Kommunalanzeiger. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für das Jahr 2015 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Glück und Zufriedenheit

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1 Helbraer Kommunalanzeiger Amtliches Mitteilungsblatt mit Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra und der Mitgliedsgemeinden Ahlsdorf, Benndorf, Blankenheim, Bornstedt, Helbra, Hergisdorf, Klostermansfeld, Wimmelburg Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, für das Jahr 2015 wünschen wir Ihnen Gesundheit, Glück und Zufriedenheit Ihre Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra Jahrgang 25 Nummer 1/2015 Mittwoch, den 14. Januar 2015

2 Helbra Nr. 1/2015 Inhaltsverzeichnis Wichtige Daten der Verbandsgemeinde - Öffnungszeiten, Bankverbindungen - Bereitschaftsdienst für den Notfall - Kontaktdaten im Verwaltungsamt - Sprechzeiten der Bürgermeister - Schulen, Kindertagesstätten und Gemeindebibliotheken - Information der Rentenversicherung A1: Amtliche Bekanntmachungen A2: Verbandsgemeinde - Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates aus der Sitzung vom A2: Gemeinde Ahlsdorf - Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Ahlsdorf A2: Gemeinde Benndorf - Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Benndorf A2: Gemeinde Blankenheim - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Blankenheim aus der Sitzung vom Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Blankenheim A2: Gemeinde Bornstedt - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Bornstedt aus der Sitzung vom A2: Gemeinde Helbra - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Helbra aus der Sitzung vom Bekanntgabe der Beschlüsse des Bau- und Vergabeausschusses der Gemeinde Helbra aus der Sitzung vom Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Helbra A2: Gemeinde Hergisdorf - Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Hergisdorf A2: Gemeinde Klostermansfeld - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Klostermansfeld aus der Sitzung vom Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Klostermansfeld B1: Amtliche Bekanntmachungen anderer Behörden - Hinweisbekanntmachung des AZV Eisleben C1: Informationen aus dem gemeinsamen Verwaltungsamt C2: FD Zentrale Dienste und Finanzen - Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates und der Gemeinderäte - Empfehlungen aus der Gemeindebibliothek Helbra - Grundschule Helbra - Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr Grundschule Klostermansfeld - Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr Grundschule Holdenstedt - Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr Information zur Antragstellung auf einen Betreuungsplatz im Hort für künftige Schulanfänger - Sekundarschule Benndorf - Schüler gründen eigene Firma - Weihnachtsmarkt in Blankenheim - Kunstausstellung C2: FD Bau- und Ordnungsverwaltung - Bürgerinformation zur Erhebung der Umlage für die Gewässerunterhaltung - Jugendfeuerwehr Helbra - Gelungener Abschluss zum Jahresende - Feuerwehr übergibt Weihnachtsgeschenk - Feuerwehr Klostermansfeld - Förderverein Basecaps D1: Informationen aus den Gemeinden - Gemeinde Helbra bedankt sich E1: Glückwünsche der Gemeinde F1: Vereine melden sich zu Wort - Carnevalverein Ziegelrode - die Veranstaltungen - Volkssolidarität Blankenheim - Das war bei uns los - Reitverein Das Pferd, dein Freund und Partner - Neujahrsgrüße - Ortsgruppe der Volkssolidarität Klostermansfeld - Neujahrsgrüße - Neptunbadfreunde - Treffen im Servicebüro - RLS-Selbsthilfegruppe - Kreisvolkshochschule Bereich Eisleben - Angebote G1: Kirchliche Nachrichten - Evangelischer Pfarrbereich Helbra - Evangelisches Pfarramt Klostermansfeld - Kath. Pfarrei St. Gertrud H1: Religionsgemeinschaft A2: Gemeinde Wimmelburg - Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Wimmelburg aus der Sitzung vom

3 Nr. 1/ Helbra Wichtige Daten der Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra Anschrift des gemeinsamen Verwaltungsamtes Helbra, An der Hütte 1 Telefon: Fax: info@verwaltungsamt-helbra.de Internet: Sprechzeiten der Fachdienste Montag 9.00 Uhr Uhr Dienstag 9.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 9.00 Uhr Uhr Uhr Uhr Freitag 9.00 Uhr Uhr Bankverbindungen Deutsche Kreditbank IBAN DE BIC BYLADEM 1001 Sparkasse IBAN DE BIC NOLADE 21 EIL Volks- und Raiffeisenbank IBAN DE BIC GENODEF 1 EIL Bereitschaftsdienst für den Notfall Polizei 110 Polizeirevier Mansfeld-Südharz Feuerwehr, Rettungsdienst 112 Rettungsleiststelle Mansfeld-Südharz Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bundesweite Notdienstnummer bei dringenden medizinischen Problemen Hinweis Bei besonderen Vorkommnissen und Gefahrensituationen bitte Nachricht über die Rettungsleitstelle des Landkreises. Kontaktdaten Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra Aufgaben Telefon Verbandsgemeindebürgermeister Sekretariat FD Zentrale Dienste und Finanzen FD-Leiterin SG Zentrale Dienste Kindergarteneinrichtungen Grundschulen, Elternbeiträge Kommunalanzeiger SG Finanzen Steuern Kasse Vollstreckung FD Bau- und Ordnungsverwaltung FD-Leiter SG Bauverwaltung Straßenausbaubeiträge UHV Wasser/Abwasser Liegenschaften SG Ordnungsverwaltung Gewerbe, Bußgeldverfahren Gefahrenabwehr, Bußgeldverfahren, Fundbüro Einwohnermeldeangelegenheiten Standesamt/Friedhofswesen Vollzug Brandschutz Schiedsstelle Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag des Monats von Uhr Terminabsprache Sprechzeiten der Bürgermeister Ahlsdorf Detlef Wachsmann Grundstr. 5 Dienstag Uhr Ahlsdorf Tel.: Benndorf Mario Zanirato Chausseestr. 01 Dienstag Uhr Benndorf Tel.: oder Blankenheim André Strobach Kreisfelder Weg 165 a nach Vereinbarung Blankenheim Tel.: Bornstedt Lars Rose Hauptstr. 01 Mittwoch Uhr Bornstedt Tel.: Helbra Alfred Böttge Hauptstr. 24 Dienstag Uhr Helbra Tel.: Hergisdorf Norbert Born Thomas-Müntzer-Str. 147 Donnerstag Uhr Hergisdorf Tel.: Klostermansfeld Kirchstr. 01 Dienstag Uhr Klostermansfeld Tel.: Wimmelburg Andreas Zinke Hauptstr. 66 Dienstag Uhr Wimmelburg Tel.: Grundschulen Grundschule Ahlsdorf Neue Siedlung 27 Tel Grundschule Blankenheim Am Kreuzstein 3a Tel

4 Helbra Nr. 1/2015 Grundschule Helbra Schulstr. 28 Tel Grundschule Klostermansfeld Schulstr. 16 Tel Kindertagesstätten Ahlsdorf Entdeckerland Schulstr. 1 Tel Benndorf Pusteblume Adolf-Diesterweg-Str. 2 Tel Blankenheim Kinderland 2000 Am Kreuzstein 3a Tel Bornstedt Burgspatzen Karl-Marx-Str. 6 Tel Helbra Helbraer Hütten- Thomas-Müntzer-Str. 8a knirpse Tel Helbra Kath. Kindergarten Am Brückberg 1 Sankt Barbara Tel Hergisdorf Hasenwinkel Martinschacht Tel Kloster- Wirbelwind Kirchstr. 4 mansfeld Tel Wimmelburg Kinderland am Hauptstr.40 Friedrichsberg Tel Bücherei Benndorf Knappenstr. 10 Tel Öffnungszeiten: Mi Uhr Helbra Schulstr. 28 Tel Öffnungszeiten: Mo Uhr Di Uhr u Uhr Do Uhr Klostermansfeld Schulplatz 9 Tel Öffnungszeiten: Di Uhr Blankenheim Greifswalder Tel Weg 165 a Öffnungszeiten: Zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung. Information Sprechstunden zu Rentenfragen im Auftrag des Versichertenältesten der BfA Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) führt Sprechstunden zu Rentenfragen durch. (auch für LVA, Bundesknappschaft und Bahnversicherung) Ansprechpartner: Herr Hartmut Bruns - Versicherungsältester der BfA Kontaktanschrift: Lutherstadt Eisleben, Am Hohlweg 8 Tel.: Wo? Sitzungszimmer der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra Helbra, An der Hütte 1 Wann? jeden 3. Donnerstag des Monats von Uhr Uhr Termine I. Quartal 2015 Do., , Do., , Do., Die Beratung ist kostenlos!!! Bekanntgabe der Beschlüsse des Verbandsgemeinderates aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Anpassung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra BV/034/2014 Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra beschließt die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung. Flächennutzungsplan Abwägung der Träger Öffentlicher Belange MV/033/2014 Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Ahlsdorf für 2015 Gegenüber dem Kalenderjahr 2014 ist keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A und Grundsteuer B eingetreten. Die Hundesteuersätze bleiben ebenfalls unverändert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis wird demzufolge auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet. Gemäß 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom Dezember 1996 (GVBl. S. 405) in Verbindung mit 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom (BGBl. I S. 965), beide jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, wird die Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2015 für die Gemeinde Ahlsdorf - vorbehaltlich anderslautender, schriftlicher Steuerbescheide in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2014 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid und Hundesteuerbescheid 2015 erhalten,

