Autogenes Training Progressive Relaxation Hypnose Yoga und weitere wissenschaftlich fundierte Verfahren (DG-E e.v.)

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1 I N Z U S A M M E N A R B E IT MI T D E R P SY C H O LO GI S C H E N F A C H GR U P P E EN T S P A N N U N G S V E R F A H R E N Autogenes Training Progressive Relaxation Hypnose Yoga Aus-, Weiter- und Fortbildungsordnung (AWF-Ordnung) der Deutschen Gesellschaft für Entspannungsverfahren (DG-E e.v.) 1 I. Allgemeiner Teil 1 Die DG-E e.v. bietet in folgenden Verfahren qualifizierte Aus-, Weiter- und Fortbildung an: Autogenes Training Progressive Relaxation Klinische Hypnose Yoga Multimodale Stresskompetenz 2 Die Aus-, Weiter- und Fortbildungen der DG-E e.v. sollen zur qualifizierten Anwendung und Vermittlung der unter 1 genannten sowie evtl. weiterer, wissenschaftlich fundierter (Entspannungs-)Verfahren befähigen Für jedes der unter 1 genannten Verfahren gibt es Leitlinien zur Durchführung und Richtlinien zur Ausbildung. 2. Aus den Leitlinien zur Durchführung ist ersichtlich, welches die Ziele des Verfahrens sind und welche Aspekte bei einer qualifizierten Anwendung zu beachten sind. Es gilt immer die letzte von einer Mitgliederversammlung verabschiedete Fassung, die mit ihrer Verabschiedung unter dem entsprechenden Paragraphen im Speziellen Teil Bestandteil dieser Ordnung wird. 3. Die DG-E stellt auf Antrag Qualifikationsnachweise aus. In den Richtlinien zur Ausbildung der DG-E e. V. sind die Voraussetzungen aufgeführt, die erfüllt sein müssen, damit jemand einen Qualifikationsnachweis erhält. Es gilt immer die letzte von einer Mitgliederversammlung verabschiedete Fassung, die mit ihrer Verabschiedung unter dem entsprechenden Paragraphen im Speziellen Teil Bestandteil dieser Ordnung wird. 4 Für jedes der unter 1 genannten Verfahren kann der Fachausschuss einen Unterausschuss bilden, dem die Aufgaben des Fachausschusses für diesen Bereich übertragen werden können. 5 Der Fachausschuss prüft und überarbeitet regelmäßig die Leitlinien zur Durchführung und die Richtlinien zur Ausbildung auf Angemessenheit Der Fachausschuss prüft Anträge auf Erteilung eines Qualifikationsnachweises in den einzelnen Verfahren (s. 3 (3.)) und vergibt diese nach vorheriger Genehmigung durch den Vorstand. 2. Der Qualifikationsnachweis wird nur vergeben, wenn der Empfänger bzw. die Empfängerin sich bereit erklärt, die Leitlinien zur Durchführung des jeweiligen Verfahrens zu beachten und die Qualität seiner Arbeit durch geeignete Maßnahmen zu sichern. 7 Der Fachausschuss prüft die Qualifikation von Veranstaltungsleitern und die Planung für die vom Verein angebotenen Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen. 8 Der Fachausschuss kann von sich aus oder im Auftrag des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung die Aufnahme weiterer Verfahren unter 1 prüfen und dies der Mitgliederversammlung empfehlen. 9 Sind Änderungen der Leitlinien zur Durchführung oder der Richtlinien zur Ausbildung sinnvoll oder sollen weitere Verfahren unter 1 aufgenommen werden, schlägt der Fachausschuss diese Änderungen der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vor. Die Vorschläge sind dem Vorstand so rechtzeitig zu übermitteln, dass bestehende Fristen zur Beschlussfassung bei der nächsten Mitgliederversammlung eingehalten werden können. Seite 1 / bei DG-E e.v. Alle Rechte vorbehalten! W W W. D G - E. D E

2 I N Z U S A M M E N A R B E IT MI T D E R P SY C H O LO GI S C H E N F A C H GR U P P E EN T S P A N N U N G S V E R F A H R E N Autogenes Training Progressive Relaxation Hypnose Yoga II. Spezieller Teil 10 Autogenes Training (AT) 1. Bei der Vermittlung von Autogenem Training sind die Leitlinien der DG-E e. V. zur Durchführung von Kursen in Autogenem Training (AT) in der jeweils letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Form zu beachten. Diese sind Bestandteil dieser Ordnung und im Anhang aufgeführt. 2. Für die Vergabe von Qualifikationsnachweisen gelten die Richtlinien der DG-E e. V. zur Fortbildung in Autogenem Training (AT) in der jeweils letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Form. Diese sind Bestandteil dieser Ordnung und im Anhang aufgeführt. 11 Progressive Relaxation (PR) 1. Bei der Vermittlung der Progressiven Relaxation sind die Leitlinien der DG-E e. V. zur Durchführung von Kursen in Progressiver Relaxation (PR) in der jeweils letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Form zu beachten. Diese sind Bestandteil dieser Ordnung und im Anhang aufgeführt. 2. Für die Vergabe von Qualifikationsnachweisen gelten die Richtlinien der DG-E e. V. zur Fortbildung in Progressiver Relaxation (PR) in der jeweils letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Form. Diese sind Bestandteil dieser Ordnung und im Anhang aufgeführt. 12 Klinische Hypnose 1. Bei der Anwendung der Klinischen Hypnose sind die Leitlinien der DG-E e. V. zur Anwendung von Hypnose in der jeweils letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Form zu beachten. Diese sind Bestandteil dieser Ordnung und im Anhang aufgeführt. 2. Für die Vergabe von Qualifikationsnachweisen gelten die Richtlinien der DG-E e. V. zur Fortbildung in Klinischer Hypnose in der jeweils letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Form. Diese sind Bestandteil dieser Ordnung und im Anhang aufgeführt. 13 Yoga 1. Bei der Vermittlung von Yoga sind die Leitlinien der DG-E e. V. zur Anwendung von Yoga in Prävention und Therapie in der jeweils letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Form zu beachten. Diese sind Bestandteil dieser Ordnung und im Anhang aufgeführt. 2. Für die Vergabe von Qualifikationsnachweisen gelten die Richtlinien der DG-E e. V. zur Yoga- Fortbildung in der jeweils letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Form. Diese sind Bestandteil dieser Ordnung und im Anhang aufgeführt. 14 Multimodale Stresskompetenz (MMSK) 1. Bei der Vermittlung von Multimodaler Stresskompetenz sind die Leitlinien der DG-E e. V. zur Durchführung von Kursen in Multimodaler Stresskompetenz in der jeweils letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Form zu beachten. Diese sind Bestandteil dieser Ordnung und im Anhang aufgeführt. 2. Für die Vergabe von Qualifikationsnachweisen gelten die Richtlinien der DG-E e. V. zur Fortbildung als anerkannte/r Trainer/in für Multimodaler Stresskompetenz in der jeweils letzten von der Mitgliederversammlung beschlossenen Form. Diese sind Bestandteil dieser Ordnung und im Anhang aufgeführt. III. Anhang 1 Aus-, Weiter- und Fortbildungsordnung beschlossen in der Mitgliederversammlung vom in Klappholttal, Sylt Seite 2 / bei DG-E e.v. Alle Rechte vorbehalten! W W W. D G - E. D E

