Fachliche Information 03/2014
|
|
- Ulrich Winter
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Deutsche Rentenversicherung Rheinland Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, Düsseldorf Telefon Telefax Wir sind für Sie da: Im Bereich Service und Steuerung Martin Nolte Telefon Telefax Im Referat Selbstverwaltung Mirko Jatzkowski Telefon Telefax Im Bürgertelefon Thomas Spoden Telefon Telefax Juni 2014 unsere Berater im Bürgertelefon: und das jeweilige Service-Zentrum Fachliche Information 03/2014 Inhaltsverzeichnis 1 Rentenanpassung zum 1. Juli Zustimmung zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz 2 3 Umsetzung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Bessere Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung: Mütterrente Erweiterung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Rente ab Bessere Absicherung bei den Erwerbsminderungsrenten 5 Seite 1 von 5
2 1 Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 Mit der Fachlichen Information 02/2014 hatten wir Sie über die bevorstehende Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 informiert. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2014 der Rentenwertbestimmungsverordnung 2014 zugestimmt. Somit steigen die Renten um 1,67 Prozent in den alten Bundesländern und um 2,53 Prozent in den neuen Bundesländern. Der aktuelle Rentenwert West beträgt ab dem 1. Juli 28,61 EUR (bisher 28,14 EUR), der aktuelle Rentenwert Ost liegt dann bei 26,39 EUR (bisher 25,74 EUR). Im Rahmen der Mitteilung zur Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 werden Rentnerinnen und Rentner unter der Rubrik Hinweise zum Anpassungsbescheid über die bevorstehende Höherbewertung von Zeiten der Kindererziehung für Geburten vor 1992 und mögliche Änderungen der Beitragssätze für die Krankenund Pflegeversicherung in 2015 informiert. Die ausführlichen Hinweise können Sie auf dem beiliegenden Muster einer Anpassungsmitteilung auf den Seiten 3 und 4 nachlesen (Anlage 1). Der Versand der Anpassungsmitteilungen durch den Renten Service der Deutschen Post AG hat bereits begonnen: Mitteilungen für vorschüssige Zahlungen werden vom 13. Juni bis 26. Juni gefertigt, für nachschüssige Zahlungen mit Beitragszuschuss vom 19. Juni. bis 27. Juni und für nachschüssige Zahlungen ohne Beitragszuschuss vom 2. Juli bis 17. Juli Bei nachschüssiger Zahlung wird die Rente am letzten Bankarbeitstag des Monats überwiesen, für den die Rente bestimmt ist. Beispielsweise wird die Rente für den Monat Juli am Ende des Monats Juli überwiesen (wertgestellt). Renten, die bereits vor April 2004 begonnen haben, und Hinterbliebenenrenten, die nahtlos an eine solche Rente anschließen, werden monatlich im Voraus gezahlt. Auszahlungstag ist dann der letzte Bankarbeitstag des Vormonats, für den die Rente zu zahlen ist. Beispielsweise wird die Rente für den Monat Juli dann Ende Juni überwiesen. 2 Zustimmung zum RV-Leistungsverbesserungsgesetz Nachdem die Bundesregierung bereits Ende Januar 2014 den Entwurf über ein Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen hatte, haben sowohl der Bundestag am 23. Mai als auch der Bundesrat am 13. Juni 2014 dem RV-Leistungsverbesserungsgesetz zugestimmt. Seite 2 von 5
3 Nachdem sich die Spitzen der Großen Koalition kurz vor den letzten Plenarsitzungen auf Änderungen am Gesetzes-Entwurf geeinigt hatten, hatte der Ausschuss für Arbeit und Soziales in seiner Beschlussempfehlung vom 21. Mai 2014 folgende wesentliche Korrekturen am Entwurf dokumentiert: Freiwillige Beiträge zählen bei der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren im Rahmen der Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit, wenn mindestens 18 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine Beschäftigung bzw. selbständige Tätigkeit vorhanden sind. Dabei werden freiwillige Beiträge in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn nicht mitgezählt, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt. Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld werden bei der Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren zur Erlangung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte zeitlich unbegrenzt berücksichtigt, in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn allerdings nur, wenn sie Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers sind. Der Gesetzgeber stellt für Förderfälle nach dem Altersteilzeitgesetz klar, dass Förderleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit trotz eines Anspruchs auf eine ungeminderte Rente ab 63 Jahren weiterhin gezahlt werden. Damit werden Altersteilzeitarbeitsverhältnisse geschützt, die vor dem 1. Januar 2010 im Vertrauen auf eine nach der damaligen Gesetzeslage uneingeschränkte Förderbarkeit bis zum vereinbarten Ende der Altersteilzeit begonnen wurden. Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben. Die Deutsche Rentenversicherung hat einen Frage- und Antwortkatalog (Stand: Juni 2014) zu den Neuerungen rund um die Rente zusammengestellt. Diesen geben wir Ihnen als Anlage 2 an die Hand. Im Rahmen eines Entschließungsantrages (Anlage 3) wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Herbst 2014 erste Vorschläge zu flexiblen Übergängen vom Beruf in die Rente zu erarbeiten. Dazu ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden. Mit Datum vom 26. Juni 2014 würde das RV-Leistungsverbesserungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Seite 3 von 5
4 3 Umsetzung des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes 3.1 Bessere Anerkennung von Zeiten der Kindererziehung: Mütterrente Als Mütterrente wird die bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder bezeichnet, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Ab dem 1. Juli 2014 können alle betroffenen Mütter oder Väter ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten erhalten. Eine Rente erhöht sich dadurch pro Kind um bis zu 28,61 EUR im Westen und um bis zu 26,39 EUR im Osten. Wer ab 1. Juli 2014 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den rund 9,5 Millionen betroffenen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Juli 2014 begonnen hat, wird die Mütterrente nach einem besonderen Zeitplan für alle Rentenversicherungsträger in der Zeit zwischen dem 19. August 2014 und 2. Oktober 2014 umgesetzt. Ein Antrag muss hier nicht gestellt werden. Der Zuschlag wird rückwirkend ausgezahlt. 3.2 Erweiterung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Rente ab 63 Ab 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren, schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Ab Jahrgang 1953 steigt diese Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente wieder schrittweise an und wird für alle 1964 oder später Geborenen wieder wie bislang bei 65 Jahren liegen. Die Deutsche Rentenversicherung wird die ersten abschlagsfreien Renten ab Juli 2014 auszahlen. Wenn sich allerdings die 45 Versicherungsjahre nur unter Einbeziehung von Arbeitslosigkeitszeiten nachweisen lassen, kann sich die Auszahlung der Rente verzögern. Zeiten, in denen etwa Arbeitslosenhilfe bezogen wurde, werden bei den 45 Jahren nicht berücksichtigt. In diesem Fall muss die Rentenversicherung zunächst recherchieren, welche Art der Leistung während der Arbeitslosigkeit bezogen wurde. Da die Rentenversicherung dazu in vielen Fällen nicht über eigene Daten verfügt, ist sie auf die Mithilfe der Versicherten oder anderer Stellen wie etwa der Krankenkassen angewiesen. Die Betroffenen erhalten dann aber eine Nachzahlung, sobald der Rentenanspruch feststeht. Die Rente mit 63 muss beantragt werden. Seite 4 von 5
