Neues und Wichtiges. aus Ärztlichen Stellen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Neues und Wichtiges. aus Ärztlichen Stellen"

Transkript

1 Neues und Wichtiges aus Ärztlichen Stellen M. Walz & Team der ÄSH Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen

2 Prüfungen in 2017 Hessen: über 2000 med. Röntgengeräte und über 800 Zusatz - SSVen Prüfungsgegenstand Strahler + SSVen Weitere Arbeitsplätze Endausgabegeräte Bildwiedergabegeräte Teleradiologiesysteme Weitere Telerad. Syst Stilllegungen Röntgengeräte Abmeldungen Röntgengeräte + SSV Geräte + SSV Röntgengeräte SSV Neuregistrierungen

3 Verteilung der Qualitätsstufungen 3

4 ZÄS Jahresstatistik 4

5 Amtmeldung, Erinnerungen, Kennzahlen 1. wegen fachlicher Mängel in Überprüfung - davon als wiederholte Meldung 1. wegen Nichtlieferung von Unterlagen 1. wegen fehlender wesentlicher Unterlagen (1) (1) Krankenhaus Praxis Sonstige Erinnerungen bzgl. Röntgentagebuch Erinnerungen bzgl. Gesamtunterlagen Nachforderungen Zeit für Prüfung MW SD MIN/MAX Median / Zeit für RöT-Auswahl MW SD MIN/MAX Median /69 11 Zeit für Unterlagenbereitstellung MW SD MIN/MAX Median /

6 Verteilung bzgl. Geräte und Institutionen Krankenhaus 6

7 Verteilung bzgl. Geräte und Institutionen Aufnahmegerät 7

8 Fremdgerätenutzer 8

9 Fremdgerätenutzer 9

10 Teleradiologie Patientenversorgung gut Einschränkungen bei Organisation, TQ und Risikoverringerung

11 Prüfungen durch ÄS in Deutschland 1. Im Regelfall wird die Qualität der medizinischen Versorgung in der Teleradiologie als hoch eingeschätzt. 2. Anzahl der Ärztlichen Stellen, die bereits mehr als Teleradiologie Überprüfungen durchgeführt haben: > 10 Überprüfungen: 10 ca. 50 % > 30 Überprüfungen: 6 > 50 Überprüfungen: 3 3. Anzahl der Ärztlichen Stellen, bei deren Überprüfungen wesentliche Mängel in weniger als % aufgetreten sind: wesentliche Mängel bei weniger als 50 % der Prüfungen: 4 wesentliche Mängel bei weniger als 30 % der Prüfungen: - 4. Eine Überprüfung, ob der Teleradiologie Befund innerhalb von 30 min nach CT- Untersuchungsende zur Verfügung gestellt wurde, erfolgt bei 5 Ärztlichen Stellen. 11

12 Prüfungsbereiche Untersuchungsqualität mit den wenigsten wesentlichen Mängeln, Verbesserung in techn. QS Dokumentation (z. B. Artefakte, RI, Nachvollziehbarkeit der TQ) als Sammelbereich der Probleme 12

13 Die bedeutendsten Mängel Kurztext Bed. % n % Wdh MA % MK2 % MK Es bestehen Mängel bzgl. einer objekt- und fragestellungsangepassten Einblendung entsprechend der Leitlinie der Bundesärztekammer bei Körperstammaufnahmen , ,9 67, Patientendosisrelevante Einblendung bei Körperstammaufnahmen nicht sichtbar ,4 3 10,5 89, Es erfolgten keine erkennbaren Maßnahmen nach Toleranzüberschreitung , ,6 63, Die Konstanzprüfung wurde unvollständig durchgeführt , , Es wurden keine Bezugsaufnahmen vorgelegt , ,7 59, Eingeschränkt nachvollziehbare rechtfertigende Indikationen , ,3 12, Die Bezugswertfestlegung ist nicht bzw. nur eingeschränkt nachvollziehbar. Es bestehen Mängel bzgl. einer objekt- und fragestellungsangepassten Einblendung entsprechend der Leitlinie der Bundesärztekammer bei Extremitätenaufnahmen , ,6 72, , ,8 7,

14 RI Problem: Beispiel Früherkennung Abgrenzung zu Früherkennung und Mammographie - Screening Neue Regelungen mit Strahlenschutzgesetz und Verordnung Brustkrebs Früherkennung mit neuester Technologie Zur verbesserten Früherkennung von Brustkrebs können wir jetzt bei Patientinnen mit dichtem Drüsengewebe eine 3 D Darstellung der Brust durch Einsatz der Tomosynthese erreichen. Mit Aufnahmen in hervorragender Qualität und minimaler Strahlendosis

15 Verteilung nach Fachgebieten (Praxen) 15

16 DVT - Überprüfungen Zusammenarbeit mit der Zahnärztlichen Stelle - Gegenseitige Bereitstellung der Überprüfungen bei überlappenden Röntgenanwendungen - Abgestimmte gerätetechnische Prüfung nur an einer Stelle - Abfrage der ZÄS und ÄS bzgl. weiteren SSV und medizinischen Anwendungen Umfang der zahnärztlichen DVT-FK (Region, RI) Extremitäten DVTs Einige Technik- und (Bild-) Qualitätsprobleme

17 Neue Gerätefunktionen Grundsätzliche Aspekte Ausreichende Studiengrundlage für RI (ansonsten Forschung) Abwägung bzgl. Dosis und Aussagekraft, auch im Vergleich zu anderen Verfahren Risikoabschätzung für Anwendung in Patientenversorgung Validität und Reliabilität Fragestellungsbezogen ausreichende Bildqualität Verlässliche, interpretierbare Merkmale Technische Qualitätssicherung (inkl. SW) Zumindest nach Herstellervorgaben oder nachvollziehbar nach eigenen Überlegungen Entwicklungsprozess der Methodik (bis Niederlegung in Norm o. ä.) 17

18 Neue Gerätefunktionen: Beispiele Tomosynthese Tomo: RI-abhängig als Zusatzverfahren akzeptiert Virtuelle 2D alleine nicht akzeptiert Virtuelle 2D + Tomosynthese als Ersatz für eine Mammographie- Ebene teilweise akzeptiert Techn. QS erforderlich Problematik der verschiedenen technischen Umsetzungen Bei fast gleicher Dosis einfacher in Abwägung Gleichzeitig Informationsgewinne und verluste 18

19 Neue Gerätefunktionen: Beispiele (Kontrastmittelverstärkte) spektrale Mammographie RI Fragen noch offen QS für alle Verfahrensteile erforderlich (kv-abh., Subtraktion, ) 19

20 Neue Gerätefunktionen: Beispiele Neue Gerätetypen, z. B. EOS Mit Vorteilen, aber auch Nachteilen Teilweise Nichterfüllung von Anforderungen Deshalb Einschränkungen im Anwendungsbereich Spezielle Regelungen, Vorgehensweisen und Qualitätssicherung 20

21 Interventionen an mobilen Systemen Weiter zunehmender Einsatz: z. B. Gefäßchirurgie, Bronchial-Coils Komplexe, dosisintensive Gerätefunktionen (auch irritierende Angaben) Einbeziehung von MPEs, Dosismanagement. Schulung und Fachkunden. Geräteanforderungen. 21

