Nummer: 82/2011 den 14. Juni Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung SOA KSA JHA 7.

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1 Landkreis Esslingen Sitzungsvorlage Nummer: 82/2011 den 14. Juni 2011 Mitglieder des Kreistags und des Jugendhilfeausschusses des Landkreises Esslingen Öffentlich Nichtöffentlich Nichtöffentlich bis zum Abschluss der Vorberatung KT VFA ATU ATU/BA SOA KSA JHA 7. Juli 2011 Betreff: Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) - Bestandserhebung zum Planungen und Ausbaustufen Anlagen: 1 Verfahrensgang: Einbringung zur späteren Beratung Vorberatung für den Kreistag Abschließender Beschluss im Ausschuss BESCHLUSSANTRAG: Kenntnisnahme Auswirkungen auf den Haushalt: Keine Sachdarstellung: Seit 2005 wird im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) der Ausbaustand der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren jährlich zum Stand erhoben. Nach dem zum in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) ist ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen oder in der Tagespflege vorzuhalten, das durch den Rechtsanspruch ab Kindern ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsplatz sichern soll. Kinder unter einem Jahr haben den Rechtsanspruch unter erweiterten Kriterien ( 24 Abs. 1 SGB VIII: wenn die Leistung für die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachge-

2 - 2 - hen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des SGB II erhalten). In Baden-Württemberg geht man davon aus, dass zur Deckung des Bedarfs durchschnittlich für 34 % der Kinder unter drei Jahren ein Platz zur Verfügung stehen soll. Datengrundlage der Erhebung im Landkreis Esslingen Datengrundlage für die Versorgungsquote am Stichtag sind die in Anspruch genommenen, also die belegten Plätze (siehe Anlage). Im Landkreis Esslingen sind 15,1 % der Kinder unter drei Jahren in Tagesbetreuung. Tatsächlich stehen jedoch mehr Plätze zur Verfügung. Insbesondere in altersgemischten Gruppen schwanken die Zahlen von Kindern unter und über drei Jahren. Ausgehend von den Rückmeldungen der Städte und Gemeinden und den rechnerisch möglichen Plätzen in der Tagespflege läge der Versorgungsgrad bei 19,8 %. Bezugsgröße sind aufgrund des Rechtsanspruchs nach den erweiterten Kriterien alle Kinder unter drei Jahren, die laut Rechenzentrum des KDRS (Kommunale Datenverarbeitung Region Stuttgart) zum Stichtag in der Kommune gemeldet waren ( Kinder). In der Tagespflege ist der Wohnort der Tagespflegeperson ausschlaggebend, unabhängig vom Wohnort der Kinder. Nicht berücksichtigt sind somit die Kinder, die auswärts betreut werden. Einige Kommunen haben die Tagespflege in ihre Planung bis 2013 nicht mit einbezogen. In der Übersicht wird davon ausgegangen, dass zumindest die am Stichtag belegten Plätze weiter bestehen. Sie sind in der Erhebung entsprechend berücksichtigt. Bestandserhebung Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg der belegten Plätze von 13,3 % auf 15,1 % zu verzeichnen. Insgesamt ist die Anzahl der belegten Plätze seit 2005 kontinuierlich gestiegen. Altersgem. Gruppe Krippe Betreute Spielgruppe Tagespflege Gesamt Belegte Plätze ,9 % ,8 % ,6 % ,3 % ,3 % ,1 % In 32 von 44 Kommunen wurden prozentual mehr Plätze in Anspruch genommen als im Vorjahr.