5 Nr. 1/ Helbra im Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer und die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Steuerraten zu den Fälligkeitszeitpunkten abgebucht. Ansonsten werden die Beträge wie folgt fällig: Grundsteuer A Grundsteuer B je 1/2 des Jahresbetrages bis zu 30,00 am Jahresbeträge bis zu 15,00 am In jenen Fällen, in denen gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht Änderungen eintreten, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt Eisleben ein neuer Grundsteuerbescheid 2015 zugestellt. Bis zum Ergehen dieses Steuerbescheides sind Vorauszahlungen ( 29 GrStG) in Höhe der bisherigen Grundsteuerzahlung weiter zu entrichten. Hundesteuer Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem diese Verfügung bekannt gemacht wurde. Der Widerspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, Helbra zu den Geschäftszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr sowie Dienstag von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr zu erklären. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieser Bekanntmachung nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgaben nicht aufgehalten. Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheitswertbescheid, Grundsteuermessbescheid oder in der Grundsteuermessbetrags-Mitteilung getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Benndorf für 2015 Gegenüber dem Kalenderjahr 2014 ist keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A und Grundsteuer B eingetreten. Die Hundesteuersätze bleiben ebenfalls unverändert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis wird demzufolge auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet. Gemäß 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom Dezember 1996 (GVBl. S. 405) in Verbindung mit 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom (BGBl. I S. 965), beide jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, wird die Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2015 für die Gemeinde Benndorf - vorbehaltlich anderslautender, schriftlicher Steuerbescheide in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2014 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid und Hundesteuerbescheid 2015 erhalten, im Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer und die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Steuerraten zu den Fälligkeitszeitpunkten abgebucht. Ansonsten werden die Beträge wie folgt fällig: Grundsteuer A Grundsteuer B je 1/2 des Jahresbetrages bis zu 30,00 am Jahresbeträge bis zu 15,00 am In jenen Fällen, in denen gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht Änderungen eintreten, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt Eisleben ein neuer Grundsteuerbescheid 2015 zugestellt. Bis zum Ergehen dieses Steuerbescheides sind Vorauszahlungen ( 29 GrStG) in Höhe der bisherigen Grundsteuerzahlung weiter zu entrichten. Hundesteuer Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem diese Verfügung bekannt gemacht wurde. Der Widerspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, Helbra zu den Geschäftszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr sowie Dienstag von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr zu erklären. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieser Bekanntmachung nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgaben nicht aufgehalten. Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheitswertbescheid, Grundsteuermessbescheid oder in der Grundsteuermessbetrags-Mitteilung getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien.

6 Helbra Nr. 1/2015 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung Blankenheim am öffentlicher Teil: Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenheim Vorlage: BLA/BV/012/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Blankenheim beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Blankenheim in der vorliegenden Fassung. Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Blankenheim Vorlage: BLA/BV/011/2014 Der Gemeinderat Blankenheim beschließt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Blankenheim in der vorliegenden Fassung. nichtöffentlicher Teil: Vergabeentscheidung Kommunal - Miete zur zeitlich begrenzten Nutzungsüberlassung eines Radladers Vorlage: BLA/BV/008/2014 Der Gemeinderat Blankenheim beschließt, dem Angebot Nr. 1 den Zuschlag zu erteilen. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Blankenheim für 2015 Gegenüber dem Kalenderjahr 2014 ist keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A und Grundsteuer B eingetreten. Die Hundesteuersätze bleiben ebenfalls unverändert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis wird demzufolge auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet. Gemäß 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom Dezember 1996 (GVBl. S. 405) in Verbindung mit 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom (BGBl. I S. 965), beide jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, wird die Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2015 für die Gemeinde Blankenheim - vorbehaltlich anderslautender, schriftlicher Steuerbescheide in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2014 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid und Hundesteuerbescheid 2015 erhalten, im Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer und die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Steuerraten zu den Fälligkeitszeitpunkten abgebucht. Ansonsten werden die Beträge wie folgt fällig: Grundsteuer A Grundsteuer B je 1/2 des Jahresbetrages bis zu 30,00 am Jahresbeträge bis zu 15,00 am In jenen Fällen, in denen gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht Änderungen eintreten, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt Eisleben ein neuer Grundsteuerbescheid 2015 zugestellt. Bis zum Ergehen dieses Steuerbescheides sind Vorauszahlungen ( 29 GrStG) in Höhe der bisherigen Grundsteuerzahlung weiter zu entrichten. Hundesteuer Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem diese Verfügung bekannt gemacht wurde. Der Widerspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, Helbra zu den Geschäftszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr sowie Dienstag von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr zu erklären. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieser Bekanntmachung nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgaben nicht aufgehalten. Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheitswertbescheid, Grundsteuermessbescheid oder in der Grundsteuermessbetrags-Mitteilung getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Bornstedt aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Festlegung des Wahltages und der Wahlzeit für die Wahl des Bürgermeisters Vorlage: BOR/BV/009/2014 Der Gemeinderat beschließt, dass für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bornstedt Sonntag, der als Wahltag und die Zeit von Uhr bis Uhr als Wahlzeit bestimmt werden. Als Termin für eine eventuell notwendige Stichwahl wird Sonntag, der in der Zeit von Uhr bis Uhr festgelegt. Berufung zum Gemeindewahlleiter und zum Stellvertreter Vorlage: BOR/BV/011/2014 Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Klaus Wöhlemann als Gemeindewahlleiter und Herr Carsten Wöhlemann als Stellvertreter des Gemeindewahlleiters berufen werden. Festsetzung der Entschädigung für die Inhaber von Wahlehrenämtern Vorlage: BOR/BV/010/2014 Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung für Inhaber von Wahlehrenämtern während der Wahlperiode des derzeitigen Gemeinderates wie folgt festzusetzen: 50,- EUR je Mitglied Wahlvorstand

