Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012

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1 Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn Kirchenkanzlei, Kommunikationsdienst Bürenstrasse 12, Postfach, 3000 Bern 23 Telefon , Fax Internet: Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012 des Synodalrates an die Mitglieder der Verbandssynode, an die Kirchgemeinderäte und die Pfarrämter, an die Katechetinnen, Sozialdiakone, Organistinnen und an die Vorstände der Kirchlichen Bezirke Inhalt Seite Editorial 3 1 Medienmitteilung der Sommersynode Beschlussprotokoll Sommersynode Am 1. Juli in Kraft, Neudruck: Teilrevidierte Kirchenordnung 9 4 Inkrafttreten: Vier Teilrevisionen vom 7. Dezember Mitwirkung der kirchlichen Oberbehörde: Nichtweiterbeschäftigung von Pfarrpersonen ab Stellenbeschriebe Gemeindepfarrstellen (Excel-Instrument) 12 7 Unterstützung von Kooperationsprojekten: Bezirksfonds 13 8 Kollektenaufruf Bibelsonntag vom 28. August Kollektenrechnung Kirchensonntag Redaktionsschluss: 15. August Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012 Seite 1

2 Seite 2 Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012

3 Liebe Leserin, lieber Leser Der Juni präsentierte uns nicht nur wettermässig ein Wechselbad; auch die kirchenpolitische Landschaft erwies sich mitunter als unberechenbar und so, wie es sich bei unsicherer Wetterprognose bewährt, einen Schirm mit sich zu führen, so bewährt es sich auch in der politischen Diskussion, Vorsorge zu treffen! Im Fokus der kirchenpolitischen Debatten stand in den vergangenen Wochen die Frage, ob das bewährte Berner System der Pfarrbesoldung ohne Not auf den Kopf gestellt werden soll. Der Synodalrat hat sich intensiv mit der Motion befasst, die mit Blick auf einen erwünschten Systemwechsel einen Bericht verlangte. Am 19. Juni beantragte der Regierungsrat dem Berner Kantonsparlament Ablehnung der Motion, weil unter anderem die Reaktion der Landeskirchen gezeigt habe, dass die Forderung nach einer grundsätzlichen Neupositionierung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat als Affront und als erheblich belastend für ebendieses Verhältnis empfunden würde. Die Stellungnahmen des Synodalrats in den Medien haben also unmittelbar Wirkung gezeigt. Im Sinn vorausschauender Planung hat der Synodalrat diesen neuerlichen Vorstoss gegen das bewährte Berner System durchaus ernst genommen. In enger Kooperation mit der römisch-katholischen und der christkatholischen Landeskirche sowie den Jüdischen Gemeinden und in Absprache mit dem Pfarrverein und dem Kirchgemeindeverband kam er zum Schluss, er wolle aktiv über unsere Interessen informieren. Offensichtlich hat die Berner Regierung unsere Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und sie zumindest in Teilen übernommen. Die abschliessende Würdigung wird dann im Grossen Rat erfolgen, der sich wohl im Herbst mit der Motion befassen wird. Es ist unseres Erachtens eine weise Entscheidung des Regierungsrates, die Motion Wüthrich abzulehnen. Ihre Umsetzung würde die Steuerzahler im Kanton Bern sehr viel Geld kosten und nicht zur erhofften Kosteneinsparung führen. Wir appellieren nun an den Grossen Rat, die Motion Wüthrich ebenfalls klar abzulehnen. Der Systemwechsel wäre abenteuerlich und würde teurer als die bisherige Lösung. Nachdem auch der Regierungsrat eine grundsätzliche Neu- Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012 Seite 3

