Jahresbericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO)
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- Stephan Blau
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1 Jahresbericht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) 2013 Stand: 19. März 2014 Herausgeber: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) unter Vorsitz des Saarlandes Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes Zusammenstellung: Arnd Wieland Jan Berthold LABO-Geschäftsstelle
2 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Nationale Umsetzung der den Bodenschutz betreffenden Aspekte der Industrie-Emissions-Richtlinie Boden bezogene Aspekte der INSPIRE-Richtlinie Weitere Begleitung des INSPIRE-Prozesses INSPIRE-Workshop der LABO Mitwirkung im Projektbeirat des UFOPLAN-Vorhabens Kosten und Nutzen einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie für Deutschland Boden schützende Aspekte der landwirtschaftlichen Bodennutzung Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft - Ausgestaltung der Vollzugspraxis des Bodenschutzes Länderfinanzierungsprogramm (LFP) Veröffentlichungen der LABO Hinweis des Herausgebers: Vor der Neubildung der Bundesregierung und dem damit verbundenen, veränderten Zuschnitt einzelner Bundesministerien im Anschluss an die Bundestagswahl 2013 wurden das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) als BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) als BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) bezeichnet. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und um wiederholende Klarstellungen zu vermeiden, wird innerhalb des vorliegenden Jahresberichtes durchgehend ausschließlich die zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Dokumentes für die beiden Bundesministerien verwendete Bezeichnung bzw. Abkürzung eingesetzt. 2
3 1. Einleitung Mit dem 01. Januar 2013 hat das Saarland den Vorsitz der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) für die Dauer von zwei Jahren, d.h. für die Jahre 2013 und 2014, vom Land Rheinland-Pfalz übernommen. Im Berichtszeitraum 2013 wurden zwei Sitzungen des LABO-Leitungsgremiums durchgeführt. Die 43. LABO- Sitzung fand am 21. und 22. März 2013 in Saarbrücken und die 44. LABO-Sitzung am 18. September 2013 in Berlin statt. Die Arbeitsschwerpunkte der LABO lagen im Jahr 2013 im Bereich der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinien RL 2010/75/EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und RL 2007/2/EG vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE). Darüber hinaus ist die LABO durch ihren Vorsitzenden am Projektbeirat des UFOPLAN-Vorhabens Kosten und Nutzen einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie für Deutschland beteiligt. Die LABO hat sich im Berichtsjahr zu weiteren Fragestellungen aus dem Bereich des Bodenschutzes beraten und auch außerhalb der Sitzungen des Leitungsgremiums Beschlüsse im Rahmen von Umlaufverfahren gefasst. Von den im Jahr 2013 durchgeführten neun Umlaufverfahren konnten sieben mit einer Zustimmung zum jeweiligen Beschlussvorschlag abgeschlossen werden. Innerhalb eines Umlaufverfahrens wurde die Notwendigkeit der einem Beschluss vorausgehenden intensiven fachlichinhaltlichen Befassung festgestellt und das Umlaufverfahren daraufhin ausgesetzt. Der Beschlussvorschlag eines weiteren Umlaufverfahrens scheiterte. Die Inhalte desselben wurden im Rahmen der 44. LABO-Sitzung erneut beraten. Dem dort unterbreiteten Beschlussvorschlag wurde im Ergebnis der Beratung mehrheitlich zugestimmt. Auf die durchgeführten Umlaufverfahren wird in diesem Bericht im Detail nicht weiter eingegangen. 