7 Nr. 1/ Helbra Beschlussfassung über die öffentliche Bekanntmachung der Ausschreibung der Stelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters Vorlage: BOR/BV/012/2014 Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Stellenausschreibung für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Bornstedt. Die Bekanntmachung der Stellenausschreibung erfolgt gemäß der Bekanntmachungssatzung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, dem Helbraer Kommunalanzeiger. Als Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird der , Uhr festgelegt. Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Bornstedt Vorlage: BOR/BV/008/2014 Der Gemeinderat Bornstedt beschließt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Bornstedt in der vorliegenden Fassung. Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Bornstedt Vorlage: BOR/BV/013/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Bornstedt beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Bornstedt in der vorliegenden Fassung. Nichtöffentlicher Teil: Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst. Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Helbra aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Festlegung des Wahltages und der Wahlzeit für die Wahl des Bürgermeisters Vorlage: HEL/BV/031/2014 Der Gemeinderat beschließt, dass für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Helbra Sonntag, der als Wahltag und die Zeit von Uhr bis Uhr als Wahlzeit bestimmt werden. Als Termin für eine eventuell notwendige Stichwahl wird Sonntag, der in der Zeit von Uhr bis Uhr festgelegt. Berufung zum Gemeindewahlleiter und zum Stellvertreter Vorlage: HEL/BV/024/2014 Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Helmut Neuweger, Am Schluchtweg 1, Helbra als Gemeindewahlleiter und Herr Winfried Viezens, Lehbreite 45, Helbra als Stellvertreter des Gemeindewahlleiters berufen werden. Festsetzung der Entschädigung für die Inhaber von Wahlehrenämtern Vorlage: HEL/BV/029/2014 Der Gemeinderat beschließt, die Entschädigung für Inhaber von Wahlehrenämtern während der Wahlperiode des derzeitigen Gemeinderates wie folgt festzusetzen: 50,00 EUR je Mitglied Wahlvorstand Beschlussfassung über die öffentliche Bekanntmachung der Ausschreibung der Stelle des ehrenamtlichen Bürgermeisters Vorlage: HEL/BV/032/2014 Der Gemeinderat beschließt die vorliegende Stellenausschreibung für die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Helbra. Die Bekanntmachung der Stellenausschreibung erfolgt gemäß der Bekanntmachungssatzung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra, dem Helbraer Kommunalanzeiger. Als Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen wird der , Uhr festgelegt. Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Helbra Vorlage: HEL/BV/034/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Helbra beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Helbra in der vorliegenden Fassung. Standortentscheidung eines spendenfinanzierten Spielplatzes Vorlage: HEL/BV/039/2014 Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt. Planfeststellungsverfahren - Ersatzlose Beseitigung des Bahnübergangs in Bahn - km 181,747 Helbra Gartenheim - Vorlage: HEL/MV/037/2014 Von der Mitteilung wurde Kenntnis genommen. Nichtöffentlicher Teil: Grundstücksangelegenheit Verkauf Teilfläche Flur 8, FS 23/11 Vorlage: HEL/BV/033/2014 Der Gemeinderat Helbra beschließt gemäß 115 Kommunalverfassungsgesetz den Verkauf einer Teilfläche von 280 m 2 des Grundstückes Gemarkung Helbra, Flur 8 - FS 23/11 an die Antragsteller. Grundstücksangelegenheiten - Grundstückskauf Flur 10, FS 201 (Halde Hövelschacht) - Vorlage: HEL/BV/035/2014 Die Beschlussvorlage wurde einstimmig abgelehnt. Grundstückspachtvertrag Flur 10, FS 134 Vorlage: HEL/BV/036/2014 Die Beschlussvorlage wurde einstimmig abgelehnt. Grundstücksangelegenheit - Mieterhöhung für das Objekt Lehbreite (Bistro) - Vorlage: HEL/BV/040/2014 Die Beschlussvorlage wurde zurückgestellt. Bekanntgabe der Beschlüsse des Bauund Vergabeausschusses Helbra aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Im öffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst. Nichtöffentlicher Teil: Vergabe von Bauleistungen Grundhafter Ausbau der Birkenallee und Bergstraße in Helbra - Nachtrag Lückenschluß Richtung Auguststraße/Am Winkel - Vorlage: HEL/BV/038/2014 Der Bau- und Vergabeausschuss beschließt, dem Bieter den Zuschlag für die Lose 2.0 und 3.0 zum grundhaften Ausbau des Restabschnittes der Birkenallee (RW - Kanalbau und Straßenbau) in Helbra zu erteilen. Der Bürgermeister wird zur Vertragsunterzeichnung bevollmächtigt. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Helbra für 2015 Gegenüber dem Kalenderjahr 2014 ist keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A und Grundsteuer B eingetreten. Die Hundesteuersätze bleiben ebenfalls unverändert. Aus Gründen der

8 Helbra Nr. 1/2015 Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis wird demzufolge auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet. Gemäß 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom Dezember 1996 (GVBl. S. 405) in Verbindung mit 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom (BGBl. I S. 965), beide jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, wird die Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2015 für die Gemeinde Helbra - vorbehaltlich anderslautender, schriftlicher Steuerbescheide in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2014 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid und Hundesteuerbescheid 2015 erhalten, im Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer und die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Steuerraten zu den Fälligkeitszeitpunkten abgebucht. Ansonsten werden die Beträge wie folgt fällig: Grundsteuer A Grundsteuer B je 1/2 des Jahresbetrages bis zu 30,00 am Jahresbeträge bis zu 15,00 am In jenen Fällen, in denen gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht Änderungen eintreten, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt Eisleben ein neuer Grundsteuerbescheid 2015 zugestellt. Bis zum Ergehen dieses Steuerbescheides sind Vorauszahlungen ( 29 GrStG) in Höhe der bisherigen Grundsteuerzahlung weiter zu entrichten. Hundesteuer Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem diese Verfügung bekannt gemacht wurde. Der Widerspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, Helbra zu den Geschäftszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr sowie Dienstag von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr zu erklären. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieser Bekanntmachung nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgaben nicht aufgehalten. Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheitswertbescheid, Grundsteuermessbescheid oder in der Grundsteuermessbetrags-Mitteilung getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Hergisdorf für 2015 Gegenüber dem Kalenderjahr 2014 ist keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A und Grundsteuer B eingetreten. Die Hundesteuersätze bleiben ebenfalls unverändert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis wird demzufolge auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet. Gemäß 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom Dezember 1996 (GVBl. S. 405) in Verbindung mit 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom (BGBl. I S. 965), beide jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, wird die Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2015 für die Gemeinde Hergisdorf - vorbehaltlich anderslautender, schriftlicher Steuerbescheide in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2014 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid und Hundesteuerbescheid 2015 erhalten, im Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer und die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Steuerraten zu den Fälligkeitszeitpunkten abgebucht. Ansonsten werden die Beträge wie folgt fällig: Grundsteuer A Grundsteuer B je 1/2 des Jahresbetrages bis zu 30,00 am Jahresbeträge bis zu 15,00 am In jenen Fällen, in denen gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht Änderungen eintreten, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt Eisleben ein neuer Grundsteuerbescheid 2015 zugestellt. Bis zum Ergehen dieses Steuerbescheides sind Vorauszahlungen ( 29 GrStG) in Höhe der bisherigen Grundsteuerzahlung weiter zu entrichten. Hundesteuer Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem diese Verfügung bekannt gemacht wurde. Der Widerspruch ist schriftlich oder elektronisch einzu-

9 Nr. 1/ Helbra reichen oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, Helbra zu den Geschäftszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr sowie Dienstag von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr zu erklären. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieser Bekanntmachung nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgaben nicht aufgehalten. Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheitswertbescheid, Grundsteuermessbescheid oder in der Grundsteuermessbetrags-Mitteilung getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien. Bekanntgabe der Beschlüsse der Gemeinde Klostermansfeld aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil Zuwendung an Vereine KLM/BV/021/2014 Der Gemeinderat beschließt folgende Zuwendungen an Vereine: Gemeinde Klostermansfeld Verein Verwendungszweck Zuwendung SSV 1882 Klosterm. e. V. Absicherung Spielbetrieb; Trainingslager Kinder 550 BSV 1928 Klosterm. e. V. KSV 1882 Klosterm. e. V. Fahrkostenzuschuss für Teilnahme Trainingslager Eigenanteil Trainingslager für Kinder und Jugendliche 550 Förderung der Kinderarbeit; Zuschüsse Betriebskosten; Werterhaltung der Kegelbahn 650 Schützenverein Zuwendung für Kinder- und Jugendarbeit 250 Klostermansfeld 1990 e. V. (Pokale, Startgebühr u. a.) Zuwendung Energie- und Heizkosten Hundesportverein Weiterführung der Zauninstandsetzung 400 Mansfelder Land e. V. Ausrichtung einer Turniersportveranstaltung auf Landesebene Anschaffung neuer Spielgeräte für Welpen Klostermansfelder Absicherung des Spiel- und Trainingsbetriebes 200 Schachclub 1958 e. V. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Entscheidung über die Annahme einer Spende für das Dorfgemeinschaftshaus KLM/BV/022/2014 Der Gemeinderat beschließt, der Annahme der Spende für das Dorfgemeinschaftshaus in Klostermansfeld in Höhe von 500,00 Euro zuzustimmen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst. Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und der Hundesteuer der Gemeinde Klostermansfeld für 2015 Gegenüber dem Kalenderjahr 2014 ist keine Hebesatzänderung der Grundsteuer A und Grundsteuer B eingetreten. Die Hundesteuersätze bleiben ebenfalls unverändert. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis wird demzufolge auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden und Hundesteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2015 verzichtet. Gemäß 12 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom Dezember 1996 (GVBl. S. 405) in Verbindung mit 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom (BGBl. I S. 965), beide jeweils in der zur Zeit gültigen Fassung, wird die Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2015 für die Gemeinde Klostermansfeld - vorbehaltlich anderslautender, schriftlicher Steuerbescheide in gleicher Höhe wie im Kalenderjahr 2014 festgesetzt. Dies bedeutet, dass diejenigen Steuerschuldner, die keinen Grundsteuerbescheid und Hundesteuerbescheid 2015 erhalten, im Kalenderjahr 2015 die gleiche Grundsteuer und die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag durch diese öffentliche Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die sich am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren beteiligen, werden die Steuerraten zu den Fälligkeitszeitpunkten abgebucht.

