Bericht Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz zur Förderung der Chancengleichheit im Erwerbsleben

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1 Bericht 2012 Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz zur Förderung der Chancengleichheit im Erwerbsleben

2 Inhalt 1. Einleitung Vergabejahr Kredit und Gesuche Allgemeine Förderprojekte Unternehmensinterne Projekte Beratungsstellen Anhang Publikationen des EBG und Gesetzestexte Liste der bewilligten Gesuche Impressum: Herausgabe und Vertrieb: Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Tel ebg@ebg.admin.ch Auskunft und Information zu den Finanzhilfen: Tel Tel Ende August

3 1. Einleitung Die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist in der Schweiz in rechtlicher Hinsicht heute weitgehend erreicht. Faktisch gibt es hingegen weiterhin grosse Ungleichheiten und Diskriminierungen. So ist etwa die Lohngleichheit nicht gewährleistet. Frauen haben in Unternehmen schlechtere Aufstiegsmöglichkeiten als Männer und sind in Führungspositionen stark untervertreten. Bei der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit mit Haus- und Familienarbeit sehen sich sowohl Frauen als auch Männer mit Problemen konfrontiert. Solche Ungleichheiten im Erwerbsleben wirken sich langfristig negativ auf Frauen und Männer sowie auf die Kinder aus, insbesondere in Scheidungssituationen. Zahlreiche Familien sind überdies von Armut betroffen und auf staatliche Unterstützung angewiesen, weil sie nicht über genügend Einkommen verfügen. Chancengleichheit ist somit eine der zentralen Herausforderungen für die Einzelnen und ihre Familien, aber auch für die Gesundheit der Unternehmen und die wirtschaftliche Sicherheit unseres Landes, das auf sein ganzes Potenzial und alle intellektuellen Fähigkeiten angewiesen ist, um weiterhin innovativ sein und prosperieren zu können. Der Bund vergibt seit 1996 aufgrund des Gleichstellungsgesetzes Finanzhilfen. Unterstützt werden Projekte und Beratungsstellen, die die Gleichstellung im Erwerbsleben möglichst konkret und nachhaltig fördern. Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG ist mit der Vergabe der Gelder beauftragt. Seit 1996 wurden 587 Gesuche bewilligt (Stand Ende August 2012). Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über ein Pilotprojekt zur Finanzierung von Massnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann im Unternehmen 1 am 1. Januar 2009 besteht auch die Möglichkeit, dass Firmen zur Förderung der internen Chancengleichheit direkt Finanzhilfen erhalten können. 2 Damit sollen Betriebe einen Anreiz erhalten, die Chancengleichheit zu fördern. Unternehmen mit einer aktiven Gleichstellungspolitik profitieren mehrfach: Sie werden attraktiver für Fachkräfte auf Stellensuche, sie senken die Fluktuationsrate der Mitarbeitenden und steigern ihre Innovationsfähigkeit. Der vorliegende Bericht informiert in knapper Form über die Vergabe der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz im Jahre Sylvie Durrer, Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann Bern, Ende August Vgl. 2

