Bericht Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz zur Förderung der Chancengleichheit im Erwerbsleben

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1 Bericht 2011 Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz zur Förderung der Chancengleichheit im Erwerbsleben

2 Inhalt 1 Einleitung Vergabejahr Kredit und Gesuche Allgemeine Förderprojekte Unternehmensinterne Projekte Beratungsstellen Anhang Publikationen des EBG und Gesetzestexte Liste der bewilligten Gesuche Impressum: Herausgabe und Vertrieb: Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Tel ebg@ebg.admin.ch Auskunft und Information zu den Finanzhilfen: Tel Tel Ende August

3 1 Einleitung Die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist in der Schweiz in rechtlicher Hinsicht heute weitgehend erreicht. Die tatsächliche Situation zeigt hingegen weiterhin grosse Ungleichheiten und Diskriminierungen. So ist etwa die Lohngleichheit nicht gewährleistet. Frauen haben in Unternehmen schlechtere Aufstiegsmöglichkeiten als Männer und sind in Führungspositionen stark untervertreten. Neueste Daten des Bundesamtes für Statistik verdeutlichen die Tatsache, dass die vom Gesetzgeber angestrebte tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben nach wie vor nicht erreicht ist. 1 Zur Wahlfreiheit gehört insbesondere auch, dass Frauen und Männer Erwerbstätigkeit mit Haus- und Familienarbeit verbinden können. Die Übernahme von aktiver Verantwortung für Kinder aber auch für betreuungsbedürftige Angehörige wie betagte Eltern ist sowohl für Frauen wie auch für Männer oft schwierig. Während die Männer sich dann weniger in der Familienarbeit engagieren als sie gerne möchten, müssen die Frauen teilweise oder ganz auf eine Berufstätigkeit verzichten, und gleichzeitig leiden viele Betriebe unter einem Fachkräftemangel. Solche Ungleichheiten im Erwerbsleben wirken sich langfristig negativ auf Frauen, Männer und ihre Kinder aus, insbesondere in Scheidungssituationen. Zahlreiche Familien sind überdies von Armut betroffen und auf staatliche Unterstützung angewiesen, weil sie nicht über genügend Einkommen verfügen. Chancengleichheit ist somit eine der zentralen Herausforderungen für die Einzelnen und ihre Familien, aber auch für die Gesundheit der Unternehmen und die wirtschaftliche Sicherheit unseres Landes, das sein ganzes Potenzial und all seine intellektuellen Fähigkeiten einsetzen muss, wenn es weiterhin innovativ sein und prosperieren will. Der Bund vergibt seit 1996 auf Grund des Gleichstellungsgesetzes Finanzhilfen. Unterstützt werden Projekte und Beratungsstellen, die die Gleichstellung im Erwerbsleben möglichst konkret und nachhaltig fördern und Anreiz für die Entwicklung praxisnaher Lösungen bieten. Mit der Vergabe der Gelder hat der Bundesrat das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG beauftragt. Seit 1996 wurden 545 Gesuche bewilligt (Stand Ende August 2011). Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über ein Pilotprojekt zur Finanzierung von Massnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann im Unternehmen 2 am 1. Januar 2009 besteht auch die Möglichkeit, dass Firmen zur Förderung der internen Chancengleichheit direkt Finanzhilfen erhalten können. 3 Mit der Ausdehnung dieses Instruments werden die Betriebe direkt ermutigt, die Chancengleichheit zu fördern. Unternehmen, die Männern und Frauen die gleichen Chancen geben, profitieren mehrfach: Sie werden attraktiver für qualifizierte Mitarbeitende, sie senken die Fluktuationsrate, steigern die Innovation und gewinnen ein fortschrittlicheres Image. Der vorliegende Bericht informiert in knapper Form über die Vergabe der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz im Jahre Sylvie Durrer, Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann Bern, Ende August Vgl. BfS-Statistik zu den Gleichstellungsindikatoren, Quelle: Vgl. 2

