Das E-Government-Gesetz
|
|
|
- Berthold Heintze
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Das E-Government-Gesetz Regionalkonferenz Bad Bramstedt, 13. Februar 2014 MR n Dr. Tanja Laier, Referat O2 Bundesministerium der Innern 1
2 1. Hintergrund des E-Government-Gesetzes Zielsetzung Ziel: nutzerfreundliche, effiziente, medienbruchfrei elektronische Verwaltungsverfahren
3 1. Hintergrund des E-Government-Gesetzes Hindernisse Schriftformerfordernisse, Originalunterlagen, persönliches Erscheinen, Aktenführung in Papier, Medienbrüche Technische Insellösungen, geringe Interoperabilität, wenig Kooperationen
4 1. Hintergrund des E-Government-Gesetzes Zielsetzung was heißt das konkret? Drei große Aufgabenstellungen Verbesserung digitaler Dienste Ermöglichung von Interoperabilität Schaffung von Transparenz 4
5 Grundsatz Geltungsbereich 1 Bundesbehörden Behörden der Länder und Kommunen, wenn sie Bundesrecht ausführen keine Verpflichtung, wenn im Normtext Beschränkung auf Bundesbehörden (aber Möglichkeit!) Anwendungshilfe: Typ 2/3 des Leika E-Government-Kompass der KGSt 5
6 Verbesserung digitaler Dienste # 1 Eröffnung elektronischer Zugänge 2 Alle Behörden: Erreichbarkeit durch mindestens einen elektronischen Zugang (technikneutral, etwa oder Formularserver) Bundesbehörden: zusätzlich Erreichbarkeit per D + Nutzbarkeit der eid-funktion des neuen Personalausweises 6
7 Verbesserung digitaler Dienste # 1 was heißt das konkret? Einrichtung einer qes-fähigen -Adresse und innerbehördliche Organisation für gleichberechtigte elektronische Eingänge (Alle Behörden). Kumulativ oder alternativ: andere elektronische Zugänge z.b. Bürgerportale, D , Für Bundesbehörden: Anschluss an das Gateway des Bundes, Aufbau der Infrastruktur für npa. 7
8 Verbesserung digitaler Dienste # 2 Ersetzung der Unterschrift 3a VwVfG, 36a SGB I, 87a AO Webformulare in Verbindung mit der elektronischen Identifizierung per npa Dokumentenversand per D Bekämpfung der gefühlten Schriftform 13 Abbau von Schriftformerfordernissen (Artikel 9 ff) 8
9 Verbesserung digitaler Dienste # 2 was heißt das konkret? Ersetzung der Unterschrift Anpassung der VwVfG der Länder ( Simultangesetzgebung ) Überlegung, D und npa anzubieten (für Länder und Kommunen freiwillig) Bekämpfung der gefühlten Schriftform Änderung der behördlich bereitgestellten Webseiten-Formulare u. Infotexte (Zulassung elektronischer Versendung statt Ausdrucken). Abbau von Schriftformerfordernissen Nach Änderung sind einfache elektronische Verfahren zulässig. 9
10 Verbesserung digitaler Dienste # 3 Elektronische Nachweise 5 Angebot mindestens eines elektronischen Zahlverfahrens 4 Elektronische Aktenführung, ersetzendes Scannen
11 Verbesserung digitaler Dienste # 3 was heißt das konkret? Elektronische Nachweise Aufbau Infrastruktur (Minimalversion im zwischenbehördlichen Verhältnis: IVBB/IVBV), sonst z.b. Abruf aus Registern. Angebot mindestens eines elektronischen Zahlverfahrens Mindestens: Anpassung der Webseiten und Ermöglichung einer elektronischen Zahlmöglichkeit. Besser: Zahlungsverkehrsplattform, z.b. ZIVIT (epaybl) Elektronische Aktenführung, ersetzendes Scannen nur für Bundesbehörden verpflichtend, auch für andere sinnvoll! 11