4 2. Vergabejahr Kredit und Gesuche Der Kredit für Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz wird vom Parlament auf Antrag des Bundesrates und der Finanzkommissionen beider Räte jährlich festgelegt betrug der zugesprochene Betrag gut 4,3 Mio. Franken. Von den 2012 zur Verfügung stehenden Geldern gehen rund 2,2 Mio. Franken an allgemeine Förderprojekte, rund 100'000 Franken an unternehmensinterne Projekte und rund 2 Mio. Franken an Beratungsstellen (Stand Ende August 2012). Aufteilung des Finanzhilfekredits '000'000 2'200'000 allgemeine Förderprojekte Unternehmensprojekte Beratungsstellen 100'000 Anmerkung: In den Finanzhilfen sind die im EBG anfallenden Kosten für Information, Erarbeitung von Instrumenten für die Projektverantwortlichen (Richtlinien, Checklisten, Leitfäden usw.), Prüfung der Gesuche, Beratung und Controlling der Projekte, Veröffentlichung der Resultate usw. nicht enthalten. Das EBG prüft jedes Gesuch nach einem standardisierten Verfahren. Die eingetroffenen Gesuche werden jeweils auf ihre Vollständigkeit geprüft und wenn nötig mittels Rückfragen an die Trägerschaft ergänzt. Zwei Programmverantwortliche des Büros beurteilen die Gesuche nach den formellen und materiellen Vorgaben gemäss dem GlG, den Verordnungen über Finanzhilfen und den Richtlinien. Meistens werden zusätzlich externe Fachpersonen beigezogen, welche die Gesuche begutachten und Empfehlungen formulieren. Die Entscheidkompetenz für Gesuche bis 200'000 Franken liegt beim EBG. Über höhere Gesuche befindet das Generalsekretariat des Eidg. Departements des Innern. Wie alle Empfängerinnen und Empfänger von Bundessubventionen müssen Projektträgerschaften für sie zumutbare Eigenleistungen (z.b. in Form von finanziellen Beiträgen, Arbeitsstunden, Büroinfrastruktur, Material, Räumen usw.) erbringen. Ferner sind Trägerschaften wegen des subsidiären Charakters der Bundessubventionen verpflichtet, andere Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen bzw. Drittmittel für ihre Projekte zu akquirieren. Zusammen mit Einnahmen aus Projektaktivitäten bilden Eigenleistungen und Drittmittel den Eigenfinanzierungsgrad. Die entsprechende Verordnung sowie die Richtlinien nennen bei allgemeinen Förderprojekten von nicht gewinnorientierten Organisationen keinen Mindestprozentsatz. Der Umfang der Eigenleistung hängt von den Umständen, der Art des Projekts und der Trägerschaft ab. Bei unternehmensinternen Projekten dagegen muss der Eigenfinanzierungsgrad gemäss entsprechender Verordnung mindestens 50% der Gesamtkosten betragen. 3

5 Die Beratungsstellen müssen laut der Prioritätenordnung 3, die das EDI am 1. Juli 2007 erlassen hat, ihren Eigenfinanzierungsgrad bis ins Jahr 2012 auf mindestens 25% erhöhen. Für 2012 wurde dafür ein Prozentsatz von 25% festgesetzt. Dabei handelt es sich um das absolute Minimum, ein höherer Eigenfinanzierungsgrad ist erwünscht. Auch 2012 wurden von unterschiedlichen Organisationen Gesuche gestellt: von privaten Interessengruppen und Vereinen, Bildungsinstitutionen, Gleichstellungsfachstellen usw. Es zeigt sich, dass die Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz die Organisationen motivieren, sich für die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben einzusetzen. Im 2012 konnten zum vierten Mal auch Unternehmen für ihre internen Projekte Finanzhilfen beantragen. Bisher wurden in der Beitragsperiode Gesuche eingereicht (Stand Ende August 2012). Die Anzahl der eingereichten Gesuche entspricht damit dem Durchschnitt der Gesuche der beiden Vorjahre (2010 und 2011). Entwicklung der Gesuchszahlen Eingereichte Gesuche Bewilligte Gesuche Bewilligte Gesuche in Prozenten 4 Jahr % Jahr % Jahr 2012 (Ende August) % Summe % Von den 42 eingereichten Gesuchen betrafen 25 allgemeine Förderprojekte, 13 Beratungsstellen und vier Unternehmensprojekte. Bis heute wurden 31 Gesuche gutgeheissen, 4 abgelehnt und 7 Entscheide sind noch hängig. Wahrscheinlich werden bis Ende Jahr noch wenige weitere Gesuche für Unternehmensprojekte und für Fortsetzungsprojekte eingereicht und bewilligt werden, denn diese Gesuche können ohne Terminvorgabe eingereicht werden. Erfahrungsgemäss ist der Anteil der nach August eingereichten Gesuche gering In Prozent aller Gesuche ohne hängige Gesuche. 4

