Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2012

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1 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Finanzverwaltung EFV Finanzpolitik, Finanzausgleich, Finanzstatistik Sektion Finanzausgleich Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleich 2012 Nettoausgleichszahlungen pro Kopf in CHF; Finanzausgleich 2012 Bern, 13. Juli 2011 Datentabellen (Excel):

2 - 2 - Inhaltsverzeichnis 1 Ausgangslage Gesetzliche Grundlagen Aktivitäten der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) Fachgruppe Qualitätssicherung Stellenwert des vorliegenden Berichts Weiterführende Unterlagen im Internet Ressourcenausgleich Die einzelnen Elemente des Ressourcenpotenzials Massgebende Einkommen der natürlichen Personen Massgebende quellenbesteuerte Einkommen Massgebende Vermögen Massgebende Gewinne der juristischen Personen Massgebende Steuerrepartitionen Ressourcenpotenzial und Ressourcenindex Ressourcenausgleich Einzahlungen der ressourcenstarken Kantone und Auszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone Massnahmen bei ungenügender Datenqualität Quellenbesteuerte Einkommen Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus Übersicht der Massnahmen Lastenausgleich Geografisch-topografischer Lastenausgleich (GLA) Soziodemografischer Lastenausgleich (SLA) Massgebende Sonderlasten der Bevölkerungsstruktur (SLA, Bereiche A bis C) Massgebende Sonderlasten der Kernstädte (SLA, Bereich F) Ausgleichszahlungen des soziodemografischen Lastenausgleichs Härteausgleich Überblick über die Zahlungen Rückwirkende Fehlerkorrekturen...46 Anhang: Kurzbericht der Eidg. Finanzkontrolle (EFK)...47

3 - 3-1 Ausgangslage 1.1 Gesetzliche Grundlagen Das Finanz- und Lastenausgleichsgesetz (FiLaG) 1 ist auf den 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Es sieht im Artikel 5 Absatz 1 vor, dass das Parlament jeweils für eine Vierjahresperiode die Grundbeiträge für den Ressourcen- und Lastenausgleich festlegt. Die erste Vierjahresperiode endet am 31. Dezember 2011, die zweite wird die Jahre 2012 bis 2015 umfassen. Das Parlament hat die Grundbeiträge für die Vierjahresperiode in der Sommersession 2011 verabschiedet. Dabei ist es dem Antrag des Bundesrats gefolgt, welcher in seiner Botschaft vom 24. November gestützt auf den Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen (in der Folge mit Wirksamkeitsbericht bezeichnet) für das Jahr 2012 eine Fortschreibung sowohl des Ressourcenals auch des Lastenausgleichs empfohlen hat. Diese Fortschreibung erfolgte nach den Vorgaben des FiLaG für die Zwischenjahre innerhalb einer Vierjahresperiode, das heisst nach Artikel 5 Absatz 2 für den Ressourcenausgleich und Artikel 9 Absatz 2 für den Lastenausgleich. Zusätzlich werden die Grundbeiträge zur Kompensation der Abweichung von der Haushaltsneutralität beim Übergang zur NFA um insgesamt 112 Millionen erhöht. Dieser Betrag wird proportional zu den Grundbeiträgen der ersten Vierjahresperiode auf den vertikalen Ressourcenausgleich und die beiden Lastenausgleichsgefässe aufgeteilt. Im Übrigen ist der jährliche Prozess zur Neuberechnung der Ressourcen- und Lastenindizes sowie der Ausgleichszahlungen in der Botschaft vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs (BBl ff.) eingehend beschrieben. Er wird von der Fachgruppe Qualitätssicherung begleitet (Art. 44 der Verordnung über den Finanzund Lastenausgleich [FiLaV] 4 ). 1 SR 613.2; 2 BBl ; /Wirksamkeitsbericht-d.pdf 4 SR ;

4 Aktivitäten der Eidg. Finanzkontrolle (EFK) In die Qualitätssicherung ist gemäss FiLaG und FiLaV auch die Eidg. Finanzkontrolle (EFK) involviert. In diesem Rahmen und mit Blick auf die Qualität der Basisdaten für die Ausgleichszahlungen hat die EFK seit 2008 Prüfungen kantonaler Steuerämter vor Ort vorgenommen. Innerhalb der ersten Vierjahresperiode sind alle Kantone einer Prüfung unterzogen worden (vgl. den EFK-Kurzbericht vom April 2011 im Anhang). 1.3 Fachgruppe Qualitätssicherung Die Fachgruppe wurde vom EFD eingesetzt (Art. 44 Abs. 1 FiLaV). Sie hat namentlich die Aufgabe, die Datenlage und allfällige Massnahmen bezüglich Qualitätssicherung in Absprache mit der EFK zu erörtern. Ferner spricht sie sich zu methodischen Fragen aus. Die nachfolgende Tabelle fasst die von der Fachgruppe mit Blick auf die Ausgleichszahlungen 2012 genehmigten Massnahmen zusammen, unterschieden nach den Bemessungsjahren 2006, 2007 und 2008 (vgl. EFK-Bericht S. 7ff.). Tabelle 1 Von der Fachgruppe mit Blick auf die Ausgleichszahlungen 2012 genehmigte Massnahmen zur Datenqualität Festgestellte Fehler für das Bemessungsjahr 2006 Fehler Nr. EFK-Bericht TI JU Einkommen NP Quellensteuer Festgestellte Fehler für das Bemessungsjahr 2007 Fehler Nr. EFK-Bericht TI VD JU Einkommen NP Quellensteuer Festgestellte Fehler für das Bemessungsjahr 2008 Fehler Nr. EFK-Bericht UR BS AR GR AG TI VD JU Einkommen NP Quellensteuer , Vermögen Juristische Personen , Um den Terminplan für die Zahlen 2012 einhalten zu können, wurden die Berechnungen wiederum mit der neusten, am 31. Mai 2011 verfügbaren Jahresteuerung (LIK vom April 2011) durchgeführt. Dieses Vorgehen entspricht der FiLaV. 1.4 Stellenwert des vorliegenden Berichts Die Version vom 14. Juni 2011 des vorliegenden Berichtes der Eidg. Finanzverwaltung (EFV) wurde von der Fachgruppe Qualitätssicherung an ihrer Sitzung vom 21. Juni 2011

5 - 5 - zustimmend zur Kenntnis genommen. Der vorliegende Bericht stellt das Resultat der von der EFV und der Fachgruppe vorgenommenen Arbeiten zur Neuberechnung der Indizes und der Ausgleichszahlungen für das Referenzjahr 2012 dar. Der Bericht ist so aufgebaut, dass die zentralen Eckwerte, welche für das Auszahlungsjahr 2012 zum Tragen kommen, mit jenen des Vorjahrs verglichen werden können. Das heisst, dass der Bericht aus Gründen der Lesbarkeit bewusst die Hauptergebnisse der Neuberechnungen in den Vordergrund stellt. Die im Bericht aufgelisteten Tabellen ermöglichen auch einen Vergleich der einzelnen Bemessungsjahre (2006, 2007 und 2008) für alle Elemente des Ressourcenpotenzials. Diese Aussage gilt sinngemäss auch für den Lastenausgleich des Bundes. 1.5 Weiterführende Unterlagen im Internet Damit die Kantone eine lückenlose Plausibilisierung der Daten vornehmen können, sind alle Berechnungsgrundlagen (Excel-Tabellen) zur Ermittlung der Ressourcen- und Lastenindizes sowie der Ausgleichszahlungen im Internet abrufbar: Dokumentation Zahlen und Fakten Finanzpolitik, Grundlagen Finanzausgleich. Die Internetunterlagen bilden einen integrierten Bestandteil des vorliegenden Berichts. Dauer der Vernehmlassung Die FDK teilt dem EFD die Kenntnisnahme durch die Kantone und eine allfällige Stellungnahme zu Anträgen einzelner Kantone bis 30. September 2011 mit (BBl ).

