Anti-Korruption. Maßnahmen zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung des Freistaates Sachsen.

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1 Anti-Korruption Maßnahmen zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung in der Verwaltung des Freistaates Sachsen Führungskräfte

2 Inhaltsverzeichnis Warum Korruptionsprävention... 4 Herzlich willkommen beim Kurs Präventive und repressive Korruptionsbekämpfung Vertiefendes Modul für Führungskräfte... 4 Was Sie nach diesem Kurs wissen und können... 5 Übung: Ihre Einschätzung ist gefragt... 6 Ethische Werte bewusst machen... 8 Bewusstsein gegenüber Korruption... 8 Übung: Bewusstsein gegenüber Korruption... 9 An einem Strang ziehen Als Führungskraft Korruption bekämpfen Die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengefasst Übung: Als Führungskraft Korruption bekämpfen Korruptionsgefährdete Aufgabengebiete Identifizierung korruptionsgefährdeter Aufgabengebiete Übung: Korruptionsgefährdete Aufgabengebiete Fallbeispiel: Korruptionspräventive Maßnahmen Übung: Korruptionspräventive Maßnahmen Übung: Korruptionsverdacht Risikoanalyse Was Sie nach diesem Kurs nun wissen und können Glossar und Anhang Glossar Anhang Seite 2 von 32

3 Legende Übungen und Lösungen sollen Ihnen die Möglichkeit geben, Ihren Wissensstand zu prüfen und das bereits Gelernte zu festigen. Bitte notieren bzw. markieren Sie immer Ihre Antwortauswahl. Die Lösung zur Aufgabe finden Sie jeweils auf der Folgeseite der Übung. wichtige Merksätze und Zusammenfassungen wichtige Paragraphen und rechtliche Zusammenhänge Empfehlungen Grün markierte, unterstrichene Begriffe sind klickbar. Sie führen zum Glossar oder zum Anhang bzw. öffnen eine PDF mit Zusatzmaterial Seite 3 von 32

4 Warum Korruptionsprävention Herzlich willkommen beim Kurs Präventive und repressive Korruptionsbekämpfung Vertiefendes Modul für Führungskräfte Mit diesem Kurs möchten wir Sie mit vertiefenden Inhalten zur präventiven und repressiven Korruptionsbekämpfung für Führungskräfte vertraut machen. Nachdem Sie bereits das Basismodul absolviert haben, werden in diesem Aufbaumodul Fragen aufgeworfen, die Sie als Führungskraft betreffen können. Es ist als Ergänzung zum Basismodul gedacht und ermöglicht einen kurzen Selbstcheck im Hinblick auf die Anforderungen, die an Führungskräfte im Arbeitsalltag gestellt werden. Ein gesondertes Zertifikat für diesen Teil des Lernprogramms gibt es wegen seines geringen Umfanges nicht. Insoweit ist das Zertifikat für das Grundmodul ausreichend. Folgende Inhalte werden behandelt: Wie schätzen Sie das Korruptionsaufkommen ein? Welche Rolle spielen Führungskräfte bei der Korruptionsbekämpfung? Wie kann das Risiko, dass ein Schaden durch Korruption eintreten könnte, ermittelt werden? 2014 Seite 4 von 32

5 Was Sie nach diesem Kurs wissen und können Nach diesem Kurs... wissen Sie, wie Sie Ihren Mitarbeitern ethische Werte bewusst machen. kennen Sie die wichtigsten Verhaltensregeln in der Korruptionsbekämpfung. können Sie Bewusstsein für das Thema der Korruptionsbekämpfung schaffen. können Sie korruptionsgefährdete Aufgabengebiete und Arbeitsbereiche identifizieren. wissen Sie, dass sich Ihr Führungsstil auf die Korruptionsbekämpfung auswirkt. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! 2014 Seite 5 von 32