5 3.3 Bessere Absicherung bei den Erwerbsminderungsrenten Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente erstmals ab 1. Juli 2014 beginnt, werden künftig besser abgesichert. So wird die so genannte Zurechnungszeit um zwei Jahre angehoben. Erwerbsgeminderte Menschen werden dann so gestellt, als hätten sie bis zum Alter von 62 Jahren mit ihrem durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet. Außerdem bleiben die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung zukünftig für die Bewertung der Zurechnungszeit unberücksichtigt, wenn dies für den Versicherten günstiger ist. Das heißt: Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung - zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder durch Krankheitszeiten - wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus. Mit freundlichen Grüßen Dietmar Laubenstein Seite 5 von 5
Fachliche Information 01/2014
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrGesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Anlage zu NL 055-2014 Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) Hinweise zu den Hauptbestandteilen des Gesetzes sowie erste Anmerkungen
MehrBericht des Direktoriums
Bericht des Direktoriums Dr. Axel Reimann Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 25. Juni 2014 in Potsdam Übersicht I. Das RV-Leistungsverbesserungsgesetz
MehrDas Rentenpaket 2014
STADT FRANKFURT AM MAIN Das Rentenpaket 2014 RV - Leistungsverbesserungsgesetz I. Abschlagsfreie Rente ab 63 für besonders langjährig Versicherte -Wartezeiten- 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten oder Berücksichtigungszeiten
MehrAuszug aus dem neuen
Auszug aus dem neuen Die Bestätigung des Kabinettsbeschlusses durch Bundestag und Bundesrat steht aber noch aus. Soll bis Juli 2014 geschehen sein? Eurer Schwerbehindertenvertretung informiert 1 Renteneintrittsalter
MehrI. Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung, sog. Rentenpaket (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)
Deutsche Rentenversicherung www.deutsche-rentenversicherung-bw.de Baden-Württemberg info@drv-bw.de Gartenstraße 105, 76122 Karlsruhe Telefon 0721 825-0, Telefax 0721 825-21229 Adalbert-Stifter-Straße 105,
MehrFragen und Antworten zum RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz. 1. Festlegung von Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau
Fragen und Antworten zum RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz Stand: 23. November 2018 1. Festlegung von Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau Wie hoch ist das Rentenniveau zurzeit?
MehrDas neue Rentenpaket im Überblick
focus RECHT Das neue Rentenpaket im Überblick Insbesondere: Rechtliche Auswirkungen der abschlagsfreien Rente mit 63 auf das Arbeitsverhältnis Gestaltungsmöglichkeiten durch die Flexi-Rente Nur für Mitgliedsfirmen
MehrDie aktuelle Renten-Information:
Die aktuelle Renten-Information: Die Rente mit 67 Jahren: - Zahlen, Fakten, Hintergründe! Mit 65 in den Ruhestand diese Zeiten sind nun vorbei. Zukünftige Rentner müssen länger arbeiten. Die Geburtenjahrgänge
MehrHolger Malterer. das musst Du wissen
Rente, das musst Du wissen Die Flexi-Rente, das Rentenpaket ab 01. Juli 2014 insbesondere die Rente mit 63 ohne Abschläge sowie Grundlagen zum Thema Rente sind heute unser Thema Wie berechnet sich meine
MehrGute Arbeit - gut in Rente!
Rentenarten, Zugangsvoraussetzungen, Rentenberechnung 20. Bundeshandwerkskonferenz der IG Metall am 27.02.2016 Diethelm Langer Gute Arbeit - gut in Rente! www.igmetall.nieder-sachsen-anhalt.de Rente Rentenarten
MehrDie Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu?
Die Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung Was bleibt, was ist neu? Sylvia Dünn Leiterin des Bereichs Rente im Geschäftsbereich Rechts- und Fachfragen der Deutschen Rentenversicherung Bund Pressefachseminar
MehrRV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung
RV-Leistungsverbesserungsgesetz (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Reha-Budget verbesserte Erwerbsminderungsrente Abschlagsfreie Rente ab 63 Mütterrente
MehrZum 01.07.2014 werden die folgenden Teile des Rentenpaketes der großen Koalition in Kraft treten. Das hat der Bundestag am 23.05.2014 beschlossen.
