SV S = See-SV an m DATEN-KNV-SEE zur Verfügung der Knappschaft bzw. der See-Krankenkasse Seite 12 von 14

29 4.10 Datenbaustein: DBFE - Fehler Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung Datenbaustein-Fehler (DBFE) an M KENNUNG KE Kennung, um welchen Datenbaustein es sich handelt DBFE an M FEHLER FE Fehlernummer 7 Stellen plus 1 Leerzeichen plus Fehlertext (z. B. : xxxxxxx Entgelt überschreitet die BBG) Die Anzahl der Fehler-Datenbausteine ergibt sich aus dem Feld FEHLER-ANZAHL (FEAN) im Datenteil Daten zur Steuerung des jeweiligen Datensatzes. Das maschinelle Fehlerverfahren zwischen Einzugsstelle und Arbeitgeber wird erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert. Seite 13 von 14

30 4.11 NCSZ - Nachlaufsatz Zeichendarstellung: an = alphanumerisches Feld, linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen; Grundstellung = Leerzeichen n = numerisches Feld, rechtsbündig mit führenden Nullen; Grundstellung = Null K = Pflichtangabe, soweit bekannt k = Kannangabe M = Mussangabe m = Mussangabe unter Bedingungen Stellen Lg Typ Art Name Inhalt / Erläuterung an M KENNUNG KE Kennung des Nachlaufsatzes NCSZ an M VERFAHRENS- MERKMAL VFMM an M BBNR-ABSENDER BBNRAB an M BBNR-EMPFAENGER BBNREP n M DATUM- ERSTEL LUNG ED n M LFD-DATEI-NR DTNR n M ANZAHL-SAETZE ZLSZ n M VERSIONS-NR VERNR Merkmal, um welche Art von Datenaustausch es sich handelt: AGDEU = Meldungen der Arbeitgeber an die Krankenkassen (DEÜV) KVDEU = Meldungen der Krankenkassen an die Arbeitgeber (DEÜV) Betriebsnummer des Erstellers der Datei (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Betriebsnummer des Empfängers der Datei (8 Stellen linksbündig mit nachfolgenden Leerzeichen) nnnnnnnn Datum der Erstellung der Datei in der Form: jhjjmmtt Dateifolgenummer Anzahl der erstellten Datensätze (ohne Vor- und Nachlaufsätze) Versionsnummer des Nachlaufsatzes 01 Seite 14 von 14

31 - 5 - Veröffentlichung: ja Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 05./ Textliche Ergänzung zum Kennzeichen Gleitzone in den Dokumentationen des DEÜV- Meldeverfahrens Durch Rückfragen von Arbeitgebern bei den Krankenkassen zur Thematik Entgelt in Gleitzone wurde festgestellt, dass einige bis zum Wegfall des Meldebelegs und der bis zu diesem Zeitpunkt in der Anlage 2 der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Abs. 2 SGB IV enthaltenen Aussagen zum Datenfeld KENNZ-GLEITZONE sowie zu den Entgeltangaben in der Gleitzone in den aktuellen Dokumentationen des DEÜV-Meldeverfahrens fehlen. Es handelt sich dabei um die nachfolgend aufgeführten Informationen: Das Feld Gleitzone ist nur bei Erstattung von Jahresmeldungen, Abmeldungen und Unterbrechungsmeldungen zu versorgen. Bei Meldungen von Arbeitsentgelten in der Gleitzone ist als beitragspflichtiges Bruttoarbeitsentgelt die reduzierte beitragspflichtige Einnahme anzugeben. Beschreibung der Kennzeichen: 0 = keine Gleitzone bzw. Verzicht auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung, 1 = Gleitzone; tatsächliche Arbeitsentgelte in allen Entgeltabrechnungszeiträumen von 400,01 EUR bis 800,00 EUR monatlich, 2 = Gleitzone; Meldung umfasst sowohl Entgeltabrechnungszeiträume mit Arbeitsentgelten von 400,01 EUR bis 800,00 EUR monatlich als auch solche mit tatsächlichen Arbeitsentgelten unter 400,01 EUR oder über 800,00 EUR monatlich. Die in den Erläuterungen zum Inhalt des Datenfeldes KENNZ-GLEITZONE im Datenbaustein DBME Meldesachverhalt (DBME) in der Anlage 9 des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der Anlage 4 der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Da-

