Stärkung und Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes - was plant der Senat?
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- Fritzi Langenberg
- vor 5 Jahren
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1 Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales Berlin, den 06.September 2005 und Verbraucherschutz Telefon: /1887 II J 1 Fax: An die Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über Senatskanzlei G Sen Stärkung und Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes - was plant der Senat? Vorgang: Einladung zur 63. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz am 8.September 2005 Der Ausschusses für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz hat in seiner oben genannten Einladung zur Sitzung folgendes erbeten : Besprechung gemäß 21 Abs. 5 (neu Abs. 3) GO Abghs : Stärkung und Modernisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes - was plant der Senat? (auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) SenGesSozVer wird um Vorabübermittlung eines schriftlichen Berichts über die Entscheidungen des Lenkungsausschusses und ihre Konsequenzen für die Bezirke gebeten. Hierzu wird berichtet : NACHFOLGEND sind alle Beschlüsse des Lenkungsausschuss für das Reformprojekt ÖGD mit Konsequenzen für die Bezirke aufgelistet : 1) Der Lenkungsausschuss beschließt den vorliegenden Entwurf zum Leitbild (Anlage 1) und erkennt ihn als Grundlage für den weiteren Entwicklungsprozess eines Leitbildes für den Berliner ÖGD an. 2 )Der Lenkungsausschuss beschließt, dass die im ÖGD bisher erbrachten therapeutischen Leistungen in Kita und Schule mit Ausnahme der ergänzenden therapeutischen Diagnostik künftig nicht mehr Kernaufgabe des ÖGD sein werden und ab 2005 schrittweise nicht mehr wahrgenommen werden. Dabei muss vorher sichergestellt werden, dass die Aufgaben in Kita und Schule durch Therapeuten wahrgenommen werden.
2 3) Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt für den Bereich des neu zu schaffenden Zentrums für medizinische Gutachten unter Einbindung des ärztlichen Dienstes des Versorgungsamtes. 4) Der Lenkungsausschuss beschließt die Kernaufgaben der einheitlichen Grundstruktur für die künftige Aufgabenwahrnehmung in den LuV Ges in allen 12 Bezirken. ( Anlage 2 ) 5 ) Der Lenkungsausschuss beschließt, dass die Aufgaben Qualitätssicherung, Planung und Koordination zukünftig in einer Organisationseinheit bei dem für das Gesundheitswesen zuständigen Mitglied des Bezirksamtes in jedem Bezirk wahrgenommen werden. 6) Der Lenkungsausschuss beschließt die von der Projektgruppe gemeinsam mit dem Fachbeirat vorgelegten Eckpunkte zu einem Steuerungsmodell als Grundlage für eine Sichtung vorhandener Steuerungsmodelle und entsprechender Empfehlung für den ÖGD in Berlin. 7) Der Lenkungsausschuss beschließt die Standorte Tempelhof-Schöneberg und Lichtenberg für die Zentren für Tuberkulose-Fürsorge. Protokollnotiz: Im Jahr 2009 wird die Standortanzahl unter fachlich-inhaltlichen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten nochmals geprüft. 8) Der Lenkungsausschuss beschließt das gemeinsame Modell von Fachbeirat und Projektgruppe zu den Standorten für die drei Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung sowie dem zusätzlichen Zentrum mit Klinikanbindung. Die Standorte der Zentren befinden sich in den Regionen: Mitte für Region A (Mitte; Charlottenburg-Wilmersdorf; Spandau; Reinickendorf), Friedrichshain-Kreuzberg für Region B (Friedrichshain-Kreuzberg; Neukölln; Pankow), Lichtenberg oder Marzahn-Hellersdorf für Region C (Lichtenberg; Marzahn-Hellersdorf; Treptow-Köpenick) Charité BF einschließlich ehemaliger SMD sowie Schöneberg-Nord (nur STD/ AIDS) für die Region D (Steglitz-Zehlendorf; Tempelhof-Schöneberg) 9) Der Lenkungsausschuss beschließt für das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung in der Region C den Standort Lichtenberg (Frankfurter Allee/ Ruschestraße). 10 ) Der Lenkungsausschuss beschließt die Ausstattung der Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung mit 76 Stellen. 11 ) Der Lenkungsausschuss beschließt für das Zentrum für Sinnesbehinderungen den Standort Friedrichshain-Kreuzberg (Hörbehinderungen). 12 ) Der Lenkungsausschuss beschließt für das Zentrum für Sinnesbehinderungen den Standort Mitte (Sehbehinderungen).
