Wettbewerb in der PKV Zur aktuellen Diskussion über die Portabilität der Alterungsrückstellung

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1 Wettbewerb in der PKV Zur aktuellen Diskussion über die Portabilität der Alterungsrückstellung Martin Nell Hamburger Zentrum für Versicherungswissenschaft Institut für Versicherungsbetriebslehre

2 Agenda 1. Einleitung 2. Zur Bedeutung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung 3. Wettbewerb und Selektion in der Krankenversicherung 4. Risikoverteilung im PKV-Kalkulationsmodell 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung 6. Ausblick 2

3 1. Einleitung Das kapitalgedeckte Krankenversicherungssystem der substitutiven PKV in Deutschland nimmt international eine Sonderstellung ein. Vorteile: Höhere Resistenz gegen demographischen Wandel, Generationengerechtigkeit, Unabhängigkeit von der Lohnentwicklung. Trotzdem ist die Zukunft der substitutiven PKV ungewiss. Kritik am Modell der PKV ist verteilungspolitisch und wettbewerbspolitisch motiviert. Zentrales Problem: Es existiert kein funktionsfähiger Wettbewerb um Bestandskunden, da Alterungsrückstellungen nicht portabel sind (Ausnahme Basistarifanteil). 3

4 1. Einleitung Frage: Können Alterungsrückstellungen portabel gemacht werden? Ziel des Vortrages: Es wird gezeigt, dass Alterungsrückstellungen unter Beibehaltung der Kalkulationsprinzipien der PKV übertragen werden können. 4

5 Agenda 1. Einleitung 2. Zur Bedeutung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung 3. Wettbewerb und Selektion in der Krankenversicherung 4. Risikoverteilung im PKV-Kalkulationsmodell 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung 6. Ausblick 5

6 2. Bedeutung des Wettbewerbs in der Krankenversicherung Wahlfreiheit der Versicherten besteht momentan faktisch nur zu Vertragsabschluss und (mit moderaten Kosten) in den ersten Vertragsjahren. Substantielle Bedeutung der Krankenversicherung in der Regel erst in späterer Lebensphase. Ordnungspolitisch bedenklich! Rolle der Krankenversicherer wandelt sich weltweit. Es werden nicht mehr lediglich die Kosten der Erbringer von Gesundheitsleistungen erstattet, sondern Krankenversicherer managen zunehmend die Erstellung medizinischer Leistungen (Managed Care, integrierte Versorgung) durch selektive Vertragsgestaltung. Der Wandlungsprozess ist ökonomisch sinnvoll. 6

7 2. Bedeutung des Wettbewerbs in der Krankenversicherung Selektive Vertragsgestaltung impliziert, dass sich Krankenversicherer bei der Behandlungsqualität verschiedener Krankheiten unterscheiden. Fehlende Wechselmöglichkeit bei selektiver Vertragsgestaltung ist ordnungspolitisch inakzeptabel. 7

8 Agenda 1. Einleitung 2. Zur Bedeutung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung 3. Wettbewerb und Selektion in der Krankenversicherung 4. Risikoverteilung im PKV-Kalkulationsmodell 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung 6. Ausblick 8

9 3. Wettbewerb und Selektion in der Krankenversicherung Warum ist ein sinnvoller Wettbewerb in der Krankenversicherung schwierig zu organisieren? Gefahr eines schädlichen Selektionswettbewerbs. Gefahr eines Selektionswettbewerbs besteht immer dann, wenn die Versicherungsprämie erkennbar nicht dem Risiko entspricht. Versicherer versuchen, Versicherte an sich zu binden, deren Prämie höher als ihr Risiko ist. Das Problem besteht in der GKV, da die Prämie explizit nicht risikogerecht berechnet wird. Das Problem bestünde auch in der PKV, wenn den Versicherten Alterungsrückstellungen mitgegeben werden, die nicht nach dem Gesundheitszustand zum Wechselzeitpunkt differieren. 9

10 3. Wettbewerb und Selektion in der Krankenversicherung Wie lässt sich Selektionswettbewerb verhindern? In der GKV kommt aufgrund der risikounabhängigen Prämien nur ein Risikostrukturausgleich in Betracht. In der PKV mit risikogerechten Prämien gibt es grundsätzlich drei Optionen: 1. Kurzfristige Verträge (schlechte Lösung, da massive Aushöhlung des Versicherungsschutzes). 2. Risikostrukturausgleich (ordnungspolitisch wenig attraktiv, upcoding). 3. Risikogerechte Übertragungswerte (attraktivste Option). 10