32 - 6 - tenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Abs. 2 SGB IV enthaltene Kurzbeschreibung lautet: 0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone, 1 = Arbeitsentgelt durchgehend innerhalb der Gleitzone, 2 = Arbeitsentgelt sowohl innerhalb als auch außerhalb der Gleitzone. In der Erläuterung zum Kennzeichen 0 fehlt die Aussage zum Verzicht auf die Gleitzonenregelung. Es wird vorgeschlagen die Erläuterung folgendermaßen zu ergänzen: 0 = kein Arbeitsentgelt innerhalb der Gleitzone bzw. Verzicht auf die Gleitzonenregelung Weiterhin wird vorgeschlagen, die Erläuterungen zum Gleitzonen-Kennzeichen 1 und 2 im Datenbaustein DBME in Kurzform unverändert zu lassen und die Aussagen zur Beurteilung, ob ein Entgelt innerhalb oder außerhalb der Gleitzone liegt, durch die Aufnahme der fehlenden Informationen in einem neuen Abschnitt des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aufzunehmen. Die Besprechungsteilnehmer stimmen den Vorschlägen zu. Die textliche Anpassung der Anlage 4 der Gemeinsamen Grundsätze für die Datenerfassung und Datenübermittlung zur Sozialversicherung nach 28b Abs. 2 SGB IV wird mit der nächsten Änderung dieser Grundsätze berücksichtigt. Gleichzeitig erfolgt auch die textliche Anpassung der Anlage 9 zum gemeinsamen Rundschreiben Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Anmerkung Die Ergänzung des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung um den neuen Abschnitt ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung zu diesem Rundschreiben in der Fassung vom (Version 2.31).

33 - 7 - Veröffentlichung: ja Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 05./ Änderung der Anlage 3 des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ; hier: Aufnahme des Personengruppenschlüssels 111 zu den entsprechenden Meldesachverhalten /316.24/ Die Anlage 3 (Übersicht zu meldender Sachverhalte) des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung enthält im Abschnitt I.8 sonstige Meldungen Informationen zum Meldesachverhalt Anmeldungen, Abmeldungen und Jahresmeldung von Rehabilitanden ohne Übergangsgeldbezug (Personengruppe = 111). Da die Meldesachverhalte Anmeldungen, Abmeldungen und Jahresmeldungen bereits in der Übersicht zu meldender Sachverhalte in den Abschnitten I.1 bis I.4 berücksichtigt werden und auch weitere Meldesachverhalte für die Personengruppe 111 möglich sind, wird vorgeschlagen, den Abschnitt I.8 - sonstige Meldungen - aus der Anlage 3 zu entfernen und den Personengruppenschlüssel 111 bei den betreffenden Meldesachverhalten in den übrigen Abschnitten mit aufzunehmen. Insoweit wird eine weitere Differenzierung in einem eigenen Abschnitt nicht mehr für erforderlich gehalten. Die Besprechungsteilnehmer stimmen der Änderung der Anlage 3 des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu. Anmerkung Die geänderte Anlage 3 ist Bestandteil der parallel zur Niederschrift ausgelieferten Nachtragslieferung des gemeinsamen Rundschreibens Gemeinsames Meldeverfahren zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung in der Fassung vom (Version 2.31).

