Eigenkontrolle Wartung Generalinspektion
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- Waltraud Holst
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1 Eigenkontrolle Wartung Generalinspektion von Abscheideranlagen nach DIN EN 858 Teil 2 DIN Referent : Dipl. Ing. M. Voß Umweltberatung Dipl. Ing. R. Winkelhardt KG Beethovenstraße Hattingen 1
2 1. Normen - DIN EN DIN EN DIN DIN ATV Eigenkontrolle 3. Wartung 4. Generalinspektion Inhalt
3 Grundlagen DIN EN (2003) DIN (2003) DIN (2007) ATV 781 (2004) Durch : monatliche Eigenkontrolle ½ jährliche Wartung kann der Sachkundige die Entsorgungsintervalle selber festlegen. 3
4 Voraussetzung für die Eigenkontrolle Abscheideanlagen für Leichtflüssigkeiten nach DIN 1999 / DIN EN 858 ist vorhanden: in der Größe ausreichend bemessen sie ist mit selbsttätigem Abschluss ausgestattet es ist ein geringer Anfall an Leichtflüssigkeit und Schlamm zu erwarten 4
5 Sachkundige Als sachkundig werden Personen des Betreibers oder beauftragte Dritte angesehen, die auf Grund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass sie Bewertungen oder Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht durchführen. Die sachkundige Person kann die Sachkunde für den Betrieb von Abscheideanlagen auf einem Lehrgang mit nachfolgender Vororteinweisung erwerben, den z. B. die einschlägigen Hersteller, Berufsverbände und Handwerkskammern sowie die auf dem Gebiet der Abscheidetechnik tätigen Sachverständigenorganisationen anbieten. 5
6 Verantwortlichkeit Ob die Voraussetzung für eine Verlängerung der Entleerungsintervalle für die Inhaltstoffe der Abscheideanlage im Einzelfall vorliegen, kann durch den Betreiber der Abscheideanlage in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit festgestellt werden. Eine Überprüfung ist durch die geforderte Wartung impliziert. 6
7 Übersicht über rechtliche Anforderungen an die Einleitung von Abwasser z.b.aus Kfz- Betrieben in die öffentliche Kanalisation Wasserhaushaltsgesetz [WHG] 60 Forderung nach Einhaltung Stand der Technik Abwasserverordnung [AbwV] Mit Anhängen zur Abwasser-Verwaltungsvorschrift Definition: Stand der Technik im Anhang 49 Indirekteinleiter Verordnung [VGS] Ermächtigungsgrundlage für Genehmigungen Landeswassergesetz [LWG] Genehmigung nach 58 / 59 Abwassersatzung der Städte, Gemeinden und Abwasserverbände Einleitung von Abwasser in die öffentliche Kanalisation 7
8 Abwassersatzung Jeder Betreiber einer öffentlichen Abwasseranlage [Kanalnetz, Rückhaltebecken, Kläranlagen etc.] ist verpflichtet den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Anlagen durch eine Satzung sicherzustellen. Die Satzung regelt die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen. Die Einhaltung der Benutzungsbeschränkungen ist zu überwachen [Abwasserkataster, gewerbliches Abwasser, Beprobung Indirekteinleiter, Überwachung der Kläranlagenzuläufe auf Schadstoffeinleitungen etc.]. Betreiber sind: Schutzziele: Kommunen, Verbände oder private Firmen Erhalt der Bausubstanz Schutz der Mitarbeiter vor schädlichen Einflüssen Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit der Kläranlagen Benutzungsbeschränkungen gelten unmittelbar für den Indirekteinleiter; jeder Indirekteinleiter ist verpflichtet von sich aus die Satzung zu beachten. Einige Satzungen enthalten eine Anzeige/Genehmigungspflicht für die Einleitung von gewerblichem Abwasser. Einleitgrenzwerte und Auflagen nach der Satzung gelten unabhängig von bestehenden wasserrechtlichen Grenzwerten und Auflagen. 8
9 Indirekteinleitegenehmigung 9
10 10
11 bauaufsichtlich Zulassung 11
12 Maßnahmen aus der bauaufsichtlichen Zulassung 12
13 Monatliche Eigenkontrollen durch sachkundige Person-/beauftragten Dritten Messung der Leichtflüssigkeitsschichtdicke im Abscheider Messung der Schlammspiegelhöhe im Schlammfang, Entfernen grober Schwimmstoffe an der Schlammfangoberfläche Kontrolle des selbsttätigen Abschlusses Kontrolle der Warn- und/oder Überwachungsanlagen [soweit vorhanden] Kontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz [soweit vorhanden und bauartbedingt notwendig] 13
