Das Technische Hilfswerk

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1 Das Technische Hilfswerk Monatszeitschrift des THW 15. Jahrgang Nr Dezember 1968 AUS DEM INHALT 1 Grußwort zur Jahreswende 2 "Die Feuerwehr im Dorf lassen" 7 Hoher Besuch beim Berliner THW Grubwort des Direktors des Technischen Hilfswerks zur Jahreswende 9 Blaulicht... Wer zahlt? (Schluß) 11 "Der Tornado von Pforzheim" Der Geist ist wichtig 12 Vorposten in der Wetterküche 14 Wirklichkeitsnahe übung 15 Brückenschlag in Wolfratshausen 16 Gelungene Nachtübung Zeichenhilfe für THW-Zeichen 17 THW-Schule Ahrweiler Lehrgangszeitplan für Post aus Kanada 19 Aus den Ortsverbänden 21 Zeitschriften- und Buchbesprechung 22 Personal nach richten 23 Register für den Jahrgang 1968 Unser Umschlagbild: Winterlicher Brükkenschlag über einen Fluß. Hier wird ein Unterzug verschraubt. Bild: C. H. Schmldt Druck und Verlag: Rhenania Druck und Verlag GmbH, Koblenz, Görresplatz 5-7. Redaktion: Dr. Hans Berenbrok. Anzeigen: Horst Janke. Telefon: Koblenz Telex: Einzelpreis 70 pt. Postbezug: Vierteljährlich 2,- DM einschließlich Zustellgebühr. In den Preisen sind 5,5'/' MWSt enthalten. Bestellungen beim Verlag, bei der Post oder beim Buchhandel. Postscheckkonto Köln Rhenania Druck und Verlag GmbH. Bankkonto: Dresdner Bank AG, Koblenz. Z. Z. 1st Anzeigenpreisliste Nr. 5 gültig. liebe Helfer des THW! Auf das J,ahr 1968 zurückblick,enrd, kann festgestellt werden, daß es mitdem Technischen. Hilfswerk emgutes Stück we~terging. Es waren zwar mancherlei Schwi'eTigkeiten zu überwinden, jedoch ging es vorwärts, denn sowohl die Zahl der Helfel!',als auch die der OrrbslVeI!'bände ist gestiegen. Die Einsatzber,e1tschaft konnteaufrechterhahen bleiben, und die Entschlossenheit, Gef.ahren wirkungsvoll zu begegnen, hat 'llidgendwo nachgelassen. Es hat, Igottlob, im verg,anlgenen Jtahr keine größer,en KJatastrophen - bis,auf die verheerenden Unwettelrfolgen in Pf()rz,heim - g~geben. Aber trotzdem haben sich die Einsätze und technischen Hilife1eistungen vermehrt. Allen, die an diesen Hilisaktionen und damit an den tabwägharen Leistungen des Technischen Hilfs,weI\ks betehligt waten, möchte ich hiermit meine Anerkennung alussprechen. Dank sage ich,auch denen, di,e ihre ir,eie Zeit opferten und sich in den Ortsverbänden oder THW Schulen,ausbilden ließen, damlt sie im Gefah:renfalle richtig zuf'bssen können. Dank gebührt lauch tahlen, die -,glanz gleich in welch'er Form - am weiteren Autbau des Technisch,en Hilfswerks m~thalfen. Die Helfel!' des Technischen Hilfswerks haben Anltaß, hoffnungsvoj.l in die Zu!kunit zu schlauen. Das inrz:w:ischen v,erabschiedete Gesetz über d±e ErweiteTU!Ilig des K,a tastroph eruschu tz es weist dem TechniJschen Hilfswerk laus öffentlich,e Einrichtung eine Aufgabe im Zivilschutz zu. Wenn auch wesen1l11che Veränderungen deo:zeihlg nicht spürbar Stind, so liegt dies an dennoch fehlenden AusfühT:ungsbesltimmungen. Aber es hahnt slch doch &chon eine vielv,ersptechende Entwicklung,an. DLe Wtartezeit sollte unbedingt geruutzt wenden, um sich ffir größen~ Aufgaben vorzubereiten und ibel'eitzuhalten. Wenn lalle, die zum Technischen Hiolfswerk gehören, unvffi"zagt, unbeirrt und unverdrossen illre freiwhllig übernommenen Arufgaben erfüllen, wenn me,alle, so wie bisheo:, mi:t dem,gleichen Idealismus und mit ganzer Hing,abe ihrer Sache und damit den MitbürgeTn dienen, diann kann es mit dem Technischen Hilfuwerk lauch im Jtahre 1969 nur aufwärts,gehen. In diesem Sinne wünsche ich,allen Helfern und ihlren An.geihörLgen ein rechtirohes W,eihnachtsfest und für das Jahr 1969,ein hernliches Glückf8.,ufl Hans Zielinski

2 "Die Feuerwehr im Dorf lassen" G egendarstellung des Deutschen Feuerwehrverbandes zu dem Leitartikel im Septemberheft 1968 "Es ist nicht die Art und Weise der Feuerwehr, zu polemisieren. Die Polemik überlassen wir gerne der Monatszeitschr1ft,Das Technische Hilfswer.k'. Wir halten es grundsätzlich auch als unter unserer Würde, auf polemische Äußerungen zu Sachfragen einzugehen. Allein im Interesse einer objektiven Infonnation der Leser, einer sachlichen Aufklärung der Helfer des THW und einer votn unseren eigenen Kameraden erwarteten Unterrichtung veröffentlichen wir nachfolgende sachliche Darstellung zu dem Leitartikel im Septemberheft 1968 der Monatszeitschrift,Das Technische Hilfswerk'." Der Festvortrag von Präsident Bürger am 8. September 1968 in der Saarlandhalle zu Saarbrücken stand unter dem - von der THW -Zeitschrift verschwiegenen - Thema "Die Freiwilligen Feuerwehren im Strukturwandel". Unter diesem Thema befaßte sich der Präsident des DFV - selbst ehrenamtlicher Stadtbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr einer Kreisstadt - in einem einstündigen Vortrag mit den Problemen, die sich für die Freiwilligen Feuerwehren der Bundesrepublik Deutschland aus den ungeheuerlichen Veränderungen unserer Zeit und unserer Gesellschaftsordnung heraus ergeben. Es war ein historisch begründeter, die eigene Organisation kritisch wertender und mit seinen praktischen Folgerungen in die Zukunft weisender Vortrag. Hier ging es ' nicht um "verbandspolitischen Trommelwirbel", hier ging es um die Feuerwehren und um den ihnen aufgetragenen und freiwillig übernommenen Schutz der Bevölkerung in Friedens- und Kriegszeiten sowie um die Sorge und Verantwortung, dieser Aufgabe auch in der veränderten Gegenwart und in der vor uns liegenden Zukunft gerecht werden zu können. Das TECHNISCHE HILFSWERK stellt hierzu fest : Die bereits in der Zeitschrift "brandschutz", Heft 11/68, abgedruckte Gegendarstellung des Deutschen Feuerwehrverbandes möchten wir unseren Lesern nicht vorenthalten. Denn auch ihnen soll die Möglichkeit geboten werd en, sich ein eigenes Urteil :ml bilden, insonderheit zu der Frage, wer zuerst polemisierte, das Technische Hilfswerk Igegen den Deutschen Feuerwehl"verband oder der Deutsche Feuer,wehrverband gegen das T,echnische Hüfswerk. Bei unserer Stellungnahme beschränken wir uns im wesentlichen auf Zitate von Reden und Veröffentlichungen der Repräsentanten des Deutschen Feuerwehrverbandes und des ihm nahestehenden Personem,kreises. Die Ausführungen des Präsidenten des Deutschen Feuerwehrverbandes am 8. September 1968 in Saarbrükken sind nicht losgelöst von vorhergehenden Ausführungen zu betrachten und zu beurteilen. Erst wenn man weiß, was seit Jahr und Tag vom Deutschen Feuerwehrverband gegenüber dem Bundesministerium des Innern und gegenüber dem Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz in der Frage der Mitarbeit zum Zivilschutz/Katastrophenschutz gefordert wird, und auf welche Art und Weise dies geschah, kann man sich ein abschließendes Urteil bilden. Von den 5 1 /2 Seiten, die der Vortrag im Druck umfaßt, ist auf 1/ 4 Seite von der Abgrenzung der Aufgaben des Brandschutz- und Rettungswesens zwischen Feuerwehr und Technischem Hilfswerk die Rede. Hier ist leider im Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes - entgegen den Anträgen des DFV - im 4 eine Fassung aus dem alten Gesetz übernommen worden, die gegen die neue Grundkonzeption des Gesetzes ausgelegt werden kann und auch ausgelegt wird. Dabei geht es um folgende sachlichen und nüchternen Tatbestände: 1. Nach den geltenden Landesgesetzen über das Feuerwehrwesen ist es gesetzliche Pflichtaufgabe der kommunalen Feuerwehren, bei Bränden und öffentlichen Auch diese Ausführungen in Saarbrücken gegen das Technische Hilfswel'lk sind nur als Teil eines Ganzen zu bewerten. Sie können darum nicht losgelöst von ähnlichen Angriffen in früherer Zeit gegen das THW betrachtet werden. Hierzu stellt das THW im einzelnen fest: 1. Nach den Feuerwehrgesetzen der Bundesländer gehören außer der Schadenfeuerbekämpfung und der Brandverhütung von Land zu Land unterschiedliche 2

3 Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht werden, Hilfe zu leisten und Menschen und Tiere zu retten. Hieraus ergibt sich zwar keine - auch niemals geforderte - "Monopolstellung" der Feuerwehren, aber auch keine "Interessenlage", sondern ein klarer Auftrag an die Feuerwehren, zu dem sie sich auch bekennen. Hilfspfiichten zu den Aufgaben der Feuerwehren. Es werden einzelne Naturereignisse und Unglücksfälle aufgezählt, bei denen Rettungsarbeiten der Feuerwehren - nach Leistungsvermögen - in Betracht kommen. Insbesondere gehören schwere Bergungs- und Aufräumungsarbeiten nicht zu ihl'em A'Ufgabengebiet, auch keinerlei Instandsetzungsarbeiten, für die insbesondere der FreLwilligen Feuerwehr SpezialausbHdung und -gerät fehlen. Der Auftrag der Feuerwehren ist also, entgegen den vieldeutigen Darlegungen des Präsidenten Bürger, auf das Bundesgebiet bezogen. Vom Feuerschutz abgesehen rechtfertigt dies nicht die Anstrebung einer neuen Monopolstellung. Dies kann bei dem unterschiedlichen Ausrüstungsstand und Leistungsvermögen der einzelnen Wehren auch nicht anders sein. Die erstrebte Monopolstellung ist deshalb schon von der Sache her fragwürdig. 2. Nach ihren tatsächlichen Einsätzen erstrecken sich die Aufgaben der Feuerwehren seit eh und je auf den Brandschutz und das Rettungswesen. Sie haben sich vor allem im letzten Jahrzehnt schwerpunktmäßig auf die Einsätze zur technischen Hilfeleistung verlagert : Brandeinsätze, technische Hilfe- leistungen - gegenüber 947 Hilfeleistungen des THW!) Einsätze der Feuerwehren im Jahr sind allerdings gegenüber knapp 1000 Einsätzen des THW mehr als "ein Löffel Tat"! 2. Es mag sein, daß die fast Feuerwehren 1966 im Rettungswesen, zu dem auch der Krankentransport gehört, täglich insgesamt 140 Einsätze hatten, also jede 170. Wehr nur einen. Die aus Freiwilligen bestehenden Einsatzeinheiten der 530 Ortsverbände des THW wurden im Jahresdurchschnitt zu 2 Großeinsätzen gerufen; das ist relativ fast die gleiche Einsatzdichte, wobei der Schwiedgkeitsgrad hierbei nicht erörtert werden soll. Den Hauptanteil an den Feuerwehreinsätzen haben sicherlich die 60 Berufsfeuerwehren ; solche Berufseinheiten hat das THW nicht. 3. Die Freiwilligen Feuerwehren überziehen in einem engmaschigen Netz das ganze Land, da fast in jeder Gemeinde eine Feuerwehr vorhanden ist. (1966: Gemeinden, Freiwillige Feuerwehren.) Die einzelnen Feuerwehren werden durch das System der nachbarlichen Löschhilfe, durch ausgebaute Stütz- und Schwerpunkte mit Spezialausrüstungen sowie durch Katastrophen-Bereitschaften (Notstandseinheiten) auf Kreisebene über ein lückenloses Alarmierungssystem je nach Bedarf unterstützt. In diesem System bilden die 59 Berufsfeuerwehren unter der Leitung von Ingenieuren und Diplom-Ingenieuren besonders gut ausgerüstete Schwerpunkte. - Niemand beabsichtigt, die Feuerwehren aller Gemeinden mit unerfüllbaren technischen Aufgaben zu betrauen. Immerhin gibt es aber in fast jeder Gemeinde eine Feuerwehr, die jederzeit durch nachbarliche Hilfe verstärkt werden kann. Die THW-Ortsverbände aber befinden sich zumeist in Orten, die in der Regel schon über eine ausreichende Stützpunktfeuerwehr verfügen. (Siehe auch Spohn' "Feuerwehr und Katastrophenschutz", brandschutz 4/68.) 3. Das Netz der THW-Ortsverbände ist u. a. nach zivilschutztaktischen Gesichtspunkten errichtet worden. Die umfangreichen Aufgaben des THW können nicht von Zwergeinheiten durchgeführt werden. Fast in jedem Kreis ist der erforderliche Bergungs- und Instandsetzungsdienst einsatzbereit. Daß an denselben Orten, die über eine Stützpunktfeuerwehr verfügen, auch THW Einheiten bereitstehen, läßt nicht den Schluß zu, daß sie entbehrlich seien; sie haben ganz andere Aufgaben als die Feuerwehren. 4. Die praktischen Einsatzerfahrungen der Feuerwehren in Friedens- und Kriegszeiten, haben klar erwiesen, daß Löschen, Retten, technische und sanitäre Erste Hilfe nicht voneinander zu trennen sind. Diese Gebiete sind echte Aufgaben der Feuerwehren im täglichen Einsatz, im Katastrophenschutz und im erweiterten Katastrophenschutz. Für die bestehenden Verbände des Deutschen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerkes usw. verbleibt darüber hinaus noch ein so weites und wichtiges Tätigkeitsfeld, daß sie Mühe haben werden, es mit ihrem Personal und Material auszufüllen. Worum es geht, das ist die vernünftige Abgrenzung der Aufgaben, die sinnvolle Deutung des unklaren, 4. Die Menschenrettung muß bei allen humanitären Hilfsorganisationen stets Vorrang haben. Dies besagt aber nicht, daß die THW-Einheiten beispielsweise den Krankentransport und ersten Rettungsdienst der Feuerwehren übernehmen wollen oder sie davon entlasten könnten. Die Aufgabenabgrenzung ergibt sich einfach daraus, daß Aufgaben der Räumung, Bergung und Instandsetzung nach Katastrophenfällen nicht zu den herkömmlichen Aufgaben der Feuerwehren gehören, insbesondere bei Katastrophenfällen infolge von Kriegshandlungen. Das wären zugestandenermaßen "Neulandgebiete für die Feuerwehren" (Festvortrag Saarbrücken vom ). 3