22 Punkte aus ZÄS und ÄSH Punkte aus ZÄS Zentraler Erfahrungsaustausch der Ärztlichen Stellen 22

23 Anforderungen an Geräte: RP 162 Europäische Empfehlungen für Anforderungen an medizinischradiologische Geräte (Radiation Protection 162) Ergebnisse des Forschungsvorhabens (Dr. Borowski): dass der im DR enthaltene Umfang an Prüfparametern den der RP 162 bei weitem übersteige. etliche Prüfparameter der RP 162, die im DR nicht vorgesehen sind, die im DR schwächere Anforderungen haben oder im DR gänzlich ohne einen Grenzwert geprüft würden. in zahlreichen Dokumenten teilweise abweichende Anforderungen bei gleichen Prüfparametern erhoben. Die Inhalte einiger Regelungen sind z.t. redundant, bei anderen bestehen z.b. hinsichtlich der Prüfpositionen Diskrepanzen. Für viele Anwender ist es problematisch sein, den Überblick zu behalten. => Vereinfachungen erforderlich 23

24 Postoperative Ganzbeinaufnahmen Es wird von Endocert Zertifizierungen berichtet, in denen Ganzbeinstandaufnahmen nach Knieendoprothesen verlangt werden. Die Fachgesellschaft bestätigt, dass eine Röntgenkontrolle nach der Implantation einer Kniegelenksendoprothese immer zu fordern ist. Hierzu können unterschiedliche Röntgenaufnahmen und ggf. auch eine CT verwendet werden. Zur Ermittlung der Achsverhältnisse in der ap-ebene (Beinachse) ist die Röntgen-Ganzbeinaufnahme im Stehen das geeignete Verfahren. Eine Rechtfertigende Indikation ist gegeben. Jedoch muss immer im Einzelfall entschieden werden, welche Röntgendiagnostik nach einer Implantation einer Kniegelenksendoprothese durchzuführen ist. Die RI ist hinreichend zu belegen. 24

25 Postoperative Ganzbeinaufnahmen Es wird von Endocert Zertifizierungen berichtet, in denen Ganzbeinstandaufnahmen nach Knieendoprothesen verlangt werden. Die Fachgesellschaft bestätigt, dass eine Röntgenkontrolle nach der Implantation einer Kniegelenksendoprothese immer zu fordern ist. Hierzu können unterschiedliche Röntgenaufnahmen und ggf. auch eine CT verwendet werden. Zur Ermittlung der Achsverhältnisse in der ap-ebene (Beinachse) ist die Röntgen-Ganzbeinaufnahme im Stehen das geeignete Verfahren. Eine Rechtfertigende Indikation ist gegeben. Jedoch muss immer im Einzelfall entschieden werden, welche Röntgen-diagnostik nach einer Implantation einer Kniegelenksendoprothese durchzuführen ist. Die RI ist hinreichend zu belegen. 25

26 Rö-Therapie an großen Gelenken Problem: Bestrahlung großer Gelenke mit 180 kv Röntgenstrahlung und Dosierung auf die Körperoberfläche, Anordnung der Gegenfelder Z. B.: Die Bestrahlung wird mit je 0,5 Gy von ventral und dorsal oberflächendosiert durchgeführt. Dies ist nicht zulässig, da damit keine Dosis im Referenzpunkt nach DIN 6827, Punkt 5.1, angegeben wird. Die Bestrahlung von Coxarthrosen und Gonarthrosen soll der S2e- Leitlinie der DEGRO Strahlentherapie gutartiger Erkrankungen, Version 1.0 vom folgen: [ ] die Strahlenqualität ist so auszuwählen, dass das Zielvolumen noch von der 80%-Isodose umschlossen wird [...] Gonarthrose / Koxarthrose: Ventrodorsale oder seitlich opponierende Gegenfelder sind zu nutzen. Die Dosierung ist auf eine einheitliche Tiefe (z.b. Kniegelenkmitte) festzulegen [ ] 26

27 Weitere Punkte aus ZÄS und ÄSH Überarbeitung der Leitlinien der BÄK zu Röntgen und CT Zunehmende Komplexität bei Strahlenschutzverantwortlichkeit Bereithaltung einer Röntgeneinrichtung Eigenverantwortliche Verwendung (Teil-) Rechtsfähigkeit? 27

28 Projekte in 2017 / 2018 Stammdatenprojekt Web-Portal für Strahlenschutzverantwortliche Elektronische Anforderungen inkl. Automatisierte Auswertungen Verbindung zu Dosismanagementsystemen DRG / AGIT-Projekt Prozeduren / Kodierung Strahlenschutzgesetz und Auswirkungen DRW Erneuerung der Server-Struktur IT-Konzept ÄSH DS-GVO

29 Projekte in 2017 / 2018 Stammdatenprojekt Web-Portal für Strahlenschutzverantwortliche Elektronische Anforderungen inkl. Automatisierte Auswertungen Verbindung zu Dosismanagementsystemen DRG / AGIT-Projekt Prozeduren / Kodierung Strahlenschutzgesetz und Auswirkungen DRW Erneuerung der Server-Struktur IT-Konzept ÄSH DS-GVO Mai 2018! Informationspflichten Datenminimierung Bußgelder

30 Teleradiologie Prüfungen der Ärztlichen Stellen M. Walz Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen

31 Strahlenschutzgesetz 2017 / 2018 Definition der Teleradiologie: Untersuchung eines Menschen mit Röntgenstrahlung unter der Verantwortung eines Arztes, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt und der sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet (Teleradiologe). 14 (2) StrlSchG: Die Genehmigung wird erteilt, wenn 1. die Verfügbarkeit des Teleradiologen während der Untersuchung gewährleistet ist, 2. gewährleistet ist, dass die technische Durchführung durch eine Person erfolgt, die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt und die nach der Rechtsverordnung nach 86 Satz 2 Nummer 6 zur technischen Durchführung der Untersuchung in der Teleradiologie berechtigt ist, 3. gewährleistet ist, dass am Ort der technischen Durchführung ein Arzt mit den erforderlichen Kenntnissen im Strahlenschutz anwesend ist, 31

32 Strahlenschutzgesetz Die Genehmigung wird erteilt, wenn 4. ein Gesamtkonzept für den teleradiologischen Betrieb vorliegt, das a) die erforderliche Verfügbarkeit des Teleradiologiesystems gewährleistet, b) eine im Einzelfall erforderliche persönliche Anwesenheit des Teleradiologen am Ort der technischen Durchführung innerhalb eines für eine Notfallversorgung erforderlichen Zeitraums ermöglicht; in begründeten Fällen kann auch ein anderer Arzt persönlich anwesend sein, der die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt, c) eine regelmäßige und enge Einbindung des Teleradiologen in den klinischen Betrieb des Strahlenschutzverantwortlichen gewährleistet StrlSchG gültig ab

33 Strahlenschutzgesetz Ergänzende Festlegungen 1. Die Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie wird auf den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst beschränkt. Sie kann über den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst hinaus erteilt werden, wenn ein Bedürfnis im Hinblick auf die Patientenversorgung besteht. Die Genehmigung nach Satz 3 wird auf längstens fünf Jahre befristet. 2. Verordnungsermächtigung nach 86 auf welche Weise Teleradiologie durchzuführen ist und welche Anforderungen an die Qualität von Teleradiologiesystemen zu stellen sind, 3. Fortgeltung der Genehmigungen über hinaus, wenn Erfüllung der Anforderungen nach StrlSchG dargelegt. 33

34 Technische Qualitätssicherung Übertragungszeit Innerhalb eines Zeitraums von 15 min soll bei zeitkritischen Untersuchungen die notwendige Anzahl der Bilder beim Empfänger zur Befundung eintreffen. Neue Fassung der DIN Norm jetzt veröffentlicht 34

35 Neues Konzept: Teilstrecken Vorgehen 1-malig eine Gesamtstrecke messen (< 15 min) Teilstrecken messen + dokumentieren (Referenzwert) DIN 686