34 unbesetzt -

35 - 9 - Veröffentlichung: ja Besprechung der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 05./ Einheitliche Strukturierung der Betreffzeile der s zur Übermittlung der Verarbeitungsquittungen und Fehlerrückmeldungen und Format der Rückmeldung In der Besprechung der Technischen Arbeitsgruppe der Spitzenverbände der Krankenkassen am wurde unter Punkt 2 beschlossen, dass die Betreff-Zeile der an die Arbeitgeber bzw. Steuerberater oder Service-Rechenzentren zu übermittelnden Informationen (z. B. Bestätigungen der fehlerfreien Verarbeitung und Fehlerrückmeldungen) mittels von allen Krankenkassen mit dem gleichen Inhalt zu versorgen sind. Dadurch soll die Möglichkeit einer maschinellen Auswertung der Verarbeitungs- und Fehlerinformationen eröffnet werden. Die Besprechungsteilnehmer stimmen auf der Grundlage eines Entwurfs die einheitliche Spezifikation des -Fehlerrückmeldeverfahrens ab (vgl. beigefügten Entwurf der Verfahrensspezifikation, die noch der Abstimmung in der Technischen Arbeitsgruppe bedarf). Dabei sagt die erste Angabe in der Betreffzeile des s aus, ob es sich um eine fehlerfreie Verarbeitung (Verarbeitungsprotokoll) oder um eine Verarbeitung mit Verarbeitungsfehlern (Fehlerprotokoll) handelt. Bei Kombination einer fehlerfreien Verarbeitung mit Hinweisausgaben ist als erste Angabe in der Betreffzeile des s Hinweisprotokoll anzugeben. Die Tatsache, dass mit einem Fehlerprotokoll auch Datensätze mit Hinweistexten zurückgegeben werden, ist aus dem Satzzähler im Body-Text des Fehlerprotokolls (Datensätze mit Hinweis) zu entnehmen. Es werden die nachfolgenden Texte als standardisierte Texte für die Betreffzeile des s festgelegt: Bei fehlerfreier Verarbeitung: Verarbeitungsprotokoll vvvvv Absender: xxxxxxxx Empfänger: yyyyyyyy Datei Nr.: zzzzzz Bei Verarbeitung mit Fehlern: Fehlerprotokoll vvvvv Absender: xxxxxxxx Empfänger: yyyyyyyy Datei Nr.: zzzzzz

36 Bei fehlerfreier Verarbeitung mit Hinweisausgaben: Hinweisprotokoll vvvvv Absender: xxxxxxxx Empfänger: vvvvvvvv Datei Nr.: zzzzzz Zeichenerklärung: vvvvv xxxxxxxx yyyyyyyy zzzzzz = Verfahren (z. B. DEUEV) aus DSKO = Absender-Betriebsnummer aus VOSZ, = Empfänger-Betriebsnummer aus VOSZ, = Dateinummer der Datenlieferung aus VOSZ. Anlage

37 Anlage zu Punkt 4 Entwurf Übermittlung der Fehlerprotokolle der Meldungen nach der DEÜV von Annahme-/Weiterleitungsstellen an Arbeitgeber Spezifikation des Verfahrens Stand: 09. Oktober 2007 Veröffentlichung: Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung

38 Übermittlung der Fehlerprotokolle* der Meldungen nach der DEÜV von Annahme-/Weiterleitungsstellen an Arbeitgeber > Versand der Nachrichten Es gelten die Bestimmungen der "Richtlinien für den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen" sowie die "Spezifikation der Schnittstellen für die Übermittlung von Nachrichten mittels " in der jeweils aktuellen Version. Pro wird jeweils eine Nutzdaten- und eine Auftragsdatei übermittelt. Es werden ausschließlich Fehlerprotokolle für die fehlerhaften Datensätze aus richtigen Dateien übermittelt. Dateien mit Dateifehler werden gesondert behandelt. Das Verfahren wird hier nicht beschrieben. Die fehlerhaften Sätze aus einer Datei werden in einer Nutzdatendatei mit aufsteigender Dateinummer pro Datenübermittlung übermittelt. Der Aufbau der Nutzdatendatei ist auf Seite 8 dargestellt. Die Verfahrenskennung "EDUA0" gilt sowohl für den Hin- (Arbeitgeber Annahme-/Weiterleitungsstelle) als auch für den Rückweg (Annahme-/Weiterleitungsstelle an Arbeitgeber). > Aufbau / Format der Es wird empfohlen, für den Bodytext eine nichtproportionale Schriftart (feste Zeichenbreite) zu verwenden. Nachstehendes Beispiel wird in der Schriftart "Courier New" mit der Schriftgröße "9" dargestellt. Grundsätzlich sind für s im Betreff und im Bodytext Umlaute zugelassen. Es gibt allerdings Konstellationen, wo s mit Umlauten in der Betreffzeile z. B. als SPAM erkannt werden. Um das zu vermeiden, sollte auf die Verwendung von Umlauten (wie auch im Beispiel dargestellt) verzichtet werden. Im Folgenden ist der Aufbau der beispielhaft beschrieben. *Richtige Dateien mit fehlerhaften Datensätzen - 2 -

