Mitteilung zur Kenntnisnahme

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1 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Die Stelle der Vertrauensanwalt/-anwältin zur Korruptionsbekämpfung stärken und zügig neu besetzen Drucksachen 18/0076, 18/ und 18/0259

2 Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 18/0473

3 Der Senat von Berlin JustVA III C /9/1/1 Telefon: 9013 (913) 3046 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Die Stelle der Vertrauensanwalt/-anwältin zur Korruptionsbekämpfung stärken und zügig neu besetzen - Drucksachen Nrn. 18/0076, 18/ und 18/ Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 6. April 2017 aufgrund des Antrages und des Änderungsantrages der Fraktionen SPD, LINKE, und GRÜNE Folgendes beschlossen: Der Senat wird aufgefordert, die Stelle der Vertrauensanwalt/-anwältin für Korruptionsbekämpfung in einem transparenten Verfahren neu zu besetzen. Aufgabe der Vertrauensanwalt/-anwältin soll es auch in Zukunft sein, vertrauliche Mitteilungen von Beschäftigten und Dritten wegen Korruptionsverdachts entgegenzunehmen und an die zuständigen Verwaltungsstellen weiterzuleiten. Die Amtszeit ist zeitlich zu begrenzen, und die Stelle ist ihren Aufgaben entsprechend angemessen auszustatten. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 15. Juni 2017 zu berichten. Hierzu wird berichtet: Das Ansehen und die Integrität der öffentlichen Verwaltung sind für einen funktionierenden Rechtsstaat von grundlegender Bedeutung. Das Schutzgut der Korruptionsdelikte ist die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Öffentlichkeit darauf. Korruption richtet große volkswirtschaftliche Schäden an und gefährdet das Vertrauen in Staat und Verwaltung. Der Senat hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die Möglichkeiten zum aktiven Kampf gegen Korruption in der Verwaltung zu optimieren. Um für Hinweisgebende (auch: Whist-

4 leblower) eine unabhängige Anlaufstelle außerhalb der Verwaltung zu schaffen, bei der die Wahrung der Anonymität auch gegenüber dem Land gewährleistet ist, hat Berlin die Position Der Vertrauensanwältin/des Vertrauensanwaltes für die Berliner Verwaltung ins Leben gerufen und in das System zur Korruptionsbekämpfung integriert. Die Korruptionsbekämpfung und -prävention in Berlin basiert auf dem so genannten 4- Säulen-Modell: Die erste Säule bildet die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin, die mit der Bearbeitung aller Korruptionsvorgänge zentral befasst ist. Die Zuarbeit leisten spezialisierte Kommissariate des Landeskriminalamtes. 2 Als zweite Säule fungiert die Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung, die unmittelbar der Generalstaatsanwaltschaft Berlin untersteht und keinen Weisungen von anderer Stelle unterliegt. Die Aufgaben der Zentralstelle bestehen unter anderem in der Entgegennahme von Hinweisen über Korruptionsfälle, der Beratung und Information von Dienststellen und Bürgern des Landes Berlin sowie der Erarbeitung von Empfehlungen zu organisatorischen Maßnahmen der Korruptionsprävention. Die dritte Säule, die ressortübergreifende Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe, steht unter Leitung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und wird gebildet aus Fachleuten sämtlicher Berliner Verwaltungen einschließlich der Staatsanwaltschaften und des Landeskriminalamts sowie des Rechnungshofes von Berlin. Die Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe ist mit der Auswertung von Erfahrungen und Erkenntnissen im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung, insbesondere mit der Erstellung von Schwachstellenanalysen, der Überwachung und Überarbeitung der Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung und der Fortbildung der Mitarbeitenden der Berliner Verwaltung befasst. Die Vertrauensanwältin/Der Vertrauensanwalt übernimmt mit der Beauftragung die vierte Säule. Ergänzend zu dieser Tätigkeit gibt es weiterhin ein anonymes Hinweisgebersystem im Internet, über das der Anzeigeerstatter anonym mit dem LKA kommunizieren kann. Dieses System ermöglicht es dem LKA, bei Wahrung der Anonymität von Anzeigeerstattenden, bei diesen rückzufragen und mit ihnen in Kontakt zu bleiben, wobei eine Rückverfolgbarkeit der IP-Adresse ausgeschlossen ist. Für die Vertrauensanwältin/den Vertrauensanwalt wurde ein Gesamtkonzept erarbeitet, in dem der Schutz der Anonymität der Hinweisgebenden so umfassend wie nach der derzeitigen Rechtslage möglich ausgestaltet worden ist. Damit einher gehen deutlich umfassendere Aufgaben des neuen Vertrauensanwaltes, dem es obliegt, den Hinweisgebenden umfänglich beratend zur Seite zu stehen. Der Vertrauensanwalt steht grundsätzlich jedem Hinweisgeber als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Als Anlaufstelle nimmt er Mitteilungen entgegen, die Verdachtsmomente für ein Fehlverhalten in der öffentlichen Verwaltung enthalten, bei dem es

