FINANZHILFEN. Bericht Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz zur Förderung der Chancengleichheit im Erwerbsleben

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1 FINANZHILFEN Bericht 2013 Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz zur Förderung der Chancengleichheit im Erwerbsleben

2 Inhalt 1. Einleitung Vergabejahr Kredit und Gesuche Allgemeine Förderprojekte Unternehmensinterne Projekte Beratungsstellen Anhang Publikationen des EBG und Gesetzestexte Liste der bewilligten Gesuche Impressum: Herausgabe und Vertrieb: Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG Tel ebg@ebg.admin.ch Auskunft und Information zu den Finanzhilfen: Tel Tel Ende August

3 1. Einleitung Die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern ist in der Schweiz in rechtlicher Hinsicht heute weitgehend erreicht. Faktisch gibt es hingegen weiterhin grosse Ungleichheiten und Diskriminierungen. So ist etwa die Lohngleichheit nicht gewährleistet. Frauen haben in Unternehmen schlechtere Aufstiegsmöglichkeiten als Männer und sind in Führungspositionen stark untervertreten. Bei der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit mit Haus- und Familienarbeit sehen sich sowohl Frauen als auch Männer mit Schwierigkeiten konfrontiert. Solche Ungleichheiten im Erwerbsleben wirken sich langfristig negativ auf Frauen und Männer sowie auf die Kinder aus, insbesondere in Scheidungssituationen. Zahlreiche Familien sind überdies von Armut betroffen und auf staatliche Unterstützung angewiesen, weil sie nicht über genügend Einkommen verfügen. Chancengleichheit ist somit eine der zentralen Herausforderungen für die Einzelnen und ihre Familien, aber auch für die Gesundheit der Unternehmen und die wirtschaftliche Sicherheit unseres Landes, das auf sein ganzes Potenzial und alle intellektuellen Fähigkeiten angewiesen ist, um weiterhin innovativ und erfolgreich zu sein. Der Bund vergibt seit 1996 aufgrund des Gleichstellungsgesetzes Finanzhilfen. Unterstützt werden Projekte und Beratungsstellen, die die Gleichstellung im Erwerbsleben möglichst konkret und nachhaltig fördern. Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG ist mit der Vergabe der Gelder beauftragt. Seit 1996 wurden 618 Gesuche bewilligt (Stand Ende August 2013). Seit dem Inkrafttreten der Verordnung über ein Pilotprojekt zur Finanzierung von Massnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann im Unternehmen 1 am 1. Januar 2009 besteht auch für Firmen die Möglichkeit, dass sie zur Förderung der internen Chancengleichheit direkt Finanzhilfen erhalten können. 2 Damit sollen Betriebe einen Anreiz erhalten, die Chancengleichheit zu fördern. Unternehmen mit einer aktiven Gleichstellungspolitik profitieren mehrfach: Sie werden attraktiver für Fachkräfte auf Stellensuche, sie senken die Fluktuationsrate der Mitarbeitenden und steigern ihre Innovationsfähigkeit. Der vorliegende Bericht informiert Sie in knapper Form über die Vergabe der Finanzhilfen im Jahre Sylvie Durrer, Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann Bern, Ende August Vgl. 2