3 IN ZUS A M M E NA RB E IT M I T DE R PS YCH OL O G IS CHE N FA CH GR UP PE E N TS P A NN UN G S V E RF A H RE N Leitlinien der DG-E e.v. zur Durchführung von Kursen in Autogenem Training (AT) Ziele des Autogenen Trainings: Entspannung als gesundes Gegengewicht zu übermäßiger körperlicher und seelischer Spannung Integration in den Alltag, Gelassenheit als ein Leitmotiv im Leben, AT als Lebensbegleiter Körperliche und seelische Selbstregulation zur Förderung von Gelassenheit, Allgemeine gesundheitsförderliche Prävention und Unterstützung der Salutogenese Störungs-/Krankheitsbehandlung und Nachsorge Förderung der Selbststeuerungsfähigkeiten (physiologisch / kognitiv / emotional / verhaltensmäßig), Selbstregulierung vegetativer Funktionen, optimaler organismischer Regulation, gesunden Verhaltensweisen, Konzentrationsfähigkeit, Selbstruhigstellung Wahrnehmung der Sensibilisierung für Körpervorgänge, Körpersignalsysteme, positive Körperempfindungen Stressregulation, Innenschau, Selbsterkenntnis, Selbstfindung, Selbstverantwortung, Selbstverwirklichung. Voraussetzungen für AT-KursleiterInnen: Fortbildung als AT-KursleiterIn nach den Richtlinien der DG-E e.v. zur Fortbildung in Autogenem Training oder äquivalente Fortbildung Verpflichtung zur Anwendung dieser Leitlinien bei der Durchführung eigener Kurse Verpflichtung zur ständigen Weiterentwicklung der eigenen therapeutischen Fähigkeiten durch Fortbildung und Supervision. Voraussetzung beim KlientInnen: Freiwillige und eigenverantwortliche Teilnahme; Kooperationsbereitschaft. Eingangsbedingungen für einen AT-Kurs: Möglichst Vorgespräch mit den einzelnen KlientInnen (zumindest Gruppenvorgespräch oder Fragebogenerhebung) zur Motivations- und Indikationsklärung Bereitschaft zum 2 bis 3x täglichen Üben (ca. 5 Minuten) in der Übungsphase (ca. 2 Monate); danach Aufrechterhaltungsübungen ca. 3 x wöchentlich Bereitschaft zur Anwendung des Gelernten. Methodische und didaktische Aspekte: Ganzheitlicher Therapienansatz: psychosomatischer Ansatz, vertrauensvolle Kooperation zwischen KlientIn und BehandlerIn, u. U. psychotherapeutische Interventionen Autosuggestive Methode: So wenig wie möglich heterosuggestive Einflussnahme, keine Hypnose als Methode Übungen nach J. H. Schultz: Möglichst alle Grundübungen im Grundkurs (Abwandlungen nur nach reiflichem Abwägen) Kontrolle der Effekte (unbedingt erforderlich): Besprechen der Empfindungen und Wahrnehmungen Vorsatzbildungen: Standardformeln im Grundtraining und Erarbeitung Formelhafter Vorsätze im Fortgeschrittenentraining Meditative Übungen: in der Oberstufe des Autogenen Trainings Dauer eines Kurses: 6-10 Sitzungen (möglichst mit Intensivierungssitzungen) Zeit einer Sitzung: Minuten (abhängig von Ziel und TeilnehmerInnen) Gruppengröße: Grundkurse: ca Personen Fortgeschrittenenkurse: ca Personen Oberstufenkurse: 2-8 Personen Kinderkurse: 3-10 Kinder; ca. 10 Sitzungen Alter: Ab ca. 4 Jahren in speziellen Kinderkursen. Keine Begrenzung für alte Menschen bei ausreichender geistiger Kapazität Räumliche Gegebenheiten: In der ersten Lernphase möglichst ruhige Umgebung, nach einigen Tagen Transfer in schwierigere Situationen Haltungen: Eine dem Training förderliche Sitz- oder Liegehaltung. Nach einiger Zeit zur Erleichterung des Transfers in den Alltag auch weniger bequeme Haltungen Formeln: Lediglich in ruhigem Tonfall einmal ansagen, nicht öfter vorsprechen (autosuggestive Methode!). Möglichst wenig hetero-suggestive Elemente. Falls Elemente aus anderen Therapierichtungen verwendet werden: den KlientInnen darüber aufklären. Heterosuggestives nicht als autogen bezeichnen Sitzungsinhalte: Einführung in Theorie u. Rahmenbedingungen des AT, Kontext erläutern, Übungen erklären; die einzelnen Übungen gemeinsam durchführen und besprechen; Wahrnehmungen und Empfindungen besprechen, psychosomatische Zusammenhänge erläutern; eventuell Konflikte bearbeiten Tonträger: Möglichst nicht verwenden. Sie stehen im Widerspruch zur autosuggestiven Methode des Autogenen Trainings und behindern das nachhaltige Erlernen. Aufklärung über mögliche Nachteile; kritischer Umgang; nicht als autogen bezeichnen. Tonträger evtl. selbst besprechen lassen und den Übungsfortschritten angleichen (ansonsten obsolet wegen Lernbehinderung!) Musik: In der Grundstufe eher hinderlich, in der Oberstufe evtl. förderlich (z.b. meditative Musik) Evaluation: Schriftliche oder mündliche Überprüfung der Ergebnisse Erfolgskriterien: Realisierung der Formelinhalte (subjektiv/ objektiv) Verringerung der Symptome (subjektiv/objektiv, kurzfristig/ langfristig), Veränderung der Stressverhaltensweisen (Coping-Strategien), Veränderung der Erlebnisqualitäten (Erlebnisbeschreibungen), Veränderung von Verhaltensweisen und Eigenschaften (Persönlichkeitsfragebögen, Fremdberichte) Indikationen: Allgemeine Gesundheitsvorsorge, Salutogenese; Abbau von psychosomatischen Störungen, psychovegetativen Übersteuerungen, körperlichen Funktionsstörungen; Organerkrankungen bei Betroffensein von Nerven- Muskel- oder Kreislaufsystem, Konflikte und Probleme (bei ganzheitlichem Kursaufbau) Kontraindikationen: Personen, die sich auf Autosuggestionen nicht einstellen wollen oder können, akute Psychosen, schwere Persönlichkeitsstörungen u.ä. Nachbetreuung: Z.B. schriftliche Nachbefragung, sporadische Zusammenkünfte, Intensivierungskurs, Weiterführung in einem Fortgeschrittenenkurs, Übergang in einen Oberstufenkurs 2015 bei DG-E e.v. Alle Rechte vorbehalten! W W W. D G - E. D E

4 IN ZUS A M M E NA RB E IT M IT DE R PS YCH OL O G IS CHE N FA CH GR UP P E E N TS P A NN UN G S V E RF A H RE N Richtlinien der DG-E e.v. zur Fortbildung in Autogenem Training (AT) Qualifikationsstufen Ausbildungsvoraussetzungen Inhalte der Fortbildung Zeitliche und inhaltliche Mindestvoraussetzungen Kursleiter/in - AT-Grundstufe - Kursleiter/in - AT-Fortgeschrittenenstufe - Kursleiter/in - AT-Oberstufe - Kursleiter/in - AT mit Kindern - Ausbilder/in für AT mit Kinder Ausbilder/in von AT-Kursleitern Approbation als Psychotherapeut/in oder Universitätsabschluss in Psychologie (Bachelor, Magister, Master, Diplom) oder in (Zahn-)Medizin jeweils mit besonderen Kenntnissen in Psychodiagnostik, Gruppendynamik, Krisenintervention usw. anerkannte/r Kursleiter/in für AT-Grundstufe mit mind. 2 J. Lehrerfahrung in der Grundstufe (10-20 Kurse) und bei Universitätsabschluss in Psychologie Diplom oder Master anerkannte/r Kursleiter/in für AT- Fortgeschrittenenstufe und abgeschlossene Psychotherapieausbildung anerkannte/r Kursleiter/in für AT- Grundstufe anerkannte/r Kursleiter/in für AT mit Kindern mit mind. 2 J. Lehrerfahrung nach der vorausgegangenen Qualifikation und bei Universitätsabschluss in Psychologie Diplom oder Master und abgeschlossene Psychotherapieausbildung oder psychologische/r bzw. ärztliche/r Psychotherapeut/in anerkannte/r Kursleiter/in für AT-Oberstufe mit mind. 2 J. Lehrerfahrung nach der vorausgegangenen Qualifikation und abgeschlossene Psychotherapieausbildung oder psychologische/r bzw. ärztliche/r Psychotherapeut/in Selbsterfahrung Grundstufe Theorie/Didaktik/Methodik Selbsterfahrung AT-Fortgeschrittenen- und AT-Oberstufe Praxis unter Supervision Theorie/ Didaktik/Methodik der formelhafte Vorsatzbildung Praxis/Supervision Theorie/Didaktik/ Methodik der autogene Meditation Praxis/Supervision AT mit Kindern Theorie/Didaktik/ Methodik, Praxis / Supervision AusbilderInnenqualifizierung AusbilderInnenqualifizierung 16 Std. Selbsterfahrung 20 Std. Fortbildung* 6 Std. Selbsterfahrung AT-Fortgeschrittenen- und Oberstufe (jeweils mind. 2 Std.)