Fachliche Information 05 / 2010
|
|
- Felix Kramer
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutsche Rentenversicherung Rheinland Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, Düsseldorf Telefon Telefax Wir sind für Sie da: Im Bereich Service und Steuerung Ilona Rütten Telefon Telefax Im Bürgertelefon Thomas Spoden Telefon Telefax unsere Berater im Bürgertelefon: und das jeweilige Service-Zentrum 23. Juli 2010 Fachliche Information 05 / 2010 Inhaltsverzeichnis: 1 Bundesverfassungsgerichtsvorlage zur Erziehungsrente Sachverhalt Verfahren 2 2 Förderberechtigung in der Riester-Rente durch Kindererziehung 3 3 Anforderung der steuerlichen Identifikationsnummer (IDNR) Rechtlicher Hintergrund Hinweise für die Antragsaufnahme 3 4 Kindererziehungszeiten bei Zwillingen Grundsätzliche Zuordnung der Kindererziehungszeiten Aufteilung bei mehreren Erziehenden 4 Seite 1 von 5
2 In dieser rechtlichen Information werden insbesondere Fragen aufgegriffen, die im Rahmen der Tagung der Arbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter am 6. Mai 2010 in Köln thematisiert wurden. Diese Sachverhalte können gleichermaßen für Versicherungsämter und Versichertenälteste von Interesse sein. 1 Bundesverfassungsgerichtsvorlage zur Erziehungsrente 1.1 Sachverhalt Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Beschluss vom einen Rechtsstreit wegen der Gewährung einer Erziehungsrente (L 1 R 204/09) nach Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage betrifft die Frage, ob der Ausschluss einer Erziehungsrente für Personen, die nicht verheiratet waren aber gemeinsam mit dem/der Verstorbenen ein nichteheliches Kind erzogen haben, mit dem Gebot der Gleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern nach Art. 6 Abs. 5 GG und dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Der 1. Senat des Bayerischen LSG ist der Rechtsauffassung, dass der Leistungsausschluss, der auf dem Fehlen einer aufgelösten Ehe beruht, verfassungswidrig ist. Die Vorlage ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvL 20/09 anhängig. Ein Entscheidungstermin ist noch nicht absehbar. 1.2 Verfahren Sofern Anträge auf Erziehungsrente von Personen gestellt werden, die zwar gemeinsam mit dem/der Verstorbenen ein nichteheliches Kind erzogen haben, die aber nicht verheiratet waren und damit die Voraussetzungen des 47 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI nicht erfüllen, werden diese (zunächst) nicht abschlägig beschieden. Dem Antragsteller wird statt dessen unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorgeschlagen. Sollte der Antragsteller mit dem Ruhen des Verfahrens nicht einverstanden sein, wird ein Ablehnungsbescheid erteilt. Ergänzend hierzu wurde festgelegt, dass auch in den Fällen, in denen die beiden nicht verheirateten Partner zwar ein gemeinsames Kind haben, dieses aber nicht bis zum Tod des einen Elternteiles gemeinsam erzogen haben, der Antrag auf Erziehungsrente zunächst nicht abschlägig zu bescheiden ist, wenn im Übrigen die Voraussetzungen für eine Erziehungsrente nach 47 SGB VI erfüllt sind. Dem Antragsteller wird auch in diesen Fällen unter Hinweis auf den Vorlagebeschluss ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes angeboten. Für die antragsaufnehmenden Stellen bedeutet dies, dass in den geschilderten Fällen in jedem Fall ein Antrag aufgenommen werden sollte. Aufgrund des unklaren Seite 2 von 5
3 Ausgangs des Verfahrens sollte vorab an dieser Stelle keine Selektion / Verzicht auf die Antragsaufnahme erfolgen. 2 Förderberechtigung in der Riester-Rente durch Kindererziehung Gemäß 79 Einkommensteuergesetz gehören zum förderberechtigten Personenkreis u.a. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere auch Kindererziehende für die Dauer der Kindererziehungszeit. In diesem Zusammenhang wurde die Frage aufgeworfen, ob aus diesem Grund die Kindererziehungszeiten zeitnah, d.h. ggfs. auch mehrfach jeweils für einen Teilzeitraum beantragt werden muss. Im Ergebnis ist eine solche Vorgehensweise nicht erforderlich und auch nicht wünschenswert. Auch aus den Erläuterungen zum Antrag auf Altersvorsorgezulage geht hervor, dass die Kindererziehungszeiten zeitnah nach Ablauf der 36 Kalendermonate beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden sollten (siehe Anlage). Die jährliche Anerkennung eines Teils der Kindererziehungszeit ist somit nicht erforderlich um die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis nachweisen zu können. 