14 Halbjährliche Wartung entsprechend den Herstellervorgaben bzw. nach zzgl. den Maßnahmen der monatlichen Eigenkontrollen : Tätigkeiten der monatlichen Eigenkontrolle Entleerung und Reinigung des Abscheiders [soweit erforderlich] Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht Kontrolle des Koaleszenzmaterials, ggf. dessen Reinigung oder Austausch 14
15 Probenahmeeinrichtung Probenahmeeinrichtung muss nach oben offen sein Durchfluss muss zweifelsfrei visuell erkennbar sein Ausreichender Gefällesprung muss vorhanden sein 15
16 Ausnahme Tankstellen Soweit der Abscheider ausschließlich eingesetzt wird zur Behandlung von verunreinigten Regenflächen Absicherung von Anlagen u. Flächen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Leichtflüssigkeiten können die Wartungsintervalle auf höchstens 12 Monate verlängert werden. 16
17 Aufgaben des Betreibers einer Anlage Veranlassen der Entleerung und Prüfung (Generalinspektíon ) der Anlage spätestens alle 5 Jahre nach DIN EN / DIN Erfolgt durch externe Fachkundige oder Sachverständige ( je nach Bundesland ) Rechtzeitige Entsorgung der Anlage Maximum die in DIN genannten Speichermenge 80 % bei Benzinabscheider, Ausnahme Tankstellen (das erforderliche Rückhaltevolumen ist immer sicher zu stellen) 50 % bei Schlammfang Führung eines Betriebstagebuchs 17
18 Betriebstagebuch Ein Betriebstagebuch muss geführt werden, in das Art und Menge der eingesetzten Reinigungs- und Hilfsmittel, Zeitpunkt der Entsorgung, Wiederbefüllung und Name des ausführenden Fachunternehmens, Verbleib des Entsorgungsgutes sowie ggf. der Wasserverbrauch [monatlich] eingetragen werden. Es dürfen nur Wasch-, Reinigungs- und Hilfsmittel ins Abwasser gelangen, die abscheidefreundlich sind [siehe DIN ]. Es dürfen keine Stoffe eingeleitet werden, die das Abwassersystem beeinträchtigen können [z. B. Batteriesäure, gebrauchte Kühlerfrostschutzmittel]. 18
19 Entleerung und Entsorgung Für die Entleerung der Abscheideranlage und die Entsorgung der Inhaltsstoffe ist die DIN 1999 und das geltende Abfallgesetz zu beachten. Der Betreiber hat sich davon zu überzeugen, dass die Entsorgung nur durch zugelassene Entsorgungsunternehmen durchgeführt wird. Abscheider- und Schlammfanginhalt müssen getrennt in z. B. Mehrkammer-Fahrzeugen abgesaugt werden. Hierbei ist zunächst die Ölschicht im Abscheider und sofern vorhanden, auch im Schlammfang abzusaugen. Koaleszenzeinsätze müssen gespült und bei Defekt ausgetauscht werden. Es wird empfohlen Rohrleitungen im Vorfeld zu spülen. 19
20 Entleerung und Entsorgung Unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten ist der Abscheider wieder mit Wasser zu befüllen. Anschließend ist die ordnungsgemäße Funktion des selbsttätigen Abschlusses zu prüfen. Sofern Trübwasser separat aus dem Schlammfang entnommen wurde, kann dieses nach Wiederbefüllung des Abscheiders in den Schlammfang zurückgegeben werden. Der Entsorger muss die Begleitscheine ausfüllen und dem Betreiber aushändigen. Bzw. über die elektronische Nachweisverordnung melden.( > 20 t/a) 20
21 21
22 22
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25 Wartung Entnehmen der Koalszenzstufe und Reinigung Entnahme des Absperrorgans (wenn möglich) und Reinigung 25
26 Bestimmung der Ölschichtdicke Maximal 80% erlaubt bei Tankstellen Rückhaltung beachten 26
27 Maximal erlaubt Schlammschichtdicke Tiefe bis Wasserstand =B Gesamttiefe=A Mitglied im Fachverband A-B = 100% Schlammfangvolumen erlaubt 50% Bestimmung der Schlammschichtdicke Bei Kombianlagen oder anderen Geometrien angaben laut Zulassung (A-B):2 + B= Maximale Schlammschichtdicke 27
28 Prüfkoffer MALL ACO VOTEC BBU 28
