I-1470/ Datum: Betrifft: Abgeltung der Prüfungstätigkeiten an den mittleren und höheren Schulen ab 1.

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1 An die Direktionen der mittleren und höheren Schulen in Niederösterreich Sachbearbeiter/in: Josef Gutlederer t: f: e: Bezug: BMBWF /0019-II/5/2018 I-1470/ Datum: Betrifft: Abgeltung der Prüfungstätigkeiten an den mittleren und höheren Schulen ab 1. September 2018 Der Landesschulrat für Niederösterreich übermittelt in der Anlage die ab geltenden Beträge der Prüfungsgebühren unter Berücksichtigung des Aufwertungsfaktors 3, Anlage I beinhaltet die Prüfungstaxen für alle Prüfungen, die auf der Grundlage der standardisierten teilzentralen abschließenden Prüfungen abzuhalten sind (Zentralmatura). Anlage Ia enthält die Gebühren für Prüfungen, welche nach den alten Prüfungsbestimmungen durchzuführen sind. Für die Gebührenverrechnung von Vorsitzenden aus dem Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich (z.b. DirektorInnen) ersuchen wir um folgende Vorgangsweise: Eine Bestätigung über die abzurechnenden Prüfungsgebühren inklusive einer Gesamtbetragsangabe ist an die Stammschule zu übermitteln oder zu überbringen, die Stammschule übermittelt dem Landesschulrat für Niederösterreich die Abrechnung durch elektronischen ZVA mit Anmerkung (Vorsitz, Schule). Bestätigungen für Gebühren von Vorsitzenden aus dem Bereich der Schulaufsicht und der Verwaltung des Landesschulrates für Niederösterreich sind der Personalverwaltung im Landesschulrat für Niederösterreich direkt zu übermitteln oder zu überbringen. Aus bearbeitungstechnischen Gründen ersuchen wir die Zahlungs- und Verrechnungsaufträge nur für eine Lohnart (Prüfungsgebühren: Lohnart 4811) und die Auflistung der anzuweisenden Beträge namentlich in alphabetischer Reihenfolge zu erstellen. Der Prüfungsgebührenkatalog steht auch auf der Homepage des Landesschulrates für Niederösterreich zur Verfügung.

2 Seite 2 von 18 zu GZ I-1470/ Anlage I für Prüfungen für die mittleren und höheren Schulen ab Einführung der neuen Reifeprüfung, der neuen Reife- und Diplomprüfung, der neuen Diplomprüfung und der neuen Abschlussprüfung (BGBl. I Nr. 52/2010 und BGBl. I Nr. 38/2015) Allgemein bildende höhere Schulen sowie die entsprechenden Schulen für Berufstätige Hauptprüfung der Reifeprüfung ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV) Vorsitzende/r (je prüfung) 0,6 2,1 2,1 Schulleiter/in oder eine von der Schulleitung zu bestellende Lehrperson (je prüfung) Klassenvorständin oder Klassenvorstand, Studienkoordinatorin oder Studienkoordinator oder eine von der Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson (je prüfung) für den schriftlichen bei standardisierten Prüfungen 3,5 12,1 12,4 für den schriftlichen bei nicht standardisierten Prüfungen für den praktischen 3,5 12,1 12,4 für den mündlichen bei Bestellung einer zweiten Prüferin oder eines zweiten Prüfers anstelle einer Beisitzerin oder eines Beisitzers (je Prüfer/in) 2,7 9,3 9,5 für die mündliche Kompensationsprüfung 3,5 12,1 12,4 Beisitzer/in (je prüfung) 1,8 6,2 6,4 Korrektur der abschließenden (vorwissenschaftlichen) Arbeit einschließlich 9,7 33,5 34,3 Präsentation und Diskussion Vorprüfung der Reifeprüfung ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV): eine von der Schulleitung zu bestellende Lehrperson Schriftführer/in

