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1 29. Januar 2010 Ä N Z L I G E R Z Y T I G Ä Z N Z L I G E R Y Amtliches Publikationsorgan der Einwohnergemeinde Nenzlingen Berichte und Informationen aus dem Gemeinderat, der Gemeindeverwaltung und der Bevölkerung Nenzlingen 01/10 Impressionen vom Neujahrsapéro Seite 2-4 Fortsetzung von Seite 1 Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat Seite 4-6 Mitteilungen u. Informationen der Gemeindeverwaltung Seite 6-12 Veranstaltungsrückblick Veranstaltungshinweise Diverse Informationen

2 Fortsetzung von der Titelseite ÄnZ 01/10 Neujahrsapéro Am Freitag, 8. Januar 2010 empfing der Gemeinderat die Bevölkerung zum traditionellen Neujahrsapéro. Gemeindepräsidentin Therese Conrad begrüsste im Namen des Gemeinderates die rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter ihnen auch Jungbürgerin Stephanie Bitterli und Jungbürger Patrick Lack, alt Gemeindepräsident Heinz Aebi, Bürgerratspräsident Stephan Bohrer, die Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter sowie das Feuerwehrkommando - und hiess die anwesenden NeuzuzügerInnen - Fam. Einspieler - Herr und Frau Vinzenz u. Theres Hodel - Herr Marco Lüthi - Herr Michael Oser - Frau Xu herzlich willkommen in Nenzlingen. Nach einer kurzen Vorstellungsrunde der Mitglieder des Gemeinderates stellten die Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter sich und ihren Verein den Neuzuzügern vor und Feuerwehrkommandant Felix Labhart brachte den Anwesenden die Feuerwehr Nenzlingen näher. Der Abschluss der Vorstellungsrunde machte der Bürgerratspräsi. In einem kurzen Rückblick auf das vergangene Jahr stellte die Gemeindepräsidentin fest, dass das Jahr 2009 nicht nur weltweit ein bewegtes Jahr gewesen sei, auch in der Gemeinde Nenzlingen sei einiges gelaufen, so konnten z.b. das Projekt Zonenplan Landschaft, das sich über mehrere Jahre hin erstreckte, und die Revision Zonenplan Siedlung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Genehmigung des Kantons sei zwar noch ausstehend, aber man dürfe zuversichtlich sein. Weiter sind diverse Reglemente Wasser- und Abwasserreglemente, Personalreglement, Gemeindeordnung, Organisations- und Verwaltungsreglement - von Grund auf neu erarbeitet und von den Stimmberechtigten genehmigt worden. Ein herzliches Dankeschön an Sie, liebe Einwohnerinnen und Einwohner für Ihre Unterstützung. Fortsetzung auf Seite 3 Seite 2

3 Fortsetzung von Seite 2 ÄnZ 01/10 Neujahrsapéro In ihrem Ausblick auf das neu begonnene Jahr zeigte die Gemeindepräsidentin die der Gemeinde Nenzlingen bevorstehenden wichtigsten Aufgaben auf: - 3. Projektetappe Ortsplanungsrevision: Erschliessung neue Bauzone (Voraussetzung: Genehmigung der Bauzonenerweiterung durch RR BL) - Weiterbearbeitung Projekt Gesamtmelioration Blauen - Teilgebiete Nenzlingen - Auflösung Flurgenossenschaft Nenzlingen - 2. Etappe Ausbau und Sanierung Wasserversorgung (mit Schwerpunkt technische Steuerung) - Erstellung digitaler Leitungskataster - Umsetzung Genereller Entwässerungsplan - Revision Kinder- und Jugendzahnpflegereglement - Konzessionsvertrag BKW / Evaluation Wechsel Stromanbieter - Evaluation neuer Standort Abfallsammelstelle - Evaluation weiterer Bereiche für neue Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und Verbesserung bestehender Zusammenarbeit. Abschliessend wünschte die Gemeindepräsidentin allen Anwesenden ein gutes, glückliches, zufriedenes und erfolgreiches Jahr Diese Wünsche gelten auch allen Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohnern, die am Neujahrsapéro nicht mit dabei sein konnten. Musikalisch und gesanglich umrahmt wurde der Neujahrsapéro von Renate Mendelin, Florian Kirchhofer und dem Kirchenchor Nenzlingen. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön für die musikalischen und gesanglichen Leckerbissen! Der Gemeinderat Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat ÄnZ 01/10 Sirenentest am Mittwoch, 3. Februar Am Mittwoch, 3. Februar 2010 findet in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen des Allgemeinen Alarms und in gewissen Gemeinden auch jener des Wasseralarms getestet. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Ausgelöst wird um Uhr in der ganzen Schweiz das Zeichen Allgemeiner Alarm, ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Der erste Alarm wird von der Einsatzleitzentrale Basel- Landschaft ausgelöst. Um Uhr wird der Allgemeine Alarm von der Zivilschutzorganisation Angenstein ein zweites Mal ausgelöst. Um Uhr findet schliesslich die Handauslösung des Allgemeinen Alarms in der Gemeinde statt. Im Bedarfsall kann der Sirenentest bis spätestens 14 Uhr wiederholt werden. Wenn das Zeichen Allgemeiner Alarm ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Weitere Hinweise und Verhaltensanweisungen finden sich im Merkblatt Alarmierung der Bevölkerung auf den hintersten Seiten jeder Telefonbuch-Ausgabe, ferner auf Seite 662 im Teletext sowie im Internet unter Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz sowie im Kanton Basel- Landschaft das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz bitten die Bevölkerung um Verständnis für die mit der Sirenenkontrolle verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Gemeinderat Seite 3