2. Nationale Umsetzung der den Bodenschutz betreffenden Aspekte der Industrie-Emissions-Richtlinie Die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung; im Weiteren: IE-Richtlinie, IE-RL) beinhaltet in Artikel 22 eine Betreiberverpflichtung zur Rückführung erheblicher Boden- und Grundwasserverschmutzungen auf dem Gelände einer unter die Richtlinie fallenden Anlage in den Ausgangszustand vor Anlagen-Inbetriebnahme bzw. vor genehmigter Anlagen- Änderung, wenn diese Anlage relevante gefährliche Stoffe verwendet, erzeugt oder freisetzt. 3
4 In Deutschland wurden die Vorgaben der IE-Richtlinie mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08. April 2013 und der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen, zur Änderung über Immissions- und Störfallbeauftragte und zum Erlass einer Bekanntgabeverordnung vom 02. Mai 2013 in nationales Recht überführt. Dabei normiert der 5 Absatz 4 Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Rückführungspflicht und verpflichtet im 10 Absatz 1a BImSchG Antragsteller einer Anlage zur Vorlage eines Ausgangszustandsberichtes (AZB). Die UMK hatte bereits auf ihrer 77. Sitzung am 04. November 2011 in Dessau- Roßlau der Einrichtung einer Ad-hoc-AG der LABO zur Erstellung einer Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser nach Artikel 22 der IE- Richtlinie unter Beteiligung von Vertretern der LAWA zugestimmt. Diese Arbeitshilfe sollte für die bodenschutzrechtliche Bestimmungen vollziehenden Behörden einen konkretisierenden Beitrag zu dem den Bodenschutz betreffenden Teilbereich der IE- RL liefern und in eine parallel eingerichtete Ad-hoc Arbeitsgruppe der UMK unter Federführung der LAI eingebracht werden. Die daraufhin von der LABO erarbeitete Arbeitshilfe wurde von der UMK auf ihrer 79. Sitzung am 15. und 16. November 2012 in Kiel zur Kenntnis genommen. Dabei wurde die LABO ergänzend gebeten, ihre Arbeitshilfe nach Abschluss des zu diesem Zeitpunkt noch laufenden nationalen Rechtsetzungsverfahrens zu überprüfen, gegebenenfalls zu ändern und in die Arbeitshilfe der LAI einzubringen. Nach erfolgter Umsetzung der IE-RL in Deutschland, intensiven Bemühungen und erheblichem Engagement der Beteiligten sowie dem Abschluss des Abstimmungsprozesses zwischen LABO, LAWA und LAI konnte die Arbeitshilfe mit dem Stand 07. August 2013 fertiggestellt und der UMK zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Mit Beschluss vom 01. Oktober 2013 wurde die Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht für Boden und Grundwasser von der UMK zur Kenntnis genommen und deren Veröffentlichung auf der LABO-Homepage ( zugestimmt. Die Arbeitshilfe kann seit diesem Zeitpunkt im Ländervollzug eingesetzt werden. Die angekündigte EU-Leitlinie zum Ausgangszustandsbericht wurde bislang nicht veröffentlicht. Entsprechend dem Beschluss der UMK (Umlaufverfahren 20/2013) wird die LABO nach Vorliegen der EU-Leitlinie und unter Beteiligung der LAWA und der LAI eine Überprüfung der Arbeitshilfe vornehmen und die bis dahin vorliegenden Erfahrungen im Umgang mit der Arbeitshilfe aus der Vollzugspraxis in eine Aktualisierung des Dokumentes einfließen lassen. Die veröffentlichte Arbeitshilfe der LABO wurde den Mitgliedern des Arbeitskreises Umwelt des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) am 20. November 2013 in Saarbrücken vom LABO-Vorsitzland im Detail vorgestellt. 4