VB07 FB Sozialpolitik Ressort Arbeits- und Sozialrecht/ Betriebliche Altersversorgung 02/2014 26.05.2014 Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht RV-Leistungsverbesserungsgesetz Das Rentenpaket der
MehrInformationen zum Rentenpaket der Bundesregierung
Informationen zum Rentenpaket der Bundesregierung Was enthält das Rentenpaket der Bundesregierung? Das Rentenpaket hat vier Komponenten: Abschlagsfreie Rente mit 63 für langjährig Versicherte Mütterrente
MehrRente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen
Rente mit 63 Was ist zu beachten? Nikolaus Singer Deutsche Rentenversicherung Nord Abteilung Leistungen 1 Vergangenheit und Zukunft Jahr 1957 Dynamische Rente, Umlageverfahren 1973 Flexible Altersgrenze
MehrFachliche Information 05/2014
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrAn die Personalabteilungen. der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen. per
- - Landeskirchenamt Postfach 37 26 30037 Hannover An die Personalabteilungen der Kirchenämter, Kirchenkreisämter und kirchlichen Verwaltungsstellen per E-Mail Dienstgebäude Rote Reihe 6 30169 Hannover
MehrDie Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand
Die Flexirente Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Die Koalition hat am 13.9.2016 den Beschluss über eine Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Entwurf eines Gesetzes
MehrRentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom
1 Aktualisierungen des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014 Stand: September 2017 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetz Lichen Rentenversicherung vom 23.6.2014
MehrRentenpolitik nach der Bundestagswahl
Senioren-Arbeitskreis IG Metall Berlin 23. April 2014 Rentenpolitik nach der Bundestagswahl Gliederung 1. Zum Einstieg: Ein paar Zahlen Von Riester-Rente, Dämpfungsfaktoren und der Rente mit 67 2. RV-Leistungsverbesserungegesetz
MehrRundschreiben Nr. 1/2012
Münster, 10.02.2012 Auskunft erteilt: Thema: Geänderte Vordrucke und Hinweise hierzu Frau Oellermann Telefon: 0251 238-3615 E-Mail: Sandra.Oellermann@drv-westfalen.de Auskunft erteilt: Thema: Rente mit
MehrFragen und Antworten zur Mütterrente
Liebe Freundinnen und Freunde, lange habe ich als Bundesvorsitzende der Frauen Union dafür gekämpft, nun ist es erreicht: Die Mütterrente ist da! 9,5 Millionen Mütter und etwa 150.000 Väter bekommen mehr
MehrEin Rentenpaket macht noch lange keinen Frühling
Ein Rentenpaket macht noch lange keinen Frühling 9. SEP 2014 INGO SCHäFER Seit gut 20 Jahren bedeuten Reformen in der Rentenpolitik stets Leistungseinschnitte. Nun liegt ein Rentenpaket der großen Koalition
MehrDas Rentenpaket: Fragen und Antworten
Sonderinformation Das Rentenpaket: Fragen und Antworten > Rente ab 63 > Mütterrente > Erwerbsminderungsrente und Reha-Budget Was bringt das Rentenpaket? Das ab 1. Juli 2014 geltende Rentenpaket enthält
MehrInformation Verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten ( Mütterrente ) Keine gesonderte Beantragung erforderlich
Bundesgeschäftsstelle Mittwoch, 5. Februar 2014 Information Verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten ( Mütterrente ) Keine gesonderte Beantragung erforderlich Wie im Koalitionsvertrag von CDU/CSU
MehrLeistungen der Rentenversicherung
Leistungen der Rentenversicherung Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Rehabilitation Renten Sonstige Leistungen medizinische Reha Leistungen zur Teilhabe ergänzende Leistungen wegen Alters
MehrABDRUCK. Anliegendes Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Juni übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin ABDRUCK POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Zum Geschäftsbereich
MehrDie Reformdiskussion in der Rentenversicherung ein Ausblick auf die neue Legislaturperiode
Die Reformdiskussion in der Rentenversicherung ein Ausblick auf die neue Legislaturperiode 9. aktuelles Presseseminar der Deutschen Rentenversicherung Bund Annelie Buntenbach Alternierende Vorsitzende
MehrZur aktuellen Rentenpolitik
Zur aktuellen Rentenpolitik Einschätzung RV-Leistungsverbesserungsgesetz 30.05.2014 Eine bessere Versorgung ist dringend geboten! Es besteht dringender Reformbedarf in der gesetzlichen Rentenversicherung.