6 Übung: Ihre Einschätzung ist gefragt Wie schätzen Sie die Situation in öffentlichen Verwaltungen in Bezug auf Korruption ein? Wählen Sie bitte aus! 1. Korruption wird in der Regel nur sehr schwer entdeckt. 2. Korruption spielt vor allem in der Privatwirtschaft eine Rolle in der öffentlichen Verwaltung eher nicht. 3. Durch verstärkte Kontrolle und Fürsorge gegenüber meinen Mitarbeitern lässt sich Korruption vorbeugen. 4. Innerhalb der öffentlichen Verwaltung sind bestimmte Arbeitsbereiche besonders korruptionsgefährdet. 5. Korruption spielt sich ausschließlich im Vergabe- und Haushaltsbereich ab Seite 6 von 32

7 Lösung Wenn Sie die Antwortmöglichkeiten 1, 3 und 4 gewählt haben, liegen Sie richtig und haben somit alle Sachverhalte richtig eingeschätzt Seite 7 von 32

8 Ethische Werte bewusst machen Die Kultur der öffentlichen Verwaltung wird geprägt durch das Zusammenspiel von Normen, Werten und Denkweisen aller Bediensteten. Um Korruptionsbekämpfung nachhaltig in die Verwaltungskultur aufzunehmen, müssen Mitarbeiter frühzeitig für Korruptionsgefahren sensibilisiert werden. Hierfür ist das Bewusstmachen von Normen und Werten unerlässlich. Gleichzeitig tragen aber auch eine gute Kommunikation und Information sowie sachgerechte Anerkennung, Lob und ein respektvoller Umgang miteinander zu einem Klima bei, das Korruption nicht zulässt. Bewusstsein gegenüber Korruption Eine Sensibilisierung der Mitarbeiter gegenüber Korruption kann in einer Organisation sehr viel bewirken. Aufklärungsarbeit und Schulung der Bediensteten sind daher unverzichtbar, um die Zufriedenheit mit der Staatsverwaltung zu steigern und Mitarbeiter vor Korruption zu schützen. Auch Mängel in der Dienst- und Fachaufsicht sowie Defizite im Führungsverhalten begünstigen Korruption. Es ist wichtig, dass Sie als Führungskraft mögliche Anzeichen für Korruption frühzeitig erkennen und wirksam dagegen auftreten Seite 8 von 32

9 Übung: Bewusstsein gegenüber Korruption Bei welchen der unten genannten Sachverhalte sollten Sie aufmerksam werden? Ordnen Sie bitte zu! Sachverhalte Ein Mitarbeiter trifft bei gleichem Sachverhalt immer wieder unterschiedliche Entscheidungen. Eine Mitarbeiterin wendet sich häufig an die Stelle, die über den Antrag auf Zustimmung zur Vorteilsannahme entscheidet. Ihr Stellvertreter verhält sich seit einigen Wochen sehr zurückhaltend, sobald Sie ihn auf ein bestimmtes Projekt ansprechen. Der Rechnungsbetrag für die Beratungsleistung eines bestimmten Unternehmens weicht schon wieder auffallend vom Angebot ab. Eine Kollegin lehnt die Mitarbeit an einem Vergabeverfahren aus persönlichen Gründen ab. Kein Alarmsignal Alarmsignal 2014 Seite 9 von 32

10 Lösung Sachverhalte Ein Mitarbeiter trifft bei gleichem Sachverhalt immer wieder unterschiedliche Entscheidungen. Eine Mitarbeiterin wendet sich häufig an die Stelle, die über den Antrag auf Zustimmung zur Vorteilsannahme entscheidet. Ihr Stellvertreter verhält sich seit einigen Wochen sehr zurückhaltend, sobald Sie ihn auf ein bestimmtes Projekt ansprechen. Der Rechnungsbetrag für die Beratungsleistung eines bestimmten Unternehmens weicht schon wieder auffallend vom Angebot ab. Eine Kollegin lehnt die Mitarbeit an einem Vergabeverfahren aus persönlichen Gründen ab. Kein Alarmsignal Alarmsignal x x x x x Wenn Sie zum selben Ergebnis gelangt sind, haben Sie die beschriebenen Situationen richtig eingeschätzt und wissen, wann Sie von einem Alarmsignal auszugehen haben Seite 10 von 32