5 Die von Seiten der LABO zu treffenden Ausführungen hinsichtlich der Rückführung in den Ausgangszustand nach endgültiger Stilllegung einer IE-Anlage sind noch zu erarbeiten. 3. Boden bezogene Aspekte der INSPIRE-Richtlinie Die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) verfolgt das Ziel, die grenzübergreifende Nutzung von raumbezogenen Daten mittels webbasierter Dienste bezogen auf verschiedene in drei Anhängen zur Richtlinie näher spezifizierte Themenbereiche, beispielsweise zu Adressen, Grundstücken, Verkehrsnetzen oder zur Bodennutzung, beginnend mit dem Jahr 2010 stufenweise zu erleichtern. Die fachlich-inhaltlichen und technischen Anforderungen an die von der INSPIRE- Richtlinie erfassten Geodaten und Geodatendienste sowie die zugehörigen Metadaten werden detailliert mittels Durchführungsbestimmungen geregelt. Diese Durchführungsbestimmungen werden in der Regel als Verordnungen auf den Weg gebracht und bedürfen daher keiner Umsetzung in nationales Recht. Die INSPIRE-Richtlinie ist seit dem 31. Dezember 2010 durch ein Bundesgesetz sowie entsprechende Rechtsetzungen auf Länderebene vollständig in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 03. Dezember 2013 müssen alle Geodatensätze, die unter die INSPIRE-Richtlinie fallen, mit INSPIRE-konformen Metadaten beschrieben und bereitgestellt werden. Und ab 2017 (bei neuen Geodaten) bzw (bei vorhandenen Geodaten) hat die Bereitstellung über INSPIRE-konforme Darstellungs- und Downloaddienste zu erfolgen. Die für den Zuständigkeitsbereich der LABO relevanten Durchführungsbestimmungen zur Interoperabilität der Geodaten wurden von der EU-Kommission am 13. Dezember 2013 veröffentlicht und sind am in Kraft getreten. 3.1 Weitere Begleitung des INSPIRE-Prozesses Die EU-Kommission hat deutlich gemacht, dass bestehende und künftig zu erarbeitende Fachrichtlinien immer stärker mit INSPIRE vernetzt werden sollen. Eine Heranführung der Fachrichtlinien an INSPIRE erfordert die fachlich-inhaltliche Abstimmung mit den zuständigen Experten-Gremien. Dringend geboten ist deshalb die Fortführung der koordinierenden Aufgaben der inzwischen aufgelösten INSPIRE Task Force des BMUB. Da parallel zum INSPIRE-Prozess, auf der Grundlage einer Bund/Länder-Verwaltungsvereinbarung, in Deutschland die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) als nationaler Baustein von INSPIRE etabliert wurde, unterbreitete die LABO der UMK, nach erfolgter Abstimmung mit der LAGA, LAI, LANA und LAWA, einen Beschlussvorschlag, mit dem die Einrichtung eines Arbeitskreises 5
6 der GDI-DE vorgeschlagen wurde, innerhalb dessen die Fachkompetenz aus dem Bereich des Umwelt- und Naturschutzes auch künftig eingebracht werden kann. Dem Beschlussvorschlag der LABO stimmte die UMK auf Ihrer 80. Sitzung am 07. Juni 2013 in Oberhof in leicht veränderter Form zu. Das Lenkungsgremium GDI-DE hat, dem Beschluss der 80. UMK folgend, auf seiner 20. Sitzung am 26. und 27. November 2013 beschlossen, einen Arbeitskreis AK IN- SPIRE unter Leitung des BMUB einzurichten. Der AK INSPIRE folgt der im Jahr 2005 vom BMUB etablierten und am 08. November 2013 aufgelösten INSPIRE Task Force nach. Arbeitsschwerpunkt der INSPIRE Task Force war die Begleitung des INSPIRE-Rechtsetzungsprozesses auf nationaler Ebene. Für den AK INSPIRE gilt es nun, die mittels INSPIRE aufzubauenden Infrastrukturen und das komplexe Umweltberichtsregime möglichst eng miteinander zu koordinieren. Dem AK INSPIRE werden neben Vertretern der betroffenen UMK-Gremien sowie des BMUB- Geschäftsbereichs auch ein Vertreter des BMI sowie vier Mitglieder des LG GDI-DE (drei Ländervertreter, ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände) sowie die deutschen Vertreter in der INSPIRE Maintenance and Implementation Group (MIG) angehören. Weitere Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften anderer Ministerkonferenzen sind eingeladen, im AK