4 schillernden Begriffes "Bergung", der besser in die Begriffe Rettung, Räumung, Bergung, Instandsetzung aufgegliedert würde. (Siehe auch: Brunswig: "Feuerwehrdienst im Wandel unserer Zeit", brandschutz 8/68.) Das alles sind sachliche Tatbestände, die man bei objektiver Betrachtung der Probleme nicht übergehen kann. Hinsichtlich der "täglichen Praxis" bei technischen Hilfeleistungen der Feuerwehren urteilt Landesbranddirektor Dipl.-Ing. Gerhard Günther, Hannover, wie folgt:. Freiwillige Feuerwehren, die in unmittelbarer Nähe von Autobahnen und verkehrsreichen Bundesstraßen liegen, verzeichnen verhältnismäßig viele Einsätze bei Hilfeleistungen. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um Tätigkeiten bei Verkehrsunfällen, während rein technische Hilfeleistungen selten sind. Stellen die technischen Hilfeleistungen schon die Berufsfeuerwehren oft vor Probleme, die gediegenes technisches Wissen und eine ebensolche Ausrüstung verlangen, so sind die Freiwilligen Feuerwehren in dieser Hinsicht meist überfordert, insbesondere wegen der fehlenden technischen Spezialausrüstung, wie mittlere oder größere Rüstkraftwagen, Kranwagen usw., aber auch wegen der nicht ausreichenden Ausbildung für diese Zwecke... " (Die Niedersächsische Gemeinde, 12/ 1967, S. 304). Es ist nicht wahr, daß Präsident Bürger die Existenzberechtigung des Technischen Hilfswerkes bestritten hat. Wohl aber maßte sich der Leitartikler der THW-Zeitschrift an, dem gewählten Sprecher der Freiwilligen Feuerwehren den Mund zu verbieten! Die Kritik am THW geht eindeutig an die Adresse der "Bundesanstalt", nicht an die Helfer im THW, die ja bekanntlich auch z. T. andere Vorstellungen von der Organisationsform ihres Hilfsverbandes haben. Vollends unter dem neuen Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes ist es völlig unverständlich, warum der Bund auf kommunaler Ebene eigene Einheiten für den Katastrophenschutz unterhält. Das THW wäre ohne Zweifel auf kommunaler Ebene viel besser aufgehoben. Das im Leitartikel der THW-Zeitschrift erwähnte Beispiel der guten Zusammenarbeit zwischen Feuerwehr und THW beim Aufbau des Zeltlagers der Deutschen Jugendfeuerwehr in Rottweil beweist - wie viele ähnliche Vorgänge in anderen Orten auch -, daß hier die richtige Ebene und die richtige Abgrenzung der Funktionen gegeben ist. Zur Frage der Existenzberechtigung des THW äußerten Vertreter des Feuerwehrverbandes u. a.: "... Wir Feuerwehrmänner wissen sehr wohl darum, daß sich unser Einsatz mehr und mehr von einem Feuerbekämpfen zur technischen Hilfeleistung verlagert... 1st es unter diesen Umständen überhaupt verantwortlich, daß der Bund mit einem jährlichen Millionenaufwand im Technischen Hilfswerk eine technische Parallelorganisation zu dieser kommunalen Einrichtung unterhält?... " "... Es muß als sinnlos bezeichnet werden, wenn sich Bundeseinrichtungen auf kommunalem Sektor bewegen, wo für sie überhaupt keine Rechtsgrundlage besteht... " (Albert Bürger, "Bestandsaufnahme III", brandschutz 3/67). "... Ob es dagegen gelingt, auch künstlich gezüchtete und durch ständig verabfolgte Geldspritzen am Leben erhaltene Institutionen des Bundes (sprich THW, die Red.) harmonisch in eine solche natürlich gewachsene Einrichtung der Gemeinde einzubauen, bleibt in Kenntnis allein der haushaltstechnischen Modalitäten, der Dogmentreue und einiger Prinzipien von Hausmachtpolitik noch ungewiß... " (brandschutz 8/1968). Es ist nicht wahr, daß Präsident Bürger gegen das Technische Hilfswerk polemisiert und eine gute und bewährte Einrichtung in Frage gestellt hätte, ohne das dadurch möglicherweise entstehende Vakuum durch Freiwillige Feuerwehren ausfüllen zu können. Die Freiwilligen Feuerwehren sind bisher ihren Aufgaben immer noch gerecht geworden, selbst wo ihnen das benötigte technische Gerät vorenthalten wurde - weil es noch in ZS-Lagern gehortet wird - oder wo - wie in den meisten Fällen - ein Ortsverband des THW nicht vorhanden war. Würden sich dagegen die Feuerwehren - entgegen ihrem gesetzlichen Auftrag - nur auf die Brandbekämpfung beschränken, so würde auf dem Gebiet der technischen Hilfeleistungen wahrlich ein unverantwortliches Vakuum entstehen, das vom THW niemals ausgefüllt werden könnte. In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings dann auch die Frage nach der Relation von Aufwand und Nutzen bei der gegenwärtigen Organisation des THW! Wer polemisierte gegen wen? Die Antwort mögen die Vertreter des Deutschen Feuerwehrverbandes selbst geben: "... Wir beobachten sehr genau, daß das Technische Hilfswerk, welches aus Bundesmitteln einen erheblichen Propaganda-Aufwand und Propaganda-Apparat unterhält, als Katastrophenschutzorganisation für den Bergungsdienst auftreten will. Aus diesem Grunde hat auch der Bundesminister des Innern gegen unseren sachlichen Einwand im 4 des Gesetzes das Fachgebiet,Bergung und Instandsetzung' geschaffen... " (Albert Bürger, Festvortrag Saarbrücken, ). "... Der bundeszentrale Aufbau des THW ohne echte Landes- und Kreisorganisation wird wenig geeignet sein, bei einem erweiterten Katastrophenschutz auf Kreisebene mitzuwirken. Um für uns ein gleichwertiger Partner zu sein, bedarf es m. E. eines Umbaues im Gefüge des THW. Dazu möchte ich mit diesen Ausführungen angeregt haben. Ohne eine sinnvolle Einbindung des THW in die Gemeinden und ihre Aufgaben wird diese Einrichtung den Auf- 4

5 tvana an Bundesmitteln nicht mehr rechtfertigen. Auch hier sollte jetzt der Zeitpunkt sein, überkommene Gedanken und Formen durch moderne Lösungen auf der unteren Ebene der HHfstätigkeit zu ersetzen... " (Albert Bürger, Kritische Gedanken zur Neuordnung des Schutzes der Zivilbevölkerung, Vortrag Delegiertenversammlung 1967 in Bad Harzburg). "... Der einfache Bürger hat ein sehr feines Gespür für den Unterschied zwischen Effektivität in der Leistung und bombastischer, anmaßender Effekthascherei. Mögen sich andere Organisationen (sprich THW, d. Red.) dafür wie Sauerbier anbieten und ihre Bergungstheorien nach dem Motto,Warum denn einfach, wenn es so herrlich kompliziert geht!' preisen - ihnen fehlen die unerläßlichen Voraussetzungen zum Einschätzen nüchterner Wirkli chkeit. Sie verspielen auch den letzten Rest von Respekt, wenn sie zum Schluß noch eine detaillierte Gebührenrechnung schicken, in der 50 Pfennig für die Straßenbahnfahrt eines Helfers ebensowenig fehlen wie 2,45 DM Zehrgeld. Welch kümmerlicher,kopekenscheich' kommt bloß auf solche Ideen, mit denen auch der letzte Funken an,goodwill" noch ausgetrampelt wird... " (H. Brunswig, Feuerwehrdienst im Wandel unserer Zeit, brandschutz, 8/1968). Es ist nicht wahr, daß Präsident Bürger die Zivilschutzkonzeption des Bundes zur "lebensfremden Schreibtischarbeit degradiert" hat. Die Grundsätze des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes sind vom Deutschen Feuerwehrverband schon immer vertreten worden und werden von ihm ausdrücklich bejaht. Sie wurden von Präsident Bürger in seinem Vortrag noch einmal klar herausgestellt, um falschen Auslegungen und Folgerungen in gewissen Amtsstuben von vornherein entgegenzutreten. Erweiterung des Katastrophenschutzes, das heißt Abkehr von der bisherigen Zweigleisigkeit von Zivilschutz und Katastrophenschutz und Erweiterung der Aufgaben der friedensmäßig auf kommunaler Ebene bestehenden Katastrophenschutzeinrichtungen für den etwaigen Verteidigungsfall. Diese Konzeption wäre nicht ohne das stete Drängen des Deutschen Feuerwehrverbandes, nicht ohne seine wiederholten sachlich begründeten Denkschriften, Entschließungen und Eingaben, nicht ohne die eindringlichen Reden seines Präsidenten verwirklicht worden. Herr Bürger gab hierauf selbst die Antwort: "... Hätte man im Bundesministerium des Innern nicht zuviel in den Vorgängen der Luftschutzorganisation des Dritten Reiches studiert, wäre der überörtliche LSHD dem wir am 30. Dezember 1968 ein ruhmloses Begräbni~ geben wollen, nicht entstanden... Dagegen wünschen wir uns einen anderen Stil in der Arbeit mit dem Bundesminister des Innern... Wir sind gerne bereit zur Zusammenarbeit, glauben aber, daß dies nur auf der Basis der Gleichberechtigung und ohne jede Arroganz sein kann. Wenn sich Bundesjuristerei mit unserem Sachverstand paaren könnte, glaublich, könnten auch brauchbare Verordnungen zustande kommen, und ein Wandel zum Guten eintreten... " (Festvortrag in Saarbrücken). Es ist nicht wahr, daß der Deutsche Feuerwehrverband eine Einladung des Bundesinnenministeriums zu einem Gespräch über die Mitarbeit im erweiterten Katastrophenschutz nicht wahrgenommen hat. Es war den Vertretern der Freiwilligen Feuerwehren und der Berufsfeuerwehren wegen einer eigenen Tagung lediglich nicht möglich, den vorher nicht mit ihnen abgestimmten und verhältnismäßig kurzfristig angesetzten Termin anzunehmen. Das THW wird als Bundesanstalt zu derartigen Besprechungen einfach zitiert und nimmt sie durch seine hauptamtlichen Kräfte wahr. Die Vertreter der Freiwilligen Feuerwehren sind bis zur Spitze hinauf ehrenamtlich tätige Bürger, die auch noch ihre Berufspflichten zu erfüllen haben. Die Besprechung hat inzwischen längst an einem von den Vertretern der Feuerwehren vorgeschlagenen 'l1ermin,stattgefunden. Zur Abrundung des Gesamtbildes der Frage der Bereitschaft zur Zusammenarbeit des Deutschen Feuerwehrverbandes mit den Bundesbehörden sei folgendes Zitat angeführt: "... Nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes, das in der Grundkonzeption zwar der Auffassung der Freiwilligen Feuerwehren entspricht, diesen Grundsatz aber nicht konsequent durchführt, ist ein gewissenhaftes Studium des Gesetzes erforderlich, um entscheiden zu können ob die Freiwilligen Feuerwehren diesem Gesetz für 'den Bereich des Brandschutzes ihre Zustimmung geben können. Das wird vor allem davon abhängen, ob die berechtigte Forderung des Deutschen Feuerwehrverbandes, bei der Beratung der Durchführungsverordnungen zu diesem Gesetz beteiligt zu werden, vom Bundesministerium endlich erfüllt wird oder nicht. Das freiheitliche und selbstverantwortliche Wesen der Freiwilligen Feuerwehren verträgt es nicht, sich dem wenig demokratisch anmutenden, dirigistischen Stil des Bundesinnenministeriums unterzuordnen... " (Albert Bürger, Zum Delegiertentag, brandschutz, 8/1968). 5

