LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG ZUM PTA. Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG ZUM PTA. Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen"

Transkript

1 LEITFADEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG ZUM PTA Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen Stand: Juli

2 PTA - PRAKTIKUMSVEREINBARUNG Anlage zum Leitfaden für die praktische Ausbildung zum PTA nach 1 PTA-APrV* Apotheker (nachstehend Ausbilder genannt) Leiter der Apotheke Ort und PTA-Praktikant schließen die folgende Vereinbarung über die Ableistung eines 6-Monatspraktikums nach Ausbildungsund Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV) 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ab. Voraussetzung für den Beginn der Ausbildung ist das Bestehen des ersten Abschnitts der staatlichen Prüfung ( 1 Abs. 4 PTA-APrV). Der PTA-Praktikant hat dem Ausbilder das Zeugnis vorzulegen und ihm eine Kopie zum Verbleib in der Apotheke zu überlassen. Der PTA-Praktikant hat den Apotheker gegebenenfalls umgehend über das Nicht-Bestehen zu informieren. In diesem Fall wird der Ausbildungsvertrag gegenstandslos, da seine Voraussetzung nicht erfüllt wird. Rahmendaten Im Grundsatz gelten die Regelungen des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter in der zu Vertragsabschluss gültigen Fassung. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zum Arbeitsvertrag, zur Arbeitszeit, zum Erholungsurlaub, zu den Ausbildungsmitteln, zur Gehaltsfestsetzung, zur Sonderzahlung und des Weiteren soweit durch diesen Ausbildungsvertrag keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden. Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) zu beachten. Die Ausbildung beginnt am und endet am. Sie findet in den Betriebsräumen der Apotheke / Ort statt. Die Ausbildung steht unter der fachlichen Leitung von Apotheker: Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit von Monat(en). (Anm. Nach 20 BBiG beträgt die Probezeit mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen). Die Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur unter den Voraussetzungen des 22 BBiG möglich. Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt Wochenstunden. Die tägliche Arbeitszeit wird über den Dienstplan der Apotheke geregelt und dem PTA-Praktikanten mindestens zwei Wochen im Voraus bekanntgegeben. Die monatliche Brutto-Ausbildungsvergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Gehaltstarifvertrages für Apothekenmitarbeiter und beträgt Euro. * Der Mustervertrag ist ein Service der Landesapothekerkammer Thüringen zur Förderung der Ausbildung. Obwohl der Mustervertrag mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. FB-91 (Stand: Juli 2013/2) / Seite 1

3 PTA - PRAKTIKUMSVEREINBARUNG Anlage zum Leitfaden für die praktische Ausbildung zum PTA nach 1 PTA-APrV* Inhalte der Ausbildung Es gelten die Bestimmungen über die praktische Ausbildung zum PTA ( 1 Abs. 4 PTA-APrV). Die Ausbildung dient der Vorbereitung auf den zweiten Prüfungsabschnitt und darf nur Tätigkeiten umfassen, die die Ausbildung fördern. Insbesondere sollen die im Lehrgang erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft und praktisch angewendet werden. Der PTA-Praktikant wird unter Aufsicht des Ausbilders oder eines beauftragten Apothekers entsprechend seinem Kenntnis- und Wissensstand mit pharmazeutischen Tätigkeiten betraut. Der Auszubildende hat seine Arbeitskraft zu regelmäßiger Mitarbeit zur Verfügung zu stellen. Dem PTA-Praktikanten werden die Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung gestellt, die zur Ausbildung und Ablegung der Prüfung erforderlich sind. Die Arbeitsbögen der Landesapothekerkammer Thüringen bilden die Grundlage für die Ausbildung in der oben genannten Apotheke und für die Erstellung des Tagebuchs nach 1 Abs. 4 PTA-APrV. Dies ist bei der Dienstplangestaltung zu berücksichtigen. Einmal pro Monat findet ein mindestens einstündiges Auswertungsgespräch zwischen dem ausbildenden Apotheker und dem Praktikanten statt. Der PTA-Praktikant ist verpflichtet, den Weisungen des Ausbilders oder eines beauftragten Apothekers Folge zu leisten. Er hat über alle Vorkommnisse in der Apotheke sowie über alle Informationen, die den Apothekenbetrieb oder das Verhältnis der Apotheke zu Kunden, Lieferanten etc. berühren, auch nach Beendigung des Praktikums Stillschweigen zu bewahren. Hierzu sind eine Schweigepflichterklärung der Mitarbeiter in der Apotheke sowie eine "Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses" gesondert zu unterzeichnen. Beide sind Bestandteil des Vertrages. Ein Verstoß gegen diese Pflichten berechtigt zur fristlosen Kündigung dieser Vereinbarung und zieht ggf. Schadenersatzansprüche nach sich. Weitere Vereinbarungen Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen soweit sie nicht gesetzlich oder tariflich bedingt sind der Schriftform. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ort, Datum Stempel Unterschrift PTA-Praktikant Unterschrift Apothekenleiter * Der Mustervertrag ist ein Service der Landesapothekerkammer Thüringen zur Förderung der Ausbildung. Obwohl der Mustervertrag mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit übernommen werden. FB-91 (Stand: Juli 2013/2) / Seite 2

4 SCHWEIGEPFLICHTERKLÄRUNG der Mitarbeiter der Apotheke Erklärung Name des Mitarbeiters: Mir ist bekannt, dass ich aufgrund meiner Tätigkeit in der Apotheke mit vertraulichen personenbezogenen und besonderen Arten personenbezogener Daten von Kunden und Kollegen sowie betriebssensiblen Daten umgehe. Die unbefugte Erhebung, auch als Bild-, Ton und anderweitige Aufzeichnungen, die Verarbeitung, Nutzung oder Weitergabe dieser Daten zu anderen als beruflich notwendigen Zwecken ist mir untersagt. Das gilt auch für die nicht unmittelbar durch die berufliche Tätigkeit bedingte Entfernung von Daten, Gegenständen und Unterlagen jeglicher Art. Ich verpflichte mich zur Geheimhaltung über alles Interne, was mir während meiner Tätigkeit in der Apotheke als vertraulich bezeichnet wird und über alles, was mir durch meine Tätigkeit in der Apotheke über die Apotheke selbst, ihre Geschäftspartner, Lieferanten und Kunden zur Kenntnis kommt, sofern dies nicht ohnehin öffentlich zugänglich oder bereits öffentlich bekannt ist. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung meiner Tätigkeit in der Apotheke fort. Über die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes einschließlich der Strafvorschriften und über das Apothekergeheimnis bin ich vor Unterzeichnung der vorstehenden Schweigepflichterklärung umfassend informiert worden. Apotheke Stempel Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter Quelle: in Anlehnung an Patricia Kühnel: Apotheke und Datenschutz; Anhang 1 Muster Schweigepflichterklärung/Datengeheimnis FB-98 (Stand: Juli 2013/1) Seite 1

5 VERPFLICHTUNG AUF DAS DATENGEHEIMNIS der Mitarbeiter der Apotheke gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Erklärung Name des Mitarbeiters: Im Rahmen der Tätigkeit für die Apotheke sind Sie zur Wahrung des Datengeheimnisses nach 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet. 5 BDSG lautet: Datengeheimnis Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nichtöffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort. Nach dieser Vorschrift ist es Ihnen untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit in unserer Apotheke fort. Sie werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach den 44, 43 Abs. 2 BDSG und nach anderen Strafvorschriften mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe oder gem. 43 BDSG mit Geldbußen geahndet werden können. In der Verletzung des Datengeheimnisses kann zugleich eine Verletzung des Apothekergeheimnisses und arbeitsrechtlicher Schweigepflichten liegen. Eine von Ihnen unterzeichnete Zweitschrift der Verpflichtungserklärung reichen Sie bitte an die Apothekenleitung zurück. Apotheke Stempel Ort, Datum Unterschrift Apothekenleiter Ich wurde über den Inhalt des Datengeheimnisses gemäß 5 BDSG und die sich daraus für mich ergebenden Pflichten ausführlich unterrichtet. Der Gesetzeswortlaut der 5, 43 und 44 BDSG wurde mir erläutert und von mir zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus steht mir der Gesetzestext in der Apotheke jederzeit frei zur Verfügung. Ort, Datum Unterschrift Mitarbeiter Quelle: in Anlehnung an Patricia Kühnel: Apotheke und Datenschutz; Anhang 1 Muster Schweigepflichterklärung/Datengeheimnis FB-99 (Stand: Juli 2013/1) Seite 1