6 - 6-2 Ressourcenausgleich 2012 Das Ressourcenpotenzial 2012 basiert auf den Bemessungsjahren 2006, 2007 und 2008; es widerspiegelt somit die wirtschaftliche Situation der Kantone in den Jahren 2006 bis Das Ressourcenpotenzial 2012 beruht bezüglich der Basisdaten somit auf einem Dreijahresdurchschnitt, wie dies das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich im Artikel 3 Absatz 4 vorschreibt. Mit dem Bemessungsjahr 2008 werden zum ersten Mal Daten aus einem Jahr nach Inkrafttreten der NFA (1. Januar 2008) in die Berechnung des Ressourcenpotenzials einbezogen. Im Folgenden werden vorerst die einzelnen Elemente des Ressourcenpotenzials 2012 (Ziff bis 2.1.5) dargestellt. Anschliessend werden unter Ziffer 2.2 die Ressourcenpotenziale und Ressourcenindizes 2012 beschrieben. Der Ressourcenausgleich 2012 mit den kantonsweisen Ein- und Auszahlungen ist unter Ziff. 2.3 ersichtlich. Ziffer 2.4 schliesslich vermittelt eine tabellarische Übersicht über die vorgenommenen Korrekturen und Schätzungen. Beim Referenzjahr 2012 handelt es sich um das erste Jahr der zweiten Vierjahresperiode. Aufgrund der Vorgaben der FiLaV und der Botschaft zur Neudotierung der Ausgleichsgefässe ergeben sich Anpassungen bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials. Die wichtigsten Änderungen gegenüber 2011 sind: Neuberechnung der Faktoren Alpha (Ziff ) und Beta (Ziff ) Reduzierter Einbezug der Grenzgänger (Ziff ) Ausserordentliche Erhöhung der Dotation des Ressourcenausgleichs um 81,2 Mio. Franken (Ziff. 2.3) Sämtliche Tabellen beinhalten auch einen Vergleich mit den Werten, wie sie den Ausgleichszahlungen 2011 (gemäss FiLaV, Änderung vom 10. November 2010) zu Grunde lagen. Ferner enthalten sie auch die Werte der einzelnen Bemessungsjahre mit den jährlichen Veränderungen. 2.1 Die einzelnen Elemente des Ressourcenpotenzials Massgebende Einkommen der natürlichen Personen 2012 Die Berechnungsmethode für die massgebenden Einkommen der natürlichen Personen hat sich gegenüber der ersten Vierjahresperiode nicht verändert. Für das Referenzjahr 2012 mussten keine Korrekturen und Schätzungen vorgenommen werden. Rund 66,2 Prozent des gesamten Ressourcenpotenzials entfallen im Schnitt aller Kantone auf die massgebenden Einkommen der natürlichen Personen (vgl. Tabelle 9, Seite 21). Die-

7 - 7 - se stellen somit die gewichtigste Komponente des Ressourcenpotenzials dar. Die Anteile in den einzelnen Kantonen gestalten sich jedoch sehr unterschiedlich, wie Abbildung 1 zeigt. Abbildung 1: Anteil massgebende Einkommen natürlicher Personen am Ressourcenpotenzial 2012 in Prozent Die Ergebnisse für das Jahr 2012 sowie der Vergleich mit dem Jahr 2011 sind in Tabelle 2 ersichtlich. Wie bereits im Vorjahr erhöhten sich 2012 die massgebenden Einkommen der Kantone Schwyz (+9,2%), Zug (+7,1%) und Obwalden (+4,8%) am stärksten. Allgemein zeichnet sich das Bemessungsjahr 2008 durch ein geringes Wachstum der massgebenden Einkommen aus. So nahmen die Einkommen gegenüber dem Bemessungsjahr 2007 gesamtschweizerisch lediglich um 0,7 % zu. Die höchsten Wachstumsraten wiesen die Kantone Zug (+4,2 %), Schwyz (+3,1 %) und Basel-Stadt (+2,4 %) aus. Den stärksten Rückgang verzeichnet der Kanton Appenzell-Innerrhoden (-3,3 %).

8 8 Tabelle 2 Massgebendes Einkommen der natürlichen Personen 2012 und im Vergleich zu 2011 in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) Veränd. 07 zu 06 pro Einw. (in %) Massgebendes Einkommen der natürlichen Personen Bemessungsjahre in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) Veränd. 08 zu 07 pro Einw. (in %) in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) in 1'000 Fr. Freibetrag : 29'200 Fr. Veränd zu 2011 pro Einw. (in Fr.) in % ZH 30'259'479 23' % 33'239'621 25' % 34'207'091 25'388 32'568'730 24' % 23'901 BE 14'276'313 14' % 15'099'723 15' % 15'084'982 15'478 14'820'339 15' % 15'236 LU 5'643'479 15' % 5'933'915 16' % 6'065'955 16'554 5'881'116 16' % 16'017 UR 405'599 11' % 435'963 12' % 427'579 12' '047 12' % 12'241 SZ 4'092'191 29' % 4'771'122 34' % 4'994'903 35'167 4'619'405 32' % 30'201 OW 541'428 16' % 588'441 17' % 592'626 17' '165 16' % 16'219 NW 998'195 25' % 1'119'200 28' % 1'146'128 28'716 1'087'841 27' % 27'285 GL 494'847 13' % 533'202 14' % 538'495 14' '181 13' % 13'542 ZG 3'774'747 35' % 4'344'588 39' % 4'591'107 41'590 4'236'814 38' % 36'353 FR 3'876'911 14' % 4'073'934 15' % 4'061'814 15'109 4'004'219 15' % 15'236 SO 4'059'912 16' % 4'257'645 17' % 4'288'401 17'113 4'201'986 16' % 16'726 BS 3'953'976 20' % 4'224'551 22' % 4'341'825 22'788 4'173'450 21' % 21'298 BL 5'980'470 22' % 6'246'017 23' % 6'244'609 23'193 6'157'032 23' % 22'862 SH 1'156'787 15' % 1'251'945 16' % 1'227'542 16'357 1'212'091 16' % 16'086 AR 831'161 15' % 876'494 16' % 901'633 17' '763 16' % 16'237 AI 243'628 16' % 279'165 18' % 271'966 17' '920 17' % 17'169 SG 6'674'850 14' % 7'163'197 15' % 7'265'321 15'449 7'034'456 15' % 15'032 GR 2'912'209 15' % 3'115'009 16' % 3'158'399 16'362 3'061'872 15' % 15'686 AG 10'299'501 17' % 10'967'985 18' % 11'039'096 18'791 10'768'861 18' % 18'498 TG 3'545'123 15' % 3'860'015 16' % 3'957'109 16'443 3'787'415 15' % 15'550 TI 5'523'102 17' % 5'888'564 17' % 6'018'308 18'149 5'809'991 17' % 17'257 VD 13'435'841 20' % 14'225'331 20' % 14'756'187 21'359 14'139'119 20' % 20'327 VS 4'185'755 14' % 4'469'005 15' % 4'474'522 14'863 4'376'428 14' % 14'696 NE 2'628'539 15' % 2'756'973 16' % 2'749'137 16'068 2'711'549 15' % 15'946 GE 10'657'592 24' % 11'884'799 26' % 12'073'946 27'014 11'538'779 26' % 25'046 JU 840'058 12' % 887'695 13' % 881'585 12' '779 12' % 12'753 Total 141'291'691 18' % 152'494'097 20' % 155'360'263 20' '715'350 19' % 19' Referenzjahre 2011 pro Einw. (in Fr.)

9 Massgebende quellenbesteuerte Einkommen 2012 Während der ersten Vierjahresperiode wurden die massgebenden quellenbesteuerten Einkommen der vollständig und begrenzt besteuerten Grenzgänger zu 100 Prozent in die Aggregierte Steuerbemessungsgrundlage (ASG) einbezogen. Ab dem Referenzjahr 2012 werden sie nur noch zu 75 Prozent berücksichtigt 5. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass von Grenzgängern verursachte Kosten nicht im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich abgegolten werden können. Anlässlich der Anhörung zum Wirksamkeitsbericht wurde diese Lösung von der Mehrheit der Kantone unterstützt. Dadurch kommt es zu einem leichten Rückgang der massgebenden quellenbesteuerten Einkommen im Vergleich mit dem Vorjahr (-2,3 %). Mit den einzelnen Nachbarländern bestehen bilaterale Abkommen zur Besteuerung der Grenzgänger. Tabelle 4a differenziert die massgebenden quellenbesteuerten Einkommen deshalb nach den einzelnen Abkommen. Wie in Tabelle 4b ersichtlich, mussten die Angaben der Bemessungsjahre 2006 und 2007 für den Kanton Graubünden geschätzt werden. Als Wert für die aggregierte Steuerbemessungsgrundlage (ASG) wurde gemäss FiLaV Anhang 16 die obere Grenze des 95%- Vertrauensintervalls des Schätzwertes verwendet. Die Auswirkungen dieser Schätzung sind in Tabelle 3 aufgeführt. Die Werte unterscheiden sich von denjenigen, welche für das Referenzjahr 2011 errechnet wurden, weil 2012 die Reduktion der Grenzgängereinkommen in der Schätzung bereits berücksichtigt ist. Für das Bemessungsjahr 2008 wurden die entsprechenden Daten vom Kanton korrekt geliefert. Tabelle 3 Schätzung der massgebenden quellenbesteuerten Einkommen 2006 in 1000 Franken und 2007; Kanton Graubünden Bemessungsjahr Obere Grenze des 95%-Vertrauensintervalls* 291' '156 Schätzwert 240' '480 Untere Grenze des 95%-Vertrauensintervalls 189' '803 * Für die ASG des Kantons wird das massgebende quellenbesteuerte Einkommen an der oberen Grenze des 95%-Vertrauensintervalls verwendet.. 5 Die Bruttolöhne der Kategorie Gebietsansässige und Verwaltungsräte fliessen weiterhin zu 100 Prozent in die Berechnung der ASG ein.