4 positionierung des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat für nicht angezeigt erachtet, macht es auch nicht Sinn, einen teuren Bericht zu erstellen. Immerhin haben der Grosse Rat und der Regierungsrat in der jüngeren Vergangenheit mehrmals die Weiterführung der bisherigen Zusammenarbeit zwischen Kirche und Staat im Kanton Bern bestätigt. Im Rahmen der Gesetzesrevision über die Bernischen Landeskirchen bekannte sich das Kantonsparlament 1995 mit grosser Mehrheit zur fortgesetzten Übernahme der Pfarrgehälter. Und im Jahr 2008 erneuerte der Grosse Rat dieses Bekenntnis zur bernischen Ausprägung der Partnerschaft zwischen Kirche und Staat, indem er die Motion Messerli/Löffel «Grundsatzdebatte zum künftigen Verhältnis zwischen Kirche und Staat: Trennung, Entflechtung oder status quo?» mit grossem Mehr ablehnte. Trotz Teilerfolg und konstruktiven Rückmeldungen aus der Parteienlandschaft ist die politische Debatte kaum kalkulierbar und sie bindet spürbar Ressourcen. Um dem häufig kurzfristig manifestierten Medieninteresse Genüge zu tun, ist ein hohes Mass an Reaktions- und Vernetzungsfähigkeit vonnöten. Daneben und das ist mir im Rückblick auf hektische Tage im Juni besonders wichtig darf nicht vergessen werden, dass die Politik für unsere Kirche trotz allem ein Nebenschauplatz ist. Im Zentrum unserer Arbeit stehen Pfarrerinnen und Pfarrer, Mitarbeitende in der Sozialdiakonie und in der Katechetik, Kirchgemeindebehörden, Sigristen, Sekretariate und unzählige Freiwillige, die tagtäglich in den Gemeinden wertvolle und gesellschaftlich weit über die Kirchenmitglieder hinausreichende Leistungen erbringen. Ich erlebe eine vielgestaltige, Sinn stiftende und Menschen verbindende Volkskirche. Damit diese Volkskirche auch in Zukunft verankert bleibt, unternehmen wir intensive Anstrengungen auf politischer Ebene. Freundliche Grüsse Pfarrer Andreas Zeller Präsident des Synodalrats Seite 4 Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012

5 1 Medienmitteilung Sommersynode 2012 Gesprächssynode zu den gesellschaftlichen Veränderungen geplant Die Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn beschliesst, sich im Frühling 2013 an einer Gesprächssynode mit den gesellschaftlichen Veränderungen auseinander zu setzen. Weiter genehmigt sie Jahresrechnung und den Tätigkeitsbericht und diskutiert engagiert verschiedene persönliche Vorstösse. Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn führen im Frühling 2013 in Grenchen eine Gesprächssynode durch. Thema sind die gesellschaftlichen Veränderungen und die Risiken und Chancen, die sich mit ihnen verbinden. Eine Vorbereitungskommission hat die Arbeit aufgenommen. Ausbildungspfarrerinnen und -pfarrer, die ein Lernvikariat oder ein Praktisches Semester begleiten, erhalten zukünftig eine höhere Entschädigung. Statt eines Büchergutscheins erhalten sie künftig, eine Entschädigung von 1000 Franken. Zudem erhalten die Ausbildungspfarrerinnen und -pfarrer des Lernvikariats eine zusätzliche Ferienwoche. Auch nach dieser Anpassung wird weiterhin ein hohes freiwilliges Engagement vorausgesetzt. Die Jahresrechnung und der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2011 werden fast einstimmig genehmigt. Die Jahresrechnung schliesst deutlich besser als budgetiert. Der Ertragsüberschuss von 1,05 Millionen Franken resultiert ebenso aus hoher Budgetdisziplin wie aus einmaligen Sondererträgen. Mit verschiedenen Rückstellungen wird Vorsorge für bevorstehende Entwicklungen geleistet. Engagierte Voten, aber keine Mehrheiten Zwei Motionen scheitern trotz engagierter Debatte eindeutig. Gegen den Willen des Synodalrats wollte eine deutliche Mehrheit der Synode die Exekutive nicht zwingen, sich selber einen grösseren Handlungsspielraum bezüglich Delegation von Arbeiten an die operative Ebene zu verschaffen. Für Synodalratspräsident Andreas Zeller sind die Synodalratsmitglieder bereit, etwas zu leisten und brauchen keine weitergehenden Instrumente zur Entlastung. Eine Motion zur Stärkung des reformierten Profils wollte die erst 2010 revidierte Kirchenordnung im Bereich des interreligiösen Dialogs korrigieren. Sie fand schliesslich nur elf Befürworter aus den Reihen des Motionärs und wurde mit 145 Stimmen klar abgelehnt. Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012 Seite 5

