Piraten Weilheim-Schongau stellen Fragen zur Geothermieanlage in Wielenbach

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1 Piraten Weilheim-Schongau stellen Fragen zur Geothermieanlage in Wielenbach Der Fragenkatalog ging in exakt gleicher Form an die,,,, die und das Landratsamt Weilheim- Schongau. Durch die Teilnahme haben die Beteiligten zugestimmt, dass ihre Antworten veröffentlich werden. Eine nachträgliche Korrektur der Antworten erfolgt nicht. Die Darstellung erfolgt in o.g. Reihenfolge und ohne Wertung! Wir erhielten die Antworten rechtzeitig innerhalb der geforderten Frist von allen Teilnehmern außer dem Landratsamt Weilheim-Schongau Vorbemerkung: Viele der aufgeführten Fragen sind rein technischer Natur und können deshalb von uns nicht oder nur teilweise beantwortet werden. Zu diesen Fragen werden sicherlich die von Ihnen angeschriebenen Unternehmen Stellung nehmen. - - Generelle Vorbemerkungen: (1) Die Weilheimer Agenda 21 hat ihre Rechercheergebnisse zur Geothermie aus dem Jahr 2011 auf der Internetseite zusammen getragen. (2) Das in den untenstehenden Antworten mehrfach erwähnte Klimaschutzkonzept des Landkreises WM-SOG ist über die Internetseite highmain=2&highsub=0&highsubsub=0 einsehbar. (3) Das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik in Hannover hat im März 2012 eine umfassende Studie zur Geothermie- Nutzung in Oberbayern vorgelegt, die insbesondere die geologischen Gegebenheiten ausführlich erläutert. Die Studie steht im Internet unter - Zur Weiteren Information über Geothermie verweisen wir auf die Homepage der Hier ist unter anderem ein 2011 erstellter Fragen- und Antwortenkatalog zum Thema Geothermie veröffentlicht. - Sehr geehrte Damen und Herren, die gestellten Fragen können vom Landratsamt Weilheim-Schongau inhaltlich nicht beantwortet werden. Die Rolle des Landratsamtes beschränkt sich auf die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit der Kraftwerksanlage, d.h. des Gebäudes. Die gesamte Technik der Geothermie, die Bohrungen und deren mögliche Auswirkungen unterliegen der Beurteilung durch die Regierung von Oberbayern und werden in einer bergrechtlichen Genehmigung behandelt. Das Landratsamt Weilheim- Schongau hat diese Teile des Vorhabens im baurechtlichen Genehmigungsverfahren nicht zu prüfen und hält deshalb diesbezügliche auch keine Kenntnisse vor. Fragen: 1. Wie lange werden die Bauarbeiten noch andauern bis das Kraftwerk in Betrieb gehen kann (an welchem Datum)? entzieht sich unserer Kenntnis Aus der Erfahrung anderer Vorhaben ist bekannt, dass mit einer Planungs- und Bauzeit von mehreren Jahren zu rechnen ist. Die Bauzeit hängt natürlich auch davon ab, ob Widersprüche aus der Bevölkerung kommen bzw. Bürgerinitiativen gegen die Errichtung einer Tiefen-Geothermieanlage bestehen. Zunächst wird der Bohrplatz gebaut, auf dem das Bohrgerät aufgestellt wird. Die

2 Bauarbeiten sollen diesen Sommer beginnen und dauern etwa drei Monate. Danach werden die Bohrarbeiten durchgeführt. Da am Standort vier Bohrungen geplant sind dauern die Bohrarbeiten insgesamt mindestens ein Jahr. Erst wenn die Ergebnisse der Bohrungen feststehen, insbesondere die förderbare Wassermenge und die Temperatur des Thermalwassers, kann die Energiezentrale abschließend fertig geplant und danach gebaut werden. Die Bauarbeiten für die Energiezentrale dauern etwa ein Jahr. Bei planmäßigem Projektverlauf kann die Energiezentrale 2015 in Betrieb gehen. Diese Frage kann nur der Betreiber beantworten. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden, da wir nicht die Bauherrin sind. 2. Über welche Fläche wird sich das Kraftwerk inklusive "Außenposten" (wie Wartungsanlagen, Lüftungsschächte, usw.) erstrecken, wie hoch werden die Gebäude sein und wie werden diese sich in das Landschaftsbild integrieren? (evtl. Bilder von Architekten, Bauchzeichnungen, usw.) Es werden ca. 1 ha in Anspruchgenommen. (Freiflächenanlagen Lüfteranlage - Zufahrt usw.) detaillierte Planungsunterlagen liegen uns nicht vor. Kann von uns nicht mit den geforderten Details beantwortet werden. Der Standort befindet sich im Norden der Lichtenau auf einer derzeit intensiv bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche, östlich angrenzend an die Satellitenbodenstation des DLR. Der umbaute Bereich der Anlage beträgt etwa zwei Hektar. Das markanteste Element der geplanten Energiezentrale sind die in langer Reihe stehenden Lüfter (Höhe: max. 13,5 m). Sie kondensieren das Arbeitsmittel nachdem es die Turbine zur Stromgewinnung passiert hat. Die Turbine und der angeschlossene Generator werden eingehaust und vor den Lüftern platziert. Elemente wie Schaltkästen, Transformatoren und die Wärmetauscher für die Fernwärmeauskopplung werden in einem separaten Betriebsgebäude untergebracht, das etwa die Maße einer großen Scheune hat und sich architektonisch in die Umgebung einpassen lässt. Damit sich der gesamte Erdwärmebetrieb in das Landschaftsbild einfügt, plant eine Begrünung mit Bäumen und Sträuchern sowie einen Erdwall als Sichtschutz. Es führen wenige Straßen und Wege in die Nähe des Kraftwerks. Von dort aus gesehen wird die Anlage unauffällig sein. Die wichtigsten Teile der Geothermieanlage, die Förder- und Rückführbrunnen, werden sich unsichtbar unter der Erde befinden. An der Oberfläche werden davon lediglich die Brunnenköpfe sichtbar sein. Ein großer Bohrturm wird nur während der Brunnenbauphase vor Ort stehen und nach dem Bohren wieder abgebaut. Auf unserer Website finden Sie ein Schaubild der geplanten Anlage

