Fachbereich Sozialwissenschaften Gymnasium Norf
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- Helge Waldfogel
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1 1 Schulinterner Lehrplan zum Kernlehrplan der Sekundarstufe 1 Fachbereich Sozialwissenschaften Gymnasium Norf
2 2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit 2. Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung 3. Lehr- und Lernmittel 4. Entscheidungen zu fachübergreifenden Fragen 5. Qualitätssicherung und Evaluation 6. Jahrgangsstufenbezogen Unterrichtsvorhaben sowie deren Konkretisierung a) 5. Klasse b) 8. und 9. Klasse
3 1. Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit Überfachliche Grundsätze 3 Gemäß dem Schulprogramm gelten folgende überfachliche Grundsätze für die Arbeit im Unter- und Mittelstufenunterricht Politik/Wirtschaft: SuS werden in ihrem Prozess unterstützt, selbstständige, eigenverantwortliche, sozial kompetente und engagierte Persönlichkeiten zu werden. Der Unterricht nimmt insbesondere Rücksicht auf die unterschiedlichen Voraussetzungen der SuS. Dabei werden insbesondere die Bedürfnisse der Förderschüler einbezogen. Geignete Problemstellungen bestimmen die Struktur der Lernprozesse. Die Unterrichtsgestaltung ist kompetenzorientiert angelegt. Der Unterricht vermittelt einen kompeteneten Umgang mit Medien. Dies betrifft sowohl die private Mediennutzung als auch die Verwendung verschiedener Medien zur Präsenatation (PPP, Video, Plakate,...) vor Arbeitsergebnissen. Der Unterricht fördert das selbstsändige Lernen und individuelle Lösunswege sowie die Kooperationsfähigkeit der SuS. Die SuS werden in die Unterrichtsgestaltung mit einbezogen und an evaluativen Prozessen beteiligt. Die SuS erfahren regelmäßig Rückmeldung zu ihren Leistungen. In verschiedenen Unterrichtvorhaben werden fächerübergreifende Aspekte berücksichtigt. Somit fördert der Unterricht im Fach Politik/Wirtschaft die aktive Teilnahme der Schülerinnen und Schüler und berücksichtigt ihre individuellen Lernwege. Er bietet Gelegenheit zu und Unterstützung bei selbstständiger Arbeit. Gleiches gilt für die Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Schülerinnen und Schülern. Vorrangiges Ziel ist es, allen Schülerinnen und Schülern einen individuellen kontinuierlichen Lernzuwachs zu ermöglichen, der sie zu einer eigenverantwortlichen und begründeten Auseinandersetzung mit der Gesellschaft befähigen. Darüber hinaus legt die Fachkonferenz großen Werte darauf, den Schülerinnen und Schülern einen lebensnahen Politikunterricht zu bieten, in dem alle 8. Klassen regelmäßig den Landtag besuchen und alle 8. und 9. Klässler an den Juniorwahlen teilnehmen, wodurch sie Landtags/Bundestagswahlpropädeutik betreiben (Klasse 8 Einbindung in Unterrichtsvorhaben 6 Wie funktioniert unsere Demokratie? Erfahrungen und Probleme mit Wahlen, Parteien, Parlament und Regierung; Klasse 9 Einbindung in Unterrichtsvorhaben 8 Parteien, Wahlen, Regierung Welche Bedeutung haben Parteien in unserer Demokratie?)
