Die Bayerische Architektenversorgung
|
|
- Katja Sachs
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Die Bayerische Architektenversorgung Ihre starke Partnerin in Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz
2 Die Bayerische Architektenversorgung Die Bayerische Architektenversorgung (BArchV) ist zuständig für die Altersversorgung der Architektinnen und Architekten in Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Gegründet im Jahr 1971 gehört sie mittlerweile zu den mitgliederstärksten und flächengrößten berufsständischen Versorgungswerken in Deutschland. Wie ist die Bayerische Architektenversorgung organisiert? Die BArchV ist eine öffentlich-rechtliche Pflichtversorgungseinrichtung. Angelegenheiten im Mitgliedschafts-, Beitrags- und Leistungsrecht regelt die Bayerische Architektenversorgung durch ein mit Berufsangehörigen besetztes Vertretungsgremium selbst und in eigener Verantwortung per Satzung. Die Satzung und ihre Änderungen sind von der Rechts- und Versicherungsaufsicht, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zu genehmigen. Stark im Verbund Der Bayerischen Versorgungskammer obliegt die Geschäftsführung der BArchV. Als größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland setzt sie hohe Maßstäbe in Sachen Leistungskraft und Kapitalanlagenmanagement.
3 Welches Finanzierungssystem steht hinter der Bayerischen Architektenversorgung? Seit ist das offene Deckungsplanverfahren (odpv) das Finanzierungsverfahren des Versorgungswerks. Bei dieser Kombination aus Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren wird für die Versorgungsleistungen der Mitglieder ein aus Beiträgen und Erträgen angesammelter Kapitalstock gebildet. Die Ansprüche müssen aber nicht unbedingt vollständig ausfinanziert sein. Das Ziel ist dennoch weiterhin eine 100%ige Kapitaldeckung. Dadurch ist die BArchV geringer von der Demografie und dem Kapitalmarkt abhängig und bietet eine zukunftssichere Altersversorgung. Wie werde ich Mitglied? Mit Ihrer Mitgliedschaft in der Architektenkammer in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz beginnt automatisch auch Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Die Mitgliedschaft ist unabhängig von der Art der Berufsausübung (freiberuflich, angestellt, verbeamtet, baugewerblich, arbeitssuchend), vom Berufseinkommen oder von der Fachrichtung. Ausgenommen von der Mitgliedschaft ist, wer bei Eintragung in die Liste der Architektenkammer berufsunfähig ist oder bereits die Regelaltersgrenze für den Bezug des Altersruhegeldes erreicht hat.
4 als erfolgreiche/r Studienabgänger/in? Bevor Sie einer Architektenkammer angehören, können Sie bereits als erfolgreiche/r Studienabgänger/in in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Garten- und Landschaftsgestaltung oder Stadtplanung Mitglied der BArchV werden. Hierzu müssen Sie eine praktische Tätigkeit nach dem jeweiligen Architektengesetz zur Eintragung in die Architektenliste ausüben (sog. Absolvent/in) und in Bayern, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz wohnen oder beschäftigt sein. Die Mitgliedschaft als Absolvent/in ist befristet auf vier Kalenderjahre ab der erstmaligen Ausübung der Tätigkeit. Sie kann auf insgesamt acht Kalenderjahre verlängert werden, wenn sich die Eintragung durch Kinderbetreuung, Arbeitslosigkeit, ein fachrichtungsbezogenes Masterstudium oder eine Pflegetätigkeit verzögert. Die weitere Mitgliedschaft setzt dann die Zugehörigkeit zu einer Architektenkammer voraus.
5 Ich bin angestellt und gesetzlich rentenversichert. Bin ich nun doppelt versorgt? Als Angestellte/r oder sonst rentenversicherungspflichtiges Mitglied können Sie sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für die jeweilige Beschäftigung befreien lassen ( 6 SGB VI). Voraussetzung ist neben der Mitgliedschaft im Versorgungswerk und der Architektenkammer, dass Sie eine berufsspezifische Tätigkeit ausüben. Die Befreiung erfolgt rückwirkend zum Beginn der Beschäftigung, frühestens zum Beginn der Mitgliedschaft in der BArchV, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten beim Versorgungswerk eingeht; sonst vom Eingangsdatum des Antrags an. Eine fehlende oder abgelehnte Befreiung hat keinen Einfluss auf Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk oder in der Architektenkammer. Die Beiträge zum Versorgungswerk bringen in der Regel höhere Versorgungsleistungen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Von der Befreiungsmöglichkeit können Sie als Absolvent/in auch ohne Kammerzugehörigkeit Gebrauch machen und somit ihre Altersversorgung von Anfang an beim Versorgungswerk begründen.