10 10 Tabelle 4a Massgebende quellenbesteuerte Einkommen 2012: Berechnung aus den sieben Kategorien Massgebende quellenbesteuerte Einkommen Referenzjahr 2012 in 1'000 Franken Gebietsansässige Begrenzt besteuerte Grenzgänger aus und Vollständig Frankreich mit Frankreich mit Summe pro Verwaltungsräte besteuerte Besteuerung durch Besteuerung durch Einw. (in Grenzgänger Österreich Deutschland Kanton Genf Frankreich Italien Summe Franken) ZH 1'427'312 8' ' '483'833 1'119 BE 490'121 13' ' ' LU 218' ' UR 20' ' ' SZ 87'158 19' ' OW 24' ' NW 21' ' GL 22' ' ZG 165'857 2' '236 1'555 FR 165' ' SO 114'957 1' ' ' ' BS 242'460 34' ' ' '198 3'161 BL 128'787 17' ' ' '255 1'201 SH 79'564 4' ' '875 1'632 AR 29' ' ' AI 6' ' SG 279'521 12' '821 6' ' GR * '346 1'626 AG 344'885 19' ' ' TG 153'720 5'077 4'313 26' ' TI 259'835 41' ' '421 2'117 VD 735' ' '931 1'310 VS 293'057 1' '302 7' '069 1'040 NE 107'602 1' ' '781 1'092 GE 666' '075' '741'499 3'933 JU ** 25' ' '471 1'033 Total 6'199' ' ' '657 1'075' ' '648 9'211'804 1'207 * Geschätzter Wert für die Jahre 2006 und 2007 Kanton Graubünden (vgl. Ziff. 2.4 dieses Berichts). Summe entspricht Mittelwert der Korrekturen aus den Bemessungsjahren 2006 und 2007 sowie dem gelieferten Wert ** Beim Kanton Jura wurden die Bruttolöhne der Ansässigen mangels vorhandener Daten korrigiert (vgl. Ziff. 2.4 dieses Berichts)

11 Tabelle 4b Massgebende quellenbesteuerte Einkommen 2012 und im Vergleich zu in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) Veränd. 07 zu 06 pro Einw. (in %) in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) Veränd. 08 zu 07 pro Einw. (in %) in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) in 1'000 Fr. Veränd zu 2011 pro Einw. (in Fr.) in % ZH 1'365'444 1' % 1'484'333 1' % 1'601'721 1'189 1'483'833 1' % 1'058 BE 461' % 520' % 566' ' % 495 LU 197' % 225' % 235' ' % 564 UR 20' % 22' % 24' ' % 634 SZ 87' % 122' % 112' ' % 695 OW 23' % 25' % 24' ' % 725 NW 22' % 22' % 22' ' % 551 GL 16' % 24' % 25' ' % 530 ZG 133'979 1' % 169'973 1' % 203'756 1' '236 1' % 1'235 FR 153' % 170' % 172' ' % 613 SO 110' % 131' % 147' ' % 478 BS 580'461 3' % 607'948 3' % 615'184 3' '198 3' % 3'627 BL 294'442 1' % 323'053 1' % 346'270 1' '255 1' % 1'333 SH 108'911 1' % 122'814 1' % 133'900 1' '875 1' % 1'633 AR 28' % 33' % 37' ' % 570 AI 6' % 7' % 8' ' % 466 SG 364' % 405' % 443' ' % 819 GR * 291'282 1' % 310'156 1' % 335'599 1' '346 1' % 1'642 AG 407' % 453' % 476' ' % 772 TG 161' % 193' % 213' ' % 743 TI 680'241 2' % 680'140 2' % 722'883 2' '421 2' % 2'583 VD 780'727 1' % 899'002 1' % 993'063 1' '931 1' % 1'180 VS 280' % 310'643 1' % 335'716 1' '069 1' % 1'004 NE 193'771 1' % 167' % 196'422 1' '781 1' % 1'185 GE 1'602'222 3' % 1'748'081 3' % 1'874'194 4'193 1'741'499 3' % 4'471 JU ** 62' % 71'059 1' % 78'241 1'142 70'471 1' % 1'116 Total 8'435'555 1' % 9'251'841 1' % 9'948'016 1'290 9'211'804 1' % 1'236 * ** Bemessungsjahre Massgebende quellenbesteuerte Einkommen Geschätzte Werte für den Kanton Graubünden ( ) (vgl. Ziff. 2.4 dieses Berichts) Beim Kanton Jura wurden die Bruttolöhne der Ansässigen mangels vorhandener Daten korrigiert (vgl. Ziff. 2.4 dieses Berichts) 2012 Referenzjahre 2011 pro Einw. (in Fr.)

12 12 Aufgrund seiner Informatiklösung konnte der Kanton Jura für die Steuerperioden für einen Teil der Steuerpflichtigen, die quellenbesteuerten Ansässigen, keine Angaben über die Bruttolöhne machen, weshalb die Bruttolöhne der quellenbesteuerten Ansässigen nach der gleichen Methode wie in den Vorjahren hochgerechnet werden mussten. Wie in Tabelle 4b leicht zu erkennen ist, schlägt sich die reduzierte Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen insbesondere in den Kantonen Tessin (-18,1 %), Basel-Stadt (-12,9 %) und Genf (-12 %) nieder. Im Schnitt aller Kantone entfallen trotz dieser Reduktion weiterhin 4,1 Prozent des Ressourcenpotenzials auf die massgebenden quellenbesteuerten Einkommen (vgl. Tabelle 9) Massgebende Vermögen 2012 Gemäss FiLaV Art. 13, Abs. 4 ist der Faktor Alpha für jede Vierjahresperiode neu zu berechnen. Dieser Faktor dient dazu, dass nicht das gesamte Reinvermögen der natürlichen Personen in das Ressourcenpotenzial übernommen wird, sondern nur dessen durchschnittliche Wertsteigerung. Für die zweite Vierjahresperiode beträgt er 0,7 Prozent und liegt somit deutlich tiefer als bei der ersten Vierjahresperiode (1,2 %). Die Reduktion ist in erster Linie auf tiefere Vermögensrenditen zurückzuführen. Des Weiteren wurde die Berechnungsmethode an neu verfügbare Datengrundlagen angepasst. 6 Dieser neue Faktor Alpha wurde auf alle Bemessungsjahre angewandt. Somit unterscheiden sich die massgebenden Vermögen der natürlichen Personen in den Bemessungsjahren 2006 und 2007 deutlich von denjenigen im letzten Referenzjahr. Gesamtschweizerisch gesehen liegen die massgebenden Vermögen um 40,6 Prozent tiefer als im Vorjahr. Der Rückgang liegt bei fast allen Kantonen zwischen 39 und 42 Prozent. Den geringsten Rückgang weisen die Kantone Schwyz (-33,4 %) und Obwalden (-35,8 %) auf, da in diesen Kantonen die Reinvermögen am stärksten gestiegen sind. Im Schnitt aller Kantone entfallen nur noch 4 Prozent des Ressourcenpotenzials auf die massgebenden Vermögen (2011: 6,9 %). Im Einzelnen präsentieren sich die Ergebnisse gemäss Tabelle 5. 6 Vgl. Erläuterungen zur Änderung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) vom 7. November 2007

13 13 Tabelle 5 Massgebendes Vermögen der natürlichen Personen 2012 und Vergleich zu 2011 Faktor Alpha = 0,7 % Massgebendes Vermögen der natürlichen Personen Bemessungsjahre 2006 Veränd. Veränd zu zu pro Einw. pro Einw. pro Einw. pro Einw. in 1'000 Fr. (in Fr.) (in %) in 1'000 Fr. (in Fr.) (in %) in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) in 1'000 Fr. Referenzjahre Veränd zu 2011 pro Einw. (in Fr.) in % 2011 pro Einw. (in Fr.) ZH 2'153'441 1' % 2'243'301 1' % 2'052'291 1'523 2'149'678 1' % 2'811 BE 956' % 1'038'690 1' % 963' '445 1' % 1'725 LU 344' % 361' % 357' ' % 1'704 UR 27' % 27' % 26' ' % 1'346 SZ 333'456 2' % 503'357 3' % 426'907 3' '240 3' % 4'515 OW 38'468 1' % 42'696 1' % 43'339 1'270 41'501 1' % 1'915 NW 133'634 3' % 144'131 3' % 138'490 3' '752 3' % 5'874 GL 42'194 1' % 42'007 1' % 39'091 1'024 41'097 1' % 1'879 ZG 273'627 2' % 297'215 2' % 277'360 2' '734 2' % 4'338 FR 159' % 166' % 161' ' % 1'045 SO 143' % 153' % 143' ' % 999 BS 320'110 1' % 327'624 1' % 294'652 1' '129 1' % 2'887 BL 250' % 255' % 231' ' % 1'587 SH 70' % 74'823 1' % 68' ' % 1'622 AR 72'757 1' % 73'864 1' % 73'129 1'392 73'250 1' % 2'259 AI 23'020 1' % 24'118 1' % 23'649 1'561 23'596 1' % 2'609 SG 525'309 1' % 548'284 1' % 518'097 1' '563 1' % 1'927 GR 265'156 1' % 278'452 1' % 283'390 1' '666 1' % 2'366 AG 575'238 1' % 583'914 1' % 601'879 1' '010 1' % 1'722 TG 242'594 1' % 261'430 1' % 254'894 1' '973 1' % 1'779 TI 271' % 295' % 315' ' % 1'443 VD 652' % 723'434 1' % 671' '578 1' % 1'701 VS 248' % 259' % 255' ' % 1'370 NE 112' % 113' % 107' ' % 1'131 GE 464'468 1' % 558'489 1' % 536'296 1' '751 1' % 1'867 JU 35' % 37' % 37' ' % 892 Total 8'736'705 1' % 9'436'769 1' % 8'905'126 1'155 9'026'200 1' % 1'