3 Anforderung der steuerlichen Identifikationsnummer (IDNR) 3.1 Rechtlicher Hintergrund Jede Person erhält zur eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsfragen eine 11- stellige Identifikationsnummer (IDNR), diese Nummer hat eine lebenslange Gültigkeit. Die IDNR, die u.a. auch den elektronischen Datenverkehr verbessert, wurde bzw. wird den Bürgern schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind nach 22a Abs. 1 Einkommenssteuergesetz verpflichtet, die steuerrelevanten Rentenbeträge jährlich der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen zu melden. Voraussetzung für die Meldungen der Rentenversicherungsträger ist u.a. auch die Kenntnis der Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke. Aus diesem Grund ist die Frage nach der IDNR in den Antragsvordrucken der Deutschen Rentenversicherung und entsprechend in den Anwendungen zur maschinellen Antragsaufnahme enthalten. 3.2 Hinweise für die Antragsaufnahme Bringt der Antragsteller die IDNR zur Antragsaufnahme mit, so ist die Nummer im Antrag einzutragen. Kann die IDNR nicht vorgelegt werden, so wird von der zuständigen Sachbearbeitung im Hause der Deutschen Rentenversicherung ein spezieller Auftrag zur maschinelle Übermittlung der Nummer gefertigt. Das Nachreichen einer ggfs. bei der Antragsaufnahme fehlenden Nummer ist somit nicht erforderlich, da durch das maschinelle Anfrageverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern bereits eine schnellstmögliche Übermittlung gewährleistet ist. Seite 3 von 5
4 4 Kindererziehungszeiten bei Zwillingen 4.1 Grundsätzliche Zuordnung der Kindererziehungszeiten Werden gleichzeitig mehrere Kinder erzogen (z. B. bei Mehrlingsgeburten oder wenn während einer Erziehungszeit ein weiteres Kind geboren, adoptiert oder in Pflege genommen wird), verlängert sich gemäß 56 Abs. 5 S. 2 SGB 6 die Kindererziehungszeit um die Anzahl von Kalendermonaten, in denen gleichzeitig mehrere Kinder erzogen werden. Beispiel: Geburt von Zwillingen Kindererziehungszeit Verlängerungszeit Aufteilung bei mehreren Erziehenden Tritt während einer Verlängerungszeit ein Wechsel in der Person des Erziehenden ein, ist die gesamte Verlängerungszeit dem Ersterziehenden anzurechnen, weil es nur darauf ankommt, dass die Kinder während der ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt gleichzeitig erzogen wurden. Dies gilt auch, wenn während der Verlängerungszeit ein Ausschlussgrund in der Person des Erziehenden eintritt (z. B. Mutter wird Beamtin). Tritt der Wechsel in der Person hingegen während der ersten 36 Kalendermonate nach der Geburt ein, werden die Zeiten anteilig aufgeteilt. Beispiel: Geburt von Zwillingen Erziehung beider Kinder a) durch die leibliche Mutter bis b) durch die Pflegemutter ab Anrechenbare Kindererziehungszeit a) bei der leiblichen Mutter = 33 Monate b) bei der Pflegemutter = 3 Monate Anrechenbare Verlängerungszeit a) bei der leiblichen Mutter = 33 Monate b) bei der Pflegemutter = 3 Monate Insgesamt = 72 Monate Seite 4 von 5
5 Die Aufteilung / Zuordnung von Zwillingen auf beide Elternteile durch eine gemeinsame Erklärung ist grundsätzlich möglich, sofern sie von Beginn an erfolgt. Eine spätere Zuordnung bzw. ein Wechsel in der Person des Erziehenden hätte die geschilderte Aufteilung zur Folge bzw. wäre im Verlängerungszeitraum nicht mehr möglich. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Laubenstein Seite 5 von 5
6
7
Merkblatt zu den Kindererziehungszuschlägen
Merkblatt zu den Kindererziehungszuschlägen Stand: 01.08.2016 Welche Auswirkungen haben meine Kindererziehungszeiten auf meine spätere Versorgung? Wurde Ihr Kind bis zum 31.12.1991 geboren, ist die Elternzeit
MehrFachliche Information 01/2014
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrFachliche Information 05/2013
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrInfoblatt Kindererziehungs- und Pflegezeiten
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport Referat Versorgung Infoblatt Kindererziehungs- und Pflegezeiten Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten nach 6 Abs.
MehrInformationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung
Anlage I Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3926) wurde die versorgungsrechtliche
MehrVersorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts
Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen Körperschaft des öffentlichen Rechts PTV I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer im Land
MehrVersorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Steuerberater Wer erhält Kinderbetreuungszeit im Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen? Mitglieder des Versorgungswerks,
MehrFachliche Information 03/2014
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrMerkblatt Beamtenversorgung Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und Pflege
Seite 1. Allgemeines 2 2. Zuordnung von Kinderzuschlägen 2 3. Kindererziehungszuschlag 3 4. Kindererziehungsergänzungszuschlag 4 5. Kinderzuschlag zum Witwengeld 4 6. Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
MehrLebenspartner in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft können die Erklärung frühestens für Erziehungszeiten ab dem abgeben.
Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit / Berücksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung V820 Die Abgabe einer Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit / Berücksichtigungszeit
MehrInformationen über den Kindererziehungs- und Pflegezuschlag in der Beamtenversorgung ( 50a 50d LBeamtVG)
Landesverwaltungsamt Berlin Pensionsstelle Informationen über den Kindererziehungs- und Pflegezuschlag in der Beamtenversorgung ( 50a 50d LBeamtVG) Die Voraussetzungen für die Gewährung von Kindererziehungszuschlag
MehrFachliche Information 04/2015
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrFachliche Information 04/2013
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrInfoblatt zu Zuschlägen für Kindererziehung und Pflege
Infoblatt zu Zuschlägen für Kindererziehung und Pflege (gültig ab 01. Januar 2015) Inhaltsübersicht: Seite I. Kindererziehungszuschlag (Art. 71 BayBeamtVG) 2 I. 1 Zuordnung der Kindererziehungszeiten 2
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf - Tel / Merkblatt. Kindererziehungszuschlag
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW- 40192 Düsseldorf - Tel. 0211 / 6023-05 Merkblatt Kindererziehungszuschlag Stand: 07/2016 Kindererziehungsergängzungszuschlag Die Versorgung der Beamtinnen, Beamten,
MehrFachliche Information 06/2013
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
Mehr1. Einheitlicher Beitragsatz in der Krankenversicherung ab
Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0 Telefax 0211 937-3034 www.deutsche-rentenversicherungrheinland.de Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und
MehrDrittes Gesetz zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen
Münster, 18.10.2007 Auskunft erteilt: Auskunft erteilt: Thema Kontenklärung Herr Hansmann Thema Ehem. DDR: Drittes Gesetz... Herr Geßmann Telefon: 0251 238-2078 Telefon: 0251 238-2387 E-Mail: Bruno.Hansmann@drv-westfalen.de
MehrVersorgungswerk der Steuerberater in Hessen
I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen Wer erhält Kinderbetreuungszeit im Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen? Mitglieder des Versorgungswerks,
MehrAntrag auf Hinterbliebenenversorgung
Mitgl.Nr. W 436 / Anschrift des Antragstellers: Postanschrift: Postfach 810123, 81901 München Verwaltungsgebäude: Arabellastraße 31, 81925 München Telefon: (089) 9235-8857 Telefax: (089) 9235-8810 E-Mail:
Mehr22. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom in Schwanfeld
22. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden vom 26.04.2016 in Schwanfeld 1..de Nützliches aus dem Internet für die tägliche Praxis 2. Wartezeit von 45 Jahren
MehrNeuregelung Anrechnung von Kindern für die VVZ in der KVdR ab (Änderung 5 Abs. 2 SGB V)
Neuregelung Anrechnung von Kindern für die VVZ in der KVdR ab 1.8.2017 (Änderung 5 Abs. 2 SGB V) M.W.v. 1.8.17 werden die Modalitäten für die Berechnung der VVZ für die KVdR geändert: Nunmehr werden pauschal
MehrTag der offenen Tür am
Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag nach 50a und b BeamtVG Kindererziehungszuschlag nach 50a BeamtVG Für die Anwendung der Vorschrift sind zunächst zwei Fallgruppen zu unterscheiden:
MehrInformationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung
Anlage I Informationen über die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 vom 20. Dezember 2001 (BGBI. I S. 3926) wurde die versorgungsrechtliche
MehrAntrag auf Berufsunfähigkeitsrente gem. 18 der Satzung. Versorgungswerk der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
Antrag auf Altersrente gem. 17 der Satzung Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gem. 18 der Satzung VERSORGUNGSWERK DER RECHTSANWÄLTINNEN UND RECHTSANWÄLTE IN DER FREIEN UND HANSESTADT in der Freien und
MehrInfotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745)
IPV - Anwenderhandbuch Kapitel 01 Infotyp ZfA-Meldungen im Öffentl. Dienst (IT 0745) Inhalt 1 Allgemeines 2 2 Beschreibung der Felder 3 Autor: LVwA PS IPV Seite 0745-1 1 Allgemeines Landesverwaltungsamt
MehrFachliche Information 01/2012
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrBundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen Berlin
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen 11055 Berlin Antrag auf einen einmaligen Rentenersatzzuschlag nach 2 Abs. 2 der Richtlinie des Bundesregierung über eine Anerkennungsleistung an
MehrRundschreiben Nr. 3/2008
Auskunft erteilt: Münster, 17.12.2008 Thema Vordrucke, IBAN/BIC Herr Hansmann Telefon: 0251 238-2078 E-Mail: Bruno.Hansmann@drv-westfalen.de Thema RV-Pflicht von Tagesmüttern Herr Schulte Telefon: 0251
MehrErklärung für die Zuschläge zum Ruhegehalt nach den 65, 66 und 68 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz
Anlage III Erklärung für die Zuschläge zum Ruhegehalt nach den 65, 66 und 68 Thüringer Beamtenversorgungsgesetz Hinweis: Für Kindererziehungszeiten und Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege pflegebedürftiger
MehrDie Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom wird zurückgewiesen.
LSG München, Urteil v. 11.12.2014 L 20 R 792/14 Titel: Gewöhnlicher Aufenthalt, Kindererziehungszeiten Normenkette: SGB VI 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Leitsatz: 1. Gemäß 56 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB VI hängt
MehrRentensplitting und Versorgungsausgleich
Rentensplitting und Versorgungsausgleich Rentensplitting als Alternative zur Hinterbliebenenrente? Versorgungsausgleich und Mütterrente Arbeitstagung der AhV am 27. und 28. Mai 2014 in Gelnhausen Joachim
MehrFamilienname Vorname(n) Geburtsname. geboren am in (Stadt, Land) gestorben am in (Stadt, Land) letzte Adresse (Straße, Stadt, Land)
Fragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages 1. ANGABEN ZUM VERSTORBENEN (Erblasser) Familienname Vorname(n) Geburtsname geboren am in (Stadt, Land) gestorben am in (Stadt, Land) Staatsangehörigkeiten
MehrErklärung. des Versorgungsempfängers / Hinterbliebenen. gegenüber dem. Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen
1 Erklärung des Versorgungsempfängers / Hinterbliebenen gegenüber dem Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen Persönliche Angaben:... (Ort, Datum) Name, Vorname des verstorbenen Mitglieds:...