6 Wie hoch sind die Beiträge? Grundsätzlich werden einkommensbezogene Beiträge abhängig von der Art der Berufsausübung erhoben. Für Freischaffende ergibt sich die Beitragshöhe aus dem Gewinn aus selbständiger Arbeit und dem jeweiligen Beitragssatz (2019: 15,5%, 2020: 16,0%, 2021: 16,5%, 2022: 17,0%, usw. bis der Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht ist). Bei Existenzgründung sieht die Satzung die Möglichkeit der Beitragsermäßigung auf die Hälfte des im jeweiligen Kalenderjahr geltenden Beitragssatzes vor. Von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Angestellte zahlen den Beitrag, der ohne diese Befreiung an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu entrichten wäre. Im Übrigen ist der Mindestbeitrag oder auf Antrag der halbe Mindestbeitrag zu bezahlen. Kann ich auch mehr zahlen? Ja. Über den Pflichtbeitrag hinaus können Sie auch freiwillige Mehrzahlungen zum Ausbau Ihrer Rentenanwartschaft zahlen. Diese werden bei der Berechnung der Leistungen den Pflichtbeiträgen gleichgestellt.
7 Was bekomme ich an Leistungen? Generell bestimmt die Höhe der Beitragszahlungen maßgebend die Höhe der späteren Versorgungsleistungen. Altersruhegeld Ab Vollendung der Regelaltersgrenze haben Sie einen Anspruch auf Altersruhegeld ( Rente ). Mitglieder ab dem Geburtsjahrgang 1964 erreichen diese mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Vor 1964 geborene Mitglieder haben abhängig von ihrem Geburtsjahr einen Anspruch auf Altersruhegeld mit Beginn zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Vorgezogenes Altersruhegeld Sie können das Altersruhegeld auch vorzeitig in Anspruch nehmen, ohne die berufliche Tätigkeit einstellen zu müssen. Der früheste Bezug ist mit Vollendung des 62. Lebensjahres möglich. Mitglieder bis einschließlich Geburtsjahr 1961 können abhängig von ihrem jeweiligen Geburtsjahr zwischen dem 60. und 62. Lebensjahr das vorgezogene Altersruhegeld in Anspruch nehmen, sofern Ihre Mitgliedschaft im Versorgungswerk vor dem 1. Januar 2012 begründet wurde. Beim vorgezogenen Altersruhegeld verzichten Sie aufgrund der kürzeren Anlagedauer des eingezahlten Kapitals und des längeren Rentenbezugs auf einen Teil Ihrer Rente in Form eines dauerhaften Abschlags.
8 Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit Sofern Sie aus gesundheitlichen Gründen den Beruf als Architekt/in nicht mehr ausüben können und die Möglichkeit des vorgezogenen Altersruhegeldes noch nicht besteht, erhalten Sie ein Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit. Der Anspruch besteht vom ersten Tag der Mitgliedschaft an ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten. Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach den bisherigen Beitragszahlungen, dem Zeitpunkt der Mitgliedschaftsbegründung und der Dauer Ihrer Mitgliedschaft. Das Ruhegeld beruht neben bereits eingezahlten Beiträgen auf einer Zurechnung von fiktiven Beiträgen zwischen dem Eintritt des Versorgungsfalles und der Vollendung des 60. Lebensjahres als Solidarleistung der Mitgliedergemeinschaft (bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ab dem : Zurechnung bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres). Sofern Sie ab Vollendung des 30. Lebensjahres Mitglied des Versorgungswerks werden oder schon Zeiten bei
9 anderen Versorgungswerken zurückgelegt haben, erwerben Sie bei uns nur zeitanteilige Ansprüche auf die Zurechnung fiktiver Beiträge. Informieren Sie sich bereits frühzeitig, ob Sie im Fall der Berufsunfähigkeit ausreichend abgesichert sind. Hinterbliebenenversorgung Mit den eingezahlten Beiträgen sind auch die Witwen und Witwer sowie Halb-/Vollwaisen und eingetragene Lebenspartner/innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz abgesichert. Zu Ihren Ansprüchen beim Versorgungswerk erstellen wir Ihnen gerne eine individuelle unverbindliche Hochrechnung. Freiwillige Leistungen Im Übrigen gewähren wir Ihnen nach Maßgabe unseres Reha-Statuts Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit (Rehabilitationsmaßnahmen).