3 Seite 3 von 18 zu GZ I-1470/ Externistenreifeprüfung ( 42 SchUG bzw. 42 SchUG-BKV): a. Hauptprüfung der Reifeprüfung: Vorsitzende/r (je prüfung) mit Ausnahme der Berufsreifeprüfung 0,6 2,1 2,1 Vorsitzende/r (je prüfung) der Berufsreifeprüfung (betrifft alle 1,8 6,2 6,4 Berufsreifeprüfungen) Schulleiter/in oder eine von der Schulleitung zu bestellende Lehrperson (je prüfung) eine von der Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson (je prüfung) Schriftführer/in (je prüfung) 0,6 2,1 2,1 für den schriftlichen bei standardisierten Prüfungen 3,5 12,1 12,4 für den schriftlichen bei nicht standardisierten Prüfungen für die Projektarbeit im Rahmen der Berufsreifeprüfung als schriftliche prüfung gemäß 11 Abs. 1 des Berufsreifeprüfungsgesetzes BRPG für den praktischen 3,5 12,1 12,4 für den mündlichen bei Bestellung einer zweiten Prüferin oder eines zweiten Prüfers anstelle einer Beisitzerin oder eines Beisitzers (je 2,7 9,3 9,5 Prüfer/in) für die mündliche Kompensationsprüfung 3,5 12,1 12,4 Beisitzer/in (je prüfung) 1,8 6,2 6,4 Korrektur der abschließenden (vorwissenschaftlichen) Arbeit einschließlich 9,7 33,5 34,3 Präsentation und Diskussion b. Vorprüfung der Reifeprüfung: eine von der Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson Schriftführer/in c. Zulassungsprüfung: Schriftführer/in 1,1 3,8 3,9 für den mündlichen 2,8 9,7 9,9

4 Seite 4 von 18 zu GZ I-1470/ Sonstige Externistenprüfungen ( 42 SchUG bzw. 42 SchUG-BKV): für den mündlichen oder praktischen für den schriftlichen 2,8 9,7 9,9 5. Aufnahmsprüfungen und Einstufungsprüfungen ( 3 Abs. 6, 6 ff, 26 Abs. 3, 29 Abs. 5 und 30 SchUG bzw. 5 Abs. 3, 9 ff und 13 Abs. 2 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 0,7 2,4 2,5 für den mündlichen oder praktischen 1,4 4,8 4,9 für den schriftlichen 6. Prüfungen für die Nostrifikation ausländischer Zeugnisse ( 75 Abs. 4 SchUG): wie Z 4 7. Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung, die nicht im Rahmen der Reifeprüfung abgelegt werden ( 41 SchUG oder 41 SchUG-BKV): wie Z 1 8. Kommissionelle Prüfungen ( 71 Abs. 5 SchUG) und Kolloquien an Schulen für Berufstätige ( 23 und 62 Abs. 3 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 1,4 4,8 4,9 für den mündlichen 1,4 4,8 4,9 Berufsbildende mittlere und höhere Schulen einschließlich der höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten (sowie die entsprechenden Schulen für Berufstätige): 1. Hauptprüfung der Reife- und Diplomprüfung ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV): Vorsitzende/r (je prüfung) 0,6 2,1 2,1 Schulleiter/in oder ein/e von der Schulleitung zu bestellende Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand oder Lehrperson (je prüfung)

5 Seite 5 von 18 zu GZ I-1470/ Jahrgangsvorständin oder Jahrgangsvorstand, Fachvorständin oder Fachvorstand, Studienkoordinatorin oder Studienkoordinator oder eine von der Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson (je prüfung) für den schriftlichen bei standardisierten Prüfungen 3,5 12,1 12,4 für den schriftlichen oder grafischen bei nicht standardisierten Prüfungen für den praktischen an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik sowie den entsprechenden 4,1 14,1 14,5 Schulen für Berufstätige für den praktischen an den übrigen berufsbildenden höheren Schulen für das gesamte Prüfungsgebiet Projekt oder Betriebswirtschaftliche Fachklausur als fächerübergreifende Projektarbeit für die ersten 11,1 38,3 39,2 10 Stunden Prüfungsgebietes Projekt oder Betriebswirtschaftliche Fachklausur als fächerübergreifende Projektarbeit ) für jede weitere Stunde 1,1 3,8 3,9 Prüfungsgebietes Projekt oder Betriebswirtschaftliche Fachklausur als fächerübergreifende Projektarbeit ) für den mündlichen bei Bestellung einer zweiten Prüferin oder eines zweiten Prüfers anstelle einer Beisitzerin oder eines Beisitzers (je Prüfer/in) 2,7 9,3 9,5 für den mündlichen für das Prüfungsgebiet Schwerpunktfach 4,7 16,2 16,6 für den mündlichen für das Prüfungsgebiet Schwerpunktfach bei Bestellung einer zweiten Prüferin oder eines zweiten Prüfers anstelle einer 3,3 11,4 11,7 Beisitzerin oder eines Beisitzers (je Prüfer/in) für die mündliche Kompensationsprüfung 3,5 12,1 12,4 Beisitzer/in (je prüfung) 1,8 6,2 6,4 Korrektur der abschließenden Diplomarbeit einschließlich Präsentation und Diskussion 9,7 33,5 34,3

