Gut verpackt. 1 Einleitung. 2 Was heißt Verpackung? MARTINA NIEßEN, GREVEN

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1 Gut verpackt MARTINA NIEßEN, GREVEN 1 Einleitung Am 14. Mai 2008 ist die 15. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung in Kraft getreten, die veränderte Anforderungen an den Inhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigungen stellt. Mit dem 30. April 2009 endete die Übergangsfrist, innerhalb derer noch die bisherigen Konformitätsbescheinigungen akzeptiert wurden. Ab dem 1. Mai müssen die Anforderungen der Änderungsverordnung erfüllt werden. Dieser Beitrag soll zunächst sachlich über die geltenden Vorschriften informieren und schließlich Hinweise zur Form und Abfassung der rechtlich verbindlichen Konformitätserklärungen geben. Die Informationen sind hilfreich für diejenigen, die diese Informationen mit den Lieferpapieren einfordern müssen. Hierzu zählen z. B. Kunden von Verpackungsherstellern, die Verpackungen weiter verkaufen und Lebensmittelhersteller, die Lebensmittel in Verpackungen abpacken und an Endverbraucher weitergeben. 2 Was heißt Verpackung? Alle alltäglichen Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gelten als Bedarfsgegenstände. Die Verwendung kann bei der Herstellung, der Verpackung oder beim Verzehr vorgesehen sein, sodass eine Getränkeflasche ebenso von der Definition erfasst wird wie ein Weinfass oder der Wasserschlauch eines Getränkeautomaten. Modernes Küchenmanagement

2 Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Verpackung für alles verwendet, worin Lebensmittel verkauft werden. Im lebensmittelrechtlichen Zusammenhang wird zwischen zwei Verpackungen unterschieden: Primär-Verpackung Sekundär-Verpackung Sonderfall Verbund- Materialien Dabei handelt es sich um Verpackungen, die bei normalem und vorhersehbarem Gebrauch direkt mit dem Lebensmittel in Berührung kommen. Hierzu zählen z. B. Deckel, Gläser, Folienbeutel, Kartonverpackungen ohne Innenbeutel, ein Container oder ein Getränkespender. Hierunter versteht man den Verpackungsteil, der bei normalem und vorhersehbarem Gebrauch nicht direkt mit dem Lebensmittel in Berührung kommt, wie z. B. die Faltschachtel mit Innenbeutel oder der Beutel einer Tüte Bonbons, die alle einzeln verpackt sind. Hierunter fallen die Verpackungen, die sowohl Primär- als auch Senkundär-Verpackung sind, wie z. B. Tetrapacks oder Milchkartons. Die Anforderungen an Materialien, aus denen Bedarfsgegenstände hergestellt werden und Definitionen für welche Produkte diese Anforderungen gelten, sind in europäischen und deutschen Verordnungen und Richtlinien geregelt. Schauen wir uns zunächst die allgemeinen Anforderungen an, die in der EU- Verordnung 1935/2004 festgeschrieben sind. 3 Verordnung EG Nr. 1935/ Allgemeine Anforderungen Schutz der Verbrauchergesundheit Oberstes Ziel ist, wie immer, der gesundheitliche Verbraucherschutz. Es wird festgeschrieben, dass Materialien oder Gegenstände, die dazu bestimmt sind, direkt mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, so geartet sind, dass eine Gesundheitsgefährdung von Verbrauchern ausgeschlossen ist. 2 Modernes Küchenmanagement