Mehreantrag/expertenversion 24. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden am in Sulzbach-Rosenberg
eantrag/expertenversion 24. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Versicherungsämter und Gemeinden am 18.04.2018 in Sulzbach-Rosenberg Zu meiner Person Michael Reinhardt Deutsche Rentenversicherung
MehrSenat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg Personalamt Personalamt, Steckelhörn 12, D - 20457 Hamburg Senatsämter und Fachbehörden - zugleich für die unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Personen des
MehrGeschäfts-Nr. Bitte immer
IV/1 Anlage AMTSGERICHT Geschäfts-Nr. Bitte immer angeben! PLZ, Ort, Datum Anschrift, Fernruf: Mitteilung an die Sozialhilfestelle nach 34 Abs. 2 SGB XII den kommunalen für die Kosten der Unterkunft mit
Mehr(Bitte unbedingt beachten und schnellstmögliche Weitergabe an die Personalabteilung)
An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt Ihre Ansprechpartner/in: s. Übersicht Ansprechpartner Durchwahl: 06322 936-0 Bad Dürkheim, den 02.12.2015 R u n d s c
MehrFachliche Information 03/2013
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrAnspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
LSG München, Beschluss v. 07.09.2016 L 6 R 695/14 Titel: Anspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Normenketten: GG Art. 6 LPartG 1 Abs.
MehrFragebogen zur Vorbereitung eines Erbscheinsantrages Bitte fügen Sie die folgenden Unterlagen für den Erblasser bzw. für die Erben bei (soweit
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Tel Aviv - Israel RK 520.50/ (Aktenzeichen bei Antwort immer angeben) Tel.: (03) 693 13 21 Fax: (03) 693 13 08 Adresse: German Embassy P.O.B. 16038 61160 Tel Aviv
MehrAb gilt ein Mindestlohn von 8,50
2014 Ab 1.1.2015 gilt ein Mindestlohn von 8,50 31.12.2014 Auf den Tag genau zehn Jahre nach In-Kraft-Treten des SGB II tritt das Mindeslohngesetz in Kraft. Von wenigen Ausnahmen abgesehen hat jeder und
MehrRundschreiben Nr. 4/2006
Leistungsabteilung I Grundsatzreferat Deutsche Rentenversicherung Westfalen 48125 Münster Auskunft erteilt: Münster, 08.12.2006 Zum Entwurf des RV-sgrenzenanpassungsgesetzes: Herr Runde Telefon: 0251 238-23
MehrRundschreiben Nr. 3/2013
Münster, 10.12.2013 Auskunft erteilt: Auskunft erteilt: Thema: Koalitionsvertrag Thema: - Beitragserstattungen bei Versicherungsfreiheit - Neuer bundeseinheitlicher Vordruck V005 Frau Völmeke Herr Terwey
MehrMerkblatt über die Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Pflege in der Beamtenversorgung
Merkblatt über die Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung und Pflege in der Beamtenversorgung Stand September 2017 Auch im Internet unter www.kv-sachsen.de Seite 3 Merkblatt über die Berücksichtigung
MehrDie Leistungen werden beantragt ab
Aktenzeichen Antrag ist eingegangen am Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Antrag auf Überprüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Umzug Die Leistungen werden beantragt ab 1.
MehrAntrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII):
Stadt Wiehl Jugendamt Schulstr. 9 51674 Wiehl Eingangsdatum: Bezirkssozialdienst: Aktenzeichen: Telefonnummer: 99- Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII):
MehrRV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente
MehrRundschreiben Nr. 1/2012
Münster, 10.02.2012 Auskunft erteilt: Thema: Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu Frau Oellermann Telefon: 0251 238-3615 E-Mail: Sandra.Oellermann@drv-westfalen.de Auskunft erteilt: Thema: Rente mit
MehrMerkblatt Kindererziehungszuschlag
Merkblatt Kindererziehungszuschlag Stand 01.07.2014 50 a des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) regelt die versorgungsrechtliche Berücksichtigung von Erziehungszeiten. Ein Kindererziehungszuschlag
MehrAntrag auf Altersrente
Mitgliedsnummer Ärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Altersrente [ ] ab Regelaltersgrenze [ ] gewünschter Rentenbeginn ab 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname:
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember B 4 RA 14/05 R -,
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 170/06 - des Herrn P... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein, Altes Forsthaus 12, 82327 Tutzing - 1. unmittelbar gegen In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
Mehr22. Tagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Versicherungsämter und Gemeinden
22. Tagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Versicherungsämter und Gemeinden Weiterentwicklung der Rentenbescheide Gesetzliche Neuerungen Zugangscode bei Folgekontenklärungen Bettina Fieseler Deutsche
MehrKindererziehung: Ihr Plus für die Rente
Versicherung und Beitrag Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente > > Wie Kindererziehungszeiten den Rentenanspruch erhöhen > > Die Bedeutung der Berücksichtigungszeiten > > Mütterrente: Künftig zwei Jahre
MehrDie Leistungen werden beantragt ab dem
Kreis Bergstraße - Der Kreisausschuss - Jugendamt - Unterhaltsvorschuss Stelle - PLZ, Ort 64646 Heppenheim Aktenzeichen (Raum für Stempel des Jugendamtes) Eingangsstempel der Behörde Kreis Bergstaße Jugendamt-Unterhaltsvorschuss
MehrKindererziehung: Ihr Plus für die Rente
Versicherung und Beitrag Kindererziehung: Ihr Plus für die Rente > Wie Kindererziehungszeiten Ihren Rentenanspruch erhöhen > Die Bedeutung der Berücksichtigungszeiten > Das ändert sich durch die Mütterrente
MehrSOZIALGERICHT BREMEN IM NAMEN DES VOLKES URTEIL
SOZIALGERICHT BREMEN S 14 R 54/06 IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Verkündet am: 24. Februar 2009 gez. Böttjer Justizangestellte Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt,
MehrDatenerhebung und Datenabgleich 91
Datenerhebung und Datenabgleich 91 91 Datenerhebung und Datenabgleich idf des EStG v. 8.10.2009 (BGBl. I 2009, 3366; BStBl. I 2009, 1346) (1) 1 Für die Berechnung und Überprüfung der Zulage sowie die Überprüfung
MehrInhaltsverzeichnis: 1. Rentenanpassung Pflegereform: Mehr Leistung und Beratung 3. Rentensplitting 4. Neue Vordrucke 5.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versichertenältesten und Versicherungsämter der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0
MehrErklärung. des Versorgungsempfängers / Altersrente. gegenüber dem. Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen. Mitgliedsnummer:...
1 Erklärung des Versorgungsempfängers / Altersrente gegenüber dem Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen Persönliche Angaben:... (Ort, Datum) Mitgliedsnummer:... Name, Vorname :... Straße, Haus-Nr.:...