6 Seite 6 von 18 zu GZ I-1470/ Vorprüfung der Reife- und Diplomprüfung ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV): Fachvorständin oder Fachvorstand oder eine von der Schulleitung zu bestellende Lehrperson Schriftführer/in für den praktischen 3. Externistenreife- und -Diplomprüfung sowie Externistendiplomprüfung ( 42 SchUG bzw. 42 a. SchUG-BKV): Hauptprüfung Vorsitzende/r (je prüfung) 0,6 2,1 2,1 Schulleiter/in oder ein/e von der Schulleitung zu bestellende/r Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand oder Lehrperson (je prüfung) Fachvorständin oder Fachvorstand, Studienkoordinator/in oder eine von der Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson (je prüfung) Schriftführer/in (je prüfung) 0,6 2,1 2,1 für den schriftlichen bei standardisierten Prüfungen 3,5 12,1 12,4 für den schriftlichen oder grafischen bei nicht standardisierten Prüfungen für den praktischen an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und an Bildungsanstalten für 4,1 14,1 14,5 Sozialpädagogik für den praktischen an den übrigen berufsbildenden höheren Schulen für das gesamte Prüfungsgebiet Projekt oder Betriebswirtschaftliche Fachklausur als fächerübergreifende Projektarbeit für die ersten 11,1 38,3 39,2 10 Stunden Prüfungsgebietes Projekt oder Betriebswirtschaftliche Fachklausur als fächerübergreifende Projektarbeit ) für jede weitere Stunde 1,1 3,8 3,9 Prüfungsgebietes Projekt oder Betriebswirtschaftliche Fachklausur als fächerübergreifende Projektarbeit )

7 Seite 7 von 18 zu GZ I-1470/ b. c. 4. für den mündlichen bei Bestellung einer zweiten Prüferin oder eines zweiten Prüfers anstelle einer Beisitzerin oder eines Beisitzers (je 2,7 9,3 9,5 Prüfer/in) für den mündlichen für das Prüfungsgebiet Schwerpunktfach 4,7 16,2 16,6 für den mündlichen für das Prüfungsgebiet Schwerpunktfach bei Bestellung einer zweiten Prüferin oder eines zweiten Prüfers anstelle einer 3,3 11,4 11,7 Beisitzerin oder eines Beisitzers (je Prüfer/in) für die mündliche Kompensationsprüfung 3,5 12,1 12,4 Beisitzer/in (je prüfung) 1,8 6,2 6,4 Korrektur der abschließenden Diplomarbeit 9,7 33,5 34,3 einschließlich Präsentation und Diskussion Vorprüfung: Fachvorständin oder Fachvorstand oder eine von der Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson Schriftführer/in für den praktischen Zulassungsprüfung: Schriftführer/in 1,1 3,8 3,9 für den mündlichen 2,8 9,7 9,9 Abschlussprüfung ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV): Vorsitzende/r (je prüfung) 0,6 2,1 2,1 Schulleiter/in oder ein/e von der Schulleitung zu bestellende/r Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand oder Lehrperson (je prüfung) Klassenvorständin oder Klassenvorstand, Fachvorständin oder Fachvorstand, Studienkoordinator/in oder eine von der Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson (je prüfung)