6 ZEITPLAN 6-MONATSPRAKTIKUM PTA Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen Ausbildungsplan Das 6-Monatspraktikum gibt dem PTA-Praktikanten die Gelegenheit, sich auf sein Berufsleben vorzubereiten. Diese verhältnismäßig kurze Zeit muss effektiv genutzt werden, um einen möglichst großen Überblick über die Arbeitsabläufe in einer Apotheke zu erhalten. Der vorliegende Ausbildungsplan stellt die wesentlichen Anforderungen in den pharmazeutischen Kerngebieten dar und soll Praktikant und Ausbildungsapotheke helfen, das Praktikum zu strukturieren. Er unterstützt den PTA-Praktikanten dabei, die Gestaltung seines prüfungsrelevanten Tagebuches effektiv in den Betriebsablauf einzugliedern. Die geforderten Inhalte trägt der Praktikant mit den täglich wachsenden Aufgaben zusammen und kann diese sofort, durch die vorhandenen Vorlagen, in sein Praktikums-Tagebuch integrieren. Die hier gemachten Angaben zu Anzahl und Auswahl der zu bewältigenden Aufgaben sind als Empfehlung zu verstehen. Sie liefern Ansatzpunkte für die eigenverantwortliche Gestaltung des Praktikums, das stets die aktive Beteiligung von Praktikant und Apotheke erfordert. Ähnliches lässt sich auch zur zeitlichen Staffelung des Praktikums sagen. Die Aufteilung ist letztlich dem vorhandenen zeitlichen Rahmen und den zu vermittelnden Erfahrungen geschuldet. Die persönlichen Voraussetzungen des Praktikanten und die erreichten Ergebnisse während des Praktikums können eine andere Zeitaufteilung erforderlich machen. Wesentlicher Schwerpunkt der Ausbildung ist der Kontakt zum Kunden und dessen Beratung. Vom ersten Tag an soll der Praktikant die Möglichkeit bekommen, an Beratungsgesprächen teilzunehmen. Zuerst ausschließlich als Zuhörer und Hospitant, dann nach etwa 6 Wochen selbst als aktiv Beratender, der jedoch stets von pharmazeutischen Mitarbeitern assistiert wird. Je nach Fortschritt, kann die Verantwortung mehr und mehr auf ihn übertragen werden, allerdings sollte er nie komplett allein gelassen werden. Die Inhalte der praktischen Ausbildung in der Apotheke sind durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV) vorgegeben. Die zu vermittelnden Inhalte sind in Anlage 1 Teil B der Verordnung angegeben. Die in der Schule erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse sollen vertieft und praktisch angewendet werden. In einem Tagebuch sind die Herstellung und Prüfung von je vier Arzneimitteln zu beschreiben und zu zwei weiteren Gebieten der praktischen Ausbildung schriftliche Arbeiten anzufertigen. Die in den Arbeitsblättern dokumentierten Arbeiten bilden hierfür eine sehr gut geeignete Grundlage. Die Durchführung der genannten Tätigkeiten und die Anfertigung des Tagebuchs sind verbindlicher Teil der Ausbildung und dem Auszubildenden in der Apotheke zu ermöglichen. Ausbildung ist nicht Arbeit Der Praktikant ist ein Lernender, der natürlich Eigeninitiative entwickeln muss. Allerdings braucht er auch Führung und Anleitung. Daher ist die Benennung eines verantwortlichen Ausbildungsleiters unverzichtbar. In der Regel sollte diese Aufgabe ein Apotheker übernehmen. Sollte dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, muss der PI oder PTA, der dann die Ausbildung betreut, die Befugnis haben, die Umsetzung des Ausbildungsplans zu gewährleisten. Die Betreuung der Ausbildung muss in der Arbeitszeitplanung des Ausbilders ausreichend berücksichtigt sein. Auch wenn die Ausbildung in unterschiedlichen Bereichen von verschiedenen Mitarbeitern angeleitet wird - die Verantwortung liegt stets beim Apotheker, der als Ausbilder die Fäden in der Hand hält. Der Praktikant ist nur mit Aufgaben zu betrauen, die seiner beruflichen Ausbildung dienlich sind. Datenschutz Der Praktikant kommt in seiner praktischen Ausbildung mit persönlichen Daten von Patienten in Berührung. Alle persönlichen Angaben unterliegen dem Datenschutz. In den Ausbildungs-Dokumentationen dürfen persönliche Daten wie Alter Geschlecht, Erkrankungen und verwendete Arzneimittel keiner existierenden Person - ohne deren Einverständnis - zuzuordnen sein. Dies ist insbesondere bei der Nutzung von Rezeptkopien oder der Dokumentation von Beratungsgesprächen zu beachten. FB-92 (Stand: Juli 2013/2) Seite 1

7 ZEITPLAN 6-MONATSPRAKTIKUM PTA Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen Ausbildungsinhalte Apothekenbetrieb Der Praktikant wird mit den gesetzlichen Anforderungen an den Apothekenbetrieb vertraut gemacht. Er soll den Warenfluss zur und in der Apotheke kennenlernen und sowohl in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und -verbuchung, als auch in der Arzneimittellagerung sowie der Pflege von Frei- und Sichtwahl eingesetzt werden. Er lernt apothekenübliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Waren und Arzneimittel sicher zu unterscheiden und wird mit den Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung vertraut gemacht. Der Praktikant lernt die Grundlagen eines apothekenspezifischen Qualitätsmanagementsystems kennen. Er wird mit dem Aufbau des Apotheken-Handbuchs und der Planung, Durchführung, Überprüfung und Verbesserung von Prozessen und betrieblichen Abläufen im Rahmen der pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht. Der Praktikant lernt die Verantwortlichkeiten innerhalb des Apothekenteams kennen und erfährt, welche Berufsgruppen welche Tätigkeiten ausführen dürfen. Er wird in die Anforderungen und die gesetzlichen Grundlagen der Dokumentation von BtM, Blut und Blutprodukten, Tierarzneimitteln, Gefahrstoffen sowie Arzneimittelimporten und T-Rezepten eingeführt. Der Praktikant lernt die ABDA-Datenbank kennen und übt, wie er mit ihrer Hilfe zu Arzneimittelanfragen recherchieren kann. Er wird im Rahmen des Praktikums in Systeme der Arzneimittelsicherheit eingeführt und erlernt Meldungen zu bewerten und aufzubereiten. Der Praktikant lernt die grundsätzlichen Bestimmungen der Rabattverträge kennen und erfährt, dass der Apotheker pharmazeutische Bedenken einbringen kann. Er erlernt die Grundlagen der Rezeptkontrolle und -abrechnung. Außerdem lernt er das Hilfsmittelsortiment der Apotheke, Verbandsmaterialien und Produkte der Wundversorgung kennen und wird in Bestimmungen der Lieferverträge eingeführt. Der Praktikant wird in die Aufgaben der Apotheke bei der Heimversorgung eingeführt. Gleiches gilt für den Arzneimittel-Versandhandel, sowie die Belieferung von Arztpraxen (Praxis- und Sprechstundenbedarf, Impfstoffe). Der Praktikant soll bei apothekenüblichen Dienstleistungen hospitieren und soweit dies möglich ist, mit Unterstützung praktisch durchführen. Er wird über die Verpflichtungen der Apotheke im Rahmen der Apothekenbetriebsordnung unterrichtet (Notfallsortiment, Notfalldepot, Dienstbereitschaft). Prüfung und Herstellung Der Praktikant wird mit den gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften vertraut gemacht. Er lernt das Schutzstufenkonzept der Apotheke kennen und kann Gefährdungsbeurteilungen umsetzen, prüfen und erstellen. Der Praktikant soll mit den Prüfungen von Ausgangsstoffen und Rezepturarzneimitteln und den Anforderungen von Arzneibuch und Apothekenbetriebsordnung vertraut sein. Er soll regelmäßig Fertigarzneimittel in der Apotheke prüfen und erlernt so die Anforderungen an die Kennzeichnung von Arzneimitteln. Am Ende des Praktikums soll der Praktikant mindestens 20 Fertigarzneimittelprüfungen und fünf Arzneimittel bzw. Ausgangsstoffprüfungen entsprechend Arzneibuch und Apothekenbetriebsordnung durchgeführt und dokumentiert haben. Der Praktikant soll regelmäßig und bedarfsgerecht in die Herstellung von Rezeptur- und, soweit vorhanden, Defekturarzneimitteln eingebunden werden. Im ersten Monat lernt er das Schutzstufenkonzept der Apotheke sowie den Aufbau und die Wirksamkeit der Gefährdungsbeurteilungen kennen. Ab dem zweiten Monat soll er aktiv in der Herstellung eingesetzt werden. Die einzelnen Herstellungsschritte sind dabei mit einem verantwortlichen pharmazeutischen Mitarbeiter zu besprechen und die Einwaagen vorzuzeigen. Der Praktikant soll insgesamt etwa 40 Rezepturen hergestellt und mindestens fünf Rezepturen über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" charakterisiert haben. FB-92 (Stand: Juli 2013/2) Seite 2