* 6 Std. Selbsterfahrung AT- Fortgeschrittenen- und AT-Oberstufe oder Vergleichbares 6 Std. eigene Kursdurchführung inkl. Dokumentation 6 Std. Supervision* (Die Gesamtfortbildungsdauer muss mehr als sechs Monate betragen.) 20 Std. Kurs für KursleiterInnen* so ausgiebig wie möglich 20 Std. Kurs für KursleiterInnen* so ausgiebig wie möglich 10 Std. Kurs für KursleiterInnen* so ausgiebig wie möglich 10 Std. Co-Leitung* 5 Std. SV* Kolloquium mit der Anerkennungskommission 10 Std. Hospitation/Co-Leitung bei KursleiterInnenfortbildung* 20 Std. Supervision in AT-Stufe I, II bzw. III für die Ausbildungsstufen I, II bzw. III (davon mind. 5 Std. in KursleiterInnenfortbildungskurs) 3 (Kursablaufs-)Dokumentationen Kolloquium mit der Anerkennungskommission. * bei DG-E-anerkannten AusbilderInnen von KursleiterInnen Der/die Qualifikationsinhaber/in muss Mitglied der DG-E e.v. sein, um die mit dem Qualifikationsnachweis verbundene Verpflichtung zur Beachtung der Richtlinien für die Durchführung von Kursen zu gewährleisten und um durch kontinuierliche kollegiale Fortbildung die Sicherung des erreichten Qualitätsniveaus zu fördern. Nachweis: Über die absolvierten Fortbildungen und ggf. die klinisch-psychologischen Kenntnisse sind der Anerkennungskommission Autogenes Training der DG- E e.v. schriftliche Bestätigungen / Nachweise vorzulegen. Für die Grundstufenqualifikation muss zwischen erstem und letztem Fortbildungstermin ein Zeitabstand von mindestens sechs Monaten liegen. Externe Trainer werden dann anerkannt, wenn deren Qualifikation den Richtlinien der DG-E e.v. entspricht. Aufgrund der vorgelegten Fortbildungsnachweise entscheidet die Anerkennungskommission des Fachausschusses im Auftrag des Vorstandes über die Erteilung von Qualifikationsnachweisen. Die zu vergebenden Qualifikationsnachweise lauten: Kursleiter/in für Autogenes Training - AT-Grundstufe - (ggf. AT mit Kindern) Kursleiter/in für Autogenes Training - AT-Fortgeschrittenenstufe - Kursleiter/in für Autogenes Training - AT-Oberstufe - Ausbilder/in von Kursleiter/innen für Autogenes Training, Stufen I, II bzw. III (ggf. für AT mit Kindern) Version 2.0 lt. Beschluss der MV der DG-E e.v. vom als Anlage zur Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung der DG-E e.v. (die Leit- und Richtlinien basieren auf den Leitund Richtlinien der Psychologischen Fachgruppe Entspannungsverfahren; - Ursprungsfassung vom bzw , zuletzt modifiziert am , die lt. Beschluss der MV vom für die DG-E e.v. übernommen wurden)

5 Leitlinien der DG-E e.v. zur Durchführung von Kursen in Progressiver Relaxation (PR) Ziele der Progressiven Relaxation: Entspannung als gesundes Gegengewicht zu übermäßiger körperlicher und seelischer Spannung, integriert in den Alltag Körperliche und seelische Selbstregulation zur Förderung von Gelassenheit, allgemeine gesundheitsförderliche Prävention, Unterstützung der Salutogenese Störungs-/Krankheitsbehandlung und Nachsorge Förderung der Selbststeuerungsfähigkeiten (physiologisch/ kognitiv/ emotional/ behavioral), Selbstregulierung vegetativer Funktionen, optimaler organismischer Regulation, gesunden Verhaltensweisen, Konzentrationsfähigkeit, Selbstruhigstellung Wahrnehmung der Sensibilisierung für Körpervorgänge, Körpersignalsysteme, positive Körperempfindungen Stressregulation, Innenschau, Selbsterkenntnis, Selbstverantwortung Voraussetzungen für PR-KursleiterInnen: Fortbildung nach den Richtlinien der DG-E e.v. zur Fortbildung in Progressiver Relaxation (PR) oder äquivalente Fortbildung Verpflichtung zur Anwendung dieser Richtlinien bei der Durchführung eigener Kurse Verpflichtung zur ständigen Weiterentwicklung der eigenen therapeutischen Fähigkeiten durch Fortbildung und Supervision Voraussetzungen bei KlientInnen: Freiwillige und eigenverantwortliche Teilnahme; Kooperationsbereitschaft Eingangsbedingungen für einen PR-Kurs: Möglichst Vorgespräch mit den einzelnen KlientInnen (zumindest Gruppenvorgespräch oder Fragebogenerhebung) zur Klärung von Motivation und Indikation Bereitschaft zum täglichen Üben (ca. 10 Minuten) in der Übungsphase (ca. 2 Monate). Danach Aufrechterhaltungsübungen ca. 3 x wöchentlich Anwendung des Gelernten Methodische und didaktische Aspekte: Ganzheitlicher Ansatz: Psychosomatischer Ansatz, vertrauensvolle Kooperation zwischen KlientIn und BehandlerIn, ggf. psychotherapeutische Interventionen. Körperorientierte Methode: So wenig wie möglich suggestive Unterstützung, Nutzung der Kontraste von Muskelan- und -entspannung zur Entspannungsförderung Kontrolle der Effekte (unbedingt erforderlich): Besprechen der Empfindungen und Wahrnehmungen Dauer eines Kurses: 6-10 Sitzungen (möglichst mit Intensivierungssitzungen) Zeit einer Sitzung: Minuten (abhängig von Ziel und TeilnehmerInnen) Gruppengröße: Grundkurse: ca Personen Alter: Ab ca. 6 Jahren in speziellen Kinderkursen Räumliche Gegebenheiten: In der ersten Lernphase möglichst ruhige Umgebung, nach einigen Tagen Transfer in schwierige Situationen Haltungen: Eine dem Training förderliche Sitz- oder Liegehaltung. Nach einiger Zeit zur Erleichterung des Transfers in den Alltag auch weniger bequeme Haltungen Aufklärungen: Wenn Elemente aus anderen Entspannungsverfahren oder Therapierichtungen verwendet werden, die KlientInnen darüber aufklären Tonträger: Kritischer Umgang mit Tonträgern. Aufklärung über Vorteile und Nachteile; Tonträger eventuell selbst besprechen lassen und den Übungsfortschritten angleichen (sonst Lernbehinderung!) Musik: Wenn Musik, dann ruhegetönte Musik (z.b. Sonaten oder spezielle Entspannungsmusik); Wirkungen der Zusatzbeeinflussung besprechen Sitzungsinhalte: Einführung in Theorie und Rahmenbedingungen/Kontext der PR; die einzelnen Übungen gemeinsam durchführen und besprechen; Wahrnehmungen und Empfindungen