3 Erhalt der Zusammensetzung des Lebensmittels Außerdem soll der Bedarfsgegenstand die Lebensmittel, die darin verpackt werden sollen, vor den Einflüssen der Umgebung schützen und deren Lagerfähigkeit verlängern. Das heißt, das Material darf bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung des verpackten Lebensmittels verursachen, indem Inhaltsstoffe des Verpackungsmaterials an das Lebensmittel abgegeben werden oder Bestandteile des Lebensmittel durch das Verpackungsmaterial verändert werden. Organoleptische Beeinträchtigungen Wahrnehmbare negative Geschmacks- oder Geruchsveränderungen der verpackten Lebensmittel, dürfen nicht möglich sein. Erwünschte Effekte von sog. Aktiven Lebensmittel-Kontakt-Materialien, wie z. B. im Fall von Holzfässern bei der Weinlagerung oder Essig-Reifung (Balsmico-Essige), werden durch die Verordnung jedoch nicht eingeschränkt. Migrationsgrenzwerte Die Mengen, in denen Inhaltsstoffe aus dem Verpackungsmaterial in das verpackte Lebensmittel übergehen (Migration), dürfen nicht dazu geeignet sein, die Gesundheit der Verbaucher zu beeinträchtigen. Sicherung der Rückverfolgbarkeit Die Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit, die für den Verkehr mit Lebenmsitteln gefordert wird, gilt natürlich auch für Primärverpackungs-Materialien. Ein Unternehmer sollte in der Lage sein, die Lieferanten, von denen er seine Materielien bezogen hat, ebenso zu ermmitteln wie die Kunden, an die er sie ausgeliefert hat. Nur unter dieser Voraussetzung können fehlerhafte Produkte aus der Lieferkette entfernt werden und ist eine Feststellung der Haftung möglich. Modernes Küchenmanagement

4 3.2 Kennzeichnung gemäß Artikel 15 Werden Materialien oder Gegenstände, die noch nicht mit dem Lebensmittel in Berührung gekommen sind, an Verbraucher abgegeben, so ist eine Kennzeichnung erforderlich. Das gilt also für die Fälle, in denen der Bedarfsgegenstand direkt gehandelt wird wie z. B. bei Probierschälchen für Verkostungen, bei Frischhaltefolie für die Küche oder bei der Becherausstattung eines Getränkeautomaten. Die Kennzeichnung unterliegt genauen Vorschriften: a) Ist bei einem Bedarfsgegenstand nicht eindeutig erkennbar, dass er für Lebensmittel geeignet ist, so ist eine entsprechende Kennzeichnung vorgeschrieben. Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten: Es kann die Angabe: Für Lebensmittelkontakt oder ein besonderer Hinweis für den Verwendungszweck, wie z. B. dem als Kaffeemaschine, Weinflasche oder Suppenlöffel, erfolgen oder das Symbol aus dem Anhang II der Verordnung aufgebracht werden: b) Es muss ein Hinweis für den sicheren und sachgemäßen Gerbrauch angebracht werden. c) Der Hersteller oder Inverkehrbringer muss erkennbar sein. d) Es ist eine Identifikation-Kennung erforderlich, die eine Rückverfolgbarkeit ermöglicht (gem. Art. 17 der gen. VO). Die Angaben müssen in einer für den Verbraucher leicht verständlichen Sprache formuliert sein. Nur dann ist die direkte Abgabe der Verpackung an den Verbraucher erlaubt. 4 Modernes Küchenmanagement

5 Fertigprodukte, bei denen ein Lebensmittel in einer Verpackung an den Verbraucher abgeben wird, können ohne eine zusätzliche Kennzeichnung der Verpackung an den Verbraucher abgegeben werden. 3.3 Materialien und Gegenständen In Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sind alle Materialien und Gegenstände aufgelistet, für die Einzelmaßnahmen erlassen werden können. Aktive und intelligente Materialien und Gegenstände Klebstoff Keramik Kork Gummi Glas Ionenaustauscherharze Metalle und Legierungen Papier und Karton Kunststoffe Druckfarben Regenerierte Cellulose (Zellglasfolie) Silikone Textilien Lacke und Beschichtungen Wachse Holz Modernes Küchenmanagement

