Freizeit an Gewässern Stand: 26. Juli 2006

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1 Freizeit an Gewässern Stand: 26. Juli 2006 Unser Landkreis ist reich an Baggerseen. Vier unserer Seen, darunter jetzt auch der Silbersee Remshart, sind als bedeutende Badeseen nach der EU-Richtlinie eingestuft und werden - wie auch zahlreiche weitere Seen - vom Gesundheitsamt laufend geprüft. Erholungssuchende kommen in großer Zahl. Da sind Probleme und Konflikte nicht ausgeschlossen. Gefahren können entstehen durch den Kiesabbaubetrieb und auch dadurch, dass sich z. B. Surfer und Badende in die Quere kommen. Auch das gemeinsame Baden von Hund und Mensch ist aus hygienischen Gründen bedenklich. Manche Seen sollen wiederum aus Gründen der Ökologie von den Freizeitaktivitäten verschont bleiben. Das Landratsamt hat deshalb durch eine Verordnung (letztmals 2005 aktualisiert), den Gemeingebrauch geregelt. Hierbei haben meine Mitarbeiter die schwierige Aufgabe erledigt, unterschiedlichste Ansprüche an die Nutzung der Gewässer unter einen Hut zu bringen. Ich bitte Sie um Verständnis für die Regelungen. Nehmen Sie Rücksicht auf Andere und die Natur! Viel Spaß beim Baden, Surfen und sonstigen Sommerfreuden wünscht Ihnen Hubert Hafner Landrat

2 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 2 Der rücksichtsvolle Erholungssuchende beachtet: Hunde können beim Baden in das Wasser Krankheitserreger wie z. B. den Hundebandwurm aussondern und auf den Menschen übertragen. Dies kann sogar zum Tod führen. Ein ausdrückliches Hunde-Badeverbot gilt an den in der folgenden Tabelle genannten Seen vom 1. Mai bis 30. September. Eine Ausnahme gilt für Jagdhunde im Rahmen der befugten Jagdausübung. Schilf- und Röhrichtbestände sind für den Naturhaushalt sehr wertvoll. Das Betreten bzw. Befahren solcher Flächen ist daher verboten. Bootsfahrer und Surfer müssen auf andere, insbesondere Badegäste, besondere Rücksicht nehmen. Insofern gilt das gleiche wie im Straßenverkehr. Wo noch Kies abgebaut wird, lauern Gefahren durch e- lektrische Leitungen, Steilböschungen, etc. Machen Sie um solche Bereiche einen großen Bogen! Schlammbecken bei den Kieswaschanlagen sind gefährlich. Das Betreten und die mancherorts beliebte Schlammschlacht sind deshalb verboten. Abfälle nehmen Sie bitte wieder mit nach Hause! Die Seen sind keine Müllhalde. Erhebliche Verletzungen der Badegäste sind schon oft durch Glassplitter entstanden. Bitte, Sie nie Glasflaschen oder Scherben zurück! Autos dürfen nur auf ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Kommen Sie doch mal mit dem Fahrrad! Rettungswege unbedingt freihalten - auch für Sie! Laute Musik stört Ihre Nachbarn und die Tierwelt. Deshalb: Radio leise stellen oder zu Hause! Für Elektro-Modellboote gelten teilweise Erleichterungen, aber nicht in ökologisch wertvollen Bereichen. Im Einzelnen siehe die folgende Tabelle Füttern Sie keine Schwäne, denn der Kot der Wildtiere gefährdet Ihr Badegewässer! Bußgelder bis zu Euro drohen, wenn der Verordnung oder den gesetzlichen Regelungen zuwidergehandelt wird.