4 2 Vergabejahr Kredit und Gesuche Der Kredit für Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz wird vom Parlament auf Antrag des Bundesrates und der Finanzkommissionen beider Räte jährlich festgelegt betrug der zugesprochene Betrag gut 4,2 Mio. Franken. Von den 2011 zur Verfügung stehenden Geldern gehen rund 2 Mio. Franken an allgemeine Förderprojekte, rund 150'000 Franken an unternehmensinterne Projekte und rund 2 Mio. Franken an Beratungsstellen (Stand Ende August 2011). Aufteilung des Finanzhilfekredits '000'000 2'000'000 allgemeine Förderprojekte Unternehmensprojekte Beratungsstellen 150'000 Anmerkung: In den Finanzhilfen sind die im EBG anfallenden Kosten für Information, Erarbeitung von Instrumenten für die Projektverantwortlichen (Richtlinien, Checklisten, Leitfäden usw.), Prüfung der Gesuche, Beratung und Controlling der Projekte, Veröffentlichung der Resultate usw. nicht enthalten. Das EBG prüft jedes Gesuch nach einem standardisierten Verfahren. Die eingetroffenen Gesuche werden jeweils auf ihre Vollständigkeit geprüft und wenn nötig mittels Rückfragen an die Trägerschaft ergänzt. Zwei Programmverantwortliche des Büros beurteilen die Gesuche nach den formellen und materiellen Vorgaben gemäss dem GlG, den Verordnungen über Finanzhilfen und den Richtlinien. Zusätzlich werden externe Fachpersonen beigezogen, welche die Gesuche nach einem vorgegebenen Raster begutachtet und Empfehlungen formulieren. Die Entscheidkompetenz für Gesuche bis 200'000 Franken liegt beim EBG. Über höhere Gesuche, befindet das Generalsekretariat des Eidg. Departements des Innern. Wie alle Empfängerinnen und Empfänger von Bundessubventionen müssen Projektträgerschaften für sie zumutbare Eigenleistungen (z.b. in Form von finanziellen Beiträgen, Arbeitsstunden, Büroinfrastruktur, Material, Räumen usw.) erbringen. Ferner sind Trägerschaften wegen des subsidiären Charakters der Bundessubventionen verpflichtet, andere Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen bzw. Drittmittel für ihre Projekte zu akquirieren. Zusammen mit Einnahmen aus Projektaktivitäten bilden Eigenleistungen und Drittmittel den Eigenfinanzierungsgrad. Die entsprechende Verordnung sowie Richtlinien nennen bei allgemeinen Förderprojekten von nicht gewinnorientierten Organisationen weder für finanzielle Beiträge noch für Beiträge in natura einen Mindestprozentsatz. In diesen Fällen hängt der Umfang der Eigenleistung von den Umständen, der Art des Projekts und der Trägerschaft ab. Bei unternehmensinternen Projekten dagegen beträgt der Eigenfinanzierungsgrad mindestens 3

5 50% der Gesamtkosten. Die Beratungsstellen müssen laut der Prioritätenordnung 4, die das EDI am 1. Juli 2007 erlassen hat, ihren Eigenfinanzierungsgrad bis ins Jahr 2012 auf mindestens 25% erhöhen. Für 2011 wurde dafür ein Prozentsatz von 24% festgesetzt. Dabei handelt es sich um das absolute Minimum, ein höherer Eigenfinanzierungsgrad ist erwünscht. Auch 2011 wurden von unterschiedlichen Organisationen Gesuche gestellt: von privaten Interessengruppen und Vereinen, Bildungsinstitutionen, Gleichstellungsfachstellen usw. Es zeigt sich, dass die Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz die Organisationen motivieren, sich für die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben einzusetzen. Im 2011 konnten zum dritten Mal auch Unternehmen für ihre internen Projekte Finanzhilfen beantragen. Insgesamt wurden in der Beitragsperiode Gesuche eingereicht (Stand Ende August 2011). Die Anzahl der eingereichten Gesuche entspricht damit dem Durschnitt der Gesuche der beiden Vorjahre (2009 und 2010). Entwicklung der Gesuchszahlen (Stand Ende August 2011) Eingereichte Gesuche Bewilligte Gesuche Bewilligte Gesuche in Prozenten 5 Jahr % Jahr % Jahr % Summe % Von den 46 eingereichten Gesuchen betrafen 29 allgemeine Förderprojekte, 13 Beratungsstellen und 4 Unternehmensprojekte. 