10 Wie errechnet sich die Höhe des Altersruhegeldes? Sie erwerben durch jede Beitragszahlung ab Anwartschaften in Form von Rentenpunkten. Die Anzahl der Rentenpunkte ergibt sich aus der Multiplikation der in einem Kalenderjahr gezahlten Beiträge mit einem alters- und geburtsjahrabhängigen Bewertungsprozentsatz (Tabelle 1 als Anhang unserer Satzung): Beitrag x Bewertungsprozentsatz = Rentenpunkt Die Summe aller ab 2015 erworbenen Rentenpunkte ergibt die Gesamtanwartschaft in Rentenpunkten. Der Wert eines Rentenpunktes wird durch den Rentenbemessungsfaktor bestimmt, der bei Eintritt des späteren Rentenbeginns gilt. Der Rentenbemessungsfaktor (Punktwert) kann sich bis zum Rentenbeginn ändern. Um die Höhe einer Anwartschaft in Euro zu berechnen, muss die Gesamtzahl der Rentenpunkte mit dem Rentenbemessungsfaktor zum Rentenbeginn multipliziert werden: Anwartschaft in Euro = Gesamtanzahl Rentenpunkte x Rentenbemessungsfaktor Beispiel: Einzahlungen in Höhe von im Jahr 2019 (12 Monate je 500 ) eines 1991 geborenen Mitglieds ergeben als Anwartschaft: x 10,0 % (Bewertungsprozentsatz für Jahrgang 1991 und Alter 28 im Jahr der Einzahlung) = 600 Rentenpunkte jährlich. Der Wert des Rentenpunkts im Jahr 2019 liegt bei 1,00. Bei einem angenommenen Rentenbeginn im Jahr 2019 würde somit das Ruhegeld 600,00 betragen. Bis zum Rentenbeginn kann sich der Rentenbemessungsfaktor (Punktwert) verändern. Maßgebend für die Höhe der späteren Rente ist grundsätzlich der Punktwert bei Rentenbeginn. Die Höhe des gesamten Altersruhegeldes setzt sich aus der Summe der Anwartschaften im offenen Deckungsplanverfahren (Einzahlungen ab ) und soweit vorhanden aus Einzahlungen im Anwartschaftsdeckungsverfahren (Einzahlungen bis ) zusammen.
11 Auf welchen Rechtsgrundlagen beruht die Bayerische Architektenversorgung? Die Rechtsgrundlagen der BArchV sind das Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG) mit Durchführungsverordnung (DVVersoG), die Satzung der Bayerischen Architektenversorgung sowie die jeweiligen Staatsverträge des Freistaats Bayern mit den beiden Bundesländern Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Wo finde ich weiterführende Informationen? Ausführliche Informationen erhalten Sie von uns automatisch mit Beginn der Mitgliedschaft in einer der Architektenkammern. Gerne können Sie diese auch beim Versorgungswerk anfordern. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Versorgungswerks für eine telefonische und persönliche Beratung zur Verfügung. Außerdem freuen wir uns über Ihren Besuch auf unserer Homepage
12 Bayerische Architektenversorgung Postfach München Verwaltungsgebäude: Telefon: Arabellastr. 31 Telefax: München Bayerische Architektenkammer: Architektenkammer Niedersachsen: Architektenkammer Rheinland-Pfalz: Druck: Baumann Druck & Marketing GmbH & Co. KG Traunreuter Straße Geretsried / Gewerbegebiet Gelting Ost Titelbild: Rawpixel - Fotolia.com Bilder in chronologischer Reihenfolge: Steven Jamroofer - Fotolia.com; andresinfinite - Fotolia.com; vadimguzhva-istockphoto.com; gpointstudio - Fotolia.com; Gina Sanders - Fotolia.com; jd-photodesign - Fotolia.com; Andres Rodriguez - Fotolia.com; khunaspix - Fotolia.com; Gina Sanders - Fotolia.com Stand: Januar 2019
Die Bayerische Architektenversorgung
Die Bayerische Architektenversorgung Ihre starke Partnerin in Bayern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz Die Bayerische Architektenversorgung Die Bayerische Architektenversorgung (BArchV) ist zuständig
MehrInformationen zur Bayerischen Architektenversorgung