6 Wenn jemand erkannt hat, daß sich "die Zeiten und wir in ihnen ändern", dann ist es der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes Albert Bürger! Das wird jeder zugeben müssen, der seinen Festvortrag von Saarbrücken gehört oder gelesen hat. Der Verfasser des Leitartikels in der Monatszeitschrift "Das Technische Hilfswerk" hätte besser.getan, den Vorschlag des Präsidenten im Wortlaut zu veröffentlichen, dann hätte er beim genauen Studium vielleicht gemerkt - und die Leser der THW Zeitschrift mit ihm -, daß der Tenor des Vortrages gerade auf diese veränderten Zeiten abgestellt war. Unter diesem Aspekt scheute sich der Redner nicht, auch die eigene Organisation zu kritisieren, zeigte allerdings zugleich auch praktische Wege in die Zukunft auf. Eine solche kritische Betrachtung ist notwendig und kann durch keine Polemik gegen andere oder Propaganda für sich selbst ersetzt werden. Mit einem Satz des Leitartikels 'in der THW-ZeitschrJit stimmen wir allerdings überein: "Man muß die Feuerweh r im Dorf lassen!" Das heißt da, wo sie der Gesetzgeber hingestellt hat! Mehr wollen wir auch nicht. Am war im "Südkurier" folgende Schlagzeile zu finden: F.euerwehrpräsident Bürger: "Die Feuerwehr:muß um erweiterten Katastrophenschutz die Führung übernehmen." In seinem Referat anläßlich der Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes in Niedereschach bemängelte Albert Bürger die Bürokratie in Bonn mit den Worten: "... Wir haben nun endlich genug vom Experimentieren... " Wir zitieren weiter aus dem "Südkurier" folgende Sätze: "Er (ALbert Bürger) begrüßte es, daß nun die Landkreise als Träger des Katastrophenschutzes fungieren und sprach sich für ein Zusammenarbeiten der örtlichen Hilfsorganisationen aus, den Aufbau von weite7 en Katastrophenschutzorganisationen lehnte er entschieden ab. Die Feuerwehr habe auf Grund ihrer Leistung und ihres Potentials einen Führungsanspruch beim Einsatz im Katastrophenfall, sie betrachte sowohl den Brandschutz als auch die Bergung und Rettung von Menschen als ihre Hauptaufgabe. Das sei aber in dem Gesetz nicht verankert.,wir werden uns hart mit der klaren Abgrenzung der Aufgaben auseinandersetzen müssen', sagte Präsident Bürger. Zur Frage, wer die Einsatzleitung im Katastrophenfall übernehmen solle, erklärte der Referent, daß laut Gesetz der Landrat die Gesamtleitung habe, der seinerseits einen Stabsleiter 'benennen müsse. Von seiten des Feuerwehrverbandes sei man der Meinung, daß die Aufgabe der technischen Leitung nur dem Kreisbrandmeister übertragen werden könne." Sind dies die Zeichen der neuen Zeit, wie sie uns vor kurzem in Baden-Württemberg auch auf andere Weise vorexerziert worden sind? Doch lassen wir dies. Wir haben bisher mit den Feuerwehren auf allen Ebenen kameradschaftlich zusammengearbeitet, und jeder einzelne hat gewußt, an welchem Platz er zu stehen hat. Diese gute Zusammenarbeit der Feuerwehrmänner und der THW Helfer darf nicht das Opfer überspitzter Forderungen der Repräsentanten des Deutschen Feuerwehrverbandes werden. Wir jedenfalls glauben, daß die fast ausschließlich von den Funktionären des Deu tschen Feuerwehrverbandes gegen uns als Helfer der anderen Hilfsorganisation der öffentlichen Hand vorgebrachten, abwertenden Angriffe von der Masse unserer Feuerwehrkameraden weder gewünscht noch gebilligt werden. Diese uns herzlich verbundenen Mitstreiter für die Sache des Zivilschutzes werden deshalb auch verstehen, daß und warum nun unsere Geduld durch das herausfordernde Verhalten ihrer Repräsentanten gegen uns el'schöpft ist. Trotzdem: Der Deutsche Feuerwehrverband hat es in der Hand, sich auf dem Wege der Fairness und des Anstandes zurückzubewegen. Was das bisherige Polemisieren angeht, so möge sich der Deutsche Feuerwehrverband in redlkher Selbstprürnng die Frage vor,legen, wer sich bei wem zu entschuldigen hat. Ein groteskes Mißverständnis wäre es aber, wenn der Deutsche Feuerwehrverband annähme, daß das THW nach dem Vorgefallenen hierzu den ersten Schritt tun könnte. 6

7 Hoher Besuch beim Berliner THW Bundesinnenminister Benda, Bürgermeister und Senator für Inneres, Neubauer, Vizepräsident Dr. Kolb und die Mitglieder des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung des Berliner Abgeordnetenhau ses überzeugten sich von der Einsatzbereitschaft und dem Leistungsstand des Berliner THW. Bundesinnenminister Benda und Mitglieder des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung des Berliner Abgeordnetenhauses beim Übersetzen über di~ Havel auf einer 8-t-Pontonfähre Bild: Hamann Der LV Berlin führte in der Zeit vom 27. bis 29. September in Zusammenarbeit mit den in Berlin vertretenen Sanitätsorganisationen eine Herbstübung durch, an der alle zwölf Bezirksverbände, der Fernmeldezug und die Fahrbereitschaft des Landesverbandes sowie Kolonnen des ASB, des DRK, der DLRG, der JUH und des MHD beteiligt waren. Nach der angenommenen übungslage hatten Herbststürme im Berliner Stadtgebiet erhebliche Schäden an Häusern, Brücken und bei der Schiffahrt angerichtet. Der Senator für Inneres ordnete deshalb den Einsatz des THW am 27. September 68 für den Bau der D-Brücke ab 8 Uhr und für die anderen Einheiten ab 18 Uhr an. Die in Berlin vertretenen Sanitätsorganisationen wurden aufgefordert, das THW bei der Durchführung einzelner Aufgaben zu unterstützen und die sanitätsmäßige Betreung der THW-Helfer zu übernehmen. Die Bereitschafts- und Zugführer sowie die Einsatzleiter der Sanitätsorganisationen erhielten am 27. September 1968 um Uhr durch den LB die Einsatzbefehle. Diese Einsatzbefehle sahen folgende Aufgaben vor: - Aufbau eines Zeltlagers mit Wasser- und Abwassereinrichtungen, Energieversorgung, Sanitätsstelle und Verpflegungszentrum für ca. 350 Helfer im Bereitstellungsraum Grunewald, Jagen 60; - Einrichtung einer Fährverbindung zwischen Kuhhorn - Forst Grune- wald - und dem jenseitigen Havelufer Am Wiesenhaus für Kraftfahrzeuge bis zu 8 t; - Bau einer 30-t-Brücke mit einer Stützweite von 21,35 m - einstöckig, einwandig, einspurig - auf dem Gelände des Polizeiübungsplatzes in Spandau; Ölschadenbekämpfung zu Wasser und zu Lande auf dem Gelände der Firma Seyd & Heinrichs; - Bergung von Verletzten aus Abrißhäusern, Gitschiner Straße; - Aufbau von fünf Schutzhütten im Bereich des Forstamtes Grunewald; - Schlagen von Waldschneisen auf dem Gelände der Firma Bosch Elektronik in Spandau für die Bekämpfung eines Brandes;. - Einrichten von fünf beweglichen und vier stationären Funkanlagen im 4-m-Band, Aufbau einer Funklinie - FuG 6 - im 2-m-Band sowie Abwicklung des gesamten Betriebsdienstes. Die gestellten Aufgaben konnten im einzelnen wie folgt gelöst werden: Der Aufbau des Zeltlagers im Grunewald wurde am Freitag, 27. September, begonnen. Am Samstag, 28. September früh, standen die Mann-Hauszelte, die der Senator für Jugend und Sport zur Verfügung gestellt hatte. Die Technischen Dienste konnten bis zu diesem Zeitpunkt ebenfalls die zum Lageraufbau erforderlichen Arbeiten abschließen. Sämtliche Zelte wurden mit wasserdichten 60 W- Leuchten und FR-Schukosteckdosen für weitere elektrische Anschlüsse versehen. Die RGW-Einheit hatte eine Waschanlage mit 18 Waschbecken und einer Warmwasserbereitungsanlage errichtet, wobei Rasiersteckdosen und Spiegel für die "Verschönerung" der Helfer nicht fehlten. Die Abwasser wurden über angelegte Sickergruben ins Erdreich abgeleitet. Die für die Durchführung des gesamten Bereitstellungsprogramms benötigte elektrische Energie wurde einem 17,5 KVA-Notstromaggregat entnommen. Der ASB übernahm die sanitätsmäßige Betreuung im Lager und richtete eine Sanitätsstelle ein. Darüber hinaus unterstützte er mit einem Versorgungszug das THW bei der Verpflegung der Helfer und Gäste. Der Bau der 8-t-Fähre am Kuhhorn aus 10 LH-Pontons und dem entsprechenden Fahrbelag bereitete den Helfern keine Schwierigkeit. Von den beiden Anlegern wurde einer als fester mit Schwelljoch und der zweite als schwimmender mit Hilfe von LH Pontons errichtet. Zum Bau des festen Anlegers dienten 18 x 20 cm Kanthölzer als Ort- und Spurbalken und 5 cm starke Bohlen für den Fahrbelag. Die Wasserwachten des DRK und der DLRG stellten den Rettungsdienst. Am Sonnabend konnte der Fähr- 7