12 Ermöglichung von Interoperabilität Interoperabilität Prozessoptimierung 9 Datenschutz bei gemeinsamen Verfahren 11 Georeferenzierung von Registern 14 12
13 Ermöglichung von Interoperabilität was heißt das konkret? Prozessoptimierung verpflichtend nur für Bund - sinnvoll für alle! Einsparpotenziale kommen nicht aus IT, sondern aus optimiertem Prozess! Datenschutz gemeinsames Datenschutzregime für alle beteiligten Stellen Georeferenzierung von Registern Festlegung einheitlicher Vorgaben für die Georeferenzierung durch Bund-Länder-Gremien Georeferenzierung der Registerinformationen, wenn Register neu aufgebaut/ überarbeitet wird. 13
14 Schaffung von Transparenz Information über Verwaltungsleistungen 3 digitale Bereitstellung maschinenlesbarer Rohdaten von öffentlichem Nutzungsinteresse 12 Elektronische Amtsblätter 15 Tracking-Funktion für Verwaltungsverfahren 9 14
15 Schaffung von Transparenz was heißt das konkret? Information über Verwaltungsleistungen: Prüfung und ggf. Ergänzung der Webseiten Leika Open Data maschinenlesbare Bereitstellung! Elektronische Amtsblätter: sie können ausschließlich elektronisch geführt werden Tracking-Funktion für Verwaltungsverfahren: Pflicht in E-Government-Services einzubauen (Bund) 15
16 Inkrafttreten Was gilt ab wann? Inkrafttreten 1. August 2013 für alle Regelungen außer den folgenden: 1. Juli 2014: Pflicht zur elektr. Zugangseröffnung (alle Behörden) 1. Januar 2015: Ermöglichung des elektronischen Identitätsnachweises (Bundesbehörden), Georeferenzierung neuer Register (alle) ein Kalenderjahr nach Bereitstellung des D -Gateways: Pflicht per D erreichbar zu sein (Bundesbehörden). 1. Januar 2020: Pflicht zur elektronischen Aktenführung (Bundesbehörden) 16
17 3. Perspektive Rechtlicher Blickwinkel to do-liste: Rechtlicher Rahmen für E-Government noch (!) unvollständig Simultangesetzgebung VwVfG e der Länder Schriftform! Sinnvolle Ergänzung durch Landesgesetze: Erstreckung der nur für Bundesbehörden geltenden Regelungen Ausführung von Landesrecht begleitendes Organisationsrecht 17
18 3. Perspektive Umsetzungshilfen BMI-Internetseite: /EGovG Minikommentar Umsetzungstabelle: Wer muss was bis wann tun? Pilotvorhaben Modellkommune E-Government Umsetzung EGovG auf Kommunalebene Leitfaden Weg zur E-Government-Kommune (Ende 2015) 18
19 3. Perspektive Umsetzungshilfen: E-Government-Landkarte des ITPlR
20 3. Perspektive Umsetzungshilfen: E-Government-Landkarte des ITPlR
21 3. Perspektive Rechtlicher Blickwinkel Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen Anregungen Wünsche bitte an: 030 /
Das E-Government-Gesetz des Bundes
Das E-Government-Gesetz des Bundes Regionalkonferenz E-Government Darmstadt, 21. Januar 2014 RR Dr. Elmar Busse, Referat O2 Bundesministerium der Innern 1 E-Government-Gesetz in drei Schritten 1. Hintergrund
Das E-Government-Gesetz des Bundes
Das E-Government-Gesetz des Bundes Kiel, 20. September 2013 MRn Dr. Tanja Laier, RefL n O2 Bundesministerium der Innern 1 E-Government-Gesetz in fünf Schritten 1. Warum E-Government-Gesetz? 2. Ziele des