10 Helbra Nr. 1/2015 Ansonsten werden die Beträge wie folgt fällig: Grundsteuer A Grundsteuer B je 1/2 des Jahresbetrages bis zu 30,00 am Jahresbeträge bis zu 15,00 am In jenen Fällen, in denen gegenüber dem Vorjahr in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht Änderungen eintreten, wird von Amts wegen nach Erlass des Grundsteuermessbescheides durch das Finanzamt Eisleben ein neuer Grundsteuerbescheid 2015 zugestellt. Bis zum Ergehen dieses Steuerbescheides sind Vorauszahlungen ( 29 GrStG) in Höhe der bisherigen Grundsteuerzahlung weiter zu entrichten. Hundesteuer Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Die Frist für die Einlegung des Widerspruchs beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem diese Verfügung bekannt gemacht wurde. Der Widerspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, Helbra zu den Geschäftszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr sowie Dienstag von Uhr bis Uhr und Donnerstag von Uhr bis Uhr zu erklären. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Wirksamkeit dieser Bekanntmachung nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Abgaben nicht aufgehalten. Der Widerspruch kann nicht damit begründet werden, dass die im Einheitswertbescheid, Grundsteuermessbescheid oder in der Grundsteuermessbetrags-Mitteilung getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien Bekanntgabe der Beschlüsse des Gemeinderates Wimmelburg aus der Sitzung vom Öffentlicher Teil: Anpassung der Hauptsatzung der Gemeinde Wimmelburg BV/019/2014 Der Gemeinderat der Gemeinde Wimmelburg beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Wimmelburg in der vorliegenden Fassung. Nichtöffentlicher Teil: Grundstücksverkauf BV/020/2014 Der Beschlussvorlage wurde zugestimmt. Hinweisbekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Eisleben - Süßer See Landwehr 9, Lutherstadt Eisleben Am wurden durch die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Eisleben - Süßer See nachfolgende Beschlüsse gefasst: - Beschluss 28/2014 über die Bestätigung des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum des AZV Eisleben - Süßer See - Beschluss 29/2014 Die Verbandsversammlung beschließt den Lagebericht des Abwasserzweckverbandes Eisleben - Süßer See zum Jahresabschluss Beschluss 30/2014 Die Verbandsversammlung beschließt den Jahresüberschuss in Höhe von EUR ,95 aus dem Jahr 2013 auf neue Rechnung vorzutragen. - Beschluss 31/2014 Die Verbandsversammlung beschließt dem Verbandsgeschäftsführer des Abwasserzweckverbandes Eisleben - Süßer See die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2013 zu erteilen. Der Jahresabschluss 2013 wurde im Amtsblatt der Lutherstadt Eisleben, Jahrgang 24, Mittwoch, den 26. November 2014, Nummer 11, veröffentlicht. Einsichtnahme ist auch über die Homepage der Lutherstadt Eisleben unter der Adresse möglich. gez. Gimpel Verbandsgeschäftsführer FD Zentrale DIenste und Finanzen Sitzungstermine des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde, der Gemeinderäte und Ausschüsse der Mitgliedsgemeinden Verbandsgemeinde Sitzung des Verbandsgemeinderates am , um Uhr Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur,Soziales und Sport am , um Uhr Sitzung des Haupt-, Finanz-, Bau- und Vergabeausschusses am , um Uhr Gemeinde Ahlsdorf Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Benndorf Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Blankenheim Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Bornstedt Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Helbra Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am , um Uhr

11 Nr. 1/ Helbra Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Hergisdorf Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Gemeinde Klostermansfeld Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses am , um Uhr Gemeinde Wimmelburg Sitzung des Gemeinderates am , um Uhr Änderungen bleiben vorbehalten! Sitzungsort und -zeit sowie die Tagesordnungen werden jeweils vor dem Sitzungstermin in den jeweiligen Bekanntmachungskästen bekannt gemacht. Empfehlungen der Gemeindebibliothek Helbra für den Monat Januar Belletristik Bronnen, Barbara Am Ende ein Anfang Arche Verlag Liebesroman George, Elisabeth Wer dem Tode geweiht Goldmann Verlag Krimi Kaminer, Wladimir Liebesgrüße aus Deutschland Goldmann Verlag Heitere Erzählungen Miller, Coutney Der Olivenhain Heyne Verlag Familienroman Öffnungszeiten Montag 10 bis 13 Uhr Dienstag 10 bis 13 Uhr und 14 bis 17 Uhr Donnerstag 10 bis 13 Uhr Ihre Gemeindebibliothek Helbra Schulstraße 28 Tel.: gemeindebibliothek-helbra@web.de Sauer, Beate Am Hofe der Löwin Goldmann Verlag Historischer Roman Sachbuch Popov, Nikolai Stätten der Reformation Von Eisleben bis Trient Ziethen Verlag Kinder- und Jugendbuch Bray, Adam Star Wars Die Geschichte der Rebellen Kindersley Verlag (ab 4.Klasse) Maar, Paul Der Buchstabenfresser Oetinger Verlag (ab 2. Klasse) Grundschule Helbra Schulstr Helbra Anmeldung der Schulanfänger aus Helbra und Wimmelburg Liebe Eltern, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden Sie aufgefordert, Ihr im Schuljahr 2016/17 schulpflichtig werdendes Kind in der für Sie zuständigen Grundschule anzumelden. Schulpflichtig für das Schuljahr 2016/2017 werden alle Kinder, die in der Zeit vom bis geboren worden. Kinder, die bis zum das 5. Lebensjahr vollenden werden, können ebenfalls angemeldet werden. Die Schule entscheidet dann auf der Grundlage des aktuellen Entwicklungsstandes des Kindes, ob eine vorzeitige Einschulung gerechtfertigt ist. Die Anmeldung erfolgt in der Grundschule Helbra, Schulstraße 28 zu folgenden Terminen für die Kinder der Kindertagesstätte Wimmelburg, kath. Kindertagesstätte Helbra, am Kinder, die keine bzw. eine andere Einrichtung besuchen Kindertagesstätte am Helbraer Hüttenknirpse jeweils in der Zeit von Uhr und Uhr Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen. Das Kind ist persönlich vorzustellen. Grundschule Klostermansfeld Schulstr Klostermansfeld Tel Fax kontak@gs-klostermansfeld.bildung-lsa.de Schuljahr 2015/2016 Anmeldung zur Einschulung Alle Kinder, welche zwischen dem und dem geboren sind, werden für das Schuljahr 20016/2017 schulpflichtig. Die Anmeldung zur Einschulung findet wie folgt statt: Grundschule Klostermansfeld (betrifft Gemeinde Klostermansfeld und Gemeinde Benndorf) Montag, den in der Zeit von Uhr Uhr Dienstag, den in der Zeit von 7.20 Uhr Uhr in der Grundschule Klostermansfeld Schulstr. 16 Kinder, die bis zum das fünfte Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig angemeldet werden. Das Kind ist persönlich vorzustellen und die Kopie der Geburtsurkunde ist mitzubringen! Bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern ist das Sorgerecht nachzuweisen! Schäfer SB Schule Grundschule Holdenstedt Am Kirchplatz Allstedt/OTHoldenstedt Tel Aufforderung an die Erziehungsberechtigten zur Anmeldung ihrer schulpflichtig werdenden Kinder Werte Erziehungsberechtigte, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen werden Sie hiermit aufgefordert, Ihr schulpflichtig werdendes Kind/ Ihre schulpflichtig werdenden Kinder an der zuständigen Grundschule anzumelden. Schulpflichtig für das Schuljahr 2016/17 werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2016 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die bis zum 30. Juni 2016 das fünfte Lebensjahr vollendet