8 ZEITPLAN 6-MONATSPRAKTIKUM PTA Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen Arzneimittelkunde Der Praktikant kennt die gesetzlichen Grundlagen des Arzneimittelverkehrs in Deutschland. Er soll gezielt die speziellen Anforderungen an Arzneimittel, ihren besonderen Charakter und die Gefahren bei deren Anwendung kennenlernen. Die Arbeitsblätter "Arzneimittelbewertung" sind wesentlicher Bestandteil und Grundlage des Praktikum-Tagebuchs. Etwa jede Woche soll ein Arzneimittel charakterisiert werden, im Praktikum sollen dabei 20 bis 25 Dokumentationen nachgewiesen werden können. In Abstimmung mit dem Ausbilder sind die einzuschätzenden Arzneimittel auszuwählen, wobei möglichst viele Indikationsgebiete abgedeckt werden sollen. Nicht immer ist dabei die vollständige Bearbeitung der Bögen sinnvoll oder erforderlich, auch hier kommt dem Ausbilder eine lenkende Funktion zu. Beratung Vom ersten Tag an soll der Praktikant mit der pharmazeutischen Beratung in der Apotheke in Kontakt kommen. Während in den ersten Wochen, das aktive Zuhören und das Aneignen kommunikativer Fähigkeiten im Vordergrund stehen, soll der Praktikant ab dem 2. Monat langsam an die eigenständige Beratung herangeführt werden. Die Beratungsgespräche werden aktiv durch einen pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet, ohne dass dies immer für den Kunden erkennbar sein muss. Allerdings empfiehlt es sich insbesondere am Anfang, den Patienten auf die Ausbildungssituation hinzuweisen und um sein Einverständnis zu bitten. Auch theoretisch soll sich der Praktikant mit der Beratung auseinandersetzen. Hierzu eignen sich die Arbeitsblätter "Arzneimittelberatung". Neben den Arzneimittelbewertungsbögen bilden sie die Grundlage und das Gerüst für das Praktikums-Tagebuch. Etwa ein Gespräch pro Woche soll dokumentiert werden, so dass der Praktikant am Ende etwa 20 bis 25 Gespräche dokumentiert hat, wobei möglichst viele Indikationsgebiete abzudecken sind. Auswertung Die Arbeitsblätter bilden die Grundlage der Ausbildung. Der Praktikant hat diese eigenständig auszufüllen, ist dabei jedoch auf die Hilfe der Mitarbeiter angewiesen. Das kurze Auswertungsgespräch zum Arbeitsblatt sollte möglichst am selben Tag, auf jeden Fall aber in derselben Woche erfolgen. Der Fortschritt des Praktikums sollte mindestens einmal monatlich geprüft werden. Im Rahmen eines etwa einstündigen Gesprächs sollen die Ergebnisse der letzten Zeit beleuchtet und die Vorgaben für den nächsten Monat besprochen werden. Die Gespräche können auch genutzt werden, um den Praktikanten in die rechtlichen und pharmazeutischen Grundlagen für die folgenden Themengebiete einzuführen. In jedem dieser Gespräche sollen auch die Einhaltung der formalen Anforderungen an das Tagebuch und die Dokumentation der Aufgaben geprüft werden. Nach dem dritten und im sechsten Monat soll für die Gespräche etwa ein halber Tag eingeplant werden, um die grundsätzliche Richtung der Ausbildung zu prüfen. Dabei sollen auch die erreichten Lernziele überprüft werden. Nach drei Monaten kann dann eine Art "Zwischenzeugnis" erteilt werden, um darzustellen, welche Fortschritte erreicht wurden und welche weiteren Ziele angestrebt werden. Gerade im letzten Monat der Ausbildung ist es wichtig, dass sich Ausbilder und Praktikant besonders viel Zeit für dieses Gespräch nehmen, da hier abschließend alle noch offenen Fragen geklärt werden können. Im sechsten Monat ist die Erstellung eines formalisierten Zeugnisses zu empfehlen. In beiden Fällen sollen dem Praktikanten Hinweise gegeben werden, was er konkret tun soll, damit er die vereinbarten Lernziele erreichen kann. Ein gesetzlich verbindlicher Teil der Ausbildung ist das Tagebuch nach 1 Abs. 4 PTA-APrV. Durch die Dokumentation aller Tätigkeiten über die Arbeitsblätter, kann der Praktikant bei der Erstellung des Tagebuchs auf eine große Auswahl von Herstellungen, Beratungen und Prüfungen zurückgreifen, von denen er die am besten geeigneten für das Tagebuch auswählen kann. Bei der Auswahl, die bereits in den monatlichen Gesprächen beginnen kann, sollte der ausbildende Apotheker behilflich sein. FB-92 (Stand: Juli 2013/2) Seite 3

9 ZEITPLAN 6-MONATSPRAKTIKUM PTA Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen 1. Monat Im ersten Monat geht es für den Praktikanten im Wesentlichen darum, den Apothekenbetrieb kennenzulernen. Der Praktikant soll daher schwerpunktmäßig in die Lagerhaltung sowie apothekenübliche Waren und Dienstleistungen eingeführt werden. Gleichzeitig sollen die bereits vorhandenen Kenntnisse in der Arzneimittelprüfung und der Arzneimittelherstellung angewandt werden. Apothekenbetrieb Der Praktikant wird in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und der Arzneimittellagerung eingesetzt. Gleichzeitig wird er in das Warenwirtschafts- und das Kassensystem eingeführt. Außerdem soll er das Freiwahlsortiment der Apotheke kennenlernen und sicher zwischen apothekenüblichen, apothekenpflichtigen und verschreibungspflichtigen Waren und Arzneimitteln zu unterscheiden lernen. Dabei werden ihm auch die Bestimmungen der Arzneimittelpreisverordnung erklärt. Der Auszubildende wird über die umweltgerechte Entsorgung von Chemikalien, Arzneimitteln, Medizinprodukten und Verpackungsmaterialien unterrichtet. Der Praktikant lernt die Verantwortlichkeiten innerhalb des Apothekenteams kennen. Er weiß, welche Mitarbeiter welcher Berufsgruppe angehören und welche Tätigkeiten sie ausführen dürfen. Gegen Ende des Monats kann der Praktikant Telefongespräche entgegennehmen und Anfragen und Bestellungen erfassen. Prüfung und Herstellung Der Praktikant wird mit den gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften vertraut gemacht. Er lernt das Schutzstufenkonzept der Apotheke kennen und kann Gefährdungsbeurteilungen umsetzen, prüfen und erstellen. Der Praktikant soll zwei Ausgangsstoffprüfungen entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung sowie vier Fertigarzneimittelprüfungen durchführen und dokumentieren. Der Praktikant ist in die wesentlichen Arbeitsgänge der Apotheke im Rahmen der Arzneimittelherstellung einzuführen. Er soll bei der Herstellung von Arzneimitteln assistieren. Die Herstellung einer Darreichungsform ist über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" zu charakterisieren. Arzneimittelkunde Der Praktikant soll vier nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel über das Arbeitsblatt "Arzneimittelbewertung" charakterisieren. Beratung Der Praktikant soll an einem Nachmittag pro Woche bei Beratungsgesprächen hospitieren. Dabei soll jeweils eine Beratung pro Woche im Rahmen der Selbstmedikation über das Arbeitsblatt "Arzneimittelberatung" dokumentiert werden. FB-92 (Stand: Juli 2013/2) Seite 4

10 ZEITPLAN 6-MONATSPRAKTIKUM PTA Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen 2. Monat Im zweiten Monat kennt der Praktikant die wesentlichen Arbeitsbereiche der Warenwirtschaft und der Arzneimittellagerung. Der Praktikant kennt sich in Labor und Rezeptur aus und kann Produkte der Freiwahl zielgerichtet heraussuchen. In diesem Monat des Praktikums soll er Schritt für Schritt in die Arzneimittelberatung eingeführt werden und erste Beratungsgespräche im direkten Beisein eines pharmazeutischen Mitarbeiters führen. Weitere Schwerpunkte sind die Dokumentationen in der Apotheke und die Einführung in die Umsetzung der Rabattverträge sowie, wenn vorhanden, die Heimversorgung und der Arzneimittel-Versandhandel. Apothekenbetrieb Der Praktikant wird weiterhin bedarfsgerecht in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und der Arzneimittellagerung sowie der Pflege von Frei- und Sichtwahl eingesetzt. Der Praktikant lernt die Grundlagen eines apothekenspezifischen Qualitätsmanagementsystems kennen. Er wird mit dem Aufbau des Apotheken-Handbuchs und der Planung, Durchführung, Überprüfung und Verbesserung von Prozessen und betrieblichen Abläufen im Rahmen der pharmazeutischen Tätigkeiten vertraut gemacht. Er wird in die Dokumentation von BtM und Arzneimittelimporten eingeführt. Der Praktikant lernt weitere Kassenfunktionen kennen, ihm werden die Grundfunktionen der ABDA-Datenbank und die Möglichkeiten der Recherche, sowie weitere dazu benötigte wissenschaftliche Nachschlagewerke vorgestellt. Er soll die Auswahl von Rabattvertrags-Arzneimitteln und weitere Bestimmungen der Rabattverträge kennenlernen. Dies kann beispielsweise bei der Vorbereitung von Rezeptbelieferungen im Rahmen des Botendienstes oder der Heimversorgung erfolgen. Der Praktikant wird in die Rezeptkontrolle und die Grundlagen der Rezeptabrechnung eingeführt. Der Praktikant begleitet den verantwortlichen pharmazeutischen Mitarbeiter bei der Belieferung der zu versorgenden Heime und wird in die Aufgaben der Apotheke bei der Heimbetreuung eingeführt. Gleiches gilt für den Arzneimittel-Versandhandel. Prüfungen Der Praktikant soll zwei Ausgangsstoffprüfungen entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung sowie vier Fertigarzneimittelprüfungen durchführen und dokumentieren. Herstellung Der Praktikant soll etwa zwei Arzneimittel pro Woche herstellen. Die Herstellung wird von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Die Herstellung einer zweiten Darreichungsform ist über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" zu charakterisieren. Arzneimittelkunde Der Praktikant soll vier verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Arbeitsblatt "Arzneimittelbewertung" charakterisieren. Beratung Der Praktikant soll einfache Beratungsgespräche im Rahmen der Selbstmedikation führen. Darüber hinaus soll er weiter bei Beratungsgesprächen hospitieren. Dabei soll jeweils eine Beratung pro Woche im Rahmen der Rezeptbelieferung über das Arbeitsblatt "Arzneimittelberatung" dokumentiert werden. Es ist darauf zu achten, dass insgesamt so viele Indikationsgebiete wie möglich bearbeitet werden. FB-92 (Stand: Juli 2013/2) Seite 5