6 2.2 Allgemeine Förderprojekte Nach Art. 14 GlG können Projekte gefördert werden, die möglichst konkret und nachhaltig zur tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben beitragen. Dabei müssen bestimmte Kriterien zwingend erfüllt werden. Sie werden in den Richtlinien für allgemeine Förderprojekte 5 aufgeführt. Dazu gehören der Förderbereich (Gleichstellung am Arbeitsplatz, familienfreundliche Rahmenbedingungen im Unternehmen sowie berufliche Laufbahn), die Verpflichtung, nach Möglichkeit zuerst andere Bundesgelder zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann und der beruflichen Integration zu nutzen, die Durchführung einer systematischen Evaluation sowie die Planung von Transferaktivitäten. Gesuche, welche diese Bedingungen erfüllen, werden anhand von weiteren Kriterien wie Wirksamkeit (möglichst breite, direkte und konkrete Wirkung auf die Gleichstellung im Erwerbsleben), Effizienz (Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag), Nachhaltigkeit, Modellcharakter und Übertragbarkeit (auf weitere Organisationen, Regionen, Berufsfelder usw.), Innovation (bezüglich Inhalt, verwendeter Methoden oder Zielgruppe) usw. geprüft. Bis Ende August 2012 wurden 14 von 25 Gesuchen für allgemeine Förderprojekte bewilligt 6, 7 Gesuche waren noch nicht entschieden und 4 Gesuche wurden abgelehnt. Die Ablehnungen hatten verschiedene Gründe: weil die zwingend erforderlichen Kriterien nicht erfüllt waren, weil wegen des Subsidiaritätsprinzips andere Finanzierungsquellen erschlossen werden müssen oder weil die erwartete Wirkung ungenügend war. Die Themen der in diesem Jahr gutgeheissenen Gesuche sind sehr vielfältig: Lohngleichheit (3 Projekte), Vereinbarkeit von Beruf und Familie (3 Projekte, wovon 2 speziell für Männer), Prävention von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (1 Projekt), Sensibilisierung von Betrieben und Bereitstellen von Instrumenten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2 Projekte), Berufswahl und atypische Berufe (2 Projekte, 1 für Jugendliche allgemein und 1 speziell für junge Frauen), Stärkung der Partizipation von Frauen in landwirtschaftlichen Berufsverbänden (1 Projekt), Validierung von Bildungsleistungen (1 Projekt) und Informationen zur Gleichstellung für Migrantinnen und Migranten (1 Projekt). Von all diesen Projekten sind fünf Folgeprojekte, die entweder die Wirkungen des ersten Projekts verstärken oder ergänzende Aktivitäten durchführen wollen. Zwei der unterstützten Projekte richten sich speziell an Männer und befassen sich mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es handelt sich um die Projekte Der Teilzeitmann und Schweizer Vätertag in der Arbeitswelt. Ein Projekt aus dem Bereich Landwirtschaft, was selten vorkommt, wurde bewilligt. Es handelt sich um das Projekt Renforcer la participation des femmes dans les organisations professionnelles agricoles. Besonders zu erwähnen ist, dass sich die meisten Projekte speziell an Unternehmen richten oder zusammen mit den Arbeitgebendenorganisationen durchgeführt werden. Alle gutgeheissenen Projekte werden von Organisationen durchgeführt, die über breite Erfahrung sowohl in der entsprechenden Thematik wie auch im Projektmanagement verfügen. Die allgemeinen Förderprojekte sind in der Projektdatenbank Topbox 7 erfasst. Interessierte können sich hier schnell und unkompliziert anhand verschiedener Suchkriterien einen Überblick über die Projekte verschaffen und für jedes ausgewählte Projekt einen Projektbeschrieb, Auskünfte über die angewandte Methode, die Zielgruppe und die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Produkte einsehen. Daneben finden sich auch Angaben zu Trägerschaft und Kontaktpersonen, was den Austausch von Erfahrungen und best practice erleichtert. Während das übergeordnete Ziel der von EBG unterstützten Projekte darin besteht, die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern, wenden sich einzelne Projekte speziell an Frauen und andere speziell an Männer. Das EBG hat festgestellt, dass bis heute nur wenige Projekte entwickelt wurden, die sich mit den Anliegen und Herausforderungen der Männer bezüglich Gleichstellung im Erwerbsleben befassen. Daher hat es Anfang 2011 beschlossen, Massnahmen auszuarbeiten, um potenzielle Projekt Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Finanzhilfen für allgemeine Förderprojekte. Richtlinien für die Eingabe von Gesuchen. Juni Vgl. Liste im Anhang. 5