3 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 3 Was ist erlaubt - was ist verboten? Seit 2005 zahlreiche Neuregelungen, z. B. zu Elektro-Modellbooten und Tauchen! Soweit unten nicht anders geregelt, gilt an unseren Baggerseen: Zulässig Baden und Tauchen ohne Atemgerät Modellboote ohne Motor Modellboote mit Elektromotor*, außer in Gebieten von (naturschutzrechtlich) "gemeinschaftlicher Bedeutung" (insb. "FFH-" und "SPA- Gebiete"), Europäischen Vogelschutzgebieten und Naturschutzgebieten**. Eissport Boote ohne Motor bis 9,20 m (z. B. Segelboote), sowie Ruderboote Unzulässig Modellboote mit Verbrennungsmotor Boote mit Motor (auch Elektro) Boote über 9,20 m (außer Ruderboote) Tauchen mit Atemgerät Sonstige Sportveranstaltungen * Neuregelung aufgrund der Änderung des Bayerischen Wassergesetzes - BayWG - vom ** Für die betreffenden Seen sind im Folgenden Regelungen getroffen 1. In den Teilbereichen der Baggerseen, in denen noch Kies abgebaut wird oder Verfüllungen vorgenommen werden sowie im Bereich von Steilufern und Schlammabsetzbecken, gelten aus Sicherheitsgründen folgende Verbote: Verbot des Surfens und Verbot des Fahrens und Ruderbooten Badeverbot und Tauchverbot Verbot des Eissports Verbot von Modellbooten 2. In Seen, die von Stromleitungen gekreuzt werden, darf nicht mit Surfbrettern oder jeweils über 6 m Masthöhe gefahren werden. 3. Soweit in der folgenden Tabelle Tauchen in einzelnen Seen ausnahmsweise erlaubt ist, darf dies - soweit im See auch Segeln oder Surfen zulässig ist - nur bei Absicherung der Taucher mit rot-weißen Warnbojen geschehen. Segler und Surfer haben einen Bereich mit Radius von 40 m um die gekennzeichneten Bereiche zu meiden. 4. Bei allen Freizeitbetätigungen ist größtmögliche Rücksicht auf die Natur zu nehmen, insbesondere während der Brut- und Aufzuchtszeit (1. März bis 15. Juli). Röhrichtzonen und bewachsene Flachwasserbereiche dürfen nicht betreten werden. Besonders auch bei Wintersport ist auf die Rast- und Durchzugszeiten der Vögel Rücksicht zu nehmen. Größere Vogelansammlungen dürfen nicht gestört werden. Folgende Sonderregelungen gelten für bestimmte Seen: (Zusammenfassung von verschiedenen Verordnungen auch anderer Behörden, siehe insbesondere Verordnung des Landratsamtes vom Freizeitnutzung an den Baggerseen im Landkreis ; Regelung des Gemeingebrauchs) Die Regelungen gelten vom 1. Mai bis 30. September jeden Jahres. Beschränkungen des Eissports gelten während der Frostperiode; Freigaben zum Tauchsport vom 1. April bis 14. Oktober. Wintertauchen ist nicht gestattet. Jagdhunde bei der befugten Jagdausübung sind vom Verbot, Hunde in das Gewässer zu, ausgenommen.

4 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 4 Ort Aletshausen Aletshausen Aletshausen Balzhausen Balzhausen Balzhausen Balzhausen Gemarkung, Flur-Nummern (Tfl. = Teilfläche) Winzer, 970 Winzer, 972, 972/2, 973, 973/1 Winzer, 992, 993 Balzhausen, 2028, 2031 Balzhausen, 2037, 2038, , 2041 Balzhausen, 2042 Balzhausen, 2044, 2050 Breitenthal Breitenthal, 198/1 199/1, 199/2, 219, 219/1, 200/1, 200/2, 200/3, 201, 202, 203, 203/1, 203/2, 204, 205, 206, 220, 220/2; Seifertshofen, 153 Breitenthal Breitenthal, Breitenthal Breitenthal Nattenhausen, 915 Nattenhausen, 935, 935/2, 936, 937, 938/1 Gebräuchliche Bezeichnung bzw. Lageangabe Kaiser-Weiher (unmittelbar südlich des gemeindlichen Kiesweihers ) Hinweis auf Lageplan (Anlage) Erweiterung bzw. Beschränkung des Gemeingebrauchs - Gemeindlicher - Kiesweiher 2 Verbot des Eissports Weiher nördlich des Winzergrabens See unmittelbar südlich der Kreisstraße GZ 12, östlicher See See unmittelbar nördlich der Kreisstraße GZ 12, östlicher See 2 Mittlerer östlicher See nördlich der Kreisstraße GZ 12 Badesee Balzhausen (See unmittelbar nördlich der Kreisstraße GZ 12, westl. See) - Nr. 5 Nr. 4 Nr. 3 Nr. 11 Oberrieder Weiher 1, 2 -. verboten, vom nordöstlichen Ufer des Oberrieder Weihers (= Badeufer) aus zu segeln und zu surfen Weiher unmittelbar südwestl. des Oberrieder Weihers - Bereich Nord-West - Verbot, zu segeln und zu surfen Hinweis: Regelung betrifft nicht den (südlicheren) Teil des Sees im Landkreis Unterallgäu Motz-Weiher - Im Bereich der Biotopflächen im östlichen Bereich ist jede Freizeitnutzung ausgeschlossen ECO-Weiher - Bei den Biotopflächen am Südufer ist jede Freizeitnutzung ausgeschlossen 1 Hinweis: Der See ist Badesee nach der EG-Richtlinie über Badegewässer. 2 Hinweis: Der See wird regelmäßig vom Gesundheitsamt auf die Wasserqualität hin überprüft.

