Die Staatsexamensprüfung nach GymPo I. Prof. Dr. Martina Benz
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- Gerhardt Schmitt
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1 Die Staatsexamensprüfung nach GymPo I Prof. Dr. Martina Benz
2 4 Prüfungsteile: 1)Wissenschaftliche Arbeit ( Zula ) 2) Künstlerisch-praktische Prüfung (Leistungsfach) von ca. 30 Minuten 3) Wissenschaftliche Teilprüfung (mündliche Prüfung) in Musikwissenschaft oder Musikpädagogik von ca. 30 Minuten 4) Integrative Teilprüfung von ca. 40 Minuten 2), 3) und 4) ergeben zusammen ca. 100 Minuten
3 1) Wissenschaftliche Arbeit (= Zula ) muss in Musik angefertigt werden kann entweder in Musikwissenschaft (historisch oder systematisch) oder in Musikpädagogik angefertigt werden Betreuung und Themenstellung nach Absprache mit einem/einer entsprechenden Prüfer/in keine unterrichtspraktischen und keine Gemeinschaftsarbeiten Bearbeitungszeit: 4 Monate Zeitpunkt: frühestens nach dem Bestehen der Akademischen Zwischenprüfung möglich, spätestens vor Beginn der ersten Teilprüfung
4 2) Abschlussprüfung (Staatsprüfung) Zeitraum: Alle 3 Teilprüfungen müssen entweder in einem oder in zwei unmittelbar aufeinander folgenden Semestern absolviert werden!
5 a) Künstlerisch-praktische Prüfung (Abschluss Leistungsfach): siehe Modulbeschreibungen/Absprache mit der/dem jeweiligen Dozentin/Dozenten b) Wissenschaftliche Teilprüfung: in Musikwissenschaft oder Musikpädagogik (eigenständige Wahl) 2 gewählte Schwerpunkte 2/3 Prüfungszeit entfallen auf die Schwerpunkte, 1/3 auf Grundlagen- und Überblickswissen kein fachdidaktischer Schwerpunkt (z. B. Unterrichtsreihen o. Ä.), aber fachdidaktische Anteile sind bei musikpädagogischem Schwerpunkt möglich
6 c) Integrative Teilprüfung: Kombination aus mind. 2 Fächern gemäß Anlage C, die nicht bereits Bestandteile der künstlerisch-praktischen und der wissenschaftlichen Teilprüfung waren (Wahl muss in Absprache mit der Studiengangsleitung erfolgen) 1 bis 2 Schwerpunkte 2/3 Prüfungszeit entfällt auf die Präsentation, 1/3 auf ein Kolloquium zur Präsentation einschließlich Grundlagen- und Überblickswissen kein fachdidaktischer Schwerpunkt (z. B. Unterrichtsreihen o. Ä.), aber fachdidaktische Anteile sind bei musikpädagogischem Schwerpunkt möglich Mehrwert der Integration muss erkennbar sein (keine Addition von zwei unabhängigen Fächern)
7 Beispiele für mindestens 2 Fächer integrierende Projekte: Moderiertes Gesprächskonzert (Musikwissenschaft bzw. Musiktheorie + künstlerisch-praktisches Fach bzw. Sprecherziehung; ggf. zusätzlich fachdidaktische Anteile) Aufführung eines selbst erstellten Arrangements mit einem Ensemble (Arrangieren + Ensemblearbeit oder Schulpraktisches Klavierspiel) Performance (Szenisches Spiel + Medienpraxis + Musikwissenschaft/Musikpädagogik) Multimediaprojekt (z. B. Medienpraxis + Musiktheorie) Live-Gestaltung einer grafischen Partitur (Musiktheorie/Musikwissenschaft + Improvisation, ggf. Ensemblearbeit) (Anregungen für die einzelnen inhaltlichen Schwerpunkte und die möglichen Fächer finden sich in der GymPo I auf S. 435 f.)
8 Berechnung der Endnote: Wissenschaftliche Arbeit ( Zula ), EPG und BiWi werden extra bewertet Durchschnitt der Pflicht- und Wahlmodule (10) (Anteil nach ECTS-Punkten) Ergebnis der abschließenden Prüfungen (6) gleiche Gewichtung der 3 Teilprüfungen
9 Anmeldefristen: Voraussetzung für die Anmeldung zum Staatsexamen ist die Anmeldung zur Zula! Diese kann bereits nach Bestehen der Akademischen Zwischenprüfung angemeldet werden, muss jedoch bei Absolvieren der 1. Teilprüfung im Juli bis zum 15. März, bei Absolvieren der 1. Teilprüfung im Februar bis zum 15. September angemeldet werden.
10 Anmeldefristen: Die anderen Teilprüfungen werden für die Prüfung im Juli spätestens bis zum 10. April, für die Prüfung im Februar spätestens bis zum 10. Oktober angemeldet. Die erforderlichen Unterlagen müssen bis zum 31. März (spätestens bis zum 30. April) bzw. 30. September (spätestens bis zum 31. Oktober) abgegeben werden. Die Schwerpunktthemen für die wiss. Teilprüfung werden spätestens bis zum 15. Mai bzw. 15. Dezember eingereicht.
11 Voraussetzungen für die Anmeldung: Erforderliche Unterlagen Anmeldung Staatsprüfung gemäß 12, Abs. 1 (GymPO I) Akademische Zwischenprüfung (im LN) ist bestanden. Nachweis vom Schulpraxissemester im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie. Abschluss des Bildungswissenschaftlichen Begleitstudiums (im LN). Abschluss des Ethisch Philosophischen Grundlagenstudiums (Zwei Scheine). Nachweis der Module Personale Kompetenz (im LN). Nachweis der bestandenen Module im Pflichtbereich (im LN). Durchschnittsnote der Module MW und MD (wird vom Prüfungsamt berechnet). Immatrikulationsbescheinigung der Muho Mannheim als großer Ausdruck. Anmeldung Staatsprüfung gemäß 13, Abs. 2 (GymPO I) In Verbindung mit dem Fach Musik erfolgt die Meldung getrennt nach künstlerischem Fach und wissenschaftlichem Fach oder Verbreiterungsfach.
12 Ansprechpartner im Landeslehrerprüfungsamt Karlsruhe: Herr Jochen Grab Mo-Fr Tel. 0721/
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