7 verantwortliche dazu zu ermuntern und darin zu unterstützen. Diese Massnahmen wurden 2012 konkretisiert. Dazu gehören etwa das Zusammenstellen und Verteilen einer speziellen Dokumentation ( make it work : Kontakte und gezielte Information des Zielpublikums sowie das Angebot, für die Projektentwicklung einen Experten beiziehen zu können. Um einen Einblick in das breite Spektrum der unterstützten Gesuche im Jahr 2012 zu vermitteln, werden in der Folge einige Projekte in Kurzfassung vorgestellt. Die Auflistung aller bewilligten Projekte befindet sich im Anhang. Business Café Gender inklusive Die Stiftung Radio X Basel organisiert einen viermal jährlich stattfindenden Anlass für Arbeitgebende und Personalverantwortliche. Im World-Café, in der Plenardiskussion und den Workshops werden vorhandene Instrumente und Erfahrungen zur Förderung der Gleichstellung in der Arbeitswelt sichtund nutzbar gemacht. Ziel der Anlässe ist die Sensibilisierung der Teilnehmenden und die Reflexion der eigenen Stereotype, aber vor allem auch die Vermittlung von Handlungsstrategien und die Vereinbarung von verbindlichen Massnahmen. Lohnkampagne 2012 Die Westschweizer Gleichstellungskonferenz lanciert in der Romandie eine Informationskampagne zur Lohndiskriminierung. Sie umfasst die Produktion und Ausstrahlung eines Spots durch das Schweizer Radio und Fernsehen, die Überarbeitung und Verteilung einer Informationsbroschüre über die im Gleichstellungsgesetz garantierten Rechte sowie eine gezielte Plakatkampagne. Damit sollen sowohl die Arbeitgebenden wie auch die Arbeitnehmenden sensibilisiert werden. Der Teilzeitmann Das Projekt will einen Beitrag leisten, den Anteil der teilzeitarbeitender Männer zu erhöhen. Daher wird die Internetplattform inhaltlich erweitert und um einen Service-Teil für Männer mit Gesprächsleitfaden, Checklisten usw. ergänzt. Eine breite mediale Präsenz ist vorgesehen sowie eine Wanderausstellung in mittleren und grossen Unternehmen mit Testimonials von teilzeitarbeitenden Männern. Verstärkte Partizipation der Frauen in den landwirtschaftlichen Berufsorganisationen Wie bereits aus dem Titel hervorgeht, will Agridea mit diesem Projekt die Partizipation der Frauen in den landwirtschaftlichen Berufsorganisationen verstärken. Das Projektteam erstellt zuerst eine Bestandesaufnahme der Präsenz der Frauen in den Berufsorganisationen und ihrer Rolle. Dazu wählt es Organisationen aus, die für die Westschweizer Landwirtschaft repräsentativ und sowohl auf regionaler wie auf nationaler Ebene in den wichtigsten Zweigen der Landwirtschaft tätig sind. Nach der Bestandesaufnahme werden Chancen und Barrieren untersucht und Massnahmen für eine verstärkte Partizipation der Frauen in den Berufsorganisationen vorgeschlagen. 6