14 Massgebende Gewinne der juristischen Personen 2012 Die Kantone besteuern gemäss Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) 7 die im Ausland erzielten Gewinne der Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus nur zu einem reduzierten Teil. Diesem Umstand wird auch bei der Bemessung des Ressourcenpotenzials Rechnung getragen. In der Folge präsentieren wir deshalb zwei Tabellen. Tabelle 7a zeigt die massgebenden Gewinne der juristischen Personen ohne besonderen Steuerstatus, Tabelle 7b die massgebenden Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus. Die Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus werden mit den so genannten Beta-Faktoren gewichtet. Diese Faktoren sind für alle Kantone einheitlich und dienen dazu, das steuerlich ausschöpfbare Potenzial zu berechnen. Gemäss Art. 19, Abs. 3 FiLaV gelten die Faktoren Beta für eine Vierjahresperiode des Ressourcenausgleichs. Für das Referenzjahr 2012 wurden demnach neue Beta-Faktoren berechnet. Grundlage für die Berechnung des Faktors Beta sind die Zahlen der Bemessungsjahre der vergangenen Vierjahresperiode des Ressourcenausgleichs. Tabelle 6: Betafaktoren für die zweite Vierjahresperiode Status Basisfaktor Zuschlagsfaktor Total Total Holdinggesellschaften % 2.70% 2.70% 2.4% Domizilgesellschaften % 2.60% 8.80% 7.3% Gemischte Gesellschaften % 2.50% 12.50% 17.0% Für Holdinggesellschaften ist der Basisfaktor 0. Für Domizil- und gemischte Gesellschaften entspricht der jeweilige Basis-Faktor dem 1. Quartil der steuerbaren Anteile der übrigen Einkünfte aus dem Ausland aller juristischen Personen in der Schweiz, die gemäss Artikel 28 Absatz 3 oder 4 StHG besteuert werden. Berechnungsbasis waren die Bemessungsjahre Zusätzlich zum Basis-Faktor wird ein Zuschlagsfaktor berechnet. Dieser soll berücksichtigen, dass die Kantone über ihren 17%-Anteil an der direkten Bundessteuer diese Gewinne zusätzlich steuerlich ausschöpfen. Dessen Berechnung richtet sich nach Anhang 6 zur FiLaV. 7 SR

15 Bei den Daten des Kantons Waadt hatte die EFK für einzelne Gesellschaften bezüglich der Bemessungsjahre 2006 und 2007 Vorbehalte bei der Datenqualität. Die EFK hat deshalb die Daten des Kantons Waadt einer vertieften Untersuchung unterzogen. Aus diesem Grund wurde im November 2010 eine zweite Datenlieferung notwendig. (s. Kapitel 2.4.2). Die Gewinne der juristischen Personen sind sehr volatil. Bei den ordentlich besteuerten Unternehmen hat die Neuberechnung von Beta keinen Einfluss auf die Resultate. Deshalb ist der gesamtschweizerische Rückgang zwischen den Bemessungsjahren 2007 und 2008 von 12,6 % vermutlich auf die Finanzkrise zurückzuführen. Daraufhin deutet auch, dass der Kanton Zürich (-30,3 %) eine der höchsten negativen Veränderungsraten aufweist. Die Kantone Graubünden (+44,7 %), Appenzell-Ausserrhoden (+22,9 %), Wallis (+19,6 %) und Appenzell-Innerrhoden (+19,4 %) konnten hingegen eine deutliche Zunahme bei den massgebenden Gewinnen verzeichnen. Der Rückgang von 55,4% beim Kanton Waadt zwischen den Referenzjahren 2011 und 2012 ist darauf zurückzuführen, dass hier einzelne grosse Unternehmen in den Bemessungsjahren 2006 und 2007 aufgrund ursprünglich fehlerhafter Datenlieferungen noch keinen besonderen Steuerstatus hatten und 2012 nun in der Kategorie Juristische Personen mit besonderem Steuerstatus enthalten sind (s. Kapitel 2.4.2). Letztere Kategorie wächst deshalb um 207,9 %. Bei den juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus hatten neben der starken Volatilität auch die neuen Betafaktoren einen erheblichen Einfluss auf die Veränderungen. Diese neuen Betafaktoren wurden für alle drei Bemessungsjahre ( ) angewendet. Dass sich der Betafaktor für den in Bezug auf die Höhe der massgebenden Gewinne bedeutendsten Steuerstatus 4 (gemischte Gesellschaften) verkleinert, ist einer der Gründe, weshalb in vielen Kantonen die massgebenden Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus tiefer liegen als im Referenzjahr 2011 (s. Tabelle 7b). Die Veränderungen zwischen den einzelnen Bemessungsjahren lassen keine detaillierte Analyse zu, da die Volatilität zu gross ist. Wie Tabelle 7b zeigt, können die Differenzen mehr als 600 Prozent betragen.

16 16 Tabelle 7a Massgebende Gewinne der juristischen Personen ohne besonderen Steuerstatus 2012 und Vergleich zu 2011 Massgebende Gewinne der juristischen Personen ohne besonderen Steuerstatus Bemessungsjahre Referenzjahre 2006 Veränd. Veränd. Veränd zu zu 07 zu in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) pro Einw. (in %) in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) pro Einw. (in %) in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) in % pro Einw. (in Fr.) ZH 14'132'218 10' % 12'595'647 9' % 8'947'209 6'641 11'891'691 8' % 10'934 BE 5'408'199 5' % 5'841'700 6' % 4'428'303 4'544 5'226'067 5' % 5'518 LU 1'458'399 4' % 1'610'501 4' % 1'622'624 4'428 1'563'841 4' % 4'032 UR 105'429 3' % 134'457 3' % 127'631 3' '505 3' % 3'247 SZ 774'963 5' % 988'442 7' % 758'677 5' '694 6' % 5'908 OW 172'645 5' % 148'055 4' % 156'109 4' '936 4' % 3'615 NW 155'778 3' % 176'858 4' % 192'271 4' '969 4' % 3'959 GL 103'348 2' % 123'514 3' % 126'919 3' '927 3' % 2'830 ZG 1'665'201 15' % 1'868'773 17' % 1'901'055 17'221 1'811'676 16' % 15'904 FR 974'284 3' % 1'041'154 3' % 1'211'307 4'506 1'075'582 4' % 3'659 SO 1'386'176 5' % 1'443'353 5' % 1'207'575 4'819 1'345'701 5' % 5'163 BS 1'391'637 7' % 2'003'592 10' % 1'362'204 7'150 1'585'811 8' % 10'030 BL 1'199'727 4' % 1'228'583 4' % 1'352'482 5'023 1'260'264 4' % 4'229 SH 463'680 6' % 543'293 7' % 591'840 7' '937 7' % 6'529 AR 206'003 3' % 222'074 4' % 273'914 5' '997 4' % 3'735 AI 58'470 3' % 64'708 4' % 77'860 5'140 67'013 4' % 4'286 SG 1'882'242 4' % 2'593'885 5' % 2'761'433 5'872 2'412'520 5' % 4'440 GR 713'523 3' % 656'856 3' % 956'014 4' '465 4' % 3'509 AG 2'895'302 5' % 3'328'322 5' % 3'185'900 5'423 3'136'508 5' % 4'920 TG 1'052'593 4' % 1'244'477 5' % 1'171'972 4'870 1'156'348 4' % 4'346 TI 2'217'627 6' % 2'644'719 8' % 2'410'039 7'268 2'424'128 7' % 6'841 VD 3'204'568 4' % 4'090'681 6' % 4'071'260 5'893 3'788'836 5' % 12'486 VS 741'512 2' % 850'452 2' % 1'031'678 3' '547 2' % 2'560 NE 1'441'396 8' % 1'654'081 9' % 1'622'022 9'480 1'572'500 9' % 9'284 GE 5'225'471 11' % 4'690'113 10' % 4'255'454 9'521 4'723'679 10' % 12'006 JU 277'411 4' % 309'520 4' % 286'459 4' '130 4' % 4'143 Total 49'307'800 6' % 52'097'809 6' % 46'090'208 5'977 49'165'273 6' % 7'298