36 Neues Krankenhaus 3 Krankenhaus 1 Teleradiologe 1 Teilstrecke K3 Krankenhaus 3 Zentrum Krankenhaus 2 Teleradiologe 2 Messungen: Neue Teilstrecke K3 Gesamtstrecke (langsamste Teilstrecke B2) DIN 686

37 Erleichterungen bei Konstanzprüfungen Wenn Übertragungszeit und Vollständigkeit kontinuierlich geprüft werden (z.b. durch die Software) darf auf die Konstanzprüfung verzichtet werden! TEILSTRECKEN im lokalen Netzwerk (LAN) müssen nicht auf Konstanz geprüft werden, sondern nur die TEILSTRECKEN im Weitverkehrsnetzwerk (WAN). Ein WAN liegt beispielsweise vor, wenn öffentliche Räume überschritten werden. DIN 686

38 Erleichterungen bei Abnahmeprüfungen Nur noch 2 Prüfbilddatensätze (häufigster und größter) Nur noch 2 statt 3 Messungen pro Prüfbilddatensatz Weitere Informationen in Newsletter Archiv auf WWW-Seite der ÄSH DIN 686

39 Wichtige Punkte für Bildtransfer Probleme durch zunehmend hohe Bildanzahl inkl. Rekonstruktionen 1. Falls DICOM-Serien bereits vor Ende der Röntgenanwendung (z. B. Kopf / Hals bei Polytrauma- CT) bis in das lokale Netz des Teleradiologen versandt werden, können diese bei AP und KP (dokumentiert und nachvollziehbar) weggelassen werden. Auch andere Teilübertragungen können berücksichtigt werden, wenn sie plausibel und gut nachvollziehbar sind. 2. Wenn die für eine Notfallbefundung relevanten Serien (nachvollziehbar) zuerst übertragen und sofort befundet werden, müssen nur diese in AP / KP berücksichtigt werden. 3. Oft ist es hilfreich, die Rekonstruktionsschichtdicke und -umfang für die Serien zur Notfallbefundung auf das notwendige Maß zu beschränken. 4. Automatische Rekonstruktion und Versandeinstellung für die Serien zur Notfallbefundung sind in der Regel zu empfehlen. Dadurch kann insb. die Einhaltung der 30 min Frist zur Befundübermittlung (ab Ende der Signalerhebung) erleichtert werden (Bitte Befundübermittlungszeit nachvollziehbar machen). 5. Gleichzeitige Übertragungen aus einer Institution sollen in der Regel vermieden werden. 6. Soweit bei Messungen registrierte Zeiten auf verschiedenen Rechnern herangezogen werden, müssen eine Zeitsynchronisation bestehen oder ein dokumentierter Abgleich der Zeiten durchgeführt werden. 39

40 Ärztliche Stellen - Bewertungssystem Prüfmerkmal Fehler Bemerkungen Kategorie Meldung und Beteiligung der Teleradiologen, MTRAs und Ärzte vor Ort Archivierung der Teleradiologieuntersuchungen Nicht gemeldete Personen, Nichterfüllung von Qualifikationsvorgaben Unvollständige oder unsichere Archivierung Ausfallkonzept Fehlt 3v 3v 2v Funktionell eingeschränktes Ausfallkonzept Bildbereitstellung innerhalb von 45 min unsicher, eingeschränkte Bildqualität 2v Teleradiologierelevante Organisations-, Ablauf- oder Dienstanweisungen Unvollständig oder mit Mängeln Mit Beschreibung der funktionsbezogenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten 2v Praktische Umsetzung der Teleradiologieabläufe Nichteinhaltung von Vorgaben der RöV, fehlende Übereinstimmung von Genehmigungsvorgaben mit der Anwendung Inkl. Auswertung von Aufzeichnungen mit Zeitangaben zu Untersuchungsanforderung, RI, Untersuchungsdurchführung, Bildübertragung, Befunderstellung und -übermittlung 3v Arbeitsanweisungen nach RöV Eingeschränkte Eignung für Teleradiologie, unvollständig AA für alle Untersuchungsarten, auf Datenmenge verstärkt achten 2v

41 Ärztliche Stellen - Bewertungssystem Prüfmerkmal Fehler Bemerkungen Kategorie Meldung und Beteiligung der Teleradiologen, MTRAs und Ärzte vor Ort Nicht gemeldete Personen, Nichterfüllung von Qualifikationsvorgaben 3v Archivierung der Teleradiolo-gieuntersuchungen Unvollständige oder unsichere Archivierung 2v Ausfallkonzept Fehlt 3v Funktionell eingeschränktes Ausfallkonzept Bildbereitstellung innerhalb von 45 min unsicher, ein-geschränkte Bildqualität 2v Teleradiologierelevante Organisations-, Ablaufoder Dienstanweisungen Unvollständig oder mit Mängeln Mit Beschreibung der funk-tionsbezogenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten 2v Praktische Umsetzung der Teleradiologieabläufe Nichteinhaltung von Vorga-ben der RöV, fehlende Übereinstimmung von Genehmigungsvorgaben mit der Anwendung Inkl. Auswertung von Auf-zeichnungen mit Zeitanga-ben zu Untersuchungsan-forderung, RI, Untersu-chungsdurchführung, Bild-übertragung, Befunder-stellung und -übermittlung 3v Arbeitsanweisungen nach RöV Eingeschränkte Eignung für Teleradiologie, unvollständig AA für alle Untersuchungs-arten, auf Datenmenge verstärkt achten 2v Info Blatt und Checkliste

42 Wichtige Problempunkte zu DRW-Anwendung Treffen am M. Walz et al Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen

43 Schreiben von BMUB / BfS (2.3.17) Selbstverständlich können diese Tabellen wenn gewünscht auch von den ÄS an meldepflichtige Einrichtungen weitergeleitet werden, um die Tabellen von den Anwendern ausfüllen zu lassen. (Aufwand und Akzeptanzprobleme bei Anwendern, Datenqualität, Überprüfung?) Das wollen wir vermeiden.

44 44

Informationen zu Abnahmeund Konstanzprüfung in der Teleradiologie

Informationen zu Abnahmeund Konstanzprüfung in der Teleradiologie Informationen zu Abnahmeund Konstanzprüfung in der Teleradiologie M. Walz Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen Messung der Übertragungszeiten

Mehr

Wenn Sie mehr...als nur Strahlen wollen. Teleradiologie. Teleradiologie - Definition. Fachkundiger Arzt nicht am Ort des Geschehens

Wenn Sie mehr...als nur Strahlen wollen. Teleradiologie. Teleradiologie - Definition. Fachkundiger Arzt nicht am Ort des Geschehens Teleradiologie Teleradiologie - Definition Fachkundiger Arzt nicht am Ort des Geschehens Mittels Datenübertragung und Telekommunikation mit den Personen am Ort der technischen Durchführung verbunden rechtfertigende

Mehr

Die Aufgaben von MTRA und ÄrztInnen in der Teleradiologie

Die Aufgaben von MTRA und ÄrztInnen in der Teleradiologie Die Aufgaben von MTRA und ÄrztInnen in der Teleradiologie M. Walz, B. Madsack Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen Historischer Rahmen (techn.