11 Agenda 1. Einleitung 2. Zur Bedeutung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung 3. Wettbewerb und Selektion in der Krankenversicherung 4. Risikoverteilung im PKV-Kalkulationsmodell 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung 6. Ausblick 11

12 4. Risikoallokation im PKV-Kalkulationsmodell Aufgabenstellung: Entwicklung eines risikogerechten Wechselmodells, das mit den Kalkulationsprinzipien der PKV kompatibel ist. Ausgangsfrage: Wer übernimmt welche Risiken im Rahmen des PKV- Kalkulationsmodells? Individuelles Prämienrisiko: Risiko des Einzelnen, Prämienanpassungen aufgrund individueller Veränderungen des Gesundheitszustands zu erleiden. Dieses Risiko ist im Rahmen der PKV abgesichert, d.h. es wird vom Kollektiv getragen. Kollektives Prämienrisiko: Risiko, dass die tatsächlichen Kosten des Kollektivs die kalkulierten Kosten übersteigen. Dieses Risiko ist im Rahmen der PKV nicht abgesichert, d.h. es wird von den Versicherungsnehmern über Prämienanpassungen getragen. 12

13 4. Risikoallokation im PKV-Kalkulationsmodell Die beschriebene Risikoallokation wird im PKV-Kalkulationsmodell durch die Verwendung von kollektiven Rechnungsgrundlagen gewährleistet. Absicherung des individuellen Prämienrisikos, da keine individuelle Anpassung der Rechnungsgrundlagen erfolgt. Übernahme des kollektiven Prämienrisikos durch die Versicherungsnehmer, denn die kollektiven Rechnungsgrundlagen müssen der Krankheitskostenentwicklung im Kollektiv angepasst werden. 13

14 Agenda 1. Einleitung 2. Zur Bedeutung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung 3. Wettbewerb und Selektion in der Krankenversicherung 4. Risikoverteilung im PKV-Kalkulationsmodell 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung 6. Ausblick 14

15 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung Die Verwendung von kollektiven Rechnungsgrundlagen führt zum Auf- und Abbau einer Alterungsrückstellung unabhängig von der individuellen Entwicklung des Gesundheitszustands. Eine Individualisierung der Alterungsrückstellung ist - im bestehenden PKV-Kalkulationsmodell - nicht möglich. Jeder Versicherte besitzt eine rechnungsmäßige Alterungsrückstellung, die ihm bei einem Wechsel (mathematisch sauber) mitgegeben werden kann. 15

16 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung Dies ist in der Summe auch richtig, da dann immer genau die mit Rechnungsgrundlagen kalkulierten Alterungsrückstellungen übertragen werden (kollektive Prämienrisiko wird von den Versicherungsnehmern getragen). Aber: Die Mitgabe der rechnerischen Alterungsrückstellung führt bekanntlich ohne flankierende Maßnahmen zu massiven Selektionseffekten, da sich die Risiken im Zeitablauf ausdifferenzieren. Daher muss neben der rechnerischen Alterungsrückstellung ein Risikoausgleichsbetrag transferiert werden, in dem sich der individuelle Gesundheitszustand des Versicherten widerspiegelt. 16

17 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung Bei einem guten Risiko ist der Risikoausgleichsbetrag negativ, bei einem schlechten Risiko positiv. Risikoausgleichsbeträge können über eine Reserve für Risikoausgleich (RfR) abgewickelt werden. Bei Abgang eines guten (schlechten) Risikos erhöht (verringert) sich die RfR. Bei Zugang eines guten (schlechten) Risikos verringert (erhöht) sich die RfR. 17

18 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung Änderung in der Risikostruktur des Kollektivs wird durch Änderung der RfR kompensiert. Mittel der RfR werden mit den Gesundheitsausgaben verrechnet. Mit anderen Worten: Es werden genau die insgesamt vorliegenden Alterungsrückstellungen zuzüglich der Mittel der RfR verteilt. Aus dieser Konsistenzbedingung ergibt sich die Notwendigkeit eines Ansatzes der individuellen Risikoausgleichsbeträge nicht nur in Abhängigkeit des individuellen Gesundheitszustands, sondern auch in Abhängigkeit des kollektiven Prämienrisikos (relative Bewertung). 18