8 Seite 8 von 18 zu GZ I-1470/ für den grafischen und/oder praktischen für das Prüfungsgebiet Fachklausur für das gesamte Prüfungsgebiet Projekt für die ersten 10 Stunden 11,1 38,3 39,2 Prüfungsgebietes Projekt ) für jede weitere Stunde 1,1 3,8 3,9 Prüfungsgebietes Projekt ) für den mündlichen bei Bestellung einer zweiten Prüferin oder eines zweiten Prüfers anstelle einer Beisitzerin oder eines Beisitzers (je Prüfer/in) 2,7 9,3 9,5 für die mündliche Kompensationsprüfung 3,5 12,1 12,4 Beisitzer/in (je prüfung) 1,8 6,2 6,4 Korrektur der abschließenden Arbeit einschließlich Präsentation und Diskussion 9,7 33,5 34,3 5. Externistenabschlussprüfung ( 42 SchUG bzw. 42 SchUG-BKV): a. Hauptprüfung: Vorsitzende/r (je prüfung) 0,6 2,1 2,1 Schulleiter/in oder eine von der Schulleitung zu bestellende Lehrperson (je prüfung) Fachvorständin oder Fachvorstand oder eine von der Schulleitung zu bestellende fachkundige Lehrperson (je prüfung) Schriftführer/in (je prüfung) 0,6 2,1 2,1 für den grafischen und/oder praktischen für das Prüfungsgebiet Fachklausur für das gesamte Prüfungsgebiet Projekt für die ersten 10 Stunden 11,1 38,3 39,2 Prüfungsgebietes Projekt ) für jede weitere Stunde 1,1 3,8 3,9 Prüfungsgebietes Projekt )

9 Seite 9 von 18 zu GZ I-1470/ b für den mündlichen bei Bestellung einer zweiten Prüferin oder eines zweiten Prüfers anstelle einer Beisitzerin oder eines Beisitzers (je 2,7 9,3 9,5 Prüfer/in) für die mündliche Kompensationsprüfung 3,5 12,1 12,4 Beisitzer/in (je prüfung) 1,8 6,2 6,4 Korrektur der abschließenden Arbeit einschließlich Präsentation und Diskussion 9,7 33,5 34,3 Zulassungsprüfung: Schriftführer/in 1,1 3,8 3,9 für den mündlichen 2,8 9,7 9,9 Eignungsprüfungen und Einstufungsprüfungen an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik sowie die entsprechenden Schulen für Berufstätige ( 3 Abs. 6, 6 ff, 26 Abs. 3 SchUG bzw. 5 Abs. 3, 9 ff und 13 Abs. 2 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 0,7 2,4 2,5 für den mündlichen oder praktischen 1,4 4,8 4,9 (sofern im praktischen der Eignungsprüfung mehrere Prüfer/innen beteiligt sind, gebührt dieser Betrag jeder/jedem Prüfer/in) für den schriftlichen Aufnahmsprüfungen und Einstufungsprüfungen an den übrigen berufsbildenden Schulen ( 3 Abs. 6, 6 ff, 26 Abs. 3 SchUG bzw. 5 Abs. 3, 9 ff und 13 Abs. 2 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 0,7 2,4 2,5 für den mündlichen 1,4 4,8 4,9 Sonstige Externistenprüfungen ( 42 SchUG bzw. 42 SchUG-BKV): für den mündlichen 2,8 9,7 9,9

10 Seite 10 von 18 zu GZ I-1470/ Kommissionelle Prüfungen ( 71 Abs. 5 SchUG) und Kolloquien an Schulen für Berufstätige ( 23 und 62 Abs. 3 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 1,4 4,8 4,9 für den mündlichen 1,4 4,8 4,9 10. Prüfungen für Nostrifikationen von ausländischen Zeugnissen ( 75 Abs. 4 SchUG): wie Z 5 Anlage Ia für Prüfungen für die mittleren sowie die höheren Schulen vor der Einführung der neuen Reifeprüfung, der neuen Reife- und Diplomprüfung, der neuen Diplomprüfung und der neuen Abschlussprüfung Allgemein bildende höhere Schulen sowie die entsprechenden Schulen für Berufstätige: Hauptprüfung der Reifeprüfung ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV): Vorsitzende/r 4,1 14,1 14,5 Schulleiter/in 3,5 12,1 12,4 Klassenvorständin oder Klassenvorstand für den schriftlichen für den praktischen oder grafischen der Klausurprüfung 3,5 12,1 12,4 für den mündlichen (ohne Schwerpunktprüfung) 3,5 12,1 12,4 für den mündlichen (mit vertiefender Schwerpunktprüfung) für den mündlichen (mit ergänzender Schwerpunktprüfung) für den mündlichen (mit fächerübergreifender Schwerpunktprüfung) (pro Fach) für den mündlichen (mit Frage der Fachbereichsarbeit) Vorprüfung der Reifeprüfung ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV): Schriftführer/in