6 Resolution zum Lehrplan 21 findet klare Unterstützung Die Synode unterstützt den Synodalrat mit einer Resolution in seinen Bestrebungen, sich im Rahmen des Lehrplans 21 für den Religionskunde- Unterricht einzusetzen. In der Diskussion wird deutlich, dass es um Allgemeinwissen über alle Weltreligionen, aber insbesondere auch um die grundsätzlichen Inhalte des Christentums als kulturelle Grundlage in der Schweiz geht. Wichtig ist zudem, dass Lehrende für Religionsunterricht ausgebildet werden. Zwei Interpellationen laden den Synodalrat ein, sich verstärkt für die Arbeitsmöglichkeit von Menschen mit Behinderungen einzusetzen und sich beim Heks gegen den Ausstieg aus Guatemala zu engagieren. In Kürze Die Synode wählt Willy Bühler (Thun) als Abgeordneten in die Delegiertenversammlung des Schweiz. Evangelischen Kirchenbundes. Die Synode wählt Hans-Ueli Schmocker (Hindelbank) in die Geschäftsprüfungskommission. 2 Beschlussprotokoll Sommersynode vom 29./30. Mai 2012 Traktandum 1: Eröffnung durch den Synodepräsidenten Traktandum 2: Protokoll der Wintersynode vom 6./ ; Genehmigung Genehmigung: Das Protokoll der Wintersynode vom Dezember 2011 wird mit folgender Änderung genehmigt: Unter Entschuldigungen ist auch Herr Dr. med. Hans-Werner Leibundgut, Müntschemier, aufzuführen. Traktandum 3: Wahl eines Abgeordneten für die Abgeordnetenversammlung des SEK; Ersatz für den zurückgetretenen André Urwyler (Fraktion der Unabhängigen). Wahl: Gewählt ist Herr Willy Bühler, Thun. Seite 6 Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012

7 Traktandum 4: Wahl eines Mitglieds der Geschäftsprüfungskommission; Ersatz für den zurückgetretenen Christian Tappenbeck (Positive Fraktion); Wahl Wahl: Gewählt ist Herr Hans-Ueli Schmocker, Hindelbank Traktandum 5: Durchführung einer Gesprächssynode 2013; Entscheid über die Durchführung, das Thema und die Rahmenbedingungen; Beschluss Beschluss: 1. Die Synode beauftragt die Kommission für die Gesprächssynode, eine Gesprächssynode zum Thema «Wie zukunftsfähig ist unsere Kirche?» vorzubereiten. 2. Ziel und Zweck der Gesprächssynode ist, die Chancen zu erkennen, welche die Veränderungen in Gesellschaft und Kirche bieten. 3. Die Gesprächssynode findet am 24. April 2013 in Grenchen SO statt. 4. Der Kreis der Teilnehmenden umfasst die Synodalen, die Synodalratsmitglieder, Referentinnen und Referenten und die vom Synodalrat bezeichneten Mitarbeitenden der Bereiche. 5. Die Medien werden zur Gesprächssynode eingeladen. 6. Die Kosten ergeben sich aus dem vorliegenden Budget. Traktandum 6: Tätigkeitsbericht 2011; Genehmigung Genehmigung: Der Tätigkeitsbericht 2011 wird genehmigt. Traktandum 7: Jahresrechnung 2011; Genehmigung Beschluss: 1. Die in die Zuständigkeit der Synode fallenden Nachkredite im Betrag von CHF werden gutgeheissen. 2. Die Arbeitgeberreserve wird um CHF erhöht. 3. Die Rückstellung für das «Haus der Kirche» wird um CHF erhöht. 4. CHF werden in den Erneuerungsfonds Liegenschaften des Finanzvermögens eingelegt. 5. Der verbleibende Ertragsüberschuss von CHF wird dem Eigenkapital zugeführt. 6. Die Jahresrechnung 2011 wird in der vorliegenden Fassung gutgeheissen. Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012 Seite 7