12 Helbra Nr. 1/2015 haben, können vorzeitig angemeldet und gegebenenfalls eingeschult werden, wenn sie aus amtsärztlicher Sicht einen körperlichen, geistigen seelischen und sozialen Entwicklungsstand und unter pädagogischen Gesichtspunkten einen entsprechenden Entwicklungsstand erreicht haben, der eine vorzeitige Einschulung rechtfertigt. Die Anmeldung der betreffenden Kinder erfolgt durch die Erziehungsberechtigten persönlich mit dem Kind am Dienstag, dem 24. Februar und Mittwoch, dem 25. Februar 2015 in der GS Holdenstedt von bis Uhr für die Gemeinden Holdenstedt, Beyernaumburg, Liedersdorf, OT Othal, Sotterhausen, Emseloh und Bornstedt. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden bitten wir um telefonische Terminvergabe. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch vorzulegen. Heute fanden sich die Schüler der Klasse 10 R2 zur Gründung ihrer eigenen Schülerfirma, der Benndorfer Holzbau S-GmbH, im Hof der Gewerke in Benndorf ein. Hier stellten sie im Rahmen einer kleinen Feierstunde vor geladenen Gästen ihre Projektidee vor und unterzeichneten die Kooperationsverträge. Die Firma besteht, wie im Wirtschaftsleben üblich, aus den Abteilungen Geschäftsführung, Marketing, Buchhaltung/ Finanzen, Produktion und Verkauf. Unterstützung erfahren die 10-Klässler hierbei durch den Wirtschaftslehrer, Herrn Manthey, und die DKJS (Deutsche Kinderund Jugendstiftung) sowie den Schulförderverein der Sekundarschule. Inhalt des Projekts ist die Herstellung und Vermarktung von rollstuhlgerechten Hochbeeten, die besonders für Altenheime interessant sind. Die Feierstunde wurde von den Schülern selbst vorbereitet und ausgerichtet. Nach der Präsentation ihrer Firma mit anschließender Enthüllung des Produkt-Prototyps konnten sich alle Beteiligten bei einem kleinen Imbiss, gesponsert von der BWB (Benndorfer Wohnungsbau Gesellschaft), über anstehende Arbeiten und weitere Ziele unterhalten. Dabei ging es auch um Kontakte zu weiteren Abnehmern sowie erste Ideen für neue Produkte. Mit dem Verkauf von 3 Hochbeeten stellten sich die ersten Erfolge bereits während der Gründungsveranstaltung ein. (Schülerzeitung der SEK Benndorf) Information zur Antragstellung auf einen Betreuungsplatz im Hort für künftige Schulanfänger Sollten Sie sich als Eltern überlegt haben, Ihr zukünftiges Schulkind für den Hort anmelden zu wollen, so ist ein entsprechender Antrag bis spätestens beim Landkreis Mansfeld-Südharz Jugendamt Postfach Sangerhausen für den Schuljahresbeginn 2015/2016 einzureichen. Das Antragsformular erhalten Sie in den gewünschten Betreuungseinrichtungen. Schüler gründen eigene Firma An der Sekundarschule Benndorf entsteht eine Schüler-GmbH Benndorf, Weihnachtsmarkt in Blankenheim Das Team der Kita Storchennest und einige Eltern organisieren jedes Jahr im Dezember einen Weihnachtsnachmittag für alle Kinder, Eltern und Großeltern. Da in Blankenheim seit einigen Jahren kein Weihnachtsmarkt mehr statt fand, entstand die Idee wieder einen Weihnachtsmarkt durchzuführen. Die Erzieher sprachen mit dem Bürgermeister und den Vereinen. Alle waren sofort begeistert und versprachen Hilfe. Am fand auf dem Gelände der Grundschule und Kita der Weihnachtsmarkt statt. Um 14:30 Uhr trafen sich alle Besucher in der Turnhalle. Die Leiterin der Kita Frau Sperk eröffnete den Weihnachtsmarkt und wünschte allen viel Spaß. Die Kinder der Schule und der Kita sangen gemeinsam einige Weihnachtslieder, was allen viel Freude bereitete. Ein besonderer Höhepunkt war das Märchen Der Wolf und die 7 Geißlein, welches von einigen Eltern und Kindern aufgeführt wurde. Die staunenden Augen der Kinder und der Applaus bestätigten die super Vorstellung. Das Team der Kita möchte sich bei allen Darstellern für diese gelungene Überraschung bedanken. Anschließend öffnete der Weihnachtsmarkt seine Stände. Es wurden u. a. Glühwein, Kaffee, Röster, Steaks, Waffeln, Plätzchen und andere Süßwaren angeboten. An mehreren Feuerstellen konnten sich alle Besucher und Kinder aufwärmen und Stockbrot über dem Feuer backen. Weihnachtliche Bastelarbeiten der Kita und Firma Naweku, sowie selbstgebackene Plätzchen von den Eltern und Senioren wurden zum Verkauf angeboten. In den Räumen der Kita bastelten die Kinder Weihnachtsbaumschmuck und dekorierten den Baum liebevoll, welcher von Frau Steinberg gesponsert wurde.

13 Nr. 1/ Helbra Viele Kinder schrieben auch einen Wunschzettel für den Weihnachtsmann, welcher zur großen Überraschung aller mit einem roten Opel gefahren kam. Alle Kinder erhielten ein kleines Geschenk und konnten ihren Wunschzettel abgeben. Die Ponys Max und Susi hatten viel Arbeit, denn viele Kinder wollten auf ihnen reiten. Ein Laternenumzug mit dem Spielmannszug bildete den Abschluss des Weihnachtsmarktes. Die Organisatoren möchten sich bei allen Mitwirkenden und Sponsoren ganz herzlich bedanken. Alle Mitglieder der Vereine und die Besucher freuen sich schon auf den Weihnachtsmarkt 2015 in Blankenheim. R. Rothe In der Zeit vom 18. bis 19. April 2015 findet im Sonnensaal der Gemeinde Helbra die 5. Kunstausstellung statt. Ausgestellt werden Bilder, Fotografien, Grafiken, Töpferarbeiten, Handarbeiten u. Ä. Hierfür werden noch geeignete Künstler gesucht. Interessenten melden sich bitte bei der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, Frau Schäfer, Telefon-Nr.: oder über m.schaefer@verwaltungsamt-helbra.de