Das E-Government-Gesetz des Bundes
Das E-Government-Gesetz des Bundes Tübingen, 22. Oktober 2013 MRn Dr. Tanja Laier, RefL n O2 Bundesministerium der Innern 1 E-Government-Gesetz in fünf Schritten 1. Warum E-Government-Gesetz? 2. Ziele
E-Government in Bund und Ländern
E-Government in Bund und Ländern 6. Bayerisches Anwenderforum egovernment 21./22. Mai 2014 München ORR Thomas Müller Bundesministerium des Innern Hindernisse für E-Government: Schriftformerfordernisse,
Das Bayerische E-Government-Gesetz -BayEGovG-
Das Bayerische E-Government-Gesetz -BayEGovG- 7. Bayerisches Anwenderforum egovernment Schloss Nymphenburg, München 10.06.2015 Dr. Wolfgang Denkhaus, StMFLH Vorsprung durch Digitalisierung Überblick Stand
AGENDA. 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion
AGENDA 1 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 Umsetzung 3 Produkte 4 Governikus Signer 5 Ausblick 6 Diskussion 1 Rechtliche Rahmenbedingungen E-Government-Gesetz des Bundes Geltungsbereich: Bundesbehörden, Landes-
Umsetzung des E-Government- Gesetzes im Land Brandenburg
Umsetzung des E-Government- Gesetzes im Land Innovationsforum LCS Computer Service GmbH in Schlieben am 30. September 2015 Referatsleiterin Silke Kühlewind Städte- und Gemeindebund Agenda: I. E-Government-Gesetz
E-Government in der Landesverwaltung
Der Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnik (CIO) Dr. Thomas List CIO-Stabsstelle Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW 1 Der Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnik
Das e-government-gesetz 3. Geo-Fortschrittsbericht. Neuerungen für die Statistik am Horizont
Das e-government-gesetz 3. Geo-Fortschrittsbericht Neuerungen für die Statistik am Horizont Gesetzgebung: Zeitplan Artikelgesetz Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer
Die E-Government-Gesetzgebung des Bundes und der Länder Potenziale in Deutschland Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Becker Prof. Dr. Dr.
Die E-Government-Gesetzgebung des Bundes und der Länder Potenziale in Deutschland Prof. Dr. Dr. h.c. Jörg Becker Prof. Dr. Dr. Björn Niehaves E-Government in Deutschland: Zukunftsvisionen aus NEGS und
Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit
E-Government - elektronische Rechnung: neue Impulse für die Abfallwirtschaft? Nationale Initiative für Internetund Informations-Sicherheit Die digitale Arbeitswelt in der Abfallwirtschaft 17.10.2013 Nationale
E-Government. 1 Geltungsbereich
E-Government Im Bundesgesetzblatt (I 2749 ff.) vom 31.07.2013 wurde das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 verkündet, das im Wesentlichen
Einführung der E-Akte in der Bundesverwaltung
Einführung der E-Akte in der Bundesverwaltung Gliederung 1. Digitale Verwaltung 2020: Grundlagen und Zusammenhänge 2. E-Akte: Ausgangssituation und Bedarf 3. E-Akte im Programm Digitale Verwaltung 2020
Das E-Government-Gesetz des Bundes
Das E-Government-Gesetz des Bundes 19. Berliner Anwenderforum E-Government am 19. Februar 2013 Frau Dr. Laier, Referatsleiterin O2, Bundesministerium des Innern Warum brauchen wir das E-Government-Gesetz?