11 Seite 11 von 18 zu GZ I-1470/ Für die Fachbereichsarbeit: a) für die Betreuung je Prüfer/in unabhängig von der Zahl der Fachbereichsarbeiten 42,6 147,0 150,4 b) für die Betreuung je Fachbereichsarbeit bis höchstens fünf Fachbereichsarbeiten je Prüfer/in (bei mehreren Prüfer/innen ist diese Prüfungstaxe zu teilen) 56,7 195,6 200,2 c) für die Korrektur und Beurteilung (bei mehreren Prüfer/innen ist diese Prüfungstaxe zu 8,4 29,0 29,7 teilen) für die pflichtige Vorprüfung: 3. Externistenreifeprüfung ( 34 ff SchUG bzw. a) 33 ff SchUG-BKV): Hauptprüfung: Vorsitzende/r 4,1 14,1 14,5 Schulleiter/in 4,1 14,1 14,5 für den schriftlichen für den praktischen oder grafischen der Klausurprüfung 4,2 14,5 14,8 für den mündlichen (ohne Schwerpunktprüfung) 4,2 14,5 14,8 für den mündlichen (mit vertiefender Schwerpunktprüfung) für den mündlichen (mit ergänzender Schwerpunktprüfung) Schriftführer/in in der Funktion der Klassenvorständin oder des Klassenvorstandes 4,2 14,5 14,8 b) Vorprüfungen: Schriftführer/in c) Zulassungsprüfungen: für den mündlichen oder praktischen für den schriftlichen 2,8 9,7 9,9 Schriftführer/in in der Funktion der Klassenvorständin oder des Klassenvorstandes 1,1 3,8 3,9

12 Seite 12 von 18 zu GZ I-1470/ Sonstige Externistenprüfungen ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV) für den mündlichen oder praktischen für den schriftlichen 2,8 9,7 9,9 5. Aufnahmsprüfungen und Einstufungsprüfungen ( 3 Abs. 6, 6 ff, 26 Abs. 3, 29 Abs. 5 und 30 SchUG bzw. 5 Abs. 3, 9 ff und 13 Abs. 2 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 0,7 2,4 2,5 für den mündlichen oder praktischen 1,4 4,8 4,9 für den schriftlichen 6. Prüfungen für die Nostrifikation ausländischer Zeugnisse ( 75 Abs. 4 SchUG): wie Z 4 7. Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung, die nicht im Rahmen der Reifeprüfung abgelegt werden ( 41 SchUG bzw. 41 SchUG-BKV): wie Z 1 8. Kolloquien an Gymnasien, Realgymnasien und Wirtschaftskundlichen Realgymnasien für Berufstätige: für die mündliche Prüfung 1,4 4,8 4,9 für die schriftliche, grafische oder praktische Prüfung 9. Kommissionelle Prüfung ( 71 Abs. 5 SchUG), Kolloquien an Schulen für Berufstätige ( 62 Abs. 3 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 1,4 4,8 4,9 für den mündlichen oder praktischen 1,4 4,8 4,9 für den schriftlichen Berufsbildende mittlere und höhere Schulen einschließlich der land- und forstwirtschaftlichen Schulen sowie der entsprechenden Schulen für Berufstätige: 1. Reife- und Diplomprüfung, Diplomprüfung ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV): Vorsitzende/r 4,1 14,1 14,5 Schulleiter/in oder Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand 3,5 12,1 12,4 Jahrgangsvorständin oder Jahrgangsvorstand 3,5 12,1 12,4