31 Gesuche wurden gutgeheissen, 14 abgelehnt und 1 Entscheid ist noch hängig. Wahrscheinlich werden bis Ende Jahr noch wenige weitere Gesuche für Unternehmensprojekte und für Fortsetzungsprojekte eingereicht und bewilligt werden, denn diese Gesuche können ohne Terminvorgabe eingereicht werden. Erfahrungsgemäss ist der Anteil der nach August eingereichten Gesuche sehr gering. Die Quote der bewilligten Gesuche ist mit 69% etwas tiefer als in den Vorjahren. Dies liegt unter anderem daran, dass ein Teil der Gesuche die zwingenden Kriterien nicht erfüllte. Trotzdem kann die Qualität der bewilligten Gesuche als sehr gut bezeichnet werden. 2.2 Allgemeine Förderprojekte Nach Art. 14 GlG können Projekte gefördert werden, die möglichst konkret und nachhaltig zur tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben beitragen. Dabei müssen bestimmte Kriterien zwingend erfüllt werden. Sie werden in den Richtlinien für allgemeine Förderprojekte 6 aufgeführt. Dazu gehören der Förderbereich (Gleichstellung am Arbeitsplatz, familienfreundliche Rahmenbedingungen im Unter In Prozent aller Gesuche ohne hängige Gesuche 6 Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Finanzhilfen für allgemeine Förderprojekte. Richtlinien für die Eingabe von Gesuchen. August

6 nehmen sowie berufliche Laufbahn), die Verpflichtung, nach Möglichkeit zuerst andere Bundesgelder zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann und der beruflichen Integration zu nutzen, die Durchführung einer systematischen Evaluation sowie die Planung von Transferaktivitäten. Gesuche, welche diese Bedingungen erfüllen, werden anhand von weiteren Kriterien wie Wirksamkeit (möglichst breite, direkte und konkrete Wirkung auf die Gleichstellung im Erwerbsleben), Effizienz (Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag), Nachhaltigkeit, Modellcharakter und Übertragbarkeit (auf weitere Organisationen, Regionen, Berufsfelder usw.), Innovation (bezüglich Inhalt, verwendeter Methoden oder Zielgruppe) usw. geprüft. Bis Ende August 2011 wurden 14 von 29 Gesuche bewilligt 7, 1 Gesuch war noch nicht entschieden und 14 Gesuche wurden abgelehnt. Somit wurden in der Kategorie allgemeine Förderprojekte dieses Jahr weniger als die Hälfte der eingereichten Gesuche bewilligt. Wie bereits erwähnt, erfüllten mehrere Projekte die zwingenden Kriterien nicht. Die Themen der in diesem Jahr gutgeheissenen Gesuche sind sehr vielfältig: Lohngleichheit (2 Projekte), Vereinbarkeit von Beruf und Familie (2 Projekte, wovon eines zu Telearbeit), sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz (1 Projekt), Reformen in der öffentlichen Verwaltung (1 Projekt), atypische Berufe (2 Projekte, 1 für Männer und 1 für Frauen), Migrantinnen (3 Projekte) und 2 Projekte allgemeinerer Art. Der grösste Teil der Projekte verfügt über einen grossen Grundstock an Kenntnissen und Erfahrungen, entweder weil es sich um eine neue Phase eines vor mehreren Jahren begonnenen Projekts handelt oder weil sie sich auf Erfahrungen anderer Projekte abstützen und eine Weiterentwicklung oder einen Transfer beabsichtigen. Manche Projekte, wie etwa die Projekte «Men s walk & talk» und «Réformes du service public et Nouvelle Gestion Public (NGP) Opportunité ou piège pour l égalité entre les sexes?», sind besonders innovativ. Die allgemeinen Förderprojekte sind in der Projektdatenbank Topbox 8 erfasst. Interessierte können sich hier schnell und unkompliziert anhand verschiedener Suchkriterien einen Überblick über die Projekte verschaffen und für