6 Hierbei handelt es sich um eine Kann-Vorschrift, die dem Gesetzgeber gewisse Regelungsmöglichkeiten eröffnet. Es sind noch nicht für alle Materialien Vorschriften fomuliert. Nur für die vier hervorgehobenen Materialien gibt es bisher rechtliche Regelungen. 3.4 Konformitätserklärung Folgende Informationen müssen in einer Konformitätserklärung gem. Art. 16 der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 enthalten sein: a) die Bestätigung, dass die verwendeten Materialien und Gegenstände für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sind. b) eine schriftliche Erklärung, dass die Materialien und Gegenstände den für sie geltenden Rechtsvorschriften entsprechen. Diese allgemeine Anforderung an eine Konformitätserklärung aus der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 wird durch spezielle Anforderungen aus Richtlinien für bestimmte Materialien konkretisiert. Speziell für Kunststoffe gibt es detaillierte Angaben, was die Konformitätserklärung zu enthalten hat. 6 Modernes Küchenmanagement

7 4 Spezielle Bestimmungen Das Regelungswerk zu Verpackungen ist recht umfangreich. Im Folgenden werden die Richtlinien und Verordnungen, die von der EU für Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt formuliert wurden, aufgelistet, auf die in Kundenanfragen häufig Bezug genommen wird: Verpackungsmaterial Kunststoff a) Richtlinie 2002/72/EG der Kommission vom 6. August 2002 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. b) Richtlinie 82/711/EWG des Rates vom 18. Oktober 1982 über die Grundregeln für die Ermittlung der Migration aus Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. c) Richtlinie 85/572/EWG des Rates vom 19. Dezember 1985 über die Liste der Simulanzlösemittel für die Migrationsuntersuchungen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen d) Verordnung (EG) Nr. 282/2008 der Kommission vom 27. März 2008 über Materialien und Gegenstände aus recyceltem Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 e) Berichtigung der Verordnung (EG) Nr. 372/2007 der Kommission vom 2. April 2007 zur Festlegung vorläufiger Migrationsgrenzwerte für Weichmacher in Deckeldichtungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. f) Richtlinie 78/142/EWG des Rates vom 30. Januar 1978 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Vinylchlorid-Monomer enthaltende Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. bzw. Richtlinie 81/432/EWG der Kommission vom 29. April 1981 zur Festlegung der gemeinschaftlichen Analysemethode für die amtliche Prüfung auf Vinylchlorid, das von Bedarfsgegenständen in Lebensmittel übergegangen ist Modernes Küchenmanagement

8 bzw. Richtlinie 80/766/EWG der Kommission vom 8. Juli 1980 zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für die amtliche Prüfung des Gehalts an Vinylchlorid-Monomer in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen g) Verordnung (EG) Nr. 1895/2005 der Kommission vom 18. November 2005 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter Epoxyderivate in Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Verpackungsmaterial Keramik Berichtigung für 84/500/EWG: Richtlinie des Rates vom 15. Oktober 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Keramikgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen Verpackungsmaterial Zellglasfolie Richtlinie 2007/42/EG der Kommission vom 29. Juni 2007 über Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Allgemeines Gute Herstellpraxis Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen. Die einzelnen EU-Verordnungen und Richtlinien sind in vielen Sprachen für jeden im Internet verfügbar. Auf der Seite der Europäischen Union lässt sich über die Suchfunktion einfache Suche und dann Suchfunktion mit Nummer mit der Nummer und dem Jahr der Verabschiedung der Verordnungstext erhalten. Wer detaillierte Informationen benötigt, hat hierüber eine preiswerte Möglichkeit, sich alle notwendigen Informationen zu besorgen. 8 Modernes Küchenmanagement