besprechen, psychosomatische Zusammenhänge besprechen, ggf. Konflikte bearbeiten, die Anspannungsstärke soll submaximal sein und nach 7-8 Sekunden wieder gelöst werden; während der Spannungsphase sollen keine schmerzhaften Empfindungen hervorgerufen bzw. vorhandene Schmerzen sollen durch die Kraft der Anspannung nicht verstärkt werden; beim Spannungsregulierungstraining ist diese Regel sinngemäß zu beachten. Der Hinweis bei Jacobson, die Anspannung mehrere Minuten aufrechtzuerhalten (several minutes), ist als überholt anzusehen und wegen möglicher Schädigungen der Trainierenden inakzeptabel. Evaluation: Schriftliche oder mündliche Überprüfung der Ergebnisse Erfolgskriterien: Realisierung der Formelinhalte (subjektiv/ objektiv); Verringerung der Symptome (subjektiv/ objektiv, kurzfristig/ langfristig); Veränderung der Stressverhaltensweisen (Coping-Strategien, Fremdberichte); Veränderung der Erlebnisqualitäten (Erlebnisbeschreibungen); Integration in den Alltag. Indikationen: Allgemeine Gesundheitsvorsorge, Förderung der Salutogenese; Abbau von psychosomatische Störungen; psychovegetative Fehlsteuerungen; körperliche Funktionsstörungen; Organerkrankungen bei Betroffensein von Nerven- Muskel- oder Kreislaufsystem; Konfliktund Problembearbeitung (bei ganzheitlich gestaltetem Kursaufbau) Absolute Kontraindikation: akute Psychose Relative Kontraindikation bei Neigung zu Überanstrengung, Muskelkrämpfen und Muskelerkrankungen. Einzelfallanpassung ist bei den Indikationen und Kontraindikationen möglich und erforderlich. Nachbetreuung: Z.B. Schriftliche oder mündliche Nachbefragung, Sporadische Zusammenkünfte, Intensivierungskursus

6 und weitere wissenschaftlich fundi erte Verfahren (DG-E e.v.) Richtlinien der DG-E e.v. zur Fortbildung in Progressiver Relaxation (PR) Qualifikationsstufen Ausbildungsvoraussetzungen Inhalte der Fortbildung Kursleiter/in für Progressive Relaxation Kursleiter/in für Progressive Relaxation mit Kindern Approbation als Psychotherapeut/in oder Universitätsabschluss in Psychologie (Bachelor, Magister, Master, Diplom) oder in (Zahn-)Medizin jeweils mit besonderen Kenntnissen in Psychodiagnostik, Gruppendynamik, Krisenintervention usw. anerkannte/r Kursleiter/in für Progressive Relaxation Selbsterfahrung Grundstufe Theorie/Didaktik/ Methodik/Metatechniken Selbsterfahrung f. Fortgeschrittene Praxis unter Supervision Supervision PR mit Kindern Theorie/Didaktik/ Methodik/ Praxis/Supervision Zeitliche und inhaltliche Mindestvoraussetzungen 16 Std. Selbsterfahrung 20 Std. Fortbildung* 6 Std. Selbsterfahrung Fortgeschrittenenstufe* 6 Std. Selbsterfahrung Fortgeschrittenenstufe oder Vergleichbares 6 Std. eigene Kursdurchführung inkl. Dokumentation 6 Std. Supervision* (Die Gesamtfortbildungsdauer muss mehr als sechs Monate betragen.) 10 Std. Kurs für KursleiterInnen * so ausgiebig wie möglich Ausbilder/in PR-Kinder Ausbilder/in von PR- KursleiterInnen anerkannte/r Kursleiter/ für Progressive Relaxation mit Kindern mit mind. 2 J. Lehrerfahrung nach der vorausgegangenen Qualifikation und bei Universitätsabschluss in Psychologie Diplom oder Master und abgeschlossene Psychotherapieausbildung oder psychologische/r bzw. ärztliche/r Psychotherapeut/in anerkannte/r Kursleiter/in für Progressive Relaxation mit mind. 2 J. Lehrerfahrung nach der vorausgegangenen Qualifikation und bei Universitätsabschluss in Psychologie Diplom oder Master und abgeschlossene Psychotherapieausbildung oder psychologische/r bzw. ärztliche/r Psychotherapeut/in AusbilderInnenqualifizierung AusbilderInnenqualifizierung 10 Std. Co-Leitung* 5 Std. SV* Kolloquium mit der Anerkennungskommission 10 Std. Hospitation/Co-Leitung bei KursleiterInnenfortbildung* 20 Std. Supervision in PR (mind. 5 Std. in KursleiterInnenfortbildungskurs) 3 (Kursablaufs-)Dokumentationen. Kolloquium mit der Anerkennungskommission * bei DG-E-anerkannten AusbilderInnen von PR-KursleiterInnen Der/die Qualifikationsinhaber/in muss Mitglied der DG-E e.v. sein, um die mit dem Qualifikationsnachweis verbundene Verpflichtung zur Beachtung der Richtlinien für die Durchführung von Kursen zu gewährleisten und um durch kontinuierliche kollegiale Fortbildung die Sicherung des erreichten Qualitätsniveaus zu fördern. Nachweis: Über die absolvierten Fortbildungen und ggf. die klinisch-psychologischen Kenntnisse sind der Anerkennungskommission Progressive Relaxation der DG-E e.v. schriftliche Bestätigungen / Nachweise vorzulegen. Für die KursleiterInnen-Qualifikation muss zwischen erstem und letztem Fortbildungstermin ein Zeitabstand von mindestens sechs Monaten liegen. Externe Trainer werden dann anerkannt, wenn deren Qualifikation den Richtlinien der DG-E e.v. entspricht. Aufgrund der vorgelegten Fortbildungsnachweise entscheidet die Anerkennungskommission des Fachausschusses im Auftrag des Vorstandes über die Erteilung von Qualifikationsnachweisen. Die zu vergebenden Qualifikationsnachweise lauten: Kursleiter/in für Progressive Relaxation (ggf. PR mit Kindern) Ausbilder/in von Kursleiter/innen für Progressive Relaxation (ggf. PR mit Kindern) Version 2.0 lt. Beschluss der MV der DG-E e.v. vom als Anlage zur Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung der DG-E e.v. (die Leit- und Richtlinien basieren auf den Leitund Richtlinien der Psychologischen Fachgruppe Entspannungsverfahren - Ursprungsfassung vom , zuletzt modifiziert am , die lt. Beschluss der MV vom für die DG-E e.v. übernommen wurden) 2015 bei DG-E e.v. Alle Rechte vorbehalten! W W W. D G - E. D E

7 Leitlinien der DG-E e.v. zur Anwendung von Hypnose Ziele der Hypnose: Verbesserung der Entspannungs- und Regenerationsfähigkeit Förderung kreativer Potenziale Verbesserung von Problemlöse- und Selbststeuerungskompetenzen Selbstregulation und Verbesserung vegetativer Funktionen Förderung der persönlichen Entwicklung Harmonisierung des psychophysischen Systems verbesserte Stressverarbeitungskompetenzen Voraussetzungen für AnwenderInnen von Klinischer Hypnose: Fortbildung nach Richtlinien der DG-E e.v. zur Fortbildung in Klinischer Hypnose oder äquivalente Fortbildung Verpflichtung zur Anwendung dieser Leitlinien bei der Anwendung von Hypnose Verpflichtung zur ständigen Weiterentwicklung der eigenen Kenntnisse durch regelmäßige Fortbildung (alle 2 Jahre) Verpflichtung zur Supervision bei anerkannten Institutionen Voraussetzung beim Klienten/Patienten: Freiwillige und eigenverantwortliche Teilnahme Kooperationsbereitschaft Methodik: Ganzheitlicher Therapieansatz: Psychosomatischer Ansatz, Kooperation zwischen KlientIn u. BehandlerIn, psychotherapeutische Interventionen Unbedingte Kontrolle: Reflexion der Empfindungen und Wahrnehmungen Behandlung: Behandlung bzw. Mitbehandlung