PRAKTIKANTENAMT DER FACHOBERSCHULEN DER STADT BREMERHAVEN

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1 PRAKTIKANTENAMT DER FACHOBERSCHULEN DER STADT BREMERHAVEN Walter-Kolb-Weg Bremerhaven Tel. 0471/ , FAX 0471/ Öffnungszeiten: in der Schulzeit montags freitags von Uhr bis Uhr Zuerkennung der Fachhochschulreife nach der Verordnung über die Zuerkennung von Abschlüssen in Zeugnissen öffentlicher Schulen vom (Brem. GBl. S. 563) Für die Zuerkennung der Fachhochschulreife müssen ¾ein schulischer und ¾ein berufspraktischer Teil erfüllt werden. Der schulische Teil wird z.b. erfüllt durch: ¾den Abschluss der zweijährigen kaufmännischen Berufsfachschule (Höhere Handelsschule) oder ¾ein Abgangszeugnis nach mindestens zwei Halbjahren der Hauptphase eines Gymnasiums mit bestimmten Kursbelegungen und dem Erreichen bestimmter Punkte. Näheres hierüber erfahren Sie bei der von Ihnen besuchten gymnasialen Oberstufe, die sofern der schulische Teil nach diesen Bestimmungen erfüllt wird unter Bemerkungen in Ihrem Abgangszeugnis einen entsprechenden Vermerk einträgt. Der berufspraktische Teil wird erfüllt durch: ¾die Ableistung eines einjährigen ununterbrochenen, vom Praktikantenamt anerkannten Praktikums in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksverordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf (nähere Erläuterungen siehe Praktikum ) oder ¾den Abschluss in einem entsprechenden Ausbildungsberuf in der öffentlichen Verwaltung oder ¾eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf in der öffentlichen Verwaltung oder ¾den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf in der öffentlichen Verwaltung oder ¾den Abschluss einer entsprechenden Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder ¾dem Abschluss einer schulischen Berufsausbildung nach Landesrecht mit staatlicher Abschlussprüfung. Antrag Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen an das zuständige Praktikantenamt zu richten. Zuständig für die Gleichstellung eines in der Stadtgemeinde Bremerhaven erworbenen Zeugnisses ist das Praktikantenamt der Fachoberschulen der Stadt Bremerhaven, Walter-Kolb-Weg 2, Bremerhaven. Zuständig für die Gleichstellung eines in der Stadtgemeinde Bremen erworbenen Zeugnisses ist das Praktikantenamt der Fachoberschule Bremen, Meta-Sattler-Str. 33, Bremen. Einzureichende Unterlagen ¾Antrag (siehe Vordruck) ¾Schulzeugnis (beglaubigte Fotokopie), mit dem der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde ¾Zeugnis (Bescheinigung o.ä.) über den Nachweis des berufspraktischen Teils (beglaubigte Fotokopie) Achtung: Wird der berufspraktische Teil durch ein Praktikum erworben, sind vor Beginn des Praktikums weitere Unterlagen einzureichen. Näheres hierzu siehe unter Praktikum.

2 Praktikum Das 1jährige Praktikum muss die nachstehenden Bedingungen erfüllen: 1. Das Praktikum muss 1 Jahr lang ununterbrochen durchgeführt werden. Ununterbrochen heißt, dass Sie 12 Monate hintereinander in einem Betrieb arbeiten. *1) 2. Das Praktikum muss ganztags durchgeführt werden. Es ist also eine Vollzeittätigkeit. 3. Das Praktikum muss nach den Richtlinien und Inhalten eines Ausbildungsberufes *2) abgeleistet werden. Hierzu ist es wichtig, dass der Betrieb, in dem Sie Ihr Praktikum absolvieren möchten, über eine Ausbildungsberechtigung verfügt, als Ausbildungsstätte geeignet ist und Sie während des Praktikums von einer betriebszugehörigen Person betreut werden, die die Ausbildereignung besitzt. 4. Das Praktikum muss mit Erfolg absolviert werden. Achtung: Absolventen der 2jährigen Höheren Handelsschule müssen das Praktikum in den Bereichen Wirtschaft oder Verwaltung leisten; Abgänger der gymnasialen Oberstufe, die den schulischen Teil der Fachhochschulreife in ihrem Zeugnis ausweisen, sind nicht an die Bereiche Wirtschaft oder Verwaltung gebunden Vor Beginn des Praktikums sind folgende Unterlagen beim Praktikantenamt einzureichen: 1. Zeugnis über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife 2. Praktikantenvertrag (Muster siehe Anlage) 3. Bescheinigung der Praxisstelle (Vordruck siehe Anlage) *1) Wenn sie 6 Monate in dem Betrieb A ein Praktikum gemacht haben und die nächsten 6 Monate in Betrieb B wechseln möchten, muss die Zeit nahtlos ineinander übergehen und das Praktikum nach den Inhalten und Richtlinien des selben Ausbildungsberufes abgeleistet werden. *2) Die Inhalte des Ausbildungsberufes müssen gekürzt vermittelt werden. Sie müssen also alle Bereiche des Betriebes genauso durchlaufen wie Sie es während einer Ausbildung machen würden.