De-Mail. So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost. Dr. Uwe Schiel. (BearingPoint GmbH, Berater für den IT-Stab, BMI)
De-Mail So einfach wie E-Mail, so sicher wie Papierpost Dr. Uwe Schiel (BearingPoint GmbH, Berater für den IT-Stab, BMI) Weitere Informationen unter 14. Ministerialkongress (Berlin, 10.09.2009) 1 Problemlage
Datenschutz-Management und Audit Software "Datenschutz Assistent"
08. Oktober 2015 / IHK-Informationssicherheitsforum für kleine und mittlere Unternehmen itsa 2015 Dipl.-Ing. Christiane Warm Andreas Schmidt Datenschutz Schmidt GmbH & Co. KG www.datenschutzschmidt.de
Schleswig-Holstein Der echte Norden
Schleswig-Holstein Der echte Norden Kooperatives, ebenenübergreifendes E-Government Sven Thomsen, CIO Agenda 01 Ausgangssituation 02 Aktuelle Herausforderungen 03 E-Governmentstrategie 04 Nächste Schritte
Einführung von De-Mail im Land Bremen
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/513 Landtag 18. Wahlperiode 10.07.2012 Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU Einführung von De-Mail im Land Bremen Antwort des Senats auf die
Das E-Government- Gesetz aus kritischer Datenschutzsicht
IT-Sicherheitstag 2013 24. Oktober 2013, DVZ M-V GmbH Das E-Government- Gesetz aus kritischer Datenschutzsicht Gabriel Schulz Stellvertreter des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
E-Government Initiative BMI: Projekte De-Mail und npa des LRA WM-SOG
E-Government Initiative BMI: Projekte De-Mail und npa des LRA WM-SOG Agenda 1. Projekt De-Mail 2. Projekt npa Bitte beachten: Auf die Nennung der männlichen und weiblichen Form wird in diesem Dokument
FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
Teilnahmeaufruf des Bundesministeriums des Innern für die zweite Staffel Modellkommune E-Government - vorbehaltlich des Haushaltsgesetzes 2014 -
Teilnahmeaufruf des Bundesministeriums des Innern für die zweite Staffel Modellkommune E-Government - vorbehaltlich des Haushaltsgesetzes 2014-1. Anliegen des Modellvorhabens E-Government ist kein Selbstzweck,
Ihr Elektronisches Postfach Kostenloser Mehrwert für Ihr Online-Banking. Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, mit der Freischaltung Ihrer Konten zum Online-Banking richten wir Ihnen in unserer Internetfiliale www.vereinigte-sparkassen.de Ihr persönliches und kostenloses
Managementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
Leitfaden Kontoauszug im elektronischen Postfach. Inhaltsverzeichnis
Leitfaden Kontoauszug im elektronischen Postfach Inhaltsverzeichnis 1 Systemanmeldung... 2 2 Aufruf der Kontoauszüge... 3 3 Einrichtung des Benachrichtigungsdienstes... 5 Bei der Zusammenstellung von Texten
Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
Nutzen Sie zeitgemäße Lösungen. Lohn- und Gehaltsdokumente mit DATEV Arbeitnehmer online verwalten
Nutzen Sie zeitgemäße Lösungen Lohn- und Gehaltsdokumente mit verwalten DATEV unterstützt mit einer über 40-jährigen Erfahrung als IT- Dienstleister steuer- und rechtsberatende Berufe sowie kleine und
Einrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
Der elektronische Rechtsverkehr in der
Der elektronische Rechtsverkehr in der Praxis aus Sicht der Verwaltung 18. Forum zum öffentlichen Recht Schleswig, 20. Juni 2014 Hans-Jürgen Lucht, Geschäftsführer Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Nutzen Sie zeitgemäße Lösungen
Nutzen Sie zeitgemäße Lösungen Lohn- und Gehaltsdokumente mit verwalten Start Inhalt DATEV unterstützt mit einer über 40-jährigen Erfahrung als IT-Dienstleister steuer- und rechtsberatende Berufe sowie
Aktuelles aus dem zentralen IT-Management
Aktuelles aus dem zentralen IT-Management KomFIT 2013 2013-09-19 2013-09-19 StK CIO 1 Agenda Strategie 2014 Auswahl IT-Vorhaben 2014 (mit kommunalem Bezug) Projektideen 2014 Ausblick 2013-09-19 StK CIO
In 5 Klicks zum Vorlesungsverzeichnis Stud.IP und TYPO3 integriert