3 - 3 - Bei vorhandenen institutionellen Betreuungsmöglichkeiten wählen die Eltern bevorzugt die Kinderkrippe, die in 29 Kommunen angeboten wird. Die Krippen sind in fast allen Städten und Gemeinden sehr gut ausgelastet. Im Vergleich zur letztjährigen Erhebung fällt ein Anstieg von 224 belegten Plätzen auf nunmehr 801 Plätze auf. Die Belegung in altersgemischten Gruppen blieb nahezu konstant (2009: 573, 2010: 568). Durch die Umwandlung von Kindergarten- in U3-Plätze stehen in fast allen altersgemischten Gruppen rein rechnerisch Plätze zur Verfügung. Diese können jedoch mit Kindergartenkindern (über 3 Jahre) belegt sein, d.h. dass die Plätze de facto nicht frei sind. Die betreute Spielgruppe wird vorrangig als pädagogisches Angebot genutzt, um den Kindern Kontakt zu Gleichaltrigen zu ermöglichen. Bezüglich des Bedarfs von berufstätigen Eltern spielt sie wegen des geringen Betreuungsumfangs (zwischen 10 und 15 Stunden in der Woche) eine eher untergeordnete Rolle. Landkreisweit ist das Verhältnis der Betreuungsplätze in Einrichtungen und in der Kindertagespflege 74 % : 26 %. Von der TAG-Projektgruppe wurde bisher ein Verhältnis von 70:30 empfohlen. Die fachliche Einschätzung auf Bundesund Landesebene tendiert inzwischen zu einer Quote von 80:20. Deutlich wird der kontinuierliche Anstieg bei der Inanspruchnahme von Plätzen in Einrichtungen, wobei auch die Tagespflege einen leichten Zuwachs verzeichnet. Die Entwicklung der Inanspruchnahme von Plätzen in Einrichtungen und in der Tagespflege zeigt sich wie folgt: Inanspruchnahme von Plätzen in Einrichtungen und in der Tagespflege Jahr Gesamt davon in Einrichtungen in Tagespflege ,9 % 3,1 % 2,8 % ,8 % 4,9 % 3,0 % ,6 % 6,2 % 3,4 % ,3 % 7,3 % 4,0 % ,3 % 9,5 % 3,8 % ,1 % 11,1 % 4,0 % Im Landkreis Esslingen gibt es fünf betrieblich geförderte Kindertageseinrichtungen bzw. Betriebskindergärten: - Kind und Beruf e.v. c/o Konzept-e GmbH in Stuttgart ist seit 2008 Träger der Kindertagesstätte der Fa. J. Eberspächer GmbH & Co. KG in Esslingen. Betreut werden 35 Kinder, davon 15 Kinder unter drei Jahren. Weitere 5 Krippenplätze sind in Planung. - Das Studentenwerk Stuttgart unterhält bereits seit 1991 an der Hochschule Esslingen eine Kleinkindgruppe mit 10 Plätzen. - In Trägerschaft des Kinder- und Elternzentrums Neuhausen e.v. wurde das Nesthäkchen in Neuhausen gemeinsam von der Fa. Balluff GmbH und der Gemeinde Neuhausen mit einem hohen Maß an Engagement und Kompe-

4 - 4 - tenz aufgebaut. Dort werden ebenfalls 10 Kinder in einer Kleinkindgruppe betreut. - T-Systems GmbH mit Sitz in Leinfelden-Echterdingen hat sich in einer kommunalen Kindertageseinrichtung mit 10 Kleinkindplätzen eingekauft. - Der Landkreis unterhält beim Kreiskrankenhaus Ruit eine eingruppige Kindertageseinrichtung, in der in einer altersgemischten Gruppe auch Kinder unter drei Jahren betreut werden. Der betrieblich geförderten Kindertagesbetreuung soll nach dem Willen der Bundesregierung mehr Bedeutung zukommen, wenn es darum geht, gut ausgebildete Fachkräfte zu gewinnen oder zu halten. Noch ist diese Form jedoch die Ausnahme. Planung und Ausbaustufen Zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages werden landkreisweit entsprechende Anstrengungen unternommen, um das Angebot von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bedarfsgerecht auszubauen. Die Ausbaustufen bis 2013 sehen im Landkreis Esslingen folgendermaßen aus: Planungen bis 2013 Einrichtung Tagespflege Gesamt % ,1 % ,6 % ,1 % Nach den Planungen der Städte und Gemeinden stehen 2013 im Landkreis Esslingen für 29,1% der Kinder unter drei Jahren Plätze in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege zur Verfügung. Die Kommunen planen die Ausbaustufen entsprechend des örtlichen Bedarfs sehr unterschiedlich. Die Spanne reicht von 7,8 % bis zu 47,7 %. Allerdings muss hier auch der unterschiedliche Umgang mit der Tagespflege in der Planung berücksichtigt werden. Bewertung Trotz nach wie vor rückläufiger Kinderzahlen erleben die Kommunen eine steigende Nachfrage im Bereich der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren. Dies hat mit vielerlei Faktoren, nicht zuletzt mit dem Fachkräftemangel und dem häufig früheren Wiedereinstieg in den Beruf von gut ausgebildeten Eltern zu tun. Bei einem vorhandenen institutionellen Angebot bevorzugen Eltern insbesondere für Kinder unter einem Jahr die Kinderkrippe. Die altersspezifische konzeptionelle Ausrichtung, die bedürfnisgerechten Angebote und die kleinen Gruppengrößen werden von Eltern geschätzt. Für Kinder ab zwei Jahren wird die altersgemischte Gruppe verstärkt angeboten und in Anspruch genommen. Die Umwandlung einer Kindergartengruppe in eine altersgemischte Gruppe bedeutet im Gegensatz zur Einrichtung einer Kinderkrippe einen vergleichweise