8 2.3 Unternehmensinterne Projekte Die vom Bundesamt für Justiz 2006 publizierte Evaluation des Gleichstellungsgesetzes kam zum Schluss, dass es notwendig ist, Anreize für Unternehmen zu schaffen, damit diese sich für die Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung engagieren. Denn die Mehrheit der Unternehmen hatte zuvor kaum Gleichstellungsmassnahmen getroffen. 8 Auch die externe Evaluation der Vergabe der Finanzhilfen von enthielt eine Reihe von Empfehlungen, um die bisherige Vollzugspraxis des EBG zu ergänzen und die Wirkung und Nachhaltigkeit des Einsatzes der Finanzhilfen zu verstärken. 9 Im Zentrum stand insbesondere die Empfehlung, neu Projekte in Unternehmen direkt mit Finanzhilfen zu unterstützen. Die bis dahin unterstützten Projekte stellten zahlreiche Angebote und Materialien zur Verfügung, die für die Umsetzung in Unternehmen konzipiert worden waren und gleichstellungsfördernde Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt unterstützen. Mit dem verstärkten Einbezug von Unternehmen sollte deshalb die Nutzung dieser Instrumente und die Umsetzung konkreter, auf die Gegebenheiten in den einzelnen Betrieben abgestimmter Massnahmen verstärkt werden. Der Bundesrat nahm diese Empfehlungen in seinem Bericht 10 auf und begrüsste die Möglichkeit, während einer gewissen Zeit unternehmensinterne Projekte mit Finanzhilfen zu unterstützen. In einer Verordnung 11, die am 1. Januar 2009 in Kraft trat, legte er die Pilotphase für die Unterstützung von Unternehmensprojekten auf acht Jahre bis 2016 fest. Der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen wird mit entsprechenden Rahmenbedingungen begegnet, so zum Beispiel mit der Verpflichtung, die gewonnenen Erkenntnisse und erarbeiteten Instrumente auch anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung dieser Projekte erfolgt über den bestehenden Kredit und erfordert keine zusätzlichen Mittel findet eine Evaluation statt, auf deren Grundlage dann über eine Fortführung, Neugestaltung oder Beendigung des Programms entschieden wird. Die Finanzhilfen stehen grundsätzlich allen in der Schweiz ansässigen privaten und öffentlichen Unternehmen offen, welche die Chancengleichheit bei ihren eigenen Mitarbeitenden fördern wollen. Dabei muss es sich um Betriebsprojekte handeln, die freiwillige Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit umsetzen, längerfristig wirken und auch auf andere Unternehmen übertragbar sind. Für die Beseitigung von konkreten Diskriminierungen, die das Gleichstellungsgesetz ohnehin verbietet, und für Projekte, aus denen die Unternehmen einen direkten finanziellen Nutzen erzielen, werden keine Gelder gewährt. Gemäss Richtlinien sind die Finanzhilfen in erster Linie für KMU bestimmt. 12 Gesuche von Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden können ebenfalls unterstützt werden, doch müssen diese Unternehmen deutlich mehr als die Hälfte der Projektkosten selbst tragen. Um möglichst viele Betriebe über die Möglichkeit dieser Finanzhilfen zu informieren, hat das EBG mehrfach in KMU-Kreisen gezielt Informationsarbeit geleistet und unter anderem zahlreiche Unternehmen und Gemeinden direkt angeschrieben. Des Weiteren wurden die Mitgliederverbände des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes sowie verschiedene Weiterbildungsinstitutionen mit entsprechendem Promotionsmaterial beliefert. Seit Januar 2010 können Unternehmen das ganze Jahr hin Stutz, Heidi; Schär Moser, Marianne; Freivogel, Elisabeth (2005): Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes. Synthesebericht. Bern und Binningen. S Vgl. Interface/evaluanda (Hg.) (2006): Evaluation der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz. Synthesebericht. Luzern / Genève. S. 15ff. Bericht des Bundesrats über die Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes in Erfüllung der Motion Vreni Hubmann , die der Nationalrat am 21. Juni 2002 als Postulat überwiesen hat (15. Februar 2006). S Die Internetseite liefert detaillierte Informationen über die Voraussetzungen der Vergabe von Finanzhilfen für unternehmensinterne Projekte. 7