MehrAktuelles aus der. Deutschen Rentenversicherung
Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung 1 Inhalte RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz Rente mit 67 - Altersrenten und Hinzuverdienst - Erwerbsminderungsrenten - Hinterbliebenenrenten - Rentenanpassung
MehrRentenarten, Flexirente
Rentenarten, Flexirente agmav Westfalen-Lippe 0 Referent Andreas Raßmann Auskunfts- und Beratungsstelle Dortmund 0231 20647-0 Altersrente - Wer Wann Wieviel? Überblick Zeiten in der Rentenversicherung
Mehrdie Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit, die Altersrente an Frauen und die Altersrente an langjährig Versicherte
Lebensarbeitszeit Normen 236 ff. SGB VI Kurzinfo Mit dem Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) vom 27.09.1996 wurde die Anhebung der Altersgrenzen für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
MehrGesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist. Frankfurt, 24. Juli 2014
Gesunde Arbeit, gute Rente was das Rentenpaket bringt und was noch zu tun ist Frankfurt, 24. Juli 2014 Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder Die sogenannte Mütterrente Bisher:
MehrFachliche Information 01/2012
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrDurchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart
RE RENTE Durchschnittliches Rentenzugangsalter nach Rentenart gehen etwas früher in Rente Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal gehen etwas früher in Rente
MehrService. Altersvorsorge. Heike Sibinski. DGB-Projekt Was verdient die Frau Webinar: Jung vorsorgen! Warum Rente jetzt schon zählt"
Service Altersvorsorge Heike Sibinski DGB-Projekt Was verdient die Frau Webinar: Jung vorsorgen! Warum Rente jetzt schon zählt" 0 Vor der Altersvorsorge Versorgungssituation Was habe ich? (siehe Renteninformation,
MehrDeutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH. Checkliste Antragstellung für Altersrente
Deutsches Institut für Finanzberatung Dr. Grommisch GmbH Checkliste Antragstellung für Altersrente 1 Ab wann kann ich eine Altersrente beziehen? Anspruchsvoraussetzungen für Altersrenten der gesetzlichen
MehrErwerbsminderungsrente 1
Erwerbsminderungsrente 1 I. Anspruch Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und
MehrJuli / August Die Rentenreform
Juli / August 2014 Die Rentenreform Impressum Inhalte: Nadine Gray Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de Internet: www.vdk.de/rheinland-pfalz
MehrInformationen für Arbeitgeber Rundschreiben Nr. 3/2014
KVK ZusatzVersorgungsKasse, Postfach 10 41 44, 34041 Kassel An die Personalabteilungen der Mitglieder der KVK ZusatzVersorgungsKasse KVK ZusatzVersorgungsKasse Kölnische Str. 42 34117 Kassel Kundenservice
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
Altersrente - und Altersgrenzen Normen 35 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer Altersrente versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als
MehrVortrag für Schwerbehindertenvertretungen
Service Vortrag für Schwerbehindertenvertretungen Konferenz für Schwerbehindertenvertretungen und Betriebsräte Von der Behinderung zur Erwerbsminderung Voraussetzungen, Wege, Schwierigkeiten Stadthalle
MehrFachliche Information 06/2013
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrPraxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente. Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern
Praxisbeispiele für einen flexiblen Übergang zur Rente Michael Hadersdorfer Handwerkskammer für München und Oberbayern 1 Übersicht Altersstruktur des Handwerks vor Ort Wege in die Rente kennen und rechtzeitig
MehrSchnellübersicht. Rentenansprüche richtig beurteilen Abkürzungen. Einführung 9. Gesetzliche Grundlagen einschließlich Anlagen zum SGB VI 45
Schnellübersicht Rentenansprüche richtig beurteilen Abkürzungen 7 8 1 Einführung 9 Gesetzliche Grundlagen einschließlich Anlagen zum SGB VI 45 3 Stichwortverzeichnis 39 ƒ 4 Ergänzend empfehlen wir: Als
Mehr(3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 50-53 Vierter Titel Wartezeiterfüllung HI1055276 50 Wartezeiten HI1055277 (1) 1 Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist
MehrDIE ANHEBUNG DER ALTERSGRENZEN IN DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN
DIE ANHEBUNG DER ALTERSGRENZEN IN DER RENTENVERSICHERUNG DER ARBEITER UND ANGESTELLTEN Inhalt 1997 bzw. 2000/2001 begann der Stufenprozess zur Anhebung der Altersgrenzen für den Bezug einer abschlagsfreien
MehrErwerbsminderungsrente
Vorstand Sozialpolitik Verbesserungen für Erwerbsgeminderte Erwerbsminderungsrente www.igmetall.de Liebe Kollegin, lieber Kollege, seit dem 1. Juli 2014 ist es zu einer finanziellen Verbesserung bei der
MehrZahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen
Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters Eine Möglichkeit zum Ausgleich von Rentenabschlägen Christian Wiedemann Mitarbeiter im Grundsatzbereich der Abteilung Rentenversicherung
MehrErwerbsminderungsrente
Erwerbsminderungsrente ( 43 SGB VI) Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt werden oder ganz verloren gehen. In einer solchen Situation erhalten gesetzliche Versicherte
MehrÜberschrift in 34pt und über zwei Zeilen
Überschrift in 34pt und über zwei Zeilen 0 0 Regelaltersrente Voraussetzungen 67 Jahre und Wartezeit 5 Jahre Zahlung neben Pension keine Beitragserstattung möglich 1 05120191 Regelaltersrente Wartezeit
MehrRentenreform 2014 Das Gesetz über. Rentenversicherung vom 23.6.2014
Aktualisierung des Ratgebers Vorzeitig in Rente gehen 3. Auflage 2014, Stand: Juli 2014 Rentenreform 2014 Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.6.2014 Das
MehrAltersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für langjährig Versicherte ( 38, 236 SGB VI) Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
Mehr1. Einheitlicher Beitragsatz in der Krankenversicherung ab
Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0 Telefax 0211 937-3034 www.deutsche-rentenversicherungrheinland.de Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und
MehrFreiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung
Freiwillige Beitragszahlungen in der Rentenversicherung Welche Möglichkeiten gibt es und für wen können sie sinnvoll sein? 0 Dr. Reinhold Thiede, Heike Sibinski Geschäftsbereich Forschung und Entwicklung
MehrDas Rentenpaket der Bundesregierung: Manches wird besser, aber nichts wird gut!
Matthias W. Birkwald MdB, Dr. Katrin Mohr Das Rentenpaket der Bundesregierung: Manches wird besser, aber nichts wird gut! Am 16. Januar 2014 wurde der Referentenentwurf zu den Rentenreformen der Bundesregierung
MehrFachliche Information 05 / 2010
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon 0211 937-0
MehrRentenpakt: Fragen und Antworten
Service Rentenpakt: Fragen und Antworten > Haltelinien für Beitragssatz und Rentenniveau > Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner und Ausbau der Mütterrente > Entlastung für Geringverdiener Was bringt
MehrFachliche Information 04/2014
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrInformationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Rentenreform 13.02.2014 Lesezeit 3 Min Rolle rückwärts Die zusätzliche Mütterrente sowie die abschlagsfreie Rente mit 63 für langjährig Versicherte
MehrVerstehen Sie Ihre Renteninformation?
Verstehen Sie Ihre Renteninformation? Wir kümmern uns um das nötige Stück finanzielle Sicherheit: Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Renteninformation richtig lesen. Die Renteninformation ist Ihre Planungshilfe
MehrAltersrente - Voraussetzungen und Altersgrenzen
- und Altersgrenzen Normen 5 ff. SGB VI Kurzinfo Unter einer versteht man nach deutschem Rentenrecht eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Bezug, anders als bei den Renten wegen verminderter
MehrDurchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern
RE RENTE Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und n Frauen erhalten niedrigere Renten Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner Grafikblatt WSI-GenderDatenPortal Frauen erhalten niedrigere
MehrBericht des Direktoriums
Bericht des Direktoriums Dr. Herbert Rische Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund am 5. Dezember 2013 in Berlin 1 Übersicht Mütterrente
MehrAltersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung
Service Altersrenten/Renten wegen Erwerbsminderung Referent: Edwin Lodes Berater in der Auskunfts- und Beratungsstelle DRV Nordbayern in Bayreuth 0 Überblick Renten wegen Alters Rentenarten Renten wegen
MehrVorzeitig in Rente. Keine Frage offen. von Detlef Pohl. 1. Auflage 2008
Vorzeitig in Rente Keine Frage offen von Detlef Pohl 1. Auflage 2008 Vorzeitig in Rente Pohl schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg 2008 Verlag C.H.
MehrAltersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für langjährig Versicherte ( 38, 236 SGB VI) Wer mindestens 35 Jahre (langjährig Versicherte) bzw. 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung
MehrFlexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrumente für die Sozialwirtschaft
Handreichung Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in die Rente Instrente für die Sozialwirtschaft Die Sozialwirtschaft ist wie der Arbeitsmarkt insgesamt auf ältere Beschäftigte angewiesen.