3 ( option=com_content&view=article&id=19&itemid=19). Diese Frage kann nur der Betreiber beantworten. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden, da wir weder Bauherrin sind, noch die Anlage auf Weilheimer Gemeindegebiet liegt. 3. Wer wird, bzw. werden der Hauptabnehmer der erzeugten Energie sein und wie viele Haushalte bzw. Firmen können somit versorgt werden? Wird die gewonnene Energie hauptsächlich als thermische Wärmeenergie weiter zum Verbraucher geleitet oder überwiegend in elektrische Energie umgewandelt und dann dem Verbrauch zugeführt? auf Grund der geplanten Lüfteranlage wird der größte Teil in elektrische Energie umgewandelt. Es ist nach Auffassung der Bürgerstiftung sinnvoll, wenn nicht nur Strom erzeugt wird, sondern auch die Nachbargemeinden über Fernwärmenetze mit Wärme versorgt werden. Der erzeugte Strom wird in das Stromnetz eingespeist und nach EEG vergütet. Durch Einsatz der Fernwärme kann die Sanierung von denkmalgeschützten Gebäuden oder historischen Ortskernen optimal und wirtschaftlich vertretbar gestaltet werden. Der erzeugte Strom wird durch den Netzbetreiber (Eon) in das Stromnetz eingespeist. Neben Strom wird auch Wärme an das geplante Fernwärmenetz der liefern. Bei den prognostizierten Wassermengen und Fördertemperaturen steht genügend Energie zur Verfügung, um ausreichend Wärme für das gesamte geplante Wärmenetz der zur Verfügung zu stellen, und auch um Strom zu erzeugen. Der Strom, den ein einziger Erdwärmebetrieb dieser Größe erzeugt, reicht aus, um rund Menschen mit sauberer und klimaschonender Energie zu versorgen. Das entspricht in etwa der Hälfte der Einwohner des Landkreises Weilheim-Schongau. Ich rechne bei erfolgreichem Betrieb der Anlage (Fündigkeit vorausgesetzt) mit 80 GWh/a (Gigawattstunden pro Jahr) Strom und 60 GWh/a Fernwärme. Der Strom wird ins vorhandene Netz eingespeist, die Fernwärme wird vermutlich nach Weilheim geliefert. Die Stromerzeugung würde ausreichen, die gesamte ( Einw.) mit Strom zu versorgen (Privathaushalte, kommunale Liegenschaften und Industrie zusammen verbrauchten 2007 ca. 62 GWh/a Strom (Quelle: Klimaschutzkonzept des Landkreises WM-SOG)). Es würden dann immer noch 18 GWh/a überbleiben,

4 die an die Nachbarschaft geliefert oder für die beginnende Elektromobilität in Weilheim gebraucht werden könnten. Die Wärmeerzeugung würde ca. ein Drittel des Wärmebedarfs der Weilheimer Privathaushalte decken (die Weilheimer Privathaushalte verbrauchten 2007 ca. 179 GW/a fossile Energie zu Heizzwecken (Quelle: Klimaschutzkonzept des Landkreises)). Von Seiten der i.ob besteht Interesse an der Nutzung geothermisch erzeugter Wärme. 4. Wie hoch wird der zu erwartende kostendeckende (ohne möglicherweise eingerechnete Subventionen) Energiepreis (pro erzeugter kwh) voraussichtlich sein? (1) Für Strom aus Geothermie beträgt die Vergütung 25,0 Cent pro Kilowattstunde. (2) Die Vergütung nach Absatz 1 erhöht sich für Strom, der auch durch Nutzung petrothermaler Techniken erzeugt wird, um 5,0 Cent pro Kilowattstunde. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom (BGBl. I S. 1634) m.w.v Muss die Betreibergesellschaft beantworten. Die Vergütung für den Strom ist im EEG festgelegt und beträgt derzeit 25 Cent je Kilowattstunde. Der Wärmepreis steht noch nicht fest und wird im weiteren Projektverlauf mit der verhandelt werden. Diese Frage kann nur der Betreiber beantworten. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die erfolgen. 5. Wie hoch ist der zu erwartende bzw. kalkulierte Wirkungsgrad der Anlage? ca. 11 % Der elektrische Wirkungsgrad einer Geothermieanlage wird vielfach dem eines konventionellen Kraftwerks verglichen. Ein solcher Vergleich ist nicht zulässig. Das konventionelle Kraftwerk hat zwar einen höheren Wirkungsgrad (ca. 40%

5 gegenüber 12-15% bei ORC-Anagen), wird aber mit fossilen Energieträgern gefahren, die für erhebliche Umweltprobleme (nicht nur Klima) verantwortlich sind und zum größten Teil aus politisch instabilen Ländern eingeführt werden. Damit machen wir uns nicht nur politisch abhängig, sondern verschieben damit auch die Wertschöpfung in andere Länder. Dagegen ist die Geothermie ist eine heimische Energiequelle, die klimafreundlich, sauber, sicher und rund um die Uhr verfügbar ist. Die Wertschöpfung verbleibt in der Region und schafft damit zusätzliche Arbeitsplätze. Wie hoch ist der Wirkungsgrad einer Windkraftanlage? An dieser Frage wird deutlich, dass die Frage nach dem Wirkungsgrad der Geothermie nicht zielführend ist. Wenn der Wind nicht genutzt wird, ist diese Energie auf ewig verloren. Die Erde strahlt ständig ein Vielfaches des menschlichen Energiebedarfs an das Weltall ab. Diese Energie ist auf ewig verloren, wenn sie nicht durch Geothermie genutzt wird. Insofern macht die Nutzung der Erdwärme Sinn, auch wenn der Wirkungsgrad niedriger als bei fossil-befeuerten Kraftwerken ist. Dieses wird auch anhand des folgenden Beispiels deutlich: Die Geothermieanlage hat bei Verstromung einen Eigenbedarf von 23-30% des erzeugten Stroms. Für die Energiebilanz im Betrieb bedeutet das: Für jede investierte Stromeinheit ergibt sich ein Ertrag von 3 bis 4 Stromeinheiten. Diese Energiebilanz einer tiefen Geothermieanlage steht somit im Vergleich mit Wärmepumpen gut da, aber auch im Vergleich mit konventioneller Verstromung, wo fossile Energieträger unter hohem Energieaufwand gefördert, transportiert, aufbereitet und entsorgt werden. Der Wirkungsgrad einer Geothermieanlage hängt insbesondere von der Temperatur des Thermalwassers ab. Der Gesamtwirkungsgrad der geothermischen Stromerzeugung beträgt bei den erwarteten Temperaturen im Bereich von 10 bis 15 Prozent und liegt damit im Bereich von Solaranlagen (Fotovoltaik) in Deutschland. Auf den ersten Blick schneidet ein Kohlekraftwerk mit einer Prozesstemperatur von etwa 500 Grad besser ab der als Wirkungsgrad angegebene Wert liegt über dem einer Strom erzeugenden Geothermieanlage. Das ist aber naturgesetzlich darin begründet, dass Erdwärme bei uns nur mit ca. 140 Grad geliefert wird. Bei höheren Temperaturen wäre auch der Wirkungsgrad der tiefen Geothermie entsprechend höher. Aber: Das Kohlekraftwerk nutzt einen endlichen Energieträger, dessen Verbrennung zum Ausstoß von CO2, anderen Abgasen und Partikeln führt. Zudem muss die Kohle unter großem Energieaufwand gefördert werden und oft über weite Strecken aus anderen Ländern hergeholt werden. Die Energie für Abbau, Transport und Lagerung sowie für die Entsorgung der Asche ist in dem Wirkungsgrad des Kohlekraftwerks nicht mit eingerechnet. Ähnliches gilt für andere fossil befeuerte Kraftwerke. Im Unterschied dazu ist aber die Geothermie eine heimische Energiequelle, die klimafreundlich und sauber ist. Darüber hinaus ist Erdwärme nicht speicherbar: ungenutzt verpufft sie, indem sie von der Erde an die Atmosphäre und dann an das Weltall abgegeben wird. Für technisch Interessierte finden sich ausführliche Erläuterungen zum Wirkungsgrad bei Geothermieanlagen in einer Broschüre des Bundesumweltministeriums mit dem Titel Geothermische Stromerzeugung Kraftwerkstechnologien und Technologien zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme. ( m_bf.pdf)