9 durch jederzeit ein Gesuch einreichen, was den interessierten Unternehmen eine grosse Flexibilität gewährt. 13 Nur je fünf Gesuche wurden in den Jahren 2009 und 2010 bewilligt waren es schliesslich zehn Gesuche: drei Projekte zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sieben Projekte zur Lohngleichheit, wovon fünf die Equal-Salary-Zertifizierung und zwei ein neues Lohnsystem anstrebten. Damit nahm die Zahl der Gesuche gegenüber 2009 und 2010 zwar deutlich zu, blieb jedoch unter den Erwartungen. Bis Ende August 2012 gingen vier Gesuche ein, die alle bewilligt wurden: zwei Projekte, die das von der Fachstelle UND verliehene Prädikat «Familie UND Beruf» anstreben, ein Projekt zur Equal-Salary-Zertifizierung und ein Projekt vom Verkehrs-Club Schweiz VCS, der die Organisation seiner Veranstaltungen unter dem Genderaspekt analysieren will. Das EBG hat nach den Gründen für das fehlende Interesse gesucht. Offenbar müssen sich die Verantwortlichen in den Betrieben stärker bewusst werden, dass die Durchführung eines Projekts zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann für ihr Unternehmen von Vorteil ist. Ist dieser Vorteil einmal erkannt, sind die Finanzhilfen der entscheidende Anstoss, damit die Unternehmen einen Schritt weitergehen und ein konkretes Projekt starten. Die Unternehmen sind offenbar besonders interessiert an konkreten, niederschwelligen Angeboten und schätzen die Möglichkeit, sich mit anderen in Netzwerken auszutauschen. Das EBG hat daher zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SE- CO ein nationales Projekt, das die Umsetzung von Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf in mindestens 250 Unternehmen anstrebt, ausgeschrieben. Die vorgesehene Projektdauer ist drei Jahre. Die Ausschreibung wurde auf der elektronischen Beschaffungsplattform veröffentlicht. Offerten konnten bis zum 13. August 2012 eingereicht werden. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, sollte das Projekt Anfang 2013 starten können. 2.4 Beratungsstellen Zurzeit werden zwölf Beratungsstellen in der Schweiz regelmässig mit Finanzhilfen unterstützt. 14 Diese Beratungsstellen bieten Information und Beratung für Frauen zu Fragen des Erwerbslebens an. Angebote im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen auch Männern offen. Die praxis- und handlungsorientierten Dienstleistungen werden im persönlichen Gespräch, per Telefon oder per Mail erbracht. Sie richten sich an ein breites Publikum und lassen sich in die zwei Hauptbereiche juristische Beratung und Laufbahnberatung einordnen. Die Beratungsstellen zeichnen sich durch hohe Fachkompetenz, Professionalität und Innovation aus, sind gut verankert und arbeiten eng mit den im Umfeld tätigen Organisationen zusammen. Fünf Beratungsstellen befinden sich in der Deutschschweiz (Bern, Chur, Visp, Weinfelden, Zug); zwei in der Westschweiz (Lausanne und Neuenburg) und zwei im Tessin (Massagno-Lugano). Zwei Beratungsstellen sind zweisprachig (Biel/Bienne, Freiburg/Fribourg). Die Fachstelle UND mit Sitz in Zürich bietet ihre Dienstleistungen in der ganzen deutschen und französischen Schweiz an. Die vom EBG kontinuierlich unterstützten Beratungsstellen haben sich im Verein plusplus.ch organisiert, der als Forum für Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer dient. Der Verein unterhält eine Website 15, auf der die beteiligten Beratungsstellen nach Thema und nach Region gesucht werden können Die Einreichung von allgemeinen Fördergesuchen ist an einen jährlichen Termin gebunden. vgl. Liste im Anhang. 8

10 Die vom EDI am 1. Juli 2007 erlassene Prioritätenordnung für die Vergabe der Finanzhilfen an Beratungsstellen läuft am 1. Juli 2012 aus. 16 Die weitere Unterstützung und die Finanzierungsbedingungen der Beratungsstellen werden geprüft

11 3. Anhang 3.1 Publikationen des EBG und Gesetzestexte Publikationen des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann Richtlinien für allgemeine Förderprojekte, 2012 (18 Seiten) Richtlinien für unternehmensinterne Projekte, 2012 (12 Seiten) Leitfaden zur Evaluation von Projekten, 2001 (16 Seiten) Leitfaden für den Transfer von Projekten, 2002 (16 Seiten) Evaluation der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz. Schlussbericht. Luzern / Genève, August 2006 (148 Seiten) Evaluation der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz. Synthesebericht. Luzern / Genève, August 2006 (21 Seiten) Jährlicher Bericht Chancengleichheit im Erwerbsleben zur Vergabe der Finanzhilfen Gesetzestexte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) vom 24. März SR Verordnung über Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz (GlV) vom 22. Mai SR Verordnung über ein Pilotprojekt zur Finanzierung von Massnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann im Unternehmen vom 7. März SR