Mehr

Teleradiologie. und mobile Befundung. Dipl.-Ing. Volker Sendler. Prüfstelle für Strahlenschutz GmbH Wennigsen Köln Duisburg

Teleradiologie. und mobile Befundung. Dipl.-Ing. Volker Sendler. Prüfstelle für Strahlenschutz GmbH Wennigsen Köln Duisburg Teleradiologie und mobile Befundung Dipl.-Ing. Volker Sendler Prüfstelle für Strahlenschutz GmbH Wennigsen Köln Duisburg info@pfs-gmbh.de Was ist Teleradiologie? Regelungen der Röntgenverordnung Genehmigungsverfahren

Mehr

Top Ten der Ärztlichen Stellen Erfahrungen und Tipps

Top Ten der Ärztlichen Stellen Erfahrungen und Tipps Top Ten der Ärztlichen Stellen Erfahrungen und Tipps B. Madsack, M. Walz Ärztliche Stelle Hessen, Frankfurt Einheitliches Bewertungssystem der Ärztlichen Stellen (ab 01.01.09) https://www.aekwl.de/fileadmin/aest/zaes/zaes-einheitliches_beurteilungssystem_v_8_01.pdf

Mehr

Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie

Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie Diese Merkpostenliste bietet eine Handlungshilfe für die Beantragung einer Genehmigung zum

Mehr

Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie

Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie Merkposten zu Antragsunterlagen im Genehmigungsverfahren nach 3 Abs. 4 RöV zur Genehmigung der Teleradiologie Diese Merkpostenliste bietet eine Handlungshilfe für die Beantragung einer Genehmigung zum

Mehr

Prüfung der Qualitätssicherung. durch die ärztlichen Stellen am Beispiel aus Niedersachsen und Bremen

Prüfung der Qualitätssicherung. durch die ärztlichen Stellen am Beispiel aus Niedersachsen und Bremen APT-Fortbildungsseminar (DRG) Duisburg, 27. 28. 06. 2014 Prüfung der Qualitätssicherung durch die ärztlichen Stellen am Beispiel aus Niedersachsen und Bremen Wolfgang Pethke Ärztliche Stelle Niedersachsen/Bremen

Mehr

Teleradiologie. Der Ansatz im DIN NAR AA4/GA4. Uwe Engelmann. AK1 Teleradiologie im DIN/NAR AA4/GA4. Deutsches Krebsforschungszentrum - Heidelberg

Teleradiologie. Der Ansatz im DIN NAR AA4/GA4. Uwe Engelmann. AK1 Teleradiologie im DIN/NAR AA4/GA4. Deutsches Krebsforschungszentrum - Heidelberg Qualitätssicherung tssicherung in der Teleradiologie Der Ansatz im DIN NAR AA4/GA4 Uwe Engelmann AK1 Teleradiologie im DIN/NAR AA4/GA4 - Heidelberg Motivation Neue Röntgenverordnung RöV vom 1. Juli 2002

Mehr

45. Fortbildungskongress für ärztliches. Lebkuchenkongress. Teleradiologie. Reinhard Loose. Klinikum Nürnberg Nord

45. Fortbildungskongress für ärztliches. Lebkuchenkongress. Teleradiologie. Reinhard Loose. Klinikum Nürnberg Nord 45. Fortbildungskongress für ärztliches Assistenzpersonal lin der Rdil Radiologiei Lebkuchenkongress Teleradiologie Reinhard Loose Thomas Hertlein Institut für Radiologie und Klinik für Nuklearmedizin

Mehr

Aktuelle Umsetzung und Ausblick

Aktuelle Umsetzung und Ausblick Anforderungen und Neuerungen der Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin Qualitätssicherung aus medizinischer Sicht Aktuelle Umsetzung und Ausblick 07.03.2018 H. Hautzel Klinik für Nuklearmedizin a.d.

Mehr

Änderungen der Qualitäts- sicherungs-richtlinie. Dr. Ingo Lehmann, TÜV NORD Röntgentechnik

Änderungen der Qualitäts- sicherungs-richtlinie. Dr. Ingo Lehmann, TÜV NORD Röntgentechnik Änderungen der Qualitäts- sicherungs-richtlinie Dr. Ingo Lehmann, TÜV NORD Röntgentechnik TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG 6. Berliner Strahlenschutzseminar im Unfallkrankenhaus Berlin 23.04.2015

Mehr

Neue? Richtlinien und Normen

Neue? Richtlinien und Normen , Diplom-Physiker Neue? Richtlinien und Normen Grundsätzliches zum untergesetzlichen Regelwerk QS-RL Novellierung SV-RL Neue Normen 22. APT-Seminar 2018 in Münster 1 Grundsätzliches zum untergesetzlichen

Mehr

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Schwerpunktaktion der hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Schwerpunktaktion der hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit Schwerpunktaktion der hessischen Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz und Produktsicherheit Überprüfung zum ordnungsgemäßen Betrieb von medizinischen Röntgeneinrichtung bei der eigenverantwortlichen Nutzung

Mehr

Genehmigungsantrag für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie gemäß 3 Abs. 4 RöV

Genehmigungsantrag für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie gemäß 3 Abs. 4 RöV An das Regierungspräsidium Karlsruhe Ref. 54.4 76247 Karlsruhe Genehmigungsantrag für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie gemäß 3 Abs. 4 RöV - 2-1.1 Antragsteller (Strahlenschutzverantwortlicher

Mehr

Dosismanagementsysteme. Welche Funktionen benötigt der Anwender?

Dosismanagementsysteme. Welche Funktionen benötigt der Anwender? Dosismanagementsysteme Welche Funktionen benötigt der Anwender? M. Walz, B. Madsack, M. Kolodziej Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen Basis

Mehr

Teleradiologie aus Sicht der Genehmigungsund Aufsichtsbehörde Sachsen-Anhalt

Teleradiologie aus Sicht der Genehmigungsund Aufsichtsbehörde Sachsen-Anhalt Teleradiologie aus Sicht der Genehmigungsund Aufsichtsbehörde Sachsen-Anhalt RöV aktuell im Bergmannstrost Halle 07. April Folie 1 Was ist Teleradiologie? Teleradiologie ( 2 Nr. 24. RöV): Untersuchung

Mehr

Generelles Beurteilungskonzept: Beispiel Röntgen

Generelles Beurteilungskonzept: Beispiel Röntgen Generelles Beurteilungskonzept: Beispiel Röntgen ZÄS Version 3.2a (2009.08.17) Seite 11 von 48 Einheitliches Bewertungssystem der ÄSt.en (RöV) Liste von Prüfmerkmalen und n In dieser STÄNDIG WEITERZUENTWICKELNDEN

Mehr

Ärztliche Stelle nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung

Ärztliche Stelle nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung Ärztliche Stelle nach der Röntgenverordnung und nach der Strahlenschutzverordnung Nuklearmedizin Leiterin der Ärztlichen Stelle der Ärztekammer Nordrhein Ziel der Qualitätssicherung? Möglichst geringe

Mehr

Qualitätssicherung Ärztliche Stelle Röntgen Dosis

Qualitätssicherung Ärztliche Stelle Röntgen Dosis Dosis Effektive Jahresdosis der Bevölkerung 2 msv/a 1,5 1 0,5 kosmische Strahlung terristische Strahlung Atemluft Nahrung Medizin sonst. Zivilisatorische 0 1995 2000 16 Abnahmeprüfung (Abs. 2) erforderliche

Mehr

Regelung Stichprobenprüfung Radiologie

Regelung Stichprobenprüfung Radiologie Information 2.10. 1/8 Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Qualitätsprüfung im Einzelfall auf dem Gebiet Radiologie i.v.m. Qualitätsprüfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Stichprobenprüfung

Mehr

Ä R Z T L I C H E S T E L L E

Ä R Z T L I C H E S T E L L E Ä r z t l i c h e S t e l l e zur Qualitätssicherung in der Strahlentherapie und Nuklearmedizin der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Balduinstr. 10-14, 54290 Trier Ä R Z T L I C H