In 5 Klicks zum Vorlesungsverzeichnis Stud.IP und TYPO3 integriert Thomas Hackl http://www.intelec.de Was ist TYPO3? Content Management System Erlaubt komfortable Verwaltung von Webseiten Automatische
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr. Sichere elektronische Kommunikation. Warum? www
Erreichbarkeitsplattform Bayern ein Beitrag zum Datenschutz und zur Cyber-Sicherheit Berthold Gaß Bayerisches Staatsministerium des 6. Bayerisches Anwenderforum egovernment München 21./22. Mai 2014 www.dienstleistungsportal.bayern.de
Fachtagung Safety in Transportation Leitfaden für die IT Sicherheit auf Grundlage IEC 62443
Fachtagung Safety in Transportation Leitfaden für die IT Sicherheit auf Grundlage IEC 62443 DKE UK 351.3.7 Hans-Hermann Bock 1 Braunschweig, 06.11.2013 Anwendungsbereich der Vornorm (1) Diese Vornorm ist
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11473 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
Elektronische Verwaltungsarbeit
Elektronische Verwaltungsarbeit Zitat 6 EGovG Elektronische Aktenführung : Die Behörden des Bundes sollen ihre Akten elektronisch führen. Satz 1 gilt nicht für solche Behörden, bei denen das Führen elektronischer
Anleitung Outlook 2002 & 2003
Schritt 1: Starten Sie "Outlook 2003" und gehen Sie auf Extras und dann auf E-Mail-Konten! Schritt 2: Klicken Sie auf "Ein neues E-Mail-Konto hinzufügen" und dann auf Weiter! Omega-FX _webmedia_ Seite
Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen
REACH-CLP-Biozid Helpdesk Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle Leitfaden zur Definition und Benennung von Stoffen Stand: August 2015 Für eine geordnete (Vor)registrierung und die nachfolgenden
Leichter als gedacht!
Ersetzendes Scannen Leichter als gedacht! mentana-claimsoft.de TR-Resiscan - Ersetzendes Scannen TR 03138 TR-RESISCAN 2 TR-Resiscan - Einfacher als es aussieht Gründe Archivraum ist knapp und teuer Zugriff
Die Technik Sozialer Medien auch stadt- und verbandsintern nutzen - VERBANDSINTERN -
Die Technik Sozialer Medien auch stadt- und verbandsintern nutzen - VERBANDSINTERN - Präsentation von Frau Saskia Möding Städtetag Baden-Württemberg ----------------------------------------------------------------
Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz. www.proterra-umwelt.de
Ihr Partner im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz www.proterra-umwelt.de Neues vom elektronischen Nachweisverfahren für Abfall 141. Arbeitskreissitzung Betrieblicher Umweltschutz 11. September 2008
Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP
BPPP: 23. Sitzung AK Infrastruktur am 02. September 2010 in Düsseldorf Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP Dr. Jörg Hopfe, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden NKF hat in NRW die Kameralistik
S Sparkasse Elektronisches Postfach
1. Anmeldung von Konten, Kreditkarten und Wertpapierdepots ❶ Bitte öffnen Sie die Seite www.sparkasse-koblenz.de in Ihrem Browser. ❷ Melden Sie sich links oben mit dem Ihnen bekannten Anmeldenamen und
Die Bewerbung an der Hochschule Neu-Ulm
Die Bewerbung an der Hochschule Neu-Ulm Bitte beachten Sie für die Bewerbung das Informationsblatt über das Zulassungsverfahren an der Hochschule Neu-Ulm. 1. Das Dialogorientierte Serviceverfahren - hochschulstart.de
Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze
Social Media Monitoring Rechtliche Fallstricke und Lösungsansätze und immer wieder grüßt der Abmahnanwalt! Referent: Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Fachanwalt für IT-Recht Michael Richter Rechtsanwalt
Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes
2. April 2014 Veranstaltung der EAB und der EAID Digitale Agenda Erwartungen aus Sicht der Informationsfreiheit und des Datenschutzes Peter Schaar Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
Kundenlogin/ Datenräume
Kundenlogin/ Datenräume Matthias Rose geb. 11.09.1968 Rechtsanwalt in Hamburg Gesellschafter Kluxen und Rose Immobilien GmbH www.kluxen-rose-immobilien.de Was ist ein Kunden Login/ Digitaler Datenraum?