4 4 Fachliche Grundsätze Der Unterricht im Fach Politik/Wirtschaft am Gymnasium Norf bezieht die jeweilige Ausgangssituation und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler mit ein. Maßgebliches Kriterium für die Planung, Gestaltung und Durchführung des Unterrichts ist der Grundsatz der Transparenz. Prämisse für gelingendes Lernen ist die Nachvollziehbarkeit von Unterrichtsentscheidungen und die Beteiligung der Lernenden an den selbigen. Darüber hinaus gelten für den Unterricht im Fach Politik/Wirtschaft folgende fachliche Grundsätze: Der Unterricht ist stets darauf ausgerichtet eine Kontroversität in der fachlichen Auseinandersetzung mit konkreten Inhalten zu erzeugen. Durch die Kontroverse wird eine kognitive Dissonanz erzeugt. Sachverhalte, die in Wissenschaft und Politik kontrovers erscheinen, müssen auch im Unterricht entsprechend dargestellt werden, wodurch eine differenzierte Betrachtung unterschiedlicher Standpunkte und Diskussion sowie das Aufzeigen möglicher Handlungsalternativen gewährleistet werden soll. Das Kontroversitätsprinzip sieht in der Meinungsvielfalt ein konstitutives Element der Demokratie und geht demnach mit einem Minimalkonsens der Beteiligten in Form des Bekenntnisses zur freiheitlich demokratischen Grundordnung einher. Bedingt durch die teilweise hohe Komplexität und Vielschichtigkeit wirtschaftlicher, gesellschaftlicher sowie politischer Inhalte ist es notwendig, Schülerinnen und Schülern einen ihnen naheliegenden Zugang zu den Unterrichtsinhalten zu ermöglichen. Diese Vorgehensweise wird durch einen konsequent problemorientierten Unterricht gewährleistet, in dem Unterrichtsgegenstände auf die ihnen inhärenten Problemlagen hin orientiert unterrichtet werden. In engem Zusammenhang mit einem problemorientierten Unterricht steht die Orientierung der Planung und Durchführung des Unterrichts an der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Durch die Ausrichtung des Kompetenzerwerbs an den jeweiligen Interessenlagen und Bedürfnisstrukturen der Schülerinnen und Schüler wird ein nachhaltiger und effizienter Lernprozess angelegt. Da politische, ökonomische und soziologische Problemlagen häufig mit konkreten Handlungsalternativen verbunden sind, derer es zu beurteilen gilt, legt der Unterricht im Fach Politik/Wirtschaft einen Schwerpunkt auf die Handlungsorientierung. Sowohl reales Handeln (z.b. Expertenbefragungen, Interviews), simulatives Handeln (Rollenspiele) als auch produktives Gestalten (Plakate, Wandzeitungen, Mediengestützte Präsentationen) stehen dabei gleichberechtigt nebeneinander und finden im Unterricht ihre Anwendung. Durch die kognitive Aufwertung wird ein Beitrag zum Politikbewusstsein geleistet, weil ohne diesen Schritt das Handeln unpolitisch und auf spontanen Aktionismus begrenzt bleibt. Im Unterricht Politik/Wirtschaft finden verschiedene Lernformen ihre Anwendung, um einer methodischen Monokultur entgegenzuwirken. Zweifellos ist das Erschließen einer Quelle für die fachliche
5 5 Auseinandersetzung in den verschiedenen Anforderungsbereichen von sehr hoher Bedeutung für den Unterricht. Allerdings wird bei der Planung des Unterrichts darauf geachtet, dass diese Erschließung einen abwechslungsreichen und somit individuellen Lernvoraussetzungen entsprechenden Zugang zur Quelle ermöglicht. Um dem Leitbild des Unterrichts im Fach Politik/Wirtschaft zu entsprechen, nämlich ein bei den Schülerinnen und Schülern dauerhaftes und belastbares politisches und demokratisches Bewusstsein auszubilden, das sie dazu befähigt, ihre Bürgerrollen in der Demokratie wahrzunehmen und diese aktiv mitzugestalten, wird besonders auf das Einbeziehen von kooperativen Lernformen Wert gelegt. Als typische Lernformen (Methoden) finden im Unterricht Anwendung: Gruppenpuzzle, Rollenspiel, Experteninterview, Fallbeispiel aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler, (angeleitete) Text- und Statistikanalyse. 2. Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung Auf der Grundlage von 48 SchulG, 6 APO-SI die Fachkonferenz im Einklang mit dem entsprechenden schulinternen Leistungskonzept die nachfolgenden Grundsätze zur Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung beschlossen. Leistungsbewertung berücksichtigt demnach ergebnis- wie auch prozessbezogene, punktuelle wie auch kontinuierliche und lehrergesteuerte wie auch schülergesteuerte mündliche und schriftliche Formen. Übergeordnete Kriterien für alle Formen der Leistungsüberprüfung sind zum einen der Umfang des Kompetenzerwerbs sowie die Niveauausprägung der entsprechenden Kompetenz. Verbindliche Absprachen zur Sicherung der Vergleichbarkeit von Leistungen Leistungsbewertung ist kompetenzorientiert, d.h. sie erfasst/berücksichtigt unterschiedliche Facetten der Sachkompetenz, Urteilskompetenz, Methodenkompetenz und Handlungskompetenz. Alle vier Kompetenzbereiche sind bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Bezugspunkte der Leistungsbewertung sind die Kompetenzformulierungen des Kernlehrplans in allen vier Kompetenzbereichen. Verbindliche Absprachen zur Herstellung der Transparenz Über die Grundsätze der Leistungsbewertung und -rückmeldung werden die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Schuljahres von der unterrichtenden Fachlehrkraft informiert. Die Information über Kriterien der Notengebung wird im Klassenbuch fixiert, sodass eine verbindliche Transparenz für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet ist. Darüber hinaus: Schülerinnen und Schüler werden zu Beginn des Schuljahres anhand des die jeweilige Klassenstufe über die Unterrichtsvorhaben und die Kompetenzerwartungen informiert.
6 6 Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht Der Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erfasst alle mündlichen wie schriftlichen Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht werden. Durch die Verwendung einer Vielzahl von unterschiedlichen Überprüfungsformen sollen Schülerinnen und Schüler vielfältige Möglichkeiten erhalten, ihre eigene Kompetenzentwicklung darzustellen und zu dokumentieren. Mündliche wie schriftliche Aufgabenstellungen sollen darauf ausgerichtet sein, die Erreichung aller Kompetenzen zu überprüfen. Die nachfolgend aufgeführten Überprüfungsformen, die sich im Kernlehrplan des Faches Politik/Wirtschaft (Kapitel 5, S. 35) aufgezeigten Bestandteilen der Sonstigen Leistungen im Unterricht orientieren, stellen keinen abgeschlossenen Katalog an möglichen Überprüfungsformen dar: allgemein kontinuierliche, punktuell fokussierte Beobachtung der individuellen Kompetenzentwicklung im Unterricht, wobei individuelle Beiträge im Unterrichtsgespräch sowie kooperative Leistungen im Rahmen von Partner- und Gruppenarbeit zu beachten sind, unterschiedliche Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenerfüllung, mündliche Beiträge zum Unterricht in Plenumsphasen sowie im Rahmen sonstiger Arbeitsprozesse (z.b. in den Unterricht eingebrachte Hausaufgaben, Recherchen, Ergebnispräsentationen, Rollenspiele), von der Lehrkraft eingeforderte Leistungsnachweise (wie z.b. schriftliche Übung), von den Schülerinnen und Schülern vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit (z.b. in Form von Präsentationen, Protokollen, Referaten und Portfolios). Gemäß dem Kernlehrplan erfasst der Beurteilungsbereich