13 Seite 13 von 18 zu GZ I-1470/ a. 2b. Fachvorständin oder Fachvorstand oder Werkstättenleiter/in für das gesamte Prüfungsgebiet Projekt oder Betriebswirtschaftliche Diplomarbeit als fächerübergreifende Projektarbeit für die ersten 11,1 38,3 39,2 10 Stunden Prüfungsgebietes Projekt oder Betriebswirtschaftliche Diplomarbeit ) für jede weitere Stunde 1,1 3,8 3,9 Prüfungsgebietes Projekt oder Betriebswirtschaftliche Diplomarbeit ) für den mündlichen (für das Prüfungsgebiet Schwerpunktfach ) Vorprüfung ( 34 ff SchUG): Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand oder Fachvorständin oder Fachvorstand Werkstättenleiter/in Schriftführer/in Diplomarbeit ( 34 Abs. 3 SchUG bzw. 33 Abs. 3 SchUG-BKV): a.) für die Betreuung je Schüler/in (bis höchstens fünf Schüler/innen je Prüfer/in) 68,1 235,0 240,5 b.) für die Korrektur und Beurteilung der Ergebnisse 8,4 29,0 29,7 Bei mehreren Prüfer/innen sind die Prüfungstaxen gemäß lit. a und b zu teilen. Abschlussarbeit ( 34 Abs. 3 SchUG bzw. 33 Abs. 3 SchUG-BKV): a) für die Betreuung je Schüler/in (bis höchstens fünf Schüler/innen je Prüfer/in) 55,9 192,9 197,4 b) für die Korrektur und Beurteilung der Ergebnisse 8,4 29,0 29,7 Bei mehreren Prüfer/innen sind die Prüfungstaxen gemäß lit. a und b zu teilen.

14 Seite 14 von 18 zu GZ I-1470/ Externistenreifeprüfung ( 42 SchUG): a) Hauptprüfung: Vorsitzende/r 4,1 14,1 14,5 Schulleiter/in 4,1 14,1 14,5 Schriftführer/in 4,1 14,1 14,5 für das gesamte Prüfungsgebiet Projekt oder Betriebswirtschaftliche Diplomarbeit als fächerübergreifende Projektarbeit für die ersten 11,1 38,3 39,2 10 Stunden Prüfungsgebietes Projekt oder Betriebswirtschaftliche Diplomarbeit ) für jede weitere Stunde 1,1 3,8 3,9 Prüfungsgebietes Projekt oder Betriebswirtschaftliche Diplomarbeit ) für den mündlichen 4,1 14,1 14,5 für den mündlichen (für das Prüfungsgebiet Schwerpunktfach ) b) Vorprüfung: Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand oder Fachvorständin oder Fachvorstand Werkstättenleiter/in Schriftführer/in c) Zulassungsprüfung: Vorsitzende/r 0,6 2,1 2,1 Schriftführer/in 1,4 4,8 4,9 für den mündlichen 2,8 9,7 9,9 4. Aufnahmsprüfungen und Einstufungsprüfungen ( 3 Abs. 6, 6 ff, 26 Abs. 3 SchUG bzw. 5 Abs. 3, 9 ff und 13 Abs. 2 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 0,7 2,4 2,5

15 Seite 15 von 18 zu GZ I-1470/ für den mündlichen 1,4 4,8 4,9 Sonstige Externistenprüfungen ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV) für den mündlichen 2,8 9,7 9,9 6. Abschlussprüfung ( 34 Abs. 3 SchUG bzw. 33 Abs. 3 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 4,1 14,1 14,5 Schulleiter/in oder Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand 3,5 12,1 12,4 Fachvorständin oder Fachvorstand oder Werkstättenleiter/in Klassenvorständin oder Klassenvorstand 3,5 12,1 12,4 für das gesamte Prüfungsgebiet Projekt für die ersten 10 Stunden 11,1 38,3 39,2 Prüfungsgebietes Projekt ) für jede weitere Stunde 1,1 3,8 3,9 Prüfungsgebietes Projekt ) 7. Externistenabschlussprüfung ( 42 SchUG bzw. a) 42 SchUG-BKV): Hauptprüfung: Vorsitzende/r 4,1 14,1 14,5 Schulleiter/in oder Abteilungsvorständin oder Abteilungsvorstand 4,1 14,1 14,5 Schriftführer/in 4,1 14,1 14,5 für das gesamte Prüfungsgebiet Projekt für die ersten 10 Stunden 11,1 38,3 39,2 Prüfungsgebietes Projekt )