jedes ausgewählte Projekt einen Projektbeschrieb, Auskünfte über die angewandte Methode, die Zielgruppe und die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Produkte einsehen. Daneben finden sich auch Angaben zu Trägerschaft und Kontaktpersonen, was den Austausch von Erfahrungen und best practice erleichtert. Während das übergeordnete Ziel der von EBG unterstützten Projekte darin besteht, die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern, wenden sich einzelne Projekte speziell an Frauen und andere speziell an Männer. Das EBG sieht ein besonderes Potenzial bei den Projekten, die sich an Männer richten und wünscht in diesem Feld mehr Projekte. Das EBG ergreift Massnahmen, um vermehrt die Entwicklung solcher Projekte zu fördern. Um einen Einblick in das breite Spektrum der unterstützten Gesuche im Jahr 2011 zu vermitteln, werden in der Folge einige Projekte in Kurzfassung vorgestellt. Die Auflistung aller bewilligten Projekte findet sich im Anhang. Men s walk & talk Die Pädagogische Hochschule St. Gallen und die Fachhochschule St. Gallen untersuchen mit dem Projekt men s walk & talk, wie junge Männer, die einen typischen Frauenberuf wie Lehrer oder Sozialarbeiter gewählt haben, ihre Ausbildung erleben. Die gesammelten Informationen dienen dazu, die Strukturen und die Inhalte der Ausbildung in diesen Bereichen zu überdenken und gendergerechte Bedingungen zu schaffen. Die jungen Männer, die am Projekt teilnehmen, vertiefen ausserdem ihre Kenntnisse in Gleichstellungsfragen. Der Projekttitel bezieht sich auf die eingesetzte Methode. Dabei werden den jungen Männern gemeinsame Aktivitäten angeboten und der Dialog gefördert. 7 Vgl. Liste im Anhang

7 Virtuelle Arbeitsformen gendergerecht gestalten Die Zürcher Fachhochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) lanciert zusammen mit IBM ein Pilotprojekt, in dem die Auswirkungen virtueller Arbeitsformen aus Gendersicht untersucht werden. Neue Kommunikationstechnologien ermöglichen einerseits ein zeitlich und örtlich flexibles Arbeiten, können anderseits aber problematisch sein, wenn die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit bzw. Familie verschwimmen. Gemeinsam mit den Angestellten von IBM werden Handlungsempfehlungen erarbeitet. Die Resultate des Projektes werden in Buchform publiziert und sollen andern Unternehmen im Informatikbereich als Modell dienen Errichtung und Betrieb eines Kompetenzzentrums für Lohngleichheit zwischen Mann und Frau an der Universität Genf Das Observatoire Universitaire de l Emploi der Universität Genf richtet ein Kompetenzzentrum für Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ein. In einer ersten Phase wird der Bedarf analysiert, damit die künftigen Tätigkeiten und Angebote des Zentrums konkret festgelegt werden können. Das Kompetenzzentrum wird einerseits Fachpersonen weiterbilden und beraten, die bei der Förderung und Überwachung der Lohngleichheit eine wichtige Rolle spielen. Anderseits sieht es sich als Ort der Begegnung, des Austauschs und der Entwicklung im Bereich der Lohngleichheit und wird zu diesem Zweck die aktuellsten Informationen sammeln und weiterverbreiten. Sein oberstes Ziel ist die Qualitätssicherung der Lohngleichheitsanalysen. Lohngleichheitsüberprüfung für kleine Unternehmen und Organisationen Im Rahmen dieses Projekts testen Stadt und Kanton Bern ein Instrument für Betriebe, die die Anforderung für den Einsatz des Programms Logib nicht erfüllen (d.h. weniger als 50 Mitarbeitende oder weniger als 20 Personen eines Geschlechts beschäftigen) und trotzdem sicherstellen wollen, dass sie die Lohngleichheit respektieren. Ein weiteres Ziel des Projekts ist die Prüfung der künftigen Anwendung des Instruments im Rahmen von freiwilligen Selbstkontrollen und von