4 2. Vergabejahr Kredit und Gesuche Der Kredit für Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz wird vom Parlament auf Antrag des Bundesrates und der Finanzkommissionen beider Räte jährlich festgelegt betrug der zugesprochene Betrag rund 4,4 Mio. Franken. Von den 2013 zur Verfügung stehenden Geldern gehen rund 2,3 Mio. Franken an allgemeine Förderprojekte, etwas mehr als 200'000 Franken an unternehmensinterne Projekte und rund 1,9 Mio. Franken an Beratungsstellen (Stand Ende August 2013). Aufteilung der ausbezahlten Finanzhilfe '000 1'913'000 2'270'300 Allgemeine Förderprojekte Beratungsstellen Unternehmensprojekte Anmerkung: In dieser Graphik sind die im EBG anfallenden Kosten für Information, Erarbeitung von Instrumenten für die Projektverantwortlichen (Richtlinien, Checklisten, Leitfäden usw.), Prüfung der Gesuche, Beratung und Controlling der Projekte, Veröffentlichung der Resultate usw. nicht enthalten. Das EBG prüft jedes Gesuch nach einem standardisierten Verfahren. Die eingetroffenen Gesuche werden jeweils auf ihre Vollständigkeit geprüft und wenn nötig mittels Rückfragen an die Trägerschaft ergänzt. Zwei Programmverantwortliche des Büros beurteilen die Gesuche nach den formellen und materiellen Vorgaben gemäss dem GlG, den Verordnungen über Finanzhilfen und den Richtlinien. Meistens werden zusätzlich externe Fachpersonen beigezogen, welche die Gesuche begutachten und Empfehlungen formulieren. Die Entscheidkompetenz für Gesuche bis 200'000 Franken liegt beim EBG. Über höhere Gesuche befindet das Generalsekretariat des Eidg. Departements des Innern. Wie alle Empfängerinnen und Empfänger von Bundessubventionen müssen Projektträgerschaften für sie zumutbare Eigenleistungen (z.b. in Form von finanziellen Beiträgen, Arbeitsstunden, Büroinfrastruktur, Material, Räumen usw.) erbringen. Ferner sind Trägerschaften wegen des subsidiären Charakters der Bundessubventionen verpflichtet, andere Finanzierungsmöglichkeiten auszuschöpfen bzw. Drittmittel für ihre Projekte zu akquirieren. Zusammen mit Einnahmen aus Projektaktivitäten bilden Eigenleistungen und Drittmittel den Eigenfinanzierungsgrad. Die entsprechende Verordnung sowie die Richtlinien nennen bei allgemeinen Förderprojekten von nicht gewinnorientierten Organisationen keinen Mindestprozentsatz. Der Umfang der Eigenleistung hängt von den Umständen, der Art des Projekts und der Trägerschaft ab. Bei unternehmensinternen Projekten dagegen muss der Eigenfinanzierungsgrad gemäss entsprechender Verordnung mindestens 50% der Gesamtkosten betragen. 3

5 Die Beratungsstellen müssen laut der Prioritätenordnung, die das EDI am 1. Juli 2007 erlassen und am 1. Oktober verlängert hat, einen Eigenfinanzierungsgrad von auf mindestens 25% sicherstellen. Ein höherer Eigenfinanzierungsgrad ist sehr erwünscht. Auch 2013 wurden von unterschiedlichen Organisationen Gesuche gestellt: von Berufsverbänden, Arbeitnehmendenverbänden, Bildungsinstitutionen, Vereinen, Gleichstellungsfachstellen usw. Es zeigt sich, dass die Finanzhilfen nach Gleichstellungsgesetz die Organisationen motivieren, sich für die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben einzusetzen. Im 2013 konnten im fünften Jahr auch Unternehmen für ihre internen Projekte Finanzhilfen beantragen. Im 2013 wurden bislang 45 Gesuche eingereicht (Stand Ende August 2013). Entwicklung der Gesuchszahlen Eingereichte Gesuche Bewilligte Gesuche Bewilligte Gesuche in Prozenten % % 2013 (Ende August) % 4 Von den 45 eingereichten Gesuchen betrafen 32 allgemeine Förderprojekte, 12 Beratungsstellen und eines war ein Unternehmensprojekt. Bis heute wurden 27 Gesuche gutgeheissen, 15 abgelehnt und 3 Entscheide sind noch hängig. Möglicherweise gehen bis Ende Jahr noch weitere Gesuche für Unternehmensprojekte und für Fortsetzungsprojekte ein, denn solche Gesuche können jederzeit eingereicht werden. Erfahrungsgemäss ist der Anteil der nach August eingereichten Gesuche relativ gering In Prozent der entschiedenen Gesuche. 4