16 Seite 16 von 18 zu GZ I-1470/ b) 8. für jede weitere Stunde 1,1 3,8 3,9 Prüfungsgebietes Projekt ) für den mündlichen 4,7 16,2 16,6 Zulassungsprüfung: Vorsitzende/r 0,6 2,1 2,1 Schriftführer/in 1,4 4,8 4,9 für den mündlichen 2,8 9,7 9,9 Kommissionelle Prüfung ( 71 Abs. 5 SchUG), Kolloquien an Schulen für Berufstätige ( 23 und 62 Abs. 3 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 1,4 4,8 4,9 für den mündlichen 1,4 4,8 4,9 9. Prüfungen für Nostrifikationen von ausländischen 10. Zeugnissen ( 75 Abs. 4 SchUG): wie Z 5 Kolloquien an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen für Berufstätige: für die mündliche Prüfung 1,4 4,8 4,9 für die schriftliche, grafische oder praktische Prüfung Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Bildungsanstalten für Sozialpädagogik sowie entsprechende Schulen für Berufstätige: 1.a) b) Reife- und Diplomprüfung sowie Diplomprüfung ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV): Vorsitzende/r 4,1 14,1 14,5 Schulleiter/in 3,5 12,1 12,4 Klassenvorständin oder Klassenvorstand für den schriftlichen für den praktischen 4,1 14,1 14,5 Vorprüfung ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG- BKV): Prüfer/in der mündlichen Prüfung 3,5 12,1 12,4

17 Seite 17 von 18 zu GZ I-1470/ c) Diplomarbeit ( 34 Abs. 3 SchUG bzw. 33 Abs. 3 SchUG-BKV): aa) für die Betreuung je Schüler/in (bis höchstens fünf Schüler/innen je Prüfer/in) 68,1 235,0 240,5 bb) für die Korrektur und Beurteilung der Ergebnisse 8,4 29,0 29,7 Bei mehreren Prüfer/innen sind die Prüfungstaxen gemäß sublit. aa und bb zu teilen. Eignungsprüfungen und Einstufungsprüfungen ( 3 Abs. 6, 6 ff, 26 Abs. 3 SchUG bzw. 5 Abs. 3, 9 ff und 13 Abs. 2 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 0,7 2,4 2,5 für den mündlichen oder praktischen 1,4 4,8 4,9 (sofern im praktischen der Eignungsprüfung mehrere Prüfer/innen beteiligt sind, gebührt dieser Betrag jeder/jedem Prüfer/in) für den schriftlichen Externistenreife- und Diplomprüfung sowie Externistendiplomprüfung ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV) Hauptprüfung: Vorsitzende/r 4,1 14,1 14,5 Schulleiter/in 4,1 14,1 14,5 Schriftführer/in 4,1 14,1 14,5 für den mündlichen 4,7 16,2 16,6 für den schriftlichen für jeden praktischen 4,7 16,2 16,6 Vorprüfung: Prüfer/in der mündlichen Prüfung 3,5 12,1 12,4 Zulassungsprüfung: Schriftführer/in 1,1 3,8 3,9 für den mündlichen für den schriftlichen 2,8 9,7 9,9 für den praktischen Sonstige Externistenprüfungen ( 34 ff SchUG bzw. 33 ff SchUG-BKV) für den mündlichen oder praktischen für den schriftlichen 2,8 9,7 9,9

18 Seite 18 von 18 zu GZ I-1470/ Prüfungen für Nostrifikationen von ausländischen Zeugnissen 75 Abs. 4 SchUG: wie Z 4 6. Kommissionelle Prüfungen ( 71 Abs. 5 SchUG), Kolloquien an Schulen für Berufstätige ( 23 und 62 Abs. 3 SchUG-BKV): Vorsitzende/r 1,4 4,8 4,9 für den mündlichen oder praktischen 1,4 4,8 4,9 für den schriftlichen Elektronisch gefertigt Für den Bildungsdirektor Mag. F r i t t h u m Leiter des Präsidialbereiches

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