6 Der Wärmeinhalt des geförderten Tiefenwassers ist direkt proportional zur absoluten Temperatur dieses Wassers. Die absolute Temperatur ist der Temperaturabstand zum absoluten Nullpunkt. Sie berechnet sich aus der in Grad Celsius (Abk.: C) gemessenen Temperatur durch Addition von 273,16 und wird in Kelvin (Abk.: K) angegeben. Z.B. hat 145 C heißes Wasser eine absolute Temperatur von ,16 = 418,16 K. Der Wärmeinhalt, der zur Umwandlung in Wärme und Strom genutzt werden kann, ist aber nur der zwischen der Fördertemperatur und der Temperatur, auf die das Tiefenwasser durch Kühlung abgekühlt werden kann. Angenommen, es würde gelingen, das Wasser auf Umgebungstemperatur abzukühlen (Jahresmitteltemperatur im Bayerischen Oberland liegt bei 8 C oder 281,16 K), dann steht uns eine Energiemenge zur Verfügung, die direkt proportional zur Temperaturdifferenz 137 K (= 418,16 K 281,16 K) ist. Der thermodynamische Wirkungsgrad ist dann das Verhältnis dieser durch Abkühlung auch wirklich zur Verfügung stehenden Differenz zur ursprünglichen Energiemenge, also: 137 K / 418,16 K = (oder 32,8%). Nimmt man für die Stromproduktion eine Abkühlung von 145 C auf ca. 60 C (= 333,16 K) an, dann ist die nutzbare Temperaturdifferenz 85 Grad. Das ergibt einen Wirkungsgrad von 85 K / K = 0,203 (oder 20,3%). Hiervon ist dann der Eigenverbrauch der Anlage abzuziehen. Nimmt man diesen zu 30% an, so erhält man 0,203 * (1-0,3) = 0,142 oder 14,2%. Sinnvollerweise sollte man den technisch erreichbaren Wirkungsgrad mit dem physikalisch maximal möglichen Wirkungsgrad bei Umgebungstemperatur vergleichen. Das ergibt 0,142 / 0,328 = 0,433. D.h., ein Geothermiekraftwerk, das während der Stromproduktion 145 C warmes Wasser auf 60 C warmes Wasser abkühlt, nutzt 43,3% der zur Verfügung stehenden Energie. Schließt man eine Fernwärmenutzung an, so lässt sich dieser Wirkungsgrad noch deutlich erhöhen. (Diese Antwort steht auch im Internet unter: Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die erfolgen. 6. Besteht die Gefahr von Erdbeben durch den Betrieb der Anlage? (Bitte mit

7 Begründung.) Langfristige Erkenntnisse in Sachen Erdbeben (Schadbeben) durch den Betrieb von Geothermieanlagen sind derzeit nicht vorhanden. Die Ereignisse Staufen, Basel, Landau sowie die kleineren Mikrobeben z.b. Unterhaching, Sauerlach sollten jedoch zu Bedenken geben. Link: htmlund: Die vorliegenden Gutachten von Experten schließen eine Gefahr aufgrund der geologischen Gegebenheiten aus. Das Oberbayerische Molassebecken ist keine Erdbebenzone anders als der Rheingraben. Ferner werden keine petrothermalen Geothermie-Verfahren angewandt wie im Granit bei Basel, weil hier der Malm porös und wasserführend ist. Dass es im Zusammenhang mit dem Geothermieprojekt in der Region Weilheim zu spürbaren Erschütterungen kommt, ist praktisch auszuschließen. Dafür gibt es zwei entscheidende Gründe: Erstens, die Lage in einer seismischen Ruhezone, und zweitens, die günstigen hydraulischen Voraussetzungen der Thermalwasser führenden Kalksteinschicht (Malm), wodurch ein Verpressen des Thermalwassers unter hohem Druck nicht erforderlich ist. Die natürliche Erdbebenaktivität gilt als verlässlicher Rahmen für die maximal erwartbaren seismischen Ereignisse als Folge menschlicher Eingriffe. Sie ist in Oberbayern äußerst gering. Die bis ins Jahr 1390 zurückreichenden Daten für Lokalbeben des bayerischen Erdbebenkataloges zeigen, dass sich hier nur sehr wenige spürbare Erdbeben ereignen. Bereits bevor Oberbayern zu einem wichtigen Geothermiestandort avancierte, verliefen Tiefbohrungen in der Region erfolgreich und unbeeinflusst von seismischen Ereignissen. Die Suche galt häufig den Bodenschätzen Öl und Gas. Auch der Betrieb zahlreicher Gasspeicher verläuft in der Region seit Jahrzehnten ohne Probleme. Inzwischen haben sich nirgendwo in Deutschland mehr Geothermiebetriebe erfolgreich angesiedelt als in Oberbayern. Wie die Erfahrung zeigt, lassen sich die Anlagen in Bayern störungsfrei und unbeeinflusst von seismischen Zwischenfällen errichten und betreiben. Lediglich in der Umgebung des Erdwärmestandorts Unterhaching wurden nach Aufstellung feiner Messegeräte sehr schwache, aber messbare seismische Ereignisse registriert. Der Zusammenhang zwischen der gemessenen Mikroseismizität und der Geothermieanlage wird derzeit untersucht. In Landau in der Pfalz und in Basel in der Schweiz wurden schwache, aber spürbare Ereignisse registriert und in einen Zusammenhang mit der Geothermienutzung gebracht. Beide Projektstandorte liegen im Oberrheingraben. Der Oberrheingraben ist das aktivste Erdbebengebiet Deutschlands. Spürbare Beben treten dort alle paar Monate auf. Damit herrschen im Oberrheingraben völlig andere natürliche Voraussetzungen als in Oberbayern. Darüber hinaus kamen in Landau und Basel andere Techniken zum Einsatz, um die Erdwärme zu nutzen. In Basel wurde eine Flüssigkeit unter extrem hohem Druck in den Untergrund verpresst, um wenig durchlässige Gesteinsschichten wie Granite mechanisch aufzubrechen. Auch in Landau ist erheblicher Druck nötig, damit das