4 Mitteilungen und Informationen aus dem Gemeinderat ÄnZ 01/10 Geschwindigkeitskontrollen bei Nenzlingen Datum Ortschaft Strasse Fahrtrichtung Nenzlingen Hauptstrasse Nenzlingen Zentrum max km/h Kontrollzeit Anz.Fz :30 bis Nenzlingen Baselstrasse Zwingen 80 11:53 bis 13: Der Gemeinderat Die Polizei Baselland hat den Gemeinderat über folgende durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen informiert: Übertretungen Mitteilungen und Informationen der Gemeindeverwaltung ÄnZ 01/10 Der neue Pass 10 Ab 1. März 2010 gibt es den neuen Schweizer Pass mit elektronisch gespeichertem Foto und Fingerabdrücken, den Pass 10. Er kann bereits ab dem 24. Februar 2010 beantragt werden. Die persönliche Vorsprache für die Erfassung biometrischer Daten für den Pass 10 kann jedoch erst ab dem 1. März 2010 erfolgen. Die heutigen Passmodelle der Pass 03 ohne und der Pass 06 mit elektronisch gespeichertem Foto bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Sie können auf der Gemeindeverwaltung jedoch nur noch bis spätestens 18. Februar 2010 beantragt werden. Wie komme ich zu einem Pass 10, was kostet er und wie lange ist er gültig? Um zu einem Pass 10 zu gelangen, ist Folgendes zu beachten: - Ab dem 24. Februar 2010 können Sie den Antrag bequem über Seite 4 das Internet einreichen. Die heute noch nicht bekannte Bestelladresse werden wir Ihnen in der Februarausgabe der "Änzliger Zytig" bekannt geben. Im Internet erfassen Sie in wenigen Minuten alle nötigen Angaben und vereinbaren einen Termin für die persönliche Vorsprache im Erfassungszentrum des Kantons Basel-Landschaft (Passbüro Liestal, Eingang Mühlegasse 8). - Statt im Internet können Sie den Antrag aber auch telefonisch ( ) einreichen. - Nach Einreichung des Passantrags muss die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller, nach zwingend vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder online) persönlich im Erfassungszentrum vorsprechen, damit die biometrischen Daten (Gesichtsvermessung, Fingerabdrücke und e- lektronische Unterschrift) aufgenommen werden können. Bei der persönlichen Vorsprache im Erfassungszentrum wird Ihre Identität geprüft, und die für die Ausstellung des neuen Passes notwendigen Daten werden erfasst. Hier bezahlen Sie Ihren Pass auch direkt. Nach der persönlichen Vorsprache und der Genehmigung des Antrages wird der Pass innert höchstens 10 Arbeitstagen (Ausland: 30 Arbeitstage) ausgeliefert. In der Regel wird er Ihnen direkt per Post zugestellt. - Der neue Pass für Erwachsene ist zehn Jahre gültig, für unter 18- Jährige fünf Jahre. Er kostet 140 Franken für Erwachsene und 60 Franken für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Bestellen Sie mit dem Pass auch gleich eine Identitätskarte (Kombiantrag), zahlen Sie als Erwachsener für dieses Kombiangebot 148 Franken. Für ein Kind kostet dieses Angebot 68 Franken. Zusätzlich fallen jeweils die Portokosten an (pro Ausweis CHF 5.-- Einschreibegebühr). - Bei der Bestellung der Identitätskarten ändert sich im Kanton Basel-Landschaft bei den Abläufen bis zum 29. Februar 2012 nichts. Das heisst, dass die Anträge für "reine" Identitätskarten, also ohne Kombiantrag, bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin ausschliesslich auf der Gemeindeverwaltung gestellt werden müssen. Fortsetzung auf Seite 5