6 2.2 Allgemeine Förderprojekte Nach Art. 14 GlG können Projekte gefördert werden, die möglichst konkret und nachhaltig zur tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben beitragen. Dabei müssen bestimmte Kriterien zwingend erfüllt werden. Sie werden in den Richtlinien für allgemeine Förderprojekte 5 aufgeführt. Dazu gehören der Förderbereich (Gleichstellung am Arbeitsplatz, familienfreundliche Rahmenbedingungen im Unternehmen sowie berufliche Laufbahn), die Verpflichtung, nach Möglichkeit zuerst andere Bundesgelder zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann und der beruflichen Integration zu nutzen, die Durchführung einer systematischen Evaluation sowie die Planung von Transferaktivitäten. Gesuche, welche diese Bedingungen erfüllen, werden anhand von weiteren Kriterien wie Wirksamkeit (möglichst breite, direkte und konkrete Wirkung auf die Gleichstellung im Erwerbsleben), Effizienz (Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag), Nachhaltigkeit, Modellcharakter und Übertragbarkeit (auf weitere Organisationen, Regionen, Berufsfelder usw.), Innovation (bezüglich Inhalt, verwendeter Methoden oder Zielgruppe) usw. geprüft. Bis Ende August 2013 wurden 14 von 32 Gesuchen für allgemeine Förderprojekte bewilligt 6,3Gesuche waren noch nicht entschieden und 15 Gesuche wurden abgelehnt. Der Anteil der abgelehnten Gesuche ist in diesem Jahr höher. Die Ablehnungen hatten verschiedene Gründe, so waren etwa die zwingend erforderlichen Kriterien nicht erfüllt, es müssen wegen des Subsidiaritätsprinzips andere Finanzierungsquellen erschlossen werden, die erwarteten Wirkungen waren ungenügend oder die Projekte waren bereits mehrfach finanziell unterstützt worden. Die Themen der in diesem Jahr gutgeheissenen Gesuche sind wie in den letzten Jahren sehr vielfältig: Lohngleichheit (2 Projekte), Vereinbarkeit von Beruf und Familie (3 Projekte, wovon 2 speziell für Männer), Sensibilisierung von Betrieben und Bereitstellen von Instrumenten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern (2 Projekte), Berufswahl und atypische Berufe (4 Projekte, 1 für junge Frauen und 3 für junge Männer), und Informationen und Instrumente speziell für Migrantinnen und Migranten (3 Projekte). Fünf der unterstützten Projekte richten sich speziell an Männer. Drei von ihnen befassen sich mit für Männer untypischen Berufen und zwei mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zwei Projekte stammen aus dem Tessin, was besonders erfreulich ist. Die allgemeinen Förderprojekte sind in der Projektdatenbank Topbox 7 erfasst. Interessierte können sich hier schnell und unkompliziert anhand verschiedener Suchkriterien einen Überblick über die Projekte verschaffen und für jedes ausgewählte Projekt einen Projektbeschrieb, Auskünfte über die angewandte Methode, die Zielgruppe und die im Rahmen des Projekts erarbeiteten Produkte einsehen. Daneben finden sich auch Angaben zu Trägerschaft und Kontaktpersonen, was den Austausch von Erfahrungen erleichtert. Während das übergeordnete Ziel der von EBG unterstützten Projekte darin besteht, die Gleichstellung von Frau und Mann zu fördern, wenden sich einzelne Projekte speziell an Frauen und andere speziell an Männer. Das EBG hatte festgestellt, dass nur wenige Projekte entwickelt wurden, die sich mit den Anliegen und Herausforderungen der Männer bezüglich Gleichstellung im Erwerbsleben befassen. Daher beschloss es Anfang 2011, Massnahmen auszuarbeiten, um potenzielle Projektverantwortliche für die Entwicklung eines solchen Projekts zu gewinnen und sie in dieser Arbeit zu unterstützen. Diese Massnahmen wurden 2012 konkretisiert, insbesondere mit der Dokumentation "Make it work - Männerprojekte für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben" ( der Kontaktierung und geeigneten Information des Zielpublikums sowie dem Angebot, für die Projektentwicklung einen externen Experten beiziehen zu können. Als Ergebnis dieser Massnahmen wurden 2013 deutlich mehr Gesuche für Projekte, die sich speziell an Männer richten, eingereicht und davon fünf bewilligt Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Finanzhilfen für allgemeine Förderprojekte. Richtlinien für die Eingabe von Gesuchen. Juni Vgl. Liste im Anhang. 5