Kontrollen zur Einhaltung der Lohngleichheit im Beschaffungswesen. Réformes du service public et Nouvelle Gestion Public (NGP) Opportunité ou piège pour l égalité entre les sexes? Das IDHEAP untersucht in Zusammenarbeit mit verschiedenen Westschweizer Verwaltungen, ob und wie stark sich Veränderungen im Rahmen von Verwaltungsreformen mit NPM unterschiedlich auf das Wohlbefinden, die Motivation und das Arbeitsverhalten der männlichen und weiblichen Verwaltungsangestellten ohne Kaderfunktion auswirken. Aufgrund der Ergebnisse wird zuhanden von Schlüsselpersonen ein Diagnoseinstrument entwickelt. Das Instrument wird an Pilotstandorten der am Projekt beteiligten öffentlichen Verwaltungen getestet und eingesetzt. 6

8 2.3 Unternehmensinterne Projekte Die vom Bundesamt für Justiz 2006 publizierte Evaluation des Gleichstellungsgesetzes kam zum Schluss, dass es notwendig ist, Anreize für Unternehmen zu schaffen, damit diese sich für die Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung engagieren. Denn die Mehrheit der Unternehmen hatte zuvor kaum Gleichstellungsmassnahmen getroffen. 9 Auch die externe Evaluation der Vergabe der Finanzhilfen von enthielt eine Reihe von Empfehlungen, um die bisherige Vollzugspraxis des EBG zu ergänzen und die Wirkung und Nachhaltigkeit des Einsatzes der Finanzhilfen zu verstärken. 10 Im Zentrum stand insbesondere die Empfehlung, neu Projekte in Unternehmen direkt mit Finanzhilfen zu unterstützen. Die bis dahin unterstützten Projekte stellten zahlreiche Angebote und Materialien zur Verfügung, die für die Umsetzung in Unternehmen konzipiert worden waren und gleichstellungsfördernde Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt unterstützen. Mit dem verstärkten Einbezug von Unternehmen sollte deshalb die Nutzung dieser Instrumente und die Umsetzung konkreter, auf die Gegebenheiten in den einzelnen Betrieben abgestimmter Massnahmen verstärkt werden. Der Bundesrat nahm diese Empfehlungen in seinem Bericht 11 auf und begrüsste die Möglichkeit, während einer gewissen Zeit unternehmensinterne Projekte mit Finanzhilfen zu unterstützen. In einer Verordnung 12, die am 1. Januar 2009 in Kraft trat, legte er die Pilotphase für die Unterstützung von Unternehmensprojekten auf acht Jahre bis 2016 fest. Der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen wird mit entsprechenden Rahmenbedingungen begegnet, so zum Beispiel mit der Verpflichtung, die gewonnenen Erkenntnisse und erarbeiteten Instrumente auch anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung dieser Projekte erfolgt über den bestehenden Kredit und erfordert keine zusätzlichen Mittel findet eine Evaluation statt, auf deren Grundlage dann über eine Fortführung, Neugestaltung oder Beendigung des Programms entschieden wird. Die Finanzhilfen stehen grundsätzlich allen in der Schweiz ansässigen privaten und öffentlichen Unternehmen offen, welche die Chancengleichheit bei ihren eigenen Mitarbeitenden fördern wollen. Dabei muss es sich um Betriebsprojekte handeln, die freiwillige Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit umsetzen, längerfristig wirken und auch auf andere Unternehmen übertragbar sind. Für die Beseitigung von konkreten Diskriminierungen, die das Gleichstellungsgesetz ohnehin verbietet, und für Projekte, aus denen die Unternehmen einen direkten finanziellen Nutzen erzielen, werden keine Gelder gewährt. Gemäss Richtlinien sind die Finanzhilfen in erster Linie für KMU bestimmt. 