11 An einem Strang ziehen Bei der Bekämpfung von Korruption ist es wichtig, dass Politik und Verwaltung, Mitarbeiter und Führungskräfte an einem Strang ziehen. Korruption entsteht aus einem Mangel an Information und Aufklärung. Wird dem entgegengewirkt und über das Thema Korruption gesprochen, kann vieles verhindert werden. Alle Bediensteten insbesondere aber Führungskräfte tragen eine große Verantwortung in einer Organisation. Werte wie Integrität, Transparenz und Objektivität sollen in einer Organisation vorgelebt werden. Wenn Sie als Führungskraft danach handeln, können Sie viel zu einer korruptionsfreien Verwaltung beitragen Seite 11 von 32

12 Als Führungskraft Korruption bekämpfen Als Führungskraft haben Sie eine besondere Verantwortung bei der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption. Sie können das Klima in einer Organisation im positiven als auch im negativen Sinne prägen dies gilt auch für das Thema Korruption. Ihr Führungsstil trägt dabei maßgeblich zur Vorbeugung von Korruption bei. Kriterien, die eine Führungskraft erfüllen sollte, um ihren Beitrag zur Korruptionsbekämpfung zu leisten, sind insbesondere folgende: vorbildliches, wertorientiertes Verhalten, wenn es z. B. um das Einhalten von Gesetzen und internen Vorgaben geht aufrichtige Bereitschaft zum Dialog erhöhte Aufmerksamkeit bezüglich der Probleme von Mitarbeitern Interesse am Aufbau einer Vertrauenskultur durch fairen Umgang miteinander Achten auf Transparenz bei Arbeitsabläufen und Entscheidungen Bereitschaft zur Übertragung von Verantwortung, verbunden mit angemessener Kontrolle Aufmerksamkeit hinsichtlich der Korruptionsindikatoren Erkennen der Notwendigkeit einer Definition und Organisation von klaren Zuständigkeiten (z.b. nach Möglichkeit Verwirklichen des Mehr-Augen- Prinzips) Bereitschaft zu konsequentem Handeln bei konkretem Korruptionsverdacht und frühzeitiger Zusammenarbeit mit dem Ansprechpartner für Anti- Korruption Aktive und bewusste Korruptionsbekämpfung ist für die Sächsische Staatsverwaltung von grundlegender Bedeutung! 2014 Seite 12 von 32

13 Die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengefasst Klären Sie Ihre Mitarbeiter über das richtige Verhalten in Korruptionssituationen auf und sensibilisieren Sie sie für Korruptionsgefahren. Geben Sie Ihren Mitarbeitern, z. B. in Dienstbesprechungen, regelmäßig Gelegenheit, das Thema Korruption in der Verwaltung zu diskutieren. Erörtern Sie dabei auch Fragen oder Beobachtungen zu Schwachstellen im Präventionssystem. Erörtern Sie mit Ihren Mitarbeitern die Delegationsstrukturen, die Grenzen der Ermessenspielräume und die Notwendigkeit von Mitzeichnungspflichten. Korruptionsbekämpfung erfordert eine aufmerksame, klare Dienst- und Fachaufsicht. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter nicht im Regen stehen. Wenden Sie die Regeln, die für Ihre Mitarbeiter gelten, konsequent auch für sich selbst an. Bei Verdacht auf Korruption ist sofort zu handeln. Beziehen Sie den Ansprechpartner für Anti-Korruption mit ein und informieren Sie Ihren Dienstvorgesetzten Seite 13 von 32