5 - 5 - geringen Aufwand. Kinder haben hier die Möglichkeit, sich an Älteren zu orientieren und die angebotsreiche Umgebung zu nutzen. In der Kindertagespflege ist mit einem weiteren Ausbau zu rechnen. Die Betreuung von Kindern in einem familien- und alltagsbezogenen Umfeld, ihre Flexibilität und Kontinuität in der Betreuung zeichnen die Tagespflege aus. Viele Städte und Gemeinden bezuschussen die Tagespflege oder denken über Fördermöglichkeiten nach. Beim Tageselternverein Kreis Esslingen werden seit 2010 landkreisweit gleiche Qualitätsstandards in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt entwickelt und Synergieeffekte in der Administration erzielt. Gleichwohl gibt es nach wie vor historisch bedingte Unterschiede zwischen den Standorten, die sich insbesondere in den unterschiedlichen Zuschussmodellen zur Kindertagespflege zeigen. Diese Unterschiedlichkeit führt zu Irritation und Unzufriedenheit, wenn z.b. Eltern umziehen und keine oder eine andere Förderung in der neuen Gemeinde erhalten. Anliegen des Landkreises ist es, für landkreisweit gleiche Rahmenbedingungen für Eltern wie Tagespflegepersonen einzutreten. Dazu gehört auch eine einheitliche laufende Geldleistung. Der Landkreis unterstützt die finanztechnische wie auch die inhaltlich-fachliche Umsetzung des Modells Leinfelden-Echterdingen als Beitrag zur Gleichrangigkeit von Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen und auch zur Steigerung der Attraktivität der Betreuungsform Tagespflege. Ziel ist ein gemeinsam abgestimmtes Zuschussmodell mit dem Tageselternverein Kreis Esslingen. Die TAG-Projektgruppe hat die Ergebnisse der sechsten Erhebung in einer Sitzung am positiv bewertet und wird die Umsetzung weiterhin mit Empfehlungen begleiten. Als Entscheidungsgrundlage für ein Zuschussmodell in der Kindertagespflege empfiehlt sie, den Städten und Gemeinden eine Vergleichsberechnung der verschiedenen Zuschussmodelle bereitzustellen. Ausblick Bereits jetzt ist abzusehen, dass ein Versorgungsgrad von 34% möglicherweise nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Eltern nehmen verstärkt die Kleinkindbetreuung in Anspruch. Es zeigt sich auch, dass die Nachfrage dem Angebot folgt. Im 2. Zwischenbericht der Bundesregierung zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes wurde erstmals der Bedarf anhand einer Elternbefragung ermittelt. Demzufolge wünschen sich bundesweit 39% der Eltern mit Kindern unter 3 Jahren ein Betreuungs- und Förderangebot. Der Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung Baden-Württemberg misst der frühkindlichen Bildung einen hohen Stellenwert bei. Eine deutlichere Unterstützung der Kommunen durch das Land wird in Aussicht gestellt, was auch den Forderungen sowohl der kommunalen Spitzenverbände als auch des Bundes entspricht. Der Deutsche Landkreistag hat in seiner Sitzung am 23./ zu diesem Thema folgenden Beschluss gefasst:

6 Die Geltung des Rechtsanspruchs auf Krippenbetreuung ab August 2013 stellt eine erhebliche Herausforderung für die kommunale Ebene dar, die wegen der nicht überall ausreichenden Finanzierung durch die Länder nicht flächendeckend zu realisieren sein dürfte. Bund und Länder werden aufgefordert, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden zeitnah die für den Ausbau in den Kommunen notwendigen Rahmenbedingungen kurzfristig zu schaffen. Im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundes Kinderbetreuungsfinanzierung wurden im Landkreis Esslingen bisher Bedarfsbestätigungen für insgesamt 591 Plätze in Kindertageseinrichtungen (Kleinkind- und altersgemischte Gruppen) sowie 240 Plätze in der Kindertagespflege abgegeben (Stand ). Bewilligt wurden bisher für Kindertageseinrichtungen und für den Ausbau der Tagespflege. Die Kommunen im Landkreis Esslingen unternehmen große Anstrengungen, ein dem Rechtsanspruch entsprechendes Angebot vorzuhalten. Ein wichtiger Faktor ist hier auch die Tagespflege. Ein einheitliches Zuschussmodell im Landkreis Esslingen, gekoppelt mit den organisatorischen und pädagogischen Attributen (Vertretungsregelung zwischen Tagespflegepersonen, Austausch und Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen, Qualitätssicherung) trägt zur Attraktivität und Inanspruchnahme von Tagespflege maßgeblich bei. In Vertretung Matthias Berg

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