bestimmter akuter psychischer, psychosomatischer und somatischer Störungen im Rahmen eines umfassenden psychotherapeutischen Gesamtkonzeptes Qualitätssicherung: kurz- und mittelfristige Erfolgskriterien: Erleben von vertiefter körperlicher und seelischer Entspannung, Verringerung von Symptomen, Veränderung im Stresserleben, Veränderung der Erlebnisqualitäten (Erlebnisbeschreibungen), Veränderung von unerwünschten Verhaltensweisen / Eigenschaften und bessere Alltagsintegration langfristige Erfolgskriterien: Steigendes realitätsorientiertes Selbstbewusstsein, umfassendere Wahrnehmung Evaluation: schriftliche oder mündliche Überprüfung der Ergebnisse Indikationen: primäre Prävention (Prävention: u.a. Gesundheitsförderung, Konflikt- und Problemmanagement, Verbesserung der Stressverarbeitungskompetenz); sekundäre Prävention (Verhinderung der Chronifizierung von psychischen, psychosomatischen und bestimmten somatischen Störungsbildern z.b. Angst- und Panikstörung, somatoforme Schmerz- und Funktionsstörungen, Durchblutungsstörungen, Muskelverspannungen); tertiäre Prävention (Unterstützung der Krankheitsverarbeitung, Verringerung des Rezidivrisikos) Kontraindikationen: akute Psychose, schwere kognitive Störungen, fehlende Einwilligung, Fehlerwartung des Patienten, z.b. Hypnose solle die Eigeninitiative unnötig machen Psychologisch fundierte Interventionen Sitzungsinhalte: Ausgehend von durchgeführter Diagnostik und Abklärung / Ausschluss möglicher Kontraindikationen u.a. Aufklärung über Ablauf, Wirkungen, mögliche Nebenwirkungen Bereitschaft auf Seiten des / der Patientin, Bildung eines Arbeitsbündnisses, Tranceinduktion, therapeutische Nutzung, Rücknahme, Nachbesprechung des Erleben

8 Richtlinien der DG-E e.v. zur Fortbildung in Klinischer Hypnose Qualifikationsstufen Ausbildungsvoraussetzungen Inhalte der Fortbildung Zeitliche und inhaltliche Mindestvoraussetzungen Anwender/in von Klinischer Hypnose Ausbilder/in in Klinischer Hypnose Approbation als Psychotherapeut/in oder Universitätsabschluss in Psychologie (Bachelor, Magister, Master, Diplom) oder in (Zahn-)Medizin jeweils mit besonderen Kenntnissen in Psychodiagnostik, Gruppendynamik, Krisenintervention usw. und anerkannte/r Anleiter/in für Autogenes Training oder Progressive Relaxation oder äquivalenter Qualifikationsnachweis anerkannte/r Anwender/in von Klinischer Hypnose mit mind. 2 J. Lehrerfahrung nach der vorausgegangen Qualifikation und bei Universitätsabschluss in Psychologie jedoch Diplom oder Master und abgeschlossene Psychotherapieausbildung oder psychologische/r bzw. ärztliche/r Psychotherapeut/in Theoretische Grundlagen wissenschaftlich fundierter Hypnose, Indikationen, Kontraindikationen, Rapport Selbsterfahrung, Induktionsmethoden, direkte / indirekte Suggestionen, Rücknahme Umgang mit Problemen im Hypnoseprozess Methoden der Vertiefung, Anwendungsaspekte Anwendungen z.b. bei Schmerz, Ängsten, Übergewicht, Rauchen, Lernstörungen Förderung salutogenetischer u. ä. Faktoren Einzeln oder in Gruppen mit max. 5 Teilnehmer/innen AusbilderInnenqualifizierung 16 Std. Grundlagenkurs 1 oder Vergleichbares 10 Std. Grundlagenkurs 2* 10 Std. Grundlagenkurs 3* 12 Std. Anwenderkurs 1 oder Vergleichbares 6 Std. Anwenderkurs 2* 6 Std. Supervision* (Die Gesamtfortbildungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen.) 10 Std. Hospitation* 10 Std. Co-Leitung* 3 (Kursablaufs-) Dokumentationen Kolloquium mit der Anerkennungskommission * bei DG-E-anerkannten AusbilderInnen von AnwenderInnen Der/die Qualifikationsinhaber/in muss Mitglied der DG-E e.v. sein, um die mit dem Qualifikationsnachweis verbundene Verpflichtung zur Beachtung der Richtlinien zu gewährleisten sowie durch kollegiale Fortbildung und Supervision in ausreichendem Umfang und geeignet dokumentiert die Sicherung des erreichten Qualitätsniveaus zu gewährleisten und zu fördern. Voraussetzung für den Erwerb des Qualifikationsnachweises Klinische Hypnose ist ein Approbation als Psychotherapeut/in oder Universitätsabschluss in Psychologie (Bachelor, Magister, Master, Diplom) oder in (Zahn-)Medizin jeweils mit besonderen Kenntnissen in Psychodiagnostik, Gruppendynamik, Krisenintervention usw. sowie der qualifizierte Nachweis von 60 Fortbildungsstunden bezüglich der Kenntnisse zur Vermittlung von Entspannungsverfahren (z. B. der Qualifikationsnachweis über AT oder PR) sowie der qualifizierte Nachweis über 60 Std. Hypnosefortbildung. Erlebnisse fremdinduzierter Hypnose müssen Bestandteil der Fortbildung sein. Über die absolvierten Kurse und ggf. die klinisch-psychologischen Kenntnisse sind der Anerkennungskommission Hypnose der DG-E e.v. schriftliche Bestätigungen/Nachweise vorzulegen. Zwischen dem ersten und dem letzten Seminar muss ein Mindestabstand von 1/2 Jahr liegen. Externe Trainer werden dann anerkannt, wenn deren Qualifikation den Richtlinien der DG-E e.v. entspricht. Aufgrund der vorgelegten Fortbildungsnachweise entscheidet die Anerkennungskommission des Fachausschusses im Auftrag des Vorstandes über die Erteilung von Qualifikationsnachweisen. Die zu vergebenden Qualifikationsnachweise lauten: Anwender/in von Klinischer Hypnose Ausbilder/in in Klinischer Hypnose Version 2.0 lt. Beschluss der MV der DG-E e.v. vom als Anlage zur Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung der DG-E e.v. (die Leit- und Richtlinien basieren basierend auf den Leit- und Richtlinien der Psychologischen Fachgruppe Entspannungsverfahren - Ursprungsfassung vom , zuletzt modifiziert am , die lt. Beschluss der MV vom für die DG-E e.v. übernommen wurden)

9 Leitlinien der DG-E e.v. zur Anwendung von Yoga in Prävention und Therapie Ziele des Yoga in Prävention und Therapie: Verhaltensmodifikation: Angestrebt werden die Verbesserung von differentiellen Reaktionen auf Belastungen, die Steigerung der Belastbarkeit des biologischen und psychischen Systems der Person sowie ein Abbau von Häufigkeit oder Ausmaß von Belastungen. Aufbau von Stresskompetenz durch Erwerb von Strategien und Methoden zum adäquaten Umgang mit Stresserleben. Aufbau von Entspannungskompetenz als gesundes Gegengewicht zu übermäßiger körperlicher und seelischer Spannung zur Förderung der Selbststeuerungsfähigkeiten - physiologisch/ kognitiv /emotional. Selbstregulierung vegetativer Funktionen, optimale organismische Regulationen, gesunde Verhaltensweisen, Konzentrationsfähigkeit, Selbstruhigstellung. Stärkung persönlicher Ressourcen zur körperlichen und seelischen Selbstregulation Aufbau präventiver Schutzfaktoren im Sinne einer allgemeinen gesundheitsförderlichen Prävention und Unterstützung der Salutogenese. Voraussetzungen für anerkannte YogalehrerInnen und YogatherapeutInnen: 1. Fortbildung nach den Richtlinien der DG-E e.v. zur Yoga-Fortbildung oder äquivalente Fortbildung 2. Verpflichtung zur Anwendung dieser Leitlinien bei der Durchführung eigener Kurse. 