GM - geringfügiger Mangel, EM - erheblicher Mangel, GFM - gefährlicher Mangel. Zustandsbeschreibung Klassifizierung Frist für Mängelbehebung
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- Monica Keller
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1 Zustandsbeschreibung, Klassifizierung und Fristen zur Behebung von Mängeln - Bewertungshilfe für die Generalinspektion von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten - Klassifizierung nach 47(2) AwSV: GM - geringfügiger Mangel, EM - erheblicher Mangel, GFM - gefährlicher Mangel Hinweis: Die Fristen zur sind grundsätzliche Empfehlungen für die Festlegungen der zuständigen Behörde. Anlagenspezifische Gegebenheiten und besondere örtliche Randbedingungen können abweichende Festlegungen erfordern. 2 Ordnungsprüfung 2.1 Betriebstagebuch unvollständig bzw. fehlerhaft 3 nein Nach der sind die Unterlagen Betriebstagebuch fehlt 3 nein 2.2 Wasserrechtliche Genehmigung/Anzeige fehlt 3 nein 2.3 Zustimmung des Kanalnetzbetreibers bei Einleitung in ein angrenzendes Entwässerungsnetz fehlt 1 nein Die zuständige Behörde ist über die zu informieren. 2.4 Allgemein bauaufsichtliche Zulassung fehlt (nur für Anlagen vor 201) 3 nein Nach der sind die Unterlagen Keine bauaufsichtliche Zulassung vorhanden (nur für Anlagen vor 201) nein Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise Behörde. der Abscheideranlage. CE- Kennzeichen fehlt (für Anlagen ab 201) der Abscheideranlage. Nachweis über Dichtheit und Beständigkeit gegenüber Kraftstoffe mit FAME- Anteil fehlt 3 Prüfzeugnis vom Hersteller anfordern Nachweis Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit nach DIN fehlt 3 Nachweise vom Hersteller anfordern 2.5 Wartungs- und Betriebsanleitung fehlt 3 nein Die zuständige Behörde ist über die zu informieren. Wartungs- und Bedienungsanleitung unvollständig bzw. fehlerhaft 3 nein Seite 1 von
2 2. Nachweise zur Verwendung abscheidefreundlicher Reinigungsmittel und Hilfsstoffe sowie zulässiger Wasch- und Reinigungsmittel oder sonstiger Betriebs- und Hilfsstoffe fehlen Nachweise zur Verwendung abscheidefreundlicher Reinigungsmittel und Hilfsstoffe sowie zulässiger Wasch- und Reinigungsmittel oder sonstiger Betriebs- und Hilfsstoffe sind unvollständig 3 nein Nach der sind die Unterlagen 3 nein 2.7 Sachkundenachweis zur Durchführung der Eigenkontrolle und Wartung fehlt 3 nein 2.8 Entwässerungsplan (Entwässerungssystem oberhalb und unterhalb der Anlage) fehlt 3 die erfolgte vorzulegen. Entwässerungsplan (Entwässerungssystem oberhalb und unterhalb der Anlage) unvollständig bzw. fehlerhaft Keine Übereinstimmung Haltungs- und Leitungsverlauf im Entwässerungsplan mit Bestand bzw. nicht prüfbar 3.3 Entwässerungssystem/Kanalart des Entwässerungsnetzes unterhalb der Abscheideranlage nicht feststellbar 3 Anschluss-, Bestands- und Betriebsdaten 3 die erfolgte vorzulegen. 3 Die Einleitung entspricht nicht der wasserrechtlichen Genehmigung/Anzeige An die Abscheideranlage angeschlossene Flächen (Abwasseranfallstellen) nicht feststellbar 3 der Abscheideranlage. AwSV eine unverzügliche Unterrichtung der zuständigen Behörde 3.5 Wasserkreislaufführung bei maschineller Fahrzeugreinigung fehlt Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise Behörde. die erfolgte vorzulegen. Wasserkreislaufführung bei maschineller Fahrzeugreinigung nicht in Betrieb 3 die erfolgte vorzulegen. Wasserkreislaufführung nicht korrekt angebunden (Entnahme/Rückführung) 3 Zusätzliche Belastung durch fehlende Entkeimung Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise Behörde. 3. Hochdruckreinigungsgeräte werden mit zu hoher Temperatur / zu hohem Druck betrieben 1 die erfolgte vorzulegen. Seite 2 von
3 3.7.7 Keine ausreichende Überhöhung zu- und ablaufseitig Rechnerischer Überhöhungsnachweis fehlt 3 die erfolgte vorzulegen.. Überhöhung entspricht nicht dem rechnerischen Überhöhungsnachweis 3 Keine geeignete Rückstausicherung vorhanden 3 Warnanlage fehlt, zulaufseitige Überhöhung nicht ausreichend Warnanlage fehlt, ablaufseitige Überhöhung nicht ausreichend Warnanlage fehlt, zu- und ablaufseitige Überhöhung nicht ausreichend 1 Optische/akustische Anzeige der Warnanlage defekt Signalkabel der Warnanlage defekt Kabeldurchführung nicht fachgerecht 1 3 Bei Austausch des Signalkabels der Warnanlage ist anschließend eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Dies trifft Warnanlagensensor defekt oder falsch montiert auch nach erfolgter Sanierung der Kabeldurchführung