17 17 Tabelle 7b Massgebende Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus 2012 und Vergleich zu 2011 in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) Massgebende Gewinne der juristischen Personen mit besonderen Steuerstatus Bemessungsjahre Veränd. 07 zu 06 pro Einw. (in %) in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) Veränd. 08 zu 07 pro Einw. (in %) in 1'000 Fr pro Einw. (in Fr.) in 1'000 Fr. Veränd zu 2011 pro Einw. (in Fr.) in % ZH 527' % 579' % 448' ' % 794 BE 139' % 79' % 210' ' % 183 LU 169' % 148' % 126' ' % 558 UR 1' % 4' % ' % 61 SZ 231'116 1' % 256'323 1' % 189'114 1' '518 1' % 1'901 OW 2' % 17' % 4' ' % 222 NW 22' % 20' % 13' ' % 532 GL 51'307 1' % 36' % 10' ' % 1'177 ZG 1'704'249 15' % 1'701'655 15' % 1'287'709 11'665 1'564'538 14' % 17'985 FR 124' % 153' % 296'095 1' ' % 468 SO 20' % 23' % 26' ' % 97 BS 1'534'009 8' % 2'025'422 10' % 1'655'260 8'688 1'738'230 9' % 6'794 BL 84' % 78' % 64' ' % 327 SH 203'177 2' % 237'723 3' % 317'906 4' '935 3' % 3'644 AR 4' % 8' % 7' ' % 92 AI 5' % 5' % 4' ' % 315 SG 174' % 211' % 95' ' % 382 GR 65' % 31' % 115' ' % 290 AG 37' % 45' % 30' ' % 102 TG 15' % 16' % 11' ' % 59 TI 290' % 402'112 1' % 274' ' % 1'022 VD 1'297'700 1' % 2'779'067 4' % 1'725'601 2'498 1'934'123 2' % 924 VS 3' % 3' % 3' ' % 11 NE 355'428 2' % 450'051 2' % 334'823 1' '101 2' % 2'135 GE 624'002 1' % 1'078'412 2' % 1'212'483 2' '632 2' % 1'839 JU 17' % 17' % 12' ' % 244 Total 7'708'119 1' % 10'411'602 1' % 8'480'082 1'100 8'866'601 1' % 1' Referenzjahre 2011 pro Einw. (in Fr.)

18 Massgebende Steuerrepartitionen 2012 Die Bedeutung der massgebenden Steuerrepartition für das Ressourcenpotenzial ist minim. Ihr Anteil liegt zwischen -2,5 und 2,2 Prozent. Die hohen Veränderungsraten sind darauf zurückzuführen, dass nicht alle Kantone ihre Steuerrepartitionen regelmässig abrechnen. Für das Jahr 2012 sind die Werte in Tabelle 8 aufgeführt. Tabelle 8 Massgebende Steuerrepartitionen 2012 und Vergleich zu 2011 Massgebende Steuerrepartitionen Bemessungsjahre Referenzjahre 2006 Veränd. Veränd. Veränd zu zu 07 zu in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) pro Einw. (in %) in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) pro Einw. (in %) in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) in 1'000 Fr. pro Einw. (in Fr.) in % pro Einw. (in Fr.) ZH -147' % -140' % -622' ' % -133 BE -95' % 20' % -355' ' % -81 LU -19' % 2' % -2' ' % -58 UR 2' % 5' % 7' ' % 103 SZ -7' % -19' % -2' ' % -85 OW 2' % 5' % 5' ' % 92 NW 3' % 5' % 2' ' % 164 GL 16' % 2' % 8' ' % 186 ZG 5' % -2' % 7' ' % -14 FR -2' % -18' % 6' ' % -43 SO 41' % 6' % 39' ' % 100 BS -78' % -27' % 40' ' % -61 BL -3' % -40' % -5' ' % -78 SH 5' % 1' % 9' ' % 44 AR % -3' % ' % -72 AI % % 1' % -47 SG 32' % 29' % 107' ' % 80 GR 14' % 63' % 220'749 1'144 99' % 189 AG -10' % 18' % 49' ' % 5 TG 14' % -2' % 5' ' % 35 TI 74' % 55' % 201' ' % 250 VD 419' % 117' % 160' ' % 385 VS 17' % 83' % 178' ' % 176 NE -314'487-1' % -49' % 5' ' % -685 GE 62' % -15' % 36' ' % 25 JU 3' % 6' % 9' ' % 48 Total 35' % 105' % 115' ' % 12 +: Saldogrösse; mehr Zuflüsse aus anderen Kantonen als Abflüsse an andere Kantone -: Saldogrösse; mehr Abflüsse an andere Kantone als Zuflüsse aus anderen Kantonen

19 Ressourcenpotenzial und Ressourcenindex 2012 Die Ressourcenpotenziale der Kantone entsprechen den Summen der massgebenden Einkommen, Vermögen und Gewinne des Referenzjahres unter Berücksichtigung der interkantonalen Steuerrepartitionen. Der Rückgang des Ressourcenpotenzials aller Kantone beträgt zwischen 2011 und ,9 Prozent, der Rückgang des Ressourcenpotenzials der ressourcenstarken Kantone beläuft sich sogar auf 5,2 Prozent. Dies ist hauptsächlich auf die Neuberechnung der Faktoren Alpha und Beta, den reduzierten Einbezug der quellenbesteuerten Einkommen, die Auswirkungen der Finanzkrise auf die massgebenden Einkommen, Vermögen und Gewinne sowie die deutlich tieferen Werte für den Kanton Waadt bei den juristischen Personen zurückzuführen. Dennoch verzeichnen elf Kantone ein Wachstum ihres Ressourcenpotenzials. Das grösste Wachstum weisen die Kantone Obwalden (6,5 %), Schwyz (4,0 %) und Freiburg (2,6 %) auf. Demgegenüber reduziert sich bei den Kantonen Waadt (-12,7 %), Zürich (-6,1 %), Nidwalden (-4,2 %) und Bern (-3,4 %) das Ressourcenpotenzial am stärksten. Wird das Ressourcenpotenzial pro Einwohner ins Verhältnis zum entsprechenden schweizerischen Mittel gesetzt, resultiert daraus der Ressourcenindex. Für 2012 und im Vergleich zu 2011 (Ressourcenindex) ergeben sich die Werte gemäss Tabelle 10 auf Seite 22. Abbildung 2 gibt einen grafischen Überblick.

20 Abbildung 2: Veränderung des Ressourcenindex in Punkten; Im Vergleich zum Ressourcenindex 2011 weisen Schwyz (+9,4 Indexpunkte) und Obwalden (+7,1 Indexpunkte) starke Indexsteigerungen auf. Besonders beim Kanton Obwalden ist die Entwicklung bemerkenswert. Im Jahr 2008 wies Obwalden noch den zweittiefsten Ressourcenindex (67,3 Punkte) aller Kantone auf. Inzwischen hat er elf Kantone überholt und sich um 13,8 Indexpunkte auf 80,2 Punkte (2012) verbessert. Dazu beigetragen haben neben den Einkommen der natürlichen Personen auch das starke Wachstum bei den Gewinnen der juristischen Personen. Der Kanton Basel-Landschaft wird im Jahr 2012 wieder ressourcenstark. Einzig die drei ressourcenstarken Kantonen Waadt (-12,6 Indexpunkte), Zürich (-4,8 Indexpunkte) und Nidwalden (-1,3 Indexpunkte) verzeichnen einen Rückgang im Ressourcenindex gegenüber dem Vorjahr. Da beim Kanton Nidwalden die Vermögen der natürlichen Personen einen überdurchschnittlich grossen Anteil einnehmen, ist dieser Rückgang hauptsächlich in der Neuberechnung des Faktors Alpha begründet (vgl. Tabelle 9). Bei den Kantonen Waadt und Zürich lässt er sich durch den Rückgang bei den Gewinnen der juristischen Personen erklären. Bei den ressourcenschwachen Kantonen erhöhen sich, mit Ausnahme des Kantons Bern, alle Ressourcenindices gegenüber dem Referenzjahr Beim Kanton Bern bleibt der