3 Informationsblatt für den Betrieb Sie beabsichtigen, für die Dauer eines Jahres eine Praktikantin bzw. einen Praktikanten in Ihrem Betrieb im Rahmen eines Vollzeit-Praktikums zum Erwerb des fachpraktischen Teils der Fachhochschulreife zu beschäftigen. Vor Beginn des Praktikums müssen dem folgende Unterlagen vorgelegt werden: Praktikantenamt der Fachoberschulen der Stadt Bremerhaven Walter-Kolb-Weg Bremerhaven Tel Bescheinigung (siehe Anlage) 2. Praktikantenvertrag (siehe Anlage) (Der beigefügte Praktikantenvertrag dient als Muster, wobei lediglich 4 und 5 inhaltlich geändert werden dürfen.) Werden die erforderlichen Unterlagen dem Praktikantenamt nicht vorgelegt, wird das Praktikum nicht anerkannt. Nach erfolgreich absolviertem Praktikum benötigen wir ein Zeugnis. Sie können gerne das beigefügte Muster verwenden. Bitte beachten Sie unbedingt, dass in dem Zeugnis alle Einsatzbereiche bzw. Ausbildungsabschnitte, die ein Auszubildender während des genannten Ausbildungsberuf kennenlernen würde und die Ihr/e Praktikant/in ebenfalls durchlaufen muss, aufgeführt werden.

4 Praktikantenvertrag zwischen (anerkannter Betrieb der Wirtschaft/anerkannte Einrichtung in kommunaler oder privater Trägerschaft für den Ausbildungsberuf ) (Bezeichnung des Ausbildungsberufes, in dem der/die Praktikant/in das Praktikum absolviert). Betreuer/in während des Praktikums mit Qualifikation für Ausbildertätigkeit nach einer Ausbildereignungsverordnung: Frau/Herr - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - und Frau/Herrn, wohnhaft in, - nachfolgend Praktikantin/Praktikant genannt - wird nachstehender Vertrag geschlossen: 1 Art des Praktikums Das Praktikum dient zum Nachweis des fachpraktischen Teils der Fachhochschulreife für Schülerinnen und Schüler, die mit dem Abschlusszeugnis eines Bildungsgangs der Sekundarstufe II den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben haben. Es handelt sich um ein einjähriges ununterbrochenes vom Praktikantenamt anerkanntes Vollzeit-Praktikum in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder in einem entsprechenden Ausbildungsberuf der öffentlichen Verwaltung. Das Praktikum dauert vom 2 Dauer des Praktikums bis. 3 Inhalte des Praktikums Die Inhalte des Praktikums werden durch Ausbildungspläne mit Angaben über Ziele und Ablauf des Praktikums sowie Aufgaben der Praktikantin oder des Praktikanten festgelegt.

5 4 Arbeitszeit, Probezeit, Urlaub Die Tätigkeit umfasst einen zeitlichen Aufwand von 38,5 Stunden pro Woche. Die tägliche Anwesenheit wird durch einen Dienstplan bzw. durch Einzelregelung festgelegt. Die Probezeit beträgt einen Monat. Während der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis jederzeit von einem Vertragsteil mit eintägiger Frist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann das Praktikumsverhältnis nur gekündigt werden, a) beiderseits aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, b) von dem/der Praktikant/in mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Dem/Der Praktikant/in wird Urlaub wie folgt gewährt: 200 Tage 200 Tage 5 Vergütung Der/Die Praktikant/in erhält keine Vergütung eine Vergütung in Höhe von ¼PRQDWOLFK 6 Praktikantenzeugnis Die Feststellung des Ausbildungserfolges im Praktikum obliegt der Praktikumsstelle. Die Praktikumsstelle stellt am Ende der Ausbildung ein Praktikantenzeugnis aus, in dem alle Bereiche genannt werden, in denen die Praktikantin oder der Praktikant ausgebildet worden ist und der Ausbildungserfolg bescheinigt wird. Bremerhaven, (Stempel + Unterschrift der Praxisstelle) (Unterschrift des/der Praktikanten/in)

6 Praktikantenzeugnis Frau / Herr, geboren am, hat vom bis ein einjähriges Vollzeit-Praktikum als Nachweis der fachpraktischen Ausbildung für den Erwerb der Fachhochschulreife absolviert. Das Praktikum wurde nach den Inhalten des anerkannten Ausbildungsberufs zur /zum durchgeführt. [Bezeichnung des Ausbildungsberufs] Die Praktikantin / Der Praktikant wurde in folgenden Bereichen (Auflistung aller zum o.a. Ausbildungsberuf gehörenden Berufsfelder bzw. Ausbildungsabschnitte) ausgebildet: Die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums wurde von Frau / Herrn überwacht, die / der eine Qualifikation für die Ausbildertätigkeit nach einer Ausbilder-Eignungsverordnung besitzt. Das Praktikum wurde ordnungsgemäß durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen. Bremerhaven, (Stempel + Unterschrift des anerkannten Betriebes der Wirtschaft/ der anerkannten Einrichtung in kommunaler oder privater Trägerschaft)

7 Vorname und Nachname PLZ Wohnort Straße Telefon geb. am Geburtsort Antrag auf Zuerkennung der Fachhochschulreife Ich bitte um die Ausstellung einer Bescheinigung über die Zuerkennung der Fachhochschulreife. Die Bescheinigung kann zwei Wochen nach Antragstellung abgeholt werden. Zugeschickt wird sie nur, wenn 1.44 ¼ in Briefmarken hinterlegt werden. Datum Unterschrift

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