5 Mitteilungen und Informationen der Gemeindeverwaltung ÄnZ 01/10 Fortsetzung von Seite 4: Der neue Pass 10 - Hingegen können Pässe einschliesslich Kombianträge ab 1. März 2010 telefonisch oder per Internet nur noch ausschliesslich beim Kanton bestellt werden. Eine Bestellung auf der Gemeinde ist von Bundesrechts wegen nicht mehr möglich. - Auch provisorische Pässe (Notpässe) können ab 1. März 2010 nur noch beim Passbüro oder an den Flughäfen beantragt werden. Aus technischen Gründen ist es vorerst nicht möglich, einen Datenchip in die Passhülle eines provisorischen Passes zu integrieren, weshalb eine Einreise in die USA oder Durchreise mit einem provisorischen Pass ohne Visum nicht möglich ist. Die Gemeindeverwaltung Velovignette 2010 Die Velovignette 2010 kann von allen in Nenzlingen wohnhaften Radfahrerinnen und Radfahrern (1 Vignette pro Person) auch in diesem Jahr gratis bei der Gemeindeverwaltung zu den Schalteröffnungszeiten bezogen werden. Die Velos sind spätestens per 1. Juni 2010 mit der neuen Vignette auszurüsten. Die Gemeindeverwaltung Hundegebühren 2010 Die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2009 hat im Rahmen des Voranschlages die Hundegebühren in der Höhe von Fr pro Jahr für den ersten und jeden weiteren Hund genehmigt. Demnach erfahren die Hundegebühren gegenüber dem Jahr 2009 keine Änderungen. An Alle, die ihre Hunde bereits angemeldet haben Sie erhalten zur Begleichung der Hundegebühren 2010 eine Rechnung mit Einzahlungsschein per Post zugestellt. An Alle, die neu Hunde halten Sie sind verpflichtet, Ihre Hunde der Gemeinde zu melden und müssen auf der Gemeindeverwaltung vorsprechen. Die Hundegebühren 2010 werden bei der Anmeldung bar eingezogen. An Alle, die neu Hunde anmelden Sie sind verpflichtet, Ihre Hunde mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Bei der Anmeldung auf der Gemeindeverwaltung werden die Mikrochip-Nummern registriert. Ersparen Sie sich unnötige Umtriebe und lassen Sie Ihren Hunden vor der Anmeldung den gesetzlich vorgeschriebenen Mikrochip implantieren. An alle, die ihre Hunde weitergegeben haben oder deren Hunde verstorben sind Sie sind verpflichtet, die Weitergabe oder den Tod Ihrer Hunde der Gemeinde zu melden. Sie können dies der Gemeindeverwaltung telefonisch mitteilen (Tel ). Die Meldung hat gemäss Gesetz innert 14 Tagen zu erfolgen. Wer dies versäumt hat, wird gebeten, dies sofort nachzuholen, damit nicht unnötigerweise für das Jahr 2010 eine Gebührenrechnung ausgestellt wird. Impfung gegen Tollwut Die Schweiz ist seit 1999 Tollwut frei. Ein Obligatorium der Impfung für Hunde besteht innerhalb der Schweiz nicht mehr. Bei Reisen ins Ausland ist eine Impfung für Hunde erforderlich. (Haft- Versicherungsnachweis pflichtversicherung) Die meisten Haushalte haben schon heute eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen, da die Versicherungsanbieter in der Regel das Halten von Hunden gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen mitversichern. Sollten Sie jedoch noch keine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben oder eine Versicherung mit unzureichendem Deckungsumfang, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dies nun nachzuholen. Die Haftpflichtversicherung, welche die Ersatzrechte der Geschädigten abdeckt, muss mindestens bis zum Betrag von drei Millionen Franken je Unfallereignis für Personen-, Tier- und Sachschäden aufkommen. Für alle Hunde ist eine Kopie des Versicherungsausweises auf der Gemeindeverwaltung abzugeben. Fortsetzung auf Seite 6 Seite 5