21 Ressourcenindex mit 74,9 Indexpunkten unverändert. Bei den Einkommen der natürlichen Personen weist der Kanton ein unterdurchschnittliches Wachstum (+0.2 %) auf, welches durch die übrigen Bestandteilen des Ressourcenpotenzials nicht kompensiert werden kann. Tabelle 9 ASG Bestandteile in Prozent (Durchschnitt der Bemessungsjahre ) Einkommen Anteile der einzelnen Elemente am Ressourcenpotential 2012 Juristische Personen Quellenbesteuerte Vermögen Einkommen ohne besonderen Steuerstatus mit besonderem Steuerstatus Steuerrepartition ZH 67.4% 3.1% 4.4% 24.6% 1.1% -0.6% BE 68.8% 2.4% 4.6% 24.3% 0.7% -0.7% LU 72.1% 2.7% 4.3% 19.2% 1.8% -0.1% UR 70.2% 3.7% 4.5% 20.3% 0.4% 0.9% SZ 74.4% 1.7% 6.8% 13.5% 3.6% -0.2% OW 70.8% 3.0% 5.1% 19.6% 1.0% 0.5% NW 75.2% 1.5% 9.6% 12.1% 1.3% 0.3% GL 70.1% 3.0% 5.5% 15.8% 4.4% 1.2% ZG 52.5% 2.1% 3.5% 22.5% 19.4% 0.0% FR 71.6% 3.0% 2.9% 19.2% 3.4% -0.1% SO 71.5% 2.2% 2.5% 22.9% 0.4% 0.5% BS 49.7% 7.2% 3.7% 18.9% 20.7% -0.3% BL 76.5% 4.0% 3.1% 15.7% 0.9% -0.2% SH 55.2% 5.5% 3.3% 24.3% 11.5% 0.2% AR 71.6% 2.7% 6.0% 19.3% 0.6% -0.1% AI 71.9% 2.1% 6.4% 18.2% 1.3% 0.1% SG 66.4% 3.8% 5.0% 22.8% 1.5% 0.5% GR 66.6% 6.8% 6.0% 16.9% 1.5% 2.2% AG 71.8% 3.0% 3.9% 20.9% 0.3% 0.1% TG 70.1% 3.5% 4.7% 21.4% 0.3% 0.1% TI 60.2% 7.2% 3.1% 25.1% 3.3% 1.1% VD 65.3% 4.1% 3.2% 17.5% 8.9% 1.1% VS 74.0% 5.2% 4.3% 14.8% 0.1% 1.6% NE 56.0% 3.8% 2.3% 32.5% 7.9% -2.5% GE 59.1% 8.9% 2.7% 24.2% 5.0% 0.1% JU 67.4% 5.5% 2.8% 22.6% 1.2% 0.5% CH 66.2% 4.1% 4.0% 21.7% 3.9% 0.0%

22 22 Tabelle 10 Ressourcenpotenzial und Ressourcenindex 2012 sowie Vergleich zu 2011 (Ressourcenindex) Aggr. Steuerbemessungsgrundlage Aggr. Steuerbemessungsgrundlage (in 1'000 Franken) (in 1'000 Franken) (in 1'000 Franken) Aggr. Steuerbemessungsgrundlage Ressourcenpotenzial (in 1'000 Franken) Mittlere Wohnbevölkerung in den Bemessungsjahren Veränd. Ressourcenpotenzial pro Ressourcenindex Ressourcenpotenzial pro Ress'- Ress'index 2012 zu Einw. Einw. index 2011 (Mittelwert ) (in Franken) (in Franken) (Ind'punkte) ZH 48'290'541 50'001'923 46'634'576 48'309'013 1'325'599 36' ' BE 21'146'226 22'600'518 20'897'852 21'548' '414 22' ' LU 7'793'717 8'282'473 8'406'193 8'160' '202 22' ' UR 563' ' ' '029 34'557 17' ' SZ 5'512'172 6'622'100 6'479'897 6'204' '022 44' ' OW 779' ' ' '222 33'776 24' ' NW 1'335'846 1'488'194 1'514'625 1'446'222 39'618 36' ' GL 724' ' ' '050 38'067 19' ' ZG 7'557'246 8'379'577 8'268'893 8'068' '856 74' ' FR 5'286'488 5'587'748 5'910'221 5'594' '252 21' ' SO 5'763'138 6'015'087 5'853'549 5'877' '052 23' ' BS 7'701'212 9'161'271 8'309'582 8'390' '211 44' ' BL 7'806'450 8'091'643 8'234'074 8'044' '442 30' ' SH 2'008'599 2'231'992 2'349'691 2'196'761 74'659 29' ' AR 1'142'191 1'210'707 1'293'425 1'215'441 52'381 23' ' AI 336' ' ' '313 15'105 24' ' SG 9'653'657 10'951'373 11'192'037 10'599' '380 22' ' GR 4'262'243 4'454'926 5'069'310 4'595' '118 23' ' AG 14'205'230 15'397'856 15'383'212 14'995' '660 25' ' TG 5'031'262 5'573'638 5'614'191 5'406' '240 22' ' TI 9'058'204 9'967'309 9'942'886 9'656' '023 29' ' VD 19'791'282 22'835'465 22'378'619 21'668' '148 31' ' VS 5'476'864 5'976'558 6'279'169 5'910' '091 19' ' NE 4'416'895 5'092'405 5'015'319 4'841' '132 28' ' GE 18'636'645 19'944'245 19'988'874 19'523' '833 44' ' JU 1'235'772 1'329'600 1'304'994 1'290'122 68'252 18' ' Total 215'515' '797' '899' '070'841 7'629'088 29' '

23 Ressourcenausgleich Einzahlungen der ressourcenstarken Kantone und Auszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone Die Dotation des Ressourcenausgleichs für das Jahr 2012 ergibt sich aus der Fortschreibung des im Jahr 2011 ausbezahlten Betrages sowie einer einmaligen Erhöhung um 81,2 Mio. Franken des vertikalen Ressourcenausgleichs (vgl. weiter unten). Gemäss FiLaG legt das Parlament alle vier Jahre die Grundbeiträge für den vertikalen und horizontalen Ressourcenausgleich fest. Für die zweite Vierjahresperiode folgte das Parlament dem Antrag des Bundesrats, dass der Grundbeitrag auf der Basis des Jahres 2011 mit der gleichen Methode fortgeschrieben werden soll, welche jeweils innerhalb der Vierjahresperiode, das heisst für die Zwischenjahre, gilt. Gemäss Art. 5 Abs. 2 FiLaG werden der Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone analog der Entwicklung des Ressourcenpotenzials dieser Kantone und der Grundbeitrag des Bundes analog der Entwicklung des Ressourcenpotenzials aller Kantone angepasst. Dadurch reduziert sich der Beitrag des Bundes (vertikaler Ressourcenausgleich) gegenüber dem Referenzjahr 2011 um 2,9 Prozent; der Beitrag der ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) reduziert sich sogar um 5,2 Prozent. Zusätzlich zu dieser Fortschreibung wurde für die zweite Vierjahresperiode ( ) die vertikale Dotation des Ressourcenausgleichs um 81,2 Millionen Franken erhöht. Dies kompensiert den Betrag, um welchen die Kantone bei der Einführung der NFA im Jahre 2008 in der Globalbilanz gegenüber dem Bund und den Sozialversicherungen belastet wurden (Verletzung der Haushaltsneutralität). Der gesamte Betrag beläuft sich auf 112 Millionen Franken 8. Dieser wird entsprechend ihren Anteilen im Jahr 2008 auf die Ausgleichsgefässe vertikaler Ressourcenausgleich (81,2 Mio. Franken), geografischer und soziodemografischer Lastenausgleich (je 15,4 Mio. Franken) aufgeteilt. Dadurch wächst der vertikale Ressourcenausgleich effektiv um 0,9 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2011 (vgl. Tabelle 22, Seite 43). Auf den horizontalen Ressourcenausgleich hat die Kompensation der Abweichung von der Haushaltsneutralität jedoch keinen Einfluss. Die kantonalen Ein- und Auszahlungen im Rahmen des Ressourcenausgleichs werden durch den Ressourcenindex gesteuert. Kantone mit einem Ressourcenindex von über 100 Punkten zahlen entsprechend ihrer Ressourcenstärke und Bevölkerungszahl in den Res- 8 Die Verletzung der Haushaltsneutralität wurde für das Jahr 2008 auf 100 Millionen Franken beziffert. Der Zusatzbetrag von 12 Millionen Franken entspricht einer 3-prozentigen Verzinsung des Gesamtbetrages von 400 Millionen Franken für die Vierjahresperiode