39 Übermittlung der Fehlerprotokolle* der Meldungen nach der DEÜV von Annahme-/Weiterleitungsstellen an Arbeitgeber Feld Inhalt Beschreibung Von: Adresse des Absenders An: Adresse der Empfängers Subjekt Betreff Fehlerprotokoll DEUEV Absender: XXXXXXXX Empfaenger: XXXXXXXX Datei Nr.: XXXXXX Message Body Zeile 6: Absenderadresse3 <CR LF> Zeile 7 bis 12: Zeile 7: Leerzeile <CR LF> Zeile 8: Stelle 1: Betriebsnummer: Stelle 20: XXXXXXXX Stelle 50: Anzahl Datensätze Stelle 74: XXXXXX <CR LF> Zeile 9: Stelle 1: Dateinummer: Stelle 20: XXXXXX Stelle 50: Fehlerhafte Datensätze Stelle 74: XXXXXX <CR LF> Zeile 10: Stelle 1: Erstelldatum: Stelle 20: XX.XX.XXXX Stelle 50: Fehlerfreie Datensätze Stelle 74: XXXXXX <CR LF> Zeile 11: Stelle 1: Blank Stelle 20: Blank Stelle 50: Datensätze mit Hinweis Stelle 74: XXXXXX <CR LF> Zeile 12: Leerzeile <CR LF> Zwingend Zwingend Zwingend Keine Verwendung von Umlauten Zwingend Zwingend Feld Inhalt Beschreibung Message Body Nachrichtentext Zeile 1 bis 6: Zeile 1: Dateiname Auftragssatz, Länge in Byte Datum und Uhrzeit der Erstellung (JJJJMMTT:HHMM) <CR LF> Zeile 2: Dateiname Nutzdaten, Länge in Byte Datum und Uhrzeit der Erstellung (JJJJMMTT:HHMM) <CR LF> Zeile 3: Absender<CR LF> Zeile 4: Absenderadresse1 <CR LF> Zeile 5: Absenderadresse2 <CR LF> Nachrichtentext Feld Inhalt Beschreibung Message Body Nachrichtentext Ab Zeile13: Fehlerprotokoll (Muster siehe Seite 9) Zwingend *Richtige Dateien mit fehlerhaften Datensätzen - 3 -

40 Übermittlung der Fehlerprotokolle* der Meldungen nach der DEÜV von Annahme-/Weiterleitungsstellen an Arbeitgeber Auftragssatz verschlüsselte Datei als Block 1: KKS/ Standard Block 2 Block 3: Fehlerprotokoll (Muster siehe Seite 9) *Richtige Dateien mit fehlerhaften Datensätzen - 4 -