11 ZEITPLAN 6-MONATSPRAKTIKUM PTA Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen 3. und 4. Monat Im dritten und vierten Monat kennt der Praktikant alle Arbeitsbereiche der Warenwirtschaft und der Arzneimittellagerung und kann dort eigenständig arbeiten. Ebenso kann er in Labor und Rezeptur tätig sein, in der Arzneimittelherstellung arbeitet er selbstständig, jedoch sind die Einwaagen vorzuzeigen und die wesentlichen Arbeitsschritte mit den verantwortlichen pharmazeutischen Mitarbeitern abzustimmen. In der Arzneimittelabgabe und -beratung wird der Praktikant regelmäßig eingesetzt. Er führt die Beratungsgespräche selbstständig, wird dabei allerdings stets von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Schwerpunkte des 3. und 4. Ausbildungsmonats sind die Vorstellung von verschiedenen besonderen Darreichungsformen und die Vermittlung der notwendigen Beratungsinhalte (z.b. Asthmasprays, Insulinpens, Inhalationsgeräte). Dies kann durch die Arbeitsblätter "Arzneimittelbewertung" geschehen und über diese dokumentiert werden. Weiterhin werden die apothekenüblichen Dienstleistungen vorgestellt. Apothekenbetrieb Der Praktikant wird bedarfsgerecht in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und der Arzneimittellagerung sowie der Pflege von Frei- und Sichtwahl eingesetzt. Ihm werden Grundlagen der Arzneimittelsicherheitssysteme vorgestellt. Mittels eigener Recherche und mit Hilfe des Arbeitsblattes "Arzneimittelrisiken" bereitet der Praktikant pro Monat eine entsprechende Information auf. Der Praktikant hospitiert bei apothekenüblichen Dienstleistungen. Er wird in die Anforderungen und die gesetzlichen Grundlagen der Dokumentation von Gefahrstoffen, Tierarzneimitteln sowie T-Rezepten eingeführt. Prüfungen Der Praktikant soll bedarfsgerecht Ausgangsstoffprüfungen entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung sowie pro Woche eine Fertigarzneimittelprüfung durchführen und dokumentieren. Herstellung Der Praktikant soll mindestens zwei Arzneimittel pro Woche herstellen. Die Herstellung wird von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Die Herstellung einer dritten Darreichungsform ist über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" zu charakterisieren. Arzneimittelkunde Der Praktikant soll pro Monat vier verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Arbeitsblatt "Arzneimittelbewertung" charakterisieren. Dabei ist darauf zu achten, dass insgesamt so viele Indikationsgebiete wie möglich bearbeitet werden. Beratung Der Praktikant soll regelmäßig Beratungsgespräche im Rahmen der Selbstmedikation und der Rezeptbelieferung führen, stets begleitet von einem pharmazeutischen Mitarbeiter. Ihm werden Merkmale von Arzneimittelmissbrauch und Arzneimittelabhängigkeit erläutert. Im Hinblick auf schwierige Beratungssituationen soll er lernen, die Grenzen seiner pharmazeutischen Kompetenz einzuschätzen. Jeweils eine eigene Beratung pro Woche soll im Rahmen der Rezeptbelieferung über das Arbeitsblatt "Arzneimittelberatung" dokumentiert werden. Dabei ist darauf zu achten, dass insgesamt so viele Indikationsgebiete wie möglich bearbeitet werden. Zwischenzeugnis Gegen Ende des dritten, Anfangs des vierten Monats sollte für das Auswertungsgespräch etwas mehr Zeit eingeplant werden. Der Praktikant wird nach seinen Erfahrungen befragt, der Ausbilder stellt seine Eindrücke dar. Die bisher bewältigten Aufgaben werden im Zusammenhang geprüft und der eigene Wissensstand durch den Praktikanten eingeschätzt. Gemeinsam mit dem Ausbilder werden geeignete Themen für das Tagebuch festgelegt. FB-92 (Stand: Juli 2013/2) Seite 6

12 ZEITPLAN 6-MONATSPRAKTIKUM PTA Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen 5. Monat Im fünften Monat kann der Praktikant in allen Bereichen der Arzneimittelherstellung, der Arzneistoff- und Arzneimittelprüfung sowie der Arzneimittelabgabe eingesetzt werden. Dabei ist ihm stets ein verantwortlicher pharmazeutischer Mitarbeiter zur Seite gestellt. Schwerpunkte des 5. Ausbildungsmonats sind die Themen Praxisund Sprechstundenbedarf sowie Hilfsmittellieferverträge, Impfstoffe und Produkte der Wundversorgung. Apothekenbetrieb Der Praktikant wird bedarfsgerecht in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und der Arzneimittellagerung sowie der Pflege von Frei- und Sichtwahl eingesetzt. Er lernt das Hilfsmittelsortiment der Apotheke kennen und wird in Bestimmungen der Lieferverträge eingeführt. Verbandsmaterialien und andere Produkte der Wundversorgung werden ihm vorgestellt. Er charakterisiert mindestens ein in der Apotheke vorhandenes Medizinprodukt mit Hilfe des entsprechenden Arbeitsblattes. Er wird in die Anforderungen und die gesetzlichen Grundlagen der Dokumentation von Blut und Blutprodukten eingeführt. Prüfungen Der Praktikant soll bedarfsgerecht Ausgangsstoffprüfungen entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung sowie pro Woche eine Fertigarzneimittelprüfung durchführen und dokumentieren. Herstellung Der Praktikant soll mindestens zwei Arzneimittel pro Woche herstellen. Die Herstellung wird von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Die Herstellung eines Arzneimittels ist über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" zu charakterisieren. Der Praktikant soll die Unterschiede zwischen Rezeptur und Defektur und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Apotheke kennenlernen. Arzneimittelkunde Der Praktikant soll pro Monat vier verschreibungspflichtige Arzneimittel über das Arbeitsblatt "Arzneimittelbewertung" charakterisieren. Ein Schwerpunkt soll in diesem Ausbildungsmonat auf den Impfstoffen liegen. Beratung Der Praktikant soll regelmäßig Beratungsgespräche im Rahmen der Selbstmedikation und der Rezeptbelieferung führen, er wird dabei stets von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Jeweils eine eigene Beratung ist pro Woche im Rahmen der Rezeptbelieferung über das Arbeitsblatt "Arzneimittelberatung" zu dokumentieren. Es ist darauf zu achten, dass insgesamt so viele Indikationsgebiete wie möglich bearbeitet werden. FB-92 (Stand: Juli 2013/2) Seite 7