der Sonstigen Leistungen die im Unterricht durch mündliche und schriftliche Beiträge sichtbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. Der Stand der Kompetenzentwicklung in der Sonstigen Mitarbeit wird sowohl durch eine kontinuierliche Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen festgestellt (KLP GOSt, Kapitel 3, S. 80). Kriterien für die Überprüfung der Sonstigen Mitarbeit Der Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang (KLP, Kapitel 5, S. 35). Außer den oben aufgeführten allgemeinen Ansprüchen der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung, kommen folgende Kriterien zum Tragen: Grad des Kompetenzerwerbs: Umfang, Komplexität, sachliche Korrektheit, Differenziertheit der Beiträge, Sprachliche Darstellung (Klarheit, Strukturiertheit, korrekte Anwendung der Fachtermini), Transfer von Kenntnissen, Vergleich und Einordnung von Lerninhalten, Nachweis der Fähigkeit, Kontroversen zu analysieren, Aussagen zu hinterfragen und zu beurteilen, Nachweis der Fähigkeit, nach verständnisorientiertem und sachlichem Abwägen im Diskurs mit anderen zu einem eigenständigen begründeten Standpunkt zu gelangen,
7 Einbringung aktueller politischer, wirtschaftlicher und sozialer Kenntnisse und Aufzeigen von Zusammenhängen, Nachweis der angeleiteten Beherrschung sozialwissenschaftlicher Fachmethoden in ihren Grundzügen (z.b. Auswertung statistischer Materialien, Entwicklung und Auswertung von Fragebögen) und fachunabhängiger Arbeitstechniken, Reflexionsgehalt der Beiträge und Reflexionsfähigkeit gegenüber dem eigenen Lernprozess im Fach Politik/Wirtschaft. Arbeiten in Selbstständigkeit bzw. im Team oder in der Gruppe: Selbstständigkeit, Zuverlässigkeit, Ausdauer, Konzentration, Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit sowie Problemlösungsfähigkeit im Sinne der zielstrebigen Aufgabenbewältigung, Übernahme von Verantwortung, Hilfsbereitschaft, Kompromissbereitschaft und Akzeptieren von Gruppenbeschlüssen. Grundsätze der Leistungsrückmeldung und Beratung 7 Die Leistungsrückmeldung erfolgt in mündlicher und schriftlicher Form. Über die Bewertung substantieller punktueller Leistungen aus dem Bereich der Sonstigen Mitarbeit werden die Schülerinnen und Schüler in der Regel mündlich informiert, ggf. auf Nachfrage; dabei wird ihnen erläutert, wie die jeweilige Bewertung zustande kommt. Rückmeldungen zu den erreichten Lernständen sollen eine individuelle Hilfe für das weitere Lernen darstellen. Erreichte Kompetenzen werden durch die Fachlehrkraft herausgestellt und auf erfolgsversprechende individuelle Lernstrategien hingewiesen. Schriftliche Übungen und sonstige Formen schriftlicher Leistungsüberprüfung werden schriftlich korrigiert und bewertet, und zwar so, dass aus Korrektur und Bewertung der betreffende Kompetenzstand hervorgeht. Auch hier besteht die Möglichkeit mündlicher Erläuterung. Zum Ende eines Quartals erfolgt in einem individuellen Beratungsgespräch ein Austausch zwischen Fachlehrkraft und der Schülerin oder dem Schüler über den Kompetenzstand und Möglichkeiten des weiteren Kompetenzerwerbs. Die Feedbackkultur wird außerdem durch regelmäßiges leistungsbezogenes Feedback nach Referaten/Präsentationen, Gruppenarbeiten, etc. gefördert. Bewertung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Lernen im zieldifferenten Unterricht Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden zieldifferent unterrichtet. Ihre Leistungen werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte (vergl. 32 Abs. 1 AO-SF). Die Leistungsfeststellung ist demnach gemäß SchG 50 so anzulegen, dass sie den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Die Beurteilung von Leistungen soll demnach mit der Diagnose des erreichten Lernstandes und individuellen Hinweisen für das Weiterlernen verbunden werden. Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist dabei besonders darauf zu achten, dass diese Hinweise zum Lernstand und zur Weiterentwicklung verstanden werden. Die Schulkonferenz des GY Norf hat gemäß 27 (s) AO-SF beschlossen, dass die Bewertung der Förderschüler Lernen zusätzlich zur Bewertung in Textform auch mit Noten möglich ist. Eine Bewertung mit Noten setzt dabei voraus, dass die Leistungen
8 8 der jeweils vorhergehenden Jahrgangsstufe der Grundschule/ Hauptschule entsprechen. Dieser Maßstab ist kenntlich zu machen. In den Fächern Deutsch und Mathematik schreiben die Förderschüler Lernen auch Klassenarbeiten. Zu den Inhalten der Klassenarbeiten von Förderschülern Lernen sollten zu den Unterrichtsvorhaben (Kap. 2) entsprechende Vermerke hinzugefügt werden. Zu beachten ist bei der Erstellung der Zeugnistexte: Die Zeugnisse beschreiben die Lernentwicklung und den Leistungsstand in den Fächern sowie das Arbeits-und Sozialverhalten basierend auf den individuellen Förderplänen (siehe 2. Förderplanarbeit). Die Textzeugnisse enthalten in Kurzform die Themenschwerpunkte des Halbjahres und in wenigen Sätzen, welche individuellen Lernfortschritte die Schüler gemacht haben. Dies sollte, soweit möglich, positiv formuliert sein ebenso wie Besonderheiten zum Lern-und Arbeitsverhalten. Die Texte werden im Präsens formuliert, sofern keine ausdrückliche Vorzeitigkeit beschrieben werden soll. Die Federführung der Zeugniserstellung liegt bei der Sonderpädagogischen Fachkraft. Die von den Fachlehrern vorformulierten Texte zu jedem Förderschüler/in sollen ihr im 1. Halbjahr bis zu den Winterferien und im 2. Halbjahr bis zu einer Woche vor der Zeugniskonferenz per Mail, in einem Word Dokument zugesandt werden. Diese werden dann von ihr in das Zeugnis eingefügt und ggf. überarbeitet. Als Orientierungshilfe ist im Anhang ein exemplarisches Zeugnis hinterlegt. Bei der Zusendung der Zeugnistexte setzen Sie bitte die jeweilige Stufenleitung sowie die Beauftragte des Gemeinsamen Lernens in Kopie 3. Lehr- und Lernmittel Die Fachgruppe Politik/Wirtschaft verfügt über eine Materialsammlung, die im Lehrerraum des Fachschaftsvorsitzenden untergebracht ist. Diese Sammlung wird ständig durch Prüfexemplare der Verlage, durch Spenden und, je nach Haushaltslage, durch Anschaffungen aus Mitteln des vermögenswirksamen Schulhaushalts erweitert. Letztere zu beantragen ist jährliche Aufgabe der Fachkonferenz. Durch die technische Ausstattung der Schule ist es auch möglich aktuelle Materialien in digitaler Form zu nutzen. Die Schule verfügt zudem über eine Schülerbibliothek bzw. ein Selbstlernzentrum. Die Schülerinnen und Schüler haben so die Möglichkeit unterschiedliche Materialien (Fachbücher, Lexika, Zeitschriften, etc.) einzusehen und zu nutzen. Der Unterricht im Fach Politik/Wirtschaft verlangt naturgemäß nach einer Verwendung aktueller Materialien. Demnach sind aktuelle Zeitungsartikel sowie Statistiken als das Schulbuch ergänzende Materialbasis des Unterrichtsfaches anzusehen. In der Materialsammlung finden sich u.a. auch aktuelle Politik- und Wirtschaftszeitungen. Gemeinschaftlich hat sich die Fachgruppe Politik/Wirtschaft bzw. Sozialwissenschaften/Wirtschaft vor einigen Jahren für die Nutzung der Lehrwerke aus dem Schöningh-Verlag entschieden. Die über alle Jahrgangsstufen greifende Umstellung der Lehrwerke gewährleistet somit für die
