Vernehmlassung: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

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1 CVP SCHWEIZ CVP Schweiz, Eidgenössische Finanzverwaltung Sektion Finanzausgleich Bundesgasse Bern Bern, 14. Juni 2014 Vernehmlassung: Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns eingeladen, zu obengenannter Vorlage Stellung zu nehmen. Für diese Gelegenheit zur Meinungsäusserung danken wir Ihnen bestens. Allgemeine Bemerkungen Das Bekenntnis zu den Grundsätzen der Subsidiarität und Solidarität und damit zum Föderalismus und Finanzausgleich zählt zu den wichtigsten staatspolitischen Leitlinien der CVP Schweiz. Deshalb ist die NFA für die CVP ein zentrales und äusserst wichtiges Element für eine erfolgreiche Schweiz. Um der Bedeutung der NFA gerecht zu werden, hat die CVP Schweiz vorliegende Vernehmlassungsantwort auf Basis von mehreren Anhörungen ausgearbeitet, unter anderem mit den CVP- Regierungsräten, der CVP-EVP Fraktion, etc. Die Grundsätze des Finanzausgleichs gelten für die CVP als unbestritten, niemand stellt den Finanzausgleich in Frage. Da die NFA erst seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist, ist es zu früh, das System bereits jetzt grundlegend umzustellen. Diese Gefahr besteht aber, sobald einige Faktoren hinzugenommen bzw. weggelassen werden. Dementsprechend ist die CVP zum jetzigen Zeitpunkt gegenüber Veränderungen sehr zurückhaltend. Die CVP Schweiz unterstützt deshalb die Grundhaltung des Bundesrates, welcher sich in der Vorlage für eine Konstanz des Systems ausspricht, ist aber klar gegen eine Reduktion des Bundesbeitrages. Der CVP ist es ausserdem ein Anliegen, dass die NFA klar von der Unternehmenssteuerreform III getrennt wird. Die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III sollen separat und erst zu einem späteren Zeitpunkt beurteilt werden. Nachfolgend werden die einzelnen Fragen des Fragenkatalogs beantwortet sowie weitere Standpunkte der CVP präzisiert.

2 Ressourcenausgleich 1. Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, der Grundbeitrag des Ressourcenausgleichs sei aufgrund der permanenten Überschreitung des Mindestausstattungsziels in der zweiten Vierjahresperiode anzupassen? a. Falls eine Anpassung des Grundbeitrags erfolgt: Sind Sie auch der Meinung, dass der Grundbeitrag um diejenige Summe zu korrigieren ist, um welche die Dotation in den Jahren durchschnittlich zu hoch lag? Die CVP ist der Meinung, dass die ursprünglichen Ziele der NFA wieder vermehrt in den Fokus rücken müssen. Zudem sind die Disparitäten zwischen den Kantonen immer noch sehr gross. Die ursprünglich gesteckten Ziele sind (noch) nicht erreicht. Die CVP lehnt eine Anpassung klar ab; sie kann die Auffassung des Bunderates nicht stützen. Die CVP lehnt zudem eine Reduktion des Bundesbeitrages ab. Dies vor allem aus zwei Gründen: Die zugesicherte Haushaltsneutralität durch den Bund konnte nur erreicht werden, indem der Bund seinen Ressourcenausgleich ab 2012 um jährlich 81 Mio. Franken erhöht hat. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass der Bund nun seinen Beitrag reduzieren will. Eine solche Reduktion verletzt die Haushaltsneutralität. Ausserdem muss berücksichtigt werden, dass der Bund in den letzten Jahren den Kantonen Aufgaben übertragen hat, die die Kantonshaushalte schwer belasten. Es handelt sich vor allem um Aufgabenbereiche, die ein starkes Wachstum verzeichnen (z.b. Ergänzungsleistungen, Spitalfinanzierung, Pflegefinanzierung). Mit einer jetzigen Besserstellung des vertikalen Ressourcenausgleichs würde der Bund somit gleich doppelt profitieren. Die Kantone dürfen gegenüber dem Bund nicht schlechter gestellt werden. 2. Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, auf eine Belastungsobergrenze für ressourcenstarke Kantone sei zu verzichten? Auch wenn die Solidarhaftung und die damit verbundenen Auswirkungen vor allem für die Geberkantone sehr belastend sein können, spricht sich die CVP gegen eine Belastungsobergrenze aus. Jedoch soll in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob das Ressourcenpotential nicht näher an den heutigen Zahlen orientiert werden kann. Konkret soll für den dritten Wirksamkeitsbericht geprüft werden, ob nicht mehr drei Bemessungsjahre, sondern nur noch zwei Jahre als Bemessungsperiode ausreichen würden. Diese Massnahme würde sowohl der Planungssicherheit der Geber- wie auch der Nehmerkantone zugute kommen. Im dritten Wirksamkeitsbericht ist zudem zu prüfen, ob beim Überschusspotential ein fixer Satz für je vier Jahre für die Abschöpfung eingeführt werden soll. Dies würde die jährlichen Schwankungen, insbesondere nach oben, etwas abfedern. Ein ähnlicher dämpfender Mechanismus müsste bei den Nehmerkantonen geprüft werden. 3. Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, dass die bisherige Berechnungsmethode der Einund Auszahlungen beizubehalten sei? Die CVP hat sich vor allem mit dem Vorschlag einer neutralen Zone befasst. Nach gründlicher Diskussion lehnt sie das Konzept der neutralen Zone ab, sieht aber Handlungsbedarf bezüglich Anreize zur Steigerung des Ressourcenpotentials der Nehmerkantone. Im dritten Wirksamkeitsbericht soll deshalb das Anreizsystem für die Nehmerkantone vertieft geprüft bzw. verbessert werden. 2