8 Thermalwasser wieder seiner unterirdischen Quelle zugeführt werden kann. Im bayerischen Voralpenraum sind diese Techniken nicht nötig, da die Thermalwasser führenden Kalksteinschichten bereits von Natur aus sehr durchlässig sind. Erläuterungen zum seismischen Risiko finden sich auch im Bayerischen Geothermieatlas, S. 23.: ( Dateien/Dokumente/energie-und- rohstoffe/bayerischer_geothermieatlas.pdf) Fühlbare Erdbeben stehen nicht zu erwarten. Erdbeben wären nur dort zu erwarten, wo auch ein natürliches Erdbebenrisiko besteht, da hierzu bestehende Verwerfungen in der Erdkruste notwendig sind, an der sich Gesteinspakete gegeneinander verschieben können (siehe z.b. in der Zeitschrift Bild der Wissenschaft, Heft 3, 2011, S. 93: dort heißt es, dass an einem Ort induzierte Beben nicht stärker als natürliche Beben sein können). Eine Zusammenstellung fühlbarer (größer als Magnitude 2,0) lokaler Erdbeben in Bayern seit 1390 findet sich auf: Nach dieser Aufstellung gab es im Weilheimer Raum noch nie Erdbeben. Es findet sich ein Beben am 10. Februar 2008 bei Potzham (Nähe Unterhaching) mit der Stärke 2,3 (Datumsangabe bei Wikipedia erscheint falsch!). Es ereignete sich in 10 km Tiefe und kann somit nicht mit der dortigen Geothermienutzung zusammenhängen. Eine Zusammenstellung der lokalen Erdbeben in Bayern in den letzten 12 Monaten findet sich auf: Nach dieser Aufstellung gab es in den letzten 12 Monaten vor dem 13. März 2011 nur ein Beben im Raum Unterhaching: nämlich am 27. Mai 2010 um Uhr (Koord.: 48,048 N 11,649 E, Tiefe 5 km, Stärke: 2.1). Im Weilheimer Raum gab es in diesem Zeitraum kein auch noch so schwaches Beben. Von den anderen hydrothermalen Geothermie-Standorten in Bayern (siehe Beitrag Faktencheck hydrothermale Geothermie ) liegen überhaupt keine Einträge in den Katalogen der Erdbebenbeobachtungen vor. Das Leibniz-Institut für Angewandte Geophysik in Hannover hat im März 2012 den Abschlussbericht einer umfangreichen Untersuchung zur Mikroseismizität bei der Geothermie-Anlage Unterhaching vorgelegt. Darin wird auch das oben erwähnte Beben vom 27. Mai 2010 behandelt. Kernaussage auf S. 36: "Eine zeitliche Korrelation [der beobachteten Mikrobeben] mit Änderungen der Betriebsparameter der Reinjektionsbohrung Unterhaching Gt 2 ist nicht erkennbar." Das heißt wohl, dass das in Unterhaching beobachtete Mikrobeben nicht mit der Geothermienutzung in Zusammenhang gebracht wird. Der Bericht steht im Internet unter:

9 (Diese Antwort steht auch im Internet unter: Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die bzw. entsprechende Fachleute erfolgen. 7. Wird der Grundwasserspiegel sich absenken und wird das Grundwasser durch Chemikalien oder Schadstoffe verunreinigt werden? (Bitte mit Begründung.) Ein Szenario das nicht absehbar ist! Zur Information - Siehe Link Geothermiekraftwerk Azoren sao-miguel-abgeschaltet/ Muss die Betreibergesellschaft beantworten. Der Grundwasserspiegel wird sich nicht absenken. Einzig der Wasserspiegel des Thermalwassers im Förderbrunnen wird im Betrieb abgesenkt. Das hat keine Auswirkungen auf die Oberfläche oder auf den Grundwasserspiegel. Das Grundwasser wird durch die Bohrarbeiten nicht beeinträchtigt. Beim Bohren kommen nur zugelassene Methoden und Materialien zum Einsatz, die den strengen Anforderungen an den Grundwasserschutz entsprechen. Die Brunnen werden mit Stahlrohren verkleidet und zementiert. Dadurch kommt es nicht zu einer Verbindung von Grundwasser aus verschiedenen Schichten. Dieses Vorgehen wird auch von den Behörden vorgeschrieben und kontrolliert. Die Technik ist sicher und bewährt und wird seit Jahrzehnten sowohl bei Öl- und Gasbohrungen wie auch im Trinkwasserbrunnenbau eingesetzt. Von einer Grundwasserabsenkung ist mir nichts bekannt. Es werden spezielle Schutzmaßnahmen getroffen, die eine Verunreinigung des Grundwassers verhindern. Tiefbohrungen werden in Bayern grundsätzlich durch ein sogenanntes Standrohr hindurch durchgeführt. Dieses Standrohr hat einen Durchmesser von 70 bis 80 cm und wird in etwa 30 bis 40 m Tiefe im sogenannten Tertiär (Fels, Verdichteter Ton) verankert. Damit wird das Grundwasser zuverlässig von der Bohrung abgeschottet!

10 Zur zuverlässigen Abschätzung der Tiefe des Tertiärs verlangt das Bergamt Südbayern eine Probebohrung bis in die Tiefe, in der das Tertiär nachgewiesen werden kann. Das Einbringen des Standrohres erfolgt durch eine Trockenbohrung, ohne den Einsatz irgendwelcher wassergefährdenden Stoffe. Über die Installation des Standrohres sind durch die beauftragten Firmen entsprechende Protokolle zu fertigen, die dem Bergamt zu übergeben sind. (Diese Antwort steht auch im Internet unter: Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die bzw. entsprechende Fachleute erfolgen. 8. In wie weit greift ein Kraftwerk in die angrenzenden Natur- und Landschaftsschutzgebiete ein? Stört es Flora und/oder Fauna? Zur Information folgender Link: sowie ein Artikel in der TAZ Nr vom Seite 08,87 TAZ -Bericht Bernward Janzing " EEG Novellierung fördert Klimawandel" (von Bernward Janzing). Soweit uns bekannt, befinden sich die in Wielenbach geplanten Anlagen außerhalb von Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Die Energiezentrale befindet sich außerhalb von Vogel-, Natur-, Landschaft- oder sonstigen Schutzgebieten. Es handelt sich um einen umweltverträglichen Standort. Für die Bauantragsunterlagen wurden durch ein Fachbüro ein Landschaftspflegerischer Begleitplan sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) durchgeführt, die von der Naturschutzbehörde geprüft werden. Um Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere in der Umgebung zu vermeiden, werden bestimmte Maßnahmen durchgeführt (z.b. keine Zufahrt aus Richtung des Vogelschutzgebietes, Abstand zum Waldrand, Extensivierung von bisher intensiv genutzten Flächen). Für die entstehende Versiegelung durch die Energiezentrale werden Ausgleichmaßnahmen auf einer Kompensationsfläche im Vogelschutzgebiet erbracht. Ich kann mir keine solche Störungen durch die relativ kleine oberirdische Anlage