14 Helbra Nr. 1/2015 FD Bau- und Ordnungsverwaltung Gelungener Abschluss zum Jahresende bei der Kinder- und Jugendfeuerwehr Helbra Am fand die Weihnachtsfeier der Kinder- und Jugendabteilung im Gerätehaus Helbra statt. Neben dem gemütlichen Teil bekamen auch 4 Teilnehmer ihre Jugendflamme Stufe 1 überreicht. Ein weiterer Höhepunkt des Abends war das selber basteln eines Plüschtieres, dazu war die SonneBÄRger Teddywerkstatt zu Gast in Helbra. Die Kinder und Jugendlichen aber auch Freunde der Kinder- und Jugendfeuerwehr Helbra hatten viel Spaß und Freude beim nähen ihres eigenen Plüschtieres. Am Ende war jeder Stolz eine Urkunde und sein selbst gemachtes Tierchen in der Hand zu halten. Die Kinder- und Jugendfeuerwehr Helbra und ihre Betreuer wünschen allen ein frohes und gesundes neues Jahr Kola sagte weiter: Auch das für 2015 geplante Zeltlager werde der Förderverein mitfinanzieren. Ein Großteil der heute aktiven Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehr Klostermansfeld waren schon Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr, Quereinsteiger sind hingegen eher selten geworden. Damit zeigt sich, wie wichtig die Kinder- und Jugendarbeit bei der Feuerwehr ist. Denn nur so ist langfristig der Erhalt und Bestand der Feuerwehren zum Wohle Aller gesichert, so Kola. Kinderfeuerwehrwart Aline Rzepczyk Jugendfeuerwehrwart Anica Salbego Feuerwehr übergibt Weihnachtsgeschenk Am Montag, dem , war eine Delegation der Feuerwehr Helbra wieder beim Verein zur Förderung Krebskranker Kinder e. V. in der Saalestadt Halle. In diesem Jahr übergab der stellv. Wehrleiter dem Verein einen Gutschein in Höhe von 200 EUR für das Dänische Bettenlager, um ihr vorhandenes Elternzimmer zu renovieren und gemütlicher zu machen. Die Leiterin, Frau Arndt, freute sich und bedankte sich für den Gutschein recht herzlich. Wir wünschen ihr und den Kindern sowie allen Mitarbeitern und Helfern ein gesundes neues Jahr. Feuerwehr Klostermansfeld Förderverein unterstützt Kinder- und Jugendarbeit Die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit des Vereins zur Förderung der Feuerwehr Klostermansfeld. So ging für die Kinder und Jugendlichen zur Weihnachtsfeier ein langgehegter Wunsch in Erfüllung. Der Vereinsvorsitzende Ronny Kola übergab den Kindern und Jugendlichen Basecaps im Wert von 400,00 EUR. Ich freue mich einmal mehr, die Kinder- und Jugendarbeit zu unterstützen. Bürgerinformation zur Erhebung der Umlage für die Gewässerunterhaltung Im Laufe des Jahres 2014 wurden die Bescheide über die Erhebung der Umlage für die Gewässerunterhaltung für die Jahre 2010 bis 2012 an die betreffenden Haushalte versandt. Leider sind bisher nicht alle Zahlungen erfolgt. Hierbei trat vielfach das Problem auf, dass seitens der Betroffenen nur Einzugsermächtigungen für Steuerzahlungen vorlagen. Diese genügt jedoch nicht für die Zahlung der Umlage für die Gewässerunterhaltung. Um eine mögliche Vollstreckung ab Januar 2015 zu vermeiden, treten wir mit der Bitte an die Betroffenen heran, noch einmal zu prüfen, ob die Beiträge vollständig überwiesen wurden bzw. eine korrekte Einzugsermächtigung erteilt wurde. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu auch unter der Telefonnummer: bzw (Kasse). Die Gemeinde Helbra bedankt sich für eine Unterstützung bei den Vorbereitungen zum Weihnachtsmarkt Herrn Helmut Neuweger, Gemeinschaftspraxis Dipl.-Med. Eva-Maria und Roland Geisler, Firma Blanken Bau, Bestattungshaus Stapff, Taxiunternehmen Heidenreich, Installations- und Heizungsbau Boesche, Dr. W. Reichel, Alfred Böttge, Bürgermeister Zahnarztpraxis Rottschäfer, Planungsbüro Otto Röver, Linden-Apotheke K. Berle, Harald Koch - Allianz-Vertretung Frau Katrin Sonderhoff, Herrn Werner Zimmermann, Autohaus Schneider, Schubert/Krebes GbR, VHF HLS Elektro GmbH, Herrn H. Henke, Herrn S. Pensl, Herrn S. Lange, Dipl.-Med. Christine Telle, Dipl.-Med. Lützkendorf, Weinhaus Till, Buchhandlung Globisch, Gartenlokal Ernst Thälmann, Wib Büroservice Henke, Elektromeister Bischoff, Elektromeister Wischnewski Elektromeister Hampel. Herrn W. Pilz Außerdem bedanken wir uns bei allen Händlern und Schaustellern, beim Katholischen Kindergarten sowie dem Kinderhaus Marianne und Gerhard Rohne. Gleichzeitig weisen auf den nächsten Höhepunkt des Kultur und Sportausschusses Helbra hin: Kunstausstellung im Sonnensaal Helbra, am 17. & von bis Uhr

15 Nr. 1/ Die Gemeinde Blankenheim gratuliert im Monat Januar den Senioren Helbra Herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute Gerlinde und Reinhard Gottschalk aus Ahlsdorf, und Doris und Harald Reitzig aus Hergisdorf/Kreisfeld welche im Januar das Fest der Goldenen Hochzeit feiern. Besonders herzliche Glückwünsche gehen an die Eheleute Gisela und Werner Hoffmann aus Ahlsdorf, welche im Januar das Fest der Diamantenen Hochzeit feiern. Wir gratulieren Die Gemeinde Ahlsdorf gratuliert im Monat Januar den Senioren Frau Elfriede Riedel Frau Käte Schulze Herrn Josef Wallerer Frau Ingeburg Kraft Frau Waltraud Streich Frau Erika Hopp Frau Johanna Müller Frau Melanie Kaminsky Frau Margarete Sachett Die Gemeinde Benndorf gratuliert im Monat Januar den Senioren Herrn Reinhard Hoffmann Frau Elli Rülke Frau Therese Hirschfeld Frau Brigitte Reinboth Frau Erna Temeschinko Frau Dorothea Krause Frau Edit Birkefeld Frau Irmgard Malzahn Frau Hannelore Reiche Frau Marga Schneemann Frau Erika Günther Frau Inge Kuhle Frau Ursula Pillat Frau Margot Probst Frau Lieselotte Ahne Herrn Paul Rückriem Frau Anneliese Kursawe Frau Anneliese Rohr Herrn Werner Lewandofski Herrn Karl Decker Frau Helga Jungmann Frau Margarete Naumann Frau Waltraud Angermann Frau Waltraud Thiele Frau Ilse Gräfe Frau Hilde Fischer Frau Gertrud Dennstedt Frau Elli Paduch zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 99. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 97. Geburtstag Frau Ingrid Petsch Frau Liesbeth Steinberg Frau Lore Lovsky Frau Herta Wischmann Frau Charlotte John Frau Eleonore Adelberg Frau Margarete Doleschal Frau Liesbeth Scheibel Die Gemeinde Bornstedt gratuliert im Monat Januar den Senioren Frau Helga Anton Frau Ingetraud Kirchner Die Gemeinde Helbra gratuliert im Monat Januar den Senioren Frau Monika Held Frau Christel Pacholski Frau Erika Hohmann Frau Brigitte Seelig Herrn Reiner Donatt Herrn Erhard Turba Herrn Harald Boerger Herrn Elmar Schmidt Frau Adelheid Ulrich Herrn Wolfgang Groschke Frau Roswitha Otto Frau Irma Greulich Herrn Hans-Dieter Jakubiak Frau Gerda Wiechmann Herrn Reinhold Reisser Frau Gerda Schimpf Frau Gerda Bandermann Frau Herta Schülbe Frau Brigitta Preiß Herrn Franz Hebestadt Frau Marion Latsch Herrn Rudolf Prussak Frau Ingrid Köbbel Frau Gertrud Lasinski Frau Ingeburg Napierala Herrn Hermann Förster Frau Elfrieda Sokolowski Frau Waltraud Weidner Frau Helene Schmid Frau Maria Juling Herrn Alfred Widmer Herrn Heinz Meyer Herrn Udo Worch Frau Elfriede Henzel Frau Ilse Wachsmuth Herrn Josef Kern Frau Gertrud Walther Frau Hedwig Grewling Frau Marianne Böge Frau Ilse Rödiger Frau Barbara Richter Herrn Richard Ullrich Herrn Paul Bolczyk Herrn Walter Kampa Herrn Rudolf Joksch zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 93. Geburtstag zum 93. Geburtstag