3 13 ) Der Lenkungsausschuss beschließt für das Zentrum für Sinnesbehinderungen einen Standort (Sprachbehinderungen). Die Projektgruppe erhält den Auftrag, eine aufgabenkritische Überprüfung vorzunehmen, ob der Bereich Sprachbehinderungen ebenfalls am Standort Friedrichshain-Kreuzberg untergebracht werden kann Die Beschlüsse des Lenkungsausschuss werden in der Neufassung des Gesundheitsdienst- Gesetzes, bzw. der damit verbundenen Rechtsverordnungen, wie z.b. GDZuStVO, berücksichtigt. Das Gesetz befindet sich zur Zeit im Mitzeichnungsverfahren und soll Mitte September vom Senat dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet werden. Dr. Heidi K n a k e W e r n e r Senatorin für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
4 Anlage 1 Entwurf für ein Leitbild für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Berlin Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Berlin stellt sich den großstadttypischen gesundheitlichen und sozialen Problemlagen der Bevölkerung. Er hat die Aufgabe der Sicherung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger und übernimmt alle hierzu notwendigen Planungs-, Steuerungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen. Er orientiert dabei seine Ziele am Programm des Gesunde-Städte-Netzwerkes und an den Grundsätzen von New Public Health: Orientierung an Gesundheit statt Krankheit (Salutogenese), Mitwirkung bei der Entwicklung gesundheitsförderlicher Lebenswelten, Recht auf Gesundheit und Ausgleich gesundheitlicher Benachteiligungen (Herstellung von Chancengleichheit), Förderung der persönlichen Kompetenz der Menschen im Umgang mit Gesundheit und Krankheit sowie die Übernahme sozialer Verantwortung für sich selbst und andere, Unterstützung des Auf- und Ausbaus sozialer und gesundheitsbezogener Netzwerke sowie eine ressort-, träger- und institutionsübergreifende Zusammenarbeit, Beitrag zur Orientierung von Institutionen an gesundheitsförderlichen Werten und Prinzipien (Anwendung des Setting- Ansatzes, Berücksichtigung von Gender-Mainstreaming), Gesundheitsberichterstattung statt Medizinalstatistik. Er setzt seine Schwerpunkte auf die Prävention von Zivilisationskrankheiten, psychosomatischen Erkrankungen sowie von Süchten und konzentriert sich dabei auf benachteiligte Menschen in ausgewählten Sozialräumen (u.a. Kinder, Jugendliche, alte Menschen, Migranten) Zu den Aufgaben im Rahmen der Sicherung und Erhaltung der Gesundheit zählen ebenfalls: der Infektionsschutz, der Katastrophenschutz, der umweltbezogene Gesundheitsschutz, der gesundheitliche Verbraucherschutz, gutachterliche Tätigkeiten. Arbeitsgrundsätze Gesundheitsplanung und Bürgerbeteiligung Die Aufgaben des ÖGD werden auf der Grundlage von Gesundheitszielen auf Bezirks- und Landesebene erfüllt. Die Voraussetzung für die Erarbeitung dieser Ziele ist eine kontinuierliche Gesundheits- und Sozialberichterstattung. In den Prozess der Zielfindung und der daraus folgenden Planung werden alle Nutzer und Anbieter gesundheitlicher Leistungen aktiv eingebunden.
5 Bei der Planung und Initiierung seiner Angebote achtet der ÖGD besonders auf die Stärkung von Bürgerengagement und berücksichtigt dabei geschlechtsspezifische und interkulturelle Aspekte. Er gestaltet seine Angebote, so weit es möglich ist, wohnortnah, niedrigschwellig und barrierefrei. Subsidiarität und Kooperation Der ÖGD arbeitet grundsätzlich subsidiär. Nach Möglichkeit überträgt er die operative Umsetzung von Aufgaben auf der Grundlage von Zielvereinbarungen an Dritte. In der Zusammenarbeit mit den anderen Anbietern und Trägern der gesundheitlichen Versorgung wirkt er je nach Aufgabenstellung im Rahmen verbindlicher Kooperationsvereinbarungen verantwortlich steuernd, in gleichberechtigter Partnerschaft oder in unterstützender Funktion. In Kooperation mit den anderen Anbietern und Einrichtungen des Gesundheitswesens erarbeitet er integrierte und sektorenübergreifende Gesundheitsstrategien. Alle Aufgaben, die auf bezirklicher Ebene erledigt werden können, werden den Bezirken zugeordnet. Sozialraumorientierung und Sozialkompensation Zum Ausgleich gesundheitlicher Folgen von sozialer Benachteiligung konzentriert der ÖGD seine Arbeit vorrangig auf besonders problematische Sozialräume. Unter sozialkompensatorischen Kriterien richtet er seine Angebote speziell an Menschen, die aus gesundheitlichen, sozialen, sprachlichen, kulturellen und finanziellen Gründen keinen ausreichenden Zugang zu den Hilfesystemen finden oder deren komplexer Hilfebedarf besondere Koordinierung und Betreuung erforderlich macht. Qualitätssicherung Der ÖGD entwickelt ein effektives Qualitätsmanagement. Dies umfasst die Koordinierung der vorhandenen Angebote, die Festlegung von Qualitätsstandards, Methoden der Qualitätssicherung und die Durchführung von Erfolgskontrollen. Das Qualitätsmanagement umfasst die Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und die der von ihm beauftragten Träger. Der ÖGD versteht die Qualitätssicherung als systematischen Prozess, der durch die Mitwirkung aller entwickelt und gesichert wird. Er entwickelt im Rahmen eines systematischen Controllingsystems Steuerungsinstrumente, die einen kostenbewussten und aufgabenadäquaten Mitteleinsatz unterstützen. Flexibilität Der ÖGD reagiert flexibel und zeitnah auf veränderte Gesundheitslagen. Er berücksichtigt insbesondere die Bevölkerungsentwicklung mit ihrer sozialen und kulturellen Vielfalt. Die Aufgaben, die Struktur und die Ausstattung der Dienste des ÖGD in den Bezirken sind an den jeweiligen soziostrukturellen Gegebenheiten zu orientieren und der Bevölkerungsentwicklung anzupassen. Vor dem Hintergrund sich ständig verändernder Rahmenbedingungen und den damit verbundenen Anforderungen an den öffentlichen Gesundheitsdienst erfolgt eine regelmäßige Anpassung und dynamische Fortschreibung sowohl der Aufgaben als auch des Leitbildes für den ÖGD in Berlin. Ausschuss-Kennung : GesSozMiVergcxzqsq
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