8 Der THW-Erbseneintopf schmeckt. Von links nach rechts : Vizepräsident Dr. Kolb, Bundesinnenminister Benda, Bürgermeister und Senator für Inneres Neubauer, Ausschußvorsitzender Ehrke Bild: Hamann betrieb zur festgesetzten Zeit - gegen 13 Uhr - zwischen dem Kuhhorn und dem jenseitigen Havelufer aufgenommen werden. Als erste setzten der Bundesminister des Innern, der Vizepräsident des BzB und die Mitglieder des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung des Berliner Abgeordnetenhauses über. Einer der Höhepunkte der übung war der Bau der 30-t-Brücke auf dem Polizei übungsplatz in Spandau. Es war verständlich, daß diese neue Aufgabe des THW im Rahmen des Katastrophenschutzes von Berlin die Gäste besonders interessierte. Die Vorbereitungsarbeiten für den Brückenbau verliefen nicht ganz programmgemäß. Die ersten Erschwernisse traten beim Transport der Brückenteile am Freitagvormittag auf. Wegen der beschränkten Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge mußte die Belademöglichkeit voll ausgenutzt werden. Dieses erforderte eine erhebliche Rangierarbeit des Verladekrans, der sich für diese Arbeiten als zu unbeweglich erwies. Dank der guten Unterstützung durch die Berliner Feuerwehr, die kurzfristig einen zweiten Kran abstellte, konnten diese Schwierigkeiten überbrückt werden. Dann drohten die beladenen Lastkraftwagen mit Anhängern in Sandhügeln am Brückenplatz steckenzubleiben. Aber das Können der eingesetzten Fahrer überwand auch dieses Hindernis. Auch das Abladen der Brückenteile verzögerte sich, da die Lagermöglichkeiten an der Einsatzstelle sehr begrenzt waren. Diese Schwierigkeiten, so hinderlich sie für den Ablauf der übung waren, ergaben wertvolle Hinweise für die zukünftige Lagerung der Brückenteile und die Gestaltung des Transportes. Die Montage der Brücke verlief störungsfrei. Die vorgesehene 21,35-m-Brücke wurde im Verlauf des Samstags in Feldern von 3,05 m zusammengebaut und vorgezogen. Leider hatte die beim Brückenbau miteingesetzte Kolonne des MHD zwei Unfälle zu versorgen, an denen zum Glück keine THW-Angehörigen beteiligt waren. Die Bergungsübung auf einem größeren ehemaligen Fabrikgelände konnte dank der vorbildlichen Vorbereitung durch den ASB sehr wirklichkeitsnah durchgeführt werden. Nach Bekanntwerden des "Unglücks" - Hauseinsturz in der Gitschiner Straße - wurden sofort zwei K Züge dorthin in Marsch gesetzt, um die Verschütteten zu bergen. Mit Hilfe von Decken- und Mauerdurchbrüchen, Schneid- und Brennarbeiten, hydraulischen Hebern, Leiterhebeln und senkrechtem Ablassen über Ausleger konnten sie von den Helfern geborgen und der Sanitätsorganisation zur weiteren Betreuung übergeben werden. Die Helfer setzten sich auch hier vorbildlich ein. Für die Ölschadenbekämpfung zu Wasser und zu Lande hatten Firmen 60 m Ölsperrenmaterial und ein Absauggerät zur Verfügung gestellt. Die auf einem Baggersee ausgelaufene Ölmenge konnte schnell mit den Sperrschläuchen abgeriegelt werden. Schwieriger war die anschließende Beseitigung des Öls, da das Ölabscheidegerät - ein Kleingerät mit 500 mm Brunnendurchmesser - nur von Hand betrieben werden konnte. Die letzten Öl reste wurden dann mit Ekoperl gebunden. Obwohl die praktische Ausbildung in der Ölschadenbekämpfung erst vor kurzem aufgenommen werden konnte, zeigten die Helfer, daß sie mit dieser Aufgabe schon gut vertraut sind. Die Bekämpfung eines Waldbrandes wurde auf einer Insel in Spandau geübt. Für diesen Übungsabschnitt war ein Zug eingesetzt. Mit sechs Motorsägen wurden Bäume gefällt und Schneisen geschlagen, um den "Waldbrand" eindämmen zu können. Die anderen Helfer beseitigten mit Äxten und Haumessern das Unterholz. Eine weitere Aufgabe war die Erstellung von fünf Schutzhütten im Grunewald. Diese Aufgabe machte den Helfern besondere Freude, da die Hütten anschließend dem Forstamt für die Benutzung durch die Bevölkerung übergeben wurden. Zur Überprüfung der Nachrichtenübermittlung wurden fünf bewegliche und vier stationäre Funklinien im 4-m-Band eingerichtet und eine Funklinie im 2-m-Band aufgebaut. Zur Lösung dieser Aufgabe hatte die Berliner Polizei dem THW 7 FuG 7a Geräte zur Verfügung gestellt. Der Aufbau der Funklinien und der Funkbetriebsdienst verliefen störungsfrei. Für den Samstagabend hatte sich die übungsleitung etwas Besonderes ausgedacht. Alle an der übung Beteiligten wurden im Zeltlager zusammengezogen. Den THW-Helfern und den Mitgliedern der Sanitätsorganisationen sollte Gelegenheit zum gegenseitigen Kennenlernen gegeben werden. Für diesen Anlaß hatten eine Berliner Brauerei und ein namhafter Gaststättenbetrieb Bier und Hähnchen in ausreichender Menge gespendet. Am wärmenden Lagerfeuer ließen bald Freibier und der gute Schmaus die Anstrengungen des Tages vergessen. Dieser Abend dürfte allen Beteiligten noch lange in guter Erinnerung bleiben. Zusammenfassend kann gesagt werden: Diese Herbstübung, die erste des LV Berlin in einem so großen Rahmen und Umfang, verlief zur Zufriedenheit aller. Die gestellten Übungsaufgaben konnten in der festgesetzten Zeit voll gelöst werden. Die Zusammenarbeit mit den Sanitätsorganisationen war vorbildlich. - Der Leistungswille und die Einsatzbereitschaft der Helfer wurden durch die Anwesenheit des Bundesministers des Innern, des Senators für Inneres, des Vizepräsidenten des BzB, der Mitglieder des Ausschusses für Sicherheit und Ordnung des Berliner Abgeordnetenhauses sowie mehrerer Bezirksbürgermeister belohnt. Hellbrügge, Assessor des Bergfachs 8

9 Regierungsrat Titus K6kai Blaulicht Wer zahlt'? (Schluß) Teil D: Besondere verkehrsrechtliche Fä"e aus der Rechtsprechung und Verkehrsunfa"praxis Nachdem die wesentlichen Grundsätze, nach welchen Verkehrsunfälle, an denen THW-Helfer oder -Bedienstete beteiligt sind, abgewickelt werden, erläuternd (vgl. Seiten 6 ff in Heft 6/1968) und schematisch (vgi. Seiten 17 ff in Heft 10/1968) dargestellt wurden, können zur Unterstützung aller, die an der Abwicklung von Verkehrsunfällen beteiligt sind, hier nur noch einige besonders wichtige verkehrsrechtiiche Einzelfälle besprochen werden. Als solche können die sog. Schwarzfahrt und der Fall des Abschleppens behandelt werden. Damit werden die verkehrs rechtlichen Erörterungen dieser Artikelserie zunächst beschlossen. Sollte sich ein Interesse an Ergänzungen insbesondere unter Berücksichtigung der ständig sich fortentwickelnden Rechtsprechung erkennen lassen, können später in loser Folge weitere Einzelfälle oder typische Unfallsituationen behandelt werden. I. Die Schwarzfahrt Leider kommen unberechtigte Fahrzeugbenutzungen sowie Verkehrsunfälle während des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen immer wieder vor. Es ergeben sich in diesem Zusammenhang eine Reihe verkehrs rechtlicher Probleme. 1. Begriff der Schwarzfahrt Eine Schwarzfahrt liegt vor, wenn ein Kfz ohne Wissen und Wollen des Fahrzeughalters benutzt wird. Gegen Wissen und Wollen des Fahrzeughalters kann ein Fahrzeug in verschiedener Weise gebraucht werden. So kann die Benutzung dem Willen des Halters überhaupt widersprechen. Die Schwarzfahrt kann aber auch herbeigeführt werden durch eine überschreitung der vom Halter gewollten Benutzung (Ausdehnung der Fahrt, Umwege u. ä.) oder bei überlassung des Fahrzeuges durch den berechtigten Fahrer an einen Dritten. Das Führen eines Fahrzeuges ohne die dafür gesetzlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis (Führerschein) gehört beg r i f f 1 ich nicht unter die Fälle der sog. Schwarzfahrt, Tatsächlich ergibt sich jedoch sehr häuflg, daß das Fahren ohne vorgeschriebene Fahrerlaubnis mit dem Fahren ohne Wissen und Wollen des Fahrzeughalters einhergeht. Deswegen sollen die Fragen des Fahrens ohne gesetzlich vorgeschriebene Fahrerlaubnis hier mitbehandelt werden, zumal da die versicherungs-, haftungs- und dienst(arbeits-)rechtlichen Folgen im wesentlichen gleich sind. 2. Gesetzliche und dienstrechtliche (arbeitsrechtliche) Vorschriften und Grundsätze im Zusammenhang mit der Schwarzfahrt a) Folgende gesetzliche und allgemeinverbindliche Vorschriften und Rechtsgrundsätze sind zu beachten: 7 Abs. III STVG 10 Abs. II AKB i. V. m. 2 Nr. 2 AKB Haftung des Schwarzfahrers an Stelle des Halters (STVG = Straßenverkehrsgesetz) Wegfall des Versicherungs schutzes für Schwarzfahrer (AKB = Allgemeine Kraftverkehrsbedingungen) 3 Pflichtversicherungsgesetz i. V.m. 2 Abs. II PflVersGes. Rechtsprechung der sog. schadensgeneigten Arbeit Arbeitsrechtliche oder disziplinarrechtliche Maßnahmen 248 b STGB und 24 STVG Direktanspruch d. geschädigten Dritten u. Rückgriffsrecht des leistenden Versicherers gegen Schwarzfahrer führt zum Wegfall des Haftungsprivileges für Schwarzfahrer können den Schwarzfahrer treffen. ermöglichen die strafrechtliche Bestrafung des Schwarzfahrers (STGB = Strafgesetzbuch, STVG = Straßenverkehrsgesetz) b) Folgende Verwaltungsvorschriften können Anwendung flnden: Für das Technische Hilfswerk gilt die sog. Kfz.-Dienstanweisung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz vom Für den Fall der Schwarzfahrt gilt: ~4 Kfz-DA-BzB Benutzung von Kraftfahrzeugen allgemein 16 u. 34 Kfz-DA-BzB 20 u. 21 Kfz-DA-BzB 22 u. 23 Kfz-DA-BzB Fahrauftragserteilung Verpflichtung für Berufskraftfahrer Fahrgenehmigung für nicht berufsmäßige Kraftfahrer 34 Kfz-DA-BzB Fahren ohne Führerschein ist Schwarzfahrt 3. Folgen der Schwarzfahrt: Wird mit einem Dienstfahrzeug eine Schwarzfahrt unternommen, ergeben sich ganz unterschiedliche rech tliche Folgerungen: a) Drittschaden Hinsichtlich des Drittschadens,haftet der Schwarzfahrer an Stelle des Halters. Der Halter bleibt allerdings neben dem Schwarzfahrer verpflichtet, Schadenersatz zu leisten, wenn die Benutzung des Fahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Die Haftung des Halters fällt nicht weg, wenn der Benutzer vom Halter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm ein Fahrzeug vom Halter überlassen worden ist: im einzelnen vgl. hierzu 7 Abs. II! STVG. Die Haftung des Schwarzfahrers ergibt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Bestimmungen. Nach 10 Abs. 9