www.barchv.de Informationen zur Bayerischen Architektenversorgung Stand: März 2016 IMPRESSUM Herausgeber Bayerische Architektenversorgung Postanschrift: Postfach 81 01 20 81901 München Verwaltungsgebäude:
MehrInformationen zur Bayerischen Architektenversorgung
www.barchv.de Informationen zur Bayerischen Architektenversorgung Stand: Januar 2017 IMPRESSUM Herausgeber Bayerische Architektenversorgung Postanschrift: Postfach 81 01 20 81901 München Verwaltungsgebäude:
MehrInformation berufsständisches Versorgungswerk
T:\WINDOC\APL1\Schreiben_Roth\M066-Information_Berufsstaendisches_Versorgungswerk.docx INFO Merkblatt Nr. 66 Stand: Januar 2017 Information berufsständisches Versorgungswerk Teilnahme, Leistungen, Beiträge,
MehrDie Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen stellt sich vor
Die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen stellt sich vor Wer wir sind Unsere Aufgabe ist es, den an deutschen Theatern abhängig beschäftigten und überwiegend künstlerisch tätigen Bühnenangehörigen eine
MehrDie Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester stellt sich vor
Die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester stellt sich vor Wer wir sind Unsere Aufgabe ist es, den bei deutschen Kulturorchestern beschäftigten Musikern eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-
MehrDas Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Informationsblatt Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen Hintergrundinformationen Die berufsständischen Versorgungswerke sind Sondersysteme zur Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und
Mehr3. Welche Vorteile hat das ab 2015 genutzte System, welche Nachteile hat es?
München, im November 2013 FAQs rund um den Wechsel des Finanzierungssystems 1. Was kennzeichnet das bisherige Anwartschaftsdeckungsverfahren? 2. Was ist das offene Deckungsplanverfahren? 3. Welche Vorteile
MehrMerkblatt zum Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin
Merkblatt zum Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin Hochschulabsolventen Pflichtteilnahme Als Hochschulabsolvent sind Sie Pflichtteilnehmer des Versorgungswerkes. Das Versorgungswerk ist eine Einrichtung
MehrInformationen zur berufsständischen Versorgung
Informationen zur berufsständischen Versorgung für die Mitglieder der Rechtsanwalts- und Steuerberaterkammern in Bayern und die Mitglieder der Patentanwaltskammer mit Kanzleisitz in Bayern Wer Vorsorgen!
MehrDas Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Informationsblatt Das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen Hintergrundinformationen Die berufsständischen Versorgungswerke sind Sondersysteme zur Absicherung der Risiken Alter, Invalidität und
MehrI. Die Berufsständische Versorgung - Rechtliche Grundlagen - Finanzierungsverfahren. II. Mitgliedschaft, Beiträge und Überleitung
04.06.2016 I. Die Berufsständische Versorgung - Rechtliche Grundlagen - Finanzierungsverfahren II. Mitgliedschaft, Beiträge und Überleitung III. Leistungen - Altersrente - Berufsunfähigkeitsrente - Reha-Leistungen
Mehr4. Satzungsänderung StBV NRW (VV in Essen)
4. Satzungsänderung StBV NRW (VV 3.7.2003 in Essen) Bisherige Satzung Neue Satzung 1. Änderung des 16 (Altersrente) 1. Änderung des 16 (Altersrente (1) (1)... (2)Auf Antrag wird die Altersrente mit Vollendung
MehrVersorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein Informationen zur Mitgliedschaft (Stand: Januar 2016) Die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein hat seit dem 14. Februar 2005 ein eigenes
MehrInformationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung.
Informationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung www.bingv.de Stand: 1. Januar 2016 IMPRESSUM Herausgeber: Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
MehrMerkblatt zum Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin
Merkblatt zum Versorgungswerk der Architektenkammer Berlin Neuzugang Architektenkammer Berlin/Brandenburgische Architektenkammer Kammermitglieder bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres Pflichtteilnahme
MehrBefreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
www.barchv.de Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Inhalt (Stand: März 2016) Grundsätzliches 4 Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung 5 Voraussetzungen
MehrMerkblatt 32 über die Verrentung der Beiträge
Postanschrift: Postfach 81 08 51, 81901 München Januar 2014 Verwaltungsgebäude: Arabellastr. 31, 81925 München Merkblatt 32 über die Verrentung der Beiträge 1. Wie errechnet sich die Höhe des Ruhegeldes?
MehrGlossar der Bayerischen Architektenversorgung
www.barchv.de Glossar der Bayerischen Architektenversorgung Stand: Mai 2012 Stichwortverzeichnis Aktuar 3 Aktuar, Verantwortlicher 3 Alterseinkünftegesetz 3 Altersruhegeld 4 Altersrentner 4 Anwartschaft
MehrSatzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung vom... 2014
Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung vom... 2014 Auf Grund des Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrMerkblatt 30 über die Versorgung
Postanschrift: Postfach 81 08 51, 81901 München Januar 2014 Verwaltungsgebäude: Arabellastr. 31, 81925 München Merkblatt 30 über die Versorgung 1. Welche Ruhegelder gibt es und was sind ihre Voraussetzungen?
MehrVersorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe
Versorgungswerk der Tierärztekammer Westfalen-Lippe Informationen über das Versorgungswerk 2 Übersicht: I. Mitgliedschaft 1. Pflichtmitgliedschaft 2. Ausnahmen und Befreiungen von der Mitgliedschaft 3.
MehrInformationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau
www.psychotherapeutenversorgung.de Informationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Stand: 1. Januar 2016 Impressum Geschäftsführung: Bayerische Versorgungskammer Herausgeber
MehrInformationen zur Bayerischen Architektenversorgung
www.barchv.de Informationen zur Bayerischen Architektenversorgung Stand: Januar 2015 IMPRESSUM Herausgeber Bayerische Architektenversorgung Postanschrift: Postfach 81 01 20 81901 München Verwaltungsgebäude:
Mehrwww.brastv.de Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
www.brastv.de Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Stand: Januar 2013 IMPRESSUM Herausgeber Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Postanschrift: Postfach
MehrAuf einen Blick www.aerzteversorgung.eu
Auf einen Blick www.aerzteversorgung.eu Unser Profil Seit 1923 sind wir Garant für eine sichere und leistungsstarke Altersversorgung. Die Mitglieder der Bayerischen Ärzteversorgung profitieren dabei von
Mehrwww.barchv.de Informationen zur Bayerischen Architektenversorgung
www.barchv.de Informationen zur Bayerischen Architektenversorgung Stand: Oktober 2011 IMPRESSUM Herausgeber Bayerische Architektenversorgung Postanschrift: Postfach 81 01 20 81901 München Verwaltungsgebäude:
MehrSozialgesetzbuch (SGB)
Seite 1 von 5 Auszug aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - 2 Selbständig Tätige Versicherungspflichtig sind selbständig tätige 8. Gewerbetreibende, die in
MehrAltersruhegeld und freiwillige Zuzahlungen
Altersruhegeld und freiwillige Zuzahlungen Neue Regelungen ab 1. Januar 2018 Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen hat am 21. November 2016 eine Satzungsänderung
MehrVZB. Die heutigen Themen. Überblick über die neuen Satzungsregelungen. Kurzüberblick über den Stand des VZB
Die heutigen Themen Überblick über die neuen Satzungsregelungen Kurzüberblick über den Stand des 25.02.2008 2 Die heutigen Themen Organe Beitragsrecht Leistungsrecht 25.02.2008 3 Die heutigen Themen Organe
MehrInformationen für Berufseinsteiger
Informationen für Berufseinsteiger Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilian-Universität 10. Dezember 2010 Christine Draws Leiterin der Abteilung Betrieb, Leistung und Recht der Bayerischen Ärzteversorgung