29 Betriebstagebuch für Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen 1. Wartungsvertrag der Abwasserbehandlungsanlage 2. Anlagenbeschreibung / -plan 3. Prüf- und Wartungsbescheinigungen 4. DIN Sicherheitsdatenblätter eingesetzter Betriebsstoffe 5. Mengen und Verbrauch eingesetzter Betriebsstoffe 6. Betriebsanweisungen gemäß 20 Gefahrstoffverordnung 7. Eigenkontrollen des Anlagenbetreibers 8. Entsorgung abgeschiedener Stoffe 9. Abwasseranalysen 10. Reparaturen 11. Sonstiges / Bemerkungen 29
30 30
31 Generalinspektion Vor der Inbetriebnahme sowie alle 5 Jahre Überprüfung der Abscheideranlage durch Fachkundigen ( Sachverständigen) auf ordnungsgemäßen Zustand sachgemäßen Betrieb 31
32 Prüfgrundsätze DIN DIN DIN EN DIN EN 752 DIN 1986 DIN EN 1610 ATV- DVWK-A
33 Prüfgrundlagen der Länder Anforderungen : aus der Behandlung von Abwasser z.b. Indirekteinleiter Verordnung aus der Absicherung von Anlagen z.b. Rückhalteinrichtungen bei Tankstellen Regelungen :bei Abwasserbehandlungsanlagen je nach Bundesland unterschiedlich bei Sicherheitsabscheidern bundesweit nach VAwS 33
34 Anforderungen der Länder 34
35 Anforderungen an die Person Fachkunde Fachkundige Personen sind Mitarbeiter betreiberunabhängiger Betriebe, Sachverständige oder sonstige Institutionen, die nachweislich über die erforderliche Fachkenntnisse für Betrieb, Wartung und Überprüfung von Abscheideranlagen im hier genannten Umfang sowie die gerätetechnische Ausführung zur Prüfung von Abscheideranlagen verfügen. Im Einzelfall können diese Prüfungen bei größeren Betriebseinheiten auch von intern unabhängigen, bezüglich ihres Aufgabengebietes nicht weisungsgebundenen Fachkundigen des Betreibers, mit gleicher Qualifikation und gerätetechnischer Ausstattung durchgeführt werden. 35
36 Sachverständige (1) Sachverständige im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind die von Organisationen für die Prüfung bestellten Personen. Die Organisationen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen werden von der zuständigen Behörde anerkannt. Auf die Anerkennung besteht kein Rechtsanspruch... 36
37 Klärung der Grundlagen Prüfung nach Indirekteinleiterverordnung Anforderungen nach DIN / DIN EN Prüfung nach VAwS Anforderung nach ATV DVWK A 781 / DIN Klärung der Eignung der Abscheideranlage 37
38 VAwS Prüfung Prüfpflicht der Abfüllflächen alle 5 Jahre Prüfung von Abwasserbehandlungsanlagen als Rückhalteeinrichtung alle 5 Jahre In Wasserschutzgebieten alle 2 1 / 2 Jahre 38
39 Prüfung der Rohrleitungen Nach DIN : Für gewerbliches Abwasser Anlagen zur Ableitung von gewerblichem Abwasser Abläufe und Zuleitungen in Verbindung mit VAwS- Anlagen Frist alle 5 Jahre 39
40 Abscheideranlagen für Abfüllflächen nach ATV-DVWK-A 781 Für die Abscheidung von Kraftstoffen Mitglied im Fachverband von verunreinigten Niederschlagsflächen sind Abscheider nach DIN /-101 einzusetzen. Bei der Verwendung von Bio Diesel / Ad blue / E 85 etc. ist die Eignung der Abscheideranlage nachzuweisen. 40
41 Biodiesel 7% im Diesekraftstoff Ausfällen biologische Umsetzung Ad blue nicht abscheidbar E 85 nicht abscheidbar 41
42 Schäden bei Nichtbeständigkeit 42
43 Rückhaltevermögen für Abgabeeinrichtungen Bei der Betankung unter Aufsicht nach ATV-DVWK-A 781: Rückhaltevolumen für die in 3 Minuten auslaufende Kraftstoffmenge 150 l bei Abgabeeinrichtungen mit max. 50 l/min 450 l bei Abgabeeinrichtungen mit max. 150 l/min Bei der Betankung ohne Aufsicht: ist das maximal bis zur Abschaltung austretende Medium aufzunehmen 43
44 Rückhaltevermögen für Abgabeeinrichtungen Rückhaltevermögen bei der Betankung von Lagerbehältern Bei der Befüllung mit : (ASS) Abfüll-Schlauch-Sicherung 100 Liter (ANA) Aufmerksamkeitstaste und Not-Aus-Betätigung 900 Liter 44
45 Folgende Punkte sind zu erfassen: Angaben über den Ort der Prüfung Betreiber der Anlage Erfassung der Bestandsdaten Auftraggeber / Prüfer / zuständige Behörde Überprüfung des Betriebstagebuchs Überprüfung der Entsorgungsnachweise Vorhandensein von Genehmigungen, etc. Tatsächlicher Wasseranfall / Reinigungsmittel Einhalten Randbedingungen (Emulsionsbildung) 45
