Psychotherapeutische Behandlung Mitgliedergruppe: B

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1 Psychotherapeutische Behandlung Mitgliedergruppe: B Die nachfolgenden Hinweise zur psychotherapeutischen Behandlung B-Mitgliedern sollen Sie bei der Antragstellung unterstützen. Was ist Psychotherapie? Bei der Durchführung einer Psychotherapie geht es um die psychologische Behandlung psychischer Störungen. Zu den psychotherapeutischen Leistungen gehören Leistungen der: tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, analytischen Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder psychosomatischer Grundversorgung. Ihre Fachärztin bzw. Ihr Facharzt oder Psychologische/r Psychotherapeut/in entscheidet mit Ihnen über die Wahl des Behandlungsverfahrens und beantragt mit Ihnen gemeinsam eine Kostenübernahme, über die seitens der PBeaKK in einem Genehmigungsverfahren unter Einschaltung eines psychotherapeutischen Gutachters oder einer psychotherapeutischen Gutachterin entschieden wird. Wer führt Psychotherapie durch? Ambulante psychotherapeutische Behandlungen können wir nur anerkennen, wenn folgende Personenkreise diese durchführen: (In der Regel kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt bzw. Ärztin eine geeignete Therapeutin oder einen geeigneten Therapeuten empfehlen.) Fachärztin oder Facharzt für einen der folgenden Fachbereiche: Psychotherapeutische Medizin oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder Ärztin oder Arzt mit der Bereichs- oder Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" oder "Psychoanalyse". Nach 12 oder 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG) approbierte: Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und -therapeutinnen. Wird die Behandlung durch eine Psychologische Psychotherapeutin oder einen Psychologischen Psychotherapeuten mit einer Approbation nach 12 PsychThG durchgeführt, muss diese Person: zur vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen oder in das Arztregister eingetragen sein oder über eine abgeschlossene Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie an einem bis zum 31. Dezember 1998 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung anerkannten psychotherapeutischen Ausbildungsinstitut verfügen. Psychotherapie Kindern und Jugendlichen kann auch Personen durchgeführt werden, denen hierfür eine ausdrückliche Berechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erteilt worden ist. Gleiches gilt für die Durchführung Gruppentherapien. Wir gehen da aus, dass jede geeignete Therapeutin bzw. jeder geeignete Therapeut darüber informiert ist, welche Form psychotherapeutischen Behandlungen jeweils dieser Person erbracht werden darf. PBeaKK Juli 2015 Seite 1 5