13 Gesuche von Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden können ebenfalls unterstützt werden, doch müssen diese Unternehmen deutlich mehr als die Hälfte der Projektkosten selbst tragen. Um möglichst viele Betriebe über die Möglichkeit dieser Finanzhilfen zu informieren, hat das EBG mehrfach in KMU-Kreisen gezielt Informationsarbeit geleistet und unter anderem zahlreiche Unternehmen und Gemeinden direkt angeschrieben. Des Weiteren wurden die Mitgliederverbände des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes sowie verschiedene Weiterbildungsinstitutionen mit entspre- 9 Stutz, Heidi; Schär Moser, Marianne; Freivogel, Elisabeth (2005): Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes. Synthesebericht. Bern und Binningen. S Vgl. Interface/evaluanda (Hg.): Evaluation der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz. Schlussbericht. Luzern / Genève, August 2006 (148 Seiten), Kapitel 6.2 (S.101ff) oder Interface/evaluanda (Hg.): Evaluation der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz. Synthesebericht. Luzern / Genève, August 2006 (21 Seiten), Seite 15ff. 11 Bericht des Bundesrats über die Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes in Erfüllung der Motion Vreni Hubmann , die der Nationalrat am 21. Juni 2002 als Postulat überwiesen hat (15. Februar 2006). S Die Internetseite liefert detaillierte Informationen über die Voraussetzungen der Vergabe von Finanzhilfen für unternehmensinterne Projekte. 7

9 chendem Promotionsmaterial beliefert. Seit Januar 2010 können Unternehmen das ganze Jahr hindurch jederzeit ein Gesuch einreichen, was den interessierten Unternehmen eine grosse Flexibilität gewährt. 14 Es wurden in den Jahren 2009 und 2010 nur fünf Gesuche pro Jahr bewilligt gingen vier Gesuche ein, die alle bewilligt wurden. Diese Zahlen liegen deutlich unter den Erwartungen des EBG. Das EBG hat nach den Gründen für das fehlende Interesse gesucht. Offenbar müssen die Verantwortlichen in den Betrieben sich stärker bewusst werden, dass die Durchführung eines Projekts zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann für ihr Unternehmen von Vorteil ist. Ist dieser Vorteil einmal erkannt, sind die Finanzhilfen der entscheidenden Anstoss, dass die Unternehmen einen Schritt weiter gehen und ein konkretes Projekt starten. Die Unternehmen sind besonders interessiert an konkreten, niederschwelligen Angeboten und schätzen die Möglichkeit, sich mit andern in Netzwerken auszutauschen. Das EBG plant Massnahmen, um die Umsetzung von konkreten Projekten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Betrieben voranzutreiben. Im 2011 wurden bislang vier Projekte von Unternehmen gutgeheissen. Die Versicherungsgesellschaft Retraites populaires und der Lutherische Weltbund steben die Equal-Salary-Zertifizierung 15 an. Der Rechtsschutzversicherer Orion und der Maschinenindustriebetrieb Samuel Werder AG, bewerben sich für das Prädikat «Familie UND Beruf» 16, das von der Fachstelle UND vergeben wird. Samuel Werder AG eine ausgezeichnete Arbeitgeberin Prädikat «Familie UND Beruf» der Fachstelle UND Das Unternehmen Samuel Werder AG fräst und dreht Metalle und Kunststoffe für die High-Tech- Industrie und beschäftigt rund 50 Arbeitskräfte. Es hat im Rahmen eines Aargauer Projekts zur Unterstützung von KMU bei der Einführung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen eine Bestandsaufnahme gemacht und eine Reihe von Massnahmen umgesetzt. Dabei hat das Unternehmen festgestellt, dass es in Sachen Familienfreundlichkeit gut unterwegs ist, und strebt nun das Prädikat «Familie UND Beruf» an, das von der Fachstelle UND verliehen wird. Es will dazu seine Arbeitsbedingungen weiter verbessern und das Prädikat danach für die Kommunikation nach innen und nach aussen nutzen, um so die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an sich zu binden. Direkte Nutzniesser der Massnahmen sind hauptsächlich Männer, die die grosse Mehrheit des Personals in diesem Unternehmen ausmachen. 2.4 Beratungsstellen Zurzeit werden zwölf Beratungsstellen in der Schweiz regelmässig mit Finanzhilfen unterstützt. 