16 Helbra Nr. 1/2015 Die Gemeinde Hergisdorf gratuliert im Monat Januar den Senioren Frau Marlies Pangert Herrn Jürgen Liese Frau Anna Thiele Frau Lucie Beckmann Frau Hella Nebelung Herrn Walter Seidel Herrn Hilmar Bär Herrn Karl Agthe Herrn Gerhard Krys Frau Ingeburg Konschal Frau Ruth Schuster Herrn Hans-Joachmin Holzmann Die Gemeinde Klostermansfeld gratuliert im Monat Januar den Senioren Herrn Reinhard Winkler Frau Ingelore Thielsch Frau Elke Berghoff Frau Lore Hebestadt Frau Ingrid Rückert Frau Anna Muth Frau Ingrid Hofmann Frau Renate Koralewski Frau Maria Kunert Herr Hans Kühnemann Frau Grete Schöppl Herrn Heinz Holzapfel Frau Irmgard Domagala Frau Elfriede Hebestreit Herrn Helmut Henneberg Frau Ruth Hain Frau Magdalena Voiteck Herrn Horst Leuchte Herrn Harry Bösel Frau Magdalena Pollin Herrn Hans Haufler Frau Ruth Klimm Herrn Helmut Olbrich Frau Waltraud Stachowiak Frau Ruth Sprung Frau Anneliese Küber Frau Gertrud Zielezinski Herrn Friedrich Gürge Frau Maria Dauer Herrn Rudolf Liebscher Die Gemeinde Wimmelburg gratuliert im Monat Januar den Senioren zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 89. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 86. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 88. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 91. Geburtstag zum 93. Geburtstag Ziegelröder Carnevalisten bereiten neue Session vor Die Vorbereitung auf die Session 2015 ist bei den Närrinnen und Narren des Ziegelröder Carnevalvereins im vollen Gange. Wenige Wochen trennen Mitglieder von der Uraufführung des neuen Programmes, die am 31. Januar im Kulturhaus Benndorf stattfindet. Natürlich gehören wie in jedem Jahr auch ein Kinder-, Senioren- und wie erstmals im vergangenen Jahr ein Weiberfasching zum festen Bestandteil des ZCV. Im Einzelnen finden folgende Veranstaltungen statt: 31. Januar 2015, Uhr Veranstaltung im Kulturhaus Benndorf 1. Februar 2015, Uhr Seniorenfasching im Sonnensaal Helbra 7. Februar 2015, Uhr Veranstaltung im Kulturhaus Ahlsdorf 12. Februar 2015, Uhr Weiberfasching im Kulturhaus Ahlsdorf 14. Februar 2015, Uhr Veranstaltung im Kulturhaus Ahlsdorf 15. Februar 2015, Uhr Kinderfasching im Kulturhaus Ahlsdorf Der Kartenvorverkauf findet wie folgt statt: für Kulturhaus Benndorf: im Bürgermeisterbüro für Seniorenfasching: 21. Januar Uhr Servicebüro Helbra für Kulturhaus Ahlsdorf: 21. Januar 2015, Uhr Gasthaus Nürnberg Volkssolidarität Ortsgruppe Blankenheim Ansprechpartner: Frau Bärbel Walther und Frau Kerstin Raase Veranstaltungen im Januar 2015/Februar 2015 Veranstaltungen finden jeden Montag und Donnerstag von Uhr im Seniorentreff Bürgerhaus Blankenheim statt. Das war bei uns los Nikolausfeier der Ortsgruppe Blankenheim! Herrn Rolf Knorrscheidt Herrn Günter Wicht Frau Ilse Stammer Frau Ruth Rübsam Herrn Joachim Helling zum 70. Geburtstag Die nächste Ausgabe erscheint am: Mittwoch, dem 11. Februar 2015 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen: Dienstag, der 3. Februar 2015

17 Nr. 1/ Helbra Auch in diesem Jahr besuchten uns zu unserer Nikolausveranstaltung am unsere Patenkinder von der Kita Storchennest Blankenheim. Unter Leitung von Frau Hagel führten die Kinder ein kleines Weihnachtsprogramm auf. Unsere Senioren waren von der Aufführung begeistert und bedankten sich bei den kleinen Künstlern mit Süßigkeiten. Weihnachtsfeier der Ortsgruppe Blankenheim Unter dem Motto Brust oder Keule konnten wir auch am zu unserer traditionellen Weihnachtsfeier über 50 Mitglieder und Gäste begrüßen. Nach einem zünftigen Festessen Gänsebraten, Rotkraut und Klöße sangen wir Weihnachtslieder, die die feierliche Stimmung noch unterstützten. Pünktlich wie in jedem Jahr kam auch der Weihnachtsmann zu unserer Weihnachtsfeier mit einem Sack voller Geschenke. Die Rute brauchte er bei unseren Senioren nicht oft benutzen - sie waren fast alle brav. Zur Unterstützung brachte er diesmal Frau Holle mit, die uns für den Jahreswechsel weiße Winterlandschaften versprach. Zum Abschluss wünschte die Vorsitzende allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und viel Gesundheit im Jahr Für unsere über fünfundsiebzigjährigen oder dauerhafterkrankten Mitgliedern, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, wurden im Anschluss 40 kleine Überraschungen ausgetragen. Das Weihnachtsfest war für unsere Mitglieder ein gelungener Höhepunkt am Ende des Jahres Veranstaltungskalender Januar 2015/Februar 2015/März 2015 Achtung Termine haben sich verändert! Datum Uhrzeit Veranstaltungsort Art der Veranstaltung Veranstalter Uhr Seniorentreff Bürgerhaus Rosenmontag OG Blankenheim Ortsgruppe der VS Blankenheim Uhr Seniorentreff Bürgerhaus Gesprächsrunde mit Verbandsgemeindebürgermeister B. Skrypek Ortsgruppe der VS Blankenheim Uhr Seniorentreff Bürgerhaus Frauentagsfeier OG Blankenheim Ortsgruppe der VS Blankenheim Reit- und Fahrverein Das Tier, dein Freund und Partner e. V. Unser Verein wünscht allen unseren Sponsoren, Vereinsmitgliedern und Freunden des Pferdesports sowie deren Familien ein glückliches, gesundes und erfolgreiches Jahr Ortsgruppe der Volkssolidarität Klostermansfeld So schnell verging das Jahr Von ganzem Herzen wünschen wir allen Mitgliedern und Sponsoren viel Glück, Gesundheit und gutes Gelingen für alle Pläne und Vorhaben im neuen Jahr. Danke an alle, die uns in jeglicher Form unterstützt haben. H. Eckert Bürgerzeitung Wochenblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Die Bürgerzeitung erscheint monatlich. - Herausgeber: Verbandsgemeinde Mansfelder Grund - Helbra, An der Hütte 1, Helbra Wir würden uns freuen, wenn wir Sie uns auf einer unserer Veranstaltungen besuchen würden. Nähere Informationen zu unserem Verein unter: reitverein-helbra.npage.de unser Glücksschwein Horst -> IMPRESSUM - Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: der Verbandsgemeindebürgermeister - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10 Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