INSPIRE mitzuwirken. Der neue Arbeitskreis trifft sich auf Einladung des BMUB vom 06. Dezember 2013 erstmalig am 29. Januar INSPIRE-Workshop der LABO Auf ihrer 41. Sitzung am 27./28. März 2012 in Speyer begrüßte die LABO die Durchführung eines Workshops mit Bezug auf die Umsetzung der INSPIRE-Durchführungsbestimmungen zur Interoperabilität. Im weiteren Verlauf verzögerte sich jedoch deren Veröffentlichung durch die EU-Kommission erheblich. Wegen des notwendigen zeitlichen Vorlaufs für die Veranstaltungsorganisation wurde entschieden, den Workshop am 12. und 13. November 2013 und damit möglichst spät innerhalb des Jahres durchzuführen. Damit sollte auch die Möglichkeit, über veröffentlichte Durchführungsbestimmungen in der Veranstaltung diskutieren zu können, bewahrt werden. Tatsächlich wurden die entsprechenden Durchführungsbestimmungen zu INSPIRE jedoch erst am 13. Dezember 2013 und damit nach der Durchführung des Workshops veröffentlicht. An dem Workshop der LABO nahmen insgesamt 40 Kolleginnen und Kollegen aus fast allen Bundesländern teil. Ferner war ein Kollege vom österreichischen Umweltbundesamt zugegen. Mit ihren insgesamt 12 Einzelvorträgen und den anschließenden Diskussionen diente die Veranstaltung einerseits der Weitergabe von Informationen über die relevanten Regelungen der INSPIRE-Richtlinie und deren Auswirkungen für die Bereitstellung digitaler Bodenkarten durch die Staatlichen Geologischen Dienste an die Bodenschutzbehörden/-verwaltungen. Ferner wurde dargestellt und diskutiert, inwieweit diese von Verpflichtungen zur Geodatenbereitstellung nach der 6
7 INSPIRE-Richtlinie betroffen sind bzw. sein könn(t)en. Der generelle Austausch von Einschätzungen und Bewertungen zu INSPIRE sowie der bisherigen Erfahrungen im Umgang mit der Richtlinie rundete das Veranstaltungsprogramm ab. Im Ergebnis des Workshops wurde die Breite der noch bestehenden und in den einzelnen Ländern teilweise kontrovers betrachteten Detailfragen zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie deutlich. Hieraus ergibt sich die Erforderlichkeit einer fortgesetzten Befassung in der LABO über das Kalenderjahr 2013 hinaus. Anhand der Rückmeldungen der Workshop-Teilnehmer konnten Themenfelder identifiziert werden, die im weiteren Verlauf einer detaillierten Betrachtung unterzogen werden sollen. So bestehen weiterhin offene Fragen in Bezug auf 1. Flächendaten und Auswertungskarten, u.a. hinsichtlich abgeleiteter Informationen aus bereits INSPIRE-verfügbaren Daten, 2. die Bereitstellung von Punktdaten, insbesondere hinsichtlich der Ortsschärfe von Angaben und der Schutzbedürftigkeit der Daten, 3. die Bereitstellung von Informationen zu Bodendauerbeobachtungsflächen, 4. Flächen- und Punktdaten aus Einzeluntersuchungen und 5. die Bereitstellung von Daten zur Erosionsgefährdung. Anhand der Ergebnisse aus dem Workshop kann die Entwicklung gemeinsamer Positionen der Bodenschutzverwaltungen unterstützt werden. Ein bundeseinheitliches Vorgehen ist auch bei der Klärung der Frage, welche Geodaten durch die Bodenschutzbehörden/-verwaltungen pflichtgemäß mindestens bereitzustellen sind, angezeigt. 