3 4. Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, das Ressourcenpotenzial sei weiterhin mit den bisherigen Steuerkategorien zu berechnen und somit auch die Wasserzinsen nicht einzubeziehen? Nach Ansicht der CVP sind Wasserzinsen eine Abgeltung von Nutzungsrechten und somit keine Steuern. Es wäre systemwidrig, diese als Steuerkategorie einzubeziehen, auch wenn sie bei einzelnen Nehmerkantonen beträchtlich ins Gewicht fallen würden. Mit der NFA sollen nur fiskalische Potentiale erfasst werden. Die CVP ist ausserdem der Meinung, dass es andere Faktoren gäbe, die grössere Effekte hätten, bspw. die Gewinne der Kantonalbanken, die ausgegliederten Alters- und Pflegeheime, Gewinne der Entsorgungsunternehmen, etc. Wie eingangs erwähnt, will die CVP aber nicht diesen oder jenen neuen Faktor zum Ressourcenpotenzial dazuzählen, weil man damit eine Bewegung ins Rollen bringt, die das ganze System auf den Kopf stellen könnte. Das würde zu weit führen. Gegenüber dem heutigen System sind keine Änderungen vorzunehmen 5. Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, die Gewinne der juristischen Personen im Ressourcenpotenzial seien zusätzlich zum Faktor Beta nicht noch auf 70 Prozent zu reduzieren? Dieser Frage lässt die CVP grosse Bedeutung zukommen. Sie kann zum jetzigen Zeitpunkt aber unsererseits nicht abschliessend beantwortet werden. Die CVP schlägt vor, dass hinsichtlich des dritten Wirksamkeitsberichts analysiert wird, ob der Faktor geändert werden sollte und wenn ja welcher Faktor unter 1 die optimale Gewichtung der Gewinne der juristischen Personen ausmachen würde. 6. Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, die Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial seien nicht neu zu 50 Prozent, sondern weiterhin zu 75 Prozent zu berücksichtigen? Die CVP teilt die Auffassung des Bundesrates, anerkennt aber auch die herausfordernde Lage der Grenzkantone. Für die quellenbesteuerten Bruttolöhne der Grenzgänger wurde auf die zweite Vierjahresperiode hin bereits der Faktor Delta eingeführt, dieser soll nun nicht gleich nochmals reduziert werden. Die schwierige Situation der Grenzkantone muss aber weiterhin genau verfolgt werden. 7. Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, dass bei den Ausgleichszahlungen ressourcenschwacher Kantone mit einer steuerlichen Ausschöpfung unter dem Durchschnitt der ressourcenstarken Kantone keine Reduktion vorzunehmen sei. Die CVP respektiert die Steuerhoheit der Kantone und setzt sich für einen gesunden Steuerwettbewerb ein. Sie unterstützt hier die Haltung des Bundesrates und erinnert daran, dass die NFA nicht zweckgebunden ausgestaltet ist. Die Mittel sind zweckfrei, Kantone dürfen sich in dieser Hinsicht nicht in die Angelegenheiten anderer Kantone einmischen. Lastenausgleich 8. Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, der Grundbeitrag des Lastenausgleichs (Totalbeträge des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs) sei mittels einer Fortschreibung analog dem im Finanz- und Lastenausgleichsgesetz (FiLaG; Art. 9 Abs. 2) vorgesehenen Verfahren festzulegen? Ja, die CVP teilt diese Auffassung. 3