13 ZEITPLAN 6-MONATSPRAKTIKUM PTA Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen 6. Monat Im sechsten Monat kann der Praktikant in allen Bereichen der Arzneimittelherstellung, der Arzneistoff- und Arzneimittelprüfung sowie der Arzneimittelabgabe eingesetzt werden. Dabei ist ihm stets ein verantwortlicher pharmazeutischer Mitarbeiter zur Seite gestellt. Schwerpunkte des letzten Ausbildungsmonats sind die Themen Notfallsortiment, Notfalldepot und Dienstbereitschaft. Gleichzeitig dient dieser Monat der Festigung des Erlernten und der Lösung komplexer Situationen. Apothekenbetrieb Der Praktikant wird bedarfsgerecht in der Arzneimittelbestellung, der Warenannahme und der Arzneimittellagerung sowie der Pflege von Frei- und Sichtwahl eingesetzt. Er wird über die Verpflichtungen der Apotheke im Rahmen der Apothekenbetriebsordnung unterrichtet. Die Schwerpunkte liegen dabei auf dem Notfallsortiment, dem Vorgehen bei der Nutzung des Notfalldepots und den organisatorischen Anforderungen für die Dienstbereitschaft. Prüfungen Der Praktikant soll bedarfsgerecht Ausgangsstoffprüfungen entsprechend den Vorgaben der Apothekenbetriebsordnung sowie pro Woche eine Fertigarzneimittelprüfung durchführen und dokumentieren. Herstellung Der Praktikant soll etwa zwei Arzneimittel pro Woche herstellen. Die Herstellung wird von einem pharmazeutischen Mitarbeiter begleitet. Über das Arbeitsblatt "Arzneimittelherstellung" soll der Praktikant in den sechs Monaten fünf Rezepturen charakterisiert haben. Die noch fehlenden Bögen sind zu erstellen. Arzneimittelkunde Der Praktikant soll über das Arbeitsblatt "Arzneimittelbewertung" 20 bis 25 Arzneimittel charakterisiert haben. Die noch fehlenden Bögen sind zu erstellen. Dabei ist darauf zu achten, dass insgesamt so viele Indikationsgebiete wie möglich bearbeitet werden. Beratung Der Praktikant soll regelmäßig Beratungsgespräche im Rahmen der Selbstmedikation und der Rezeptbelieferung führen, stets begleitet von einem pharmazeutischen Mitarbeiter. Über das Arbeitsblatt "Arzneimittelberatung" sind 20 bis 25 Beratungen zu dokumentieren. Die noch fehlenden Bögen sind zu erstellen. FB-92 (Stand: Juli 2013/2) Seite 8

14 Auswertung ZEITPLAN 6-MONATSPRAKTIKUM PTA Eine Initiative der Landesapothekerkammer Thüringen. Monat Apothekenbetrieb Prüfung Herstellung Arzneimittelkunde Beratung Kenntnis 1. Bestellung Annahme Lagerung x Ausgangsstoffe Schutzstufenkonzept x Dokumentation x Dokumentation Warenwirtschafts- u. Kassensystem x Fertigarzneimittel Gefährdungsbeurteilungen DF*: x Hospitationen Warensortiment (Freiwahl/Ap/Rp) AMPreisVO Pharm./ nicht-pharm. Personal x Dokumentation DF*: x Hospitationen *DF= Darreichungsform (Nachmittage) 2. Grundlagen QM-System Dokumentationen (BTM Importe) ABDA-Datenbank Rabattverträge Rezeptkontrolle Abrechnung 3. Heimversorgung Botendienst Dokumentation (Gefahrstoffe) Dienstleistungen x Dokumentation (NEM) 4. Pharmakovigilanz Dokumentation (Tier-AM T-Rezept) Dienstleistungen 5. Hilfsmittel Lieferverträge Dokumentation (Blut Blutprodukte) Wundversorgung x Dokumentation (MP) Praxis- Sprechstundenbedarf (Impfstoffe) 6. Notfallsortiment Notfalldepot Anforderungen Dienstbereitschaft x Ausgangsstoffe x Fertigarzneimittel x Ausgangsstoffe x Fertigarzneimittel x Ausgangsstoffe x Fertigarzneimittel x Ausgangsstoffe x Fertigarzneimittel x Ausgangsstoffe x Fertigarzneimittel x Dokumentation DF: x eigene Herstellung DF: x Dokumentation DF: x eigene Herstellung DF: x Dokumentation DF: x eigene Herstellung DF: x Dokumentation DF: x eigene Herstellung DF: x Dokumentation DF: x eigene Herstellung DF: x Dokumentation DF: x Dokumentation DF: x Dokumentation DF: x Dokumentation DF: x Dokumentation DF: x Dokumentation x Dokumentation x Dokumentation x Dokumentation x Dokumentation CL-16 (Stand: Juli 2013/2) Seite 1

15 ARZNEIMITTELBERATUNG Formular zur Dokumentation von Beratungsgesprächen bei der Abgabe von Arzneimitteln Verordnung Selbstmedikation AM wurde gezielt verlangt Arzneimittel: Datum: Erste Frage des Beratenden:? WISSEN sammeln! Selbstmedikation Welche Beschwerden beschreibt der Patient? Welche Information zu den Symptomen ist nach Ihrer Meinung die wichtigste? genaue Beschreibung der Symptome wie häufig sie auftreten seit wann sie bestehen ob weitere Symptome auftreten WISSEN sammeln! Nimmt der Patient andere Arzneimittel? Selbstmedikation / Verordnung ja nein Wenn ja, welche Erkrankungen kämen damit infrage? Arzneimittel Mögliche Erkrankung Hat der Patient weitere Erkrankungen? ja nein Wenn ja, welche: Ergeben sich dadurch Anwendungsbeschränkungen? ja nein Wenn ja, welche: FB-109 (Stand: Mai 2012/3) / Seite 1

16 ARZNEIMITTELBERATUNG Formular zur Dokumentation von Beratungsgesprächen bei der Abgabe von Arzneimitteln ENTSCHEIDUNG treffen! Selbstmedikation Ist eine Selbstmedikation möglich? ja nein Arztverweis Begründung: Welche Arzneimittel könnte man empfehlen? Arzneimittel Wirkweise Welches Arzneimittel empfehlen Sie? Begründung: ENTSCHEIDUNG treffen! Verordnung Rezeptkontrolle sind folgende Daten vorhanden bzw. in Ordnung? Arztstempel / Unterschrift Ausstellungsdatum Krankenkasse Ist aut-idem gekreuzt? ja nein Gibt es einen Rabattvertrag? ja nein Befreiung: ja nein Re-Import möglich? ja nein Verordnung plausibel? ja nein, weil Treten Arzneimittelwechselwirkungen auf? ja nein Wenn ja welche? INFORMATIONEN geben! Standarddosierung: Behandlungsdauer: Selbstmedikation / Verordnung Schwangere: Stillende: Kinder: Anwendungshinweise: vor dem Essen zum Essen nach dem Essen unabhängig Angabe Nebenwirkungen nötig? Angabe Warnhinweise nötig? Nichtmedikamentöse Hinweise? nein ja: nein ja: nein ja: Datum Unterschrift Praktikant Kenntnis Ausbilder FB-109 (Stand: Mai 2012/3) / Seite 2

17 ARZNEIMITTELBEWERTUNG Checkliste zur Charakterisierung von Arzneimitteln Arzneimittel: Wirkstoff(e)/Menge: Hersteller: Lieferant: Charge: Zul. Nr.: Verwendbar bis: Arzneiform: Packungsgröße: (N ) PZN: Lagerartikel: ja nein Saisonartikel Lagerort: Kühlschrank Generalalphabet Freiwahl Sichtwahl Rezeptur Kühlkette Labor Sonstiger Lagerort: Rechtliche Eigenschaften: verschreibungspflichtig apothekenpflichtig nicht apothekenpflichtig besondere Bestimmungen: ja nein Wenn ja, welche? Import AM BtM Tier AM Transfusionsgesetz Impfstoff Sonstiges Benennen Sie kurz die besonderen Anforderungen: Wirtschaftliche Daten: Rabattvertrag: nein ja, mit: Mögliche Pharmazeutische Bedenken: AEK: AVK: Spanne: Höchstpreis: Festpreis: GKV-Rabatt: Daten der letzten drei Lieferungen: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Abverkäufe im letzten Jahr Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Durchschnitt: FB-101 (Stand: Juli 2013/4) / Seite 1

18 ARZNEIMITTELBEWERTUNG Checkliste zur Charakterisierung von Arzneimitteln Pharmazeutische Eigenschaften: Indikation: Welche Fragen stellen Sie einem Patienten, der dieses AM kaufen will (bei Selbstmed. mind.3): Erklären Sie die Wirkung/Anwendung des Arzneimittels kurz und kundenverständlich! Standarddosierung: Schwangere: Stillende: Kinder: Begrenzung der Behandlungsdauer in der Selbstmedikation: Anwendungshinweise: vor dem Essen zum Essen nach dem Essen unabhängig Nebenwirkungen (Art/Grad): Wechselwirkungen (mit/folge): Kontraindikationen: Warnhinweise (Art/Bewertung): Zusätzliche Hinweise: Genutzte Literatur: Datum Unterschrift Praktikant Kenntnis Ausbilder FB-101 (Stand: Juli 2013/4) / Seite 2

19 ARBEITSBLATT ARZNEIMITTELRISIKEN Checkliste zur eigenen Bewertung von UAW - Meldungen bzw. Anfragen, Anlage zum Meldebogen Arzneimittel: Art der Meldung: AMK Meldung, PZ/DAZ: Fachinfo/Packungsbeilage AKdÄ Meldung Patientenanfrage Industrie (Rote Hand Brief) Literatur: eigene Prüfung Arzt Arzneimittel in der Apotheke vorhanden: ja nein Indikation: UAW Beschreibung: Mögliche Risiken: Eigene Bewertung: Genutzte Literatur: Produktdaten: Wirkstoff(e)/Menge: Hersteller: Lieferant: Charge: Zul. Nr.: Verwendbar bis: Arzneiform: Packungsgröße: (N ) PZN: Lagerartikel: ja nein Saisonartikel Lagerort: Kühlschrank Generalalphabet Freiwahl Sichtwahl Rezeptur Kühlkette Labor Sonstiger Lagerort: verschreibungspflichtig apothekenpflichtig nicht apothekenpflichtig Import AM BtM Tier AM Transfusionsgesetz Impfstoff FB-105 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 1