19 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung Beispiel: Kollektiv A: Normaler Bestand Kollektiv B: Identische Voraussetzungen, schockartig zahlreiche kostspielige Erkrankungen. Die rechnungsmäßigen Alterungsrückstellungen sind in beiden Kollektiven gleich, folglich steht in beiden Kollektiven derselbe Gesamtbetrag zur Mitgabe zur Verfügung. In Kollektiv B ist jedoch das kollektive Prämienrisiko höher, so dass ein Versicherter aus B einen niedrigeren Risikoausgleichsbetrag zugewiesen bekommt als ein identischer Versicherter aus A. (Im Status Quo müsste er mit höheren Beitragsanpassungen rechnen). 19

20 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung Fazit: Versicherte erhalten bei einem Wechsel ihre rechnungsmäßige Alterungsrückstellung zuzüglich einem individuellen Risikoausgleichsbetrag. Die Bestimmung der Risikoausgleichsbeträge erzwingt eine Bewertung des gesamten Kollektivs. Dabei muss dem Kollektiv insgesamt die gesamte rechnerische Alterungsrückstellung zuzüglich der RfR zugewiesen werden. Ansätze zur Bestimmung von Übertragungswerten, die allein den individuellen Gesundheitszustand betrachten, können nicht konsistent mit der PKV-Kalkulation sein. Es genügt eine jährliche Gesamtbewertung zu einem Stichtag. 20

21 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung Einige Gegenargumente: 1. Schätzung der Risikoausgleichsbeträge nicht möglich. Risikoausgleichsbeträge sollen Selektionseffekte verhindern. Ziel wird erreicht, wenn der jeweilige Versicherer nicht schlechter als der Markt schätzt. Dieses Ziel ist erreichbar (Befunde zu Risikoausgleichssystemen). 2. Versicherer haben Anreiz, Risikoausgleichsbeträge systematisch zu niedrig bzw. falsch auszuweisen. Ein systematisch zu niedriger Ausweis wird verhindert, da die Gesamtsumme festgelegt ist. Ein systematisch falscher Ausweis erzeugt Selektion zulasten des Versicherers. 21

22 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung Gegenargumente: 3. Extrem kostenintensive Erkrankungen (z.b. Bluter) können nicht in ein Wechselsystem einbezogen werden. Begründung unklar, da ein Versicherer beim Wechsel eines Extremrisikos zwar sehr hohe Risikoausgleichsbeträge mitgibt, dafür aber auch eine erhebliche Verbesserung der Risikostruktur erhält. Wenn es als notwendig erachtet wird, kann ein Poolausgleich für Extremrisiken etabliert werden. 22

23 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung In dem Vortrag konnte nur die Grundidee des Konzepts vorgestellt werden. Verfeinerungen sind notwendig, um die intertemporale Verwendung der Risikoausgleichsbeträge zu regeln (für Details siehe Nell/Rosenbrock (2008)). 23

24 Agenda 1. Einleitung 2. Zur Bedeutung des Wettbewerbs im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung 3. Wettbewerb und Selektion in der Krankenversicherung 4. Risikoverteilung im PKV-Kalkulationsmodell 5. Konsequenzen für die Übertragung der Alterungsrückstellung 6. Ausblick 24

25 6. Ausblick Die Diskussion über die Portabilität von Alterungsrückstellungen dauert seit Jahren an und wurde von Missverständnissen begleitet. Vor allem Ökonomen übersahen, dass sich Alterungsrückstellungen nicht rein individuell als Differenz erwarteter Leistungsausgaben und erwarteter Prämieneinnahmen bestimmen lassen, sondern dass auch kollektivabhängige Größen in den Übertragungswert eingehen. Vor allem Aktuare folgerten aus der Verwendung kollektiver Rechnungsgrundlagen vorschnell, dass eine Übertragung von Alterungsrückstellungen sinnvoll nicht möglich sei. Das bestehende PKV-Kalkulationsmodell lässt sich zu einem Wettbewerbsmodell weiterentwickeln. 25

26 6. Ausblick Die Portabilität von Alterungsrückstellungen war und ist auch eine politische Frage. Eine Verstärkung des Wettbewerbs ist für die Betroffenen nicht nur angenehm. Die Herstellung des Wettbewerbs für Bestandskunden wird für die PKV mittelfristig überlebensnotwendig sein und wird auch notfalls mit schlechten Lösungen politisch durchgesetzt werden (vgl. Basistarif). Das vorgestellte Wechselmodell baut vollständig auf dem bewährten Kalkulationsmodell der PKV auf und ist sowohl ordnungspolitisch als auch aus Sicht der Branche die klar bessere Alternative. 26

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