6 Mitteilungen und Informationen der Gemeindeverwaltung ÄnZ 01/10 Hundezucht Die Zucht von Hunden bedarf einer Bewilligung des Gemeinderates. Sie wird erteilt, wenn die Gegebenheiten Gewähr für eine artgerechte Aufzucht und Haltung bieten. Eine entsprechende Bestätigung der SKG (Schweiz. Kynologische Gsellschaft) oder des entsprechenden Rasseclubs hat der Züchter mit dem Gesuch einzureichen. Ist der Gesuchsteller nicht der SKG angeschlossen, so hat der Kantonstierarzt einen Bericht über Aufzucht- und Haltungsmöglichkeiten abzufassen. Haben Sie Fragen, die Gemeindeverwaltung gibt Ihnen gerne Auskunft. Die Gemeindeverwaltung Veranstaltungsrückblick ÄnZ 01/10 Werbung mal anders Unter diesem Motto trafen sich im November einige Jugendliche und Jan Krombach vom Streetworkteam Regio Laufen in der Mehrzweckhalle in Nenzlingen. Nach einer Begrüssung von Gemeinderat Felix Nussbaumer, durch dessen Initiative dieser Abend zustande kam, begannen die Teilnehmer sich intensiv auf die Entwicklung eines Werbespots vorzubereiten. Nach einigen spannenden und abenteuerlichen Aufgaben, in denen man z.b. aus Fesseln gelöst werden musste, ging es dann in die Hauptphase. Die Jugendlichen hatten die Aufgabe einen Werbespot für ein alkoholfreies Getränk zu entwickeln und aufzunehmen. Auf kann man das Video noch anschauen. Bisher gab es schon 230 Zugriffe auf das Video. Abgeschlossen wurde der Abend mit einer kleinen Zaubershow des Streetworkers und einem Pizza - Essen. Zugegeben, die Pizza war nicht so gelungen, aber alle waren sich einig, dass es ein toller, spannender Abend war. Es ist bereits ein weiteres Treffen geplant, bei dem sich alle Beteiligten mehr Präsenz der Nenzlinger Jugendlichen wünschen. Streetworkteam Regio Laufen Bäumlischniede 2009: Vielen Dank Das traditionelle "Bäumlischniede", durchgeführt vom Nenzlinger Kulturverein, fand am Samstag, den statt. Bei winterlichen Verhältnissen und tiefen Temperaturen (minus 15 Grad) fanden sich auch dieses Jahr viele Einheimische und Neuzuzüger auf der Oberen Blatte ein. Am Wintereinbruch hatten alle ihre Freude, Erwachsene und Kinder, diese konnten auf dem schneebedeckten Boden so richtig herumtoben. Fortsetzung auf Seite 7 Seite 6