Mehrwww.barchv.de Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
www.barchv.de Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Inhalt Grundsätzliches 4 Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung 5 Voraussetzungen für die Befreiung
MehrFreiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung
Freiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung Welche Möglichkeiten gibt es und für wen können sie sinnvoll sein? 0 Dr. Reinhold Thiede, Heike Sibinski Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung
MehrVersorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Steuerberater Wer erhält Kinderbetreuungszeit im Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen? Mitglieder des Versorgungswerks,
MehrDIE ANHEBUNG DER ALTERSGRENZEN IN DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN
DIE ANHEBUNG DER ALTERSGRENZEN IN DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN Inhalt 1997 bzw. 2000/2001 begann der Stufenprozess zur Anhebung der Altersgrenzen für den Bezug einer abschlagsfreien
MehrVersorgungsausgleich. Erläuterungen zu Barwertfaktoren und Zuschlag Seite 19. Merkblatt 40 über den Versorgungsausgleich Seite 20
Postanschrift: Postfach 81 08 52, 81901 München Hausanschrift: Arabellastraße 31, 81925 München Telefon: (089) 9235-6 Telefax: (089) 9235-8850 E-Mail: vddko@versorgungskammer.de Internet: www.orchesterversorgung.de
MehrDresden Persönliche Absicherung für Selbständige
Dresden 19.01.2018 21.01.2018 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Kranken- und Pflegeversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung
MehrAm Leonhardsbrunn Frankfurt (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Name: Vorname: Geburtsname: geb. am:
Mitgl.-Nr.: Mitgl.-Gruppe: Versorgungswerk der LAK Hessen Am Leonhardsbrunn 5 60487 Frankfurt Beginn: (wird vom Versorgungswerk ausgefüllt) Anmeldebogen für Pharmaziepraktikanten Name: Vorname: Geburtsname:
MehrLeistungen der Rentenversicherung
Leistungen der Rentenversicherung Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Rehabilitation Renten Sonstige Leistungen medizinische Reha Leistungen zur Teilhabe ergänzende Leistungen wegen Alters
MehrInitiale Persönliche Absicherung für Selbständige
Initiale 29.09.2017 Persönliche Absicherung für Selbständige www.bmwi.de Persönliche Absicherung allgemein Sozialversicherung des Existenzgründers Krankenversicherung Pflegeversicherung Unfallversicherung
MehrR u n d s c h r e i b e n - I / Kabinett beschließt Rechengrößen der Sozialversicherung 2018
VERSORGUNGSANSTALT bei der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz Körperschaft des öffentlichen Rechts 117er Ehrenhof 3, 55118 Mainz D e r V e r w a l t u n g s r a t : Dr. Gert Beger (Vorsitzender), Dr.
MehrVerstehen Sie Ihre Renteninformation?
Verstehen Sie Ihre Renteninformation? Wir kümmern uns um das nötige Stück finanzielle Sicherheit: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Renteninformation richtig lesen. Die Renteninformation ist Ihre Planungshilfe
MehrFünf Kammern - ein Versorgungswerk
Das sind wir. Fünf Kammern - ein Versorgungswerk Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen Architektenund Stadtplanerkammer
MehrGeburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?
Anhebung der Lebensalter 65 64 63 62 61 Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Arbeitslose/Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für Schwerbehinderte 60 59 1937 1938 1939
MehrVersorgungsausgleich. Erläuterungen zu Barwertfaktoren und Zuschlag Seite 23. Merkblatt 40 über den Versorgungsausgleich Seite 24
Postanschrift: Postfach 81 08 51, 81901 München Hausanschrift: Arabellastraße 31, 81925 München Telefon: (089) 9235-6 Telefax: (089) 9235-8850 E-Mail: vddb@versorgungskammer.de Internet: www.buehnenversorgung.de
MehrWissenswertes zum Versorgungswerk (Stand 01.01.2016)
Wissenswertes zum Versorgungswerk (Stand 01.01.2016) Mit Beginn der Berufstätigkeit im Zuständigkeitsbereich (vgl. I.1.) wird die Bayerische Ärzteversorgung Ihre Ansprechpartnerin für die Alters-, Berufsunfähigkeits-
MehrDie Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?
Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Sylvia Dünn Leiterin des Bereichs Rente im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar
MehrAntrag zur freiwilligen Mitgliedschaft
An die Landesapothekerkammer Hessen Mitgliedsnummer: Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt am Main (wird von der LAK ausgefüllt) Antrag zur freiwilligen Mitgliedschaft I. Angaben zur Person Name, Vorname:
MehrRentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten angestellter Architekten
Rentenversicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten angestellter Architekten 1. Neues zur Rentenversicherungspflicht von angestellten Architekten Zur Vermeidung einer doppelten Versicherungs- und Beitragspflicht
MehrRentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker. Ratgeber Handwerk / Sozialrecht
Rentenversicherungspflicht für selbstständige Handwerker Ratgeber Handwerk / Sozialrecht Welche selbstständig tätigen Handwerker sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert? Selbstständig
MehrDie KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente
Die KVK ZusatzRente Ihre Betriebsrente 1 Rechtsgrundlagen... 2 2 Wer ist bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse versichert?... 2 3 Waren Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen
MehrDie Jahresmitteilung keine Geheimbotschaft
Die Jahresmitteilung keine Geheimbotschaft Jedes aktive Mitglied der Bayerischen pothekerversorgung erhält am Jahresanfang neben der Kurz-Info eine Jahresmitteilung. Die Jahresmitteilung beinhaltet zum
MehrBayerische Architektenversorgung
Bayerische Architektenversorgung Satzung Stand: Januar 2017 Satzung Satzung vom 7. Dezember 2005 (Bayer. Staatsanzeiger Nr. 50), zuletzt geändert durch Satzung vom 23. November 2016 (Bayer. Staatsanzeiger
MehrInformationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge
Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge Am 17. November 2011 wurde das Gesetz zur Neuregelung des Beamtenversorgungsrechts
MehrGlossar: der Bayerischen Apothekerversorgung zu den wesentlichen versorgungstechnischen
Glossar: der Bayerischen Apothekerversorgung zu den wesentlichen versorgungstechnischen Begriffen Seite 2 Bayerische Apothekerversorgung GLOSSAR A Aktuar Aktuar, Verantwortlicher Alterseinkünftegesetz
MehrSozialgesetzbuch Auszug aus SGB VI, SGB XI und SGB III in der bis zum 31.12.2006 geltenden Fassung 47 Sechstes Buch (SGB VI) Rentenversicherung in der Fassung des Rentenreformgesetzes 1992 (RRG 1992) vom
MehrErwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente ( 43 SGB VI) Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden oder ganz verloren gehen. In einer solchen Situation erhalten gesetzliche Versicherte
MehrMerkblatt zum Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen
Merkblatt zum Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen Neuzugang Brandenburgische Ingenieurkammer Kammermitglieder bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres Pflichtmitgliedschaft Als Mitglied der
MehrBayerische Ingenieurversorgung-Bau - Staatsvertrag mit Rheinland-Pfalz
Seite 1 von 5 Staatsvertrag mit Rheinland-Pfalz 763-17-I Bekanntmachung des Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Zugehörigkeit der Beratenden Ingenieure des
MehrDas Rentenpaket 2014
STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten
MehrSatzung der Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen mit Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks VKg mit PKS (Auszug)
Satzung der Versorgungsanstalt der Kaminkehrergesellen mit Pensionskasse des Schornsteinfegerhandwerks VKg mit PKS (Auszug) Gegenüberstellung Stand Dezember 2017 und Januar 2018 Satzung bis zum 31.12.2017
MehrInformation. für selbständige Ingenieurinnen und Ingenieure
Information für selbständige Ingenieurinnen und Ingenieure Fünf Kammern - ein Versorgungswerk Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
MehrÜberblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten
Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten 15. März 2018 München 0 Versichertenrenten Überblick wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen Alter teilweise Erwerbsminderung volle Erwerbsminderung
MehrAltersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für langjährig Versicherte ( 38, 236 SGB VI) Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
MehrWichtige Mitteilung 2003
IN VERWALTUNG DER BAYERISCHEN VERSORGUNGSKAMMER Postanschrift: 81921 München, Verwaltungsgebäude: Denninger Straße 37 (Arabellapark) U-Bahn-Haltestelle: U4 Richard-Strauss-Straße, Telefon (089) 9235-6,
MehrKranken- und pflegeversichert. Als Rentnerin oder Rentner
Kranken- und pflegeversichert Als Rentnerin oder Rentner Auch während der Rente bietet Ihnen die Kranken- und Pflegeversicherung der BARMER viele Vorteile. Wie Sie als Rentnerin oder Rentner bei uns versichert
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 0500 0/207 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrInformation. für angestellte Architektinnen und Architekten
Information für angestellte Architektinnen und Architekten Fünf Kammern - ein Versorgungswerk Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
MehrInformation. für Absolventinnen und Absolventen
Information für Absolventinnen und Absolventen Fünf Kammern - ein Versorgungswerk Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 /27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung... 2.