4 9. Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, dass die Dotationen im geografisch-topografischen und soziodemografischen Lastenausgleich weiterhin gleich hoch sein sollen? Aufgrund der ungleichen Höhe der soziodemografischen Lasten gegenüber den geografischtopografischen Lasten spricht sich die CVP für eine Erhöhung der Dotierung des soziodemografischen Lastenausgleichs aus. Allerdings soll dazu nicht einfach das Verhältnis der beiden Töpfe verändert werden. Der GLA-Dotation soll gleich bleiben, während die SLA-Dotation erhöht werden soll. Die Erhöhung soll aus zwei Gründen zu Lasten des Bundes gehen: Einerseits wird der Bund ab 2016 jährlich 5 Prozent weniger für den Härteausgleich einzahlen müssen und andererseits wurde er bei der Reduktion der Kantonsanteile an der Bundessteuer von 30 % auf 17 % im Vergleich zum Wirtschaftswachstum überproportional entlastet. Härteausgleich 10. Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, der Härteausgleich sei auf die dritte Vierjahresperiode nicht aufzuheben? Mit diesem Punkt hat sich die CVP vertieft auseinandergesetzt. Bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs war der Härteausgleich ein entscheidendes Argument, um den Systemwechsel überhaupt herbeiführen zu können. Es war ein Versprechen, auch im Rahmen der Volksabstimmung Die CVP ist der Meinung, dass man einen vereinbarten Kompromiss nicht einfach ein paar Jahre später wieder auflösen darf. Eine Änderung käme einem Vertrauensmissbrauch gleich. Der Härteausgleich ist deshalb unverändert beizubehalten. 11. Teilen Sie die Auffassung des Bundesrates, dass der Härteausgleich ab 2016 wie vorgesehen (FiLaG; Art. 19 Abs. 3) um jährlich 5 Prozent reduziert werden soll? Ja, die CVP ist mit dieser Vorgehensweise nach wie vor einverstanden. Aufgabenteilung Bund / Kantone 12. Sehen Sie eine sachliche Notwendigkeit, zum jetzigen Zeitpunkt weitere Aufgabenentflechtungen zwischen Bund und Kantonen zu prüfen? Wenn ja, in welchen Gebieten? Die CVP sieht keine weiteren notwendigen Aufgabenentflechtungen, mahnt den Bund aber, die bisherigen Grundsätze der NFA strikter zu beachten: Der Bund darf den Kantonen nicht ständig neue Pflichten zur Finanzierung oder Mitfinanzierung aufdrücken. Die CVP fordert dementsprechend, dass mit dem dritten Wirksamkeitsbericht überprüft wird, ob und inwiefern Lasten des Bundes vermehrt auf die Kantone verschoben wurden und/oder ob neue Lasten oder Lastensteigerungen insbesondere solche mit einer dynamischen Ausgabenentwicklung einseitig den Kantonen aufgebürdet wurden. Miteinzubeziehen ist in dieser Analyse auch die Reduktion der Kantonsanteile an der Bundessteuer von 30 % auf 17 %. Die Entlastung des Bundes war dabei stärker als das durchschnittliche Wirtschaftswachstum, das heisst der Bund wurde überproportional entlastet. Das darf nicht mehr vorkommen. Sollte tatsächlich eine solche Entlastung erfolgt sein, wäre diese rückgängig zu machen. Ausserdem möchte die CVP in diesem Zusammenhang auf die Problematik der Ergänzungsleistungen, der Spitalfinanzierung und der Pflegefinanzierung aufmerksam machen. Die Anliegen der Kantone diesbezüglich können nicht erst 2020 angegangen werden, sondern müssen bereits hinsichtlich des dritten Wirksamkeitsberichts abgewogen werden. 4

5 Weitere Bemerkungen Siehe Antwort auf Frage 12. Wir danken Ihnen für die Möglichkeit zur Stellungnahme und verbleiben mit freundlichen Grüssen CHRISTLICHDEMOKRATISCHE VOLKSPARTEI DER SCHWEIZ Sig. Christophe Darbellay Präsident CVP Schweiz Sig. Béatrice Wertli Generalsekretärin CVP Schweiz 5

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