20 ARBEITSBLATT ARZNEIMITTELRISIKEN Checkliste zur eigenen Bewertung von UAW - Meldungen bzw. Anfragen, Anlage zum Meldebogen Maßnahmen: Informationsweitergabe: AMK Industrie Ärzte Patienten BfArM TLV MA AMK Berichtsbogen ausgefüllt und versandt von: am Info erstellt von: am Infotext Arzt: Infotext Patient: Info freigegeben von: am Info versandt von: am per Einsendung Arzneimittel an: Hersteller ZL AMK BfArM Arzneimittel versandt von: am Einschreiben kein Lagerartikel mehr Kenntnisnahme Mitarbeiter Datum: Unterschrift: Datum: Unterschrift Datum: Unterschrift Datum: Unterschrift Datum: Unterschrift: Datum: Unterschrift: Datum Unterschrift Praktikant Kenntnis Ausbilder FB-105 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 2

21 PRÜFUNG VON FERTIGARZNEIMITTELN Prüfung der nicht in der Apotheke hergestellten Fertigarzneimittel nach 12 ApBetrO Arzneimittel: Prüfer: Datum: Prüfung: Kennzeichnung Packungsbeilage Packmittel Arzneiform alles Hersteller: Lieferant: Anschrift: Lieferdatum: Wirkstoff(e)/Menge: / / Arzneiform: Packungsgröße: (N ) PZN: Zul. Nr.: Verwendbar bis: Ch.B.: Lagerartikel: ja nein Saisonartikel Lagerort: Kühlschrank Generalalphabet Freiwahl Sichtwahl Rezeptur Kühlkette Labor Sonstiger Lagerort: Rechtliche Eigenschaften: verschreibungspflichtig apothekenpflichtig nicht apothekenpflichtig Import AM BtM Tier AM Transfusionsgesetz Impfstoff Pharmazeutische Eigenschaften: Indikation: Prüfung der Kennzeichnung ( 10 AMG): entspricht 1. Name und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers 2. Bezeichnung/Stärke/Darreichungsform 3. Hinweis, dass das AM zur Anwendung bei Säuglingen, Kindern oder Erwachsenen bestimmt ist 4. Zulassungsnummer (Zul.-Nr.), sofern vorhanden 5. Chargenbezeichnung (Ch.-B.) bzw. Herstellungsdatum 6. Inhalt nach Gewicht, Volumen oder Stückzahl 7. Art der Anwendung 8. Arzneilich wirksame Bestandteile nach Art und Menge und sonstige Bestandteile nach Art 9. Verfalldatum mit dem Hinweis verwendbar bis (Monat und Jahr) 10. Hinweis Verschreibungspflichtig bzw. Apothekenpflichtig, sofern erforderlich 11. Bei Klinikpackungen Hinweis auf Teil einer Klinikpackung 12. bei AM-Mustern Hinweis Unverkäufliches Muster 13. Hinweis Arzneimittel für Kinder unzugänglich aufbewahren 14. Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung von nicht verwendeten AM, sofern erforderlich 15. Verwendungszweck, bei nicht verschreibungspflichtigen AM 16. Aufbewahrung- bzw. Lagerungshinweise 17. Blindenschrift, sofern erforderlich 18. Spezielle Hinweise bei Sera, Blutprodukten, gentechnisch hergestellten Arzneimitteln, homöopathischen Arzneimitteln, Tierarzneimitteln gemäß 10 Abs. 2 ff. AMG FB-106 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 1

22 PRÜFUNG VON FERTIGARZNEIMITTELN Prüfung der nicht in der Apotheke hergestellten Fertigarzneimittel nach 12 ApBetrO Prüfung der Packungsbeilage ( 11 AMG): entspricht 1. Überschrift Gebrauchsinformation 2. Bezeichnung / Stärke / Darreichungsform 3. Stoff- oder Indikationsgruppe oder Wirkungsweise 4. Anwendungsgebiete 5. Gegenanzeigen 6. Ggf. Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung 7. Wechselwirkungen 8. Warnhinweise 9. Dosierungsanleitung / Art der Anwendung / Häufigkeit / Behandlungsdauer (sofern zutreffend) 10. Hinweise zum Verhalten bei Überdosierung und vergessener Einnahme bzw. vorzeitigem Absetzen 11. Empfehlung zur Klärung von fragen den Arzt oder Apotheker aufzusuchen 12. ggf. Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung und Haltbarkeit im angebrochenen Zustand 13. ggf. Warnung vor sichtbaren Anzeichen dafür, dass das AM nicht mehr zu verwenden ist 14. Arzneilich wirksame Bestandteile nach Art und Menge und sonstige Bestandteile nach Art 15. Inhalt nach Gewicht, Volumen oder Stückzahl 16. Name und Anschrift des pharmazeutischen Unternehmers bzw. des Herstellers oder des Einführers 17. Nebenwirkungen, ggf. Gegenmaßnahmen 18. Lagerungshinweise 19. Hinweis nach Ablauf des auf der Packung angegebenen Verfallsdatums nicht mehr anzuwenden 20. Datum der letzten Überarbeitung der Packungsbeilage Prüfung der Primär- und Sekundärpackmittel ( 12 ApBetrO): entspricht 1. Dichtigkeit der Verschlüsse 2. Unversehrtheit des Originalverschlusses bei Schraubverschlüssen 3. Unversehrtheit der Blisterfolie bei Tabletten 4. Übereinstimmung der Chargenbezeichnung auf Primär- und Sekundärpackmittel Prüfung der Arzneiform: (Sofern durchführbar, einfache, nicht zerstörende Sinnesprüfungen) Feste Arzneiformen (z.b. Tabletten, Dragees, Kapseln) Unversehrtheit (kein Bruch) gleichförmiges Aussehen (Farbe, Form) (keine Verfärbungen / Verformungen) Sonstige: Flüssige Arzneiformen (z.b. Lösungen, Augen- / Nasentropfen) Farbe (keine Ver- oder Entfärbung) klare Lösung (frei von Schwebteilchen, Trübung, Ausfällungen, Kristallisation) Sonstige: entspricht entspricht Ergebnis: festgestellte Mängel und daraufhin eingeleitete Maßnahmen keine Beanstandungen Datum Unterschrift Praktikant Kenntnis Ausbilder FB-106 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 2

23 PRODUKT EINSTUFUNG Checkliste zur Charakterisierung von Medizinprodukten Produkt: Produktdaten: Hersteller: Lieferant: Charge: Verwendbar bis: Packungsgröße: Erkennbare Angaben aus CE-Kennzeichnung: Lagerartikel: ja nein Saisonartikel PZN: Lagerort: Kühlschrank Generalalphabet Freiwahl Sichtwahl Sonstiger Lagerort: Rechtliche Eigenschaften: verschreibungspflichtig apothekenpflichtig nicht apothekenpflichtig besondere Bestimmungen: ja nein Benennen Sie kurz die besonderen Anforderungen: Wirtschaftliche Daten: AEK: AVK: Spanne: Höchstpreis: Festpreis: GKV-Rabatt: Daten der letzten drei Lieferungen: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Abverkäufe im letzten Jahr Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Durchschnitt: Lieferverträge mit: Erstattungsfähigkeit vollständig bei Verleih bei Abgabe Abgabepreisbestimmung: Patientenzuzahlung: FB-102 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 1

24 PRODUKT EINSTUFUNG Checkliste zur Charakterisierung von Medizinprodukten Eigenschaften: Art des Medizinprodukts: Risikoklasse: steril nicht steril Verbandstoff Inkontinenzartikel Messgerät Kompressionsartikel Elektrolytlösung medizinisches Gerät Einsatzgebiet: Welche Fragen stellen Sie einem Patienten, der dieses Produkt kaufen will: Erklären Sie die Wirkung / Anwendung des Produkts kurz und kundenverständlich! Beratungsempfehlungen (Dosierung, Anwendungshinweise, Anwendungsdauer): Unerwünschte Wirkungen, Risiken (NW, WW, KI, Warnhinweise) Hinweise zur Pflege, Wartung, Kalibrierung: Genutzte Literatur: Datum Unterschrift Praktikant Kenntnis Ausbilder FB-102 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 2

