Leitfaden- Cannabis als Medizin

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1 Leitfaden- Cannabis als Medizin "Cannabis- Basiswissen für Patienten" Erstellt für die Autor: Christian Hirschfeld Quellen für Informationen aus Texten der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, des Deutschen Hanfverbandes und vielen anderen Quellen. Das Wissen wurde im Laufe einer 12 jährigen Suche nach wirkungsvollen Therapie bei Multiple Sklerose und chronischen Schmerzen, gesammelt. [1] Autor: Christian Hirschfeld

2 Cannabis als Medizin "Cannabis- Basiswissen für Patienten" Seit dem 10. März 2017dürfen Ärzte aller Fachrichtungen, mit Ausnahme von Tier- und Zahnärzten, Cannabisblüten und Extrakte im Rahmen eines BtM-Rezepts verordnen. Durch die Gesetzesänderung können Ärzte nun auch medizinische Cannabisblüten oder Extrakt in pharmazeutischer Qualität verschreiben. In welchem Krankheitsfall eine Cannabis- Behandlung sinnvoll ist, entscheidet allein der Arzt zusammen mit seinen Patienten. Mit diesem Leitfaden möchten wir Ihnen Grundinformationen zur Behandlung Ihrer Krankheit mit Cannabis an die Hand geben. Was ist Cannabis? Cannabis ist der lateinische Name der Pflanze Hanf. Hanf ist eine sehr schnell wachsende einjährige Pflanze. Diese wächst in fast allen Klimazonen der Erde und ist eine der ältesten Nutz- und Heilpflanzen. In China wurde Hanf bereits im frühen 3. Jahrtausend v. Chr. angebaut und für die Herstellung von Kleidern und Seilen verwendet. Etwa seit 2000 v. Chr. wird es auch als Heilmittel eingesetzt, so zum Beispiel in der Traditionellen Chinesischen Medizin und im Ayurveda.In Europa wurde Cannabis Ende des 19. Jahrhunderts zur Therapie bei Schmerzen, Spasmen, Asthma, Schlafstörungen, Depression und Appetitlosigkeit verwendet. Ist aber dann aber im Laufe der Zeit von neuerfundenen Schmerzmitteln, wie z.b. Aspirin abgelöst. In Deutschland wurde Cannabis1929, im Rahmen des damals neu erlassenen Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz), verboten. Dieses wurde 1971 zum Betäubungsmittelgesetz. Erst im Mai 2011 wurden in Deutschland die betäubungsmittelrechtlichenvoraussetzungen für die Zulassungs- und Verschreibungsfähigkeit cannabishaltiger Fertigarzneimittel geschaffen worden. Sativex wurde als THC-haltiges Spray, sowie Nabilon und Dronabinol als Essenzen zugelassen. Die pharmakologischen Wirkung von Cannabis ist stark in den Fokus der medizinischen Forschung geraten. Verantwortlich dafür sind verschiedenste Inhaltsstoffe, welche sich positiv und therapeutisch hilfreicherweisen. Die bekanntesten sind die Cannabinoide. Von denen sind ca. 100 in der Cannabispflanze vorhanden. Da sind vor allem Δ9Tetrahydrocannabinol,THC und Cannabidiol,CBD zu nennen, die am weitesten erforschten Inhaltsstoffe der Pflanze. Sie hat aber noch unzählige andere unerforschte Inhaltstoffe, wie Terpene, Proteine und essentielle Fettsäuren. THC [2] Autor: Christian Hirschfeld