11 vorstellen, da sie keine Schadstoffe absondern wird. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Weilheim-Schongau erfolgen. 9. Wie hoch ist der voraussichtliche Energiebedarf der Anlage und wird dieser durch die Anlage selbst erzeugt? ca. zwischen 30 % - 50 % Aus bestehenden Anlagen kann abgeleitet werden, dass ca. bis zu 30% des erzeugten Stroms vor Ort verwendet wird. Die geothermische Energiezentrale hat nach Planungen von einen Eigenstromverbrauch von etwa 25 bis 30 Prozent der Brutto-Leistung. Den Großteil dieser Energie (15 bis 20%) benötigen Förderpumpen, die das Thermalwasser an die Oberfläche bringen. Auch andere Kraftwerkstypen, die z.b. aus Gas, Kohle oder Biomasse Strom erzeugen, erfordern einen hohen zusätzlichen Energieaufwand für Abbau, Transport, Lagerung und Entsorgung der Energieträger, der üblicherweise nicht als Eigenverbrauch berücksichtigt wird. Der eigentliche Eigenverbrauch einer Geothermieanlage (ca. 10%) ist mit modernen, konventionellen Kraftwerken vergleichbar. Berücksichtigt man alle o.g. Förder- und Entsorgungskosten, schneidet die Energiebilanz eines Geothermiekraftwerkes im Vergleich zu konventionellen Kraftwerken nicht schlecht ab, da nur bei der Erdwärmenutzung keine weitere Energie für den Transport und die Lagerung anfällt. Eine Geothermieanlage erzeugt die Energie direkt vor Ort. Die Energiezentrale wird so konzipiert, dass der gewonnene Strom aus der Erdwärme auch den Eigenbedarf der Anlage deckt also kein Strom importiert werden muss. Genaue Angaben kann hier nur der Betreiber liefern. Es wird von der Fündigkeit abhängen. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die erfolgen. 10. Wie hoch ist die CO2 und/oder Lärm Emission der Anlage inklusive aller zum Betrieb nötigen Komponenten?

12 Bezüglich der Lärm Emmission ist der Videoclip eines Geothermiekraftwerkes in Neuseeland informativ: Link: %C3%A4uschentwicklung Beim Betrieb der Anlage entsteht kein Kohlendioxid, d.h. dass keine CO2-Emission zu befürchten ist. CO2 entsteht bei den Zu- und Abfahrten von Fahrzeugen durch Mitarbeiter/Innen oder von Service- Fahrzeugen. Die Frage nach Lärm-Emission muss die Betreibergesellschaft beantworten. Im Betrieb der Energiezentrale wird kein CO2 emittiert. Der Schallschutz ist Teil des Genehmigungsverfahrens. Dafür wurde ein Schallgutachten von einem Fachbüro erstellt. Das Gutachten zeigt, dass die am Standort zulässigen Immissionsrichtwerte (45 db(a) nachts) deutlich unterschritten werden. Wir gehen davon aus, dass die Betriebsgeräusche bei den Nachbarn nicht als solche wahrgenommen werden sondern von Hintergrundrauschen überdeckt werden. Das Kraftwerk wird kein CO 2 emittieren, da keine Verbrennung von irgendwelchen Treibstoffen stattfindet. Die Lärmemission wird von der Genehmigungsbehörde vor der Erteilung der Betriebserlaubnis geprüft. Nur wenn die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden, wird die Betriebserlaubnis erteilt. Für Bernried liegt ein Schallgutachten der Firma Müller BBM aus München vor, welches für das Genehmigungsverfahren angefertigt wurde. Hierbei wurden gemessene Daten einer vergleichbaren Anlage in Taupo, Neuseeland als Basis verwendet. Gerechnet wurde dies dann für den Standort Höhenried West. Im Gegensatz zum Geothermie-Kraftwerk Landau sind Turbinen, Generator und Wärmetauscher eingehaust. Es gibt keine obertägigen Förderpumpen. In etwa 150 m Entfernung wird der Pegel von 45dB(A) unterschritten (Grenzwert für Nacht für Gewerbegebiete lt. TA Lärm). In 450 m Entfernung wird der Pegel von 35db(A) unterschritten. (Grenzwert für Nacht für reine Wohngebiete, Krankenhäuser, Kurorte lt. TA Lärm). In 700 m Entfernung wird der Pegel von 30db(A) unterschritten. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die erfolgen.

13 11. Bei wem liegt die Beweislast bei Schäden an Bauwerken, die in Zusammenhang mit der Geothermieanlage (Bau, Betrieb) entstehen könnten? Gibt es ein Schiedsgericht oder einen Ombudsmann, an den sich evtl. Geschädigte wenden können? Auf Grund des priviligierten Vorhabens des Bergbaugesetzes sind Schäden hinzunehmen. Siehe vergleichbare Fälle in Saarland (Kohleabbau) und in Berchtesgaden durch die Förderung von Salz. Siehe Link GTV: DIN Muss die Betreibergesellschaft beantworten. Aufsuchung und Gewinnung von Geothermie stellen bergbauliche Vorhaben dar, die dem Anwendungsbereich des Bundesberggesetzes (BBergG) unterfallen. Für Schäden, die durch den Bergbau verursacht werden, haftet der Bergwerksunternehmer gem. 114 Abs. 1 BBergG verschuldensunabhängig. Das bedeutet: Auch Schäden, die durch eine ordnungsgemäße bergbauliche Tätigkeit verursacht werden und von dem Betreiber nicht verschuldet sind, sind von dem Betreiber zu ersetzen. Voraussetzung eines Bergschadenersatzanspruchs aus 114 Abs. 1 BBergG ist allerdings, dass ein Schaden tatsächlich durch den Geothermiebetrieb verursacht wurde. Auch die Frage der Beweislast ist gesetzlich geregelt. Die Vermutung eines bergbaulichen Verursachens von Schäden regelt 120 Abs. 1 BBergG für den Fall eines Schadens, der im Einwirkungsbereich eines untertägigen Betriebs durch Senkungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch einen Erdriss entstanden sein kann. Wenn es zu einem Streit über Entstehung und Verursachung von Bergschäden kommt, muss auf Grundlage des Bayerischen Schlichtungsgesetzes unter den dort geregelten Voraussetzungen vor der Erhebung einer Klage vor den Amtsgerichten eine außergerichtliche Schlichtungsstelle angerufen werden. Die Kosten dafür betragen maximal 100,-. Diese Frage kann nur der Betreiber oder die Genehmigungsbehörde beantworten. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die oder durch die Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern, erfolgen. 12. Haben die Betreiber die Kritik der Gegner ernst genommen, sind darauf eingegangen und haben versucht diese Punkte zu klären bzw. zu entkräften (in welcher Form), bzw. gibt es nicht-juristische Wege für eine Einigung zu Streitpunkten?