25 PRODUKT EINSTUFUNG Checkliste zur Charakterisierung Nahrungsergänzungsmittel (ergänzende) bilanzierte Diät Produkt: Produktdaten Hersteller: Lieferant: Charge: Verwendbar bis: Packungsgröße: Zutaten: Einstufung NEM (ergänzende) bilanzierte Diät Lagerartikel: ja nein Saisonartikel PZN: Lagerort: Freiwahl Sichtwahl Generalalphabet Sonstiger Lagerort: Rechtliche Eigenschaften Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) Nährwert-Kennzeichnungsverordnung (NKV) Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) Diätverordnung (DiätV) Sonstige: Benennen Sie kurz die rechtlichen Anforderungen an das Produkt: Wirtschaftliche Daten AEK: AVK: Spanne: Höchstpreis: Festpreis: GKV-Rabatt: Daten der letzten drei Lieferungen: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Datum: Stückzahl: EK: Lieferant: Abverkäufe im letzten Jahr Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Durchschnitt: FB-103 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 1

26 PRODUKT EINSTUFUNG Checkliste zur Charakterisierung Nahrungsergänzungsmittel (ergänzende) bilanzierte Diät Prüfung der Kennzeichnung ( 4 LMKV 4 NemV 21 DiätV Anlage 1 NKV) Erforderlich Entspricht 1. Verkehrsbezeichnung: 2. Empfohlene tägliche Verzehrmenge: 3. Warnhinweis Überschreitung empfohlene tägliche Verzehrmenge 4. Charakteristische Stoffkategorien: 5. Beschreibung Eigenschaften und Merkmale, denen das Lebensmittel seine Zweckbestimmung verdankt: 6. Hinweis "zur diätetischen Behandlung von..." (Krankheit, Störung o. Beschwerden, für die das Produkt bestimmt ist) 7. Wichtiger Hinweis zur ausschließlichen Ernährung bestimmt oder ergänzende bilanzierte Diät 8. Hinweis: Kein Ersatz für ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung 9. Angabe der Altersgruppe 10. Wichtiger Hinweis: Muss unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden 11. Wichtiger Hinweis: Kann die Gesundheit von Personen gefährden, die nicht an den Krankheiten, Störungen oder Beschwerden leiden, für die [Produkt] bestimmt ist 12. Hinweis auf bestimmte Vorsichtsmaßnahmen oder Gegenanzeigen 13. Hinweis, dass das Produkt nicht parenteral verwendet werden darf 14. Angabe der Osmolalität oder Osmolarität 15. Name und Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers 16. Mindesthaltbarkeitsdatum 17. Füllmenge nach Gewicht, Volumen, Stückzahl: 18. Lagerhinweis: Außerhalb der Reichweite von Kindern zu lagern 19. Gebrauchsanweisung Inhaltsangaben Erforderlich Entspricht 1. Zutatenverzeichnis 2. Angabe der Brennwerte (kj und kcal) sowie der Gehalt an Proteinen, Kohlenhydraten und Fetten 3. Menge der Nährstoffe, bezogen auf empfohlene tägliche Verzehrmenge 4. Menge sämtlicher Mineralstoffe und Vitamine (Anlage 6 DiätV) 5. Ursprung und Art der in dem Erzeugnis enthaltenen Proteine 6. Vitamine und Spurenelemente in % der Referenzwerte (Anlage 1 NKV) Ergebnis: keine Beanstandungen festgestellte Mängel: FB-103 (Stand: Juli 2013/3) / Seite 2

Anlage 1: Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke MUSTERAUSBILDUNGSPLAN

Anlage 1: Leitfaden für die praktische Ausbildung von Pharmazeuten im Praktikum in der Apotheke MUSTERAUSBILDUNGSPLAN 1. Monat Einführung - Betriebsablauf, insbesondere Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub, Arbeitsschutz, Schweigepflicht, Datenschutz beschreiben - Ablauf der Ausbildung beschreiben - Erwartungen des Ausbilders

Mehr

WAS finde ich WO im Beipackzettel

WAS finde ich WO im Beipackzettel WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden

Mehr

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Wiederholungsverordnung

Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Wiederholungsverordnung Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln Erst- und Stand der Revision: 13.11.2013

Mehr

Muster-Ausbildungsvertrag

Muster-Ausbildungsvertrag Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes

Mehr

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen

Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Ausbildungsvertrag für Pharmaziepraktikanten/innen Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in Leiter/in der......-apotheke...... Straße...PLZ......Ort (nachstehend Ausbildende/r* genannt) und Herrn/Frau... Straße...PLZ......Ort

Mehr

ARBEITSBOGEN 2: DAS WARENWIRTSCHAFTSSYSTEM

ARBEITSBOGEN 2: DAS WARENWIRTSCHAFTSSYSTEM I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren Sie sich über die Grundfunktionen des Warenwirtschaftssystems und des Kassenprogramms in Ihrer Apotheke. Prüfen Sie, welche Informationen Sie mit

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger

Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des

Mehr

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010

InVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010 Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 25.11.2015 Inhaltsverzeichnis I Zweckbestimmung und Geltungsbereich... 3 II Regulatorische

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6

Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Logo Apotheke Planung, Durchführung und Dokumentation von QM-Audits Standardarbeitsanweisung (SOP) Standort des Originals: Dok.-Nr.: Seite 1 von 6 Nummer der vorliegenden Verfaßt durch Freigabe durch Apothekenleitung

Mehr

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen

Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

S T U D I E N V E R T R A G

S T U D I E N V E R T R A G S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 -

Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - DER LANDESBEAUFTRAGTE FÜR DEN DATENSCHUTZ Mustervorlage Verpflichtung auf das Datengeheimnis - Stand: 1. März 2013 - Seite 2 Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg Königstraße 10a

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

ARBEITSBOGEN 18: ARZNEIMITTELBERATUNG INTERAKTIONS-CHECK

ARBEITSBOGEN 18: ARZNEIMITTELBERATUNG INTERAKTIONS-CHECK I Hinweis zur Bearbeitung des Arbeitsbogens Informieren und beraten Sie einen Patienten über Interaktionen. Überprüfen Sie die Arzneimitteltherapie eines Patienten, der aktuell mindestens drei Arzneimittel

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung

Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung - 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft

Mehr

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten 1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Antwort: Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt entstehen nur, wenn dies vertraglich

Mehr

WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II 2. November 2011 in Mainz

WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II 2. November 2011 in Mainz WS 2011 / 2012 Spezielles Arzneimittelrecht Industrielle Arzneimittelherstellung versus Individualherstellung Teil II in Mainz Folie 1 2 Begriffsbestimmungen 3. ist der EG-GMP Leitfaden (BAnz. S. 6887)

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision: 13.11.

Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe. Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung. Hygienemanagement. Stand der Revision: 13.11. Leitlinie Kommentar Arbeitshilfe Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 13.11.2013 Inhaltsübersicht I II III IV V Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische

Mehr

Patienteninformationsbroschüre Valproat

Patienteninformationsbroschüre Valproat Patienteninformationsbroschüre Valproat Informationen für Patientinnen Die Informationen in dieser Broschüre sind für Frauen bestimmt, denen Valproat verschrieben wird und die schwanger werden können (Frauen

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

Meine Lernplanung Wie lerne ich?

Meine Lernplanung Wie lerne ich? Wie lerne ich? Zeitraum Was will ich erreichen? Wie? Bis wann? Kontrolle Weiteres Vorgehen 17_A_1 Wie lerne ich? Wenn du deine gesteckten Ziele nicht erreicht hast, war der gewählte Weg vielleicht nicht

Mehr

Ablauf Vorstellungsgespräch

Ablauf Vorstellungsgespräch Leitfaden für Vorstellungsgespräche Ablauf Vorstellungsgespräch Bewerber: Bewerbung als: Interviewer: Datum: ERGEBNIS DES VORSTELLUNGSGESPRÄCHS Gesamtpunktzahl 14-16 Hervorragend 9 13 Kompetent 6-8 Entwicklungsbedarf

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Promotionsprotokoll. Name, Vorname. Betreuer. Thema der Promotion. Beginn der Promotion. Voraussichtliches Ende der Promotion

Promotionsprotokoll. Name, Vorname. Betreuer. Thema der Promotion. Beginn der Promotion. Voraussichtliches Ende der Promotion Promotionsprotokoll Name, Vorname Betreuer Thema der Promotion Beginn der Promotion Voraussichtliches Ende der Promotion Arbeits- und Zeitplan Bitte einen tabellarischen Plan auf getrenntem Blatt erstellen

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Vertrag über die praktische Ausbildung

Vertrag über die praktische Ausbildung Vertrag über die praktische Ausbildung im Rahmen der dreijährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger zwischen der Einrichtung der Altenpflege/Altenpflegehilfe (nach Abschnitt 4 des Gesetzes

Mehr

Vertrag über eine Praxisphase

Vertrag über eine Praxisphase Vertrag über eine Praxisphase zwischen (Unternehmen) (Anschrift, Telefon) nachfolgend als Praxisstelle bezeichnet, und geboren am: in wohnhaft in: Student an der Hochschule Emden-Leer, Studienort Emden

Mehr

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste -

K u n d e n. F r a g e b o g e n. für die Gütesiegel- verleihung. - ambulante Dienste - K u n d e n F r a g e b o g e n für die Gütesiegel- verleihung - ambulante Dienste - Der ambulante Dienst, durch den Sie betreut werden, hat bei mir die Verleihung eines Gütesiegels beantragt. Hierbei

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)

Mehr

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können.