3 THC, auch als Δ9Tetrahydrocannabinol bekannt. Dieser Stoff ist eine chemische Verbindung, welche zuden psychoaktiven Cannabinoiden zählt. In Deutschland und auch in den meisten anderen Ländern fällt Tetrahydrocannabinol daher unter das Betäubungsmittelgesetz und ist somit BTM-rezeptpflichtig. THC stimuliert Teile des Gehirns, was die Freisetzung von Dopamin verursacht. Dadurch werden Gefühle des Wohlbefindens und der Euphorie freigesetzt. THC hat auch eine analgetische Wirkung, es lindert Schmerzen und Entzündungen. Beim Konsum von THC gelangen die Inhaltsstoffe der Pflanze in den Blutkreislauf und werden im Körper verteilt. Dort interagieren sie mit speziellen Cannabinoidrezeptoren, CB1 und CB2. Diese Rezeptoren sind Teile des Endocannabinoidsystems und kommen im gesamten Körper vor. Sie regeln eine Vielzahl physiologischer Prozesse, wie Appetit, Gedächtnisleistung, Schmerzregulation und die Stimmung. Durch seine vielseitige Einsetzbarkeit kann THC unter anderem beifolgenden Problemen eingesetzt werden. Übelkeit und Erbrechen Chronische Schmerzen Appetitlosigkeit und Abmagerung Bewegungsstörungen und Spastik Epilepsie Autoimmunerkrankungen Entzündungskrankheiten verschiedene psychiatrische Symptome Abhängigkeit und Entzugssymptome Glaukom CBD CBD ist neben THC, der bekannteste Wirkstoff der Hanfpflanze. CBD verursacht keine psychoaktiven Wirkungen, das bedeutet, dass es nicht high macht. Im Gegenteil sogar, es wirkt dem THC entgegen. CBD gilt nicht als Arzneimittel oder Droge in Deutschland. Es wird als ein Nahrungsergänzungsmittel angesehen. Eine Überdosierung mit CBD ist praktisch unmöglich. Selbst die WHO hat eine Unbedenklichkeit für die Einnahme von CBD ausgesprochen. CBD hat antipsychotische und antiepileptische Eigenschaften. Cannabinoide, einschließlich CBD, sind potente Radikalfänger und haben zellschützende Eigenschaften. Diese sind äußerst positiv bei oxidativem Stress. Für Cannabidiol kommen unter anderem folgende medizinische Einsatzgebiete in Frage: Epilepsie: insbesondere bestimmte Formen der Epilepsie Angststörungen Depressionen Schizophrene Psychosen Entzündungen und entzündlich bedingte Schmerzen Bewegungsstörungen: Dystonie, Dyskinesie Abhängigkeit von THC, Nikotin und Opiaten [3] Autor: Christian Hirschfeld

4 Übelkeit und Erbrechen Hemmung des Appetits Migräne Neuropathien Dystonien (Bewegungsstörungen) Zellschutz Wer bekommt Cannabis auf Rezept? Schwerkranke, aber eine exakte Definition der Krankheitsbilder gibt es im Gesetz nicht. Im Grunde lassen sich die Patienten in fünf Gruppen unterteilen: 1. Patienten mit chronischen Schmerzen, dazu gehören Phantomschmerzen oder Migräne. 2. Menschen mit neurologischen Erkrankungen wie Epilepsie, MS oder Tourette. 3. Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen wie Depressionen, posttraumatischer Belastungsstörung oder ADHS. 4. Patienten mit chronisch entzündlichen Erkrankungen wie Rheuma, Morbus Crohn 5. Patienten mit Übelkeit durch Krankheiten wie Krebs oder HIV. Wie komme ich zu Cannabispräparaten auf Rezept? 1. Schritt: Sprechen Sie mit Ihrem Arzt über Ihr Anliegen und das Thema Cannabis als Therapeutikum. 2. Schritt: Kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse und fragen nach dem Antragsformular zur Kostenübernahme für medizinisches Cannabis. Manche Kassen bieten dieses auch als Download an. 3. Schritt: Füllen Sie dieses Formular gewissenhaft selbst aus und lassen Sie es vom Arzt kontrollieren, abstempeln und unterschreiben. Oder füllen Sie es zusammen mit Ihrem Arzt aus. Dann an die Krankenkasse schicken. 4. Schritt: Bei einer Kostenübernahme gehen Sie zu Ihrem Arzt und holen Sich ein BTM- Rezept. Die Entscheidung über die Kostenübernahme für medizinisches Cannabis muss innerhalb von 3 Wochen nach Antragseingang erfolgen. Bei Hinzunahme des MDK beträgt die Entscheidungsfrist 5 Wochen. Bei einer Verordnung einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung beträgt die Frist nur drei Tage. Sollten die Krankenkassen sich nicht an die verbindlichen Fristen halten, gilt die Kostenzusage als erteilt. Die richtige Dosis [4] Autor: Christian Hirschfeld