8 7. Die Abrechnung des Finanzausgleichs der Kirchgemeinden wird zur Kenntnis genommen. Traktandum 8: Entschädigung der Begleitung von Lernvikariat und Praktischem Semester; wiederkehrender Kredit; Beschluss Beschluss: 1. Die Synode beschliesst einen wiederkehrenden Kredit zur Finanzierung einer Entschädigung für die Begleitung von Lernvikariat und Praktischem Semester. 2. Der Kredit bemisst sich nach der Anzahl begleiteter Lernvikariate und Praktischer Semester pro Jahr und der Höhe der Pauschalentschädigung von Fr pro Begleitung. Er wird in Budget und Rechnung jeweils im Kto als gebundene Ausgabe ausgewiesen. Traktandum 9: Motion der Präsidien aller Fraktionen, der FIKO und der GPK betreffend Optimierungsmöglichkeiten in der Synodalratsarbeit; Überweisung; Beschluss Beschluss: Die Motion der Präsidien aller Fraktionen, der FIKO und der GPK betreffend Optimierungsmöglichkeiten in der Synodalratsarbeit wird abgelehnt. Traktandum 10: Motion des Synodalen Werner Steube, Gottstatt, betreffend «Pro evangelisch-reformiertes Profil. Oder: Gegen die Selbstzerstörung der Kirche»; Überweisung; Beschluss Beschluss: Die Motion des Synodalen Werner Steube, Gottstatt, betreffend «Pro evangelisch-reformiertes Profil. Oder: Gegen die Selbstzerstörung der Kirche» wird abgelehnt. Traktandum 11: Evt. Dringliche Motionen Es sind keine dringlichen Motionen eingereicht worden. Traktandum 12: Evtl. Dringliche Postulate Es sind keine dringlichen Postulate eingereicht worden. Traktandum 13a: Interpellation des Synodalen Jürg Liechti-Möri betreffend Arbeit für Menschen mit Behinderungen Die Interpellation von Jürg Liechti-Möri betr. Arbeit für Menschen mit Behinderungen ist behandelt worden. Traktandum 13b: Interpellation des Synodalen Jürg Liechti-Möri betreffend Ausstieg von HEKS aus der Guatemala-Arbeit Seite 8 Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012

9 Die Interpellation von Jürg Liechti-Möri betr. Ausstieg von HEKS aus der Guatemala-Arbeit ist behandelt worden. Traktandum 14: Resolution der Synode der Reformierten Kirchen Bern-Jura- Solothurn zum Thema «Religionskunde» im Lehrplan 21 an den Volksschulen Beschluss: Die Resolution «Religionskunde im Lehrplan 21 an den Volksschulen» wird angenommen. Es sind keine Petitionen eingereicht worden. 3 Am 1. Juli in Kraft und Neudruck Teilrevidierte Kirchenordnung Wie bereits im Kreisschreiben Nr. 1/2/2012, Seiten 8-10, Ziffer 3, informiert wurde, tritt die Änderung vom 24. Mai 2011 der Kirchenordnung - zu den Themen «Kirche, Amt, Ordination und Beauftragung» und «Gemeindeleitung» - am 1. Juli 2012 in Kraft. Tangiert sind Änderungen der Kirchenordnung in einem Hinweis und in 65 Artikeln (Hinweis vor Art. 1 «Diese Kirchenordnung gilt für Männer und Frauen», Art. 25, 34, 42, 53, 57, 70, 76, 77, 80, 81, 91, , 110, 111, 112, 113, 117, 118, , , , 145a-145c, 145f-145k, 153, 175, 193, 194, 194a, 194b, , 197a, 197b, 198, 199, 202). Weitere Artikel der Kirchenordnung bleiben zwar unverändert, wurden jedoch im Zuge der Teilrevision umplatziert. Die teilrevidierte Kirchenordnung ist in der Erlasssammlung des Internets ( unter KES aufgeschaltet. Zudem wurde die Kirchenordnung wegen den vielen Änderungen und Umplatzierungen von Artikeln als Broschüre neu gedruckt. Sie kann bei den Zentralen Diensten gegen eine Gebühr von Fr bezogen werden. An sämtliche Kirchgemeinden wird zudem die Kirchenordnung in Broschürenform kostenlos in 2 Exemplaren versandt. Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012 Seite 9