MehrRundschreiben Nr. 1/2014
Münster, 04.02.2014 Auskunft erteilt: Frau Völmeke Herr Albring Telefon: 0251 238-2073 Telefon: 0251 238-3016 E-Mail: Evelyn.Voelmeke@drv-westfalen.de E-Mail: Thomas.Albring@drv-westfalen.de Telefax: 0251
MehrFragen und Antworten zum Bürgerentlastungsgesetz
Fragen und Antworten zum Bürgerentlastungsgesetz Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick Seite 1 von 8 Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerentlastungsgesetz im Zusammenhang mit Ihrer
MehrAntrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ( UVG )
Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ( UVG ) Eingangsdatum : Aktenzeichen : Die Leistungen werden beantragt ab dem Angaben zum Kind Das Kind ist in einer Ehe geboren lebt ist nicht
MehrAntrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Mitgliedsnummer Ärzteversorgung Niedersachsen Gutenberghof 7 30159 Hannover Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente 1. Personalien: Name: _ Vorname: Geburtsname: Geburtsdatum: Geburtsort: _ Straße: Familienstand:
MehrAktenzeichen Datum: 25. Mai 2016
Aktenzeichen 8022-2-33-2016 Abteilung Rehabilitation Deutsche Rentenversicherung Bund - 10704 Berlin Rundschreiben Nr. 08/2016 An alle für die Deutsche Rentenversicherung Bund tätigen Rehabilitationseinrichtungen
MehrAntrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten Ergänzung zum Datenauszug
1. PERSÖNLICHE DATEN Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten Ergänzung zum Datenauszug Familienname, Vorname VSNR/Geburtsdatum Aktenzeichen Frühere Namen Geschlecht Adresse E-Mail Meine Daten sind
MehrElternzeit können Anspruchsberechtigte für das leibliche Kind beantragen und für Kinder. für welche sie die Personensorge haben
Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) Die Elternzeit bietet berufstätigen Müttern und Vätern die Möglichkeit, sich maximal 3 Jahre ganz oder zeitweise der Betreuung und Erziehung ihres
MehrLeistungsmitteilung nach 22 Nr. 5 Satz 7 Einkommensteuergesetz für das Kalenderjahr 2017.
VBL. 76240 Karlsruhe Frau Ingrid Kraeft Unser Zeichen Service-Telefon Montag, Donnerstag Dienstag, Mittwoch, Freitag Telefax E-Mail Karlsruhe 1507446994 0721 93 98 93 7 8:00 bis 18:00 Uhr 8:00 bis 16:30
MehrAnspruch auf Geschiedenenwitwenrente
LSG München, Urteil v. 15.12.2015 L 13 R 278/15 Titel: Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente Normenkette: SGB VI 46, 243 Leitsatz: Vor dem 1.7.1977 geschiedene Ehegatten, die zu Lebzeiten ihres geschiedenen
MehrRentenhöhe - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
LSG München, Urteil v. 15.02.2017 L 1 R 310/15 Titel: Rentenhöhe - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten Normenketten: SGB VI 57, 70 Abs. 2, 149 Abs. 5, 249, 307d Abs. 1 SGB X 45 GG Art. 6, Art.
MehrIn dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 287/14 - der Frau M In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Matthias Herberg in Sozietät Kucklick Wilhelm Börger Wolf & Söllner,
MehrAntrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG)
Eingangsstempel des Standesamts I in Berlin Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister ( 36 PStG), den (Ort und Datum) Antragsteller / Antragstellerin (, Geburtsname, Vorname, Wohnort)
MehrBerücksichtigung eines persönlichen Entgeltpunktes aufgrund der sog. Mütterrente
SG Würzburg, Endurteil v. 23.02.2016 S 3 R 751/15 Titel: Berücksichtigung eines persönlichen Entgeltpunktes aufgrund der sog. Mütterrente Normenketten: SGB VI 1227a RVO SGB VI 56, 249, 306, 307d GG Art.