MehrGestaltungsoptionen für den Ruhestand Neu: Teilruhegeld für mehr Flexibilität
Gestaltungsoptionen für den Ruhestand Neu: Teilruhegeld für mehr Flexibilität Der richtige Zeitpunkt. Welcher Zeitpunkt für den Ruhestand der Beste ist, lässt sich nur individuell entscheiden. Neben Freude
MehrR+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014
R+V Pensionsversicherung a.g. Überschussbeteiligung 2015 ANLAGE ZUM GESCHÄFTSBERICHT 2014 R+V Pensionsversicherung a.g. Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon (06 11) 5 33-0 Eingetragen beim Amtsgericht
MehrZahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen
Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen Christian Wiedemann Mitarbeiter im Grundsatzbereich der Abteilung Rentenversicherung
MehrHöhe der Beiträge Beitragsfestsetzung gemäß 4 der Beitragsordnung Beschluss der Landesvertreterversammlung vom 30. November
Merkblatt Nr. 57 Architektenkammer Körperschaft des Öffentlichen Rechts Danneckerstraße 54 70182 Stuttgart Telefon (07 11) 21 96-0 Telefax (07 11) 21 96-103 info@akbw.de www.akbw.de Inhalt: Seite: Höhe
MehrInformationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung
www.psychotherapeutenversorgung.de Informationen zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung Stand: Januar 2013 IMPRESSUM Herausgeber Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit
MehrBeschäftigung von Rentnern
Beschäftigung von Rentnern 5 2/27 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung.... Altersgrenze und Altersrente.... Krankenversicherung....2 Rentenversicherung...
MehrBayerische Apotheker versorgung
Bayerische Apotheker versorgung BApV Satzung 2015 02-02-15.indd 1 Satzung Stand: 1. Januar 2015 02.02.2015 13:27:51 Satzung Satzung vom 11. Dezember 1996 (Bayer. Staatsanzeiger 1996 Nr. 51/52 S. 4), zuletzt
MehrKURZINFORMATION. Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren -
KURZINFORMATION Die Altersversorgung angestellter Hochschullehrer - Besonderheiten im Berufungsverfahren - Ein angestellter Hochschullehrer erhält keine Ruhestandsbezüge nach beamtenrechtlichen Grundsätzen,
MehrDurchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart
RE RENTE Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart gehen etwas früher in Rente Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal gehen etwas früher in Rente
MehrRundschreiben Nr. 1/2012
Münster, 10.02.2012 Auskunft erteilt: Thema: Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu Frau Oellermann Telefon: 0251 238-3615 E-Mail: Sandra.Oellermann@drv-westfalen.de Auskunft erteilt: Thema: Rente mit
MehrBerufsständische Versorgung
TK Lexikon Steuern Berufsständische Versorgung Berufsständische Versorgung HI1418787 Zusammenfassung LI1925275 Begriff Für die Angehörigen sog. Kammerberufe bestehen berufsständische, öffentlich-rechtliche
MehrWichtiges Rundschreiben 2009/2010
München, im November 2009 Wichtiges Rundschreiben 2009/2010 Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Rundschreiben wollen wir Sie über zentrale Themen Ihres berufsständischen Versorgungswerks im laufenden
MehrAgenda. Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation - - Stand:
Agenda Rente wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Erwerbsminderung und Hinzuverdienst Grundsicherung Altersrente für schwerbehinderte
MehrÄnderungstarifvertrag Nr. 2. vom 12. März zum
Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 12. März 2003 zum Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vom 1. März 2002 - Altersvorsorge-TV-Kommunal - (ATV-K) Zwischen
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
- und Altersgrenzen Normen 5 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als bei den Renten wegen verminderter
Mehr10. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover. Änderung der Satzung
10. Änderung der Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover 1 Änderung der Satzung Die Satzung der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover vom 12.09.2002 in der Fassung der 9. Änderungssatzung
MehrBayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung. Satzung. Stand: 1. Januar 2015
www.brastv.de Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Satzung Stand: 1. Januar 2015 Satzung Satzung vom 6. Dezember 1996 (Bayer. Staatsanzeiger Nr. 51/52) in der Fassung der 12. Änderungssatzung
Mehr