10 4 Inkrafttreten Vier «kleine» Teilrevisionen vom 7. Dezember 2011 An ihrer Session vom 6./7. Dezember 2011 hat die Synode vier «kleine» Teilrevisionen der Kirchenordnung verabschiedet. Diese vier Teilrevisionen wurden dem fakultativen Referendum unterstellt (Kreisschreiben Nr. 1/2/2012, Seiten 10 und 11, Ziffer 4). Innert Frist ist vom Referendumsrecht kein Gebrauch gemacht worden. Der Synodalrat hat diese Änderungen ebenfalls per 1. Juli 2012 in Kraft gesetzt. Diese Änderungen sind in die Kirchenordnung integriert worden. Es handelt sich um die folgenden Anpassungen: 1.) Artikel 13a (neu): Publikation von Taufen und Kasualien 1 Kirchgemeinden können Taufen und Kasualien (Konfirmationen, Trauungen, Abdankungen) in ihren Publikationen veröffentlichen. 2 Die betroffene Person, beziehungsweise deren Eltern oder gesetzliche Vertretung, kann diese ohne Angabe von Gründen untersagen. 2.) Artikel 150a Absatz 5 (neu): betreffend Kontaktgremium Solothurn 5 Die Zusammenarbeit zwischen dem Synodalrat und der Bezirkssynode Solothurn wird insbesondere durch ein Kontaktgremium gepflegt. Diesem gehören Delegierte des Synodalrates und der Bezirkssynode Solothurn an. Das Kontaktgremium ist gegenüber dem Synodalrat und der Bezirkssynode Solothurn antragsberechtigt. 3.) Artikel 151a: betreffend Regionalpfarrerinnen und Regionalpfarrer 1(BE) Der Kanton bezeichnet im Einvernehmen mit dem Synodalrat die Pfarrstellen für Regionalpfarrämter im Kanton Bern. 1(JU) gegenstandslos 2 Die Regionalpfarrer übernehmen oder vermitteln bei Krankheit, Abwesenheit oder Vakanz Stellvertretungen für die Gemeindepfarrerinnen in ihrem Wirkungskreis. 3 Sie erfüllen nach Massgabe der Verordnung des Synodalrates und der Arbeitsbeschreibung für die konkrete Stelle weitere Aufgaben, namentlich in der Begleitung und Beratung der Kirchgemeinden und der Gemeindepfarrer. 4 Der Wirkungskreis der Regionalpfarrerin richtet sich nach ihrer Arbeitsbeschreibung. Vorbehalten bleiben vertragliche Regelungen mit der Seite 10 Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012