9 5 Spezielle Vorschriften Alle Richtlinien der EU müssen von den einzelnen Nationen innerhalb von zwei Jahren nach Verabschiedung der Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Mit der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGstV), die am in Kraft getreten ist, werden die Anforderungen der Richtlinien zu Kunststoffen, Keramik und Zellglasfolie in nationales Recht umgesetzt. Nach bisherigem Recht haben sich die Kunden der Verpackungshersteller nicht mit diesem komplexen Rechtsgebiet befasst. Es wurden Unbedenklichkeitsbescheinigungen von den Herstellern ausgestellt, die die Lebensmitteltauglichkeit des Materials bestätigt haben und damit war der Sorgfaltspflicht genüge getan. Im Prinzip kann auch weiter so verfahren werden. Im Falle des Verpackungseinkaufs muss zukünftig allerdings die Form der Unbedenklichkeitsbescheinigung geprüft werden. Vor allem bei Kunststoffverpackungen ist der Umfang der erforderlichen Unterlagen größer geworden. In 16 der BdGstV sind Übergangfristen genannt, innerhalb derer Verpackungen, die nach altem Recht in Verkehr gebracht wurden, noch weiter verkehrsfähig sind. Das heißt, die bisherige Form der Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichend ist. Ende der Übergangfrist für Lebensmittelbedarfgegenstände aus Kunststoff ist der 30. April 2009 Ab dem 1. Mai 2009 müssen die Bescheinigungen dem neuen Recht entsprechen. Modernes Küchenmanagement

10 6 Konformitätserklärungen 6.1 Wann sind sie erforderlich? Prinzipiell gilt: Es gibt keine Konformitätserklärung für alle Materialien. Wie oben dargelegt, gibt es für verschiedene Materialien auch verschiedene Rechtsgrundlagen und Anforderungen. Eine Konformitätserklärung ist nur dann erforderlich, wenn eine spezifische Vorschrift für das Material diese auch fordert. Es gibt keine Konformitätserklärung für alle Materialien Die allgemeinen Anforderungen nach der Verordnung 1935/2004 müssen immer erfüllt sein Für Zellglasfolie und Keramik gibt es keine spezifischen Vorgaben. Für Kunststoffe gelten die Vorgaben von Anhang Via der Richtlinie 2002/72/EG (s. 3 (a) (wurden durch die Anlage in der deutschen Bedarfsgegenstände-Verordnung übernommen). Kunden im Einzelhandel haben keinen Anspruch auf die Aushändigung von Konformitätsbescheinigungen. 6.2 Ziele von Konformitätserklärungen Eine präzise Identifizierung der verwendeten Materialien Eine eindeutige Beschreibung der Testbedingungen, die eine genaue Abschätzung des möglichen Verwendungszwecks des Materials ermöglicht. Verlässliche Informationen vom Hersteller für den Anwender. 10 Modernes Küchenmanagement

11 6.3 Anspruch auf Konformitätserklärung Nur dann, wenn ein Bedarfsgegenstand, der für den Kontakt zum Lebensmittel vorgesehen ist, direkt gehandelt wird, sind Begleitpapiere in Form von Konformitätserklärungen erforderlich. Demnach können nur Hersteller und Händler von Lebensmittelkontaktgegenständen Konformitätserklärungen ausstellen. Nur dort liegen die hierfür erforderlichen Informationen vor. Anwender und Verpacker, die Lebensmittel abpacken, müssen diese Bescheinigungen beim Einkauf einfordern und prüfen. Hierunter fällt der Industriebetrieb, der seinen Feinkostsalat in Kunststoffbecher füllt und an den Einzelhandel weiterverkauft. Hierunter fällt aber auch der Imbiss, der seine Pommes frites in Pappschälchen mit Kunststoffbeschichtung an seine Kunden abgibt. Auch eine Metzgerei, die ihre Gulaschsuppe in Kunststoffschläuchen anbietet, muss für diese Kunststoff-Folie Konformitätserklärungen erhalten. Verpackungs-Hersteller/Händler Konformitätserklärung notwendig Abpacker/Anwender Sobald ein Lebensmittel in einer Fertigpackung gehandelt wird, sind keine entsprechenden Bescheinigungen mehr erforderlich. Der Einzelhändler, der Fertigpackungen einkauft, erhält ein fertiges Produkt. Begleitpapiere in Form von Konformitätsbescheinigungen sind auf dieser Handelsstufe nicht mehr erforderlich. Modernes Küchenmanagement