Mehr

Update Normen und Richtlinien

Update Normen und Richtlinien Update Normen und Richtlinien 08.03.2017 B. Madsack, M. Walz, J. Westhof Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen TÜV SÜD Life Service GmbH

Mehr

Die rechtfertigende Indikation. Grundlagen und Beispiele

Die rechtfertigende Indikation. Grundlagen und Beispiele Die rechtfertigende Indikation Grundlagen und Beispiele Arbeitskreis Rechtfertigende Indikation des Beirats der ÄSH Bienfait H-G, Halbsguth A, Heß T, Kress B, Richter K-W, Waldeck M, Walz M, Weidenfeld

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teleradiologie nach Röntgenverordnung

Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teleradiologie nach Röntgenverordnung Rechtliche Rahmenbedingungen für die Teleradiologie nach Röntgenverordnung in der seit dem 1.11.2011 anzuwendenden Fassung Grundsatz: Wer eine Röntgeneinrichtung betreibt oder deren Betrieb wesentlich

Mehr

Dosismanagementsysteme und Co.

Dosismanagementsysteme und Co. Evolution Creation Open innovation Dosismanagementsysteme und Co. Sep 2015 2015 Co., Ltd. All rights reserved. Inhalt 1. ALARA 2. 2013/59/EURATOM 3. Aufgaben eines Dosismanagementsystems IT-Umgebung Informationsaustausch

Mehr

Was ist bei der Erstellung der RI zu beachten? => Grundlagen => Beispiele

Was ist bei der Erstellung der RI zu beachten? => Grundlagen => Beispiele Was ist bei der Erstellung der RI zu beachten? => Grundlagen => Beispiele Arbeitskreis Rechtfertigende Indikation des Beirats der ÄSH Bienfait H-G, Halbsguth A, Heß T, Kress B, Richter K-W, Waldeck M,

Mehr

Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung

Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung , Diplom-Physiker Fit für den Facharzt Richtlinien nach Röntgenverordnung RöV (grundsätzliches) Fachkunderichtlinie Medizin Aufzeichnungsrichtlinie Sachverständigenprüfrichtlinie (SV-RL) Qualitätssicherungsrichtlinie

Mehr

Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 17a Röntgenverordnung und 83 der Strahlenschutzverordnung

Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 17a Röntgenverordnung und 83 der Strahlenschutzverordnung Landesärztekammer Baden-Württemberg Tätigkeitsbericht 2012/2013 Ärztliche Stelle Baden-Württemberg nach 17a Röntgenverordnung und 83 der Strahlenschutzverordnung Abteilungsleiter: PD Dr. Hans Hawighorst

Mehr

Landesärztekammer Baden-Württemberg. Tätigkeitsbericht 2015/2016. Ärztliche Stelle nach 17 a Röntgenverordnung und 83 der Strahlenschutzverordnung

Landesärztekammer Baden-Württemberg. Tätigkeitsbericht 2015/2016. Ärztliche Stelle nach 17 a Röntgenverordnung und 83 der Strahlenschutzverordnung Landesärztekammer Baden-Württemberg Tätigkeitsbericht 2015/2016 Ärztliche Stelle nach 17 a Röntgenverordnung und 83 der Strahlenschutzverordnung Leitung der Ärztlichen Stelle: PD Dr. med. Hans Hawighorst

Mehr

11. Forum Röntgenverordnung

11. Forum Röntgenverordnung Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Röntgengesellschaft Physik und Technik in der bildgebenden Diagnostik 11. Forum Röntgenverordnung Neue Richtlinien und Empfehlungen zum Strahlenschutz Fachkunde, Aufzeichnungen,

Mehr

Röntgenverordnung (RöV) Betrieb von medizinischen Röntgeneinrichtungen

Röntgenverordnung (RöV) Betrieb von medizinischen Röntgeneinrichtungen Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Röntgenverordnung (RöV) Betrieb von medizinischen Röntgeneinrichtungen Bei Nutzung einer Röntgeneinrichtung durch mehrere Strahlenschutzverantwortliche

Mehr

Neues aus der Normung

Neues aus der Normung NORMENAUSSCHUSS RADIOLOGIE (NAR) Neues aus der Normung (Juni 2016) Bernd Seidel DIN - Normenausschuss Radiologie (NAR) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Röntgengesellschaft www.din.de/go/nar Übersicht

Mehr

Digitale Volumentomographie (DVT)

Digitale Volumentomographie (DVT) , Diplom-Physiker Digitale Volumentomographie (DVT) DVT als CT-Light? Kassel, Dezember 2011 1 Wieso DVT? 2 Klassische Projektionsradiographie Dreidimensionales Volumen wird auf zweidimensionalen Detektor

Mehr

Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin

Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin - aktuelle Änderungen - und nicht mehr ganz so Neues Andrea Bock BMU - Referat

Mehr

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Ärztliche Stelle Hessen (ÄSH) der TÜV SÜD Life Service GmbH

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Ärztliche Stelle Hessen (ÄSH) der TÜV SÜD Life Service GmbH Datenschutzerklärung Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Ärztliche Stelle Hessen (ÄSH) der TÜV SÜD Life Service GmbH Nach DSGVO und nationalem Datenschutzrecht gelten seit

Mehr

analog digital Mängelkategorie nach dem Einheitlichen Bewertungssystem 4 = schwerwiegende 1 = keine 2 = leichte 3 = erhebliche

analog digital Mängelkategorie nach dem Einheitlichen Bewertungssystem 4 = schwerwiegende 1 = keine 2 = leichte 3 = erhebliche Ärztliche Stelle Geschäftsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Tätigkeitsbericht 011 der Ärztlichen Stelle der KVH gemäß der Vereinbarung über die Einrichtung einer Ärztlichen Stelle nach 16

Mehr

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Notwendige Dokumentationen / Aufzeichnungen REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Aktualisierung Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz - Zahnmedizin

Mehr

Genehmigungsantrag für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie gemäß 19 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG

Genehmigungsantrag für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie gemäß 19 Abs. 2 Nr. 3 StrlSchG An das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5/Ref. 54.4 Schwendistr. 12 79102 Freiburg Durchführung des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) Genehmigungsantrag für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung zur

Mehr

Aktualisierung der Fachkunde nach RöV

Aktualisierung der Fachkunde nach RöV , 11. Mai 2007 Aktualisierung der Fachkunde nach RöV Fachkundegruppe R6 Dipl.-Ing. Peter Höfs Prüfstelle für Strahlenschutz GmbH Klusterfeld 2 30974 Wennigsen E-Mail: info@pfs-gmbh.de Durchführung der

Mehr

Vereinbarung. in der Fassung vom 15. März 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007 (S ) in Kraft getreten am 1. Juli 2007

Vereinbarung. in der Fassung vom 15. März 2007 veröffentlicht im Bundesanzeiger 2007 (S ) in Kraft getreten am 1. Juli 2007 Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung der Positronenemissionstomographie (PET) in Krankenhäusern bei den Indikationen nichtkleinzelliges

Mehr

Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung

Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Verband: BIO Deutschland e. V. Ansprechpartner: Cay F. Horstmann Adresse:

Mehr

Betreiben einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie

Betreiben einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie Betreiben einer Röntgeneinrichtung zur Teleradiologie Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach 3 Abs. 4 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV) i.d.f.

