SGU Newsletter Sie können den SGU Newsletter (2012/Ausgabe 1) auf unserer Webseite lesen, diesmal mit folgenden Themen:
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- Mona Braun
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1 Sehr geehrte Damen und Herren Sie können den SGU Newsletter (2012/Ausgabe 1) auf unserer Webseite lesen, diesmal mit folgenden Themen: Arbeiten mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder invasiven gebietsfremden Organismen Flüchtige organische Verbindungen gehören in die Sonderabfallentsorgung und nicht. Evakuationsübung Gebäude CAB-CNB Informations- und Alarmierungstool (IAT) Ich wünsche Ihnen angenehme Lektüre und stehe für Fragen oder Anregungen selbstverständlich gerne zur Verfügung. K. Timmel Zamboni Leiterin Stab SGU Weitere Informationen Seite 1
2 Arbeiten mit gentechnisch veränderten, pathogenen oder invasiven gebietsfremden Organismen Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) oder Pathogenen, sowie gewissen gebietsfremden invasiven Organismen unterliegen der Einschliessungsverordnung (ESV, und müssen je nach Gefährdungs-Klasse den Bundesbehörden gemeldet werden. Hierzu zählen auch Tätigkeiten mit Proben menschlichen Ursprungs, z.b. Blut, Zellkulturen etc. Wann ist eine Meldung oder Bewilligung erforderlich? Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3 und 4 Alle Klassen Änderung Änderung fachliche Änderung Administrative Änderung Weglassen von Sicherheitsmassnahmen GVO PO EGO Diagnostik Meldung Keine Meldung erforderlich Meldung Bewilligung Meldung Bewilligung GVO = gentechnisch veränderte Organismen PO = pathogene Organismen EGO = Einschliessungspflichtige gebietsfremde Organismen Quelle: Wie meldet man Tätigkeiten? Auf der Homepage der SGU finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie Tätigkeiten der Stufe 1 und 2 bei den Behörden melden: Wenn bewilligungspflichtige Tätigkeiten (Weglassen von Sicherheitsmassnahmen oder Tätigkeiten der Klassen 3 oder 4, s. oben) geplant werden, muss die SGU vorgängig kontaktiert werden. Wichtig zu wissen Ohne offizielle Meldung / Bewilligung der Behörden dürfen keine solche Tätigkeiten an der ETH Zürich durchgeführt werden. Arbeiten unter Biosicherheitsbedingungen erfordern oft bauliche und / oder organisatorische Änderungen in Ihren Laboren. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der SGU, sodass die nötigen Massnahmen rasch in die Wege geleitet werden können. Bitte teilen Sie der SGU mit, wer Biosicherheitsbeauftragter (BSO) Ihrer Gruppe wird. Auch der Wechsel eines BSO muss der SGU möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. SGU-Ansprechpartnerin für Fragen rund um Biosicherheit: Ines Raabe (ines-raabe@ethz.ch) Seite 2
3 Flüchtige organische Verbindungen gehören in die Sonderabfallentsorgung und nicht in die Abluft oder ins Abwasser VOC ist die Abkürzung des englischen Begriffs "volatile organic compounds" und bezeichnet eine Vielzahl von "flüchtigen organischen Verbindungen". Sie werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. VOC wirken aber vor allem als Vorläufersubstanzen bei der Bildung von bodennahem Ozon. Dieses wird aus VOC und Stickoxiden (NO x ) unter Einwirkung von Sonnenlicht gebildet und sorgt besonders in den Sommermonaten für negative Schlagzeilen als Sommersmog. Seit ca. zehn Jahren zahlt man in der Schweiz auf Lösemittel beim Einkauf eine Lenkungsabgabe von CHF 3.