4. Mitwirkung im Projektbeirat des UFOPLAN-Vorhabens Kosten und Nutzen einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie für Deutschland Mit Schreiben vom 20. November 2012 hat das BMUB die LABO zur Mitwirkung im Projektbeirat des UFOPLAN-Vorhabens Kosten und Nutzen einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie für Deutschland" (FKZ ), das fachlich durch das UBA betreut wird, eingeladen. Der Projektbeirat unterstützt und begleitet das auf drei Jahre angelegte Vorhaben. Auf diese Weise soll ermöglicht werden, die Ergebnisse des Projektes auf ein fachlich breites Fundament zu stützen und somit eine möglichst hohe Akzeptanz der Ergebnisse zu erzielen. Die LABO ist durch ihren Vorsitzenden der Einladung des Bundes gefolgt. Nach der konstituierenden Sitzung am 10. Januar 2013 hat sich der Projektbeirat am 26. September 2013 ein zweites Mail innerhalb des Berichtsjahres getroffen. Auftragnehmer des Projektes ist das Ecologic Institut (gemeinnützige GmbH) in Zusammenarbeit mit der Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbh (BIG) sowie dem Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF). 7
8 Ziel des zu erarbeitenden Gutachtens ist, den entstehenden Aufwand und resultierenden Nutzen einer europäischen Bodenrahmenrichtlinie (BRRL) sowie die daraus erwachsenden Vollzugsaufgaben zu identifizieren, zu bewerten und zu monetarisieren. Das Vorhaben soll realitätsnahe Folgekosten, die sowohl rechtliche, administrative als auch fachliche Aspekte des Bodenschutzes betreffen, im Sinne einer umweltökonomischen Gesamtrechnung ermitteln und bewerten. Dabei sind die eingeführten Methoden der Gesetzesfolgenabschätzung auf nationaler Ebene und das Impact Assessment auf europäischer Ebene heranzuziehen und sowohl unmittelbar entstehender Aufwand als auch externe Umweltkosten zu berücksichtigen. Im Rahmen des Projektes sollen die Auftragnehmer drei Versionen des Vorschlages für eine BRRL parallel analysieren (Richtlinienentwurf der EU-Kommission von 2006, Vorschlag der spanischen EU-Präsidentschaft von 2010 und Vorschlag des Common Forum von 2011). Dabei soll der Schwerpunkt auf der Spanischen Variante liegen. Diese soll als Grundlage genutzt werden, um eine Umsetzung in Deutschland zu bewerten und in Wert zu setzen. Dabei wird von einer 1:1 Umsetzung der Richtlinienvorschläge ausgegangen. Innerhalb des Projektes sollen nur die aus den Vorschlägen zu einer EU-BRRL bei einer Umsetzung resultierenden Verpflichtungen bewertet werden. Eine Diskussion des Bedarfs an einer solchen Regelung, deren politische Relevanz und fachliche Schwerpunkte sind nicht Gegenstand des Projektes. Entsprechend der Bitte der LABO hat sich der LABO-Vorsitzende bei seinem Handeln im Projektbeirat am Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 696/06(B) vom 15. Dezember 2006 und BR-Drs. 696/06/2(B) vom 16. Februar 2007) zu einer europäischen BRRL orientiert. 5. Boden schützende Aspekte der landwirtschaftlichen Bodennutzung In den vergangenen Jahren sind durch die UMK verschiedene, von der LABO erarbeitete Dokumente an die AMK übermittelt worden. Dies erfolgte jeweils in Verbindung mit der Bitte, diese bei der Fortentwicklung von Programmen und Papieren - z.b. zu Agrarumweltmaßnahmen und zu bodenrelevanten Aspekten des Klimaschutzes - hinreichend zu berücksichtigen. Die Beteiligung der LABO durch das BMEL im Rahmen der Betrachtung und Bearbeitung bodenschutzfachlicher Inhalte ist jedoch nach wie vor als verbesserungswürdig einzustufen. Bezüglich der Konkretisierung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis nach 17 BBodSchG wies deshalb die UMK im Juni 2013 (TOP 15 der 80. UMK am 07. Juni 8