MehrFragebogen Erbscheinsantrag
1 Fragebogen Erbscheinsantrag Bitte beachten Sie: genaue und vollständige Angaben sind unerlässlich für die Vorbereitung des Erbscheinsantrags jede Angabe weisen Sie mit entsprechenden Unterlagen nach,
MehrMerkblatt Beamtenversorgung Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und der Pflege 20. Februar 2018
der Kindererziehung und der Pflege 20. Februar 2018 Seite 1. Allgemeines 2 2. Zuordnung von Kinderzuschlägen 2 3. Kinderzuschlag 3 4. Kindererziehungsergänzungszuschlag 3 5. Pflegezuschlag und Kinderpflegeergänzungszuschlag
MehrBUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS
BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 5 B 3.04 (5 PKH 4.04) OVG 12 LC 4/03 In der Verwaltungsstreitsache hat der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 21. April 2004 durch den Vorsitzenden Richter
MehrFünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG) 21. Tagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Versicherungsämter und Gemeinden (AbayV) am 30.04.2015
MehrAntrag. auf Einbürgerung gemäß Artikel 116 Abs. 2 Satz 1 GG. - für Personen ab 16 Jahre - verheiratet geschieden verwitwet
Antrag auf Einbürgerung gemäß Artikel 116 Abs. 2 Satz 1 GG A - für Personen ab 16 Jahre - 1 Angaben zu meiner Person (Antragsteller/in) (Ergänzen oder erläutern Sie gegebenenfalls unter weitere Angaben
MehrANTRAG AUF VORGEZOGENE ALTERSRENTE
Versorgungswerk der Landesapothekerkammer Hessen - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Postfach 90 06 43 60446 Frankfurt ANTRAG AUF VORGEZOGENE ALTERSRENTE Ich stelle Antrag auf Zahlung obiger Rente
MehrBitte zurück an: BKK Faber-Castell & Partner Formularservice Bahnhofstraße Regen
Bitte zurück an: BKK Faber-Castell & Partner Formularservice Bahnhofstraße 45 94209 Regen Telefon (09921) 9602-0 Telefax (09921) 9602-19 E-Mail regen@bkk-faber-castell.de Den Antrag auf Erstattung zu Unrecht
MehrFrequently Asked Questions zum Hebammenbonus
Frequently Asked Questions zum Hebammenbonus Hinweis: Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschl. die weibliche Berufsbezeichnung Hebamme verwendet, die Angaben beziehen sich auch auf
MehrErklärung. des Versorgungsempfängers / Altersrente. gegenüber dem. Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen. Mitgliedsnummer:...
1 Erklärung des Versorgungsempfängers / Altersrente gegenüber dem Versorgungswerk der Landestierärztekammer Hessen Persönliche Angaben:... (Ort, Datum) Mitgliedsnummer:... Name, Vorname :... Straße, Haus-Nr.:...
MehrKennzeichen (soweit bekannt) Eingangsstempel
Eingangsstempel Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung V0800 Hinweis: Um in Ihrem Versicherungskonto die Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten
MehrStadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen (Chemnitzpass-Richtlinie)
Stadt 50.200 Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen 1 Grundsatz 2 Berechtigte 3 Gegenstand und Umfang der Leistung 4 Verwaltungsverfahren und Zuständigkeit 5 Datenerhebung
MehrAktuelles zu rveservices eantrag
Aktuelles zu rveservices eantrag Tagung der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter vom 16.05.2017 bis 17.05.2017 Zu meiner Person Michael Vogel beschäftig bei: Deutsche Rentenversicherung
MehrVersorgungswerk der Steuerberater in Hessen
Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen Körperschaft des öffentlichen Rechts I. Information zu Kinderbetreuungszeiten im Versorgungswerk der Steuerberater in Hessen Wer erhält Kinderbetreuungszeit
MehrGeschäfts-Nr. Bitte immer
IV/1 Anlage AMTSGERICHT Geschäfts-Nr. Bitte immer angeben! PLZ, Ort, Datum Anschrift, Fernruf: Mitteilung an die Sozialhilfestelle nach 34 Abs. 2 SGB XII den kommunalen für die Kosten der Unterkunft mit
MehrFachliche Information 09 / 2008
Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0 Telefax 0211 937-3034 www.deutsche-rentenversicherungrheinland.de Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und
MehrDie Leistungen werden beantragt ab dem
Unterhaltsvorschusskasse PLZ, Ort Eingangsstempel der Behörde Aktenzeichen (Raum für Stempel des Jugendamtes) Antrag ist eingegangen am Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Die
Mehr// ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE FÜR WAISEN
// ANTRAG AUF BETRIEBSRENTE FÜR WAISEN Der Antrag ist für jede Waise getrennt zu stellen. Ein Anspruch auf Waisenrente besteht, wenn und solange die Waisen einen entsprechenden Rentenanspruch in der gesetzlichen
Mehr