Elternumfrage 2014. Kita und Reception. Campus Hamburg
Elternumfrage 2014 Kita und Reception Campus Ergebnisse der Elternumfrage 2014 Um die Auswertung der Elternumfrage 2014 richtig lesen und interpretieren zu können, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge [email protected] Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
Persönliches Adressbuch
Persönliches Adressbuch Persönliches Adressbuch Seite 1 Persönliches Adressbuch Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR BEDIENUNG VON CUMULUS 4 2. ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM PERSÖNLICHEN
Leitfaden E-Maileinrichtung Outlook 2013. Stand vom: 25.09.14
Leitfaden E-Maileinrichtung Outlook 2013 Stand vom: 25.09.14 Einführung Liebe Bitskin-Kundin, lieber Bitskin-Kunde, wir freuen uns, dass wir Sie als Partner begrüßen dürfen. Um Ihnen den bestmöglichen
DATEV Arbeitnehmer online. Lohn- und Gehaltsdokumente jederzeit sicher im Zugriff
DATEV Arbeitnehmer online Lohn- und Gehaltsdokumente jederzeit sicher im Zugriff Der Prozess in der Personalarbeit Personalverwaltung Suche Eintritt Verwaltung Abrechnung Management Controlling Austritt
Titel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer
Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von
Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten
Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE
Zukunft der Call-Center mitbestimmen
Zukunft der Call-Center mitbestimmen Neue Herausforderungen für Betriebsräte Fachtagung für Interessenvertretungen und Interessierte 25. - 27. Oktober in Berlin Forum 2 Betriebliche Herausforderungen Folie
Kurzanleitung für Verkäufer
Kurzanleitung für Verkäufer Registrieren auf www.easybasar.de Einloggen Am Basar anmelden Artikel erfassen Artikel abgeben Artikel abholen Registrieren bei www.easybasar.de Sie sollten sich bereits vor
Subpostfächer und Vertretungen für Unternehmen
SCHRITT-FÜR-SCHRITT Seite 1 von 7 Subpostfächer und Vertretungen für Unternehmen Organisationsstruktur 1:1 abbilden Individuelle Postfächer für Abteilungen und/oder Mitarbeiter Unterschiedliche Berechtigungen
Prof. Dr. Norbert Pohlmann, Institut für Internet Sicherheit - if(is), Fachhochschule Gelsenkirchen. Lage der IT-Sicherheit im Mittelstand
Lage der IT-Sicherheit im Mittelstand Inhalt Die Situation heute: Eine kritische Bewertung 2 Inhalt Die Situation heute: Eine kritische Bewertung 3 IT-Sicherheit u. Vertrauenswürdigkeitrdigkeit Veränderung,
Aktuelles, Mitteilungen und Veranstaltungen verwalten
1 Aktuelles verwalten Beiträge in "Aktuelles" beziehen sich immer auf neue Inhalte im LfF Web. Diese können neue Dateien in den Downloadtabellen (vgl. 1.1) sein, oder sonstige neue (aktualisierte) Inhalte
1 Verarbeitung personenbezogener Daten
.WIEN WHOIS-Politik Inhalt 1 Verarbeitung personenbezogener Daten... 1 2 Zur Verwendung gesammelte Informationen... 1 3 WHOIS-Suchfunktion... 2 3.1 Einleitung... 2 3.2 Zweck... 3 3.3 Identifizieren von
ELAK und Amtssignatur in der Praxis
ELAK und Amtssignatur in der Praxis Wichtige Schritte zur elektronischen Verwaltung Prok. Leopold Kitir Amtssignatur Rechtlicher Rahmen ab 1.1.2011 AVG = Zulässigkeit bzw. verpflichtende Verwendung der
Nicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
Leitfaden E-Maileinrichtung Outlook 2007. Stand vom: 25.09.14
Leitfaden E-Maileinrichtung Outlook 2007 Stand vom: 25.09.14 Einführung Liebe Bitskin-Kundin, lieber Bitskin-Kunde, wir freuen uns, dass wir Sie als Partner begrüßen dürfen. Um Ihnen den bestmöglichen
» Export von Stud.IP-Daten auf eigene Web-Seiten» Workshop Donnerstag, 18.09.2014
Elmar Ludwig, Peter Thienel» Export von Stud.IP-Daten auf eigene Web-Seiten» Workshop Donnerstag, 18.09.2014» Stud.IP-Tagung 2014 (Göttingen) A Struktur des Workshops Allgemeine Einführung Was sind externe
Online-Zugang zum EOM. Anleitung
Online-Zugang zum EOM Anleitung Inhalt 1. Wie melde ich mich für den Online-Zugang an?... 2 2. Wie kann ich mein persönliches Kennwort zukünftig ändern?... 4 3. Welche Informationen finde ich im Intranet?...