11 Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Jura und allfällige weitere Vereinbarungen, namentlich betreffend den Kirchlichen Bezirk Solothurn. 5 Der Synodalrat regelt die Unterstellung der Regionalpfarrer, deren Aufgaben und weitere Einzelheiten durch Verordnung. 4.) Artikel 158 Absatz 2: betreffend Notfallseelsorge (Zusatz hier Kursiv): 2 Sie [die Kirche] weiss sich verantwortlich für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie in Institutionen wie Schule, Universität, Spitälern und Heimen, Untersuchungsgefängnissen und Strafanstalten sowie für die Notfallseelsorge. 5 Mitwirkung der kirchlichen Oberbehörde Nichtweiterbeschäftigung von Pfarrpersonen ab 2014 Am 1. Januar 2012 ist im Kanton Bern die Teilrevision des Gesetzes über die bernischen Landeskirchen in Kraft getreten. Gemäss Art. 31 Abs. 1 werden Pfarrerinnen und Pfarrer neu mit unbefristetem Vertrag angestellt. Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens laufenden Amtsdauern werden indes zu Ende geführt. Es besteht die folgende Übergangsbestimmung: «Für Inhaberinnen und Inhaber von Pfarrstellen, welche bis zum 31. Dezember 2013 gewählt sind, entscheidet der Kirchgemeinderat bis zum 30. Juni 2013 über die Weiterführung der Anstellung ab 1. Januar 2014.» Mit Schreiben vom November 2011 bittet Hansruedi Spichiger, Beauftragter für kirchliche Angelegenheiten des Kantons Bern, die Kirchgemeinden, ihre Beschlüsse über eine Nichtweiterbeschäftigung bis Ende 2012 zu treffen. In Fällen, wo ein Kirchgemeinderat das Arbeitsverhältnis mit einer Pfarrperson kündigt, sieht das Kirchengesetz in Art. 34 Abs. 2 neu folgende Regelung vor: «Bevor der Kirchgemeinderat einer Inhaberin oder einem Inhaber einer Pfarrstelle oder Hilfspfarrstelle kündigt, hat er die kirchliche Oberbehörde zur Mitwirkung beizuziehen.» Dasselbe Verfahren gilt gemäss den Übergangsbestimmungen des Kirchengesetzes auch für den Fall, dass der Kirchgemeinderat das Arbeitsverhältnis nach dem 1. Januar 2014 nicht weiterführen will. In einem solchen Fall ist der Synodalrat also ebenfalls zur Mitwirkung beizuziehen. Erwägt also eine Kirchgemeinde, eine Pfarrperson ab dem 1. Januar 2014 nicht mehr weiter zu beschäftigen, teilt sie dies frühzeitig, das heisst vor Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012 Seite 11

12 Aussprechen ihrer Absicht dem Bereich Theologie der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn mit. Adresse: Reformierte Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Bereich Theologie, Bürenstrasse 12, 3000 Bern 23. Der Bereich Theologie wird die weiteren Schritte an die Hand nehmen. Kirchengesetz online unter: 6 Stellenbeschriebe Gemeindepfarrstellen Seit dem letzten Jahr wird der Stellenbeschrieb für Pfarrstellen von der Kirche abschliessend behandelt. Der Synodalrat hat die veränderten Grundlagen beschlossen. Für die Bestimmung der grundlegenden Zahlen zum Stellenbeschrieb hat der Bereich Theologie, in enger Zusammenarbeit mit den Regionalpfarrpersonen, zwei Excel-Instrumente erarbeitet, welche die Berechnung vereinfachen. Eines dient der Berechnung der je einzelnen Pfarrstelle (Anhang A zum STEBE). Das zweite erlaubt die Übersicht über mehrere Pfarrstellen in einer Kirchgemeinde (Anhang B zum STEBE). Wer mit diesen Instrumenten die Grundlagen zum Stellenbeschrieb berechnen will, wende sich bitte an Pfr. Andreas Gund, Verantwortlicher Personalentwicklung, Bereich Theologie, andreas.gund@refbejuso.ch, Tel oder - besonders bei Neubesetzungen von Pfarrstellen - an die zuständige Regionalpfarrperson. Für die französisch-sprachigen Pfarrstellen wird eine Übersetzung der beiden Excel-Instrumente bis Ende August vorliegen. Seite 12 Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012