Mehr

Erfahrungsbericht der ärztlichen Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie Hessen

Erfahrungsbericht der ärztlichen Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie Hessen 2017 Erfahrungsbericht der ärztlichen Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie Hessen für das Hessische Ministerium für Soziales und Integration PD Dr. med. Michael Walz 1 Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung

Mehr

Aufbau und Anwendungsbereich der SV-RL und QS-RL

Aufbau und Anwendungsbereich der SV-RL und QS-RL , Diplom-Physiker Aufbau und Anwendungsbereich der SV-RL und QS-RL Neue QS-RL 1. Rundschreiben der Länder 2. Rundschreiben der Länder??? Erfahrungsaustausch Dresden 10.04.2015 1 Neue QS-RL vom 23.06.2014

Mehr

Was bringt die Revision der DIN zur Qualitätssicherung der Teleradiologie nach RöV? Jürgen Bodemeyer, Uwe Engelmann

Was bringt die Revision der DIN zur Qualitätssicherung der Teleradiologie nach RöV? Jürgen Bodemeyer, Uwe Engelmann Was bringt die Revision der zur Qualitätssicherung der Teleradiologie nach RöV? Jürgen Bodemeyer, Uwe Engelmann AK1 Teleradiologie im DIN/NAR AA4/GA4 CHILI GmbH Die Normenreihe DIN 6868-xxx Sicherung der

Mehr

Qualitätssicherung. Stand der Normung Qualitätssicherungsrichtlinie Sachverständigenprüfungsrichtlinie. Dr. Jürgen Westhof, Diplom-Physiker

Qualitätssicherung. Stand der Normung Qualitätssicherungsrichtlinie Sachverständigenprüfungsrichtlinie. Dr. Jürgen Westhof, Diplom-Physiker , Diplom-Physiker Qualitätssicherung Stand der Normung Qualitätssicherungsrichtlinie Sachverständigenprüfungsrichtlinie Hamburg, Mai 2013 1 2 Stand der Normung 3 Stand der Normung DIN 6868-150 Abnahmeprüfung

Mehr

Erfahrungsbericht der ärztlichen Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie Hessen

Erfahrungsbericht der ärztlichen Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie Hessen 2013 Erfahrungsbericht der ärztlichen Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie Hessen für das Hessische Ministerium für Soziales und Integration PD Dr. med. Michael Walz 1 Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung

Mehr

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Ärztliche Stelle Hessen (ÄSH) der TÜV SÜD Life Service GmbH

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Ärztliche Stelle Hessen (ÄSH) der TÜV SÜD Life Service GmbH Datenschutzerklärung Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten durch die Ärztliche Stelle Hessen (ÄSH) der TÜV SÜD Life Service GmbH Nach DSGVO und nationalem Datenschutzrecht gelten seit

Mehr

DIN Identifizierung und Kennzeichnung von Bildaufzeichnungen in der medizinischen Diagnostik

DIN Identifizierung und Kennzeichnung von Bildaufzeichnungen in der medizinischen Diagnostik DIN 6862-2 Identifizierung und Kennzeichnung von Bildaufzeichnungen in der medizinischen Diagnostik Weitergabe von Röntgenaufnahmen und zugehörigen Aufzeichnungen in - digitaler Radiographie - Durchleuchtung

Mehr

nicht unter den Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes fällt, in der Humanmedizin zur Teleradiologie verwendet wird,

nicht unter den Anwendungsbereich des Medizinproduktegesetzes fällt, in der Humanmedizin zur Teleradiologie verwendet wird, An das Regierungspräsidium Freiburg Abteilung 5/Ref. 54.4 Schwendistr. 12 79102 Freiburg Genehmigungs- bzw. Anzeigeformular für den Betrieb von medizinischen oder zahnmedizinischen Röntgeneinrichtungen

Mehr

Strahlenschutzkurse Abzocke oder niveauvolle Fortbildung!

Strahlenschutzkurse Abzocke oder niveauvolle Fortbildung! 19. Forum Röntgenverordnung Strahlenschutzkurse Abzocke oder niveauvolle Fortbildung! Moderation H. Lenzen, Münster K. Ewen, Duisburg Eine Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik der DRG

Mehr

Ärztliche Stelle. die dokumentierten Werte des Dosisflächenproduktes, sofern vorhanden, mit den vom Bundesamt für Strahlenschutz

Ärztliche Stelle. die dokumentierten Werte des Dosisflächenproduktes, sofern vorhanden, mit den vom Bundesamt für Strahlenschutz Ärztliche Stelle Geschäftsbereich der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Tätigkeitsbericht 2015 der Ärztlichen Stelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) gemäß der Vereinbarung über die

Mehr

Alles neu? Was bringt das erste Strahlenschutzgesetz für die deutsche Radiologie?

Alles neu? Was bringt das erste Strahlenschutzgesetz für die deutsche Radiologie? Forum Röntgenverordnung 22. Forum Röntgenverordnung Alles neu? Was bringt das erste Strahlenschutzgesetz für die deutsche Radiologie? Moderation Horst Lenzen, Münster Jürgen Westhof, Kassel Eine Veranstaltung

Mehr

Seite 1. QS in der Röntgendiagnostik. Gabriele Schüler, 18. Fortbildungsseminar der APT 28. Juni 2014 Seite 2

Seite 1. QS in der Röntgendiagnostik. Gabriele Schüler, 18. Fortbildungsseminar der APT 28. Juni 2014 Seite 2 Gabriele Schüler, 18. Fortbildungsseminar der APT 28. Juni 2014 Seite 1 QS in der Röntgendiagnostik Gabriele Schüler, 18. Fortbildungsseminar der APT 28. Juni 2014 Seite 2 1 QS in der Röntgendiagnostik

Mehr

Ä R Z T L I C H E S T E L L E

Ä R Z T L I C H E S T E L L E Ä r z t l i c h e S t e l l e zur Qualitätssicherung in der Strahlentherapie und Nuklearmedizin der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Balduinstr. 10-14, 54290 Trier Ä R Z T L I C H

Mehr

Genehmigung zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen gemäß 12 Abs. 1 Nr. 4, 19 Abs. 2 StrlSchG (erforderlich, wenn die Röntgeneinrichtung

Genehmigung zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen gemäß 12 Abs. 1 Nr. 4, 19 Abs. 2 StrlSchG (erforderlich, wenn die Röntgeneinrichtung Dieses Formular kann auch per E-Mail angefordert werden: An das Regierungspräsidium Stuttgart Ref. 54.4 Fachgruppe Strahlenschutz Ruppmannstr. 21 70565 Stuttgart Durchführung des Strahlenschutzgesetzes

Mehr

ANTRAG AUF ZERTIFIKATSAUSSTELLUNG

ANTRAG AUF ZERTIFIKATSAUSSTELLUNG An die Bundesfachgruppe Radiologie der Österr. Ärztekammer c/o Institut Frühwald Mag. Birgit Janisch MAS Kremsergasse 16a 3100 St. Pölten ANTRAG AUF ZERTIFIKATSAUSSTELLUNG Antragsformular auf Ausstellung

Mehr

Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie

Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zum Interim-Staging bei Hodgkin-Lymphom und

Mehr

Schlussbericht zu 12 Abs. 3 ABFE-BMUB

Schlussbericht zu 12 Abs. 3 ABFE-BMUB Schlussbericht zu 12 Abs. 3 ABFE-BMUB Vorhaben-Nummer: 3611S20006 Erstellung und Überarbeitung von technischen Normen für den Strahlenschutz und die Qualitätssicherung in der medizinischen Radiologie Aufgabe

Mehr

DAS NEUE STRAHLENSCHUTZGESETZ. SGD Süd/Abteilung 2/Referat 22 Dimitrij Petkowski

DAS NEUE STRAHLENSCHUTZGESETZ. SGD Süd/Abteilung 2/Referat 22 Dimitrij Petkowski DAS NEUE STRAHLENSCHUTZGESETZ SGD Süd/Abteilung 2/Referat 22 Dimitrij Petkowski Folie 1 DAS NEUE STRAHLENSCHUTZGESETZ ÜBERBLICK Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd/Referat 22/ Dimitrij Petkowski 19.