9 2013 in Oberhof) auf die Erforderlichkeit einer Beteiligung der betroffenen Fachgremien der Umweltministerkonferenz hin und bat das BMEL, diese sicherzustellen. 5.1 Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) Beginnend auf der 42. Sitzung befasste sich die LABO mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP). Im Ergebnis der 44. Sitzung ist die Stellungnahme der LABO Berücksichtigung des Bodenschutzes bei der nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union ab 2014 an das BMUB, das BMEL und die Bund-Länderarbeitsgruppe Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik der AMK mit der Bitte weitergeleitet worden, die bodenschutzfachlichen Belange bei der nationalen Umsetzung der GAP in Bund und Ländern angemessen zu berücksichtigen. In seinem Antwortschreiben vom 06. Dezember 2013 hat sich das BMEL sachlich mit den Vorschlägen der LABO auseinandergesetzt und insgesamt zugesagt, diese zu berücksichtigen. 5.2 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft - Ausgestaltung der Vollzugspraxis des Bodenschutzes Im März 2013 hat das BMUB die veröffentlichte Broschüre Gute fachliche Praxis, Bodenbewirtschaftung und Bodenschutz (herausgegeben vom aid Infodienst, gefördert über BMEL) an die Länder versandt. Der LABO war keine Gelegenheit zu einer Beteiligung an der Erstellung dieser Broschüre eingeräumt worden. Entsprechend des Beschlusses der 43. Sitzung wandte sich der LABO-Vorsitzende am 05. Juni 2013 mit einem kritischen Brief an das BMEL, da diese Nichtbeteiligung keinen Einzelfall mehr darstellt. Im ausführlichen Antwortschreiben des BMEL vom 04. Juli 2013 wurde unter anderem darauf verwiesen, dass, mangels Kriterienkatalog für den Vollzug der guten fachlichen Praxis, den zuständigen Fachstellen in den Ländern ein großer Ermessensspielraum zustehe. Auf der 44. Sitzung beauftragte die LABO den BOVA, eine bodenschutzfachliche Stellungnahme mit Defizitanalyse zur guten fachlichen Praxis auf Basis der Veröffentlichung des aid/bmel zu erstellen und hierüber zur 46. LABO zu berichten. Mit Verweis auf den Beschluss der 80. UMK wird sich die LABO anschließend erneut an das BMEL wenden. 6. Länderfinanzierungsprogramm (LFP) Das Länderfinanzierungsprogramm (LFP) finanziert sich als gemeinsames Programm von LAWA, LABO und LAGA durch Beiträge aller Bundesländer, welche, nach dem Königsteiner Schlüssel aufgeteilt, zu Beginn des Programms einen Betrag nach der Ländervereinbarung von ca. 1,7 Mio. Euro bereitstellten. Seit 2005 wurde dieser Betrag auf einen Umfang von zunächst ca. 65 % reduziert. Für das Jahr 2013 erfolgte eine erneute Kürzung auf ca. 50 %. Gleichzeitig ist die Förderung von stoffund anlagenbezogenen Normen und Regelwerken auf dem Gebiet des Wasserrechts 9
10 eingestellt worden. Die Normungserarbeitungen auf dem Gebiet des Bodenrechts wurden nicht eingeschränkt. Für Projekte des Programms standen im Jahr 2013 abzüglich der Vollzugskosten und zuzüglich der Vorjahresreste zur Verfügung. Auf den Bereich der LA- BO entfielen mit 13,5 % danach Das DIN befasste sich im Programmjahr 2013 mit drei Normungsvorhaben für die LABO: 1. DIN XXXX Anleitung für vorsorgende Maßnahmen zum Schutz von Böden vor schädlichen Stoffeinträgen bei Errichtung, Unterhaltung und Rückbau von Stromleitungsmasten und anderen Stahlbauwerken (B 1.01h), 2. DIN XXXX Eluierungsverfahren zur Untersuchung des Elutionsverhaltens von Bodeninjektionsmitteln (B 1.01j) und 3. DIN Bodenbeschaffenheit Temperaturabhängige Differenzierung des organischen, elementaren und anorganischen Kohlenstoffgehaltes in Böden und bodenähnlichen Materialien (B 1.01k). Die drei Projekte wurden bereits im Vorjahr bearbeitet. Dabei wurde das erste Projekt 2010 begonnen, die beiden anderen Die Vorhaben werden auch im Jahr 2014 fortgeführt. Zu dem 2012 geförderten Vorhaben B 1.01l hat der DIN im März 2013 den Normentwurf DIN Bodenbeschaffenheit Umweltrelevante Anforderungen an den Bau und Betrieb von zivilen Schießstätten Teil 2: Untersuchungen vorgelegt wurden die von der LABO beschlossenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte - B 3.13: Bodenluftuntersuchungen: Projekt