MehrDie Rentenversicherung im SGB
Die Rentenversicherung im SGB Kommentar für die Praxis von Frank Gollub, Ragnar Hoenig, Lutz Köhler, Hermann Plagemann, Mario Scharf, Detlef Schmidt, Jörn Wesenberg, Rainer Stosberg, Thomas Wiechmann,
MehrRenten-Check beim Top-Lebensversicherer: Jetzt den Durchblick gewinnen
Altersvorsorge Renten-Check beim Top-Lebensversicherer: Jetzt den Durchblick gewinnen Renten-Check: Lücke schließen, Rente genießen Bitte hier Ihre persönliche Gehaltsabrechnung einlegen! Versicherungsnummer:
MehrAktenzeichen: AZ ZI /1#5 Berlin, 5. August 2014 Seite 1 von 2 Anlage: 1
Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Statistisches Bundesamt (einschließlich Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung) Bundesamt für Verfassungsschutz Bundeskriminalamt Fachhochschule des Bundes
MehrFachliche Information 03/2013
Deutsche Rentenversicherung Rheinland 40194 Düsseldorf An die Versicherungsämter und Versichertenältesten im Bereich der Deutschen Rentenversicherung Rheinland Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Telefon
MehrFragen und Antworten zum Rentenpaket 2014
Fragen und Antworten zum Rentenpaket 2014 Rente ab 63 Jahren 1. Was ist die Rente ab 63? Vorstandsbereich 2 Abteilung Sozialpolitik Hannover, 16. Juni 2014 Seit 2012 können schon nach heutigem Recht besonders
MehrService. Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn?
Service Erwerbsgemindert oder berufsunfähig Was wäre wenn? 0 Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? Überblick Wartezeit Versicherungsrechtliche Voraussetzungen Erwerbsminderung Berufsunfähigkeit
MehrAltersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg -
Altersrente - Wer? Wann? Was? Wie? - - evangelische Kirche Freiburg - Altersrenten Überblick Rentenanspruch Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten Altersteilzeit Hinzuverdienst + Flexi -Rente Hinweise
MehrDas Rentenpaket der Bundesregierung: Manches wird besser, aber nichts wird gut!
Das Rentenpaket der Bundesregierung: Manches wird besser, aber nichts wird gut! Im Wortlaut von Matthias W. Birkwald, 20. Januar 2014 In der vergangenen Woche ist der Referentenentwurf zu den Rentenreformen
MehrDurchschnittlicher Rentenzahlbetrag von Frauen und Männern nach Bestand und Zugang in Deutschland (2016), in Euro 685,04 704,06 1.
RENTE Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von und n 2016 Bearbeitung: Dr. Peter Sopp, Dr. Alexandra Wagner erhalten niedrigere Renten als Grafik RE 05.1 Durchschnittlicher Rentenzahlbetrag von und n nach
MehrStellungnahme. zum Referentenwurf der Bundesregierung vom 15. Januar 2014
Bundesverband Sozialverband Deutschland e.v. Stralauer Straße 63 10179 Berlin Abteilung Sozialpolitik Tel.: 030 / 72 62 22 122 Fax: 030 / 72 62 22 328 Sekretariat: 030 / 72 62 22 121 E-Mail: ragnar.hoenig@sovd.de
MehrEntwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Fragen & Antworten (Stand 23.05.2014)
Anlage 1 zu Info Nr. 31/2014 Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Fragen & Antworten (Stand 23.05.2014) Der am 23.5.2014 vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier
MehrGeburtsjahrgang. Länger arbeiten oder Rentenabschlag?