24 sourcenausgleich ein (horizontaler Ressourcenausgleich), Kantone mit einem Ressourcenindex von unter 100 Punkten sind Empfängerkantone (horizontaler und vertikaler Ressourcenausgleich). Für die Kantone präsentieren sich die Ein- bzw. Auszahlungen im Jahr 2012 gemäss Tabelle 11. Im Referenzjahr 2012 wird der Kanton Basel-Landschaft wieder ein ressourcenstarker Kanton (Ressourcenindex = 101,5). Im Vorjahr rutschte der Kanton erstmals in die Gruppe der ressourcenschwachen Kantone ab. Mit einem Index nahe bei Hundert leistet der Kanton nur einen geringen Beitrag in den horizontalen Ressourcenausgleich. Somit sind auch die Auswirkungen bei den Ausgleichszahlungen geringfügig. Stärker ins Gewicht fällt dagegen der Rückgang des Kantons Zürich, dessen Beitragszahlung gegenüber dem Vorjahr um 103 Millionen Franken zurückgeht. Bei den ressourcenstarken Kantonen stechen die Mehrbelastungen pro Einwohner insbesondere für Zug (207 CHF/Einw.), Schwyz (190 CHF/Einw.) und Basel-Stadt (103 CHF/Einw.), sowie die Minderbelastung für die Kantone Waadt (-181 CHF/Einw.) und Zürich (-49 CHF/Einw.) hervor. Entsprechend den Indexveränderungen entwickeln sich auch die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone. Der Kanton Obwalden erhält entsprechend seines markanten Indexanstiegs bedeutend weniger Ressourcenausgleich als im Jahr 2011 (288 CHF/Einw.). Im Vergleich zum Ressourcenausgleich 2011 verzeichnen im Jahr 2012 pro Einwohner die Kantone Bern (119 CHF/Einw.) und Glarus (112 CHF/Einw.) die klar grösste Zunahme. Von Bedeutung im Zusammenhang mit der Beurteilung des Ressourcenausgleichs ist in Tabelle 11 auch die jeweils hinterste Spalte "Index SSE nach Ausgleich". Sie gibt namentlich darüber Auskunft, wie stark der Ressourcenausgleich den Index des standardisierten Steuerertrags (SSE, vgl. Kasten) des ressourcenschwächsten Kantons (im Referenzjahr 2012 wiederum Uri) anzuheben vermag. Gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) ist anzustreben, dass der Index des ressourcenschwächsten Kantons durch den Ressourcenausgleich auf mindestens 85 Punkte angehoben wird.

25 25 Tabelle 11 Ressourcenausgleich 2012 und Vergleich zu = Belastung des Kantons; - = Entlastung des Kantons Standardisierter Steuersatz 2012: 28.0% Ressourcenausgleich 2012 Ressourcenausgleich 2011 Veränd. Ressourcenausgleich 2012 zu 2011 horizontal Index SSE Index SSE vertikal Total Total RI 2012 Einzahlung Auszahlung nach Aus- RI 2011 nach Ausgleich gleich Index in 1'000 Franken Index Index in 1'000 Fr. Index in 1'000 Fr. in Fr. pro Einw. ZH ' ' ' ' BE ' ' ' ' ' LU ' ' ' ' ' UR '529 44'558-75' ' ' SZ ' ' ' ' OW '831 12'890-21' ' ' NW ' ' ' GL '982 36'464-61' ' ' ZG ' ' ' ' FR ' ' ' ' ' SO ' ' ' ' ' BS ' ' ' ' BL ' ' ' ' SH ' ' AR '007 24'822-41' ' ' AI '564 5'201-8' ' SG ' ' ' ' ' GR '908 75' ' ' ' AG ' ' ' ' ' TG ' ' ' ' ' TI ' ' ' VD ' ' ' ' VS ' ' ' ' ' NE '901 5'694-9' ' ' GE ' ' ' ' JU '418 72' ' ' ' Total '452'691 1'452'691 2'120'294-2'120' '100'592-19'702-3

26 26 Der Standardisierte Steuerertrag (SSE) ist die technische Bezeichnung der massgebenden eigenen Ressourcen gemäss Art. 6 Abs. 3 FiLaG. Der SSE ist eine Hilfsgrösse, die es erlaubt, die Ausgleichswirkung des Ressourcenausgleichs zu beurteilen. Der SSE eines Kantons entspricht seinen Steuereinnahmen, die er erzielen würde, wenn er sein Ressourcenpotenzial mit einem für alle Kantone einheitlichen, proportionalen Steuersatz besteuern würde. Zur Beurteilung der Ausgleichswirkung werden den kantonalen Werten des SSE die Beträge des horizontalen und vertikalen Ressourcenausgleichs dazu geschlagen bzw. abgezogen. Daraus resultiert der "SSE nach erfolgtem Ressourcenausgleich", woraus sich der "Index der SSE nach erfolgtem Ausgleich" berechnen lässt. Unter Berücksichtigung der Ressourcenausgleichszahlungen erreichen im Jahr 2012 alle ressourcenschwachen Kantone die anzustrebenden 85,0 Indexpunkte. Anzumerken ist, dass beim standardisierten Steuerertrag 2012 die Steuereinnahmen der Bemessungsjahre 2006 und 2007 nicht mehr mit den entsprechenden Werten für das Referenzjahr 2011 übereinstimmen und leicht tiefer liegen. Dies ist durch den Wegfall der Kirchensteuern begründet. Seit der Reform der Finanzstatistik 2008 werden Kirchensteuern nicht mehr als staatliche Steuereinnahmen registriert. Nach internationalen Standards gehören Kirchen und Religionsgemeinschaften (einschliesslich derjenigen, die vom Staat finanziert, jedoch nicht kontrolliert werden) zum Sektor private Organisationen ohne Erwerbszweck und nicht zum Staatssektor. Trotzdem erhöht sich der standardisierte Steuersatz SST von 26,5 Prozent (2011) auf 28,0 Prozent (2012). Gemäss Artikel 4 Absatz 2 FiLaG soll der horizontale Ressourcenausgleich zwischen zwei Dritteln und 80 Prozent der Leistungen des Bundes (vertikaler Ressourcenausgleich) liegen. Für das Jahr 2012 beträgt die Einzahlung sämtlicher ressourcenstarker Kantone in den Ressourcenausgleich 68,5 Prozent des vertikalen Ressourcenausgleichs; für das Jahr 2011 betrug das Verhältnis noch 73 Prozent. Der Rückgang ist auf die ausserordentliche Erhöhung der Dotation des vertikalen Ressourcenausgleichs im Rahmen der Kompensation für die Abweichung von der Haushaltsneutralität und den stärkeren Rückgang des Ressourcenpotenzials der ressourcenstarken Kantone zurückzuführen. Die ressourcenstarken Kantone zahlen gemäss FiLaG Art. 6 Abs. 3 von demjenigen Teil der SSE bzw. des Ressourcenpotenziales, welcher über dem schweizerischen Mittel liegt (der sogenannte Überschuss-SSE, bzw. Überschuss-RP) einen einheitlichen Prozentsatz in den horizontalen Ressourcenausgleich ein. Wie Tabelle 12 zeigt, erhöht sich dieser Anteil im Vergleich zum Vorjahr beim Überschuss-RP von 4,9 Prozent auf 5,4 Prozent und beim Überschuss-SSE von 18,5 Prozent auf 19,3 Prozent. Die ressourcenstarken Kantone werden somit leicht stärker belastet als im Vorjahr. Der Beitragssatz liegt jedoch

27 tiefer als zu Beginn der ersten Vierjahresperiode (5,5 Prozent des Überschuss-RP bzw. 19,7 Prozent des Überschuss-SSE im Jahr 2008). Tabelle 12 Einzahlung / Auszahlung in % RP, Überschuss RP, SSE und Überschuss SSE (2011 und 2012) + = Belastung des Kantons; - = Entlastung des Kantons in Franken Ressourcenausgleich pro Einwohner 2012 Ressourcenausgleich pro Einwohner 2011 in % des Ressourcenpotentials Aus Tabelle 12 ist auch ersichtlich, dass die ressourcenschwächsten Kantone Uri und Jura Beitragszahlungen in der Höhe von 44,5 bzw. 33,7 Prozent ihres standardisierten Steuerertrags erhalten. in % des Überschuss- RP* in % des SSE in % des Überschuss- SSE** in Franken in % des Ressourcenpotentials in % des Überschuss RP* in % des SSE in % des Überschuss- SSE** ZH % 5.4% 3.6% 19.3% % 4.9% 4.0% 18.5% BE -1' % -13.5% -16.2% -48.3% % -11.5% -14.5% -43.3% LU % -13.2% -14.8% -47.1% % -11.7% -15.4% -44.1% UR -2' % -17.8% -44.5% -63.8% -2' % -16.2% -45.6% -61.0% SZ % 5.4% 6.4% 19.2% % 4.9% 5.3% 18.5% OW % -11.5% -9.6% -41.0% % -11.7% -15.6% -44.3% NW % 5.4% 3.6% 19.3% % 4.9% 3.6% 18.5% GL -1' % -16.0% -29.5% -57.4% -1' % -14.1% -28.1% -53.2% ZG 2' % 5.4% 11.5% 19.2% 2' % 4.9% 11.0% 18.5% FR -1' % -14.5% -20.8% -52.0% -1' % -13.4% -23.6% -50.5% SO % -12.0% -11.0% -43.0% % -11.0% -12.8% -41.5% BS % 5.4% 6.3% 19.3% % 4.9% 5.7% 18.6% BL % 5.4% 0.3% 19.2% % -2.1% -0.1% -8.1% SH % -1.8% 0.0% -6.3% % -3.6% -0.6% -13.7% AR % -12.4% -12.3% -44.4% % -11.7% -15.4% -44.1% AI % -11.1% -8.5% -39.5% % -9.8% -8.9% -36.8% SG % -12.9% -14.0% -46.2% % -11.9% -16.0% -44.7% GR % -11.6% -9.9% -41.6% % -10.9% -12.3% -41.0% AG % -9.2% -4.8% -32.8% % -8.4% -5.8% -31.7% TG % -13.0% -14.2% -46.3% % -12.0% -16.7% -45.2% TI % -1.9% 0.0% -6.7% % -3.9% -0.7% -14.7% VD % 5.4% 1.3% 19.2% % 4.9% 3.1% 18.5% VS -1' % -15.7% -27.6% -56.3% -1' % -14.4% -30.1% -54.3% NE % -4.8% -0.7% -17.2% % -4.6% -1.1% -17.2% GE % 5.4% 6.3% 19.3% % 4.9% 5.9% 18.5% JU -1' % -16.6% -33.7% -59.4% -1' % -14.9% -34.0% -56.2% * Überschuss-RP: Derjenige Teil des Ressourcenpotentials, welcher über (bzw. unter) dem schweizerischen Mittel liegt. ** Überschuss-SSE: Derjenige Teil des standardisierten Steuerertrages, welcher über (bzw. unter) dem schweizerischen Mittel liegt.