Mehr

Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle

Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Strahlenschutzkurs Die Röntgenverordnung Behördliche Verfahren, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle Prof. Dr. Klaus Ewen B e t r e i b e r e i n e r R ö n t g e n e i n r i c h t u n g Betreiber

Mehr

Merkblatt zum medizinischwissenschaftlichen. diagnostischer Anträge (Formblatt D-BD bzw. D-AD) gemäß 23 StrlSchV bzw. 28a RöV

Merkblatt zum medizinischwissenschaftlichen. diagnostischer Anträge (Formblatt D-BD bzw. D-AD) gemäß 23 StrlSchV bzw. 28a RöV 1 von 5 Vorbemerkung: Im Folgenden werden zwecks besserer Lesbarkeit alle Anwendungen von ionisierender Strahlung (einschließlich Röntgenstrahlung) und radioaktiven Stoffen unter dem Begriff Strahlenanwendungen

Mehr

QUALITÄTSSICHERUNG IN

QUALITÄTSSICHERUNG IN 1 QUALITÄTSSICHERUNG IN DER RÖNTGENDIAGNOSTIK ABNAHME- UND KONSTANZPRÜFUNG DR. KOLB STRAHLENSCHUTZ GMBH IM SCHÜLE 27 70192 STUTTGART 0711 / 253595-3 WWW.DKS-GMBH.COM Dipl.-Ing. (FH) Kai Gottwals gottwals@dks-gmbh.com

Mehr

Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV

Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV Verhältnis Strahlenschutzrecht zu MPG und AMG Anzeige oder Genehmigung nach RöV 18. Fortbildungsseminar der APT 27./28. Juni 2014 MinR in Claudia Sonnek Allgemeines zum Strahlenschutzrecht Rechtsquellen

Mehr

DRW 2016 / M. Walz Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen

DRW 2016 / M. Walz Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen DRW 2016 / 2017 M. Walz Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen Neue DRW für Röntgen (6/2016) Download unter: https://www.bfs.de/de/themen/ion/anwendungmedizin/diagnostik/referenzwerte/referenzwerte.html

Mehr

b) In Absatz 2 wird die Angabe 21 Abs. 4 Spiegelstrich 2 Satz 2 durch die Angabe 2. Kapitel 14 Absatz 1 Spiegelstrich 2 ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Angabe 21 Abs. 4 Spiegelstrich 2 Satz 2 durch die Angabe 2. Kapitel 14 Absatz 1 Spiegelstrich 2 ersetzt. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des Beschlusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Protonentherapie des Prostatakarzinoms Vom 20. Juli 2017 Der Gemeinsame Bundesausschuss

Mehr

Die neuen Richtlinien und Regelwerke nach RöV

Die neuen Richtlinien und Regelwerke nach RöV , Diplom-Physiker Die neuen Richtlinien und Regelwerke nach RöV Neue Normen QS-RL SV-RL (Sachstand) Fachkunderichtlinie Medizin Fachkunderichtlinie Technik 19. APT-Seminar 12. u. 13 Juni 2015; Nürnberg

Mehr

Gemäß Richtlinie (September 2006) zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung

Gemäß Richtlinie (September 2006) zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung SOP Beckenübersicht Gemäß Richtlinie (September 2006) zu Arbeitsanweisungen und Aufzeichnungspflichten nach 18, 27, 28 und 36 der Röntgenverordnung S. Becht, B. Freese, B. Lenz, A. Ohmstede, C. Steuler,

Mehr

Änderung der Röntgenverordnung (RöV)

Änderung der Röntgenverordnung (RöV) Änderung der Röntgenverordnung (RöV) Änderungen beim Erwerb der Fachkunde Interventionen - Einführung der Fachkunde Digitale Volumentomographie (DVT) H. Görtz, J. Teßarek, Lingen Die Fachkunde im Strahlenschutz

Mehr

Teleradiologie nach RöV: Vorgaben und Möglichkeiten

Teleradiologie nach RöV: Vorgaben und Möglichkeiten Teleradiologie nach RöV: Vorgaben und Möglichkeiten M. Walz 1, R. Loose 2 1 Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie Hessen, Eschborn 2 Institut für diagnostische und interventionelle

Mehr

Dosisregistrierung. Übersicht

Dosisregistrierung. Übersicht Dosisregistrierung Notwendigkeit Chancen Möglichkeiten Roland Simmler Übersicht Gesetzliche Grundlage Was wird benötigt Datenerhebung Datenauswertungen Optimierung Wer soll das machen 1 Marktübersicht

Mehr

Ausnahmeregelungen sind im Schreiben An die obersten Landesbehörden zur Durchführung der RöV zu finden

Ausnahmeregelungen sind im Schreiben An die obersten Landesbehörden zur Durchführung der RöV zu finden FV Elektromedizinische Technik 11. Februar 2016 ASH Fragen und Erläuterung zur Durchführung der DIN 6868-157 und der Ausnahmen nach DIN V 6868-57 Hintergrund Die Norm DIN 6868-157 Sicherung der Bildqualität

Mehr

Nach Nummer 7 (Kolloquien) wird folgende Nummer 8 angefügt:

Nach Nummer 7 (Kolloquien) wird folgende Nummer 8 angefügt: Anlage 2 Änderung der Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Verfahren zur Qualitätssicherung (Qualitätssicherungs-Richtlinien der KBV) gemäß 75 Abs. 7 SGB V Nach Nummer 7 (Kolloquien)

Mehr

Teleradiologie aus Sicht des Sachverständigen

Teleradiologie aus Sicht des Sachverständigen Teleradiologie aus Sicht des Sachverständigen Dr. I. Lehmann (TÜV NORD Röntgentechnik) TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG 4. Berliner Strahlenschutzseminar im Unfallkrankenhaus Berlin 25.04.2013 Teleradiologie

Mehr

Handbuch Röntgen mit Strahlenschutz

Handbuch Röntgen mit Strahlenschutz ecomed Medizin Handbuch Röntgen mit Strahlenschutz Verfahren, Strahlenschutzvorschriften Bearbeitet von Hartmut Reichow, Max Heymann, Wolfgang Menke, Dirk Höwekenmeier Grundwerk mit 17. Ergänzungslieferung

Mehr

Genehmigung zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen gemäß 3 RöV (erforderlich, wenn die Röntgeneinrichtung

Genehmigung zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen gemäß 3 RöV (erforderlich, wenn die Röntgeneinrichtung An das Regierungspräsidium Tübingen Referat 54.4 Fachgruppe Strahlenschutz Konrad-Adenauer-Strasse 20 72072 Tübingen Genehmigungs- bzw. Anzeigeformular für den Betrieb von medizinischen oder zahnmedizinischen

Mehr

Neue Entwicklungen im Strahlenschutz

Neue Entwicklungen im Strahlenschutz , Diplom-Physiker Neue Entwicklungen im Strahlenschutz Strahlenschutzgesetz Entwurf der SV-RL: Regelungen für Diagnostik und Interventionen 3. Fortbildungsveranstaltung ÄSH, Frankfurt 08.03.2017 1 2 Strahlenschutzgesetz

Mehr

Fachkunde im Strahlenschutz

Fachkunde im Strahlenschutz dentale zukunft In Kooperation mit Fachkunde im Strahlenschutz usammenfassung der wichtigsten Lerninhalte a k a d e m i e Inhalt Historische Entwicklung des Röntgens... 1 Röntgenstrahlen... 2 Rechtfertigende

Mehr

Workshop Prüfung von Röntgeneinrichtungen

Workshop Prüfung von Röntgeneinrichtungen Workshop Prüfung von Röntgeneinrichtungen 10.04.2015 Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Ergebnisse der Tätigkeit der Zahnärztlichen Stelle Sachsen S. 1 Themen 1. Stand

Mehr

Neues vom Strahlenschutz

Neues vom Strahlenschutz 1895 2018 123 Jahre Neues vom Das neue gesetz Informationen zum aktuellen Stand Wilfried Schröter beauftragter AKH Celle Betrifft das neue gesetz auch die Bereiche Medizintechnik / Technik in den Krankenhäusern?