12 3.2 Liste der bewilligten Gesuche 2012 Allgemeine Förderprojekte Projets généraux de promotion Progetti generali di promozione Nr. N N. Titel Titre Titolo Renforcer la participation des femmes dans les organisations professionnelles agricoles Projet pilote "validation des acquis" pour l'obtention du titre de spécialiste en gestion de PME avec approfondissement en gestion de PME familiale Der Teilzeitmann / Inhaltliche Erweiterung von Trägerschaft Organisme responsable Ente promotore Beitrag CHF Subvention CHF Contributo CHF Agridea, Lausanne 37'200 Schweizerischer Gewerbeverband SGV, Union suisse des arts et métiers USAM, Bern 246'300 Verein männer.ch, Bern 348' Femmes migrantes et égalité (4) Association "A la vista!", Lausanne 120' Les métiers techniques au féminin Bureau de l'égalité entre femmes et hommes du canton du Jura, Delémont Centre d'orientation scolaire et professionnelle et de psychologie scolaire, Delémont Service de la formation des niveaux secondaire II et tertiaire, Delémont Ecole des Métiers techniques, Porrentruy Déléguée à la Jeunesse, Delémont 156' Business Café - Gender inklusive Stiftung Radio X, Basel 145' Von Maurerinnen und Floristen Memoriav, Bern Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich, Zürich Stelle schule&kultur, Bildungsdirektion Kanton Zürich, Zürich Netzwerk Schulische Bubenarbeit, Zürich Fachbereich Berufsberatung des Amts für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich, Zürich Schweizer Vätertag in der Arbeitswelt: Pilotprojekt männer.ch, Reinach FamOs - Ostschweizer Verbund der Fachstellen im Familienbereich, St. Gallen Familienfreundliche Betriebe im Kanton Luzern Fachstelle Gesellschaftsfragen des Kantons Luzern, Luzern 162'970 49' ' Campagne discriminations salariales Conférence romande de l'égalité 82' So ein (Lohn)Theater - Vorprojekt Konferenz Chancengleichheit Ost, St. Gallen 7' Netzwerk Women's Empowerment Priciples (WEP) Schweiz Promotion de la certification equal-salary en Suisse alémanique, Marketing communication Les NTIC au service de la prévention : un outil interactif UN Women Nationales Komitee Schweiz, Zürich 45'000 Fondation equal-salary, Vevey 199'000 Le deuxième Observatoire, Carouge 164'000 11

13 Unternehmensinterne Projekte Projets d entreprises Progetti interni alle aziende Nr. N N. Titel Titre Titolo Trägerschaft Organisme responsable Ente promotore Beitrag CHF Subvention CHF Contributo CHF Gender-Fussabdruck für Veranstaltungen VCS Verkehrs-Club der Schweiz, Bern 16' Regionales Alterszentrum Rohrdorferberg- Reusstal - eine ausgezeichnete Arbeitgeberin - Prädikat "Familie UND Beruf" der Fachstelle UND Labellisation UND du Département de gynécologie obstétrique et génétique médicale (DGOG) du CHUV Regionales Alterszentrum Rohrdorferberg- Reusstal, Fislisbach 12'280 CHUV, Lausanne 37' SIG-GE Re-certification equal-salary Services Industriels de Genève, le Lignon 46'000 Beratungsstellen Services de consultation Consultori Nr. N N. Titel Titre Titolo Trägerschaft Organisme responsable Ente promotore Beitrag CHF Subvention CHF Contributo CHF Netzwerk plusplus.ch - Koordinationstagung 2012 Verein Netzwerk plusplus.ch 14' Fachstelle UND Fachstelle UND 430' Fachstelle Beratung für Arbeit und Beruf (BAB) Frauenzentrale Graubünden, Chur 103' Beratungsstelle "Coaching Frau + Arbeit" eff-zett fachzentrum, Frauenzentrale Zug, Zug 50' frac Verein frac, Biel 262' fraw - frau arbeit weiterbildung Verein fraw, Bern 192' Informations- und Beratungsstelle freuw Verein Freuw, Visp 158' Infostelle Frau+Arbeit Frauenzentrale Thurgau 186' espacefemmes.job - frauenraum.job Association espacefemmes.job - Frauenraum.job, Fribourg 158' cap - service de consultation et d'information Association cap, Neuchâtel 120' CarriElles: bureau de conseils femmes et carrière, service de consultation de Pacte Association Pacte, Lausanne 120' Consultorio giuridico Donna & Lavoro Associazioni Femminili Ticino FAFT, Massagno 78' Consultorio Sportello Donna Associazione Dialogare Incontri, Massagno 101'220 Stand/Etat/Stato: Der Beitrag entspricht der zugesprochenen Finanzhilfe und wird je nach Entwicklung des Projekts meistens über mehrere Jahre verteilt ausbezahlt. 12

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