14 Übung: Als Führungskraft Korruption bekämpfen Besonders Führungskräfte können in einer Organisation viel zur Korruptionsbekämpfung beitragen. Wie würden Sie sich als Führungskraft verhalten, um bestmöglich auf eine korruptionsfreie Verwaltung hinzuwirken? Wählen Sie bitte aus! 1. Die Werte Integrität, Transparenz, Objektivität und Fairness selbst aktiv vorleben. 2. Aktivitäten, die den Anschein von Korruption erwecken könnten, möglichst unauffällig nachgehen. 3. Entscheidungen transparent und nachvollziehbar treffen. 4. Den Mitarbeitern mit Respekt und Wertschätzung gegenübertreten. 5. Die Mitarbeiter bezüglich Korruption aufklären und sensibilisieren. 6. Bei Geschenken von Kunden an Mitarbeiter ein Auge zudrücken. 7. Mitarbeiter, die bei der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben befangen sein könnten, von diesen Aufgaben entbinden Seite 14 von 32

15 Lösung Wenn Sie die Antworten 1, 3, 4, 5 und 7 ausgewählt haben, zeigen Sie das nötige Gespür für die richtigen Verhaltensweisen Seite 15 von 32

16 Korruptionsgefährdete Aufgabengebiete Ein Arbeitsplatz bzw. Dienstposten ist dann als korruptionsgefährdet zu betrachten, wenn dort Informationen vorhanden sind oder Entscheidungen vorbereitet oder getroffen werden, die für einen Dritten einen materiellen oder immateriellen Vorteil/Nachteil darstellen können. Hierbei handelt es sich beispielsweise um folgende Aufgabengebiete: Vergabe von Aufträgen Vergabe von Fördermitteln Erteilung von Genehmigungen und Konzessionen Kontrolltätigkeiten mit häufigen Außenkontakten Festsetzung von Gebühren und anderen Abgaben Erlass von Verwaltungsakten, die für den Antragsteller von besonderer Bedeutung sind. Dritter kann jeder sein, der am Vollzug der Tätigkeit/Aufgabe nicht unmittelbar beteiligt ist. Als Dritter kommt insofern auch ein Mitarbeiter der handelnden Behörde in Betracht (z. B. der Antragsteller bei Anträgen auf Reisekostenerstattung oder Beihilfe) Seite 16 von 32

17 Identifizierung korruptionsgefährdeter Aufgabengebiete Als Führungskraft müssen Sie in Ihrem Arbeitsbereich unter Umständen präventive Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung ergreifen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie diejenigen Arbeitsplätze Ihres Bereiches kennen, die eventuell korruptionsgefährdet sind. Eine derartige Identifizierung abstrakt bestehender Korruptionsgefahr ist stets aufgaben- und funktionsbezogen. Sie stellt keinesfalls eine Bewertung der Person des aktuellen Stelleninhabers dar. Dieses Bewusstsein zu schärfen ist Ihre Aufgabe als Führungskraft. Nur dann, wenn ein Mitarbeiter diese Unterscheidung nachvollziehen kann, wird er bereit sein, bei der Korruptionsbekämpfung mitzuwirken Seite 17 von 32

18 Übung: Korruptionsgefährdete Aufgabengebiete Korruption macht vor keinem Verwaltungszweig und keiner Ebene halt. Es gibt allerdings Dienststellen und Bereiche, die besonders einer Korruptionsgefahr ausgesetzt sind. Wo und wann besteht eine solche Gefährdung? Entscheiden Sie bitte! 1. Bei Bediensteten mit Außenkontakt. 2. Bei Bediensteten, die über den Einsatz öffentlicher Mittel entscheiden. 3. In der Personalabteilung bei der Führung der Personalakten der Bediensteten. 4. Bei Erteilung von Genehmigungen und Bewilligungen Seite 18 von 32

19 Lösung Wenn Sie die Antworten 1, 2 und 4 gewählt haben, haben Sie richtig erkannt, bei welchen Aufgabengebieten eine erhöhte Gefährdung besteht Seite 19 von 32