5 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 5 Ort Bubesheim Burgau Burgau Burgau Burtenbach Burtenbach Burtenbach Burtenbach Burtenbach Burtenbach Deisenhausen Gemarkung, Flur-Nummern (Tfl. = Teilfläche) Bubesheim, 2077 Burgau, , 3937 Burgau, , Burgau, 4041 Burtenbach, 2608, 2610 Burtenbach, 2762/1, , 2770, 2771 Burtenbach, Burtenbach, 2842/1, 2841 Kemnat, 550 Oberwaldbach, 559 Unterbleichen, 230, 231, 3615/2, 3621 (Tfl.), 3621 (Tfl.) Gebräuchliche Bezeichnung bzw. Lageangabe Hinweis auf Lageplan (Anlage) Erweiterung bzw. Beschränkung des Gemeingebrauchs Wasserburger - See 3 Verbot, außerhalb der durch Bojen gekennzeichneten Fläche zu baden Verbot, mit Wasserfahrzeugen zu fahren (außer Fischerei) Esslinger See (Unmittelbar westlich der Mindel, nördlich der Riedmühle) Blechsee (Westlich des Esslinger Sees) Goldsee (Südlich von Esslinger See und Blechsee) See unmittelbar westlich der Mindel, nördlich des Baugebiets Krautgärten - Verbot des Surfens Verbot des Fahrens - Verbot des Surfens Verbot des Fahrens - Verbot des Surfens Verbot des Fahrens - Verbot des Surfens Verbot des Fahrens Badesee Burtenbach 2 Verbot des Fahrens - Verbot des Surfens 1. See südlich - Kreisstraße GZ 1 2. See südlich der - Kreisstraße GZ 1 Badesee Kemnat 2 - Böhm-See - Nördlich der Straße Oberegg - Unterbleichen Westlicher Schreck-See Nördlicher Mooswaldsee (West) 4 Nördlicher Mooswaldsee (Ost) See Nr. 7 See Nr. 8 See Nr. 9 Verbot des Eissports Badeverbot im Bereich von 20 m um die Halbinsel Verbot des Surfens und Fahrens mit Segelbooten und Ruderbooten Verbot des Eissports