13 7 Unterstützung regionaler Kooperationsprojekte Bezirksfonds Der Bezirksfonds kann neu auch regionale Kooperationsprojekte unterstützen. Der Synodalrat hat im Hinblick auf die Bezirksreform eine Verordnung über die finanzielle Unterstützung der kirchlichen Bezirke (also über den Bezirksfonds) erlassen. Unter anderem können neu aus dem Bezirksfonds auch Unterstützungsbeiträge für kleinräumigere regionale Kooperationsprojekte geleistet werden. Die Bezirke, die die Anträge beim Synodalrat stellen müssen, erhalten so bei ihrer neuen Aufgabe (Förderung der regionalen Zusammenarbeit) substantielle Unterstützung. Wortlaut des Reglements und weitere Informationen zur Bezirksreform unter: 8 Kollektenaufruf Bibelsonntag vom 28. August 2012 In diesem Jahr steht der Bibelsonntag unter dem Thema «Gottes Wort für die Gefangenen». Mit der Kollekte wird das Inland-Projekt «Gefängnisbibeln» der Schweizerischen Bibelgesellschaft (SB) unterstützt: 71,4 Prozent der Insassen in Schweizer Gefängnissen sind ausländischer Herkunft. Ziel des Projektes ist es, jedem Gefangenen eine Bibel oder ein Neues Testament in seiner Muttersprache kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Abklärung, wie viele Bibeln in welcher Sprache gewünscht werden, geschieht über die leitenden Gremien der Haftanstalten. Die Abgabe erfolgt auf Wunsch der Gefangenen durch die verantwortlichen Gefängnisseelsorgerinnen und Seelsorger. Der Bedarf ist gross: Im Jahre 2010 startete die SB dieses Projekt als Pilotprojekt und konnte seither 3310 Bibeln und Neue Testamente in die Schweizer Gefängnisse liefern. Ein ausführlicher Projektbeschrieb, zwei Predigt-Vorschläge, Hintergrund- Informationen sowie eine Kollektenansage stehen ab Mitte Juli 2012 im Internet unter zum Download bereit. Auf Wunsch kann die vollständige Dokumentation auch in gedruckter Form bei der Schweizerischen Bibelgesellschaft per (eva.thomi@die-bibel.ch) zum Preis von 10 Franken bezogen werden. Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012 Seite 13

14 Der Synodalrat dankt Ihnen herzlich für Ihr Engagement und Ihre Spenden und bittet die Kirchgemeinden, die Kollekte für den Bibelsonntag auf das Konto der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, PC zu überweisen, obschon sie vom berücksichtigten Werk ebenfalls einen Einzahlungsschein erhalten. Besten Dank. 9 Kollektenrechnung Kirchensonntag 2012 Die Kollekte zum Kirchensonntag wurde unter dem Rahmen-Thema «WILLKOMMEN Gastfreundschaft in unseren Kirchen» durchgeführt und ergab ein Ergebnis von Franken (Ergebnisse der Vorjahre: 2011: Fr , 2010: Fr ). Die Kollekte wurde zu gleichen Teilen (je Franken) an folgende Werke, Projekte vergeben: Solothurn: Kunst im Kirchenraum Bern: Kirchenführer gastfreundliche Kirchenräume im Gantrisch Jura: Digger DTR Minenräumung Technologies Der Synodalrat bedank sich bei allen Beteiligten herzlich. Seite 14 Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012

15 10 Nächstes Kreisschreiben Redaktionsschluss am 15. August 2012 Redaktionsschluss Juli/August-Kreisschreiben: 15. August Beilagen für den Gemeinschaftsversand vom September sind anzumelden bis zum 15. August 2012, bei den Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, Kommunikationsdienst, Bei Annahme des Gesuches müssen zwei druckfertige Muster bis am 20. August beim Kommunikationsdienst eintreffen. Die Beilagen müssen fertig gedruckt, kopiert oder vervielfältigt bis spätestens 24. August bei Stämpfli AG Bern, Grafisches Unternehmen, Wölflistrasse 1, 3001 Bern, Telefon , sein. Es können nur rechtzeitig eingereichte Beiträge und Beilagen berücksichtigt werden. Für Ihr Verständnis danken wir bestens. Bern, 1. Juli 2012/kfr NAMENS DES SYNODALRATES Der Präsident: Kommunikationsdienst: Andreas Zeller Thomas Gehrig Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012 Seite 15

16 Es gibt keine Beilagen zu diesem Kreisschreiben Adressänderungen Bitte teilen Sie uns Adressänderungen rechtzeitig mit. Meldungen bitte an oder Danke. Abonnieren Sie den Newsletter auf refbejuso.ch Weitere Informationen (Kursausschreibungen, Veranstaltungen, aktuelle Meldungen) werden im Newsletter «info refbejuso» publiziert. Der Newsletter kann unter abonniert werden. Seite 16 Kreisschreiben Nr. 7/8 / 2012

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