3. Verpflichtung zur ständigen Weiterentwicklung der eigenen Kenntnisse in Yoga durch regelmäßige Fortbildung (alle 2 Jahre) und Supervision im Yoga bei anerkannten Institutionen. Voraussetzung beim Klienten in der Prävention: 1. Freiwillige und eigenverantwortliche Teilnahme 2. Kooperationsbereitschaft. 3. Allgemein guter Gesundheitszustand, keine psychische Erkrankung. Eingangsbedingungen zu einem Präventivkurs in Yoga: 1. Vorgespräch zur Klärung von Motivation und Indikation 2. Klärung der Bereitschaft - zum täglichen Üben (20 Minuten), sowohl in der Übungsphase wie danach in der Aufrechterhaltungsphase - zur Anwendung des Gelernten, - zur Integration in den Alltag Methodik: Hatha Yoga Übungen (asanas und pranayamas ) z. B. im Sinne von Iyengar und Desikachar: Die Auswahl der einzelnen Übungen richtet sich nach den individuellen Indikationen. Strukturierte Hinführung: Übungen aus dem Yoga werden vorbereitet u.a. durch Übungen aus anderen Quellen. Unbedingte Kontrolle: Reflexion der Empfindungen und Wahrnehmungen Meditative Übungen: ab Level III der Kurse Ganzheitlicher Therapieansatz: Psychosomatischer Ansatz, Kooperation zwischen Klient u. Behandler, psychotherapeutische Interventionen (differenzieren zwischen Prävention und Therapie!) Autogenerative Schmerz- und Kraftgrenzen: So wenig wie möglich heterogenerative Einflussnahme auf Schmerz- und Kraftgrenzen Sitzungsinhalte: In Theorie und Rahmenbedingungen des Yoga einführen. Die einzelnen Übungen gemeinsam durchführen und besprechen. Wahrnehmungen und Empfindungen besprechen. Psychosomatische und physiologische Zusammenhänge erläutern. Eventuell Konflikte bearbeiten. Übungen als Hausaufgaben vorbereiten. Didaktik: 1. Dauer eines Kurses: Einheiten (je eine Einheit pro Woche ) 2. Zeit einer Sitzung: ca. 90 Minuten 3. Gruppengröße: 6 bis 12 Teilnehmer 4. Alter: Ab ca. 4 Jahren in speziellen Kinderkursen. Keine Begrenzung für alte Menschen bei ausreichender geistiger/ körperlicher Belastungsfähigkeit 5. Räumliche Gegebenheiten: Ruhige, normal geheizte, trockene Räume, ca. 4 Quadratmeter pro Teilnehmer. 6. Kleidung: Die Teilnehmer sollten bequeme Kleidung tragen, möglichst keine beengende Alltagskleidung 7. Tonträger: nicht verwenden 8. Musik: nicht verwenden 9. Nachbetreuung: Posterhebung mit z. B. Fragebögen, sporadische Zusammenkünfte, Fortgeschrittenen Kurs Level II und Level III Qualitätssicherung: 1. Erfolgskriterien: Vorbereitungs- und Durchführungskompetenz für eine klassische und korrekte Yogahaltung Verringerung von Symptomen (subj./obj.; kurzfristig/langfristig), Veränderung im Stresserleben, Copingstrategien Veränderung der Erlebnisqualitäten (Erlebnisbeschreibungen), 2. Veränderung von Verhaltensweisen und Eigenschaften (Fragebogen Yoga Inventory ), Alltagsintegration 3. Evaluation: mündliche oder schriftliche Überprüfung der Ergebnisse z.b. mittels Yoga Inventory von Prof. Dr. Engel (Prä- und Postanwendung) 4. Indikationen: Primäre Prävention Sekundäre Prävention - zur Verhinderung der Chronifizierung von - psychosomatischen Störungen (wie z.b. Panikstörung, somatoforme Schmerzzustände, Asthma, Bluthochdruck, Muskelverspannungen) - psychovegetative Übersteuerung, körperliche Funktionsstörung 5. Kontraindikationen: Akute Psychosen

10 Richtlinien der DG-E e.v. zur Yoga-Fortbildung Qualifikationsstufen Ausbildungsvoraussetzungen Inhalte der Fortbildung Zeitliche und inhaltliche Mindestvoraussetzungen (UE = 45 Min.) Yogalehrer/in Level I Yogalehrer/in Level II Yogalehrer/in Level III Yogatherapeut/in Ausbilder/in von Yogalehrer/innen und Yogatherapeuten/innen Approbation als Psychotherapeut/in oder Universitätsabschluss in Psychologie (Bachelor, Magister, Master, Diplom) oder in (Zahn-)Medizin jeweils mit besonderen Kenntnissen in Psychodiagnostik, Gruppendynamik, Krisenintervention usw. anerkennbare Stunden aus dem Studium (Physiologie, 90 UE Neurologie, Anatomie, allgemeine Psycholo- gie I und II) Selbsterfahrung Level I 26 UE Selbsterfahrung Level I* Asanas Katalog Level I (Theorie und Praxis) 26 UE Körperarbeit I* Asanas 26 UE Körperarbeit II* Pranayamas Katalog Level I (Theorie und Praxis) 26 UE Atemübungen* Meditation Mantra/Philosophie Patanjali 26 UE Meditation/Philosophie* Patanjalis Kommunikationsqualitäten 26 UE Kommunikation* Kunde des Bewegungsapparates 26 UE Anatomie/Physiologie* 8 UE Gruppen-Supervision* 3 UE Prüfung* Summe Präsenzunterricht Level I: 193 UE anerkannte/r Yogalehrer/in Level I Selbsterfahrung Level II 26 UE Selbsterfahrung Level II* Asanas Katalog Level II (Theorie und Praxis) 26 UE Körperarbeit I* Asanas 26 UE Körperarbeit II* Pranayamas Katalog Level II (Theorie u. Praxis) 26 UE Atemübungen* Pranayama-Meditation /Philosophie Patanjali 26 UE Meditation/Philosophie* Patanjalis Kommunikationsqualitäten 26 UE Kommunikation* Kunde des Bewegungsapparates 26 UE Anatomie/Physiologie* 8 UE Gruppen-Supervision* 3 UE Prüfung* Summe Präsenzunterricht Level II: 193 UE anerkannte/r Yogalehrer/in Level II Selbsterfahrung Level III 26 UE Selbsterfahrung* Asanas Katalog Level III (Theorie und Praxis) 26 UE Körperarbeit I* Asanas 26 UE Körperarbeit II* Pranayamas Katalog Level III (Theorie und Praxis) 26 UE Atemübungen* Meditation Mantra / Philosophie Patanjali 26 UE Meditation/Philosophie* Patanjalis Kommunikationsqualitäten 26 UE Kommunikation* Kunde des Bewegungsapparates 26 UE Anatomie/Physiologie* 8 UE Gruppen-Supervision* 4 UE Prüfung* Summe Präsenzunterricht Level III: Summe Präsenzunterricht bis einschließlich anerkannte/r Yogalehrer/in Level III: Gesamtsumme bis einschließlich anerkannte/r Yogalehrer/in Level III: anerkannte/r Yogalehrer/in Level III Emotionale Unabhängigkeit im Yoga mit mind. 2 Jahren Lehrerfahrung Beziehungskompetenz im Yoga nach vorausgegangener Qualifikation und bei Universitätsabschluss Veränderungswissen im Yoga Störungswissen im Yoga in Psychologie Diplom oder Master und Heilbefugnis für Psychotherapie und abgeschlossene Psycho- Summe Präsenzunterricht Yogatherapeut/in: therapieausbildung Yogatherapeut/in mit Yogafortbildungsseminar Yogalehrer/in mind. 2 Jahren Lehrerfahrung nach Yogafortbildungsseminar Yogalehrer/in der vorausgegangenen Qualifikation 194 UE 580 UE 670 UE 52 UE Emotionen* 52 UE Beziehung* 52 UE Kasuistik* 52 UE Therapiewissen* 312 UE 26 UE Hospitation* 26 UE Co-Leitung* 3 (Kursablauf-)Dokumentationen 2 UE Prüfung* Kolloquium mit der Anerkennungskomission 54 UE Summe Präsenzunterricht Yoga-Ausbilder/in: * bei von der DG-E e.v. anerkannten AusbilderInnen (b.w.)