14 Aus Sicht der Bürgerinitiative, hat der Betreiber und seine Befürworter sowie die Behörden versucht problematischen Darstellungen aus dem Weg zu gehen bzw. zu ignorieren. Durch viel schön Reden des Betreibers kam es auch nicht zu einem runden Tisch oder einem Gespräch auf Augenhöhe, wo man die Belange und Anliegen der betroffenen Anwohner sowie die Bedenken der Verstandschaft besprechen hätte können. Soweit uns bekannt hat sich den Fragen der Kritiker gestellt und hat sich aktiv in verschiedenen Veranstaltungen so u.a. in einer Bürgerversammlung in Weilheim im letzten Jahr eingebracht. Wir gehen jederzeit auf Kritik ein und klären offene Punkte. Zu unserer laufenden Kommunikationsarbeit gehört es, frühzeitig alle Interessengruppen mit Hintergrundinformation zu Projektablauf, Geologie, Technik, Wirtschaftlichkeit und Risiken der Energiegewinnung aus Erdwärme zu versorgen. So wurden frühzeitig Broschüren mit Häufig gestellten Fragen herausgegeben, die auch auf unserer Website oberland.de einsehbar sind. Um für persönliche Fragen zur Verfügung zu stehen, waren wir beispielsweise letztes Jahr mit Experten und unseren Kollegen vom Nachbarprojekt aus Bernried mit einem Stand auf der Oberlandausstellung in Weilheim vertreten. Des Weiteren haben wir bei einer Vielzahl von Vorträgen und Veranstaltungen zum Thema Geothermie diskutiert und darüber hinaus Bürgersprechstunden vor Ort angeboten. Die widmete dem Thema Geothermie im vergangenen Jahr eine Bürgerversammlung, auf der alle Besucher die Gelegenheit erhielten, Fragen an unsere Mitarbeiter zu stellen. Zu den geladenen Fachleuten zählten Vertreter des Erdbebendienstes Bayern sowie des Geoforschungszentrums Potsdam. Auf Basis schriftlich eingereichter Fragen veröffentlichte die Stadt im Anschluss an die Veranstaltung auf ihrer Website einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog zur Geothermie. Auch bei der Bürgerversammlung der Gemeinde Wielenbach haben wir dieses Jahr das Projekt vorgestellt und uns den Fragen der Bürger gestellt. Der Betreiber gibt auf der Seite option=com_content&view=article&id=48&itemid=11 Antworten auf an ihn herangetragene Fragen. Aus meiner Sicht werden hier die wichtigsten Fragen ausreichend beantwortet. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Zur Weiteren Information über Geothermie verweisen wir auf die Homepage der Hier ist unter anderem ein 2011 erstellter Fragen- und Antwortenkatalog zum Thema Geothermie veröffentlicht. 13. Gibt es Ansprechpartner in Form eines "Bürgerservice" seitens des Betreibers vor Ort?

15 Frage betrifft den Betreiber, der nicht einmal weder in Weilheim noch in Wielenbach das geplante Kraftwerk im vollen Umfang mit allen Vor- und Nachteilen selbst vorgestellt hat. Sowie die Firma und den Konzern, der angeblich langjährige Erfahrungen bei dieser Art von Energiegewinnung hat und im größeren Umfang weltweit tätig ist. Soweit uns bekannt bietet Gespräche an, die auf Wunsch vor Ort durchgeführt werden. Nach erfolgter Gründung überlegt sich das EWO- Kompetenzzentrum Energie e.v. einen Bürgerservice einzurichten, auf den alle Bürger/Innen zurückgreifen können. Zur Durchführung fehlt derzeit noch die notwendige Finanzausstattung. Ansprechpartner für die Bürger ist Projektplaner Heiko Wilhelm von Erdwärme Oberland. Man erreicht ihn über unsere Kontaktadresse auf der Webseite. Auf Anfrage finden persönliche Termine wie Bürgersprechstunden und Vorträge direkt vor Ort statt. Es gibt eine Kontaktadresse auf der Internetseite des Betreibers. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die erfolgen. 14. Welche Parallelen gibt es zu dem Kraftwerk in Bernried und welches bereits realisierte Projekt entspricht dem in Wielenbach am meisten? Bei beiden Anlagen wird die ORC Technik angewandt und beide werden hauptsächlich zur Stromgewinnung geplant/gebaut. Beide Anlagen entsprechen mit ca. 10 MW in etwa der gleichen Baugröße Ein Geothermiekraftwerk mit ca. 5 MW (ORC Technik) ist derzeit kurz vor der Fertigstellung in Dürrnhaar (bei Aying). Muss die Betreibergesellschaft beantworten. Die geplante Energiezentrale ist vergleichbar mit der geplanten Anlage in Bernried. In Sauerlach, Dürnhaar und Kirchstock sind derzeit Energiezentralen im Bau, die dieses bzw. nächstes Jahr an das Netz gehen sollen. Diese Anlagen haben zwar eine geringere geplante Leistung, aber in der Bauausführung (Luftkühlung) vergleichbar. Es gibt große Parallelen zu der in Bernried geplanten Anlage. Die bereits realisierten Geothermie-Projekte in Simbach und Unterhaching kommen dem

16 Wielenbacher Projekt am nächsten, da sie auch Strom und Wärme liefern (sollen). Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die bzw. die Gemeinde Wielenbach erfolgen. 15. Wer ist Bauträger, Finanzier und Anleger, bzw. wer sind die Geldgeber und welche Renditeversprechen / -aussichten wurden abgegeben? Als Investor ist uns nur die Fa. Mighty River Power, New Zealand bekannt. Muss die Betreibergesellschaft beantworten. Bauträger für das Projekt ist GmbH mit Sitz in München. Das Geothermieprojekt bei Weilheim wurde bislang finanziert durch Mighty River Power Limited, einem führenden neuseeländischen Stromerzeugungsunternehmen, das vorwiegend aus Wasserkraft und Erdwärme Energie gewinnt. Wie bei jedem Investitionsprojekt, untersucht der Kapitalgeber Risiko und bildet sich seine eigene Renditevorstellung bevor er in ein Projekt einsteigt. Bei Projekten mit hohen Risiken, bestehen entsprechend höhere Renditeerwartungen. Ob sich diese tatsächlich verwirklichen lassen wird sich erst in vielen Jahren erweisen, wenn das Projekt laufende Erträge erwirtschaftet. Renditeversprechen wurden keine gemacht. Dies ist Sache des Betreibers. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die erfolgen. 16. Findet eine Finanzierung mit öffentlichen Mitteln statt und profitiert das Kraftwerk vom erneuerbaren Energieengesetz? ja, siehe EEG Einspeisevergütung und Marktanreizprogramm. Zur Information Link: Muss die Betreibergesellschaft beantworten. Wie bei der Verstromung anderer erneuerbaren Energien gewährleistet das EEG auch für die Erdwärmenutzung einen preissicheren Absatz für die erzeugte