12 Auch der Endverbraucher, der im Supermarkt ein Fertigprodukt kauft, benötigt keine Bescheinigung. Erwirbt ein Endverbraucher einen Bedarfsgegenstand, so muss dieser leicht verständlich gekennzeichnet sein, so dass auch in diesem Fall keine Bescheinigungen erforderlich werden (s. Kennzeichnung unter 2.2). Anwender/Verpacker Keine Konformitätserklärung notwendig Einzelhändler Keine Konformitätserklärung notwendig Endverbraucher Auch wenn der Einzelhandel keinen Anspruch auf Konformitätserklärungen zu den Verpackungen hat, die er als Bestandteil der Fertigprodukte einkauft, so werden diese doch häufig eingefordert. Welche Reaktion hier angebracht ist, hängt auch von dem Lieferanten-Kunden-Verhältnis ab. Sinnvollerweise sollte auf derartige Forderungen nur insoweit eingegangen werden, als dass das Vorhandensein der Konformitätsbescheinigungen zu den verarbeiteten Primärverpackungen bestätigt wird, ohne die Bescheinigungen mit vorzulegen. Nach dem Motto keine Regel ohne Ausnahme gibt es einen Fall, in dem auch der Einzelhandel Konformitätserklärungen einfordern muss. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Lebensmittelkontaktgegenstand direkt eingekauft wird, z. B. Partygeschirr. Hier kauft der Einzelhändler die Produkte direkt beim Hersteller oder Großhändler und muss sich dann um die Begleitpapiere kümmern. Die Papiere müssen den Behörden auf Anfrage zur Einsicht gegeben werden. Die Endverbraucher benötigen diese Unterlagen nicht. 12 Modernes Küchenmanagement

13 Verpackungs-Hersteller/Händler Konformitätserklärung notwendig Einzelhändler Einzelhändler Keine Konformitätserklärung notwendig Endverbraucher 6.4 Angaben in Konformitätserklärungen Konformitätserklärungen für Kunststoffe Konformitätserklärungen für Kunststoffe sind am umfangreichsten. Sie sollen die Eignung des Materials zum Lebensmittelkontakt bestätigen. Dazu müssen sie folgende Informationen enthalten: 1. Name und Anschrift des Herstellers bzw. Importeurs 2. Datum der Ausstellung der Bestätigung, Version der Bestätigung 3. Produktname/Funktion 4. Bestätigung, dass das Produkt in seiner Zusammensetzung den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sowie der Richtlinie 2002/72/EG bzw. der Bedarfsgegenstände-Verordnung entspricht. 5. Informationen über die bei der Herstellung verwendeten Stoffe, a) für die SML-Werte (= spezifische Migrationslimits) existieren b) für die Restmonomer-Gehalte existieren, c) deren Verwendung in Lebensmitteln Einschränkungen unterliegen ( Dualuse-Stoffe ) Modernes Küchenmanagement

14 6. Eine genaue Beschreibung, für welche Verwendung das Material geeignet ist, z. B. a) die zur Verpackung geeigneten Lebensmittel (z. B. nur Trockenprodukte, fetthaltige Lebensmittel, proteinhaltige Lebensmittel), b) die geprüfte, längstmögliche Kontaktdauer, c) die geprüfte und längstmögliche Kontakttemperatur. Bei Verwendung eines mehrschichtigen Systems muss die Bestätigung enthalten sein, dass das verwendete Material den derzeit geltenden Bestimmungen entspricht Konformitätserklärungen für Zellglasfolie Detaillierte Vorgaben, welche Elemente eine Konformitätserklärung enthalten muss, existieren derzeit nicht. Daher muss nur bestätigt werden, dass die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 und der Richtlinie 2007/42/EG eingehalten werden Konformitätserklärungen für Keramik Für Keramik sind die Bescheinigungen weniger aufwändig als für Kunststoffe. Es wird angegeben: 1. Name und Anschrift des Herstellers bzw. Importeurs 2. Datum der Ausstellung der Bestätigung, Version der Bestätigung 3. Produktname/Funktion 4. Bestätigung, dass das Produkt in seiner Zusammensetzung des Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 sowie der Richtlinie 84/500/EWG bzw. der Bedarfsgegenstände-Verordnung entspricht. 5. Nachweise darüber, dass die Höchstgrenzen, die in der Richtlinie 84/500/EWG genannt sind, eingehalten werden. Die Nachweise enthalten mindestens a) die Ergebnisse der durchgeführten Analysen, b) die Testbedingungen und c) den Namen und die Anschrift des Laboratoriums, das die Analysen durchgeführt hat. 14 Modernes Küchenmanagement