E-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein E-Government und Datenschutz
E-Government-Forum der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein E-Government und Datenschutz Lukas Gundermann [email protected] Übersicht Frontoffice: Information und Interaktion mit dem Bürger
Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation am Beispiel der Basiskomponente Zahlungsverkehr
Vortrag im Rahmen der 7. Informationsveranstaltung IT-Projekte der Berliner Verwaltungen : Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation am Beispiel der Basiskomponente Zahlungsverkehr 14.11.2013 Uwe
Adventskalender Gewinnspiel
Adventskalender Gewinnspiel Content Optimizer GmbH www.campaign2.de 1 Wichtig zu wissen Die Törchen entsprechen nicht den Gewinnen! Die Anzahl der Gewinne ist von den 24 Törchen komplett unabhängig. Die
5. Auflage Ergebnisse
5. Auflage Ergebnisse 1 Gliederung der Ergebnisse 1 egovernment MONITOR 2014 Eckdaten 2 Zentrale Ergebnisse im Bereich E-Government 3 Aktuelle Ergebnisse zur Nationalen E-Government Strategie (NEGS) 4
Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe
Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe - ein Überblick - 1 Artikelgesetz (BGBl 2011, Teil I, Nr. 70 vom 28.12.2011, S. 2975 ff.) Art. 1 KKG Art.
Fragen und Antworten
Fragen und Antworten im Umgang mit dem elektronischen Abfallnachweisverfahren eanv in Bezug auf die ZKS-Abfall -Allgemeine Fragen- www.zks-abfall.de Stand: 19.05.2010 Einleitung Auf den folgenden Seiten
Anleitung zum elektronischen Postfach
Anleitung zum elektronischen Postfach 1. Anmeldung von Konten für das Elektronische Postfach 1. Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Erlangen
Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an.
Einrichten des elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unna.de an. 1. Wechseln Sie über Service
Produktbeschreibung utilitas Ticketsystem
Produktbeschreibung utilitas Ticketsystem Inhalt Zusammenfassung... 2 Vorteile... 3 Berechtigungen... 3 Ticketadministrator... 3 Ticketbearbeiter... 3 Tickets... 4 Ticketerstellung... 4 Ticketbearbeitung...
Domaintransfer von Switch zu switchplus
Domaintransfer von Switch zu switchplus Durch einen Beschluss des Bundesrates und des BAKOM muss die Verwaltung der Internetadressen mit den Endungen für die Schweiz und das Inkasso getrennt werden. Somit
13.11.2015. Transparenz und Datenschutz: Gedanken aus Schweizer Sicht
Transparenz und Datenschutz: Gedanken aus Schweizer Sicht 16. forumsante.ch David Rosenthal, 3. Februar 2015 1 In der Schweiz ist es einfacher Im privaten Bereich genügen im Datenschutzgesetz (DSG) ein
Infrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden
TeleTrusT Bundesverband IT-Sicherheit e.v. Infrastruktur: Vertrauen herstellen, Zertifikate finden Allgemeines zur TeleTrusT EBCA Seit 2001 Zusammenschluss einzelner, gleichberechtigter n zu -Verbund einfacher,
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII
Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII Verortung Qualifikation Aufgaben Lotte Knoller, Diplom Psychologin, Kinderschutz-Zentrum Berlin 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1)
Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach
1. Anmeldung von Konten für das elektronische Postfach Für die Registrierung zum Elektronischen Postfach melden Sie sich bitte über die Homepage der Sparkasse Schweinfurt (www.sparkasse-sw.de) mit Ihren
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften Ihr Zeichen: O2 190 008