6 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 6 Ort Gemarkung, Flur-Nummern (Tfl. = Teilfläche), 3621 (Tfl.), 3621 (Tfl.), 3621 (Tfl.), 3621 (Tfl.), 3621 (Tfl.) , 544 Gebräuchliche Bezeichnung bzw. Lageangabe Südlicher Mooswaldsee (West) 1, 2 Südlicher Mooswaldsee (Ost) Hinweis auf Lageplan (Anlage) See Nr. 10 See Nr. 11 Mehrle - See See Nr. 12 Mooswaldsee West - östlicher Teilsee im Volksmund auch "Südsee" genannt, für Wassersport vorgesehen Mooswaldsee West - westlicher Teilsee 3 kleine Weiher östlich des Großen Grießle- Sees 5 See Nr. 13 See Nr. 14 Anlage 2 See Nr. 29 Großer Grießle- Anlage 2 See 5 See Nr. 31 Erweiterung bzw. Beschränkung des Gemeingebrauchs Erlaubt: Elektro-Modellboote Verbot des Fahrens Erlaubt: Elektro-Modellboote Badeverbot außerhalb eines 20- Meter-Streifens entlang des Ostufers Badeverbot im 20-m-Bereich der Steganlagen Verbot, Hunde in das Gewässer zu Hinweis: Eine Abstimmung der Taucher mit dem örtlich ansässigen Tauchclub "Seeigel" wird dringend empfohlen. Dieser veranlasst eine Warnbeflaggung bei Tauchbetrieb. Erlaubt: Elektro-Modellboote Im Bereich der Biotopflächen im westlichen Bereich ist jede Freizeitnutzung ausgeschlossen und Ruderbooten Verbot des Eissports Badeverbot weitere kleinere Seen 5-3 Hinweis: Der See liegt im Landschaftsschutzgebiet Günzriedweiher mit Umgebung (Verordnung des Landkreises vom , LKrABl. 12/1979.) 4 Dieser See liegt im Landschaftsschutzgebiet er und er Moos (Verordnung des Landratsamtes vom , LkrABl. 28/1977)

7 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 7 Ort Gemarkung, Flur-Nummern (Tfl. = Teilfläche) , 576, , , 1053, 1057 Riedhausen, 341 Gebräuchliche Bezeichnung bzw. Lageangabe Hinweis auf Lageplan (Anlage) Bibersee 5 Anlage 2 See Nr. 28 Voglersee 5 Anlage 2 See Nr. 30 Naturschutzsee 5 See Nr. Anlage 2 34 Lichtesee 5 Anlage 2 See Nr. 20 Erdbeersee 1, 2, 5 Anlage 2 See Nr. 17 Lutzenberger See - Teil Ost 2, 5 Anlage 2 See Nr. 23 Fuchswörth 5 Anlage 2 See Nr. 26 Butzenwörthle- Anlage 2 See 5 See Nr. 18 Östlicher Schreck-See See Nr. 5 Gruber-See 5 Anlage 2 See Nr. 6 Schurr-See Reisensburg 5 Anlage 2 See Nr. 3 Fetzer-See Riedhausen (Westlich des Vollmersees) See Nr. 1 Erweiterung bzw. Beschränkung des Gemeingebrauchs Verbot des Surfens Verbot des Fahrens, außer für Fischerei Verbot des Eissports 5 Hinweis: Dieser See liegt im Landschaftsschutzgebiet Donauauen zwischen und Gundelfingen (Verordnung des Bezirks Schwaben vom , RegABl. 17/1995.)

8 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 8 Ort Gemarkung, Flur-Nummern (Tfl. = Teilfläche) Riedhausen, 448/1 Riedhausen, 448/1 Riedhausen, 448/1 Gebräuchliche Bezeichnung bzw. Lageangabe Vollmersee 2 a (Nördlicher See) Hinweis auf Lageplan (Anlage) See Nr. 2 a Vollmersee 2 b (Südlicher See) 2 See Nr. 2 b Vollmersee 2 c (Östlicher See) Wasserburg "Wasserburger See" siehe Bubesheim Jettingen- Scheppach Huber-See (südlich der Verbindungsstraße Jettingen - Schönenberg) Schönenberger See Jettingen- Scheppach Jettingen- Scheppach Jettingen- Scheppach Jettingen- Scheppach Jettingen- Scheppach Kötz Jettingen, 2720 Jettingen, 2721, 2722/1, 2722; Schönenberg 403, 404 Jettingen, 2724, 2725, 2726/1, 2760 (Tfl.) Jettingen, 2727/1 Jettingen, 3035 Jettingen, 3040 Scheppach, 306/2 Schönenberg Großkötz, 2386/2 Kleinkötz, 341, 342, 344, 4264, 4360, 6361 See Nr. 2 c Anlage 6 See Nr.1 Anlage 6 See Nr. 2 Leitenmaier-See Anlage 6 See Nr. 8 Jettingen- Scheppach Jettingen- Scheppach Wehner-See bzw. Konzenberger See Lutzenberger- See Anlage 6 See Nr. 5 Erweiterung bzw. Beschränkung des Gemeingebrauchs und Ruderbooten Verbot des Eissports Badeverbot Badeverbot im Ostbereich (Nord-, Ost- und Südseite) ab der Höhe der Halbinsel (siehe Lageplan) und Ruderbooten Verbot des Eissports Badeverbot Anlage 6 See Nr. 6 Heiligmannsee 2 Anlage 6 Verbot des Surfens See Nr. 7 Verbot des Fahrens Erlaubt: Elektro-Modellboote Autobahnsee 2 - Vogg-See Anlage 6 See Nr. 4 Baggersee - Kötz Grießsee 6, 7 Anlage 5 See Nr. 13 Stadtsee ca 1,5 km nordöstlich von - 6 Hinweis : Der See mit Umgriff ist als Naturdenkmal geschützt (Verordnung des Landkreises (LkrABl. Nr 40/ 1936) 7 Hinweis: Der See liegt im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Donautal zwischen Weißingen und (Verordnung des Landratsamtes vom , LkrABl. 45/1997)