- /kg VOC. Für die nicht-halogenierten (aber auch den chlorierten) Lösemittel-Abfällen, welche die SGU korrekt nach bestimmten Vorschriften entsorgt, kann ein Abgabe-Rückforderungsantrag gestellt werden. Dieser Antrag ist mit einer Steuererklärung vergleichbar. Die SGU hat an der ETH Zürich die Aufgabe übernommen die VOC-Bilanz jährlich zu erstellen. Nur so kann die ETH pro Kalenderjahr ca. CHF entrichtete Abgaben von der Eidgenössischen Zollverwaltung zurückfordern. Mit Ihrer Mithilfe und Ihrem Umweltbewusstsein könnte es sicher noch mehr sein. Wie aber geht das? Schauen Sie generell, dass möglichst wenig Lösemittel in die Luft oder ins Abwasser gelangt (als sogenannte diffuse Emissionen). Generell haben VOC s schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Dies sollte insbesondere auch bei Arbeiten mit Dichlormethan berücksichtigt werden. Bringen Sie deshalb Lösemittelabfälle zu unseren Entsorgungsstellen (CNB E146 oder HCI D276 siehe Kasten), bevor ein beträchtlicher Anteil verdampfen kann. Für die Beantwortung allfälliger Fragen steht Ihnen Herr Martin Frei (martin-frei@ethz.ch) gerne zur Verfügung. Sonderabfallentsorgung Öffnungszeiten HCI D276: täglich Uhr, während Semesterferien nur Di und Do CNB E146: Mi oder jeweils nach telefonischer Vereinbarung. Seite 3
4 Evakuationsübung Gebäude CAB-CNB am Freitag 22. Juni 2012 Im Rahmen einer angekündigten Übung wurden die beiden Gebäude CAB und CNB im ETH Zentrum komplett evakuiert. Damit liessen sich gleichzeitig zwei Ziele erreichen: einerseits wissen die Gebäude-Verantwortlichen, was im Ernstfall zu tun ist. Andererseits konnte in einem Pilotversuch ein Informations- und Alarmierungstool (IAT) getestet werden, welches entscheidende Vorteile betreffend Alarmierung über Festnetztelefone, SMS und lieferte. Im Vorfeld der Übung wurden sämtliche Nutzer mittels Flyer über den Ablauf bei einer Evakuation orientiert. Insbesondere wurde auch der Sammelplatz bekanntgemacht, welcher sich in der ASVZ-Turnhalle im MM- Gebäude unter der Polyterrasse befindet. Dieser Sammelplatz gilt für alle ETH-Gebäude rund um das Hauptgebäude. Die Gebäude CAB und CNB sind mit Evakuationsanlagen ausgerüstet, welche bei einem Grossereignis durch die Gebäude-Verantwortlichen aktiviert werden. Mittels der ausgelösten Sprachdurchsagen in Englisch und Deutsch werden die anwesenden Nutzer zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert. Beat Fröhlich und Gion Bundi von der Abteilung Betrieb konnten als Einsatzleiter mit den EVAK-Helfer den ganzen Ablauf Evakuationsauslösung, Aufgabenverteilung an die EVAK-Helfer etc. realitätsnah üben. Unterstützt wurden sie von Christoph Schumann und Mitarbeitern seines Teams vom benachbarten Gebäudebereich HG, welche den Sammelplatz im MM-Gebäude einrichteten. Seite 4
5 Informations- und Alarmierungstool (IAT) In einem Pilotversuch konnte bei dieser Evakuations-Übung ein Tool getestet werden, welches über verschiedene Empfangsmedien die ETH- Angehörigen und Nutzer in ETH-Gebäuden bei Ereignissen informieren und alarmieren kann. Während der Evakuations-Übung wurden die betroffenen ETH- Mitarbeitenden per über die Übung informiert und erhielten Telefonanrufe auf Festnetz sowie Mobiltelefon mit Informationen zur Evakuation. Die Auslösung erfolgte dabei nach Aktivieren der Evakuationsanlage. Der Pilotversuch verlief erfolgsversprechend. Es ist geplant mit diesem Tool, neben der Telefonie und dem noch weitere Empfangsmedien wie Multimedia-Anlagen, Info-Screens und weiteres anzusteuern. So können nicht nur ETH-Angehörige sondern auch Externe, Gäste und Besucher informiert und alarmiert werden. Eine Arbeitsgruppe ist nun daran, das Einsatzgebiet für das Tool zu definieren und Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz an der ETH Zürich zu erarbeiten. Seite 5
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