10 II Buchst. b) der AKB ist "d e r F a h r er" (also auch der nicht berechtigte) Versicherter. Auf Grund des 2 Nr. 2 AKB ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, "a)... (interessiert hier nicht), b) wenn ein unberechtigter Fahrer den Versicherungsfall herbeigeführt hat, c) wenn der Fahrer des Fahrzeugs bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis hat." 3 des Pflichtversicherungsgesetzes gibt dem geschädigten Dritten andererseits unabhängig davon, ob eine Leistungspflicht des Versicherers besteht oder nicht, einen Direktanspruch gegen den Versicherer. Da der Bund, dem die Fahrzeuge des THW gehören, sich selbst versichert (vgl. frühere Ausführungen zum sog. Selbstversicherungsgrundsatz) bedeutet diese Rechtslage (vgl. 2 Abs. II Pflichtversicherungsgesetz), daß in allen Fällen der Schwarzfahrt der Bund für alle Drittschäden in den Grenzen der Pflichtversicherungssummen ( DM für Personenschäden, DM für Sachschäden und DM für Vermögensschäden - bei Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Personen mit mehr als 9 Plätzen erhöhen sich die Summen für den 10. und jeden weiteren Platz) aufkommen muß. Als von der Versicherungspflicht befreiter Fahrzeughalter muß der Bund für den Fahrer und die übrigen Personen, die durch eine auf Grund des Pflichtversicherungsgesetzes abgeschlossene Haftpflichtversicherung Deckung erhalten würden, in gleicher Weise und,in gleichem Umfange eintreten wie ein Versicherer bei Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung. Dabei sind die 149 bis 158 k des VVG (= Versicherungsvertragsgesetz) und die allgemeinen Bedingungen Dür die Kraftver.k!ehrsverSiicherung (AKB) sinngemäß anzuwenden. Erfüllt der Bund seine Verpflichtungen aus 2 Abs. II Pflichtversicherungsgesetz, so kann er Ersatz der aufgewendeten Beträge von dem Schwarzfahrer verlangen, wenn bei Bestehen einer Versicherung der Versicherer gegenüber dem Fahrer oder der sonstigen mitversicherten Person leistungsfrei gewesen wäre ( 2 Abs. II Pflichtversicherungsgesetz). Ziffer 9 des 3 Pflichtversicherungsgesetz bestimmt nämlich, daß im Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer der Versicherungsnehmer bzw. der Versicherte (vgl. wiederum 2 Abs. II Pflichtversicherungsgesetz) allein verpflichtet ist, wenn der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag leistungsfrei ist. Der Bund ist also bei Schwarzfahrten und bei Fahrten ohne Führer- schein berechtigt, den Fahrer wegen der Aufwendungen einschließlich des in Ablösung des Drittschadens Geleisteten in Anspruch zu nehmen. b) Eigenschaden des Bundes Auch für den Eigenschaden des Bundes haftet der Schwarzfahrer und der ohne Fahrerlaubnis Fahrende grundsätzlich vollen Umfanges. Der Schwarzfahrer kann insoweit nur von seiner Haftung frei kommen, als ein ersatzpflichtiger Dritter für den Schaden tatsächlich eintritt. Der Schwarzfahrer kann nicht das Haftungsprivileg aus sog. schadensgeneigter Arbeit, das sonst jedem berechtigten Kraftfahrer im Dienste oder Auftrage ein-es anderen zukommt, in Anspruch nehmen. Wird nach dem Haftungsprivileg der sog. schadensgeneigten Arbeit nur für Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit gehaftet, so haftet der unberechtigte Fahrer als Schwarzfahrer für jeden Grad der Fahrlässigkeit. Dabei ist zu beachten, daß es regelmäßig für den Schwarzfahrer gar nicht darauf ankommen wird, ob das konkrete Schadensereignis von ihm schuldhaft verursacht worden ist, weil stets schon die unbefugte Benutzung des Fahrzeugs als Ursache und Verschulden für danach auftretende Schadensereignisse angesehen wird. Gleiches gilt für das Fahren ohne Führerschein. c) Arbeitsrechtliche Disziplinarrechtliche Folgen Schwarzfahrt und Fahren ohne Führerschein haben auch Folgen für das Beschäftigungsverhältnis. Sie reichen von Disziplinarmaßnahmen (bei Beamten) über die Entziehung des Führerscheins und der dienstrechtlichen Fahrgenehmigung bis zur Entlassung, je nach Schwere des Falles. d) Strafrechtliche Folgen Den unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen stellt 248 b STGB unter Strafe. Es handelt sich allerdings um ein Antragsdelikt. - Das Fahren ohne Führerschein wird nach 24 STVG bestraft, ohne daß ein Strafantrag erforderlich war. 4. Die besonderen Folgen der Schwarzfahrt nach den VerwaItungsvorschriften. Die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk hat sich nach den für den Geschäftsbereich des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungsschutz erlassenen Verwaltungsvorschriften zu richten. Danach gilt für die hier interessierenden Fragen für Helfer und Bedienstete des THW die Kfz Dienstanweisung des BzB vom Der Vermeidung von Schwarzfahren dienen eine ganze Reihe von Vorschriften der Kfz-Dienstanweisung, insbesondere die 14 (Benutzung von Fahrzeugen allgemein, 16 und 34 (Erteilung von Fahraufträgen), 20 und 21 (Einstellung von Berufskraftfahrern) und 22 und 23 (Fahrgenehmigung für nicht berufsmäßige Kraftfahrer). 34 Abs. II der Kfz-Dienstanweisung des BzB bestimmt ausdrücklich, daß Fahrten, die ohne Fahrauftrag ausgeführt werden, als Schwarzfahrten gelten und mit strengen Maßnahmen, so auch mit fristloser Entlassung, geahndet werden können. 5. Ermöglichen einer Schwarzfahrt oder des Fahrens ohne Führerschein Ersatzansprüchen, dienst- und arbeitsrechtlichen Maßnahmen sowie strafrechtlicher Verfolgung setzen sich auch diejenigen aus, die eine Schwarzfahrt, insbesondere aber das Fahren ohne Führerschein e r m ö g - 1 ich e n. Es gelten dieselben Vorschriften, wie sie im einzelnen für das eigenhändige Schwarzfahren und Fahren ohne Führerschein erläutert wurden. 11. Abschleppen und Schleppen Zwischen Abschleppen und Schleppen ist zu unterscheiden, obwohl es sich praktisch um gleichartige Vorgänge handeln mag. Die Gefahr der Verwechslung liegt schon sprachlich sehr nahe. 1. Begriff des Abschleppens Dem wohl häufigeren Fall des Abschleppens liegt begrifflich ein Notbehelfsgedanke zugrunde. Von "Abschleppen" kann in der Regel nur gesprochen werden, wenn ein unterwegs fahruntüchtig gewor1denes Fahrzeug auf oder neben der Straße liegengeblieben ist und aus dem Verkehr gezogen werden muß oder zur nächsten geeigneten Reparaturwerkstätte gebracht werden soll. Voraussetzung ist stets die Betriebsunfähigkeit, d. h., daß das abzuschleppende Fahrzeug wegen einer Beschädiung oder eines technischen Fehlers nicht mit eigener Motorkraft fahren kann. Betriebsunfähigkeit ist nicht zu verwechseln mit Betriebsunsicherheit. Ein betriebsunsicher gewordenes Fahrzeug, z. B. infolge Versagens der Bremsen, kann betriebsfähig sein. Liegen die Voraussetzungen für das Abschleppen vor, so gilt das abgeschleppte Fahrzeug nicht als Anhänger ( 18 I StvZO). Daraus folgt u. a., daß die Fahrerlaubnis für die Klasse des abschleppenden Fahrzeugs genügt ( 5 II StVZO). Selbstverständlich benötigt der Führer des abgeschleppten Fahrzeuges die für dieses Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis, denn ein Kraftfahrzeug wird grundsätzlich auch dann "geführt", 10

11 wenn es sich nicht mit eigener Motorkraft fortbewegt. 2. "Schleppen" von Fahrzeugen Liegen die Voraussetzungen für das Abschleppen nicht vor, soll z. B. ein nicht zugelassenes betriebsfähiges Kraftfahrzeug "abgeschleppt" oder ein bereits aus dem Verkehr gezogenes betriebsunfähiges Fahrzeug zum Verschrotten gebracht werden, so handelt es sich um das "Schleppen" von Fahrzeugen. Hierfür ist 33 StVZO zu beachten. Danach dürfen Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeuge bestimmt sind, nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle als Anhänger betrieben, d. h. geschleppt werden. Ist eine solche Genehmigung erteilt, muß das geschleppte Fahrzeug durch eine Person gelenkt werden, die die für dieses Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis besitzt. Das gilt nur dann nicht, wenn die beiden Fahrzeuge durch eine Vorrichtung verbunden sind, die ein sicheres Lenken auch des geschleppten Fahrzeuges gewährleistet und die Anhängerlast ein bestimmtes Gewicht nicht überschreitet. Für den Führer des schleppenden Fahrzeuges genügt hier nicht allein der Führerschein für die Klasse des schleppenden Fahrzeuges; die Ausnahme des 5 II StVZO gilt nur beim Abschleppen. Wird z. B. ein Pkw von einem Pkw abgeschleppt, so benötigt der Führer des schleppenden Fahrzeuges den Führerschein Klasse II, da der Schleppzug mehr als 3 Achsen hat. Das geschleppte Fahrzeug unterliegt grundsätzlich nicht den Vorschriften über das Zulassungsverfahren, jedoch muß eine ausreichende Haftpflichtversicherung für das zu schleppende Fahrzeug vorhanden sein. Ferner gelten die Vorschriften des 41 (Bremsen), 53 (Schutzleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler), 54 (Fahrtrichtungsanzeiger), 55 (Vorrichtungen für Schaltzeichen) und 56 (Rückspiegel) der StVZO. 3. Sicherungsmaßnahmen Als wesentliche Sicherungsmaßnahmen beim Abschleppen wie beim Schleppen sind zu beachten, daß an Abschleppseilen und Abschleppstangen, wenn sie länger als 2,75 m sind, in der Mitte ein roter Lappen anzubringen.ist ( 43 III StVZO). Die Führer des schleppenden und des abgeschleppten F,aihrzeuges haben vor Antritt der Fahrt Vereinbarungen über eine rasche Verständigung während des Abschleppens zu treffen. Der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs hat das folgende Fahrzeug stets zu beobachten. "Der Tornado von Pforzheim" In dem Einsatz- und Erfahrungsbericht des THW über die Tornado Katastrophe, erschienen in Heft 8 (August), hatte der Einsatzleiter Oberbaurat Werner Landauer u. a. das Verhalten eines Zugführers (I. Zug der 6. LS-BB) kritisiert. Hier Z'U ist uns folgende Gegendarstellung zugegangen: "Der genannte Zugführer wurde in der Katastrophennacht morgens um 2.30 Uhr von seinem Bereitschaftsführer in seiner Wohnung angerufen. Er wurde beauftragt, in Ottenhausen, wo durch eine Sturmkatastrophe erhebliche Zerstörungen eingetreten sein sohten, die Lage zu erkunden und den Einsatz seines Zuges für den Morgen des zu organisieren. Der Zugführer fuhr daraufhin sofort nach Arnbach, dem Standort seines Zuges, und von hier mit 6 inzwischen eingetroffenen Helfern nach Ottenhausen. Hier meldete er sich gegen 3.00 Uhr beim Bürgermeister und bot seine sofortige Unterstützung an. Der Bürgermeister lehnte ab, da nach seiner Beurteilung der Lage bereits genügend Helfer zur Verfügung ständen, eine abschließende Beurteilung jedoch erst nach Tagesanbruch möglich sei. Dem Zugführer war zu diesem Zeitpunkt von Zerstörungen an anderen Orten nichts bekannt. Er wurde auch nicht um überlassung technischen Geräts gebeten. Er wurde lediglich ersucht, Schutzhelme für die Rettungsmannschaften zu beschaffen, da diese jedoch zur persönlichen Ausrüstung der Helfer gehörten, konnte er solche nicht bereitstehen. Nachdem der Zugführer darauf seine Helfer entlassen hatte, kehrte er in seine Wohnung zurück. Gegen 5.30 Uhr wurde der Zugführer erneut von der Polizei alarmiert und gebeten, zum technischen Rathaus in Pforzheim zu einer sofortigen Einsatzbesprechung zu erscheinen. Hier übermittelte Herr Landauer damals den Einsatzbefehl des Regierungspräsidiums für die Einsatzfahr zeuge des Standortes Arnbach. Auf den Einsatz der Helfer des ersten Zuges verzichtete er "unter den gegebenen Umständen". Der Zugführer alarmierte 'daraufhin aus eigener Initiative die Helfer. Bei seiner Ankunft am Standort mußte er feststehen, daß ein GKW unbefugt vom Standort nach Ottenhausen überführt worden war. Der Wagen war ohne jeglichen Einsatzwert, da die ScMiissel zum Geräteaufbau am Standort zurückgelassen worden waren. Der Zugführer ließ daraufhin sofort die Schlüssel zum Einsatzort nachbringen, er selbst sorgte für den befohlenen Einsatz der übrigen Fahrzeuge. Aus dieser Darstellung ergibt sich, daß die Behauptung, der Zugführer habe sich halsstarrig der Aufforderung des GfsOV Pforzheim widersetzt, Fahrzeuge freizugeben, unrichtig ist. Ebenso unrichtig ist, daß er ein in das Katastrophengebiet überführtes Fahrzeug zurückbeordert habe." Der Geist ist wichtig Einen guten Einblick in die Aufgaben und die Ausbildung des Technischen Hilfswerks gab der Ortsverband Sarstedt (Niedersachsen) mit Unterstützung einiger Nachbar-OV in einer Zelt- und Freigeländeausstellung auf der "Maiwiese", einem zentralen Platz der Einwohner zählenden Stadt. Die Bevölkerung und nicht zuletzt viele Jugendliche besuchten diese Ausstellung. Landesbeauftragter Diplom-Ingenieur Schneider begrüßte die Vertreter der Stadt, des Landkreises, der Feuerwehr und des Roten Kreuzes. Schneider betonte, daß von den drei Dingen, die im THW bestimmend sind, nämlich das technische Gerät, der Mann, der es bedient, und der Geist, der die Männer beseelt, das letztere das Wichtigste sei. Die anschließende Führung vermittelte einen lebendigen Eindruck der Einsatzmöglichkeiten des THW im Katastrophenschutz: im Hauptzelt an Hand von Modellen des Notbrückenund Stegebaues, wobei vor allem das Modell der Notbrücke über die Innerste errichtet von Männern der Orts verbände Sarstedt und Hildesheim - interessierte; im Freigelände durch praktische Vorführungen des THW. Eine Rohrleitungsgruppe brachte mitten auf dem Platz mit dem Erdbohrgerät ein Bohrloch nieder. Bestaunt wurde auch die Tauchergruppe des OV Braunschweig, die sich in vollständigen Monturen zeigte. Ein Anziehungspunkt der Ausstellung war fraglos die Vorführung der "Sauerstoff-Lanze", mit der innerhalb von drei Minuten ein Betonklotz von etwa einem halben Meter Stärke durchbohrt wurde. Im Filmwagen lief unterdessen ein Film, der die Aufklärung über die Ausbildung im THW vervollständigte. 11