9 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 9 Ort Gemarkung, Flur-Nummern (Tfl. = Teilfläche) , 502/1, , 505/1 490, 490/1, 491/1, , (Tfl.), Gebräuchliche Bezeichnung bzw. Lageangabe Nusser-See 1 - West 3 (südlich der Autobahn A 8) Nusser-See 2 - Ost (südlich der Autobahn A 8) Hinweis auf Lageplan (Anlage) Anlage 5 See Nr. 1 Anlage 5 See Nr. 2 Ostertagseen Anlage 5 West und Ost 2, 7 See Nrn. 3 und 4 "Edelmann-See" Anlage 5 See Nr.16 Himmelsreuth 7 Anlage 5 See Nr. 15 Erweiterung bzw. Beschränkung des Gemeingebrauchs Hinweis: Die Regelung des Landratsamtes bezieht sich nicht auf das kleine Teilstück des Sees im Nordwesten, das zu Baden-Württemberg gehört. Münsterhausen Münsterhausen Münsterhausen 900 (Tfl.), 937 u. a (Tfl.), 1250 (Tfl.) 1247, 1247/2, 1250 (Tfln). Hagenried, 88 Münsterhausen, , 2687/1, 2688, 2688/1, 2689 Münsterhausen, 2672, kleine Seen östlich des Grieß- Sees 7 Schurr-See (östlich des FKK- Sees 7 Anlage 5 See Nr. 14 Anlage 5 See Nr. 6 FKK-See 7 Anlage 5 See Nr. 5 Seenkette entlang Donau, 7 See Nrn. 7, 8, Anlage 5 9, 10, 11 Hagenrieder Weiher (nördlich der Verbindungsstraße Hagenried - Münsterhausen) Leitenmaier-See Münsterhausen Hartinger Weiher - Anlage 4 See Nr Verbot des Surfens Münsterhausen Münsterhausen, Frey-See Neuburg Edelstetten Esterhazy-See Anlage , 2285 See Nr. 12 Neuburg Edelstetten Kaiser-Weiher siehe unten bei Anlage 4 Nr. 8 Thannhausen Offingen Offingen, 2704/12 Offingen Offingen, 2708 Zwei kleine Baggerseen in den Donau-Auen südl. des Donaudammes 5 kleine Weiher in den Donau-Auen südl. der Donau (nordwestlich Bahnhof Neu- Offingen) 5 - -