5 Da jeder Körper völlig individuell ist und unterschiedlich auf Cannabinoide reagiert, ist ein Einschleichen der Präparate angeraten. Die Dosis kann im Laufe der Zeit bis zur erwünschten Wirkung gesteigert werden. Unterschiedliche Cannabissorten haben auch andere Wirkungen. Deshalb sollte bei einem Wechsel der Sorte oder der Kombination verschiedener Sorten ebenfalls einschleichend vorgegangen werden. Nebenwirkungen Wie bei anderen Medikamenten können auch bei der Einnahme von THC Nebenwirkungen auftreten. Diese Nebenwirkungen lassen meist nach kurzer Zeit nach. Sie sind abhängig vom Alter, dem Körpergewicht, dem Geschlecht des Konsumenten und natürlich von der Potenz der Substanz. Zudem hängen Sie auch vom Gewöhnungseffekt der Konsumenten ab. Die am häufigsten auftretenden Nebenwirkungen sind: Mundtrockenheit trockene und gerötete Augen Beeinträchtigung des Erinnerungsvermögens Konzentrationsschwäche, Gedanken schweifen ab Veränderung des Kälte- und Wärmeempfindens In seltenen Fällen, Paranoia Kreislauf beeinflussend Müdigkeit/ Schlaffheit Verhalten bei Überdosierung Eine Überdosierung mit THC kann sich vielfältig bemerkbar machen. Schweißausbrüche, Übelkeit und Paranoia sind nur einige Symptome dafür. In so einem Fall hilft es sich klar zu machen, daß dieses ein endlicher Zustand ist Eine Überdosierung von Tetrahydrocannabinol, die tödliche Folgen nach sich zieht, ist für Menschen nahezu unmöglich. Folgende Punkte sollte man in so einem Fall berücksichtigen Versuchen ruhig zu bleiben. Viel trinken Cannabis beeinflusst den Blutzuckerspiegel. Traubenzucker und Obst zu sich nehmen. Frische Luft Bei Kreislaufschwäche hinlegen In schweren Fällen, den Notarzt rufen! Abhängigkeit und Entzugssymptome [5] Autor: Christian Hirschfeld

6 Bei dauerhaftem Konsum kann sich eine psychische und eine leichte körperliche Abhängigkeit entwickeln. Sie kann sich durch verschiedene Symptome äußern: Schlafstörungen Nachtschweiß Unruhe selten Durchfall Wie nimmt man Cannabis zu sich? Rauchen Vorteile: Billigste und übliche Methode Wirkt sehr schnell - besonders für Schmerzpatienten vorteilhaft Einfach zu dosieren Nachteile: Hohes Krebsrisiko durch Verbrennung des Cannabis. Rauchen ist extrem ungesund. Vaporisieren/ Verdampfen Vorteile: Es findet keine Verbrennung statt! Die Wirkstoffe werden durch heiße Luft extrahiert. Durch individuelle Temperatureinstellungen lassen sich bestimmte Stoffe, wie Terpene und Cannabinoide gezielt freisetzen. Cannabinoide lassen sich besser dosieren. Einfacher Gebrauch. Die GKVs zahlen 2 Modelle, sowie Verbrauchsmaterialien. Nachteile: Einmalig hohe Anschaffungskosten, auch Kostenübernahme durch GKV möglich Nicht die gleiche Wirkung wie beim Rauchen. Eigenartiger Geschmack. Manchen Patienten schmeckt der "pure" Geschmack sehr gut, andere müssen sich erst daran gewöhnen. [6] Autor: Christian Hirschfeld

7 Essen, als Plätzchen, Butter, Kuchen Vorteile: Vielseitige Möglichkeiten Längste Wirkung. unauffällig keine Belastung der Lungen Nachteile: aufwendig, da Cannabis vor Aufnahme erst erhitzt werden muss (Decarboxylierung), THCA wandelt sich ab 110 Grad in THC um. Versetzt einsetzende Wirkung, manchmal sehr verzögert! Schwieriger zu dosieren, Vorsicht Überdosierung! Der Wirkung ist oft stärker und dauert länger an als bei den anderen Methoden. THC ist fettlöslich, somit muss man es beim Gebrauch mit Fettversetzen. Oral Meistens findet man CBD in Form von CBD-haltigen Ölen (CBD-Öl) oder Pasten und wird daher oral angewendet. Bei der richtigen Anwendungsweise kommt es wie so oft auf den Konsumenten und seine jeweiligen Absichten an. Von vielen Seiten wird empfohlen CBD-Öl unter die Zunge zu geben und es dort für mindestens eine Minute zu behalten. Dadurch wird ein Großteil des CBDs über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die Aufnahme über die Mundschleimhaut erfolgt schneller als über die Magenschleimhaut und die Wirkung des CBD setzt daher früher ein. Nach einer Minute sollte das Öl allerdings geschluckt, damit das restliche CBD über den Magen aufgenommen werden kann.der Geschmack von CBD-Öl beziehungsweise Paste ist recht intensiv und gewöhnungsbedürftig. Aus diesem Grund, mögen viele Patienten, die Substanz lieber gleich runterschlucken. Das ist auch möglich. Das CBD wird so im Magen über die Magenschleimhaut aufgenommen. Die Wirkung setzt somit später ein. Bei leerem Magen setzt die Wirkung schneller ein, als bei Einnahme nach den Mahlzeiten. Lagerung von Cannabis Selbstverständlich muss Cannabis so gelagert werden, dass es für Andere nicht zugänglich ist. Ob man es in einem kleinen Safe lagert oder wo auch immer, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sehr wichtig für die Erhaltung der Wirkstoffe, damit das Cannabis seine volle Wirkung entfalten kann, sind folgende Punkte. In luftdichtverschlossenen Behältern aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen Dunkel lagern. Licht baut THC ab [7] Autor: Christian Hirschfeld

