Berliner E-Government-Gesetz
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- Markus Küchler
- vor 9 Jahren
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1 Berliner E-Government-Gesetz Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin - ZS C - Zum Entwurf eines E-Government-Gesetzes Berlin 1
2 E-Government alle geschäftlichen Prozesse, die im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten ( Government ) mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechniken ( IT ) über elektronische Medien abgewickelt werden. 2
3 Die Ziele des E-Government-Gesetz-Entwurfs für Berlin E-Government umfassend für die Berliner Verwaltung einführen mehr Bürgerfreundlichkeit, Transparenz und Partizipation höhere Service-Qualität Standort Berlin fördern erhöhte Wirtschaftlichkeit 3
4 Die Mittel elektronische Zugänge und Bescheide E-Payment elektronische Aktenführung und elektronische Vorgangsbearbeitung Geschäftsprozessmanagement Qualifizierungsmaßnahmen Gemeinsame Nutzung von Daten durch mehrere Behörden und Abrufverfahren Open-Data / öffentliche Bekanntmachungen im Internet über das Stadtportal berlin.de Experimentierklausel für elektronische Beteiligungsverfahren effizientere Steuerung des IT-Einsatzes 4
5 elektronische Zugänge und Bescheide Berlin will alle elektronischen Zugänge eröffnen, die der Bund in seinem Entwurf für ein E-Government-Gesetz vorsieht: qualifizierte elektronische Signatur D Formular-Verfahren mit und ohne elektronischen Identitätsnachweis Andere, wenn später vom Bund eingeführt Die klassischen Übermittlungswege müssen auch zukünftig eröffnet bleiben 5
6 E-Payment Elektronische Zahlungsmöglichkeiten sind für alle Verfahren anzubieten, die Zahlungen erfordern. 6
7 elektronische Aktenführung und elektronische Vorgangsbearbeitung (eakte) Geschäftsprozessmanagement für die Vorgangsbearbeitung Was der Bund für seine Behörden bis spätestens 2020 zwingend vorgeschrieben hat, soll auch für die Berliner Behörden eingeführt werden: elektronische Aktenführung und elektronische Vorgangsbearbeitung. 7
8 Gemeinsame Datenbestände und Abrufverfahren Die Berliner Behörden können zukünftig gemeinsame Datenbestände für verschiedene IT-Verfahren nutzen. Die Berliner Behörden können zukünftig Daten - auch automatisiert - aus Dateien anderer Behörden abrufen, wenn dafür die (elektronische) Zustimmung der Betroffenen vorliegt. Damit wird der Betrieb eines Servicekontos eröffnet, in dem Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Daten zum Abruf durch Behörden hinterlegen können. 8
9 Qualifizierungsmaßnahmen Der Gesetzentwurf schreibt einschlägige Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten als Zielvorgabe vor. 9
10 Open-Data / öffentl. Bekanntmachungen im Internet über das Stadtportal berlin.de Öffentliche Bekanntmachungen, die rechtlich vorgeschrieben sind, sollen zusätzlich im Internet veröffentlicht werden. Pflicht zur Veröffentlichung aller Datenbestände der Berliner Verwaltung, die in maschinenlesbare Form gebracht werden können, soweit keine rechtlichen Gründe entgegenstehen über das Open-Data-Portal. 10
11 Elektronische Beteiligungen Elektronische Beteiligungen an Vorgängen, die in und mit den Behörden stattfinden, werden ermöglicht, soweit keine rechtlich bindenden Vorschriften entgegenstehen. 11
12 effizientere Steuerung des IT-Einsatzes Berliner Verwaltung Hauptverwaltung Bezirksverwaltung Regierender Bürgermeister SenBildJugWiss SenFin SenGesSoz SenInnSport SenIntArbFrau SenJustV SenStadtUm SenWiTechForsch nachgeordnete Behörden, wie Polizei, Feuerwehr etc. 12 Bezirke mittelbare Landesverwaltung 12
13 effizientere Steuerung des IT-Einsatzes Für die zentrale Steuerung des IT-Einsatzes in der Berliner Verwaltung sind verantwortlich: Senat Die für IT zuständige Senatsverwaltung IT-Staatsekretär/IT-Staatsekretärin bei SenInnSport Lenkungsrat für IT, E-Government und Verwaltungsmodernisierung IT-Dienstleister für das Land Berlin: ITDZ (Anstalt öffentlichen Rechts) 13
14 effizientere Steuerung des IT-Einsatzes Beratungs- und Beschlussgremium Lenkungsrat für IT, E-Government und Verwaltungsmodernisierung IT-Staatssekretär/in Chef/in der Senatskanzlei Je ein/e Staatssekretär/in aus jeder Senatsverwaltung 4 Bezirksvertreter/innen beratend ein Mitglied des HPR 14
15 effizientere Steuerung des IT-Einsatzes Steuern mit Verwaltungsvorschriften Senat IT-Staatsekretär/in Für IT zuständige Senatsverwaltung Lenkungsrat für IT, E-Government und Verwaltungsmodern. Berliner Verwaltung ITDZ 15
16 effizientere Steuerung des IT-Einsatzes Steuern mit Verwaltungsvorschriften Berliner Verwaltung ITDZ 16
17 E-GovG Berlin 17
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