zur externen Qualitätssicherung der Analytik und Probenahme von Bodenluft", Teil 3 (Probenahme Ringversuch) und - B 4.13: Bundesweit einheitliche Fortbildungsveranstaltungen für die Erstellung von MNA Konzepten begonnen. Das Projekt Bodenluftuntersuchungen (B 3.13) stellt das dritte einer Reihe von Vorhaben dar, die im Jahr 2011 begonnen wurden. Dieser Teil läuft noch bis voraussichtlich Ende September Ebenfalls weitergeführt wird das Projekt B 5.12 Fortschreibung des Leistungsbuches Altlasten und Flächensanierung als Sonderprojekt, das von nur fünf Bundesländern außerhalb des LFP finanziert wird. Im ersten Schritt wurde eine internetbasierte Datenbank erstellt. Im Rahmen eines zweiten und abschließenden Teilprojektes sollen die vorhandenen Daten aufgrund einer bundesweiten Recherche aktualisiert sowie ergänzende Leistungsbereiche eingearbeitet werden. 10
11 Bisher nicht abgeschlossen ist das Projekt B 2.11: Altlastenbezogene Bewertungsund Analyseempfehlungen für kurzkettige Alkylphenole (SCAP) - Modul 3, ökotoxikologische Untersuchungen aus dem Jahr Auch der Zusatzteil B 2.11a aus dem Jahr 2012 Teil 2: Untersuchung der Ökotoxizität von 12 NSO-H und die Zusammenfassung der drei Module ist noch in Bearbeitung. Eine Abnahme der Leistung wird für das 2. Quartal 2014 angestrebt. Abgeschlossen wurde das Vorhaben B 4.11 Untersuchung und Bewertung von Hilfsstoffen zur Konservierung bzw. Stabilisierung von organischen Schadstoffen in Grundwasserproben. Die Ergebnisse wurden von der LABO an den DIN- Normenausschuss Wasserwesen übermittelt, dessen Arbeitsausschuss Wasseruntersuchung daraufhin beschlossen hat, diese bei den künftig anstehenden Überarbeitungen der entsprechenden Normen zu berücksichtigen. 7. Veröffentlichungen der LABO Innerhalb des Jahres 2013 hat die LABO - neben der jährlichen Aktualisierung der Kennzahlen zur Altlastenstatistik und der im Kapitel 2 dargestellten Arbeitshilfe zum Ausgangszustandsbericht - eine weitere Arbeitshilfe inklusive einer Musterempfehlung auf Ihrer Homepage veröffentlicht. Mit Beschluss vom 03. September 2013 stimmte die UMK der Veröffentlichung der LABO-Arbeitshilfe Arsentransfer aus Böden in Nahrungs- und Futterpflanzen - Gefahrenbeurteilung und Maßnahmen sowie der Musterempfehlung Anbau von Nutzpflanzen auf arsenbelasteten Böden - Handlungsempfehlungen für Landwirte und Gärtner auf der LABO-Homepage zu. Der Übergang des für die Giftigkeit einiger seiner anorganischen Verbindungen bekannten Arsens aus dem Boden in Pflanzen ist aus der Sicht des Verbraucherschutzes von großer Bedeutung: Zum einen werden Pflanzen unmittelbar vom Menschen verzehrt (z.b. Obst und Gemüse), zum anderen dienen sie als Grundlage für die Herstellung von Lebensmitteln (z.b. Brotweizen) oder als Futtermittel für Nutztiere in der Landwirtschaft (Gras, Futtergetreide). Aufgrund des komplexen Verhaltens von Arsen in der Umwelt ist die Abschätzung potenzieller Gefahren aber schwierig. Liegen Arsenanreicherungen in landwirtschaftlich genutzten Böden vor, steht der Bodenschutzvollzug vor erheblichen praktischen Herausforderungen, um den Regelungen zu Arsen-Höchstgehalten Rechnung zu tragen. Die veröffentlichte Arbeitshilfe gibt weiterführende Hilfestellungen für die Gefahrenbeurteilung im Hinblick auf einen Übergang von Arsen vom Boden in Nahrungs- und Futterpflanzen und richtet sich an Verwaltungsbehörden im Bereich Bodenschutz und in der landwirtschaftlichen Beratung. Die zugehörige Musterempfehlung gibt zusätzliche Handlungsempfehlungen für Landwirte und Gärtner zum Anbau von Nutzpflanzen auf arsenbelasteten Böden. 11
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