Bundesministerium des Innern Referat O 2 Rechtsvereinfachung, Deregulierung, Normprüfung, Bürokratieabbau, 11014 Berlin Abt. Berufsrecht Unser Zeichen: Wa/Gl Tel.: +49 30 240087-15 Fax: +49 30 240087-99
Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes; hier öffentliche Anhörung und Stellungnahme
Landtag Mecklenburg-Vorpommern Innenausschuss Der Vorsitzende Lennéstraße 1 (Schloss) 19053 Schwerin Bearbeiter: Bernd Anders Abteilung: Geschäftsführung Telefon: +49 (385) 773347-10 Email: [email protected]
De-Mail Versandoptionen
Mentana- Claimsoft GmbH Seite 1 De-Mail Versandoptionen Version 1.0 Mentana-Claimsoft GmbH Trebuser Str. 47 Haus 1 15517 Fürstenwalde/Spree E-Mail: [email protected] De-Mail: [email protected]
DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen
DFN-AAI Sicherheitsaspekte und rechtliche Fragen Ulrich Kähler, DFN-Verein [email protected] Seite 1 Gliederung Sicherheitsaspekte Rechtliche Fragen Seite 2 Sicherheit Die Sicherheit in der DFN-AAI ist eine
Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür-
Dokumentenlenkung - Pflicht oder Kür- - QM-Sprengel Württemberg - Sunhild Klöss Stabsabteilung Projekt- und Qualitätsmanagement Klinikum Heidenheim Themenübersicht Forderungen der DIN EN ISO 9001 Was muss
Ihren Kundendienst effektiver machen
Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde
Hinweise zur E-Mail-Nutzung für Studierende
Hinweise zur E-Mail-Nutzung für Studierende Änderung des E-Mail-Passworts 1. Öffnen Sie die Internetseite https://studmail.uni-speyer.de/owa und melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen, das heißt Ihrer
Bewerbung für den Supplier Innovation Award der Deutschen Bahn AG
Bewerbung für den Supplier Innovation Award der Deutschen Bahn AG Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI DB Supplier Innovation Award Breslauer Straße 48 76139 Karlsruhe Bewerbungsschluss
Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung
Antragsunterlagen zur Projektförderung von Selbsthilfegruppen gemäß 20 c SGB V im Rahmen der krankenkassenindividuellen Förderung Damit die gesetzlichen Krankenkassen über eine Förderung entscheiden können,
Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014
Keine Disketteneinreichung ab 1. Februar 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, die nationalen Lastschrift- und Überweisungsverfahren werden ab 1. Februar 2014 zu Gunsten der SEPA-Zahlungsaufträge eingestellt.
Rechtliche Aspekte der IT-Security.
Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.
Datenschutzanwendung
Das IT-Verfahren Datenschutzanwendung Grundlage und Ziele wozu Datenschutz Grundlage für Datscha Technische Informationen Technische Plattform Rollenkonzept 2 Wolfgang Körner, Leiter Competence Center
SMS-Versand in MACS Einrichtung des SMS-Versand Verwendung des SMS-Versandes Der SMS-Versand Empfängerfeld Empfänger-Rufnummer Inhalt der SMS
SMS-Versand in MACS Einrichtung des SMS-Versand Verwendung des SMS-Versandes Der SMS-Versand Empfängerfeld Empfänger-Rufnummer Inhalt der SMS Datenfelder Sende-Optionen Text kürzen Zum späteren Zeitpunkt
Homebanking-Abkommen
Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher
Updatebeschreibung JAVA Version 3.8 und Internet Version 1.4
Updatebeschreibung JAVA Version 3.8 und Internet Version 1.4 Hier finden Sie die Beschreibung der letzten Änderungen und Aktualisierungen. Bei Fragen und Anregungen steht das EDI-Real-Team unter +43 732
Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare
Erstellen einer digitalen Signatur für Adobe-Formulare (Hubert Straub 24.07.13) Die beiden Probleme beim Versenden digitaler Dokumente sind einmal die Prüfung der Authentizität des Absenders (was meist