7 Um einen Einblick in das breite Spektrum der unterstützten Gesuche im Jahr 2013 zu vermitteln, werden im Folgenden einige Projekte in Kurzfassung vorgestellt. Die Auflistung aller bewilligten Projekte befindet sich im Anhang. SIA der fortschrittliche Berufsverband Aufbauend auf den Ergebnissen einer Bestandesaufnahme verfolgt der Schweizerische Ingenieurund Architektenverein SIA, der massgebende Berufsverband für Fachleute im Bereich Bau, Technik und Umwelt mit über Einzel- und Firmenmitgliedern, mit seinem Projekt folgende Ziele: - Zielvorgaben für den anzustrebenden Männer- und Frauenanteil in mindestens drei Gremien des SIA sind gesetzt und realisiert. - Den SIA-Firmenmitgliedern wird ein praxisorientiertes ArbeitgeberInnen-Support-Set zur Verfügung gestellt (Erhöhung Frauenanteil, Förderung der Vereinbarkeit). - Für den SIA werden ein Kommunikationskonzept und ein Weiterbildungsangebot erstellt und umgesetzt. Entwicklung und Einführung eines Systems zur Kontrolle der Lohngleichheit beim öffentlichen Beschaffungswesen im Kanton Genf Das Projekt sieht die Entwicklung und Umsetzung eines Systems für die kontinuierliche Kontrolle der Lohngleichheit bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Kanton Genf vor. Es steht im Zusammenhang mit einem Erlass des Genfer Staatsrats und wird vom Genfer Gleichstellungsbüro in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Arbeitsinspektorat durchgeführt. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Gleichstellungsbüros, des Arbeitsinspektorats, der Beschaffungszentrale und des Amtes für Bauten wurde eingesetzt. TALENTO Valore femminile ai vertici aziendali Das vom Kaufmännischen Verband Tessin SIC erarbeitete Projekt will bei den KMUs im Kanton Tessin Frauen in Kaderpositionen bringen. Dazu werden Instrumente, die bereits in andern Zusammenhängen erprobt wurden, insbesondere die der italienischen Organisation Valore D, auf den Tessiner Kontext und an KMUs angepasst: Analyse der Gleichstellung im Betrieb, Ausbildung des Managements und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unternehmensinternes Mentoringprogramm, Gruppencoaching der teilnehmenden Frauen, Kommunikationsmittel wie kurze Filme und eine Online- Plattform. Während des Projekts werden Fachleute für den Einsatz in den Unternehmen ausgebildet. Ausserdem sollen Netzwerke von Unternehmen und interessierten Frauen aufgebaut und nach und nach erweitert werden. Switchen ist legitim Hintergründe zur Fokussierung männlicher Kontextualisierungsmuster In kooperativer Wissensproduktion soll nach den Gründen, die Männer daran hindern, vermehrt Familienarbeit zu übernehmen, nachgeforscht werden. In einem ersten Schritt werden aus Befragungsergebnissen Kontextualisierungsmuster abgeleitet, die zeigen sollen ob und wie sich die Lebensbereiche "Arbeit", "Familie" und "Freizeit" in der Wahrnehmung von Männer vermischen, unterstützen oder behindern. In einem zweiten Schritt werden diese Ergebnisse in 4-5 KMUs mit Angestellten und Führungskräften diskutiert. Das generierte Wissen wird aufbereitet und soll die aktuelle Debatte um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie mit männerspezifischen Aspekten ergänzen. 6