12 Aus Wissenschaft und Forschung Dipl.-Ing. VIT AllS PANTENBURG Vorposten in der Wetterküche Wettermacher in der Arktis kennen keine Grenzen - Meteorologen aller Nachbarstaaten des Nordpols arbeiten einträchtig zusammen. (Lesen Si e hierzu den Text auf Seite 14) Funkwetterwarte im höchsten Norden Kanadas, die von den Vereinigten Staaten und Kanada gemeinsam betrieben wird. Wohlgeborgen in der gut geheizten Station können selbst schärfste Kälte und Schneestürme dän Männern nichts anhaben Eisbrecher auf der Fahrt zu einem hoch nördlicher tausch der Besatzungen und Erweiterung der t erreichbar. " Batikmuster" wie hier im Bild entstl 12

13 Oft gibt es Wetterstationen auf groben treibenden Eisfeldern, die niemals schmelzen. Hier ein Meteorologe beim Ablesen der Instrumente Im Wetterhäuschen auf einer solchen Im Eis des zentralen Nordmeeres treibenden Forschungsstation Nur Im Sommer sind Versorgung, Aus Manche sind nur auf dem Luftweg sich zwischen den Eisfeldern Neueis bildet Funker einer kanadisch-amerikanischen Wetterwarte Im Eis der Arktis. Als junger Mann war er noch vor wenigen Jahren mit seiner Eskimosippe In den Weiten Nordkanadas auf Jagdreise. Jetzt bedient er hochempfindliche Funkgeräte 13

14 Vorposten in der Wetterküche --.fo<cjui>.j._ (a os Of'tJ')ZI rwrschtt't IV>IroI und Sub arkf'j) TI'tJOOJQl'frtll _n... f)/vnlt dis J/ond,-, {IV> /rqsi1iod.,... Funl:~ (Zu dem Bildbericht auf den Seiten 12/13) Auf dem ungemein wichtigen Gebiet des Wetterdienstes gibt es keine Gegensätze zwischen Staaten und Machtblöcken. über die Grenzen hinweg tauschen die Meteorologen ihre Nachrichten aus. Sie haben keine Geheimnisse voreinander. Alle Ergebnisse der Wetterforschung werden unverschlüsselt gefunkt. Und das ist gut so! Besonders in der Arktis vollzieht sich die internationale Zusammenarbeit ohne politische Schwierigkeiten nahezu reibungslos. Alle beteiligten Länder profitieren täglich gleichermaßen von der zweckbedingten Gemeinschaftsarbeit. Auch für uns Mitteleuropäer sind die Wetternachrichten aus der Arktis wichtig. "Sie hören Wetternachrichten: Die europäische Wetterlage steht unter dem Einfluß kalter Luftströmungen aus dem Polarge.biet..." Solche Meldungen werden oft über Funk und Fernsehen ausgestrahlt. Ein Netz ständig unterhaltener Funk Wetterposten und Forschungsstationen überspannt das Riesenrund der Arktis. Ohne ihre Meldungen sind zuverlässige Wettervorhersagen für das ganze nördliche Drittel der Erde heute nicht mehr denkbar. Sie sind sehr wichtig, nicht nur für Wochenendausflug und Ferien, mehr noch für die Flugsicherheit, für den Verkehr zur See, auf dem Lande und für zahlreiche Zweige der Wirtschaft. Kein Umweltfaktor beeinfiußt das Leben auf der Erde so nachhaltig wie das Wetter. Millionen Menschen hören täglich Wetternachrichten, doch wenige wissen, wie sie zustande kommen, welche Fülle von Einzelbeobachtungen und Meldungen notwendig sind, damit die "Wetterkarten" gezeichnet, die neueste Wetterentwicklung der Öffentlichkeit funkschnell zugänglich gemacht werden können. Keiner kennt die Namen der einsamen Männer, die auf sturmumtosten Stationen im Hochgebirge, auf Wetterschiffen in unruhevollen Seegebieten, auf arktischen Posten am Ende der Welt ihren entsagungsvollen Dienst ausüben. Die nördlichsten sind über viertausend Kilometer von uns entfernt. Die pünktlich alle drei Stunden abgesetzten Wetterdaten aus dem Stationennetz der Polarkalotte sind so aufschlußreich weil die Arktis als riesiger Kälte~ speicher Wetter und Klima aller umliegenden Erdteile sehr stark mitbestimmt. Die Nachbarn des Pols - Sowjetrussen, Amerikaner und Kanadier, Dänen und Norweger - arbeiten im Rings um den Nordpol z'ieht sich ein dichter Kranz von Wetterstationen Wetterdienst einträchtig zusammen. Ihre nördlichsten Wetterfunker stehen auch für uns Mitteleuropäer auf Posten. Ihr Dienst dauert ohne Ablösung ein ganzes Jahr. Das Arktis-Netz aus einigen hundert Stationen wird ergänzt durch weitere Einrichtungen: Wetterflüge der US-Luftwaffe Fairbanks/Alaska Wirklichkeitsnahe Clbung zum Nordpol und zurück, "W,etter Schiffe" im Nordatlantik und -pazifik, Eisbrecher in arktischen Gewässern sommerüber, auf Eisfeldern oder -inseln driftende Observatorien der Sowjetrussen und Amerikaner, automatisch arbeitende Funk-Wetterbojen und, ganz modern, "Wettersatelliten". Helfer des K-Zuges Arnsberg führten an einem 600jährigen Fachwerkhaus in der Altstadt von Arnsberg eine wirklichkeitsnahe Ausbildungsübung durch. Das zum Abriß anstehende Gebäude war den Hilfsorganisationen zu übungszwecken zur Verfügung gestellt worden. Das THW nutzte diese seltene Gelegenheit, seine Helfer an einem Objekt üben zu lassen, das die Möglichkeit bot, Motorsägen, Gesteinsbohrhämmer, Trennschleifgeräte, Gerät des Il- und des MKW-Satzes sinnvoll einzusetzen. Die übung war in zwei Abschnitte eingeteilt. Im ersten Abschnitt wurde die Bergung Verletzter aus Höhen und aus Untergrund geübt (Deckendurchbrüche mit Mot-Sägen, Holzarbeiten, Mauerdurchbrüche, Beleuchtung, Sicherung von Versorgungsleitungen). Der zweite Abschnitt diente der Beseitigung von einsturzgefährdeten Gebäudeteilen. Es wurde zunächst die Dachkonstruktion abgetragen, dann das erste Stockwerk und das Erdgeschoß in Teilabschnitten bis auf die Grundmauern mittels eingeschirrter Seilwinden und Greifzügen eingerissen. Die Arbeiten gestalteten sich in der engen Gasse der Altstadt äußerst schwierig. Hierbei zeigte sich der gute Ausbildungsstand der Arnsberger THW-Helfer, die unter der umsichtigen Einsatzleitung des Zugführers Theine bei strengster Beachtung der Sicherheitsvorschriften diese schwierigen Aufgaben ohne Beschädigungen von benachbarten Gebäuden bewältigten. Während der übung meldeten sich vier neue Helfer zur Mitarbeit im OV Arnsberg. 14

15 Fast hat die Spitze des Vorbauschnabels das Jenseitige Ufer erreicht Brückenschlag in Wolfratshausen Die Stadt Wolfratshausen sah sich gezwungen, eine bestehende Brücke, die den wesentlichen Verkehr zwischen der Stadt und dem Bahnhof aufzunehmen hatte, zu erneuern, da sie den jetzigen Verkehrsbedürfnissen nicht mehr entspricht. Der Fahrverkehr ließ sich ohne Umstände über eine andere Brücke umleiten; die Fußgänger mußten aber große Zeitverluste durch einen Umweg hinnehmen. So wurde beschlossen, einen Fußgängersteg etwa 100 moberstrom der nunmehr in Abbruch befindlichen Brücke über die 42 m breite und etwa 3,5 m tiefe Loisach zu bauen. Da dieser Fußgängersteg bis November oder Dezember 1968 seinen Dienst versehen muß, kam nur die Verwendung des Bailey-Brückengerätes in Frage. Mit diesem Gerät mußte während der Montage eine Spannweite von 52 m überbrückt werden. Der Vorbauschnabel und die Brücke wurden aus ihren Einzelteilen am diesseitigen Ufer vollständig zusammengebaut und entsprechend dem Baufortschritt zum jenseitigen Ufer geschoben. Es ergab sich schließlich - kurz bevor die Spitze des Vorbauschnabels das jenseitige Ufer berührte -, daß der Vorbauschnabel und ein Teil der Brücke in einer Länge von rd. 50 m frei über der Loisach schwebten. Das Technische Hilfswerk konnte hiermit erneut beweisen, daß es in der Lage ist, schwierige und neuartige Aufgaben zur Zufriedenheit zu lösen. Maschinenbau Fahrzeugbau Stahlbau Ein Wellunternehmen mit viel Erfahrung Wir gehören zu den ältesten und bedeutendsten Werken im deutschen Wirtschaftsraum. Maßgebend sind wir an Forschung und Entwicklung im Maschinenbau, Fahrzeugbau und Stahlbau beteiligt. Weltweit haben sich M. A. N.- Erzeugnisse bewährt. Ober jedes -Arbeitsgebiet stehen ausführliche Unterlagen zur Verfügung; bitte fragen Sie uns, wir informieren Sie gern. Unsere Arbeitsgebiete sind: Dieselmotoren, Gasmotoren, Abgasturbolader, Druckmaschinen, ÖI- und Gasbrenner, Apparate, Behälter, Dampfkraftanlagen, Kernkraftanlagen, Krane und Fördermittel, Werkstoffprüfmaschinen, Hydraulische Pressen, Lufttechnische Arilagen, Aufzüge, Pumpen, Mischund Rührapparate, Rohrleitungen, Baustoffmaschinen, Preß-, Stanz- und Ziehteile, Lastkraftwagen, Omnibusse Schienenfahrzeuge,Brücken,Stahlwasserbauten,Stahlhochbauten, Sondermontagen; Großantennen. M+A+N MASCHINENFABRIK AUGSBURG-NüRNBERG AKTI ENGESELLSCHAFT Werke in Augsburg Hamburg Nürnberg München Gustavsburg 15

16 Gelungene Nachtübung Seit längerer Zeit schon besteht ir. Bad Orb gutes Einvernehmen zwi schen der Polizei und dem THW Ortsverband. Dennoch wurde das THW nur wenig bei Unglücksfällen, Bränden und dergleichen herangezogen. Sicherlich lag es daran, daß man bei den städtischen Behörden und auch bei der Polizei nicht genügend unterrichtet war, welche Einsatzmöglichkeiten das THW bietet. Um diesen Stellen einmal vor Augen zu führen, zu welchen Aufgaben das THW gerüstet <ist, wurde zwischen dem THW-Ortsbeauftragten Rieger und dem Leiter der Polizeistation Bad Orb, Polizeikommissar Ehrenfried, eine Nachtübung verabredet. Gleichzeitig sollte den Einwohnern Gelegenheit gegeben werden, sich von dem Ausbildungsstand der THW-Helfer zu überzeugen sowie ihre technischen Einrichtungen kennenzulernen. Es wurde angenommen, daß die Bewohner des Inspektorenhauses am Salinenplatz, Bad Orb, wegen erfolgtem Einsturz der Haustreppe das Haus nicht verlassen konnten. Von diesem Vorfall erhielt die Polizeistation um Uhr Kenntnis. Gefährdet waren Lnsbesondere die Bewohner im dritten Stockwerk dieses Hauses. Um Uhr wurde der THW -Ortsbeauftragte durch einen Beamten mit Streifenwagen von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt. Nach wenigen Minuten traf der Ortsbeauftragte mit einem Jeep-Einsat.zwagen an der Gefahrenstelle ein und alarmierte dann seine Helfer. Um Uhr trafen die Gruppen des THW mit ihrem Einsatzwagen am Salinenplatz ein. Nach wenigen Minuten konnten sich schon alle Zuschauer, insbesondere die Stadtväter, davon überzeugen, daß das THW eine technisch gut ausgerüstete und sachkundig ausgebildete Mannschaft hat. Trotz herrschender Dunkelheit lief der Aufbau der technischen Anlage reibungslos und fast ohne hörbare Anweisungen ab. Nach kurzer Zeit stand eine Scheinwerfer-Batterie, welche die Gefahrenstelle und die nähere Umgebung taghell ausleuchtete. Wagemutige Männer verschafften sich Zugang zum dritten Stockwerk des Unfallhauses und trafen dort Vorbereitungen für das anschließend schräg in Richtung Salinenplatz zu spannende Drahtseil. Schließlich galt es, die noch in diesem Stockwerk befindlichen Bewohner zu bergen und nach unten Zeichenhilfe für das THW - Zeichen Aus den Reihen des THW wurde wiederholt der Wunsch nach einer brauchbaren ZeichenhIlfe for das THW-Zelchen geäußert. Der vorstehende Aufriß sucht diesem Anliegen gerecht zu werden. Mit Hilfe der technisch-graphischen Darstellung sollte es möglich sein, das Zeichen In jede beliebige Größe zu übertragen. zu bringen. Dies geschah 'anschließend mit einer besonders dazu hergerichteten Krankentrage, die am schräg gespannten Seil von Helfern geleitet wurde. Das ebenfalls zu dieser übung hinzugezogene Deutsche Rote Kreuz versorgte, soweit erforderlich, nach Bergung die Personen und brachte sie zum nahegelegenen Stadtkl'ankenhaus. Aus dem Kreis der Zuschauer war immer wieder zu hören, daß der Ablauf dieses Einsatzes starken Eindruck machte, insbesondere deshalb, weil jeder Handgriff der mitwirkenden Helfer saß. Nach dieser kleinen übung zeigten die THW-Helfer den Zuschauern die Arbeitsweise weiterer Einsatzgeräte. V;or allem beeindruckte die Vorführung von Trennschleifgeräten, die bei Verkehrsunfällen große Bedeutung zur Befreiung eingeklemmter Personen haben können. Zum Abschluß trafen sich die Helfer mit den Herren des Magistrats und Stadtverordneten im Unterkunftsraum des THW. Der Bürgermeister der Stadt Bad Orb, Weisbecker, sowie der Stadtverordnetenvorsteher, Dr. Weiler, brachten ihre Anerkennung zum Ausdruck und lobten die Hilfsbereitschaft der Bad Orber THW-Helfer und deren Ausbildungsstand. Dies sei nicht zuletzt auf die gute Führung des Ortsbeauftragten ~rückzuführen. Es wurde angestrebt, eine großangelegte übung mit DRK, Feuerwehr, THW und Po IdJzei durchzuführen, um für ernsthafte KatalStrophemä1J.e gerüstet zu sein. 16