Anhebung der Lebensalter 65 64 63 62 61 Altersrente für langjährig Versicherte Altersrente für Arbeitslose/Altersteilzeitarbeit Altersrente für Frauen Altersrente für Schwerbehinderte 60 59 1937 1938 1939
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Peter Weiß Berichterstatter für die Gesetzliche Rentenversicherung und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU- Bundestagsfraktion
MehrSeit 1. Juli 2014 gilt das neue Rentenpaket. Es enthält im Wesentlichen vier Säulen:
Nr.: 08/2014 Datum: 15. Juli 2014 Das neue Rentenpaket Seit 1. Juli 2014 gilt das neue Rentenpaket. Es enthält im Wesentlichen vier Säulen: die abschlagsfreie Rente ab dem 63. Lebensjahr die Mütterrente
MehrWas ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014. Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt
Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014 Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt Das Rentenpaket das ist drin 1. Maßnahme 2. Maßnahme 3. Maßnahme 4. Maßnahme
MehrÜberblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten
Überblick Rente wegen Erwerbsminderung Altersrenten 15. März 2018 München 0 Versichertenrenten Überblick wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wegen Alter teilweise Erwerbsminderung volle Erwerbsminderung
MehrRentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente Im April 2007 wurde das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen
MehrRente mit 63. Rechtsanwalt Gerhard Noll / Folie 0
Rente mit 63 Folie 0 EU-Recht Gesetzgeber Deutscher Bundestag oder die Landtage Ministerien nach Ermächtigung durch den Gesetzgeber Gewerkschaft und Arbeitgeber oder -verband Betriebsrat und Betriebsleitung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und zur Änderung anderer Gesetze
Stellungnahme des AWO Bundesverbandes zum Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Januar 2017 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter
MehrArbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr. Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit
Arbeitsrecht Aktuell Ich schaffe es nicht mehr Rente, Vorruhestand und Altersteilzeit Team Recht und Beratung Mittelfranken / Ulli Schneeweiß 05.10.2016 Um das geht es heute: Szenarien: Arbeitsplatzverlust
MehrÜberblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz
Überblick über die Änderungen im Versicherungsund Rentenrecht durch das Flexirentengesetz Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Versicherungsämter vom 16. bis 17. Mai 2017 in Bad Hersfeld
MehrRente mit 67 was sich ändert
Text 1 I Hintergrund Rente mit 67 I 4.400 Anschläge Fragen und Antworten Rente mit 67 was sich ändert Ab 2012 soll das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Damit will die Bundesregierung
MehrRente ab 63: Müttern droht böse Überraschung
Rente ab 63: Müttern droht böse Überraschung Nachricht von Matthias W. Birkwald, 10. November 2014 Abschlagsfrei ab 63 Jahren in Rente? Das verspricht die Bundesregierung jenen, die 45 Jahre Beiträge zur
MehrBisher kann nur in Grundzügen erläutert werden, wie sich eine vollständige Umsetzung des vorliegenden Entwurfs auswirken wird.
VB 2, Abteilung Sozialpolitik Hannover, 10. Februar 2014 Hinweise zu den Möglichkeiten des Bezuges einer abschlagsfreien Rente mit Erreichen des 63. Lebensjahres - RV-Leistungsverbesserungsgesetz Kabinettsentwurf
MehrRundschreiben Nr. 4/2006
Leistungsabteilung I Grundsatzreferat Deutsche Rentenversicherung Westfalen 48125 Münster Auskunft erteilt: Münster, 08.12.2006 Zum Entwurf des RV-sgrenzenanpassungsgesetzes: Herr Runde Telefon: 0251 238-23
MehrFragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes
Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente,
MehrHöhe der Renten im Jahr des Rentenzugangs, mit Berücksichtigung der Rentenanpassungen
Aktuelle Höhe (2015) der seit 2000 zugegangenen Erwerbsminderungsrenten Durchschnittliche Zahlbeträge in /Monat* nach Zugangsjahr*, alte und neue Bundesländer, Männer und Frauen 850 875 Höhe der Renten
Mehr// Erwerbsminderungsrente
// Erwerbsminderungsrente Erläuterungen für Versicherte Stand: November 2018 Wenn Beschäftigte wegen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr oder nur noch teilweise erwerbsfähig sind, kann
MehrDie Rente - sicher und gerecht. Die Altersversorgung steht auf stabiler Grundlage
Die Rente - sicher und gerecht Die Altersversorgung steht auf stabiler Grundlage Wie haben sich die Renten in den vergangenen Jahren entwickelt? Nachdem es in den 2000er Jahren teilweise Nullrunden gab
Mehr