15 6.4.4 Konformitätserklärungen für andere Materialien Vorgaben für andere Materialien als Kunststoffe, Zellglasfolie und Keramik gibt es nicht. Die Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 kann bestätigt werden. Dies ist aber nicht verpflichtend. 7 Beispiel Da es kein vorgegebenes Formular für Konformitätserklärungen gibt, sondern nur die enthaltenen Elemente beschrieben sind, wird jede Bescheinigung in der Form etwas anders aussehen. Auf Seite 16 sehen Sie ein Beispiel, wie sie aussehen kann: Hierzu gehört das in der Erklärung erwähnte Gutachten des Instituts ALLWISSEND, in dem auch die Referenznummer und das Datum stehen müssen. Das Gutachten enthält die Elemente chemische Zusammensetzung, durchgeführte Untersuchungen wie Migrationstest, Extraktionsuntersuchungen, sensorische Prüfungen, abschließende Beurteilung und der sich aus der Beurteilung ergebende bestimmungsgemäße Gebrauch. 8 Weitere Informationsquellen Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde: BLL-Informationsschrift Die Konformitätserklärung für Lebensmittelbedarfsgegenstände gemäß Bedarfsgegenständeverordnung ( ) ( Internetseite der Europäischen Union: Foto: St. Landgraf/Pixelio Modernes Küchenmanagement

16 Firma Mustermann GmbH Wunschstr Buxtehude Hiermit erklären wir, dass unser Produkt Kunststoff-Becher 200 ml QYX76 Konformitätserklärung Art. QYX76 den derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen der Bedarfsgegenstände-VO sowie der Verordnung (EU) Nr. 1035/2004 vom 27. Oktober 2004 entspricht. Die Gesamtmigration sowie die spezifische Migration liegen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch unter den gesetzlichen Grenzwerten. Die Prüfung erfolgte gem. der Richtlinie 82/711/EWG des Rates vom 18. Oktober 1982 unter Berücksichtigung der Richtlinie 85/572/EWG des Rates vom 19. Dezember Die eingesetzten Materialien erfüllen die Anforderungen der Bedarfsgegenstände-Verordnung und der EU-Kunststoffrichtlinie 2007/72/EG. Das Produkt entspricht 31 Abs. 1 des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) und kann als Bedarfsgegenstand verwendet und in Verkehr gebracht werden (Gutachten Institut ALLWISSEND, Hamburg, Deutschland, Referenz-Nr XY, ). Lebensmittelarten, die mit dem Material in Berührung kommen dürfen: Trockenlebensmittel, Obst, Gemüse Lebensmittelgruppen, die nicht mit dem Material in Berührung kommen dürfen: Fetthaltige Lebensmittel, Fleisch, Fisch, Meerestiere Die Rückverfolgbarkeit nach Verordnung (EU) Nr. 1035/2004 ist gewährleistet: Kennzeichnung: Karton-Nummer in Verbindung mit dem Produktionsdatum. Wir weisen darauf hin, dass sich der Verwender über die Eignung des Produkts für einen in dieser Spezifikation nicht genannten Verwendungszweck selbst überzeugen muss. Ort, Datum Unterschrift/Firmenstempel Datum erstellt: TT/MM/JJ (Datum ersetzt: TT/MM/JJ) Gültigkeit: Diese Erklärung gilt ausschließlich für das beschriebene Produkt. Bei Änderung der Zusammensetzung, produktrelevanter gesetzlicher Bestimmungen oder neuer toxikologischer Erkenntnisse verliert sie ihre Gültigkeit. 16 Modernes Küchenmanagement

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