17 THW -Schule Ahrweiler Lehrgangszeitplan für das Jahr 1969 LId. Nr Lehrgangsbezeichnung 27. Schaltanlagen I 9. OV-Ausbildungsleiter 47. Katastrophenbrennschneiden 7. Zugführer Techn. Dienst (Einsatz) 10. Führungsgrundlagen 1. Gasschweißen I - Grundlehrgang 1. Schaltanlagen Ne-Kabel - Grundlehrgang 18. Zugführer Katastrophenschutz 21. Sprengmeister - Wiederholung 11. Atemschutz-Ausbilder 4. Abwasserbeseitigung und ölschadensbekämpfung - Grundlehrgang 48. Kataslrophenbrennschneiden 4. OV-Ausbildungsleiter Lehrgang für ha. Geschäftsführer 5. Rohrnetz-Wasser - Grundlehrgang 5. Gruppenführer Katastrophenschutz "B" 9. Lehrgang für Ortsbeauftragte des THW 5. Rohrnetz-Gas - Grundlehrgang 62. Behelfsbrückenbau 38. Brunnenbau 5. Ne-Freileitung - Grundlehrgang 44. Sprengmeister 1. Techn. Betreuungsdienst 5. Gruppenführer Rohrnetz-Wosser 12. Atemschutz-Grundlehrgang 7. Gruppenführer Ne-Kobel 1. Gruppenführer allgemeiner Katastrophenschutz I 32. Stegebau 49. Katastrophenbrennschneiden 6. Rohrnetz-Gas - Grundlehrgang 6. Gruppenführer Katastrophenschutz "B" 13. Vermessungsgrundlagen 3. Gruppenführer Rohrnetz-Gas 17. Behelfsbrückenbau - Ergänzung 32. Schirrmeister und Gerätewarte 63. Behelfsbrückenbau 11. Führungsgrundlagen 6. Rohrnetz-Wasser - Grundlehrgang 39. Brunnenbau 2. Gruppenführer allg. Katastraphenschutz I 33. Stegebau 19. Zugführer Katastrophenschutz 10. OV-Ausbildungsleiter I 14. Vermessungsgrund lagen 5. Abwasserbeseitigung und ölschadenbekämpfung - Grundlehrgang 1. Lehrgang für Einsatz (Kreisebene) 2. Gasschweißen I - Grundlehrgang 50. Katostrophenbrennschneiden 64. Behelfsbrückenbau 6. Ne-Kabel - Grundlehrgang 9. Behelfsbrückenbau - Leiter (für Zugführer) 6. Abwasserbeseitigung und ölschadenbekämpfung - Grundlehrgang 17. Alu-Schweißen (Kabel und Sammelschienen) 34. Stegebau 2. Techn. Betreuungsdienst 33. Schirrmeister und Gerätewarte 5. Gruppenführer Abwasserbeseitigung und ölschadenbekämpfung 8. Gruppenführer Ne-Freileitung 1. Gruppenführer allg. Katastrophenschutz Stegebau 7. Gruppenführer Katastrophenschutz "B" 1. Zugführer Techn. Dienst RGWA van bis Anmeldeschluß Erläuterungen zum Lehrgangszeitplan Die Gesamtzahl der au sgewiesenen Plätze jeder Lehrgangsart wuroe weitgehend nach den Wünschen der Landesverbände angesetzt. Die Wünsche der Landesverbände hinsichtlich der Verteilung in den einzelnen Quartalen wurden berücksichtigt, soweit dies möglich war. Es darf daher erwartet werden, daß die Landesverbände die gewünschten und zugewiesenen Quoten auch voll ausnutzen. 2. Die Meldungen für die Lehrgänge "Zugführer Katastrophenschutz" waren wesentlich geringer als die vorgesehene Teilneh:rnerzahl. Da die Führerausbildung im Katastrophenschutz vordringlich ist, werden die Landesverbände angewiesen, für diese Lehrgänge in besonderem Maße zu werben. Führungskräfte ajui Orts- und Kreisebene sollten an einem Zugführerlehl'gang teilnehmen. 3. Die GI1uppenführerausbildung im Katastrophenschutz wiro in Zukunft folgendevmaßen aufgebaut sein: Allgemeiner Ka tastrophenschu tz I Allgemeiner Katastrophenschutz II Techn. Betreuung,sdienst Katastrophenschutz "B" Die bei den Lehrgänge I und II geben die allgemeinen Grundlagen. Der Lehrgang "B" ist speziell auf die Bergung ausgerichtet. Der Stoff der früheren Lehrgänge "N" ist zum Teil in den Lehrgängen I und II enthalten. Der technische Betreuungsdienst entspricht teilweise und ersetzt den früheren "Waldlagerbau". 4. Die Lehrgänge Gasschweißen bauen in der folgenden Weise aufeinander auf: Gasschweißen I - Grundlehrgang (entspricht früheren Stufen I u. II) Gasschweißen II - Ergänzungslehrgang (enspricht fuiiherenstufen Illu. IV) Den Abschluß des Lehrgangs bildet eine Prüfung ("Rohrschweißen"). Gassch weißen III - Wiederholungslehrgang Die in Jahresabständen notwendige W,iederholung,sprüfung im Druckschweißen kann, wenn die Bemühungen der Schule Erfolg haben, auch bei den Gruppenführerlehrgängen "Rohrnetz Gas" abgelegt werden. Wird dies gewünscht, ist es bei der Anmeldung anzugeben. 5. Die Lehrgänge für hauptamtliche Geschäftsführer bieten eine IDinführung in die neueren gesetzlichen Grundlagen (E.Kat.G) und weiter Führungsgrundlagen. 6. Neu aufgenommen in die Lehrgangstabelle wurde nach den Quotenzuteilungen eine Spalte, aus der die für den jeweiligen Lehrgang zutreffende Reisekostenstufe zu entnehmen,ist. 17

18 Ud. Nr Lehrgangsbezeichnung 6. Ne-Freileitung - Grundlehrgang 51. Katastrophenbrennschneiden 65. Behelfsbrückenbau 12. Atemschutz-Ausbilder 45. Sprengmeister 3. Gruppenführer allg. Katastrophenschutz I 11. OV-Ausbildungsleiter I 1. Lehrgang für technische Mitarbeiter der Landesverbände 20. Zugführer - Katastrophenschutz 22. Sprengmeister - Wiederholung 36 Stegebau 52. Katastrophenbrennschneiden 66. Behelfsbrückenbau 1. Gasschweißen Wiederholungslehrgang Schulferien 53. Katastraphenbrennschneiden 7. Ne-Freileitung - Grundlehrgang 12. Führungsgrundlagen 13. Atemschutz - Grundlehrgang 67. Behelfsbrückenbau 8. Ne-Freileitung - Grundlehrgang 4. Gruppenführer allg. Katastrophenschutz I 1. Gasschweißen 11 - Ergänzungslehrg. 1. Funk- und Fernsprechen - Ausbildung 21. Zugführer - Katastrophenschutz 37. Stegebau 3. Technischer Betreuungsdienst 7. Rohrnetz-Gas - Grundlehrgang 7. Ne-Kabel - Grundlehrgang 54. Katastrophenbrennschneiden 8. Gruppenführer Katastrophenschutz "B" 9. Gruppenführer Ne-Freileitung 7. Rohrnetz-Wasser - Grundlehrgang 5. OV-Ausbildungsleiter Gruppenführer allg. Katastrophenschutz Behelfsbrückenbau - Ergänzung 11. Lehrgang für ha. Geschäftsführer 6. Gruppenführer Rohrnetz-Wasser 15. Vermessungsgrundlagen 9. Gruppenführer Katastrophenschutz "B" 18. Alu-Schweißen (Kabel und Sammelschienen) 55. Katastrophenbrennschneiden 68. Behelfsbrückenbau 28. Schaltanlagen I 9. Funk- und Fernsprechen 13. Führungsgrundlagen 14. Atemschutz - Grundlehrgang 7. Abwasserbeseitigung und Olschadenbekämpfung - Grundlehrgang 34. Schirrmeister und Gerätewarte 8. Gruppenführer Ne-Kabel 38. Stegebau 2. Lehrgang für Einsatzleiter - Kreisebene 19. Behelfsbrückenbau - Ergänzungslehrg. 40. Brunnenbau 23. Sprengmeister - Wiederholungslehrg. 2. Gasschweißen 11 - Ergänzungslehrgang 10. Funk- und Fernsprechen 39. Stegebau 4. Technischer Betreuungsdienst 10. Gruppenführer Katastrophenschutz "B" 46. Sprengmeister 4. Gruppenführer Rohrnetz-Gas 6. Gruppenführer Abwasserbeseitigung und OIschadenbekämpfung 56. Katastrophenbrennschneiden 5. Gruppenführer allg. Katastrophenschutz I 10. Lehrgang für Ortsbeauftragte des THW 8. Zugführer Techn. Dienst (Einsatz) 15. Atemschutz - Grundlehrgang 35. Schirrmeister und Gerätewarle 2. Schaltanlagen Behelfsbrückenbau-Leiter (für Zugführer) 13. Atemschutz - Ausbilder 57. Katastrophenbrennschneiden 1. Zugführer Techn. Dienst (Elektro) von bis Anmeldeschluß Funk-und Fernsprechlehrgänge Wegen der sehr stal'ken Nachfrage finden weitere Lehrgänge Funk- und Fernsprechen an der ZAL Wesel statt. Es kommen voraussicht1ich folgende Termine in Betracht: Die Teilnehmerzahl ist jeweils "auf 20 beschränkt. Post aus Kanada Wie gut die kameradschaftliche Verbundenheit der Helfer zu ihrem Ortsverband sein kann, zeigt der Brief eines ehemaligen Helfers des OV Uelzen, der vor einiger Zeit nach Kanada auswanderte. "Sehr geehrter Herr Ortsbeauftragter Froin, liebe Kameraden! Nach meinem Examen in Suderburg bin ich nach Kanada ausgewandert. Da mich immer der Norden des Landes interessierte, habe ich eine Stelle als Vermessungsingenieur in einem Camp nahe der Grenze zu Alaska angenommen. Das Land hier ist enorm menschenleer, stark bewaldet und gebirgig. Ich lebe im Yukon Territorium, das mit Einwohnern viermal so groß wie Deutschland ist. In diesem Camp leben etwa 400 Männer, die an dem Aufbau einer neuen TagebaugI1ube arbeiten. Gestaunt habe ich über das saubere, gut organisierte Camp und den riesigen Maschinenpark. Wir wohnen immer mit zwei Personen in einem Raum, der durch einen Ölofen geheizt wird. Im Camp sind außer den Wohneinheiten auch Leseräume, Büchereien, Spielräume, ein kleiner Laden, jeden Abend einen Film im Kino, Kantine, E-Kraftstationen, W -Pumpstationen, Treibstofflager, Reparaturhallen, Lazarett, Hubschrauber, Flugzeuglandepiste und Funkstation. Die Männer haben zumeist ein recht wildes Aussehen, lange Bärte und spekkige Kleidung. Die Disziplin ist aber so stark, daß die meisten Wohnräume sehr sauber sind, und ich noch keinen Betrunkenen gesehen habe. Wir arbeiten an sechs Tagen in der Woche je zehn Stunden. Alle zwei Monate können wir für einen 14tägigen Erholungsurlaub nach Whitehorse (Hauptstadt vom Yukon Territorium mit 5000 Einwohner) geflogen werden. Der Sommer ist sehr kurz, so daß dann eben viel gearbeitet werden muß. Einen tollen Eindruck macht es auch, wenn man die riesigen Lkws und Sattelschlepper, mit einer langen Staubfahne hinterher, auf den planierten Kiesstraßen durchs Gebirge rollen sieht. Sie fahren Tag und Nacht mit Baumaterial und Versorgungsgütern die 300 km von Whitehorse zum Camp. In eineinhalb Jahren komme ich zurück in die Heimat und werde dann einmal ausführlicher berichten. Dann möchte ich auch wieder einem Ortsverband des THW beitreten. Die beigefügten fünf Dollar sind für einen netten Gruppenabend bestimmt. Viele Grüße, Euer Kamerad Hartrnut Dege." 18