17 Diese Beratungsstellen bieten Information und Beratung für Frauen zu Fragen des Erwerbslebens an. Angebote im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen auch Männern offen. Die praxis- und handlungsorientierten Dienstleistungen werden im persönlichen Gespräch, per Telefon 14 Die Einreichung von allgemeinen Fördergesuchen ist an einen jährlichen Termin gebunden «Familie UND Beruf» ist ein Qualitätslabel für Organisationen, die sowohl die Vereinbarkeit von Familien und Beruf als auch die Gleichstellung von Frau und Mann mit geeigneten Massnahmen erfolgreich verbessert haben. Das Prädikat wird seit 2008 von der Fachstellung UND vergeben. Bis zur Erlangung des Prädikats dauert es anderthalb bis zwei Jahre vgl. Liste im Anhang. 8

10 oder per Mail erbracht. Sie richten sich an ein breites Publikum und lassen sich in die zwei Hauptbereiche «juristische Beratung» und «Laufbahnberatung» einordnen. Die Beratungsstellen zeichnen sich durch hohe Fachkompetenz, Professionalität und Innovation aus, sind gut verankert und arbeiten eng mit den im Umfeld tätigen Organisationen zusammen. Fünf Beratungsstellen befinden sich in der Deutschschweiz (Bern, Chur, Visp, Weinfelden, Zug); zwei in der Westschweiz (Lausanne und Neuenburg) und zwei im Tessin (Massagno-Lugano). Zwei Beratungsstellen sind zweisprachig (Biel/Bienne, Freiburg/Fribourg). Die Fachstelle UND mit Sitz in Zürich bietet ihre Dienstleistungen in der ganzen deutschen und französischen Schweiz an. Die vom EBG kontinuierlich unterstützten Beratungsstellen haben sich im Verein plusplus.ch organisiert, der als Forum für Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer dient. Der Verein unterhält eine Website 18, auf der die beteiligten Beratungsstellen nach Thema und nach Region gesucht werden können. Die vom EDI am 1. Juli 2007 erlassene Prioritätenordnung für die Vergabe der Finanzhilfen an Beratungsstellen läuft am 1. Juli 2012 aus. Die weitere Unterstützung und die Finanzierungsbedingungen der Beratungsstellen sind Gegenstand einer laufenden Untersuchung

11 3 Anhang 3.1 Publikationen des EBG und Gesetzestexte Publikationen des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann Richtlinien für allgemeine Förderprojekte, 2010 (18 Seiten) Richtlinien für unternehmensinterne Projekte, 2010 (12 Seiten) Leitfaden zur Evaluation von Projekten, 2001 (16 Seiten) Leitfaden für den Transfer von Projekten, 2002 (16 Seiten) Evaluation der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz. Schlussbericht. Luzern / Genève, August 2006 (148 Seiten). Evaluation der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz. Synthesebericht. Luzern / Genève, August 2006 (21 Seiten). Jährlicher Bericht «Chancengleichheit im Erwerbsleben» zur Vergabe der Finanzhilfen Gesetzestexte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) vom 24. März SR Verordnung über Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz (GlV) vom 22. Mai SR Verordnung über ein Pilotprojekt zur Finanzierung von Massnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann im Unternehmen vom 7. März SR

12 3.2 Liste der bewilligten Gesuche 2011 Allgemeine Förderprojekte Projets généraux de promotion Progetti generali di promozione Nr. N N. Titel Titre Titolo Trägerschaft Organisme responsable Ente promotore Beitrag CHF Subvention CHF Contributo CHF Femmes migrantes et égalité, étape 3 Association "A la vista!", Lausanne 140' Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen : (auch) eine Frage der Unternehmens-Kultur! Fachstelle für Familienfragen, Liestal 90' Men's walk & talk Pädagogische Hochschule des Kantons St. Gallen PHSG Fachhochschule St. Gallen, Fachbereich Soziale Arbeit Les NTIC au service de la