28 Massnahmen bei ungenügender Datenqualität Um das Ressourcenpotenzial 2012 zu ermitteln, wurden wiederum einzelne Korrekturen und Schätzungen für die Bemessungsjahre 2006, 2007 und 2008 vorgenommen Quellenbesteuerte Einkommen Für den Kanton Jura erfolgte für das Bemessungsjahr 2008 erneut bei den quellenbesteuerten Einkommen eine Korrektur. Die Werte für die Bemessungsjahre 2006 und 2007 unterscheiden sich von denjenigen, welche für das Referenzjahre 2011 errechnet wurden. Dies, weil einerseits 2012 der reduzierte Einbezug der Grenzgängereinkommen in der Schätzung bereits berücksichtigt ist (vgl. Kapitel 2.1.2) und es andererseits Nachlieferungen von zwei Kantonen gab (vgl. Tabelle 1, Seite 5) Gewinne der juristischen Personen mit besonderem Steuerstatus Für die Berechnung des Ressourcenpotenzials 2011 wurde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) bei den Daten des Kantons VD eine mangelhafte Datenqualität festgestellt. Die Qualitätsprobleme betreffen die massgebenden Gewinne der juristischen Personen für die Bemessungsjahre 2005, 2006 und Die Bemessungsjahre 2006 und 2007 tangieren das Ressourcenpotenzial 2012, das Bemessungsjahr 2007 zusätzlich das Ressourcenpotenzial Die EFK hat die entsprechenden Daten des Kantons Waadt erneut einer vertieften Untersuchung unterzogen. Die Erkenntnisse führten zu einer zweiten Nachlieferung von Daten Anfangs November Diese Daten sind aufgrund der Unklarheiten und aus zeitlichen Gründen noch nicht in das Ressourcenpotenzial 2011 eingeflossen. Im Antrag des EFD an den Bundesrat zur Verabschiedung der Daten 2011 wurde deshalb darauf hingewiesen, dass nach Prüfung dieser Zahlen durch die EFK und die Fachgruppe Qualitätssicherung allenfalls eine rückwirkende Korrektur der Ausgleichszahlungen 2011 vorgenommen werden muss. Die EFK war mit den vom Kanton anfangs November 2010 nachgelieferten Daten grundsätzlich einverstanden. Eine Differenz verblieb jedoch bei der Klassierung von 6 gemischten Gesellschaften, welche zum Extraktionszeitpunt der Daten aus dem kantonalen Erfassungssystem erst provisorisch veranlagt waren. Es handelt sich dabei um gemischte Gesellschaften, welche gleichzeitig Steuererleichterungen gemäss Art. 12 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2006 über die Regionalpolitik (SR 901.0) erhalten. Die Gewinne dieser Gesellschaften wurden vom Kanton Waadt irrtümlicherweise als ordentlich besteuerte

29 Gesellschaften (Statuscode 1) gemeldet, und dies irrtümlicherweise mit dem reduzierten Gewinn gemäss der vom Bund gewährten Steuererleichterung. Korrekt wäre hingegen eine Lieferung als gemischte Gesellschaft (Statuscode 4) und die Angabe des vollständigen Gewinnes mit Spartenrechnung (Aufteilung des Gewinns nach Herkunft aus dem Inland und dem Ausland) gewesen. Bei Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus, welche erst provisorisch veranlagt sind, wäre nach Art. 19 Abs. 5 FiLaV der Faktor Beta dennoch 1. Nun sieht aber Art. 54 FiLaV (Übergangsbestimmung) vor, dass Art. 19 Abs. 5 der Verordnung bis zum Bemessungsjahr 2013 nicht zur Anwendung gelangt, sofern die provisorischen Angaben in gleichwertiger Qualität wie die definitiv veranlagten Angaben geliefert werden können. Diese Gleichwertigkeit ist insofern fraglich, als zum «Extraktionszeitpunkt» die nach Anh. 4 Ziff der Weisungen des EFD vom 19. Dezember 2008 erforderliche «Spartenrechnung» nicht vorgelegt wurde. Aufgrund von Art. 3 Abs. 3 FiLaG hat der Bundesrat bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials die beschränkte steuerliche Ausschöpfbarkeit der Gewinne von privilegiert besteuerten Gesellschaften zu berücksichtigen. Würde für die Gewinne aus dem Ausland der fraglichen Gesellschaften ein Beta-Faktor von 1 verwendet, so würde aus der Sicht der EFV zwar den formal-rechtlichen Vorgaben der FiLaV und der Weisung des EFD vom 19. Dezember 2008 Rechnung getragen. Da eine vollständige Berücksichtigung der Gewinne im Vergleich zum wirtschaftlichen Ergebnis ein deutlich zu hohes Ressourcenpotenzials des Kantons VD zur Folge hätte, wäre jedoch das Resultat aus der Sicht der EFV materiell nicht mit Art. 3 Abs. 3 FiLaG vereinbar. Es stellt sich deshalb die Frage nach der Weiterverwendbarkeit der gelieferten Daten im Sinne von Art. 42 FiLaV. Hierzu gilt es zu berücksichtigen, dass die Daten der zweiten Nachlieferung des Kantons VD zwar formell nicht den Weisungen des EFD entsprechen, materiell jedoch korrekt sind. Ausserdem sind Verwaltung und Bundesrat in der Handhabung des Finanzausgleich in erster Linie der materiellen Richtigkeit verpflichtet. Schliesslich ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. Aus diesen Gründen entschied sich die EFV, die nachgelieferten Daten des Kantons Waadt für die Berechnung des Ressourcenpotenzials 2012 zu verwenden. Im Einverständnis mit dem Kanton VD wird auf eine rückwirkende Korrektur der Referenzjahre verzichtet.

30 Übersicht der Massnahmen Alle Korrekturen, Schätzungen und verspätete Nachlieferungen in den drei Bemessungsjahren sind in den entsprechenden Unterkapiteln der Ziffer 2.1 kurz erwähnt. Tabelle 13 zeigt eine Übersicht. Tabelle 13 Massnahmen bei ungenügender Datenqualität im Referenzjahr 2012 Massgebende quellenbesteuerte Einkommen 2012 Gewinne der juristischen Personen VD Nachlieferung Nachlieferung JU Korrektur Korrektur Korrektur GR Schätzung Schätzung

31 Lastenausgleich 2012 Die Dotation des Lastenausgleichs für das Referenzjahr 2012 ergibt sich aus der Anpassung des Ausgleichbetrages des Vorjahres an die Teuerung. Die Anpassung erfolgt anhand der neusten, am 31. Mai 2011 verfügbaren Jahresteuerung plus einer einmaligen Erhöhung von 30,8 Mio. Franken zur Kompensation der Abweichung von der Haushaltsneutralität 2008 (s. Ziff. 2.3). Bei der Teuerung handelt es sich um die Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise gegenüber dem Vorjahresmonat, Stand April Die für das Jahr 2012 eingesetzte Teuerung beträgt dementsprechend 0,3 Prozent. Für den Lastenausgleich stehen somit im Jahr 2012 rund 738 Millionen Franken zur Verfügung. Das sind 33 Millionen Franken mehr als für den Lastenausgleich 2011 (705 Mio. Franken). Sie werden je zur Hälfte (ca. 368,8 Mio. Franken) auf den geografischtopografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich aufgeteilt. 3.1 Geografisch-topografischer Lastenausgleich (GLA) Beim geografisch-topografischen Lastenausgleich werden die massgebenden Sonderlasten anhand der vier Teilindikatoren Siedlungshöhe, Steilheit des Geländes, Siedlungsstruktur und Bevölkerungsdichte gemessen. Als Sonderlasten werden dabei jene Lasten definiert, deren entsprechende Lastenindizes über dem Schwellenwert von 100 (= gesamtschweizerischer Durchschnitt) liegen. Abbildung 3: Zahlungen im geografisch-topografischen Lastenausgleich in Franken pro Kopf 2012

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