5 um Korruptionsstraftaten oder andere schwerwiegenden Verfehlungen zu Lasten insbesondere der finanziellen Interessen des Landes geht. Nach pflichtgemäßer Prüfung der vorliegenden Hinweise trifft der Vertrauensanwalt die Entscheidung darüber, ob ein konkreter Anfangsverdacht nach den Maßstäben der Strafprozessordnung gegeben ist und der Vorgang damit an die zuständige Behörde zur weiteren Verfolgung abgegeben wird. Er soll insoweit auch beratende Funktion haben, so dass der Hinweisgeber sich auch an ihn wenden kann, wenn er sich nicht sicher ist, ob seine Informationen einen korruptiven Sachverhalt erfassen. Eigene Ermittlungen führt der Vertrauensanwalt nicht durch, er kann jedoch bei Bedarf weitere Unterlagen von dem Hinweisgeber erfordern, sofern deren Beschaffung möglich und zumutbar ist. 3 Gleichzeitig soll eine Selbstverpflichtung der Verwaltung in Richtung einer Hinweisgeberkultur durch eine Verwaltungsvorschrift erfolgen, mit der die Berliner Verwaltung für sich erklärt, dass Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber erwünscht und insbesondere zur Korruptionsbekämpfung unentbehrlich sind. Dies alles soll die Stellung der Vertrauensanwältin/des Vertrauensanwaltes stärken und stützen. Um diesem erweiterten Aufgabenbereich zu entsprechen, soll der Vertrauensanwalt nunmehr eine Aufwandsentschädigung von netto im Monat erhalten. Die Stelle wurde ausgeschrieben, am 6. und 7. Juni haben die Auswahlgespräche mit Bewerberinnen und Bewerbern stattgefunden. Die Auswahlkommission mit insgesamt 4 Mitgliedern unter der Leitung von Frau Staatssekretärin/Justiz Gerlach hat einstimmig Herrn Rechtsanwalt Fabian Tietz als neuen Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung ausgesucht. Herr Tietz zeichnet sich insbesondere durch sein sehr großes Engagement für das Thema Hinweisgeber und Hinweisgeberschutz aus. Er sieht Möglichkeiten der Entwicklung sowohl für die Hinweisgeberkultur wie auch für die Rolle des Vertrauensanwaltes. Ein weiterer Faktor war auch die Tatsache, dass er sich bereits fundierte Kenntnisse zu dem bestehenden System der Korruptionsbekämpfung bis hin zu den Grundsätzen im Beamtenrecht erarbeitet hatte und deshalb auch bereits erste Ansätze zur Fortentwicklung des Systems präsentieren konnte.

6 Der Vertragsbeginn ist für den 15. Juli 2017 geplant, die Laufzeit des Vertrages soll auf zwei Jahre festgelegt werden. Ich bitte, meine Berichtspflicht als erledigt anzusehen. 4 Berlin, den 11. Juli 2017 Der Senat von Berlin Michael Müller Regierender Bürgermeister Dr. Dirk Behrendt Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

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