Mehr

Aktuelle Informationen zu Normen (inkl. BWG) und Richtlinien

Aktuelle Informationen zu Normen (inkl. BWG) und Richtlinien Aktuelle Informationen zu Normen (inkl. BWG) und Richtlinien B. Madsack, M. Walz, J. Westhof Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie Hessen TÜV SÜD

Mehr

Richtlinien & Normen ein Update

Richtlinien & Normen ein Update Richtlinien & Normen ein Update Dr. Ingo Lehmann, TÜV NORD Röntgentechnik TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG 20. Fortbildungsseminar der APT in Magdeburg 11.06.2016 Deutsche Strahlenschutzgesetzgebung

Mehr

Ausnahmeregelungen sind im Schreiben An die obersten Landesbehörden zur Durchführung der RöV zu finden

Ausnahmeregelungen sind im Schreiben An die obersten Landesbehörden zur Durchführung der RöV zu finden FV Elektromedizinische Technik 5. November 2015 ASH Fragen und Erläuterung zur Durchführung der DIN 6868-157 und der Ausnahmen nach DIN V 6868-57 Hintergrund Die Norm DIN 6868-157 Sicherung der Bildqualität

Mehr

Anforderungen an das Personal zum Betrieb einer CT-Anlage im Rahmen der Teleradiologie

Anforderungen an das Personal zum Betrieb einer CT-Anlage im Rahmen der Teleradiologie Anforderungen an das Personal zum Betrieb einer CT-Anlage im Rahmen der Teleradiologie Inhalt 1. Sachverhalt 2. Gesetzliche Anforderungen an das Personal 3. Verstoß der vorliegenden Konstruktion gegen

Mehr

Beschluss. vom 21. Oktober 2010 veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz. S. 4506) in Kraft getreten am 22. Dezember 2011

Beschluss. vom 21. Oktober 2010 veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz. S. 4506) in Kraft getreten am 22. Dezember 2011 Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie bei Patientinnen und Patienten mit Hodgkin- Lymphomen und aggressiven Non-Hodgkin- Lymphomen zum Interim-Staging nach

Mehr

Meldesystem für bedeutsame Vorkommnissen in der Medizin

Meldesystem für bedeutsame Vorkommnissen in der Medizin 22. APT-Seminar Münster, 8. Juni 2018 Meldesystem für bedeutsame Vorkommnissen in der Medizin A. Schegerer, J. Griebel & G. Brix Abteilung für medizinischen und beruflichen Strahlenschutz Bundesamt für

Mehr

Merkblatt zur Filmverarbeitung und Konstanzprüfung

Merkblatt zur Filmverarbeitung und Konstanzprüfung Die Konstanzprüfung der Filmverarbeitung und die Konstanzprüfung der Röntgengeräte sind qualitätssichernde Maßnahmen, die dazu beitrgen, dass diagnostisch aussagefähige Röntgenbilder bei einer möglichst

Mehr

1. Allgemeines Geräte Fachliche Befähigung Dokumentation Sonographie der Säuglingshüfte...5

1. Allgemeines Geräte Fachliche Befähigung Dokumentation Sonographie der Säuglingshüfte...5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines...1 2. Geräte...2 3. Fachliche Befähigung...3 4. Dokumentation...4 5. Sonographie der Säuglingshüfte...5 1. Allgemeines Behält ein Arzt seine Genehmigung nach der bisher

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Computertomographie

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Computertomographie Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-420, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen

Mehr

Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung für die Human- / Zahnmedizin sowie Tiermedizin

Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung für die Human- / Zahnmedizin sowie Tiermedizin Absender: Bezirksregierung Dezernat 55 / Strahlenschutz Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG) Inbetriebnahme einer Röntgeneinrichtung für

Mehr

Tätigkeitsbericht 2008

Tätigkeitsbericht 2008 Tätigkeitsbericht 008 der Ärztlichen Stelle der KVH gemäß der Vereinbarung über die Einrichtung einer Ärztlichen Stelle nach 6 7a der Röntgenverordnung und 8 der Strahlenschutzverordnung. Röntgendiagnostik

Mehr

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj

Antrag. Ich bin in Einzelpraxis/Berufsausübungsgemeinschaft zugelassener Vertragsarzt seit/ab: tt.mm.jj Kassenärztliche Vereinigung Bayerns Qualitätssicherung Elsenheimerstr. 39 80687 München Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der kurativen Mammographie im Rahmen der vertragsärztlichen

Mehr

Der Countdown läuft 2019 greifen viele Neuerungen

Der Countdown läuft 2019 greifen viele Neuerungen Forum Röntgenverordnung Der Countdown läuft 2019 greifen viele Neuerungen Moderation Horst Lenzen, Münster Jürgen Westhof, Kassel Eine Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Physik und Technik der DRG Podium

Mehr

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Umrüstung vorhandener Röntgengeräte auf digitale Bildempfänger (Sensor/Speicherfolie) REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Aktualisierung Fachkunde

Mehr

Paradigmenwechsel neue Strahlenschutzgesetzgebung geht neue Wege in der Früherkennung!

Paradigmenwechsel neue Strahlenschutzgesetzgebung geht neue Wege in der Früherkennung! Forum Röntgenverordnung 21. Forum Paradigmenwechsel neue Strahlenschutzgesetzgebung geht neue Wege in der Früherkennung! Röntgenverordnung Moderation Horst Lenzen, Münster Klaus Ewen, Duisburg Eine Veranstaltung

Mehr

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung

Antrag auf Abrechnungsgenehmigung Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-562, - 284 Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß der

Mehr

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz

Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz Zahnärztliche (Röntgen-) Stelle Organisatorischer Ablauf / Anforderung der Unterlagen und Filme REFERENT: Gerd Lamprecht THEMA: Aktualisierung

Mehr

Durchleuchtung und Interventionen

Durchleuchtung und Interventionen Durchleuchtung und Interventionen B. Madsack, M. Walz Ärztliche Stelle Hessen, Frankfurt TÜV SÜD Life Service GmbH Durchleuchtung am C-Bogen Automatik an C-Bögen funktioniert insgesamt gut, Programmanwahl,

Mehr

UPDATE DIN / QS-RL: ERFAHRUNGEN, PROBLEME, LÖSUNGEN

UPDATE DIN / QS-RL: ERFAHRUNGEN, PROBLEME, LÖSUNGEN UPDATE DIN / QS-RL: ERFAHRUNGEN, PROBLEME, LÖSUNGEN TÜV NORD Röntgentechnik 0800 986 1800 tnr@tuev-nord.de www.tuev-nord-roentgentechnik.de Dipl.-Phys. Dominik Böhm Sachverständiger nach RöV RECHTLICHE

Mehr