20 Fallbeispiel: Korruptionspräventive Maßnahmen Herr Sprenger bekommt die Leitung eines Referates übertragen, das mit der Durchführung von Zuwendungsverfahren befasst ist. Hierfür stehen mehrere Millionen Euro zur Verfügung. Herr Mechler, der bisherige Referatsleiter, gibt Herrn Sprenger noch einige Informationen mit auf den Weg. Herr Sprenger: "Vielen Dank für die ausführlichen Informationen zu den Mitarbeitern des Referats und ihren Tätigkeitsbereichen. Ich habe den Eindruck, dass es sich ausnahmslos um sehr verlässliche und verantwortungsbewusste Kollegen handelt." Herr Mechler: "Ja, da haben Sie Recht. Sie sollten dennoch immer darauf achten, dass auch alle formalen Rahmenbedingungen erfüllt sind, damit größtmögliche Transparenz gewahrt ist und Korruption keine Chance hat." Herr Sprenger: "Selbstverständlich, in dieser Hinsicht werde ich den von Ihnen eingeschlagenen Weg weiterführen." 2014 Seite 20 von 32

21 Übung: Korruptionspräventive Maßnahmen Was meinen Sie? Worauf sollte Herr Sprenger achten, um Korruption vorzubeugen? Wählen Sie bitte aus! 1. Die Bewilligung einer Zuwendung und die Verwendungsnachweisprüfung sollen nicht von ein und demselben Mitarbeiter vorgenommen werden. 2. Die Befugnis der Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung soll nach deren Höhe gestaffelt werden. 3. Stichprobenkontrollen sollen nicht durchgeführt werden, da dies von den Mitarbeitern falsch, d.h. als Misstrauen ihnen gegenüber, verstanden werden könnte. 4. Eindeutige Zuständigkeitsregelungen sollen den Mitarbeitern an die Hand gegeben werden. 5. Die Entscheidungsfindung muss nicht immer transparent aktenkundig gemacht werden, da dies mitunter einen zu hohen Verwaltungsaufwand darstellen könnte Seite 21 von 32

22 Lösung Wenn Sie die Antworten 1, 2 und 4 ausgewählt haben, haben Sie richtig erkannt, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um Korruption vorzubeugen Seite 22 von 32

23 Übung: Korruptionsverdacht Sie erhalten einen anonymen telefonischen Hinweis: Ein bestimmter, namentlich benannter Mitarbeiter soll bei der Durchführung von Vergabeverfahren zur Beschaffung teurer Gerätschaften immer demselben Bieter den Zuschlag erteilen. Hierfür soll er von diesem luxuriöse Urlaubsreisen finanziert bekommen. Der betreffende Mitarbeiter ist in Ihrer Organisationseinheit tätig. Wie reagieren Sie? Wählen Sie bitte aus! 1. Ich weise dem Hinweisgeber gegenüber die Verdächtigung entschieden zurück, da ich dem betreffenden Mitarbeiter ein solches Verhalten nicht zutraue. 2. Ich spreche umgehend mit dem entsprechenden Mitarbeiter, um den Wahrheitsgehalt des Vorwurfs zu eruieren. 3. Ich höre mich unter den anderen Mitarbeitern um, um zu erfahren, ob sie ihrem Kollegen ein solches Verhalten zutrauen würden. 4. Ich wende mich an den Ansprechpartner für Anti-Korruption, um mit ihm das weitere Vorgehen zu besprechen Seite 23 von 32

24 Lösung Wenn Sie Antwort 4 ausgewählt haben, haben Sie richtig reagiert! Ansonsten gilt: Bei einem konkreten Korruptionsverdacht, das heißt bei nicht nur auf Vermutungen gründenden Hinweisen auf mögliches korruptives Verhalten, haben die Bediensteten ihren Vorgesetzten zu informieren. Tatsachen, aus denen sich der Verdacht ergibt, dass Vorgesetzte in strafbare Handlungen verwickelt sind, sind den nächsthöheren Dienstvorgesetzten oder einer vorgesetzten Dienststelle mitzuteilen. Die Mitteilung kann auch oder nur gegenüber dem für die Behörde des Bediensteten zuständigen Ansprechpartner für Anti-Korruption erfolgen! 2014 Seite 24 von 32