17 Elektrizität. Das EEG ist so ausgelegt, dass Anreize für den Ausbau der Geothermie gesetzt werden. wird voraussichtlich die Vergütung gemäß EEG in Anspruch nehmen. Dieses ist aber erst möglich nachdem die Bohrungen abgeschlossen sind und Strom erzeugt wird. Staatliche Zuschüsse für den Bau des Kraftwerkes stehen nicht zur Verfügung. Der Betreiber profitiert von der Einspeisevergütung für Strom nach dem EEG. Eine Finanzierung des Baus mit öffentlichen Mitteln findet meines Wissens nicht statt. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die erfolgen. 17. Ist die geplante Anlage derzeit wirtschaftlich zu betreiben oder nur in Verbindung mit den EEG-Vergütungen rentabel? Wie ändert sich diese Betrachtung bei Annahme verschiedener Szenarien für die Energiepreisentwicklung? Aus Sicht der ist diese Anlage nur mit der EEG-Vergütung wirtschaftlich zu betreiben. Muss die Betreibergesellschaft beantworten. Fotovoltaik, Wind, Biomasse und andere erneuerbaren Energien in Deutschland haben den Anstoßeffekt aus der EEG-Vergütung erfolgreich genutzt. Auch die Geothermie benötigt die Anreize aus dem EEG. Wir gehen, allerdings davon aus, dass mit kontinuierlich ansteigenden Strompreisen und unter Ausnutzung der Lernkurveneffekte die Geothermie mittelfristig auch ohne EEG rentabel sein wird. Darüber hinaus bringt die Geothermie viele Vorteile (saubere Energie, Verminderung der Abhängigkeit von Importen aus politisch sensiblen Regionen, Grundlastfähigkeit/Planbarkeit, geringer Flächenverbrauch, etc.), wodurch die (heute noch) höheren Kosten zu rechtfertigen sind. Dies ist eine betriebswirtschaftliche Frage, die der Betreiber prüfen und beantworten muss. Mit steigenden Energiepreisen wird die Anlage sicherlich rentabler. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die erfolgen.

18 18. Welche Alternativen sehen die Gegner/Befürworter der Anlage, um den Landkreis mit erneuerbaren Energien zu versorgen? Wasserkraft z.b.ammer Modernisierung der bestehenden Lechstaustufen (50 % mehr Leistung) Windkraftanlagen Solaranlagen - zukünftig auf Basis der Methanisierung und Einspeisung in das bestehende Gasnetz Weitere erneuerbare Energiequellen sind die Solarenergie, die Wind- und Wasserkraft sowie die Biomasse, die aber nicht als Alternativen, sondern als zusätzliche und dringend benötigte Energiequellen angesehen werden müssen, wenn das Ziel der Energiewende erreicht werden soll. Gerade in der Region Weilheim kann die Tiefe Geothermie einen starken Beitrag zur Energiewende leisten. Im Gegensatz zu anderen Regionen in Bayern befindet sich hier in der Tiefe ein großer Schatz: Hier befinden sich ergiebige und sicher zu erschließende Heißwasservorkommen. Das Potenzial reicht aus, um den Energiebedarf nicht nur heutiger, sondern auch kommender Generationen in der Region zu decken. Selbstverständlich bestehen Alternativen. Diese ergänzen jedoch die Erdwärme im Energiemix. Gerade im Voralpenland kann die Erdwärme einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Die Bayerische Staatsregierung schätzt das Potenzial der hydrothermalen Geothermie auf 300 MW elektrisch und MW bei der Wärme (Bayerisches Energiekonzept Mai 2011, Dateien/Dokumente/energie-undrohstoffe/energieversorgung/Bayerisches_Energiekonzept.pdf). Aus unserer Sicht ist das Potenzial sogar noch deutlich höher. Alternative Formen erneuerbarer Energien sind Windkraft (Potential im Raum Weilheim: ca. 18 GWh/a Strom), Photovoltaik (4 bis 10 GWh/a Strom), Solarthermie (20 bis 30 GWh/a Wärme), Wasserkraft (die Ammer kann im Raum Weilheim max. 17 GWh/a liefern), Biomasse (einige GWh/a Wärme), Biogas (einige GWh/a). Zudem sollte jede Wärmeerzeugung möglichst mit Stromerzeugung gekoppelt werden (Kraft-Wärme-Kopplung, um die zur Verfügung stehenden Energieträger (sowohl erneuerbar als auch fossil) optimal auszunutzen. Alle genannten Alternativen können aber im Raum Weilheim nicht die großen Energiemengen bereitstellen, die die Geothermienutzung bietet (80 GWh/a Strom und 60 GWh/a Wärme). Man muss hierbei bedenken, dass allein die Stadt Weilheim 2007 für Privathaushalte, kommunale Liegenschaften und Industrie 381 GWh/a Energie (62 GWh/a Strom und 319 GWh/a Wärme) verbrauchte (Quelle: Klimaschutzkonzept des Landkreises). Sonne, Wind und Biogas

19 19. Welche Verbindungen gibt es zwischen den Gegnern/Befürwortern der geplanten Geothermieanlage und dem vorgesehenen Betreiber? keine Muss die Betreibergesellschaft beantworten. sucht den konstruktiven Austausch mit allen Gruppen, die sich mit der Energiewende und der Nutzung der tiefen Geothermie beschäftigen. Wir haben Einladungen zu Gesprächen ausgesprochen, Einladungen zu Veranstaltungen angenommen und befinden uns in Austausch mit interessierten Bürgern, Vereinen, Parteien, etc. Ich spreche hier für die Agenda 21 der und für den Klimabeirat des Landkreises WM-SOG. Beide Tätigkeiten sind ehrenamtlich. Die Agenda 21 der steht jedem Bürger der Stadt offen und soll dem Stadtrat im Vorfeld von Abstimmungen Entscheidungshilfen geben. Der Klimabeirat ist ein Beratungsgremium (aus Experten und Vertretern der Kreistagsfraktionen) für den Landrat und den Kreistag, das vom Landrat berufen worden ist. Weder Stadt noch Landkreis sind in irgendeiner Form mit dem Betreiber verbunden (im Gegensatz zu Bernried, wo die Gemeinde Mitbetreiber ist). Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; 20. Welche Verbindungen gibt es zwischen den Gegnern der geplanten Geothermieanlage und bisherigen Energiedienstleistern (z.b. E.ON)? keine Müssen die Gegner beantworten. Diese Frage ist an die Gegner gerichtet. Mir sind keine Verbindungen bekannt. Diese Frage kann von der i.ob nicht beantwortet werden; Antwort müsste durch die erfolgen.