19 Aus den Ortsverbänden Brückenbau in Scholderup Nach einem 120-km-MaI1sch rückten THW-Helfer der Ortsv,erbände Elmshorn und Barmstedt in Scholderup bei Schleswig an, um dort übungsgemäß eine Brücke zu bauen. Die Jahresübung der Z1Wei Ortsverbände wurde - bei sehr gutem Wetter - mit dem Ziel labgeleistet, das in der AIUSbildung GeIern te.in der Poo.xis zu erproben und damit den Helfern zu zeig,en, warum und wie gut sie etwas gelernt halben. Als Mittelpunkt der verlängerten Wochenendübung war der Bau einer 8-t-BI"Ücke von 12 Metern Länge und 4,50 Metern Breite,angesetzt. Das gute Wetter hob die Stimmung 'beträchtlich, und so ging der Aufbau rasch VODan. In etwa sieben Stunden war di'e BTÜcke fertiggestellt; si'e wurde ZIUffi Ende der übung wieder abgebaut. Zu weiteden übungsaufgaben gehörte auch der Aufbau von Zelten für die z,weimalige übernachtung der rund 70 Helfer, ferner die Versorgung während der übungsdauer. Hier stand eine Feldküche der Stadt \Elmshorn zur Verfügung. Die zumeist jüngeren Helfer waren mit großem Eifer bei der Sache 'und zeigten stolz, was 'sie konnten. Und da sie etwas gelernt natten, waren der LB H. Meier, die OB Preuß und Rittner sowie LV-Ausbildungsleiter Peschke mit dem \Ergebnis der übung sehr 2)ufrieden. Das Wesentliche dieser Unternehmung aber erläuterte OB Preuß, Elmshorn mit folgenden Worten: "Es ist wichtig. daß die Helfer aus dem RaUlffi des Ortsverbandes von Zeit zu Zeit herausgeführt werden, damit sie auch in fremder Umgebung zurechtkommen, sich 'bewähren körunen und es lernen, zusammenzuleben, Kameradschad't und Disziplin zu üben." Festtag in Balve Zum fünfjähi1igen GDÜTIdungstag veranstaltete d~r OV Balve 'einen "T,ag der offenen Türen", um die Behördenvertreter und die Bevölkerung über die Fahrzeuge, Einsatzgeräte und THW-EinDichtungen zu unterrichten, OB Flöper begrüßte die Vertreter der Regierung, der Kirchen, der Amts- und Gemeindeverwaltung, der Polizei und die Leiter der befreundeten Hilfsorganisationen FW, DRK undmhd. Nach der Besichtigung der THW-Unterkunftsräume wurden die Gäste durch die in der Fahrzeughalle aufgebaute Geräteausstellung ged'ührt. Gegenüber der Unterkunft waren die Fahrzeuge des THW-Bergungszuges Balve aufgefahten. D.ie Helfer von zwei Bergungsgruppen zeigten den Gästen und der Bevölkerung Abla'ssen von Verletzten über eine Seilbahn, mittels Leiterhebel und schiefer Ebene. An einem Autowrack wupden Arbeiten mit dem Trennschleif- und K-Brennschneidegerät vorgeführt. Der zu!besuch Igekommene OV D.atteln baute einen Häng,esteg ülber die Hönne. In der UnteI1kunft wurden den Gä'sten und dem P,ubHkum Filme alus der Arbeit des THW vorgefühtt. Amtsdirektor Dr. Kortenbusch und Bürg,ermeister Lenze äußerten sich sehr lobend über den THW-OV Ba,Iv,e, der seit seiner Gründung der Bevölkerung bei Hochwasser und sonstigen Katastrophen stets schnell und <fachkundig geholfen habe. Am Nachmittag wurde die Bevölkerung durch ein Platzkonzert der Beck'Ulffier Knabenkapelle angezogen. Bei munteren Weisen besichtigte die Bevölkerung unter fachkundiger Führung die Fahmeug- und Geräteschau. Nach getaner Arbeit fanden sich me Helfer mit JhI1en Angehörigen in der Gastwirtschad't "Padber,g" zu festlich fröhl:icher Runde zusammen. Der Beri'cht "Fünf Jahre THW-OV Balve" wudde von G. F. Stolze vorgetragen. Anschließend 'sprach der!bürg,ermei1ster dem. freiwilligen Helfern.seine AneI1kennung für di'e bisherigen Leistungen und den Dank der Stadt Salve aus. Sammelmappen für die Monatszeitschrift des THW DAS TECHNISCHE HILFSWERK ermöglichen allen Beziehern das Abheften und Aufbewahren aller Ausgaben des Jahres, Preis je Mappe in Halbleinen-Ausführung für 12 Hefte 3,20 DM (zuzüg lich Portokosten), Bestellungen an die zu ständigen Ortsverbände der Bundesanstalt THW ader unmittelbar an RHENANIA DRUCK UND VERLAG GMBH, Abt. Monotszeitschrift des THW, 54 Koblenz, Görresplatz 5-7. Die Familien Versicherung Der Kern Ihrer Vorsorge ALLIANZ VERSICHERUNGS AG 19

20 16 Jahre THW in Castrop-Rauxel Vor kurzer Zeit beging der OV Castrop-Rauxel in einer kleinen Feierstunde das 18. Gründungsjahr des Technischen Hilfswerks und den 16. Jahrestag der GrÜ11Jdung des OV Castrop-Rauxel. Aus diesem Anlaß erhielben aus der Hand des Landesbeauftragten für NW. Dipl.-Ing. Kautzky, zwei altverdiente Helfer, Krarl-Heinz Brummer und Otto-Richard Zaffl"e, die vom Direktor verliehene Helfernadel in Gold. Der Ortsbeauftragte Werkschutzleiter K.-J. Schmidt, der als Gäste aluch die Herren Stadtdirektor Elting, Stadtamtmann Blau und den OB des OV Wanne-Eickel. Baumeister Brandes, begrüßen konnte, gab einen Rückblick. Stadtdirektor Elting überreichte der THW-Bergungsgruppe eine gerahmte Ehrenurkunde des Regierungspräsidenten für ihren Sieg beim Leistungswettkampf in Bochum. Zwei Tonfilme des THW-Helfers Möhlenbruch., OV Wanne Eickel, gaben Aufschluß über die Arbeit in den Ortsverbänden Castrop-Rauxel und Wanne-Eickel. Sie zeigten eine Verbandsübung 1966 in. Wulfen (Münsterland) und eine Schwimmbrückenbau-übung im Juni dieses Jahres in Mehlem/Bad Godesberg. Hilfe für das Jugendamt Das Jugendamt der Stadt Essen führte im September 1968 Europas erstes großes ~estival für Folklore, Folksong, Chanson und populäre Musik durch. an dem über 200 Künstler aus aller Welt und über Besucher teilnahmen. Alle Veranstaltungen f.anden in städtischen Sälen, Hallen usw. statt. Die künstlerische und organisatorische Leitung war in den Räumen des Jugendzentrums der Stadt Essen untergebracht, wobei über das vorhandene sich nur auf einzelne Räume erstreckende Fernsprechnetz mit einem Postanschluß hinaus eine Erweiterung um 17 zusätzliche Sprechstellen und drei Postanschlüsse vorgenommen wevden mußte. AußeI'dem bauten die THW-Helfer auf zwei anderen Grundstücken fünf weitere Fernsprechstellen mit Kabelbau.auf. Da die Veranstaltungen sich über die ganzerl Tage und bis tief in die Nächte erstreckten, mußte die Vermittlung täglich in drei Schichten von THW-Helfern des Fernmeldedienstes besetzt werden. Vermittelt wurden während des Einsatzes annähernd 9000 Gespräch,e, darunter eine Vielzahl von Auslandsgesprächen. Der Fernmeldebetrieb entsprach dem einer großen Befehlsstelle und stellte für die beteiligten Helfer eine ausgezeichnete, einem echten Einsatz entsprechende übung dar. Für sie neu waren hierbei das oi'dnungsgemäße Abwickeln einer Vielzahl von Gesprächs-Voranmeldungen und clie Herstellung von empffindlichen Auslandsgesprächen über große Entfernungen. Die eingesetzten Helfer waren mit echter Begeisterung bei der Sache und erfüllten ihre Aufgabe zur vollsten Zufriedenheit der Stadtverwaltung Essen. Neuer OB in Frankfurt Der Ortsveroand. Fr.amkfurt raliil Main. durch den beruflichen Abgang des ehemalig.en Ortsbeauftrargten seit 1967 verwaist, erhielt in dem Diplom-Ingenieur Dr. Paul Dietrich,seinen neuen Leiter. Dr. DJetr,ich, füt das Technische Hilfswerk ehrenamtlich tätig wie sein Vorgänger. ist Leiter der Farbwerke Hoechst AG. Bei seiner AmtseilIlführung gab der Sbellvertvetende Ortsbeauftragte, Hugo Eichhorn, in Anwesenheit zahlreicher Vertreter des öffentlichen Lebens UIlrd der mit dem THW besonders v erbundenen HilfsoI1ganisationen e.inen überblick über den Aufbau und die Avbeit des Ortsverbandes. Der Leitende Regierungsdirektor im Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz, DipL-Ing. Hans Zielinski, Ülbergalb persönlich dem neuen Ortsbearuftragten der Maln-Metropo1e die Besballungsrurkunde (Bild). Ausbildung im Schwimmbrückenbau In den Monaten August bis November 1968 führten die Ortsverbände Siegburg und Bad Honnef eine WochenendarusbiLdung LIIIl pioniermäßigen Schwdmmbrückenbaru durch. Unter.A!n1eitung der Herren Wollschläger, Knoch, Reich, Zock und. Bordihn vom Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz, SchwimmbI'Ückenlager Rhein I, ermelten die Helfer an fünf Samstagen eine Einführung in d.iese interessante Fachsparte des Technischen Hilfswerks. Die Ausbildungsveranstaltungen fanden auf dem Wasserubungsplatz am Rhein in Bad Godesberg - Mehlern, auf dem Gelände der beiden Gerätelager in Mehlem und Altendorf sowie an der Mündung der Agger in die Sieg statt. Nachdem die Helfer der beiden OrtsveI1bände bereits beim Bau edner Ersatzbrücke in 9-Träger~Bauweise im vei'gangenen W.inter erste Erfahrungen mit dem entsprechenden Gerät sammeln korunten - "Das Technische Hilf3- werk" berichtete in Heft 2/1968 ausführlich darüber -, galt es nun, das Gelernte zu festigen und sich zugleich mit den Verhältnissen auf dem Rhein vertraut zu machen. Die Unterwei'sunrg begarnn mit den Sich erheitsbestimmungen und den auf dem StrOlIIl geltenden Verkehrszeichen, dem Umgang mit den Schwimmpontons. dem Bedienen der Ankerwinde, dem Ankerwerfen und -lichten. Sodann schloß sich di e Rruderschule an, die i,hr e praktische Erprobung iiil F.ahrten auf dem Wasser fand. Den Höhepunkt bhdeten der Bau einer 8-t-übevs etzfähre im 5-Trägerbau und F.ahrten mit dem M- und Außenbordmotor-Boot zum Rheinhafen Oberwinter. Zum Abschluß der Ausbildung wurde ein schwimmender Fußgängersteg aus Leichtmetallplatten von rd. 50 m Länge über die Agger errichtet. Die.A!usbildung wird 11m Frühjahr und SOIIIlmer des kommenden Jahres weitergeführt. 20

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