Ausbau der Grünstraße

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2 Ansprechpartner Bürgermeisterin: Fachbereichsleiter: Frau Hübner Herr Zenner Tiefbauverantwortliche der Stadt Velten: Frau Hufnagl / Beitragsermittlung: Frau Rücker (ruecker@velten.de) / Ing.-Büro Weiland GmbH: Herr Südmeier 2

3 Veranstaltungsablauf 1. Vorstellung der Planung 2. Kosten / Beiträge 3. Nachfragen / Diskussion Zeitlicher Rahmen: 18:00 19:00 Uhr 3

4 1. Vorstellung der Planung Lageplan Regelquerschnitte 4

5 Bäume für die Grünstraße Feld-Ahorn Elsrijk (Acer campestre elsrijk ) hoch 8 12 m, breit 4 6 m Stadtklimafest verträgt sowohl trockene Standorte als auch vorübergehende Nässe sehr selten Früchte gelb bis gelb-grüne Herbstfärbung, später Laubfall 5

6 Bäume für die Grünstraße Mehlbeere (Sorbus aria Majestica ) hoch 8 10 m, breit 4 7 m windfest und langsamer Wuchs verträgt sowohl trockene Standorte als auch vorübergehende Nässe Blüte Mai Juni, Farbe Weiß Frucht Beere in rot-orange kaum Herbstfärbung, später Laubfall 6

7 Bäume für die Grünstraße Stadtbirne (Pyrus calleryana) hoch 8 12 m, breit 4 5 m Wuchs mittelstark stadtklimafest wurzelt tief Blüte April Mai, Farbe weiß Frucht klein und bräunlich, nicht auffallend rot bis scharlachrote Herbstfärbung, später Laubfall 7

8 Bäume für die Grünstraße Zierapfel (Malus sargentii Rudolph ) hoch 4 8 m, breit 4 5 m Frosthart und robust Anspruchslos hinsichtlich des Bodens Blüte Mai Juni, Farbe rosa-rot Frucht: farbenfrohe relativ kleine Äpfel braunrote Herbstfärbung oder andere Zierapfelarten (z. b. Malus Mokum gepflanzt auf dem Museumsvorplatz) 8

9 Bäume für die Grünstraße Thüringische Säulen-Mehlbeere (sorbus thuringiaca Fastigiata ) hoch 4 7 m, breit 3 4 m Klein-Baum, langsam wachsend windfest, stadtklimafest und winterhart Blüte Mai Juni, Farbe weiß dunkelgrünes Laub gelb bis orange Herbstfärbung 9

10 Planungsablauf 1. Mittelbereitstellung im Haushalt Kostenrahmen grober Kostenüberschlag 2. Vorplanung Kostenschätzung (DIN 276) 3. Entwurfsplanung Kostenberechnung (DIN 276) 4. Ausschreibung/Submission Angebote der Baufirmen 5. Schlussrechnung Tatsächliche Kosten inklusive Nachträge Mehr- und/oder Minderausgaben 10

11 2. Kosten / Beiträge Rechtliche Grundlagen 8 Kommunalabgabengesetz Land Brandenburg (KAG) Satzung der Stadt Velten über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen Es besteht eine Beitragserhebungspflicht durch das KAG! 11

12 Kosten / Beiträge Ermittlung des Beitrages Bestimmung der beitragsfähigen Anlage Hier: Grünstraße von Lindenstraße bis Karlstraße Erfassung und Bestimmung aller teilnehmenden Grundstücksflächen Welche Grundstücke liegen an? Ermittlung der Nutzung jedes Grundstücks Art und Maß der Nutzung Hier: Bebauung mit 2 u. mehr Vollgeschossen Alle Grundstücksflächen werden zur Maßstabsfläche addiert Hier: Maßstabsfläche beträgt ca ,00 m² 12

13 Kosten / Beiträge Ermittlung des Beitrages Beitragsfähiger Aufwand Gesamt: ,33 Errechnet auf der Grundlage der Kostenberechnung Teileinrichtungen (Fahrbahn, Grün, Entwässerung etc.) werden mit 60 % auf die Anlieger umgelegt. Umlagefähiger Aufwand Gesamt: ,34 13

14 Kosten / Beiträge Ermittlung des Beitrages Beitragsermittlung auf Basis der Kostenberechnung Umlagefähiger Aufwand = Beitrag/m 2 Maßstabsfläche Maßstabsfläche ,34 / ,25 m² = 8, /m² Maßstabsfläche 14

15 Kosten / Beiträge Ermittlung des Beitrages Am Beispiel: Wohngrundstück mit zwei Vollgeschossen ohne Mehrfacherschließung mit Mehrfacherschließung Grundstücksgröße 700 m² Nutzungsfaktor 1,25 Maßstabsfläche 875 m² Vervielfältigt mit 8, Ergibt den Beitrag 7.048, ,68 15

16 Kosten / Beiträge Erhebung des Beitrages 1. Möglichkeit der Ablösung des Beitrages aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung Berechnung auf der Grundlage des Angebotes der Baufirma oder 2. Erhebung des Beitrages aufgrund eines rechtsmittelfähigen Bescheides nach Baubeginn (80% als Vorausleistung) und Restsumme nach Beendigung der Maßnahme Berechnung auf der Grundlage der Schlussrechnung der Baufirma 16

17 Kosten / Beiträge Kosten der Zufahrten Nach Abschluss der Baumaßnahme müssen die Kosten für Zufahrten gesondert erhoben werden. Die Kosten der Zufahrten können nicht abgelöst werden. Die Aufwendungen werden anhand der tatsächlichen Kosten der Zufahrt ermittelt. Das kann erst nach Fertigstellung erfolgen. Gesetzliche Grundlage ist das Brandenburgische Straßengesetz. 17

18 Nachfragen/Diskussion 18

19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 19

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