zu. Selbsttätige Verschlusseinrichtung fehlt max. 5 Jahre nein Selbsttätige Verschlusseinrichtung schadhaft Schwimmerführung schadhaft Schwimmertarierung entspricht nicht der maßgebenen Leichtflüssigkeit 3 Teller des Schwimmers defekt 4 Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend (ohne Berücksichtigung des FAME-Anteils) Die Nenngröße des Abscheiders ist nicht ausreichend (mit Berücksichtigung des FAME-Anteils) 4 Nachweis der Bemessung Kein ausreichendes Schlammfangvolumen Schlammfang fehlt Abscheideranlage für zu behandelnde Abwasserart nicht geeignet 3 Im Zusammenhang mit Flächen, die für LAUund HBV-Anlagen genutzt werden (z. B. Betankungsflächen), ist zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise das zuständige POL- Leitbauamt einzuschalten. Ggf. ist die Einschaltung eines Ingenieurbüros. der Abscheideranlage. AwSV eine unverzügliche Unterrichtung der zuständigen Behörde. die erfolgte vorzulegen. Seite 3 von
4 4 Fehleinleitungen vorhanden die erfolgte vorzulegen. 5. Eigenkontrolle, Wartung 5 Keine frist- und fachgerechte Durchführung der Eigenkontrolle 3 nein Nach der sind die Unterlagen Dokumentation der Eigenkontrolle im Betriebstagebuch unvollständig bzw. fehlerhaft 3 nein Sachkundenachweis zur Durchführung der Eigenkontrolle fehlt 3 nein Keine frist- und fachgerechte Durchführung der Wartung 3 nein Dokumentation der Wartung im Betriebstagebuch unvollständig bzw. fehlerhaft 3 nein Sachkundenachweis zur Durchführung der Wartung fehlt 3 nein Entnahme und Entsorgung Abfallerzeuger-Nr. ist nicht bekannt 3 nein Nach der sind die Unterlagen Begleit- bzw. Übernahmescheine sind nicht elektronisch einsehbar oder in Papierform im Betriebstagebuch abgelegt oder fehlen gänzlich 1 Nach der sind die Unterlagen 7 Bau- und anlagentechnischer Zustand 7.2 Beschichtung fehlt, Dichtheit im Behälterbereich ist nicht nachgewiesen. die erfolgte vorzulegen. Beschichtung fehlt, Dichtheit im oberen Behälterbereich ist nicht nachgewiesen. Beschichtung schadhaft, Dichtheit im Behälterbereich ist nicht nachgewiesen. der Abscheideranlage. Weitere Maßnahmen sind im Einzelfall zu prüfen. Beschichtung schadhaft, Dichtheit im oberen Behälterbereich ist nicht nachgewiesen Beschichtung fehlt, Dichtheit ist nachgewiesen. max. 5 Jahre AwSV eine unverzügliche Unterrichtung der zuständigen Behörde Beschichtung schadhaft, Dichtheit ist nachgewiesen. max. 5 Jahre Rissbildungen an den Innenwandflächen Undichte Fugenausbildungen Undichte Rohreinbindungen Prallblech fehlt Seite 4 von
5 7.2 Koaleszenzmaterial fehlt 1 nein Die erfolgt im Rahmen der Wartung. die erfolgte vorzulegen Koaleszenzmaterial defekt 3 die erfolgte vorzulegen. Koaleszenzmaterial verschmutzt Zu- und/oder Ablaufeinrichtungen korrodiert 3 Typenschild fehlt/nicht lesbar 1 Bauwerksabdeckung defekt (Unfallgefahr) 1 Bauwerksabdeckung weist Lüftungsöffnungen auf. 1 Probenahmemöglichkeit fehlt Probenahmemöglichkeit defekt 1 Verwendung eines Probenahmeschlauchs Zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise Behörde. Seite 5 von
6 8 Dichtheit der Abscheideranlage 8 Kompaktanlage im Behälterbereich undicht In Abhängigkeit des Gefährdungspotentials (z. B. Lage und Größe der Undichtigkeit) ist ggf. Kompaktanlage im oberen Behälterbereich undicht eine kürzere Frist zur. Schlammfang im Behälterbereich undicht Schlammfang im oberen Behälterbereich undicht der Abscheideranlage. Schwerkraftabscheider im Behälterbereich undicht AwSV eine unverzügliche Unterrichtung der Schwerkraftabscheider im oberen Behälterbereich undicht zuständigen Behörde. Im Zusammenhang mit Flächen, die für LAU- Koaleszenzabscheider im Behälterbereich undicht und HBV-Anlagen genutzt werden (z. B. Betankungsflächen), ist zur Festlegung der Koaleszenzabscheider im oberen Behälterbereich undicht Zulaufleitungen zum Abscheider undicht weiteren Vorgehensweise das zuständige POL- Leitbauamt einzuschalten. Die zuständige Leitstelle BoGwS ist über die Undichtigkeit der betroffenen Abscheiderkomponente(n) bzw. Zu- und Ablaufleitungen einschließlich der Lage des undichten Bereichs (z. B. Bereich Monolith/Abdeckplatte, Übergangsbereich Wand/Sohle) zu informieren. 9 Dichtheit der Zulaufleitungen die erfolgte vorzulegen. 9 Prüfprotokolle über die Durchführung der Dichtheitsprüfungen fehlen/unvollständig die erfolgte vorzulegen. Dichtheitsprüfungen nicht frist- und fachgerecht durchgeführt Zulaufleitungen nicht geprüft Seite von
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