46 Folgende Punkte sind zu prüfen : Überprüfung der Überhöhung Überprüfung des baulichen Zustands Dichtheit der Abscheideranlage Zustand der Innenwandflächen / Innenbeschichtung der Einbauteile / der elektrischen Einrichtungen Überprüfung der Tarierung des Schwimmers Überprüfung der Bemessung der Abscheideranlage 46
47 Regelfallprüfung Prüfbereich: Prüfung der gesamten Abscheideranlage (-komponenten) inkl. aller Schachtaufbauten bis 20 mm unter OK Schachtdeckelrahmen Dichtheitsanforderung: Die Abscheideranlage gilt als dicht, wenn am Ende der Prüfzeit der Wasserspiegel nach Zugabe des höchst zulässigen Wasservolumens von 500 ml je Stunde Prüfdauer über dem Ausgangs-Nullwasserstand liegt. 47
48 Sonderfallprüfung Bedingung : Keine Neuanlage Ordnungsgemäße Wartung der Anlage Warnanlage mit automatischer Schichtdickenkontrolle und Aufstaumeldung Prüfbereich: Prüfung der gesamten Abscheideranlage (-komponenten) inkl. aller Schachtaufbauten bis 20 mm unter OK Schachtdeckelrahmen 48
49 Dichtheitsanforderung: Die Abscheideranlage gilt als dicht, wenn im Behälterbereich jedoch mindestens auf einer Höhe von 100 mm über Oberkante Rohrscheitel der Zulaufleitung die Prüfkriterien des Regelfalls eingehalten werden. Im Schachtbereich bis 20 mm unter OK muss bei der weiteren Prüfung der Wasserverlust im modifizierten Bereich geringer als 400 ml/h je Quadratmeter benetzter innerer Oberfläche (oberhalb der mit dem abgesenkten Nullwasserstand erfassten Wasseroberfläche) sein. 49
50 Sonderfallprüfung 400 ml/h je Quadratmeter benetzter innerer Oberfläche Regelfallprüfung 500 ml je Stunde Prüfdauer 50
51 Nivellierung der Abscheider Überprüfung der Tarierung 51
52 Prüfgeräte Messeinrichtung, mit der das Absinken und Wiederauffüllen des Wasserspiegels auf 1 mm genau ermittelt werden kann Messeinrichtung und angewandte Messmethode muss einen Nachweis über die Messgenauigheit über 10 h durch eine Prüfstelle erbracht haben Bild 3: Mess-System Firma Umweltberatung Dipl. Ing. R. Winkelhardt KG 52
53 Dichtheitsprüfung Abscheideranlage? 1. Setzen der Absperrblase im Schlammfangzulauf 2. Setzen der Absperrblase im Schlammfangablauf 3. Setzen der Absperrblase im Benzin/ Koaleszensabscheiderzulauf 4. Setzen der Absperrblase im Benzin/ Koaleszensabscheiderablauf Nur wenn das Setzen im Ablauf nicht möglich ist, kann die Blase im Probenahmeschachtzulauf gesetzt werden. Vor dem Setzen der Blasen sind die Rohrleitungsverbindungen und Anschlüsse auf offensichtliche Schäden visuell zu überprüfen. Es ist darauf zu achten, dass offensichtliche Versätze oder Schäden nicht durch die Dichtblasen überdeckt werden. 53
54 3.) Prüfschritt gegebenenfalls mit Zwischenprüfungen je nach optischer Inspektion des Schachtbereichs Prüfabschnitte 4.) Prüfschritt zur Abnahmeprüfung nach DIN 1999 Teil 100 bis 20 mm unter OK Baukörper 2.) Prüfabschnitt bei Wasserstand 100 mm über Anschlussleitung zur Kontrolle der Rohreinbindungen 1.) Prüfabschnitt erforderlich bei optisch nicht intakten Baukörpern sowie älteren Anlagen aus Schachtringen, etc... 54
55 Schrittweises Prüfen bis 20 mm unter OK 55
56 Rohrleitungsprüfung Prüfgrundsätze Rohrleitungen Prüfung nach: DIN DIN EN DIN EN 1610 Oder sonstigen wasser- oder satzungsrechtlichen Bestimmungen, z. B. VAwS ATV DVWK A
57 Dichtheitsanforderung: Prüfung der Einlaufbauwerke und Rohrleitungen bis 20 mm unter OK Einlaufpunkt Prüfung mit Wasser (Verfahren W ) 0,15 l/m 2 in 30 Minuten für Rohrleitungen 0,20 l/m 2 in 30 Minuten für Rohrleitungen einschließlich Schächte Bei der Prüfung von VAwS Anlagen wird kein Wasserverlust erlaubt 57
58 Prüfung DIN EN
59 Prüfung der Teilabschnitte zur Senkung der Sanierungskosten 59
60 60
61 Warum neutral unabhängig fachkompetent 61
62 Gütesicherung RAL-GZ
63 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Team für die: Generalinspektion VAwS ( AwSV) Abnahmen 63
64 Pause 64
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