8 2.3 Unternehmensinterne Projekte Die vom Bundesamt für Justiz 2006 publizierte Evaluation des Gleichstellungsgesetzes kam zum Schluss, dass es notwendig ist, Anreize für Unternehmen zu schaffen, damit diese sich für die Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung engagieren. Denn die Mehrheit der Unternehmen hatte zuvor kaum Gleichstellungsmassnahmen getroffen. 8 Auch die externe Evaluation der Vergabe der Finanzhilfen von enthielt eine Reihe von Empfehlungen, um die bisherige Vollzugspraxis des EBG zu ergänzen und die Wirkung und Nachhaltigkeit des Einsatzes der Finanzhilfen zu verstärken. 9 Im Zentrum stand insbesondere die Empfehlung, neu Projekte in Unternehmen direkt mit Finanzhilfen zu unterstützen. Die bis dahin unterstützten Projekte stellten zahlreiche Angebote und Materialien zur Verfügung, die für die Umsetzung in Unternehmen konzipiert worden waren und gleichstellungsfördernde Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt unterstützen. Mit dem verstärkten Einbezug von Unternehmen sollte deshalb die Nutzung dieser Instrumente und die Umsetzung konkreter, auf die Gegebenheiten in den einzelnen Betrieben abgestimmter Massnahmen verstärkt werden. Der Bundesrat nahm diese Empfehlungen in seinem Bericht 10 auf und begrüsste die Möglichkeit, während einer gewissen Zeit unternehmensinterne Projekte mit Finanzhilfen zu unterstützen. In einer Verordnung 11, die am 1. Januar 2009 in Kraft trat, legte er die Pilotphase für die Unterstützung von Unternehmensprojekten auf acht Jahre bis 2016 fest. Der Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen wird mit entsprechenden Rahmenbedingungen begegnet, so zum Beispiel mit der Verpflichtung, die gewonnenen Erkenntnisse und erarbeiteten Instrumente auch anderen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung dieser Projekte erfolgt über den bestehenden Kredit und erfordert keine zusätzlichen Mittel findet eine Evaluation statt, auf deren Grundlage dann über eine Fortführung, Neugestaltung oder Beendigung des Programms entschieden wird. Die Finanzhilfen stehen grundsätzlich allen in der Schweiz ansässigen privaten und öffentlichen Unternehmen offen, welche die Chancengleichheit bei ihren eigenen Mitarbeitenden fördern wollen. Dabei muss es sich um Betriebsprojekte handeln, die freiwillige Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit umsetzen, längerfristig wirken und auch auf andere Unternehmen übertragbar sind. Für die Beseitigung von konkreten Diskriminierungen, die das Gleichstellungsgesetz ohnehin verbietet, und für Projekte, aus denen die Unternehmen einen direkten finanziellen Nutzen erzielen, werden keine Gelder gewährt. Gemäss Richtlinien sind die Finanzhilfen in erster Linie für KMU bestimmt. 12 Gesuche von Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden können ebenfalls unterstützt werden, doch müssen diese Unternehmen deutlich mehr als die Hälfte der Projektkosten selbst tragen. Seit dem Beginn der Pilotphase hat das EBG mehrfach in KMU-Kreisen gezielt Informationsarbeit geleistet um möglichst viele Betriebe über die Möglichkeit dieser Finanzhilfen zu informieren. Seit Januar 2010 können Unternehmen das ganze Jahr hindurch jederzeit ein Gesuch einreichen, was den interessierten Unternehmen eine grosse Flexibilität gewährt Stutz, Heidi; Schär Moser, Marianne; Freivogel, Elisabeth (2005): Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes. Synthesebericht. Bern und Binningen. S Vgl. Interface/evaluanda (Hg.) (2006): Evaluation der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz. Synthesebericht. Luzern / Genève. S. 15ff. Bericht des Bundesrats über die Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes in Erfüllung der Motion Vreni Hubmann , die der Nationalrat am 21. Juni 2002 als Postulat überwiesen hat (15. Februar 2006). S Die Internetseite liefert detaillierte Informationen über die Voraussetzungen der Vergabe von Finanzhilfen für unternehmensinterne Projekte. Die Einreichung von allgemeinen Fördergesuchen ist an einen jährlichen Termin gebunden. 7