11 Richtlinien der DG-E e.v. zur Yoga-Fortbildung (Fortsetzung) 1. Nachweis: Für den Nachweis der Lerninhalte aus dem Studium inkl. der klinisch-psychologischen Kenntnisse sowie über die absolvierten Seminare und Supervision sind der Anerkennungskommission Yoga der DG-E e.v. schriftliche Bestätigungen/ Nachweise vorzulegen. Zwischen dem ersten und dem letzten Seminar muss ein Mindestabstand von 2 Jahren liegen. Externe Trainer werden dann anerkannt, wenn deren Qualifikation den Richtlinien der DG-E e.v. entspricht. Mindestens 50% der Fortbildungseinheiten zur Yogalehrer/in Level I-III, muss von Ausbilder/innen geleistet worden sein, die über den DG-E Qualifikationsnachweis Ausbilder/in von Yogalehrer/innen anerkannt sind. Die Anerkennung von DG-E fremden Institutionen muss gemäß dem Äquivalenzprinzip vier Kriterien erfüllen: a) Die Anerkennung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) der Krankenkassen; b) mindestens zwei Prüfer/innen der Prüfungskommission sind Ausbilder/in von Yogalehrer/innen der DG-E, c) die Teilnahme an mindestens zwei Fortbildungseinheiten zu je 16 UE bei Ausbilder/in von Yogalehrer/innen der DG-E ist nachzuweisen (Bescheinigung); d) das Curriculum der fremden Institutionen erfüllt Standards der DG-E entsprechend Leit- und Richtlinien zur Yoga-Fortbildung der DG-E. Aufgrund der vorgelegten Fortbildungsnachweise entscheidet die Anerkennungskommission des Fachausschusses im Auftrag des Vorstandes über die Erteilung von Qualifikationsnachweisen. Zusammenfassung: anerkannbare Stunden aus dem Studium 90 UE Yogalehrer/in Level I 193 UE Yogalehrer/in Level II 193 UE Yogalehrer/in Level III 194 UE Summe bis zum/r anerkannte/n Yogalehrer/in Level III 670 UE Yogatherapeut/in 312 UE Summe bis zum/r anerkannte/n Yogatherapeut/in 982 UE Yogalehrerausbilder/in 54 UE Summe bis zum Ausbilder/in von Yogalehrer/innen und Yogatherapeuten/innen 1036 UE 2. Die zu vergebenden Qualifikationsnachweise lauten: Titel Vorname Nachname erhält von der Deutschen Gesellschaft für Entspannungsverfahren (DG-E e.v.) aufgrund seiner/ihrer Fortbildung nach den Richtlinien der DG-E e.v. den Qualifikationsnachweis: «Yogalehrer/in Level I», «Yogalehrer/in Level II», «Yogalehrer/in Level III», «Yogatherapeut/in» oder «Ausbilder/in von Yogalehrer/innen und Yogatherapeuten/innen» 3. Fortbildungsregelung: Der/die Qualifikationsinhaber/in muss Mitglied der DG-E e.v. sein, um die mit dem Qualifikationsnachweis verbundene Verpflichtung zur Beachtung der Richtlinien in Prävention und Therapie zu gewährleisten sowie durch kontinuierliche kollegiale Fortbildung bei DG-E anerkannten AusbilderInnen die Sicherung des erreichten Qualitätsniveaus zu gewährleisten und zu fördern. a) Fortbildungsregelung für anerkannte Yogalehrer/innen Level III, die vor dem ihre Fortbildung begonnen haben: Präsenzunterricht: anerkannter Unterricht: Summe: Fortbildung nach Zertifizierung: Fortbildung nach 7 Jahren: 390 UE 280 UE 670 UE 26 UE pro Jahr 182 UE Diese Regelung gilt für die Dauer von 7 Jahren. Innerhalb dieser 7 Jahre haben die Absolventen insgesamt 182 Std. Fortbildung besucht, so dass durch Addition mit den vorher geleisteten 390 Std. Ausbildung eine Gesamtausbildung von 572 Std. vorliegt. Wenn diese Gesamtausbildungszeit (spätestens 2016) erreicht ist, wird die Pflichtfortbildungsmenge pro Kalenderjahr wieder auf 8 Std. reduziert. b) Fortbildungsregelung für anerkannte Yogalehrer/innen Level III, die nach dem ihre Fortbildung begonnen haben: Präsenzunterricht: anerkannter Unterricht: Summe: Fortbildung nach Zertifizierung: 580 UE 90 UE 670 UE 8 UE pro Jahr Version 2.0 lt. Beschluss der MV der DG-E e.v. vom , ergänzt lt. MV-Beschluss vom als Anlage zur Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung der DG-E e.v. (die Leit- und Richtlinien basieren auf den Leit- und Richtlinien der Psychologischen Fachgruppe Entspannungsverfahren - Ursprungsfassung vom , zuletzt modifiziert am , die lt. Beschluss der MV vom für die DG-E e.v. übernommen wurden)

12 Leitlinien der DG-E e.v. zur Durchführung von Kursen in Multimodaler Stresskompetenz Ziele der multimodalen Stresskompetenz: Der multimodale Charakter des Trainingsprogramms Stresskompetenz drückt sich in der ganzheitlichen Betrachtung psychischer, biologischer und sozialer Ebenen des Stressgeschehens aus. Der modifizierte Umgang mit Gefühlen und ihr Einfluss auf das Handeln wird als entscheidend für eine nachhaltige Verbesserung der Stresskompetenz angesehen. Theorie und Methodik basieren hauptsächlich auf der rational-emotiven und kognitiven Verhaltenstherapie, sowie auf den Erkenntnissen über Entspannungsverfahren. Im Mittelpunkt steht die Verbesserung des Umgangs mit alltäglichen Belastungen im privaten und beruflichen Bereich, sowie im sonstigen sozialen Kontext. Erstrebenswert ist die Verbesserung differenzierter Reaktionen auf Belastungen, die Steigerung der Belastbarkeit im biologischen, psychischen und sozialen System der Person die Minderung von Häufigkeit und/oder des Ausmaßes von Belastungen Beschreibung der Inhalte: Das Konzept "Multimodale Stresskompetenz" versteht sich als ganzheitliches Stressmanagement, das abzielt auf Modifikation kognitiver Bewertungen und des Verhaltens in Stresssituationen und vor potenziellen Überlastungssituationen, Verbesserung von Stressresilienz (u.a. auch über Änderungen des Ernährungsverhaltens und Bewegungsgewohnheiten. In allen Vorgehensweisen werden die drei Ebenen des biologischen, psychischen und sozialen Systems einer Person berücksichtigt. Die Regulierungsmethoden orientieren sich daran und beziehen das gesamte Stressgeschehen mit ein: von Gewohnheiten im Vorfeld, über das akute Stressereignis und dem erlebten Stresszustand, der darauffolgenden Stressreaktion bis hin zu den Stressfolgen und den überlastungsbedingten chronischen Gesundheitsschäden und psychosomatischen Erkrankungen. Als wesentliche Komponenten von Stresskompetenz und Problemlösefähigkeit werden betrachtet Selbststeuerung und Möglichkeit, auf das Umfeld Einfluss nehmen zu können. Selbstakzeptanz und Toleranz gegenüber dem Umfeld. Die Ressourcen und die Eigenaktivität der Persönlichkeit werden angesprochen und die Handlungskompetenz im Umgang mit stressauslösenden Situationen gefördert. Die Teilnahmebedingungen: Von den Klienten wird eine freiwillige, eigenverantwortliche und regelmäßige Teilnahme sowie Kooperationsbereitschaft erwartet; ein unauffälliger Gesundheitszustand ist Voraussetzung. Die folgenden Module stehen im Vordergrund: Wissen über die mit dem Stressgeschehen verbundenen psychischen, körperlichen, sozialen Prozesse. Fähigkeit zur Reflexion und Analyse stressrelevanter Aspekte der eigenen Person und der Umgebung. Strategien und Methoden zur Regulierung von biologischem, psychischem und sozialem Stressgeschehen. (Problemlösung, kognitive Um- und Neubewertung, Spannungsausgleich, Genießen, Gestaltung sozialer Beziehungen u.