41 Übermittlung der Fehlerprotokolle* der Meldungen nach der DEÜV von Annahme-/Weiterleitungsstellen an Arbeitgeber E N T W U R F! Richtlinien für den Datenaustausch mit den gesetzlichen Krankenkassen, Version (gültig ab ) (Seite, Punkt ) Auftragsdatei für den Datenaustausch zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern Stelle Format K/M Inhalt Bedeutung N6 M Konstante N2 M 01 Konstante N8 M Konstante N3 M 000 SEQUENZ_NR, bei DFÜ Konstante AN5 M EDUA0 TDUA0 VERFAHREN_KENNUNG: Stelle 20: 'E' für Echtdaten 'T' für Testdaten Stellen 21-23: 'DUA': DEÜV monatlich/jährlich (Fehlerprotokolle) Stelle 24: Ziffer für Version des Verfahrens, beginnend mit N3 M nnn TRANSFER_NUMMER: Aufsteigende Nr AN5 K VERFAHREN_KENNUNG_SPEZIFIKATION AN15 M xxxxxxxx Betriebsnummer BBNR des Absenders (Eigner) der Nutzdaten. Hier ist die BBNR der Krankenkasse/Weiterleitungsstelle (z.b. VdAK für die Ersatzkassen) einzutragen AN15 M xxxxxxxx Betriebsnummer BBNR des physikalischen Absenders. Hier ist die BBNR der Krankenkasse/Weiterleitungsstelle (z.b. VdAK für die Ersatzkassen) einzutragen AN15 M xxxxxxxx Betriebsnummer des Empfängers, der die Daten nutzt Hier die BBNR des Arbeitgeber/RZ einzutragen AN15 M xxxxxxxx Betriebsnummer des physikalischen Empfängers Hier die BBNR des Arbeitgeber/RZ einzutragen N6 M Konstante N6 M Konstante - 5 -

42 Übermittlung der Fehlerprotokolle* der Meldungen nach der DEÜV von Annahme-/Weiterleitungsstellen an Arbeitgeber Stelle Format K/M Inhalt Bedeutung AN11 M EDUA0nnnnnn Dateiname: z. B. EDUA0nnnnnn TDUA0nnnnnn nnnnnn = Dateinummer aus Vorlaufsatz ( ) N14 M Datum der Erstellung der Nutzdatendatei, JHJJMMTThhmmss N14 K Datum der Übertragung, JHJJMMTThhmmss N14 K Datum Übertragung Start, nur vom Empfänger auszufüllen, beim Sender Konstante N14 K Datum Übertragung Ende, nur vom Empfänger auszufüllen, beim Sender Konstante N6 M Konstante 178 N1 M 0 Konstante N12 M xxxxxxxxxxx Dateigröße der Nutzdaten in Bytes unverschlüsselt und unkomprimiert. Der Auftragssatz wird nicht mitgezählt N12 M xxxxxxxxxxx Dateigröße der Nutzdaten in Bytes verschlüsselt und komprimiert; wenn unverschlüsselte und/oder unkomprimierte Übertragung, dann wie vorhergehendes Feld ! Der Auftragssatz wird nicht mitgezählt AN2 M I7 Zeichensatz: I N2 M 00 Komprimierung: Das Komprimierungsverfahren ist immer bilateral zwischen dem Absender und dem Empfänger abzustimmen. Die GV nutzt als bevorzugtes Produkt 'x PRESS (JET)'. Weitere Verfahren sind mit den Annahmestellen der GKV abzustimmen. '00' = keine '01' = COMPRESS (CoCoNet) '02' = keine Belegung '03' = ZIP (*) '04' = COMPRESS (UNIX) '05' = (x PRESS) '06' = FLAM '07' = bzip2 (*) (*) Achtung ZIP und bzip2 muss im 7-bit Code angewandt werden N2 M 02 Verschlüsselung: 00 = keine 02 = PEM-Format 03 = PKCS#7-Format - 6 -

43 Übermittlung der Fehlerprotokolle* der Meldungen nach der DEÜV von Annahme-/Weiterleitungsstellen an Arbeitgeber Stelle Format K/M Inhalt Bedeutung N2 M 02 elektron. Unterschrift 00 = keine 02 = PEM-Format 03 = PKCS#7-Format AN3 M Konstante N5 M Konstante N8 M Konstante 227 N1 M 0 Konstante N2 M 00 Konstante 230 N1 M 0 Konstante N10 M Konstante N6 M Konstante AN28 M 28 Blanks AN44 M 44 Blanks AN30 M 30 Blanks Auftragssatz: EDUA XXXXXXXX XXXXXXXX EDUA I

44 Übermittlung der Fehlerprotokolle* der Meldungen nach der DEÜV von Annahme-/Weiterleitungsstellen an Arbeitgeber Nutzdatendatei Nutzdatendate Dateinummer aufsteigend Dateinummer aufsteigend - 8 -

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