prévention : se former sur le harcèlement sexuel au travail sans se déplacer Réformes du service public et Nouvelle Gestion Publique (NGP) - Opportunité ou piège pour l'égalité entre les sexes? Errichtung und Betrieb eines Kompetenzzentrums für Lohngleichheit zwischen Mann und Frau an der Universität Genf 40'000 Le deuxième Observatoire, Genève 15'000 IDHEAP, Chavannes-près-Renens 90'000 Observatoire Universitaire de l'emploi, Genève Orienta 2 FORMAZIONE, Regionalstelle Bern der Stiftung ECAP, Bern 759'200 98' MICS - Migrant Inclusion in Health Care System ECAP Zürich, Zürich 59' Virtuelle Arbeitsformen gendergerecht gestalten - Ein Pilotprojekt zu IBM Switzerland mit Best- Practice Charakter für Dienstleistungsunternehmen im IT-Bereich Lohngleichheitsüberprüfung für kleine Unternehmen und Organisationen Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Rektorat, Stabstelle Diversity/Gender Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern des Kantons Bern FGS; Infostelle öffentliche Beschaffungen Kanton Bern; Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann, Präsidialdirektion der Stadt Bern; Fachstelle Beschaffungswesen, Direktion für Finanzen, Personal und Informatik der Stadt Bern 110'000 55' Mouvement Romand pour la Mixité Association Pacte, Lausanne Corso ostacoli 2011, Lugano e Mendrisio Federazione Associazioni femminili Ticino FAFT, Massagno Lares - Transfer in den SIA SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, Zürich Projekt Lares: Stadtplanungsamt der Stadt Bern, Bern Fachstelle für die Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Bern, Bern P.A.F. Planung, Architektur, Frauen, Basel Schweiz. Verein Netzwerk Women's Empowerment Principles (WEPs) UN Women Nationales Komitee Schweiz, Zürich 13'480 42'800 48'700 11

13 Unternehmensinterne Projekte Projets d entreprises Progetti interni alle aziende Nr. N N. Titel Titre Titolo Prädikat "Familie UND Beruf" der Fachstelle UND Trägerschaft Organisme responsable Ente promotore Orion Rechtsschutz-Versicherung AG, Basel Beitrag CHF Subvention CHF Contributo CHF 22' Démarche de certification "Equal Salary" Retraites Populaires, Lausanne 16' Projet d'égalité salariale au sein du Secrétariat de la Fédération Luthérienne Mondiale Samuel Werder AG - eine ausgezeichnete Arbeitgeberin - Prädikat "Familie UND Beruf" der Fachstelle UND Fédération Luthérienne Mondiale (FLM), Genève 45'000 Samuel Werder AG, Veltheim Beratungsstellen Services de consultation Consultori Nr. N N. Titel Titre Titolo Netzwerk plusplus.ch - Koordinationstagung 2011 Trägerschaft Organisme responsable Ente promotore Beitrag CHF Subvention CHF Contributo CHF Verein Netzwerk plusplus.ch 11' Fachstelle UND Fachstelle UND, Zürich 428' Fachstelle Beratung für Arbeit und Beruf (BAB) Frauenzentrale Graubünden, Chur 114' Beratungsstelle "Coaching Frau + Arbeit" eff-zett fachzentrum, Frauenzentrale Zug, Zug 104' frac Verein frac, Biel 262' fraw - frau arbeit weiterbildung fraw, Bern 198' Informations- und Beratungsstelle freuw Verein Freuw, Visp 158' Infostelle Frau+Arbeit Frauenzentrale Thurgau 186' espacefemmes.job - frauenraum.job Association espacefemmes.job - Frauenraum.job, Fribourg 158' cap - service de consultation et d'information cap, Neuchâtel 120' CarriElles: bureau de conseils femmes et carrière, service de consultation de Pacte Association Pacte, Lausanne 100' Consultorio giuridico Donna & Lavoro Associazioni Femminili Ticino FAFT, Massagno 78' Consultorio Sportello Donna Associazione Dialogare Incontri, Massagno 102'500 Stand/Etat/Stato: Der Beitrag entspricht der zugesprochenen Finanzhilfe und wird je nach Entwicklung des Projekts meistens über mehrere Jahre verteilt ausbezahlt. 12

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