ä.). Einüben von Fertigkeiten (mentaler Techniken, Techniken der Selbstregulierung und Motivierung) zur Förderung biopsychosozialer Stabilität gegenüber Stress und zur individuell- und anforderungsbezogenen Regulierung von Stresserleben und -belastung. Methodik: Das Training kann sowohl in der Gruppe als auch individuell gestaltet werden. Auf der Grundlage erwachsenenpädagogischer Methoden wird stressreduziertes Lernen ermöglicht. Im Mittelpunkt stehen Problemlöse- und Reduktionsstrategien, die von Ergebnissen und Erfahrungen aus der Stressforschung flankiert werden. Gefördert werden Selbstwahrnehmung und Selbstregulation. Weitere wesentliche Bestandteile sind ein anerkanntes Entspannungsverfahren wie Autogenes Training oder Progressive Relaxation sowie körperorientierte Verfahren, z.b. Bewegungselemente aus Taiji und Qigong. Wirkungen: Durch dieses Programm werden die Kursteilnehmer befähigt, ihre subjektive Belastungswahrnehmung zu korrigieren, negative Befindlichkeitsaspekte zu reduzieren und insgesamt die Stresskompetenz zu stärken. Didaktik: Dauer eines Kurses: Termine, einmal wöchentlich oder Blocktermine 2 x 2 Tage oder Intervall/Block Zeit einer Sitzung: ca. 120 Minuten, Gruppengröße: 6-12 Teilnehmer Alter: Erwachsene, keine Begrenzung für ältere Menschen bei ausreichender geistiger und körperlicher Belastungsfähigkeit Ehepaare sollten möglichst nicht gemeinsam an einer Gruppe teilnehmen. Eingangsbedingungen für einen Präventionskurs: 1. Durch Vorgespräche oder zu Kursbeginn ist eine Vorauswahl der Teilnehmer sinnvoll (insbesondere hinsichtlich der Ausschlusskriterien). 2. Günstig ist eine dem Kurs vorgeschaltete Informationsveranstaltung ( Schnupperstunde ). 3. Klärung der Bereitschaft zur Compliance, den ganzen Kurs über aktiv mitzuarbeiten, und zur Anwendung des Gelernten und zur Integration in den Alltag. 4. Aktive Mitarbeit bei den Hausaufgaben. Qualitätsmerkmale: Evaluation: Schriftliche oder mündliche Überprüfung der Ergebnisse. Erfolgskriterien: Realisierung der Kursinhalte (subjektiv/ objektiv), Veränderung des Stresserlebens und der Erlebnisqualitäten (Erlebnisbeschreibungen) und Veränderung von Verhaltensweisen (Coping-Strategien) und Eigenschaften, Verringerung der Symptome (subjektiv/objektiv, kurzfristig/ langfristig) Indikationen: Allgemeine Gesundheitsvorsorge; Förderung der Salutogenese; Abbau von Stressbelastungen, psychosomatischen Beeinträchtigungen sowie psychovegetativen Übersteuerungen und körperlichen Funktionsstörungen; Konflikt- und Problembearbeitung (bei ganzheitlichem Kursaufbau). Ausschlusskriterien: Das Programm zur multimodalen Stresskompetenz soll bei den folgenden Beeinträchtigungen und Krankheiten dann nicht durchgeführt werden, wenn die geistigen Möglichkeiten zur Durchführung des Trainings nicht gegeben sind oder wenn zu befürchten ist, dass das Störungsbild bzw. die Krankheit sich verschlechtern würde: psychiatrisch behandlungsdürftige Erkrankungen (akute Psychose), stark beeinträchtigende somatische Erkrankungen, ausgeprägte neurotische oder somatoforme Störungen, Suchtproblematik, akute existentielle Belastung, parallel stattfindende psychotherapeutische Behandlung (außer es liegt die Zustimmung des/der Psychotherapeuten/in vor) Nachbetreuung: Z. B. Schriftliche oder mündliche Nachbefragung, sporadische Zusammenkünfte, Intensivierungskursus, Weiterführung in einem Vertiefungskurs.

13 Richtlinien der DG-E e.v. zur Fortbildung als anerkannte/r Trainer/in für Multimodale Stresskompetenz Qualifikationsstufen Ausbildungsvoraussetzungen Inhalte der Fortbildung Zeitliche und inhaltliche Mindestvoraussetzungen* Trainer/in Multimodale Stresskompetenz Approbation als Psychotherapeut/ -in oder Universitätsabschluss in Psychologie (Bachelor, Magister, Master, Diplom) oder in (Zahn-) Medizin jeweils mit besonderen Kenntnissen in Psychodiagnostik, Gruppendynamik, Krisenintervention usw. sowie von der DG-E e.v. anerkannte/r Anleiter/in für Autogenes Training oder Progressive Relaxation oder äquivalenter Qualifikationsnachweis Rational-emotive und kognitivbehaviorale Analyseverfahren, Wahrnehmungssensibilisierung Problemlöse- und Kompetenz- Strategien, Um- und Neubewertungen sowie entsprechende Trainingsformen (z.b. Genusstraining, suggestive Methoden, Mentales Training, Qigong, Feldenkrais, Yoga, Selbst-, Zeit- Konfliktmanagement, gesundes Ernährungsverhalten, Entspannung am PC etc.) 16 Std. Basiskompetenzen* 16 Std. Didaktik/ Methodik* mind. 8 Std. konzeptionskonforme Fortbildungsbausteine nach individuellem Bedarf Trainer/in Multimodale Stresskompetenz bei Kindern Anerkannte Ausbilder/in von Trainer/innen in Multimodaler Stresskompetenz anerkannter MMSK-Trainer Stressbelastungen bei Kindern, Theorie/ Didaktik/ Methodik Praxis/ Supervision anerkannte/r MMSK-Trainer/in mit mind. 2 J. Lehrerfahrung nach der vorausgegangener Qualifikation und Heilbefugnis für Psychotherapie sowie einschlägige, nachgewiesene Psychotherapiekenntnisse oder anerkannte Psychotherapieausbildung Stresskompetenzfortbildungsseminar, Ausbilderqualifizierung in multimodaler Stresskompetenz, 16 Std. Kurs für Kursleiter * 16 Std. Hospitation* 16 Std. Co-Leitung* 8 Std. Supervision* 3 (Kursablaufs-) Dokumentationen Kolloquium mit Anerkennungskommission * bei von der DG-E e.v. anerkannten AusbilderInnen Der/die Qualifikationsinhaber/in muss Mitglied der DG-E e.v. sein, um die mit dem Qualifikationsnachweis verbundene Verpflichtung zur Beachtung der Richtlinien für die Durchführung von Kursen zu gewährleisten und um durch kontinuierliche kollegiale Fortbildung die Sicherung des erreichten Qualtätsniveaus zu fördern. Voraussetzung für den Erwerb des Qualifikationsnachweises Multimodale Stresskompetenz ist eine Approbation als Psychotherapeut/in oder Universitätsabschluss in Psychologie (Bachelor, Magister, Master, Diplom) oder in (Zahn-)Medizin jeweils mit besonderen Kenntnissen in Psychodiagnostik, Gruppendynamik, Krisenintervention usw. sowie der qualifizierte Nachweis über 60 Fortbildungsstunden bezüglich der Befähigung zur Vermittlung von Entspannungsverfahren (z. B. der Qualifikationsnachweis der DG-E e.v. als anerkannte/r Anleiter/in für AT oder PR). Über die absolvierten Kurse und ggf. die klinisch-psychologischen Kenntnisse sind der Anerkennungskommission Multimodale Stresskompetenz der DG-E e.v. schriftliche Bestätigungen / Nachweise vorzulegen. Externe Trainer der Multimodalen Stresskompetenz werden i.d.r. dann anerkannt, wenn deren Qualifikation den Richtlinien der DG-E e.v. entspricht. Aufgrund der vorgelegten Fortbildungsnachweise entscheidet die Anerkennungskommission des Fachausschusses im Auftrag des Vorstandes über die Erteilung von Qualifikationsnachweisen. Die zu vergebenden Qualifikationsnachweise lauten: Titel Vorname Nachname erhält von der Deutschen Gesellschaft für Entspannungsverfahren (DG-E e.v.) aufgrund seiner/ihrer Fortbildung nach den Richtlinien der DG-E e.v. den Qualifikationsnachweis: «Trainer/in Multimodale Stresskompetenz» und hat den erforderlichen konzeptionskonformen Fortbildungsbaustein NN mit mind. 8 Std. nachgewiesen». Weitere Qualifikationsnachweise lauten «Trainer/in Multimodale Stresskompetenz bei Kindern» und «Ausbilder/in von Trainer/innen in Multimodale Stresskompetenz». Version 1.2 lt. Beschluss der MV der DG-E e.v. vom als Anlage zur Aus-, Fort- und Weiterbildungsordnung der DG-E e.v. (die Leit- und Richtlinien basieren auf den Leit- und Richtlinien der Psychologischen Fachgruppe Entspannungsverfahren - Ursprungsfassung vom , zuletzt modifiziert am , die lt. Beschluss der MV vom für die DG-E e.v. übernommen wurden)

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