7 Veranstaltungsrückblick ÄnZ 01/10 Bäumlischniede 2009: Vielen Dank Ab Uhr servierte der Kulturverein eine währschafte Suppe mit Bauernbrot. Am Buffet konnten Glühwein und diverse Getränke gekauft werden. Ab Uhr hörte man die Motorsäge rattern, und schon sah man die Festbesucher mit schneebedeckten Tannenbäumen, die zuvor ausgewählt wurden. Um Uhr warteten alle gespannt auf den Samichlaus und den Schmutzli mit den beiden E- seln, gegen Uhr erschienen Samichlaus und Schmutzli mit den Eseln, und die zahlreich erschienenen Kinder erhielten vom Samichlaus ein Klaussäcklein. Auch dieses Jahr war der Samichlaus leider nicht mit einem Schlitten, sondern zu Fuss unterwegs. Dann standen oder sassen die Leute um die drei Feuer und es wurde weiter diskutiert. Ab Uhr zogen die meisten Leute mit den verschneiten Weihnachtsbäumen ins Tal hinab (oder sie verluden die Weihnachtsbäume auf die dort bereitstehenden Wagen). Die fröhlichen Gesichter und grosse Anzahl von teilnehmenden Einwohnern zeigen uns einmal mehr, dass das "Bäumlischniede" seinen festen Platz in der Vorweihnachtszeit hat. Bedanken möchte sich der Kulturverein bei allen Festbesuchern und bei allen Helferinnen und Helfern und den diversen Kuchenspendern. Besonders bedanken möchten wir uns bei der Familie Heinz und Elisabeth Meier - Maurer für die Klaussäckespende und bei Stefan Bohrer und Beat Schneider für das Schneiden der Weihnachtsbäume. Auch dem Samichlaus und dem Schmutzli ein Dankeschön in den Schwarzwald. Hoffentlich haben sie auch im Jahr 2010 wieder Zeit, für einen Besuch auf der Oberen Blatte, hoffentlich wieder bei winterlichen Verhältnissen. Auch bei der Bürgergemeinde und der Einwohnergemeinde Nenzlingen möchten wir uns für die gratis Weihnachtsbäume bedanken. Der Nenzlinger Kulturverein freut sich schon wieder auf das nächste Bäulischniede am Nenzlinger Kulturverein Veranstaltungshinweise ÄnZ 01/10 Freitag, 12. Februar Fasnachtsumzug Primarschule Nenzlingen Diverse Informationen ÄnZ 01/10 Pro Senectute beider Basel Steuererklärung ohne Sorgen Machen Sie sich Sorgen wegen der nächsten Steuererklärung? Brauchen Sie fachkundige Unterstützung? Oder ist Ihnen das eigenhändige Ausfüllen einfach zu mühsam? Unsere Steuerberater/- innen füllen Ihre Steuererklärung kompetent und diskret aus. Unsere Dienstleistung richtet sich an alle über 60-jährigen Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel- Landschaft, die im Besitz von selbstbewohntem Eigentum sind oder in gemieteten Objekten wohnen (Besitzer/-innen von Renditeobjekten können nicht berücksichtigt werden). So einfach läuft's. Vom 8. Februar bis zum 31. Mai 2010 rufen Sie unter der Telefonnummer bei unserem Steuererklärungsdienst an und wir veranlassen, dass Ihr/-e Steuerberater/-in mit Ihnen Kontakt aufnimmt, um mit Ihnen einen Termin zu vereinbaren. Nach der Anmeldung erhalten Sie von uns eine detaillierte Checkliste über die Unterlagen, welche Sie beim Eintreffen unserer Steuerberater/-in bereithalten müssen. Ihrer Steuererklärung wird bei Ihnen zuhause ausgefüllt. Sie unterschreiben und reichen Ihre Steuererklärung fristgerecht ein. Anschliessend erhalten Sie per Post eine Rechnung. Fortsetzung auf Seite 8 Seite 7

8 Diverse Informationen ÄnZ 01/10 Fortsetzung von Seite 7 Pro Senectute beider Basel Tarife Steuerperiode 2009 Tarif nach steuerbarem Einkommen Bund Einkommen/Vermögen 1 bis Kosten in Fr. 25' gratis 30' ' ' ' ' ' ' ' Information/Anmeldung Mo, Di, Do, Fr Uhr Uhr Tel.: info@bb.pro-senectute.ch, Pro Senectute beider Basel Fachbereich Steuern Luftgässlein 3 Postfach 4010 Basel 1 Bei Ersparnissen/Vermögen ab Fr. 50'000.- bei Einzelpersonen, bzw. 100'000.- bei Ehepaaren, werden 10% vom Reinvermögen dem Einkommen hinzugerechnet. Pro weitere Fr. 10'000.- werden zusätzlich Fr verrechnet, bis maximal Fr. 1'000.- Für Hausbesuche erheben wir einen Zuschlag von Fr Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Ausbildungsstätten für Geistliche; Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Handels- und Verwaltungsschulen; Höhere technische und landwirtschaftliche Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Seite 8 Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C); eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) genügt nicht. Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden (Telefon: ), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Fortsetzung auf Seite 9

9 Diverse Informationen ÄnZ 01/10 Fortsetzung von Seite 8: Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Neu ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige Sozialversicherungsnummer ( neue AHV- Nummer ) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen. Eingabefristen Gestützt auf 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2010 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2010 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2010 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2009/10 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2009 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den haben Gesuche für das Lehrjahr 2010/11 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2010 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung (bis frühestens neun Monate vor dem entsprechenden, oben angegebenen Datum) dringendst. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im Verlauf der Monate März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: ), Hauptstrasse 28, 4127 Birsfelden. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge Kursplan der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft Die Schweizersiche Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Erwachsene und Kinder mit dem Wasser vertraut zu machen, sowie Freude und Sicherheit beim Schwimmen zu vermitteln. Die Weiterführung der Schwimmkurse zur Ausbildung von Lebensrettern fördert die Verantwortlichkeit in stehendem und fliessendem Gewässer. Fortsetzung auf Seite 10 Seite 9