10 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 10 Ort Rettenbach Thannhausen Thannhausen Thannhausen Thannhausen Thannhausen Thannhausen Thannhausen Thannhausen / Neuburg Ursberg Ursberg Ursberg Gemarkung, Flur-Nummern (Tfl. = Teilfläche) Remshart, 246, 255, 255/1 Burg, , 742 (Tfl.) Burg, Burg, 768 Balzhausen; 2044 (Tfl.) Burg, 1095/1, 1096, 1096/1, 1097, 1097/1 Burg, 1102, 1103, 1104, 1105 (Tfl.) Burg, 1113 Thannhausen, , Thannhausen; 1955, 1956, 1957 Edelstetten, 2264, 2265 Bayersried, 680 (Tfl.), 703 (Tfl.),.), 703/1 (Tfl.),.), 704 (Tfl.), 705, 708 (Tfl.) Mindelzell 1601 Mindelzell , 1806/1 Gebräuchliche Bezeichnung bzw. Lageangabe Hinweis auf Lageplan (Anlage) Erweiterung bzw. Beschränkung des Gemeingebrauchs Silbersee 1, 2 - Verbot des Fahrens Verbot des Surfens vom westlichen und südlichen Ufer aus Verbot: Einsatz von Surfbrettern mit mehr als 6 m Masthöhe (Stromleitung!) Seen nördlich der Straße GZ 12; nordöstlicher See Seen nördlich der Straße GZ 12; nordwestlicher See Seen nördlich der Straße GZ 12; mittlerer westlicher See Großer Bisle- Weiher Östlich der Mindel nördlich des Kieswerks Miller; nördlicher See Östlich der Mindel südlich des Kieswerks Miller; südlicher See Bade- und Surfsee Thannhausen 2 nördlich der Staatsstraße 2023 Kaiser -See Südl. der Staatsstraße 2023 Südlich der Verbindungsstraße Bayersried Thannhausen - westlich der Mindel - südlicher Weiher Dorfweiher Mindelzell östl. der Straße Mindelzell - Tiefenried, unmittelbar westlich der Mindel 3 Weiher ca. 250 m nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Mindelzell - Tiefenried Nr. 1 Nr. 13 Nr. 12 Nr. 17 Nr. 16 Nr. 20 Anlage 4 Nr. 4 Anlage 4 Nr. 8 Wegen Stromleitung: Verbot von Surfbrettern und von Segelbooten mit Masthöhe > 6 m - - -

11 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 11 Ort Ursberg Ursberg Wiesenbach Gemarkung, Flur-Nummern (Tfl. = Teilfläche) Mindelzell, /2, 1821/1, 1821/2 Oberrohr, Oberegg, 540 Gebräuchliche Bezeichnung bzw. Lageangabe 2 Weiher unmittelbar nördlich der Gemeindeverbindungsstraße Mindelzell - Tiefenried" Weiher bei St. Maria Nördlich der Straße Oberegg - Unterbleichen Hinweis auf Lageplan (Anlage) Erweiterung bzw. Beschränkung des Gemeingebrauchs - - : Bereich

12 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 12 Anlage 2: Bereich Reisensburg

13 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 13 : Bereich Balzhausen - Burg

14 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 14 Anlage 4: Bereich Thannhausen - Münsterhausen - Edelstetten - Auswahl: "Bürgerservice - Wasser - Freizeit an Gewässern" Warnungen, aktuelle Gefahrenstellen der Donau (für Bootsfahrer), Bilder, Poster, Karten, Links, Verordnungstexte im Original, Informationen z. B. über Flussbad Ichenhausen, Kanustrecke, die Gewässer im Landkreis, die Donau, Radwege an den Flüssen, Wasserski und... und... und...

15 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 15 Anlage 5: Bereich Herausgeber / Impressum: Landratsamt Fachbereich 42 Wasserrecht An der Kapuzinermauer Tel ; info@landkreis-guenzburg.de Fax Text / Photos / Grafiken: Landratsamt ; Bild "Mona Mindel" : Regionalmarketing GbR / Foto Weiss"

16 Freizeit an Baggerseen - Informationen des Landratsamtes, Stand Juli 2006, Seite 16 Anlage 6: Bereich Jettingen - Schönenberg - Oberwaldbach Weitere Informationen erhalten Sie beim Landratsamt unter Tel und unter - Auswahl: "Bürgerservice - Wasser" Touristische Informationen erhalten Sie bei der Regionalmarketing GbR unter der Tel.-Nummer Auswahl: "Bürgerservice - Wasser - Freizeit an Gewässern" Warnungen, aktuelle Gefahrenstellen der Donau (für Bootsfahrer), Bilder, Poster, Karten, Links, Verordnungstexte im Original, Informationen z. B. über Flussbad Ichenhausen, Kanustrecke, die Gewässer im Landkreis, die Donau, Radwege an den Flüssen, Wasserski und... und... und...

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