8 Manche Patienten füllen Cannabis aus den Plastikbehältern der Hersteller in Bügelgläser um. Dieses ist auf Dauer geschmacksneutraler. Reisen mit Cannabis Natürlich kann man auch alscannabispatient, von Zoll und Polizei unbehelligt,auf Reisen gehen, ohne auf seine Medikamente verzichten zu müssen. Es müssen allerdings einige Dinge im Vorfeld beachtet und vorbereitet werden. Zudem gilt dieses momentan pauschal nur für die Mitgliedsländer des Schengener Abkommens (Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn). Man kann sich bei der Bundesopiumstelle das erforderliche Formular herunterladen. Dies füllt man mit Arzt aus und lässt es vom örtlichen Gesundheitsamt beurkunden. Diese beurkundete Erlaubnis gilt immer für 30 Tage und enthält unter anderem die für die Therapie erforderliche Menge und Bezeichnung des verordneten Cannabis. Für andere Länder gelten andere Bestimmungen und Gesetze. Diese können Sie ebenfalls bei der Bundesopiumstelle oder in den jeweiligen Landesvertretungen in Deutschland erfahren. Im Zweifelsfall ist es angeraten, auf das Mitnehmen von medizinischem Cannabis zu verzichten oder ein anderes Reiseziel auszusuchen. Das detaillierte Vorgehen, Länderinformationen und die benötigten Formulare findet man auf der Homepage des Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte. Führerschein und Cannabis Auf eine kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE antwortete die Bundesregierung. Cannabispatientinnen und -patienten werden hinsichtlich der Teilnahme am Straßenverkehr genauso behandelt wie andere Patienten, die unter einer Dauermedikation stehen bzw. die ein psychoaktives Arzneimittel verordnet bekommen haben. Grundsätzlich dürfen Patientinnen und Patienten am Straßenverkehr teilnehmen, soweit sie auf Grund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sind, d. h. sie müssen in der Lage sein, ein Fahrzeug sicher zu führen. Dabei gilt die gleiche Rechtslage wie bei anderen Medikationen, wie zum Beispiel bei Opioid-Verschreibungen. Bei einem Verstoß droht eine Strafbarkeit nach 316 des Strafgesetzbuchs (StGB). Den Cannabispatientinnen und - patienten droht keine Sanktionierung gemäß 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfallverschriebenen Arzneimittels herrührt. (Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode) [8] Autor: Christian Hirschfeld

9 Welche Maßnahmen sollten Cannabispatientinnen und Cannabispatienten zum ordnungsgemäßen Führen eines Kraftfahrzeuges treffen, um bei Polizeikontrollen eindeutig zu belegen, dass sie zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt sind (z. B. Mitführen eines ärztlichen Gutachtens zum Führen eines Kraftfahrzeuges, Mitführen des Cannabisrezeptes, Bestätigungsschreiben der Cannabisverschreibung durch die Krankenkassen)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums fürgesundheit vom 24.März2017übermittelt. (Drucksache- 18/ Deutscher Bundestag- 18. Wahlperiode) Es wird empfohlen, dass Cannabispatientinnen und -patienten beim Führen eines Fahrzeugs eine zusätzliche Ausfertigung des Betäubungsmittelrezeptes für die Cannabismedikation oder eine Bescheinigung des Arztes mitführen. Inwieweit das Betäubungsmittelrezept oder eine ärztliche Bescheinigung als ausreichend akzeptiert wird, kann nur durch die jeweiligen Bundesländer beantwortet werden. (Drucksache 18/ Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode) Leider kann man momentan noch keine konkreten, generellen Aussagen zu diesem Thema machen. Bis jetzt gibt es nur Einzelfallentscheidungen. Eines ist aber klar, wie bei allen anderen Medikamenten auch, Sicherheit geht vor! Bei Beeinträchtigung durch Cannabis und Verursachung eines Unfalls, ist die Rechtlage eindeutig. Dann droht eine Strafe nach Paragraf 316- Strafgesetzbuch. Im Strafrahmen sieht der 316 StGB eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Während des Einschleichens von THC- haltigen Medikamenten lässt man das Auto stehen! Man hat mit der psychischen Verarbeitung der Wirkung genug zu tun. Es besteht ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko! [9] Autor: Christian Hirschfeld

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