9 Je fünf Gesuche wurden in den Jahren 2009 und 2010 bewilligt, 2011 waren es elf Gesuche und 2012 vier: Die meisten dieser Projekte betrafen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Lohngleichheit. Bis Ende August 2013 ging lediglich ein Gesuch ein. Es stammt vom Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund SEK, der das von der Fachstelle UND verliehene Prädikat «Familie UND Beruf» 14 anstrebt. Aufgrund eines Hearings vermutete das EBG als Grund für das fehlende Interesse, dass die Unternehmen eher an konkreten, niederschwelligen Angeboten interessiert sind. Es hat daher beschlossen, zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO den Unternehmen ein Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen, um die Umsetzung konkreter Massnahmen im Bereich der Vereinbarkeit zu erleichtern. Denn diese ist nebst der Lohngleichheit die wichtigste Thematik des EBG im Bereich Erwerbsarbeit. Im Mai 2012 wurde eine Ausschreibung auf der elektronischen Beschaffungsplattform des Bundes, in Deutsch und Französisch veröffentlicht. Das Unternehmen Kienbaum AG hat den Zuschlag bekommen. Mitte 2013 hat das dreijährige Projekt mit einer Pilotphase, in der das Konzept getestet und wenn nötig angepasst wird, begonnen. 2.4 Beratungsstellen Zurzeit werden elf Beratungsstellen in der Schweiz regelmässig mit Finanzhilfen unterstützt. 15 Diese Beratungsstellen bieten Information und Beratung für Frauen zu Fragen des Erwerbslebens an. Angebote im Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stehen auch Männern offen. Die praxis- und handlungsorientierten Dienstleistungen werden im persönlichen Gespräch, per Telefon oder per Mail erbracht. Sie richten sich an ein breites Publikum und lassen sich in die zwei Hauptbereiche juristische Beratung und Laufbahnberatung einordnen. Die Beratungsstellen zeichnen sich durch hohe Fachkompetenz, Professionalität und Innovation aus, sind gut verankert und arbeiten eng mit den im Umfeld tätigen Organisationen zusammen. Vier Beratungsstellen befinden sich in der Deutschschweiz (Bern, Chur, Visp, Weinfelden); zwei in der Westschweiz (Lausanne und Neuenburg) und zwei im Tessin (Massagno). Zwei Beratungsstellen sind deutsch- und französischsprachig (Biel und Freiburg). Die auf Fragen der Vereinbarkeit spezialisierte Fachstelle UND mit Sitz in Zürich bietet ihre Dienstleistungen in der ganzen deutschen und französischen Schweiz an. Die vom EBG kontinuierlich unterstützten Beratungsstellen haben sich im Verein plusplus.ch organisiert, der als Forum für Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer dient. Der Verein unterhält eine Website 16, auf der die beteiligten Beratungsstellen nach Thema und nach Region gesucht werden können. Die vom EDI am 1. Juli 2007 erlassene Prioritätenordnung für die Vergabe der Finanzhilfen an Beratungsstellen wurde bis Ende 2016 verlängert «Familie UND Beruf» ist ein Qualitätslabel für Organisationen, die erfolgreich Massnahmen sowohl zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wie auch der Gleichstellung von Frauen und Männern getroffen haben. Das Prädikat wird von der Fachstelle UND seit 2008 vergeben. Das Verfahren dauert eineinhalb bis zwei Jahre. vgl. Liste im Anhang

10 3. Anhang 3.1 Publikationen des EBG und Gesetzestexte Publikationen des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann Richtlinien für allgemeine Förderprojekte, 2012 (18 Seiten) Richtlinien für unternehmensinterne Projekte, 2012 (12 Seiten) Leitfaden zur Evaluation von Projekten, 2001 (16 Seiten) Leitfaden für den Transfer von Projekten, 2002 (16 Seiten) Evaluation der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz. Schlussbericht. Luzern / Genève, August 2006 (148 Seiten) Evaluation der Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz. Synthesebericht. Luzern / Genève, August 2006 (21 Seiten) Jährlicher Bericht Chancengleichheit im Erwerbsleben zur Vergabe der Finanzhilfen Gesetzestexte Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) vom 24. März SR Verordnung über Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz (GlV) vom 22. Mai SR Verordnung über ein Pilotprojekt zur Finanzierung von Massnahmen zur Gleichstellung von Frau und Mann im Unternehmen vom 7. März SR