2 Werden die Kosten einer Psychotherapie aus jedem Anlass übernommen? Im Rahmen der Begutachtung wird geprüft, ob es sich um eines der Krankheitsbilder handelt, für welches eine Kostenübernahme erfolgen kann. Nicht übernommen werden können z. B. Therapien, welche der schulischen, beruflichen oder sozialen Anpassung oder Förderung dienen sollen oder auf eine allgemeine Lebensberatung abzielen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die Kosten für tiefenpsychologisch fundierte, die analytische Psychotherapie oder die Verhaltenstherapie sind erstattungsfähig, wenn: die Behandlung bei bestimmten Krankheitsbildern der Besserung oder Heilung einer seelischen Krankheit dient und beim Patienten nach Erhebung der Krankheitsvorgeschichte (ggf. nach höchstens 5 bzw. bei analytischer Psychotherapie bis zu 8 Probesitzungen) ein Behandlungserfolg in Aussicht steht und Notwendigkeit, Art und Umfang der Behandlung vor Behandlungsbeginn aufgrund der Stellungnahme eines vertrauensärztlichen Gutachters anerkannt wurden. Durch die Begutachtung wird sichergestellt, dass Ihre Behandlung speziell qualifizierten Therapeutinnen und Therapeuten nach den aktuell akzeptierten Standards durchgeführt wird, und es sich um eine anerkannte Behandlungsmethode bei bestimmten Krankheitsbildern handelt. Höhe der Leistungen Liegen die oben genannten Voraussetzungen vor, sind psychotherapeutische Leistungen bis zum 1,9 - fachen Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstattungsfähig. Was ist bei besonderen Therapieformen, die oben nicht genannt sind, zu beachten? Katathymes Bilderleben kann nur im Rahmen eines übergeordneten tiefenpsychologischen Therapiekonzepts, rational emotive Therapie nur im Rahmen eines umfassenden verhaltens- therapeutischen Behandlungskonzepts angewandt werden. Folgende Behandlungsformen sind im Rahmen der Psychotherapie nicht berücksichtigungsfähig: Familientherapie, Funktionelle Entspannung nach M. Fuchs, Gesprächspsychotherapie (z. B. nach Rogers), Gestaltungstherapie, Körperbezogene Therapie, Konzentrative Bewegungstherapie, Logotherapie, Musiktherapie, Heileurhythmie, Psychodrama, Respiratorisches Biofeedback, Transaktionsanalyse sowie alle Behandlungen bei Personen, die nicht die nach der Bundesbeihilfeverordnung erforderlichen Qualifikationen besitzen. Was ist zu tun? Wenn Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin bei Ihnen eine Psychotherapie für notwendig hält, muss er Sie an eine Person verweisen, welche zu dem unter Wer führt Psychotherapie durch? genannten Kreis gehört. Diese Person wird die Krankheitsgeschichte aufnehmen und ggf. 5 Probesitzungen/bei analytischer Psychotherapie bis zu 8 Probesitzungen durchführen. Ergibt sich daraus, dass eine weitere Therapie notwendig und Erfolg versprechend ist, füllen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit für Psychotherapie aus und lassen Ihre Therapeutin bzw. Ihren Therapeuten durch einen Bericht ergänzen. Bei der Behandlung durch Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten und Kinderund Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten ist darüber hinaus ein ergänzender ärztlicher PBeaKK Juli 2015 Seite 2 5

3 Bericht erforderlich, aus dem hervorgeht, ob es Bemerkenswertes zur Familienanamnese oder Auffälligkeiten der körperlichen Entwicklung gibt. Die erforderlichen Formblätter erhalten Sie Ihrer Kundenberatung oder auf der Internetseite Den Antrag senden Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag an die Postbeamtenkrankenkasse, Stuttgart. Die für die Begutachtung bestimmten Angaben zu Ihrer Krankheitsgeschichte sollten in einem orangefarbig gekennzeichneten Umschlag beigefügt werden. Wie dieser zu kennzeichnen ist, entnehmen Sie bitte den Antragsunterlagen. Ein Antrag ist unbedingt notwendig bei: tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie, analytischer Psychotherapie, Verhaltenstherapie mit mehr als 10 Einzelbehandlungen je mindestens 50minütiger Dauer bzw. mehr als 20 Gruppenbehandlungen je mindestens 100minütiger Dauer. Sie erhalten nach Eingang der Stellungnahme des Gutachters bzw. der Gutachterin eine Mitteilung, ob und ggf. in welchem Umfang Ihrem Antrag entsprochen wird. Erfahrungsgemäß wird die Durchführung des Begutachtungsverfahrens mindestens drei Wochen dauern. Wer erhält Einsicht in die Antragsunterlagen? Das Verfahren läuft anonymisiert ab. Statt Ihres Namens verwenden wir einen Anonymisierungscode, der aus Ihrer Versicherungsnummer und Ihrem Geburtsdatum besteht und daher nur für die PBeaKK und Sie selbst einen Sinn ergibt. Für die Umschläge, die Sie zur Einsendung der Unterlagen verwenden, haben wir den Antragsvordrucken Anonymisierungscodes beigelegt, welche Sie bitte auf die Briefumschläge aufkleben. Bitte verwenden Sie diese unbedingt, damit ein reibungsloser Ablauf sichergestellt ist. Die Antragsunterlagen verbleiben bei der PBeaKK. Die in einem gesonderten verschlossenen Umschlag (bitte einen orangefarbig gekennzeichneten Umschlag verwenden!) eingereichten und ebenfalls anonymisierten Angaben der Therapeutin bzw. des Therapeuten zur vorliegenden Erkrankung und zur geplanten Therapie gehen in diesem Umschlag an die Gutachterin bzw. den Gutachter und verbleiben für Rückfragen dort. Besteht ein eigenes Antragsrecht für berücksichtigungsfähige Angehörige? Liegt eine unbillige Härte vor, z.b. wenn Ehegatten in Trennung leben oder Angehörige generell eine besondere vertrauliche Behandlung/Therapie, aufgrund prekäre innerfamiliäre Verhältnisse in Anspruch nehmen, kann der Wunsch nach einem eigenen Antragsrecht formlos gegenüber der PBeaKK formuliert werden. Für die berücksichtigungsfähigen Angehörigen besteht dann ein eigenes Antragsrecht, jedoch kein eigener Beihilfeanspruch. Dieser verbleibt beim Mitglied, also der beihilfeberechtigten Person. In welchem Umfang wird psychotherapeutische Behandlung in der Regel anerkannt? Leistungen für Erwachsene Therapieformen im Fall Erwachsenen Tiefenpsychologische P Analytische P Verhaltenstherapie PBeaKK Juli 2015 Seite 3 5