9 9 Schülerinnen und Schüler eine nachhaltige Kontinuität hinsichtlich der Arbeit mit dem Schulbuch. Aktuelle Werke: D. Fintrop-Bechthold et al. (2011): Politik. Wirtschaft. Ein Arbeitsbuch.5/6. Braunschweig: Schöningh. F. Floren et al. (2011): Politik. Wirtschaft. Ein Arbeitsbuch.7/8. Braunschweig: Schöningh. F. Floren et al. (2011): Politik. Wirtschaft. Ein Arbeitsbuch. 9. Braunschweig: Schöningh. 4. Entscheidungen zu fachübergreifenden Fragen Die Fachgruppe Politik/Wirtschaft steht in der Unter- und Mittelstufe in Kooperation mit verschiedenen anderen Fachgruppen. Beispiele dazu sind die Fogenden: Koordination eines Wahlpflichtfaches in der 8. Klasse in Kooperation mit einer anderen Fachgruppe (z.b. Geschichte, Erdkunde) 5. Qualitätssicherung und Evaluation Eine konsequente Qualitätssicherung und Evaluation dieses Curriculums ist Anliegen der Mitglieder der Fachgruppe Politik/Wirtschaft bzw. Sozialwissenschaften/Wirtschaft. Die Mitglieder der Fachkonferenz beurteilen anhand ihrer persönlichen Unterrichtsbeobachtungen und -erfahrungen einerseits sowie durch Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler (bspw. über SEfU) andererseits die Übereinstimmung der Anforderungen des Curriculums mit den jeweiligen gegeben Voraussetzungen und entsprechenden Ergebnissen des Unterrichts. Die Ergebnisse dieser Beobachtungen und Rückmeldungen werden auf der Fachkonferenz thematisiert. Des Weiteren wird durch das parallele Arbeiten der Kolleginnen und Kollegen in einer Klassenstufe versucht, entsprechende Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen. Absprachen dazu werden von den in den Jahrgängen parallel arbeitenden Kolleginnen und Kollegen zu Beginn eines jeden Schuljahres getroffen.
10 10 Das schulinterne Curriculum stellt keine starre Größe dar, sondern ist als lebendes Dokument zu betrachten. Dementsprechend sind die Inhalte stetig zu überprüfen, um ggf. Modifikationen vornehmen zu können, die sich vor allem aus den flexiblen Variablen Schülerzahl, Fachgruppengröße, Lehr- und Lernmittelentwicklung und Abiturvorgaben ergeben. Der Prüfmodus erfolgt jährlich. In den Besprechungen der Fachgruppe zu Schuljahresbeginn werden die Erfahrungen des vorangehenden Schuljahres gesammelt und bewertet sowie eventuell notwendige Konsequenzen formuliert. Die Ergebnisse dienen dem/der Fachvorsitzenden zur Rückmeldung an die Schulleitung. Außerdem sollen wesentliche Tagesordnungspunkte und Beschlussvorlagen der Fachkonferenz daraus abgeleitet werden. Weitere Schwerpunkte unserer internen Qualitätssicherung sind die Folgenden: Materialautausch Die Fachgruppe Politik nutzt die Lernplattform Moddle, um aktuelles Material auszutauschen. Fortbildungskonzept Die Fachgruppe Politik stellt jährlich in ihrer Sitzung zu Beginn des Schuljahres den Fortbildungsbedarf fest. Nachfolgend ist es Aufgabe der/des Fachvorsitzenden, ggf. zusammen mit dem/der Fortbildungsbeauftragten der Schule, der/dem Aufgabenfeldbeauftragten und der didaktischen Leitung entsprechende Veranstaltungen zu organisieren. Die Fachgruppe verpflichtet sich zur Teilnahme. Als Rahmen hierfür gilt das allgemeine Fortbildungskonzept unserer Schule. Inhalte der Fortbildungen werden auf der schulinternen Lernplattform Moodle für die gesamte Fachschaft zur Verfügung gestellt.
11 11 6. Jahrgangsstufenbezogen Unterrichtsvorhaben sowie deren Konkretisierung Klasse 5 - Überblick
12 Klasse 5 - Unterrichtsvorhaben sowie deren Konkretisierung 12
13 Klasse 8 und 9 - Überblick 13
14 14
15 15 Klasse 8 - Unterrichtsvorhaben sowie deren Konkretisierung Medien produzieren und präsentieren
16 16 Klasse 9 - Unterrichtsvorhaben sowie deren Konkretisierung Medien produzieren und präsentieren
17 17 Medien analysieren und reflektieren
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