11 3.1 Liste der bewilligten Gesuche 2013 Allgemeine Förderprojekte Projets généraux de promotion Progetti generali di promozione Nr. N N. Titel Titre Titolo Gleichstellung und Chancengleichheit für türkischsprechende MigrantInnen Frauenförderung in der Chemie- und Verfahrens- Ingenieurtechnik - Ausbildung (Arbeitstitel) Trägerschaft Organisme responsable Ente promotore Beitrag CHF Subvention CHF Contributo CHF Verein Schweiz MERHABA, Basel 51'500 SGVC Schweizerische Gesellschaft der Verfahrens- und ChemieingenieurInnen, Basel 46' Kompetenzzentrum Crescenda (Vorprojekt) Verein "Crescenda", Basel 7' "St.Galler Boys'Day" (Arbeitstitel) als regionale Initiative zur Förderung einer ausgewogenen Geschlechterverteilung unter Fachkräften in Sozial- und Pflegeberufen FHS St. Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Fachbereich Soziale Arbeit, St. Gallen SIA - der fortschrittliche Berufsverband Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein SIA, Zürich Mamagenda (italiano) OCST Organizzazione Cristiano Sociale Ticinese, Lamone TALENTO - Valore femminile ai vertici aziendali Società degli impiegati del commercio - SIC Ticino, Bellinzona Vorprojekt Männer an die Primarstufe (MaP) Netzwerk Schulische Bubenarbeit NWSB, Zürich Tages-AuPair (TAP) Bern Verein für die Vermittlung von Tages-AuPairs, Hünibach (BE) Als Mann in die Schulische Heilpädagogik - Expeditionen in ein Berufsfeld im Umbruch! Institut für Heilpädagogik - Pädagogische Hochschule Bern, Bern KVision "Mann und Teilzeitarbeit" Kaufmännischer Verband Schweiz, Zürich Kaufmännischer Verband Ost, St. Gallen Développement et mise en place du système de contrôle de l'égalité salariale dans les marchés publics du canton de Genève "Switchen ist legitim" - arbeitsweltbezogene Instrumente zur Gestaltung bisher verdeckter männlicher Kontextualisierungsmuster Certification equal-salary, soutien financier pour 2013 Bureau de la promotion de l'égalité entre femmes et hommes (BPE), Genève Fachhochschule St. Gallen, Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Institut für Sozial Arbeit, St. Gallen 85' ' ' '650 80'000 15' '000 65'500 50'000 71'500 Fondation equal-salary, Vevey 110'000 Unternehmensinterne Projekte Projets d entreprises Progetti interni alle aziende Nr. N N. Titel Titre Titolo Familie UND Beruf im SEK: Erlangung des Prädikats der Fachstelle UND Trägerschaft Organisme responsable Ente promotore Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund SEK, Bern Beitrag CHF Subvention CHF Contributo CHF

12 Beratungsstellen Services de consultation Consultori Nr. N N. Titel Titre Titolo Trägerschaft Organisme responsable Ente promotore Beitrag CHF Subvention CHF Contributo CHF Netzwerk plusplus.ch - Koordinationstagung 2013 Verein Netzwerk plusplus.ch Fachstelle UND Fachstelle UND 430' Fachstelle Beratung für Arbeit und Beruf (BAB) Frauenzentrale Graubünden, Chur Frac Verein frac, Biel fraw - frau arbeit weiterbildung Verein fraw, Bern Informations- und Beratungsstelle freuw Verein Freuw, Visp Infostelle Frau+Arbeit Frauenzentrale Thurgau espacefemmes.job - frauenraum.job Association espacefemmes.job - Frauenraum.job, Fribourg cap - service de consultation et d'information Association cap, Neuchâtel 120' CarriElle&Lui: service de consultation de Pacte Association Pacte, Lausanne 120' Consultorio giuridico Donna & Lavoro Associazioni Femminili Ticino FAFT, Massagno Consultorio Sportello Donna Associazione Dialogare Incontri, Massagno Stand: Der Beitrag entspricht der zugesprochenen Finanzhilfe und wird je nach Entwicklung des Projekts meistens über mehrere Jahre verteilt ausbezahlt. 11

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