20 21. Welche finanziellen Folgen hätte der Betrieb einer Geothermieanlage für die Einnahmen der Kommunen (z.b. Konzessionsabgabe und damit verbundene Schenkungen an die Kommunen)? diese Frage bitte an die Gemeinde Wielenbach oder richten! Erwartet werden Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Außerdem werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Zusätzliche Einnahmen fallen bei der Wärmenutzung mit einem Nahwärmenetz an (für Stadtwerke, wenn sie das Wärmenetz betreiben, oder für die Stadt via Gewerbesteuereinnahmen). Die geplante Geothermieanlage hat für die Kommunen im Landkreis nur positive finanzielle Folgen. Neben Einnahmen aus der Gewerbesteuer können auch Einnahmen durch den Wärmeverkauf erzielt werden. Ein indirekter Effekt ist die Tatsache, dass durch die Energieerzeugung vor Ort auch lokale Wertschöpfung erzeugt wird und weniger Energie von außerhalb der Region importiert wird. Die sichere und preisstabile Wärmeversorgung ist ein Anreiz zur Ansiedlung neuer Gewerbe. Nicht zuletzt werden vor allem beim Bau, aber auch später im Betrieb der Geothermieanlage und des Fernwärmenetzes, Arbeitsplätze vor Ort geschaffen. Der Begriff Schenkungen ist unklar. Die Konzessionsabgabe an die Kommunen wird von den Stromnetzbetreibern (derzeit E.ON) und nicht von den Kraftwerkbetreibern bezahlt. Insofern wird der Betreiber keine Zahlungen an die Kommune leisten (außer der gesetzlich festgelegten Gewerbesteuer). ggf. spätere Einnahmen aus Gewerbesteuer 22. Erwarten Gegner und Befürworter der Anlage durch den Betrieb Impulse für die regionale Wirtschaft? Wenn ja, welche könnten das sein? Der Impuls wird vermutlich sein, daß in der Region mehr Kapital erwirtschaftet werden muss, um den überteuerten Strom von 25 Cent/Kilowattstunde finanzieren zu können. zum Vergleich - Wasserkraft 23 Wasserkraft (1) Für Strom aus Wasserkraft beträgt die Vergütung 1. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 500 Kilowatt 12,7 Cent pro Kilowattstunde, 2. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 2 Megawatt 8,3 Cent pro Kilowattstunde,

21 3. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 5 Megawatt 6,3 Cent pro Kilowattstunde, 4. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 10 Megawatt 5,5 Cent pro Kilowattstunde, 5. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 20 Megawatt 5,3 Cent pro Kilowattstunde, 6. bis einschließlich einer Bemessungsleistung von 50 Megawatt 4,2 Cent pro Kilowattstundeund 7. ab einer Bemessungsleistung von mehr als 50 Megawatt 3,4 Cent pro Kilowattstunde. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom (BGBl. I S. 1634) m.w.v Eine massive Strompreiserhöhung wird die Folge sein. Ein gesamtwirtschaftlicher Schaden wird dadurch entstehen, wenn das erwirtschaftet Kapital an den Investor ins Ausland abgeführt werden muss. Aus der Sicht eines Befürworters wird auf die Wertschöpfung beim Bau und Betrieb der Anlage verwiesen, die in der Region erfolgt und mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze verbunden ist. Von Bedeutung ist auch die CO2-freie Bereitstellung von Wärme, die eine wirtschaftliche Sanierung des Altbaubereichs und die Erhaltung des historischen Ortskerns ermöglicht. Auch sollte die Anlage mit einer umweltfreundlichen und bezahlbaren Energieversorgung genutzt werden, um neue Unternehmen und Wirtschaftsbetriebe in der Nachbarschaft der Geothermieanlage anzusiedeln. Die Energiegewinnung vor Ort trägt zur regionalen Wertschöpfung bei. Die vielfältigen Leistungen, um die Geothermieanlage zu errichten und zu betreiben, werden häufig von Unternehmen aus dem regionalen Umkreis erbracht: von den ersten Bodenuntersuchungen über laufende Beratungen bis zum Bau und Betrieb der Energiezentrale, vom Bau des Fernwärmenetzes bis hin zur Beratung und Anschluss der Haushalte. So entstehen neue Arbeitsplätze. Von einer zukunftssicheren, umweltfreundlichen und preisstabilen Wärme- und Stromversorgung vor der eigenen Haustür werden Unternehmen und Haushalte profitieren. Die erschlossene umweltfreundliche Wärmequelle vor Ort ermöglicht außerdem die Ansiedlung von neuen Wirtschaftsbetrieben, die Wärme benötigen (z.b. landwirtschaftliche Trocknungsanlagen, Gewächshäuser). Durch Gewerbesteuereinnahmen entstehen für die Kommunen neue Einnahmenquellen. Der Betrieb jeder Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien in der Region sorgt dafür, dass Geld, welches für Energiekonsum (Strom und Wärme) ausgegeben werden muss, in der Region verbleibt und nicht aus ihr abfließt. Dies muss zu einer Stärkung der regionalen Wirtschaft führen. Beispiel: Für die in der Antwort zu Frage 18 genannten Energiemenge für die Stadt Weilheim (381 GWh/a) werden derzeit jährlich ca. 29 Millionen Euro ausgegeben, die an die Stromlieferanten (E.ON), Gas- (Russland) und Öl- (Arabien) Lieferanten fließen. Durch Strom- und Wärmebezug von dem Geothermie-Kraftwerk könnten nach meinen eigenen Schätzungen jährlich ca. 13 Millionen Euro in der Region

22 gehalten werden. Hinzu kommen die Gewerbesteuer an die Gemeinde und die Lohnsteuer, von der der Gemeinde ein Anteil zusteht. Nicht bekannt. 23. Entstehen in der Region Arbeits- und Ausbildungsplätze? Wie viele ArbeitnehmerInnen werden dort beschäftigt sein und gibt es Ausbildungsplatzzusagen? entzieht sich unserer Kenntnis Beim Bau und Betrieb der Anlage werden neue Arbeitsplätze geschaffen. Die Frage nach Umfang und Qualifikation muss der Betreiber beantworten. Während der Planungs- und Bauphase sind viele Arbeitskräfte aus den verschiedensten Bereichen im Einsatz (Baufirmen, Ingenieurbüros, Dienstleistungsfirmen, Zulieferer, etc.). Der Betrieb der Anlage und eines Fernwärmenetzes sowie die Beratung und das Anschließen der Wärmeabnehmer schaffen dauerhafte Arbeitsplätze. Durch Aufbau werden ebenfalls Firmen über einen längeren Zeitraum mit Aufträgen versorgt und durch den Betrieb des Wärmenetzes werden weitere Arbeitsplätze entstehen. Betrieb des Kraftwerks und der angeschlossenen Fernwärmeversorgung bedeutet einige Arbeitsplätze in der Region. Genauere Angaben können nur die Betreiber von Kraftwerk und Fernwärmenetz machen. Der Aufbau einer Fernwärmeversorgung dürfte die regionalen Handwerker über Jahre hinweg mit reichlichen Aufträgen versorgen. bisher nichts bekannt.

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