4 Leistungen für Kinder und Jugendliche Der Ablauf des Genehmigungsverfahrens ist im Fall Kindern und Jugendlichen identisch. Es stehen die gleichen Therapieformen zur Verfügung, wobei jedoch andere Sitzungshöchstzahlen gelten: Therapieformen im Fall Kindern und Jugendlichen Tiefenpsychologische fundierte oder analytische P. Kind: 70 Jugendliche/r: 90 Kind: 50 Jugendliche/r: Verhaltenstherapie dauern unabhängig vom Lebensalter hierbei mindestens 50 Minuten und mindestens 100 Minuten. Die Verlängerung der Behandlung bedarf einer erneuten eingehenden Begründung durch die therapierende Person und der vorherigen Anerkennung im Gutachterverfahren. In besonders begründeten Ausnahmefällen ist die Genehmigung weiterer Sitzungen möglich. Welche genaue Sitzungszahl in Ihrem Fall erforderlich ist, wird der behandelnden Person vorgeschlagen und im Rahmen der Begutachtung geprüft. Welcher Leistungsrahmen gilt für psychosomatische Grundversorgung? Aufwendungen sind je Krankheitsfall berücksichtigungsfähig für: verbale Intervention als Einzelbehandlung für bis zu 25 Sitzungen oder autogenes Training und Jacobsonsche Relaxationstherapie als Einzel- oder Gruppenbehandlung für bis zu zwölf Sitzungen oder Hypnose als Einzelbehandlung für bis zu zwölf Sitzungen. Eine Genehmigung oder ein Gutachten ist hierzu nicht erforderlich. Leistungen der verbalen Intervention dürfen nicht in derselben Sitzung mit anderen Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung kombiniert werden. Des Weiteren sind gleichzeitige Behandlungen psychotherapeutischen Leistungen nicht beihilfefähig. Voraussetzung für eine Kostenübernahme bei einer verbalen Intervention ist allerdings, dass die Maßnahme einer Fachärztin oder einem Facharzt mit folgenden Gebietsbezeichnungen durchgeführt wird: Allgemeinmedizin, Augenheilkunde, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Phoniatrie und Pädaudiologie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und - psychotherapie, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin, Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Urologie, psychotherapeutische Medizin oder psychosomatische Medizin und Psychotherapie. PBeaKK Juli 2015 Seite 4 5

5 Voraussetzung für eine Kostenübernahme für übende und suggestive Verfahren (autogenes Training, Jacobsonsche Relaxationstherapie, Hypnose) ist, dass die Maßnahme : einer Ärztin oder einem Arzt, einer Psychologischen Psychotherapeutin oder einem Psychologischen Psychotherapeuten, einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten durchgeführt wird und diese Person über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung solcher Verfahren verfügt. Welcher Leistungsrahmen gilt für psychosomatische Nachsorge? Aufwendungen für bis zu sechs Monate dauernde ambulante psychosomatische Nachsorge nach einer stationären psychosomatischen Behandlung sind in angemessener Höhe berücksichtigungsfähig. Weiterführende Informationen erhalten Sie bei unserer Kundenberatung und auf unserer Internetseite unter PBeaKK Juli 2015 Seite 5 5

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