10 Diverse Informationen ÄnZ 01/10 Fortsetzung von Seite 9: Kursplan der Schweizerischen Lebensrettungsgesellschaft Die SLRG versucht, Gross und Klein für die Gefahren des Wassers zu sensibilisieren und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Unfallverhütung. Die Kurspläne 2010 der SLRG geben Auskunft über Ort, Datum, Zeit und Dauer der Kurse in den verschiedenen Ausbildungsrichtungen für Jung und Alt (z.b. Jugendbrevet Rettungsschwimmen). Der Kursplan 2010 liegt für Interessierte auf der Gemeindeverwaltung zum Abholen bereit. Informationen sind auch auf der Internetseite der SLRG unter erhältlich. Leserbrief Zum Nachspüren und eventuell der Spur folgen Von meiner Reise nach Downunder, zu den Gegen-Füssern sprich Australien habe ich folgende Erfahrung mitgebracht: Ich hatte meine australische Freundin gefragt: Wenn der liebe Nachbar, mitten in der Nacht, die Musik auf volle Lautstärke aufdreht-klassische Musik-also was Schönes-oder Rasen mähen um 21 Uhr Wie geht ihr damit hier in Australien um? Antwort: Du kannst auf die Uhr schauen. Es geht nie länger als ne halbe Stunde Lektion: Es lohnt sich nachzuprüfen. Es stimmt. Und nun zurück in die Schweiz. Lektion, die ich von meinem Mann gelernt habe. Wisst ihr, warum die Berner so langsam sind?... Damit die anderen auch mitkommen und der Rest der Schweiz Es stimmt, oft bin ich viel langsamer Und zum Abschluss ein Wort aus dem Dschungelbuch von Ballou dem Bär: "Probier's mal mit Gemütlichkeit". So lässt sich fröhlicher zusammenleben. Adehlheid Wörner-Zaugg Seite 10

11 Diverse Informationen ÄnZ 01/10 Kelsag Liesberg: Winterbetriebszeit bis Ende März Private können im Dienstleistungszentrum der KELSAG in Liesberg Abfälle zu folgenden Zeiten anliefern: Mo-Fr: Mo, Di, Do: Mi: Uhr Uhr Uhr Fr sowie vor Feiertagen: Uhr Gewerbliche und industrielle Anlieferer können Abfälle im Dienstleistungszentrum der KELSAG in Liesberg zu folgenden Zeiten anliefern: Mo-Do und Fr und bis Todesfall Am 1. Januar 2010 verstarb unser Einwohner Herr Marcel Imfeld- Pfeiffer, wohnhaft gewesen Hauptstrasse 32, in seinem 80. Lebensjahr. Der Gemeinderat und das Redaktionsteam entbieten der Trauerfamilie ihr herzliches Beileid und wünschen viel Kraft und Zuversicht in dieser schweren Zeit. In eigener Sache Spezialabfuhren 12. Februar 2010 Papier- und Kartonsammlungen: Die seit 2009 von der KELSAG durchgeführten Papier- und Kartonsammlungen finden jeweils an einem Freitag statt (nicht wie bis anhin an einem Samstag). Nächste Papier- und Kartonsammlung: Freitag, 12. Februar Ihr Artikel in der ÄnZ! Wir veröffentlichen gerne Einsendungen von Vereinen und Privaten, die von allgemeinem Interesse sind. Zögern Sie nicht, schicken Sie uns Ihre Berichte. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. Das Redaktionsteam der Änzliger Zytig Mit der ÄnZ sind Sie informiert! Jetzt auch farbig inserieren! Auflage: 230 Exemplare Impressum: Herausgeber: Druck: Redaktion: Satz: Einwohnergemeinde Nenzlingen Gemeindeverwaltung Therese Conrad, Nicolas Berger, Jonas Eckert HomepageProjects IT Solutions Jonas Eckert Berichte und Informationen (wenn möglich in digitaler Form) bitte an: Gemeindeverwaltung Nenzlingen Telefon: , Fax: oder per an nenzlingen@magnet.ch Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung: Dienstag: 14 bis 17 Uhr Donnerstag: Redaktionsschluss Ausgabe Februar (02/10): 12. Februar bis Uhr Seite 11

12 Impressionen von Nenzlingen ÄnZ 01/10 Seite 12 Fotos: Christine Eckert

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