18 Helbra Nr. 1/ AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN Fragen zur Werbung? (01 70) Ihre Medienberaterin Jeannette Kist berät Sie gern. jeannette.kist@wittich-herzberg.de Neptunbadfreunde treffen sich im Servicebüro Helbra Die unlängst ins Leben gerufene Interessengemeinschaft Neptunbad lädt alle Interessenten an diesem Kleinod der Gemeinde Helbra zu einer Zusammenkunft am um Uhr in das Servicebüro Helbra ein. Wir bitten um zahlreiche Teilnahme, um viele Gedanken zur Badesaison 2015 zu sammeln. Wir sind die neue SHG in der Region Unsere Treffen 2015 Als Gruppenleiter unserer RLS-Selbsthilfegruppe im Mansfelder Land möchte ich uns kurz vorstellen. RLS oder unruhige Beine ist eine weitverbreitete aber noch relativ wenig bekannte neurologische Erkrankung. Wir arbeiten eigenständig, ehrenamtlich und sind dem Dachverband in München unterstellt. RLS ist nicht lebensbedrohlich, kann aber das Lebensgefühl Betroffener sehr negativ beeinflussen. Viele Patienten wissen nicht das sie unter RLS leiden und das es gute Therapiemöglichkeiten gibt. Depressionen sind oft Begleiterkrankungen, Symptome werden nicht richtig erkannt, falsch eingeordnet und falsch therapiert. Unser Anliegen ist es Betroffene und deren Angehörige zu erreichen und zu informieren. Ihnen in unseren regelmäßigen Gruppentreffen Diskussionen anbieten. Erfahrungen austauschen und das Gefühl vermitteln nicht alleine zu sein. Unsere Gruppentreffen Uhr im Mansfelder Hof - Sangerhäuser Str in Mansfeld Teilnahme möglichst melden unter Frühjahrssemesterprogramm der KVHS Mansfeld-Südharz e. V. in der Region Eisleben, Beginn Geiststraße 2, Eingang Untere Parkstraße Lutherstadt Eisleben, Tel.: Unser komplettes Angebot finden Sie unter oder im Programmheft. Kursnummer Kurstitel Wann Wo Englisch für den Urlaub A1/A2 seit :00 Uhr Eisleben Spanisch für den Urlaub A1/1 seit :00 Uhr Eisleben Spanisch für den Urlaub A1/1 seit :00 Uhr Eisleben Italienisch für den Urlaub A1/1 ab :00 Uhr Eisleben Dänisch I A1/1 seit :45 Uhr Eisleben Deutsch als Fremdsprache ab :30 Uhr Eisleben Computer Einsteiger für Senioren seit :00 Uhr Eisleben Computer für Einsteiger Win8.1 seit :00 Uhr Eisleben Tablet-PC für Einsteiger Senioren ab :00 Uhr Eisleben Tablet-PC für Einsteiger ab :30 Uhr Eisleben Computerclub Senioren/Mi seit :45 Uhr Eisleben Computerclub Senioren/Mo seit :45 Uhr Eisleben Computerclub/Mi seit :30 Uhr Eisleben Yoga seit :30 Uhr Eisleben Einführung Abnehmen mit Hypnose ab :00 Uhr Eisleben Workshop Filzen ab :00 Uhr Eisleben Studiofotografie seit :00 Uhr Eisleben Zur Erweiterung unseres Angebotes suchen wir landkreisweit Dozenten für alle Fachbereiche, EDV, Sprachen und Gesundheitsbildung. Klein- und Familienanzeigen JETZT auch ONLINE gestalten und schalten!

19 Nr. 1/ Evangelische Kirchengemeinde - St. Marien - Klostermansfeld Gottesdienste Sonntag, , Uhr Sonntag, , Uhr Sonntag, , Uhr Sonntag, , Uhr Sonntag, , Uhr Helbra Evangelische Kirchengemeinde - St. Katharina, Benndorf Gottesdienste: Sonntag, , um 9.30 Uhr Sonntag, , um Uhr Gottesdienst für alle Gemeinden in Wimmelburg Frauenkreis: Donnerstag, , um Uhr in Benndorf zusammen mit dem Helbraer Frauenkreis Evangelische Kirchengemeinde - St. Stephanus, Helbra Gottesdienste: Sonntag, , um Uhr Sonntag, , um Uhr Gottesdienst für alle Gemeinden in Wimmelburg Frauenkreis: siehe Benndorf Konfirmanden - Unterricht Der Unterricht findet am Freitag, dem , Uhr in Helbra statt. Bei eventuellen Rückfragen Tel.: Wir freuen uns auf dich! Evangelische Kirchengemeinde - St. Martin, Ahlsdorf Gottesdienste: Sonntag, , um Uhr Gottesdienst für alle Gemeinden in Wimmelburg Frauenkreis: Mittwoch, , um Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis Mittwoch, , um Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis Evangelische Kirchengemeinde - St. Wigbert, Kreisfeld Gottesdienste: Sonntag, , um Uhr Gottesdienst für alle Gemeinden in Wimmelburg Frauenkreis: Mittwoch, , um Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis Mittwoch, , um Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis Evangelische Kirchengemeinde - St. Cyriacus, Wimmelburg Gottesdienste: Sonntag, , um Uhr Gottesdienst für alle Gemeinden Frauenkreis: Mittwoch, , um Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis Mittwoch, , um Uhr in Wimmelburg zusammen mit dem Ahlsdorfer und Kreisfelder Frauenkreis Gemeindenachmittag Donnerstag, , um Uhr im Gemeindehaus der ev. Kirchengemeinde Die ev. Kirchengemeinde Klostermansfeld gehört zum Pfarrbereich Mansfeld. Pfarrer Dr. Matthias Paul, Mansfeld, ist unter der Ruf-Nr , Fax: , erreichbar. Öffnungszeiten des Gemeindebüros Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Kirchberg, jeden Donnerstag, in der Zeit von 9.00 bis Uhr Tel.: , Fax: Friedhofsverwaltung Klostermansfeld, Kirchstr. 3, Frau Römer, Sprechzeit: Jeden Dienstag von Uhr bis Uhr, im Büro der Friedhofsverwaltung, Kirchstraße 3, Klostermansfeld. Die Friedhofsverwaltung ist unter der Telefonnummer: zu erreichen. Hinweis! Seit dem Jahre 1990 betragen die Ruhezeiten für Erd- und Urnenbestattungen nur noch 20 Jahre. Die Gräber dieser Sterbejahrgänge waren demnach schon im Jahre 2010 abgelaufen. Bitte melden Sie sich bei der Friedhofsverwaltung. Wurden am Anfang des Jahres 1990 noch Verträge mit einer Ruhezeit von 25 Jahren abgeschlossen, so verlängert sich das Nutzungsrecht noch bis zum Ende des Jahres Die Ruhezeit der Sterbejahrgänge 1995, Erd- und Urnenbestattungen, sind ebenfalls 2015 abgelaufen. Die Nutzungsberechtigten melden sich bitte in der Friedhofsverwaltung um den weiteren Verfahrensweg abzuklären. Das Entfernen und Einebnen der Grabstellen durch die Nutzungsberechtigten ist lt. Friedhofssatzung nicht gestattet. Jegliche Veränderungen an den Grabstätten sind bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen und entsprechend der Gebührensatzung gebührenpflichtig. Wir weisen nochmals darauf hin, dass lt. neuer Friedhofssatzung dass vollständige Abdecken der Grabanlagen (Steinplatte) für alle Grabarten nicht mehr gestattet ist. Ein Drittel der Grabanlage ist für Bepflanzungen frei zu halten. Die Steinmetzbetriebe sind darüber informiert. Unsere Kirche im Internet, Sie finden uns unter: Kath. Pfarrei St. Gertrud Eisleben Hergisdorf donnerstags 08:30 Uhr Hl. Messe Donnerstag, :30 Uhr Wortgottesfeier, anschl. Krankenkommunion Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Sonntag, :30 Uhr Wortgottesfeier Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe

20 Helbra Nr. 1/2015 Sittichenbach Frauenkreis: Uhr jeden 1. Donnerstag im Monat Arbeitskreis Kirche St. Maria : Uhr jeden 2. Montag im Monat Samstag, :30 Uhr Hl. Messe Sonntag, :30 Uhr Hl. Messe Besondere Gottesdienste und Veranstaltungen: Freitag, :00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim St. Mechthild Freitag, :00 Uhr Gottesdienst im Pflegeheim St. Mechthild Besondere Mess- und Türkollekten: Samstag/Sonntag, / Messkollekte Flüchtlingshilfe Samstag/Sonntag, 07./ Türkollekten für die Ortsgemeinden Aktuelle Änderungen bzw. Ergänzungen vorbehalten! Bitte beachten Sie auch unsere Beiträge und Hinweise: -> unter: -> im Aushang, Pfarrbrief sowie in den Vermeldungen Öffentliche Vorträge der Zeugen Jehovas Datum Vortragsthema Welche Bedeutung hat die Flut der Tage Noahs für uns heute? was heißt es, die christliche Identität zu bewahren? Die Vorträge finden - so weit nichts anderes vermerkt - jeweils um 9.30 Uhr im Königreichssaal, Gewerbegebiet Hundertacker, Christian-Ottiliae-Straße 5a, Helbra, statt. Thomas Pils Beauftragter des Informationsbüros Anzeigen

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