25 Risikoanalyse Korruption macht vor keinem Verwaltungszweig und keiner Ebene halt. Von einer Gefährdung müssen Dienststellen ausgehen, deren Bedienstete ständig Außenkontakte wahrnehmen und/oder über die Verwendung und den Einsatz öffentlicher Mittel entscheiden. Beispiele hierfür sind u. a. die Erteilung behördlicher Genehmigungen, die Vergabe öffentlicher Aufträge oder die Gewährung von Subventionen. Ob ein Risiko besteht, dass sich eine potenzielle Korruptionsgefahr realisiert, d. h. tatsächlich ein Schaden eintritt, hängt davon ab, ob und welche Vorkehrungen dagegen getroffen wurden. Mit Hilfe des Risikoselbsttests können Sie als Führungskraft einschätzen, wie hoch das Risiko ist, und gleichzeitig Impulse erhalten, welche Sicherungsmaßnahmen ggf. noch ergriffen werden sollten. Den Risikoselbsttest finden Sie auch im Anhang dieses Readers Seite 25 von 32

26 Was Sie nach diesem Kurs nun wissen und können Der Kurs Präventive und repressive Korruptionsbekämpfung Modul für Führungskräfte endet hier. Nach diesem Kurs... wissen Sie, wie Sie Ihren Mitarbeitern ethische Werte bewusst machen. kennen Sie die wichtigsten Verhaltensregeln in der Korruptionsbekämpfung. können Sie Bewusstsein für das Thema der Korruptionsbekämpfung schaffen. können Sie korruptionsgefährdete Aufgabengebiete und Arbeitsbereiche identifizieren. wissen Sie, dass sich Ihr Führungsstil auf die Korruptionsbekämpfung auswirkt. Seien Sie als Führungskraft ein Vorbild und geben Sie Korruption keine Chance! 2014 Seite 26 von 32

27 Glossar und Anhang 2014 Seite 27 von 32

28 Glossar Objektivität Neutralität, Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit, eine von Fakten bestimmte Sicht- und Handlungsweise. Zurück zum Inhalt Subvention Finanzielle Leistung des Staates an Unternehmen oder Wirtschaftszweige zur Förderung eines im öffentlichen Interesse liegenden Zwecks. Zurück zum Inhalt Transparenz Lückenlose Dokumentation von Vorgängen und deren Nachvollziehbarkeit für alle daran Beteiligten, aber auch für außen stehende Dritte. Zurück zum Inhalt Verwaltungskultur Zusammenspiel von Werten, Normen, Denk- und Verhaltensweisen, die das Erscheinungsbild einer Organisation prägen und sie tragen. Zurück zum Inhalt 2014 Seite 28 von 32

29 Anhang Risikoselbsttest 2014 Seite 29 von 32

30 Risikoselbsttest Im Prinzip sind kein Verwaltungsbereich und keine Ebene gegen korruptive Einflussnahmen gefeit. Korruptionsgefährdet sind insbesondere Dienststellen, deren Mitarbeiter ständig Außenkontakte wahrnehmen und/oder über die Verwendung und den Einsatz öffentlicher Mittel entscheiden. Mit Korruptionsgefahren sind insbesondere folgende Tätigkeiten verbunden: 1. Tätigkeiten, die mit häufigen Außenkontakten einhergehen, insbesondere Kontroll- und Aufsichtstätigkeiten bzw. -funktionen 2. Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Abschluss von sonstigen Verträgen 3. Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gewährung von finanziellen Leistungen (z.b. Durchführung von Zuwendungsverfahren einschließlich der Verwendungsnachweisprüfung) 4. Aufgaben im Kassen- und Rechnungswesen 5. Festsetzung oder Erhebung von Gebühren bzw. sonstigen fiskalischen Ansprüchen 6. Erteilung von belastenden oder begünstigenden Verwaltungsakten, beispielsweise von Konzessionen, Genehmigungen, Erlaubnissen, Bewilligungen, Anerkennungen, Geboten und Verboten 7. Abnahme von Prüfungen oder Verleihung von Befähigungen, die für den Antragsteller von besonderer Bedeutung sind 8. Überwachung von Leistungen Dritter, Bescheinigungen der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit 9. Grundsatz- und Planungsentscheidungen mit erheblichen unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf Dritte 10. Zugang zu vertraulichen Informationen, Bearbeitung von Vorgängen mit behördeninternen Informationen, die für Dritte nicht bestimmt sind 11. Vergabe von IT-Zugangsberechtigungen Sollte einer oder mehrere Ihrer Mitarbeiter mit einer oder mehreren der vorgenannten Tätigkeiten befasst sein, sollten Sie prüfen, ob eine der folgenden Aussagen zutreffend ist: 1. In dem Tätigkeitsbereich gab es in den letzten fünf Jahren Korruptionsfälle. 2. Dritte haben in diesem Zeitraum versucht, die Entscheidungen eines Inhabers dieses Tätigkeitsbereiches zu beeinflussen. 3. Es gibt Erkenntnisse über Korruptionsfälle in anderen Dienststellen bei vergleichbaren Tätigkeitsbereichen Seite 30 von 32