Diese Broschüre fasst die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Entscheid treffen können. Aufklärung über die Weiterverwendung/Nutzung von biologischem Material und/oder gesundheitsbezogen Daten für die biomedizinische Forschung. (Version V-2.0 vom 16.07.2014, Biobanken) Sehr geehrte Patientin,

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010

Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010 Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen

Mehr

Das Leitbild vom Verein WIR

Das Leitbild vom Verein WIR Das Leitbild vom Verein WIR Dieses Zeichen ist ein Gütesiegel. Texte mit diesem Gütesiegel sind leicht verständlich. Leicht Lesen gibt es in drei Stufen. B1: leicht verständlich A2: noch leichter verständlich

Mehr

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER

GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER GEBRAUCHSINFORMATION: INFORMATION FÜR ANWENDER Heumann s Blasen- und Nierentee Solubitrat Wirkstoffe: Dickextrakt aus Birkenblättern, Dickextrakt aus Riesengoldrutenkraut Lesen Sie die gesamte Packungsbeilage

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb

6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb 6 Schulungsmodul: Probenahme im Betrieb WIEDNER Wie schon im Kapitel VI erwähnt, ist die Probenahme in Betrieben, die Produkte nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch herstellen oder in den Verkehr

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII

Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin

Mehr

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)

Mehr

Reizdarmsyndrom lindern

Reizdarmsyndrom lindern MARIA HOLL Reizdarmsyndrom lindern Mit der Maria-Holl-Methode (MHM) Der ganzheitliche Ansatz 18 Wie Sie mit diesem Buch Ihr Ziel erreichen Schritt 1: Formulieren Sie Ihr Ziel Als Erstes notieren Sie Ihr

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit

Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung. Anpassung der PATIENTENVERFÜGUNG für den Fall schwerer Krankheit 40 Hinweis zur Ergänzung im Fall schwerer Erkrankung Liegt bereits eine schwere Erkrankung vor, bedarf es einer hieran angepassten Patientenverfügung. Diese kann nur in engem Zusammenwirken mit dem behandelnden

Mehr

EVANGELISCHES SCHULZENTRUM LEIPZIG in Trägerschaft des Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirks Leipzig

EVANGELISCHES SCHULZENTRUM LEIPZIG in Trägerschaft des Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirks Leipzig Bewerbung um einen Diakonischen Einsatz Sehr geehrte Damen und Herren, die Schülerin/der Schüler.. wohnhaft in.. besucht zurzeit die 10. Klasse unseres Gymnasiums. Vom 26. Januar bis 05. Februar 2015 werden

Mehr

Hinweise zum Fragebogen. Wir möchten Sie darum bitten, die jeweils zutreffenden Antworten in den dafür vorgesehenen

Hinweise zum Fragebogen. Wir möchten Sie darum bitten, die jeweils zutreffenden Antworten in den dafür vorgesehenen Hinweise zum Fragebogen Wir möchten Sie darum bitten, die jeweils zutreffenden Antworten in den dafür vorgesehenen kleinen Kästchen anzukreuzen. Bei den Fragen 4 bis 8 füllen Sie bitte auf der 5er Skala

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?

Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung

Mehr

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt.

Arbeitsvertrag. und. Vermögenswirksame Leistungen werden ab in Höhe von gezahlt. Arbeitsvertrag und (im folgenden ) (im folgenden Arbeitnehmer) Grundlage dieses Arbeitsvertrages sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgenden Vereinbarungen zwischen und Arbeitnehmer. Das Arbeitsverhältnis

Mehr

Akkreditierte Ausbildungsapotheke der Landesapothekerkammer Hessen. Ausbildungsplan

Akkreditierte Ausbildungsapotheke der Landesapothekerkammer Hessen. Ausbildungsplan 4.2 Ausbildungsplan Ausbildungsplan Pharmazeut/in im Praktikum Ausbilder/in Name: Vorname: Name: Vorname: : Ausbildungszeitraum: Einführungsgespräch (Monat 1) Betriebsablauf (Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub,

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Berufsbildungsgesetz (BBiG) Berufsbildungsgesetz (BBiG) Abschnitt 2 Berufsausbildungsverhältnis Unterabschnitt 1 Begründung des Ausbildungsverhältnisses 10 Vertrag (1) Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildende),

Mehr

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % %

mehrmals mehrmals mehrmals alle seltener nie mindestens **) in der im Monat im Jahr 1 bis 2 alle 1 bis 2 Woche Jahre Jahre % % % % % % % Nicht überraschend, aber auch nicht gravierend, sind die altersspezifischen Unterschiede hinsichtlich der Häufigkeit des Apothekenbesuchs: 24 Prozent suchen mindestens mehrmals im Monat eine Apotheke auf,

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall

Mitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Anlage 10 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege) gilt Zwischen... vertreten durch... (Ausbildender) und

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Mein Praktikum bei Dräger Eine Praktikantin erzählt, warum sich ihr Praktikum bei Dräger gelohnt hat.

Mein Praktikum bei Dräger Eine Praktikantin erzählt, warum sich ihr Praktikum bei Dräger gelohnt hat. Mein Praktikum bei Dräger Eine Praktikantin erzählt, warum sich ihr Praktikum bei Dräger gelohnt hat. Dräger. Technik für das Leben Name: Simone Hohenberger Alter: 24 Einsatzort: Forschung und Entwicklung

Mehr

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:

Mehr

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift

Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und. Name. Anschrift Darlehensvertrag zwischen der Energie-Genossenschaft Darmstadt eg im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und Name Anschrift 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung von Photovoltaikanlagen in

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Studienvertrag für Studierende in der praktischen Studienphase. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft. Zwischen

Studienvertrag für Studierende in der praktischen Studienphase. Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft. Zwischen Studienvertrag für Studierende in der praktischen Studienphase Bachelor-Studiengang Betriebswirtschaft Zwischen in - nachfolgend betreuendes Unternehmen genannt - und Herrn/Frau geboren am wohnhaft in

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 29. Dezember 2000 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 29. Dezember 2000 Teil II P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 29. Dezember 2000 Teil II 416. Verordnung: Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische

Mehr

Informationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit

Informationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit Arzneimittel sind ein elementarer Bestandteil in der modernen medizinischen Behandlung. Bei

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn...

im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen ... ... ... (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... im Rahmen der Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger Zwischen (im folgenden Träger der praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... wohnhaft in...... (im folgenden Schüler) wird folgender

Mehr

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik

Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl. für Transportsysteme und -logistik Informationsblatt zu den Seminaren am Lehrstuhl für Transportsysteme und -logistik Inhaltsverzeichnis ORGANISATORISCHES... 2 GROBER ABLAUF... 3 PRÄSENTATIONEN... 6 TEST... 7 1 Organisatorisches Jeder Student

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen

1. Einführung. 2. Weitere Konten anlegen 1. Einführung In orgamax stehen Ihnen die gängigsten Konten des Kontenrahmens SKR03 und SKR04 zur Verfügung. Damit sind im Normalfall alle Konten abgedeckt, die Sie zur Verbuchung benötigen. Eine ausführliche

Mehr

vom Bürgen vom Mieter

vom Bürgen vom Mieter BEWERBUNGSUNTERLAGEN CHECKLISTE zur Überprüfung Ihrer einzureichenden Unterlagen auf Vollständigkeit Einzureichende Unterlagen Bitte beachten Selbstauskunft für Mietinteressenten ausgefüllt und unterzeichnet

Mehr

Selbstauskunft. Tiroler Bauernstandl GmbH Karin Schützler Eurotec-Ring 15 47445 Moers Deutschland. Foto. Name:

Selbstauskunft. Tiroler Bauernstandl GmbH Karin Schützler Eurotec-Ring 15 47445 Moers Deutschland. Foto. Name: Selbstauskunft Sehr geehrte Tiroler Bauernstandl-Interessentin, sehr geehrter Tiroler Bauernstandl-Interessent, wenn Sie Tiroler Bauernstandl-Franchiseunternehmer werden wollen, dann senden Sie diesen

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT

PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT PLATTFORM PERSONALMANAGEMENT Leitfaden MitarbeiterInnengespräch Vorbereitungsbogen für MitarbeiterInnen Dieser Bogen soll Ihnen als MitarbeiterIn zur persönlichen Vorbereitung auf das MitarbeiterInnengespräch

Mehr

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe

Mehr

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT

DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN

Mehr

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie

Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie Fakultät für Humanwissenschaften Institut für Psychologie Praktikumsbetreuung im Bachelorstudiengang Psychologie (Stand: 21.1.2011) Inhalt: 1. Allgemeines S. 2 2. Anleitung zur Benutzung des Praktikumskurses

Mehr