31 4. Die Arbeitsabläufe für den Tätigkeitsbereich sind nicht konkret geregelt. 5. Der Arbeitsplatz / Dienstposten ist mit besonderen Handlungs- und Entscheidungsfreiräumen verbunden. (Konzentration im Hinblick auf Korruptionsgefahren kritischer Aufgaben und Befugnisse) 6. Die Befugnis der Entscheidung nach dem Auftragsvolumen oder sonstigen Wertigkeiten bzw. Wertgrenzen ist nicht gestaffelt. 7. Die Bearbeitung und Entscheidung der zu bearbeitenden Vorgänge ist abschließend. 8. Die Dienst- und Fachaufsicht ist nicht gewährleistet. 9. Es gibt bei dem untersuchten Arbeitsplatz / Dienstposten als Barriere gegen Korruption nur die persönliche Integrität. 10. Das Mehr-Augen-Prinzip bei der Entscheidungsfindung ist nicht vorgesehen. 11. Zur Entscheidungsfindung sind keine Mitzeichnungen durch andere Organisationeinheiten vorgesehen. 12. Die Transparenz der Entscheidungsfindung z. B. durch Vorgangskontrollen, durch Berichtswesen, durch eindeutige Zuständigkeitsregelungen, durch genaue und vollständige verfahrensbegleitende Dokumentation (Protokolle, Vermerke, Berichte, ordnungsgemäße Aktenführung) ist nicht sichergestellt. 13. Es besteht keine Pflicht, eine Entscheidungsfindung auch dann transparent zu machen, wenn die Zustimmung einer vorgesetzten Person oder einer mitwirkungsberechtigten anderen Organisationseinheit oder Person nicht erforderlich ist. 14. Es besteht keine Pflicht, eine Entscheidungsfindung transparent aktenkundig zu machen, sodass sie von einer Revisionsinstanz nachvollzogen werden kann. 15. Es sind Verstöße gegen Regelungen (z. B. Haushaltsrecht, Vergaberecht) bekannt geworden. 16. Es liegen Beanstandungen des Sächsischen Rechnungshofes oder einer anderen Kontrollinstanz, z. B. einer unabhängigen Organisationseinheit zur Prüfung der Korruptionsprävention, in Bezug auf den Tätigkeitsbereich vor. Bei den Feststellungen unter 1., 2., 9., 13. und 14. handelt es sich um k.o. -Kriterien. Das heißt: ist mindestens eine dieser Feststellungen für Ihren Bereich zutreffend, so besteht ein hohes Risikopotenzial Seite 31 von 32

32 Hinsichtlich der übrigen 11 Feststellungen gilt folgendes: Sind höchstens 4 zutreffend, ist das Risikopotenzial gering. Sind mehr als 4, aber weniger als 8 zutreffend, ist das Risikopotenzial ein mittleres. Bei mindestens 8 zutreffenden Feststellungen ist das Risikopotenzial als hoch einzustufen. >> zurück zum Inhalt 2014 Seite 32 von 32

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